Attenhöfen Baach Gauingen 54. Jahrgang Gossenzugen Hochberg Mörsingen Sonderbuch/Loretto Donnerstag, den 23. April 2015 Upflamör 19/Nr. 17 Öffentliche Bekanntmachungen Termine Backhaus Sonderbuch Wir suchen eine Urlaubs- und Krankvertretung für das Backhaus in Sonderbuch. Einzelheiten über Umfang und Zeitaufwand können Sie bei Frau Griesinger, Tel. 1654 erfragen. Bewerbungen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Zwiefalten, Marktplatz 3, 88529 Zwiefalten. Polizeiposten Zwiefalten Am Wochenende kam es in der Steige zu folgenden Verkehrskontrollen: Sonntag, 19.04.2015, zw. 11.15 – 12.15 Uhr: Zweiradfahrer hinsichtlich techn. Veränderungen, unnötigem Auf- und Abfahren der Steige, Lärm ➜ Keine Beanstandungen festgestellt Sonntag, 19.04.2015, zw. 16.30-17.30 Uhr: Zweiradfahrer hinsichtlich Lärm, Auf- und Abfahren der Steige ➜ Eine Beanstandung wegen Überfahrens der Sperrfläche Beide Male waren die Kollegen von Münsingen hier und haben die Kontrollen durchgeführt. HINWEIS: Vorgezogener Redaktionsschluss Wegen des Feiertages „1. Mai“ wird der Redaktionsschluss auf Montag, 27. 4. 2015, 10.00 Uhr beim Bürgermeisteramt vorverlegt. Wir bitten um Beachtung! 25.04.2015 Prälaturkonzert Hohenloher Streichquartett Geschichtsverein 25./26.04.2015 Gleitschirmflug Schnupperwochenende Schwäbischer Albverein 26.04.2015 Amt – Erstkommunion Kath. Kirchengemeinde 26.04.2015 TSG Zwiefalten – SV Dürmentingen TSG Abt. Fußball Öffentliche Bekanntmachung SATZUNG zur 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Zwiefalten Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581 ber. S. 698) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. April 2013 (GBL. S. 55) hat der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten am 15. April 2015 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung zur 5. Änderung der Hauptsatzung vom 07. Januar 1975 (geändert am 12. März 1980, am 23. Juli 1980, am 28. November 2001 und zuletzt geändert am 09. März 2005) beschlossen: Bürgermeisteramt · Marktplatz 3 · 88529 Zwiefalten · Telefon 0 73 73 / 2 05 - 0 · Fax 0 73 73 / 2 05 - 55 info@zwiefalten.de · www.zwiefalten.de Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Artikel 1 Änderung der Satzung § 9 Abs. 2 „Zuständigkeiten des Bürgermeisters“ erhält folgende neue Fassung: (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit sie ihm nicht bereits nach Abs. 1 zukommen: 2.1. Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 12.000 3 im Einzelfall; 2.2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Verwendung von Deckungsreserven bis zu 3.000 3 im Einzelfall; 2.3. Die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliehe Entscheidungen von Aushilfsangestellten, Aushilfsarbeitern, Beamtenanwärtern und von Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen. 2.4. Die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und Gehaltsvorschüssen bis in Höhe eines Monatsgehalts sowie Unterstützungen und von Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der Richtlinien; 2.5. Die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Freigiebigkeitsleistungen bis zu 1.000 3 im Einzelfall; 2.6. Die Stundung von Forderungen im Einzelfall 2.6.1 bis zu 3 Monaten in unbeschränkter Höhe 2.6.2 bis zu 6 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 3 2.7. Den Verzicht auf Ansprüche der Gemeinde und der Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Gemeinde im Einzelfall nicht mehr als 2.500 3 beträgt; 2.8. Die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Ausübung vertraglicher Vorkaufsrechte im Wert bis zu 10.000 3 im Einzelfall; Verantwortlich für Inhalt Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt Herausgeber Gemeinde und Bürgermeisteramt Zwiefalten Marktplatz 3 in 88529 Zwiefalten Telefon 0 73 73 / 2 05 - 0, Fax 0 73 73 / 2 05 55 www.zwiefalten.de, info@zwiefalten.de 2 2.9. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einem jährlichen Mietoder Pachtwert von 2.500 3 im Einzelfall; 2.10.Die Veräußerung von beweglichem Vermögen bis 7.500 3 im Einzelfall, bei Holzverkäufen ohne Wertgrenze, soweit diese nicht von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind. 2.11. Die Zuziehung sachkundiger Einwohner und Sachverständiger zu den Beratungen einzelner Angelegenheiten im Gemeinderat und in beratenden Ausschüssen. 2.12. Die Beauftragung der Feuerwehr zur Hilfeleistung in Notlagen und mit Maßnahmen der Brandverhütung im Sinne des § 2 Abs. 2 Feuerwehrgesetz. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01. Mai 2015 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Zwiefalten gelten gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt sind. Ausgefertigt! Zwiefalten, den 15. April 2015 gez. Matthias Henne (Bürgermeister) Jede Woche. 48 Wochen im Jahr. Druck und Verlag URBAN Amtsblatt-Verlag GmbH Postfach 40 62 89030 Ulm/Donautal Telefon 0731 / 9 45 96 86, Fax 0731 / 4 58 24 www.urban-verlag.de, uav@swp.de Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 3 Notrufe, Bereitschaftsdienste Giftnotruf-Zentrale Ärztlicher Notfalldienst Zwiefalten und Teilorte Samstag, Sonn- und Feiertag und unter der Woche, außerhalb der Sprechzeiten Ärztlicher Notfalldienst Münsingen/Hayingen am Samstag, Sonn- und Feiertag unter der Woche, außerhalb der Sprechzeiten 0 89 / 1 92 40 0 18 01 / 92 92 35 0 18 01 / 92 92 17 0 18 01 / 92 92 16 Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan “Brunnensteige VI“ Teilgebiet 1 und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan “Brunnensteige VI“ Teilgebiet 1 Gemeinde Zwiefalten Der Gemeinderat der Gemeinde Zwiefalten hat am 15.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten, gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden – Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Satzung beschlossen. Das Plangebiet wird, wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt, begrenzt: Zahnärztlicher Notdienst Samstag - Montag 8.00 Uhr 0 18 05 / 91 16 40 Krankenhaus Ehingen Alb-Klinik Münsingen Sana Klinik Riedlingen Feuerwehr Polizei Notruf Polizeirevier Münsingen Polizeiposten Zwiefalten 0 73 91 / 5 86 - 0 0 73 81 / 1 81 - 0 0 73 71 / 1 84 - 0 112 110 0 7381 / 9364 - 0 0 73 73 / 28 23 Apothekennotdienst 0 18 05 / 00 29 63 Notdienstpläne im Internet www.lak-bw.notdienst-portal.de Das Plangebiet befindet sich im Nordosten von Zwiefalten. Es hat eine Größe von ca. 3.400 m². Das Plangebiet ist über die Christianstraße erschlossen. Westlich und südlich befindet sich bestehende Wohnbebauung. 160 m nördlich des Plangebietes befindet sich der Bühlhof. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplan die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 18.03.2015. Der Bebauungsplan „Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten und die Örtlichen Bauvorschriften „Brunnensteige VI“, Teilgebiet 1, Gemeinde Zweifalten, Gemarkung Zwiefalten, treten mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB und § 74 (7) LBO). Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften sowie deren Begründungen können im Bürgermeisteramt Zwiefalten, Marktplatz 3, Zimmer 12, 88529 Zwiefalten, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften, sowie deren Begründungen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie die nach § 214 Abs. 3 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs sind gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Zwiefalten geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzungen wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Zwiefalten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder - der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zwiefalten: Montag bis Freitag Montag bis Mittwoch Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr von 14.00 bis 16.00 Uhr von 14.00 bis 18.00 Uhr Zwiefalten, den 23.04.2015 gez. Henne, Bürgermeister Appell gegen falsch verstandene Maischerze! In der Nacht zum 1. Mai werden gerne „Maischerze“ verübt. In manchen Jahren kam es dabei immer wieder zu Klagen, weil Kinder und Jugendliche Häuser und Fahrzeuge mit Eiern, Ketchup und anderen Lebensmitteln sowie Zahnpasta beworfen haben. Das sind leider falsch verstandene Maischerze, die mit Brauchtum nichts zu tun haben. Bei diesem falsch verstandenen Humor handelt es sich um Sachbeschädigung, da sich die Schmierereien teilweise nicht mehr entfernen lassen und die Hausfassaden und Autos beschädigt werden. Solche Fälle werden strafrechtlich verfolgt und ziehen auch privatrechtliche Konsequenzen (Schadensersatz) nach sich. 4 Aus diesem Grund werden in der Nacht zum 1. Mai auch verstärkt Polizeikontrollen durchgeführt. Die Kinder und Jugendlichen, aber auch deren Eltern werden zur Einsicht aufgefordert und gebeten, solche „Scherze“ künftig zu unterlassen. Bei allem Verständnis für Spaß sollte der Respekt vor dem Eigentum anderer Leute immer gewahrt bleiben, damit auch wirklich alle über die Maischerze herzhaft lachen können. Bericht über die Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, den 15. April 2015 ► Vorstellung des neuen Fendt Kommunalschleppers 211 Vario Zu Beginn der Sitzung wurde dem Gemeinderat der neu erworbene Fendt Kommunalschlepper vorgestellt. Herr Gemeinderat Siefert, der bei der Firma BayWa in Riedlingen beschäftigt ist - die die Geräte vertreibt - erläuterte die Technischen Details. Bauhofmitarbeiter Herr Olaf Zistel zeigte sich froh und erleichtert nach 15 Jahren ein neues, voll funktionsfähiges Fahrzeug zu haben und freute sich auf die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Im Gremium wurden an Herrn Zistel und Herrn Siefert noch einige Fragen zur Technik gestellt, bevor dann mit der regulären Sitzung begonnen wurde. ► Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Brunnensteige VI , Teilgebiet 1 Zwiefalten – Satzungsbeschluss Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Brunnensteige V“ ist seit 30. März 2000 rechtskräftig und wurde erstmals am 15. November 2000 im vereinfachten Verfahren geändert. Das Gebiet ist nahezu bebaut. Für den Bereich „Brunnensteige VI“ waren die Festsetzungen bisher nur im Vorentwurf vorgesehen. Der Plan ist bisher noch nicht rechtskräftig, weil der Bereich seinerzeit bei Planaufstellung im Flächennutzungsplan noch nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen war. Außerdem ist der Bereich „Brunnensteige VI“ bisher noch nicht im „Allgemeinen Kanalisationsplan“ der Gemeinde enthalten. Aufgrund des langen Planungsprozesses seit dem Jahr 2000 hat sich eine neue Verfahrensrechtslage und dadurch auch eine abweichende Abwägungslage ergeben. Für den Bebauungsplan „Brunnensteige VI - Teilgebiet 1“ (4 Bauplätze entlang der Christianstraße) haben sich gegenüber der damaligen frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Veränderungen ergeben. Um verbindliche Bauvorschriften für diesen Bereich festzusetzen wurde ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. 5 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Der Bebauungsplan wurde bereits am 18. März 2015 im Gemeinderat behandelt und als Satzung beschlossen. Da hierbei jedoch versehentlich ein befangenes Ratsmitglied mitgewirkt hat, muss der Beschluss wiederholt werden, um den Fehler zu heilen und eventuelle Anfechtungsgründe zu vermeiden. Ohne erneute Diskussion wiederholte der Gemeinderat den Satzungsbeschluss und stimmte einstimmig dem Bebauungsplan zu. ► Erwerb des Gebäudes Beda-Sommerberger-Straße 1 Zwiefalten Nachdem die Nutzung der Ladenfläche im Gebäude in der Beda-Sommerberger-Straße 1 bereits im letzten Jahr durch den Mieter komplett eingestellt wurde, möchte der aktuelle Besitzer, die Kreissparkasse Biberach, das Objekt nun veräußern und hat es der Gemeinde Zwiefalten für 40.000 1 zum Kauf angeboten. Aufgrund der sehr interessanten Ortskernlage wurde – wie in der Klausursitzung im Herbst letzten Jahres besprochen – der Sparkasse ein Gegenangebot unterbreitet. Zuvor hatten bereits Vorgespräche mit den Anliegern stattgefunden, ob hier ein Interesse zum Erwerb besteht. Dies ist nicht der Fall. Auch wurde vor den weiteren Verhandlungen mit der Kreissparkasse Biberach mögliche Bauträger kontaktiert, die bei der ersten in Augenscheinnahme ihr Interesse an einer Entwicklung des Grundstücks zeigten. Grundsätzlich kann vorab festgehalten werden, dass das bestehende Objekt aufgrund der schlechten Bausubstanz abgerissen werden muss. Denkmalschutzrechtliche Bestimmungen liegen auf diesem Grundstück nach vorhergehender Überprüfung nicht vor. Wegen der zentralen Lage sind an dieser Stelle jedoch diverse Entwicklungsmöglichkeiten denkbar. Barrierefreie Wohneinheiten mit Münsterblick und fußläufiger Anbindung an die wichtigen infrastrukturellen Gegebenheiten, wie Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten, könnten unteranderem eine Option zur Gestaltung dieses Platzes sein. Die Chance zum Erwerb dieses Gebäudes eröffnet der Gemeinde – nach Ansicht der Verwaltung - mittelfristig die Perspektive zur Weiterentwicklung des Areals. Zudem könnte in weiteren Schritten die alte ehemalige Dorfkirche dadurch besser zur Geltung gebracht werden. Touristisch könnte so in den nächsten Jahren ein weiteres Highlight geschaffen werden. Ein Erwerb dieser Fläche mit dem Gebäude Beda-Sommerberg-Straße 1 ermöglicht der Gemeinde außerdem vorrausschauend und im „eigenen Tempo“ den Ortskern gestalterisch weiter aufzuwerten zu können. In einer Kompromisslösung wurde in den intensiven Verhandlungen mit der Kreissparkasse Biberach ein Kaufpreis in Höhe von 35.000,- Euro bestimmt. Auch das Signal aus der Baubehörde des Landratsamtes war durchweg positiv. Grundsätzlich soll die Überbauung nach einem Abriss des bestehenden Gebäudes in ähnlicher Weise wieder möglich sein nach der Devise, Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Diese genannten Voraussetzungen bieten eine attraktive Ausgangssituation zu einer möglichen Wieder- veräußerung der Fläche an eine Bauträgergesellschaft oder private Investoren. Von der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, das Grundstück zu kaufen. Im Gemeinderat wurden noch etliche Fragen zum Gebäude gestellt und obwohl der Kauf als Chance für die Gemeinde gesehen wird, den Ortskern weiter positiv zu gestalten, gibt es auch kritische Stimmen zum geplanten Erwerb. Einerseits wird der Kaufpreis angesichts der Kassenlage und der zu erwartenden Abbruchkosten für zu hoch angesehen. Andererseits würde es begrüßt, wenn direkt ein Bauträger das Grundstück kaufen würde. Letztendlich halten es die meisten Räte für eine große Chance, ein Gelände in attraktiver Lage gestalten zu können und zeigen sich optimistisch, dass das Grundstück auch weiter vermarktet werden kann. Mit zwölf gegen drei Stimmen wurde daher der Kauf für 35.000 1 beschlossen. ► Amphibienleiteinrichtung – Vereinbarung mit dem Landkreis Reutlingen Entlang der Kreisstraße K 6745 Zwiefalten (Dobeltal) wird seit vielen Jahren durch den Landkreis Reutlingen ein Amphibienschutzzaun unterhalten. Außerdem kümmert sich eine Gruppe ehrenamtlicher Helfer aus Zwiefalten zusammen mit dem Bauhof um die Instandhaltung und hilft – falls nötig – den Amphibien über die Straße. Im Kreishaushalt ist nun für dieses Jahr vorgesehen, einen Festverbau der Amphibienleiteinrichtung für ca. 115.000,Euro durchzuführen. Diese Einrichtung bedarf – laut Angaben der zuständigen Behörde im Landratsamt – einer weniger intensiven Unterhaltung und ist wesentlich wartungsärmer als die bisherige Anlage. Auch optisch würde der Grünstreifen entlang der Kreisstraße durch diese Maßnahme deutlich gewinnen. In der Gemeinderatssitzung vom 18. März 2015 war das Thema bereits schon einmal auf der Tagesordnung wurde dann aber wegen einiger ungeklärten Fragen vertagt. Mittlerweile haben weitere Gespräch mit dem Landratsamt Reutlingen stattgefunden und die Vereinbarung wurde in den fraglichen Punkten überarbeitet und einige Änderungen vorgenommen. Elementarer Bestandteil in der Vereinbarung ist jedoch – aus Sicht des Landratsamtes - die Unterhaltung (bisher durch Freiwillige) der fertiggestellten Anlage. Eine rechtliche Grundlage für die geplante Maßnahme gibt es allerdings nicht, da die Kreisstraße grundsätzlich beim Amphibienschutz Bestandschutz genießt. Das Landratsamt Reutlingen hat nochmal deutlich gemacht, dass dieses Vorhaben eine reine und einmalige Freiwilligkeitsleistung darstellt. Sollte sich der Gemeinderat Zwiefalten dagegen entscheiden, wird dieses Projekt vom Landkreis zukünftig nicht weiter verfolgt. Herr Reinhold Braun und seine freiwilligen Helfer kümmern sich schon seit Jahrzehnten ehrenamtlich für den Krötenschutz und so wurde er ebenfalls zur heutigen Sitzung eingeladen und um Stellungnahme gebeten. Er befürwortete die Maßnahme des Landkreises und verspricht sich dadurch eine deutliche Verbesserung der Krötenwanderwege und erheblich weniger Arbeitsaufwand für die Helfer. Nachdem sich schon seit über Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 33 Jahren ehrenamtliche Helfer im Amphibienschutz Zwiefalten engagieren und auch einige jüngere Kräfte gewonnen werden konnten zeigt sich Herr Braun optimistisch, dass auch künftig die Gemeinde durch die ehrenamtliche Hilfe entlastet ist. Einzelne Ratsmitglieder befürchten jedoch Folgekosten für die Unterhaltung der Anlage und eventuell späteren Rückbau, während es andere für einen Schildbürgerstreich halten, das Angebot des Landkreises abzulehnen. Nach ausgiebiger Diskussion wird schließlich mit zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen, die Vereinbarung mit dem Landkreis zum Amphibienschutz zu unterzeichnen, da durch diese Maßnahme zukünftig mit weniger Arbeit für die Gemeinde und die ehrenamtlichen Helfer zu rechnen ist und für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen ► Windenergie – Weitere Vorgehensweise im Standort Tautschbuch Am 10. März 2015 fand in der Rentalhalle eine erste Bürgerinformation zum Thema Windkraft statt. Die Veranstaltung war gut besucht und viele Fragen zum Thema konnten beantwortet werden. Nach dem Stand der Planungen des Gemeindeverwaltungsverbandes Zwiefalten-Hayingen-Pfronstetten (Flächennutzungsplan) der Gemeinde Riedlingen (mit Regionalverband Donnau-Iller) und des Regionalverbandes Neckar-Alb kristallisieren sich mögliche Standorte im Tautschbuch bei Mörsingen und in Upflamör an der Grenze zu Geisingen heraus. Beide Standorte sind noch nicht abschließend untersucht und somit auch noch nicht verbindlich festgelegt. Mittlerweile fand am 09. April 2015 auf Initiative einer Firma Green City Energie im Gasthaus Post in Zwiefalten eine Eigentümerversammlung zu dem möglichen Standort Upflamör statt. Herr Bürgermeister Henne bezeichnete das eigenmächtige Vorgehen der unbekannten Firmen sehr irritierend. Nichts destotrotz zeigten sich die Anwesenden bei der Versammlung grundsätzlich für das Thema Windkraft offen. Für die Gemeinde stellt sich nun die Frage nach dem weiteren Vorgehen, da der Standort Upflamör vermutlich vom Regionalverband Neckar-Alb festgesetzt wird. Ebenso wird die Stadt Riedlingen an der Gemarkungsgrenze zu Mörsingen ihren Windkraftstandort weiter verfolgen. Im Rahmen der Diskussion zeigen sich alle Ratsmitglieder insgesamt aufgeschlossen gegenüber der Windenergie. Es wird in einem Für und Wider abgewogen, ob beide Standorte (Mörsingen und Upflamör) in Frage kommen. Der Standort Upflamör wird dabei insgesamt für unproblematischer gehalten, da er weiter von der Bebauung entfernt ist und weder Schattenwurf noch eine Gefährdung von Rotmilanen zu befürchten ist. Andererseits sprechen sich etliche Ratsmitglieder dafür aus, auch den Standort in Mörsingen offen zu halten, zumal von Riedlinger Seite sowieso hier Windräder geplant sind. Laut Herrn Gemeinderat Siefert ist für Upflamör kein genaues Stimmungsbild auszumachen, ob Befürworter oder Gegner der Windkraft überwiegen. Für Mörsingen sieht Herr Gemeinderat Waidmann den Standort Tautschbuch wegen der Himmelsrichtung für äußerst kri- 6 tisch an. Der Standort ist im Laufe der Planungen zudem immer mehr in Richtung Ortslage herangerückt und befindet sich höhenmäßig 80 m über der Ortslage. Durch die Höhe und Größe der Windräder befürchtet Herr Waidmann Störungen durch Schattenwurf, Dauerbeschallung durch Lärm und Infraschall. Er spricht sich daher dafür aus, dem Standort Tautschbuch nur dann zuzustimmen, wenn - wie in Bayern - ein Abstand von 10 x Höhe des Windrades zur Bebauung eingehalten wird. Ein 200 m hohes Windrad müsste dann einen Abstand von 2 km zur Bebauung einhalten. Defacto würde das jedoch für 200 m – Anlagen in Mörsingen das Aus bedeuten. Die Anlagen auf Riedlinger Gemarkung wären jedoch weit genug entfernt und damit möglich. In ausgiebiger Beratung wird darüber diskutiert, ob bereits zum jetzigen Zeitpunkt mit einer so großen Abstandsregelung ein Standort ausgeschlossen werden soll oder nicht. Es wird jedoch als fair angesehen, einem künftigen Projektierer, der einen potentiellen Windstandort untersuchen lassen will, schon frühzeitig zu signalisieren, dass in Mörsingen ein erhöhter Abstand zur Wohnbebauung gewünscht wird. Herr Waidmann beantragt, zum Standort Mörsingen eine Abstandsregelung wie in Bayern mit „10 x H (Höhe Windrad)“ festzulegen. Außerdem wird angeregt zum Thema eine weitere Bürgerversammlung durchzuführen. Schließlich wird mit sieben gegen fünft Stimmen und bei drei Enthaltungen beschlossen, dass wegen der besonderen Lage in Mörsingen mit Windrädern ein Abstand von 10 x H gewünscht wird. Mit der Stadt Riedlingen soll deswegen das Gespräch gesucht werden. ► 5. Änderung der Hauptsatzung Zwiefalten - Satzungsbeschluss Die Hauptsatzung der Gemeinde Zwiefalten wurde am 07. Januar 1975 erlassen und seither viermal geändert. In § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung sind die Zuständigkeiten und die Höhe der Bewirtschaftungsmittel des Bürgermeisters festgelegt. Diese Zuständigkeitsgrenzen des Bürgermeisters wurden demnach letztmals im Jahr 1980 angepasst und liegen im Gemeindevergleich deutlich unter den sonst üblichen Sätzen. Um die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters zu ermöglichen und den Gemeinderat nicht über Gebühr zu belasten, sollten diese Zuständigkeitsgrenzen insgesamt großzügiger gestaltet und angehoben werden. Dieses Thema wurde bereits in der Sitzung am 18.03.2015 diskutiert und dann vertagt, weil in dem Zusammenhang auch der Antrag gestellt wurde, eine neue Regelung zur Besetzung der stellvertretenden Bürgermeister in die Hauptsatzung aufzunehmen. Herr Gemeinderat Käppeler beantragte diese Änderung um eine - den Wahlvorschlagslisten entsprechende - paritätische Besetzung der Positionen zu ermöglichen. Bisher ist in der Hauptsatzung keine Regelung hierzu getroffen. In Bezug auf die Wertgrenzen für die Zuständigkeit des Bürgermeisters wurde der Verwaltungsvorschlag im Vergleich zur letzten Sitzung leicht geändert und zur Diskussion gestellt. Bei einer Enthaltung wurde den neuen Regelungen bzw. Wertgrenzen in § 9 der Hauptsatzung zugestimmt. 7 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Zum Thema Besetzung der stellvertretenden Bürgermeister ist in der Hauptsatzung bisher keine Regelung getroffen. Die Besetzung richtet sich daher nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeindeordnung. Dort ist bestimmt, dass der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters bestellt. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Dabei entscheidet die einfache Mehrheit über die Besetzung des Stellvertreterpostens. Da in der Zwiefalter Hauptsatzung die Zahl der Stellvertreter nicht geregelt ist, bestimmte der Gemeinderat daher nach jeder Wahl neu die Anzahl der Stellvertreter, die zu wählen sind. In der Vergangenheit wurden immer zwei Stellvertreter gewählt. Es stellt sich nun die Frage, ob es bei der bisherigen Regelung (ohne Bestimmung im Rahmen der Hauptsatzung) bleiben soll oder ob eine Formulierung in die Hauptsatzung aufgenommen wird, dass eine bestimmte Anzahl von Stellvertretern zu wählen ist. Wenn in der Hauptsatzung – so wie jetzt - nichts geregelt ist, steht es dem Gremium nach jeder Gemeinderatswahl frei, zwei oder mehr Stellvertreter zu wählen, je nachdem wie die Mehrheitsverhältnisse sind und wie viele Listen im Gremium vertreten sind. Deshalb wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, es bei der alten und damit flexibleren Lösung zu belassen. Herr Bürgermeister Henne plädierte dafür, nach den Kommunalwahlen sich auch unter moralischen Gesichtspunkten vorher auf Listenebene zu verständigen und auch die Minderheiten zu berücksichtigen. Herr Gemeinderat Käppeler hielt dennoch seinen Antrag aufrecht, in der Hauptsatzung eine Regelung aufzunehmen, wonach entsprechend Verhältniswahl die stellvertretenden Bürgermeisterposten zu besetzen sind. Er hält es nach wie vor für falsch, dass bisher nur eine Liste diese Posten besetzte. Nach kurzer Diskussion folgte das Gremium jedoch dem Verwaltungsvorschlag und beschloss, bei einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen, die Hauptsatzung in punkto Stellvertretende Bürgermeister nicht abzuändern. ► Vergabe der Reparaturarbeiten der 1. Holzbrücke am Wanderweg Richtung Wimsen Die erste Brücke am Wanderweg von Gossenzugen in Richtung Wimsen ist stark Sanierungsbedürftig. Für die Reparatur lagen zwei Angebote zwischen 3.490 1 und 4.970 1 vor. Nachdem noch einige Fragen zur Maßnahme gestellt wurden beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Vergabe an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Peter Arnold aus Zwiefalten zum Angebotspreis in Höhe von 3.490 1. ► Anschluss der Gemeinde Emeringen an die Wasserversorgung Zwiefalten Die Gemeinde Emeringen hat am 10.02.2013 die Gemeinde Zwiefalten angeschrieben und um Wasseranschluss an die Wasserversorgung Zwiefalten beim Hochbehälter Sonderbuch gebeten. Der Anschluss könnte als Ersatz- oder Notwasser- versorgung oder auch als Voll- versorgung erfolgen. Zwischen den Gemeinden hat mittlerweile ein Gespräch dazu stattgefunden. Demnach wäre der Anschluss an den Hochbehälter Sonderbuch ohne größeren Aufwand möglich. Der Anschluss würde auf Kosten der Gemeinde Emeringen hergestellt. Bei einer Vollversorgung der Gemeinde Emeringen müsste die Zwiefalten jedoch die bestehende Wasserleitung von der Albwasserversorgungsgruppe VII vom Rental bis zum Hochbehälter Galgenberg bauen. Damit wäre dann auch für die Gemeinde durch die 2. Einspeisung ins Ortsnetz eine Versorgungssicherheit gewährt. Außerdem könnte der jährliche Engpass beim Befüllen des Freibades beseitigt werden. Die Gemeinde Zwiefalten hat daher das Ing. Büro Schwörer aus Altheim, bereits beauftragt, die Kosten für den Bau der Leitung zu ermitteln. Bei einem Anschluss der Gemeinde Emeringen an die Wasserversorgung Zwiefalten könnte die Gemeinde Zwiefalten u.U. in den Genuss kommen, für die Druckleitung zum Hochbehälterr Galgenberg einen Zuschuss zu bekommen, da die Leitung dadurch eine überörtliche Bedeutung bekommt. Gleichzeitig dient die Druckleitung der Versorgungssicherung im Ort und ist auch für das kommende Baugebiet „Brunnensteige VI“ von Bedeutung. Der Anschluss Emeringens an das Zwiefalter Wassernetz wäre auch deshalb zu begrüßen, weil jeglicher zusätzlicher Wasserverbrauch bei der Gemeinde als auch bei der Albwasserversorgungsgruppe VII zur Senkung des Wasserpreises beiträgt. Damit die Gemeinde Emeringen weiter planen kann, sollte der Gemeinderat nun entscheiden, ob dem Anschluß zugestimmt wird oder nicht. Im Gemeinderat werden zu dem Vorhaben noch einige technische Fragen gestellt und dafür plädiert, den Wasseranschluss herzustellen. Einstimmig begrüßte der Gemeinderat einen Anschluss der Gemeinde Emeringen an die Wasserversorgung Zwiefalten beim Hochbehälter Sonderbuch. Die Kosten für die notwendigen Anschlussarbeiten beim Hochbehälter und die Zuleitung vom Ortsnetz zum Hochbehälter sind von der Gemeinde Emeringen zu tragen. Die Gemeinde Zwiefalten wird bei einem Vollanschluss den noch fehlenden Abschnitt der notwendigen Verbindung zwischen dem Pumpwerk der Albwasserversorgungsgruppe VII und dem Hochbehälter Galgenberg herstellen. Die Modalitäten über den zu erhebenden Wasserpreis und Festsetzung einer Mindestmenge werden zu gegebener Zeit in einem Vertrag festgelegt. ► Verkauf des alten Bauhof- Schleppers und Erwerb eines neuen Schneeschildes Nachdem für den Bauhof ein neuer Fendt Kommunalschlepper angeschafft wurde, kann der alte Bauhof-Schlepper mit Zubehör verkauft werden. Für den alten Schlepper lagen fünf Angebote zwischen 7.000 1 über 18.500 1 bis hin zu 20.000 1 vor. Das höchste Angebot kam vom Nutzfahrzeughandel Firma Marius Bröcking aus Wuppertal-Cronenberg. Ohne Diskussion wurde einstimmig beschlossen, den alten Bauhof-Schlepper an die Firma Bröcking als höchst Bietende zum Angebot in Höhe von 20.000 1 zu veräußern. Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Für den neuen Fendt Kommunalschlepper ist noch der Kauf eines Schneeschildes notwendig. Hier liegt von der Firma BayWa ein Angebot in Höhe von 12.900 (10.700 1 zzgl. MwSt.) vor. Dies erscheint einigen Ratsmitgliedern zu teuer und es wird angeregt, nach anderen günstigeren Anbietern für das Schneeschild zu suchen. Dem wird jedoch entgegen gehalten, dass das Räumschild einen verstärkten Rahmen hat und somit perfekt zum Fendt Geräteträger passt und dadurch auch der starken Belastung beim Schneeräumen gewachsen ist. Der hohe Preis sei daher gerechtfertigt. Bei einer Enthaltung und mit einer Gegenstimme wurde daraufhin beschlossen, bei der Firma BayWa das passende Schneeschild zum neuen Kommunalschlepper für 12.900 1 (inkl. MwSt.) zu kaufen. Der Erwerb eines Salzstreuers soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen. ► Stellungnahme zu Bauanträgen Zu folgenden Bauvorhaben wurde das Einvernehmen hergestellt: * Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Brühlwiessen 7, 88529 Zwiefalten-Baach * Abbruch eines Wirtschaftsgebäudes und eines Schweinestalles, Umbau eines Wirtschaftsgebäudes in ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung, Neubau Carport mit Abstellraum, Kreuzgasse 18, 88529 Zwiefalten- Sonderbuch ► Verkehrsregelung auf dem Marktplatz Bei der Verkehrsschau 2014 wurde u.a. die Parkregelung auf dem Marktplatz diskutiert, die geändert werden soll. Der Platz gehörte früher dem Land Baden-Württemberg und nun den Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg. Vertraglich wurde in der Vergangenheit geregelt, dass vom Land (jetzt ZfP) der Marktplatz ausgebaut wurde und die Fläche dafür für den öffentlichen Verkehr gewidmet und den Rathausbediensteten und Besuchern separat Parkplätze zugewiesen werden. Seit 2002 gibt es Parkberechtigungsscheine für Mitarbeiterinnen der Nachtschicht des ZfP und seit 2011 Parkausweise für Rathausbedienstete für die Parkplätze direkt am Rathaus. Im Jahr 2014 wurde die angeordnete Beschilderung für die 8 Rathausparkplätze probeweise entfernt. Nach Kündigung des Gemeindevollzugsbeamten ebenfalls im Jahr 2014 entfallen derzeit regelmäßige Kontrollen. In der Folge sind die 8 Rathausparkplätze meist ganztägig von Dauerparkern zugeparkt, da hier laut Beschilderung zeitlich unbegrenzt geparkt werden kann. Rathausbedienstete weichen mit Parkberechtigungen auf den Marktplatz aus, für den ihre Parkberechtigungen jedoch nicht zugelassen sind. Mangels Kontrolle sind sämtliche Kurzzeit-Parkplätze des Marktplatzes von Dauerparkern belegt. Aus diesem Grund und zur Vereinheitlichung der Parkplatzregelung auf dem Marktplatz wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, beim Landratsamt Reutlingen eine neue verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen, wonach auf dem gesamten Parkplatz einheitlich die Parkscheibenregelung gilt. Die Parkberechtigungsscheine für Mitarbeiterinnen der Nachtschicht und die Parkausweise für die Rathausbediensteten sollen dann für den gesamten Marktplatz gelten. Ohne Diskussion stimmte das Gremium diesem Vorschlag zu. 8 ► Bekanntgaben, Verschiedenes ➢ Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. März 2015 Es wurde bekannt gegeben, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18. März 2015 ein Beschluss zu den Heimattagen Baden-Württemberg 2019, ein Beschluss zu Steuerangelegenheiten und ein Beschluss zu Personalangelegenheiten gefasst wurde. ➢ Bekanntgabe Erlass des Landratsamtes Reutlingen zum Haushaltsplan der Gemeinde 2015 Herr Bürgermeister Henne verlas den Erlass des Landratsamtes zum Haushaltsplan 2015 der Gemeinde in vollem Wortlaut. Demnach wurde der Haushaltsplan genehmigt und u.a. festgestellt, dass ein nicht aufgenommener Kredit aus 2014 in Höhe von 170.000 1 nicht mehr aufgenommen werden darf. Nach Auskunft des Kämmerers ist dies auch nicht notwendig, da die Gemeinde die Kosten einsparen konnte. ➢ Übergriffe auf Besucher und Mitarbeiter des Rathauses Der Gemeinderat wurde von Herrn Bürgermeister Henne darüber informiert, dass es in den letzten Tagen im Zwiefalter Rathaus zu mehreren unangenehmen Zwischenfällen mit einer renitenten und aggressiven Patientin des ZfP gekommen ist. Dabei kam es neben erheblichen Sachbeschädigungen auch zu körperlichen Übergriffen durch die Patientin gegen eine Besucherin, gegen Mitarbeiterinnen des Rathauses und gegen die hinzugezogene Polizei. Die Gemeinde ist deshalb in engem Kontakt mit der Klinik und den behandelnden Ärzten. Es wird nun auch das Gespräch mit dem zuständigen Richter gesucht, da es nach der aktuellen Rechtslage nicht leicht ist, solch aggressiven Patienten festzusetzen. Von der Polizei wurde daher geraten, die Rathaustür zu schließen und den Zugang nur nach Klingeln und Anmeldung über die Sprechanlag zuzulassen. Dies wird von allen Beteiligten jedoch nicht als der richtige Weg angesehen, da das Rathaus ein öffentlich zugängliches Gebäude ist und die Landengeschäfte, die Passanten und Schulkinder auch nicht zum eigenen Schutz geschlossen bzw. eingesperrt werden können. Außerdem würde dies die Arbeitsabläufe im Rathaus extrem erschweren. Im Gemeinderat wird darum gebeten, dieses Thema nicht zu emotional zu diskutieren und die Probleme wie angekündigt auf höherer Ebene auszuräumen. Die Vorfälle werden daher auch zum Anlass genommen, demnächst das turnusmäßige Gespräch von Gemeinderat mit der Klinikleitung zu führen, wo solche Fälle auch diskutiert werden können. ➢ Friedhof Zwiefalten – Lautsprecher und Beschallung Im Gemeinderat wird angeregt, nochmals zu überprüfen, inwieweit die Beschallung auf dem Zwiefalter Friedhof verbessert werden kann, da bei Beerdigungen die Tonqualität teilweise sehr zu wünschen übrig lässt. Die Verwaltung wird daher beauftragt, das Thema für eine der nächsten Sitzungen aufzubereiten. Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 9 ➢ Partnerschaft mit La Tessoualle - Gemeinderatsbesuch vom 01. – 04. Mai 2015 In der Zeit vom Freitag 01. Mai bis Montag 04. Mai 2015 bekommt die Gemeinde Zwiefalten Besuch von einer Gemeinderatsdelegation aus La Tessoualle, um Herrn Bürgermeister Marc Gantal. Herr Gemeinderat Kurt Betz nutzte die Gelegenheit und dankte seinen Ratskollegen und allen gastgebenden Familien, dass für alle 22 französischen Besucher ein Quartier gefunden werden konnte. ➢ Jagdverpachtung Upflamör und Hochberg Auf die Frage nach dem Stand der Jagdverpachtungen in Upflamör und Hochberg erklärte Herr Bürgermeister Henne, dass beide Jagdbezirke mittlerweile verpachtet werden konnten. Wir gratulieren Frau Josefine Eisele, Zwiefalten-Mörsingen zum 81. Geburtstag am 30. April Und die Antwort darauf ist so vielfältig und bunt wie das Biosphärengebiet selbst. „Denn in diesem Jahr ist es wieder gelungen, über 90 Aktionen und Veranstaltungen für Groß und Klein, Jung und Alt sowie Genießer als auch sportlich Aktive für die Biosphären-Woche zu gewinnen“, so die in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing verantwortliche Katrin Rochner. „Ganz nach dem Motto ‚Das Biosphärengebiet schmecken, genießen, erleben‘ wird während den Thementagen besser begreifbar, was sich hinter der Idee eines Biosphärengebiets versteckt“. Zu verdanken ist das vielfältige Programm mit geführten Wanderungen und Radtouren, Seminaren, Ausritten und Kutschfahrten, Konzerten, Ausstellungen und kulinarische Highlights den zahlreichen Biosphärengebiets-Partnern, Vereinen und Verbänden sowie den Städten und Gemeinden, die sich aktiv in die fünfte Auflage der Themenwoche mit einbringen. Das vollständige Programm ist digital unter www.biosphaerengebiet-alb.de einsehbar oder ist in gedruckter Form im Biosphärenzentrum Schwäbische Alb, den Rathäusern, Tourist Informationen oder bei den Biosphärengebiets-Partnern erhältlich. Freiwillige Feuerwehr Zwiefalten Abteilung Zwiefalten Die nächste Probe der Freiw. Feuerwehr Zwiefalten, Gruppe 1 findet am Montag, den 27. April 2015 um 19.30 Uhr statt. Jugendfeuerwehr Nächste Probe der Jugendfeuerwehr Zwiefalten am Montag, den 27. April 2015 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus. Biotonne Abholung am Montag, 27. April 2015 ab 06.00 Uhr. Programmheft zur 5. Biosphären-Woche erschienen Vier gut gelaunte Kinder und eine Mutter bei einem Wanderausflug zieren das Titelbild des Veranstaltungsprogramms der 5. Biosphären-Woche vom 9. bis 17. Mai 2015. Sie animieren geradezu, das frisch gedruckte Programmheft in die Hand zu nehmen und zu schauen, was während den Thementagen zum Biosphärengebiet Schwäbische Alb alles geboten ist. Frühmahd tierschutzgerecht gestalten Von innen nach außen mähen rettet Wildtierleben (Berlin, 17. April 2015) Die Mahd von Grünland oder Energiepflanzen wie Grünroggen steht an. Der Termin fällt zusammen mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere, die in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs sicher wähnen. Doch „Ducken und Tarnen“ schützt zwar vor dem Fuchs, nicht aber vor dem Kreiselmäher. Darauf machen Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen oder selbst erforderliche Maßnahmen für die Wildtierrettung durchzuführen. Effektive Wildtierrettung beginnt bereits vor der Mahd, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähtechnik dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen vor allem, das Feld mit dem Grünlandschnitt grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. So haben Feldhasen oder Fasane während der Mahd die Möglichkeit zur Flucht. Bei der Ernte der Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg – gerade bei Rehkitzen, die sich instinktiv ducken. Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden, der Einsatz von Wildrettern oder die Vergrämung (Vertreibung) helfen, Wildtierverluste zu vermeiden. Derartige Maßnahmen sind wichtig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Vergrämung kann kostengünstig und sehr effektiv mit Knistertüten, Flatterbändern oder Kofferradios durchgeführt werden. Bereits eine Maßnahme zur Vertreibung pro Hektar Anbaufläche wirkt, haben Experten herausgefunden. Auf Basis der Erkenntnisse eines Grundlagenprojektes des Bundesforschungsministeriums wird aktuell die Praxistauglichkeit geeigneter Wildrettersysteme am Traktor erforscht. Mit finanzieller Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums wollen namhafte Hersteller von Landtechnik und Elektronik marktfähige Geräte entwickeln, mit denen künftig in den Wiesen liegende Rehkitze bei der Mahd erkannt werden. Bisherige Projektergebnisse sind vielversprechend, um die Tiere insbesondere unter Verwendung von Drohnen und Wärmebildkameras ausreichend schnell zu finden. Unabhängig von der Entwicklung praxistauglicher Wildrettersysteme sind die Maßnahmen zur Kitzrettung vor dem Grünschnitt weiterhin wichtig. Blauer Engel, Cradle to Cradle®, Upcycling: Was ist was und was bringt’s? Energetischer Durchblick beim Einkauf Wer beim Einkaufen sein Augenmerk auf einen CO2-neutralen oder abfallfreien Herstellungsprozess und auf ökologische Wertigkeit richten möchte, hat große Auswahl. Eine Reihe von Labels und Bezeichnungen zieren die Produkte. Der „Blaue Engel“ und das Energielabel sind recht bekannt, doch was bedeutet „Cradle to Cradle®“ oder Upcycling? Tobias Kemmler, Leiter der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen erklärt es. EU-Energielabel Beim Neukauf eines Fernsehers, einer Waschmaschine oder eines Wasserkochers lohnt ein Blick auf den Energieverbrauch. Einen Anhaltspunkt bietet das EU-Energielabel, das nach Buchstaben klassifiziert. Die höchste Kategorie variiert je nach Produkteklasse zwischen A und A+++ und verbraucht im Verhältnis am wenigsten Energie. Ab September 2015 wird das Gütesiegel auch Heizungsanlagen bewerten. http://www.umweltbundesamt.de >> Energielabel 10 Blauer Engel Seit mehr als 35 Jahren bürgt der Blaue Engel für gesunde, umweltfreundliche und auch energiesparende Produkte. Neben Küchengeräten und Unterhaltungselektronik finden sich hier auch Bürogeräte, Heizungskessel und Dämmmaterialien. https://www.blauer-engel.de/ Cradle to Cradle® Hinter dem kompliziert klingenden Namen, der zu Deutsch „von der Wiege bis zur Wiege“ bedeutet, verbirgt sich ein einfaches Prinzip: Die Produktion ohne Abfall – nach dem Beispiel der Natur. Die Bestandteile des Produkts können entweder wiederverwendet werden oder sind kompostierbar. Zertifiziert wurden beispielsweise T-Shirts, Schreibtischstühle, Häuser oder Trinkflaschen. http://epea-hamburg.org/de/content/zertifizierteprodukte http://c2c-ev.de/ Upcycling Weg mit dem löcherigen Fahrradschlauch – oder etwa nicht? Vielleicht wird nach dem Upcycling-Prinzip eine schicke Umhängetasche daraus. „Aus alt mach neu“ sagte man früher. Moskitonetze, Kartoffel- und Futtersäcke, Schallplatten, Metalle oder alte Taxischilder: Kreative Köpfe basteln Brauchbares daraus. Unter dem Stichwort „Upcycling“ finden sich im Internet etliche Anbieter und Märkte. http://www.upcyclethat.com/ Repair-Cafés Die einfachste Art, Geld und Energie zu sparen, besteht darin, Geräte möglichst lange zu benutzen. Sind sie defekt, ist die Reparatur über den Handel oft zu teuer. Abhilfe schaffen hier sogenannte Repair Cafés: ehrenamtliche Treffen, bei denen Freiwillige elektrische Geräte, Spielzeug, Fahrräder oder Möbel in Stand setzen. Kostenlos oder gegen einen leckeren Kuchen. http://repaircafe.org/de/ Wer das Energiesparen auch im Eigenheim verwirklichen will, kann sich zur kostenfreien Erstberatung bei der KlimaschutzAgentur im Landkreis Reutlingen anmelden. Hier gibt es umfassende Informationen zu energetischer Sanierung und den passenden Fördertöpfen. Anmeldung und Info unter 07121 1432 571 oder www.klimaschutzagentur-rt.de Weiterführende Links Videos zum Blauen Engel und zum Kauf klimaschonender Produkte https://www.blauer-engel.de/de/news-infos/video ZDF-Beitrag „Intelligente Verschwendung“ http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/ video/2248350/M%C3%BCll:-Intelligente-Verschwendung Zahl des Monats 50 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 11 Fast 50 Prozent der Deutschen achten beim Kauf von Haushaltsgeräten und Leuchten grundsätzlich auf Energieeffizienz, ein weiteres Viertel tut es häufig. In der repräsentativen Studie des Umweltbundesamts gaben 2014 außerdem 63 Prozent der Befragten an, den Umwelt- und Klimaschutz als grundlegende Bedingung zur Bewältigung von Zukunftsaufgaben zu sehen. (Quelle: http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/umweltbewusstsein-in-deutschland-2014/ ) Wer energiesparend einkaufen will, braucht Entscheidungshilfe. Der Blaue Engel oder das EU-Energielabel weisen die Richtung. Landkreis Reutlingen Einladung zur Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen Zur dritten Sitzung der Inklusionskonferenz im Landkreis Reutlingen sind die Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Die Sitzung findet statt am Donnerstag, 30. April 2015, 15 bis 18 Uhr im Kommohaus, Hirschstraße 3 in 72813 St. JohannWürtingen. In der Sitzung werden unter anderem die Projekte aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Arbeit und Gesundheit für das Jahr 2015 festgelegt. Der Beirat Selbsthilfe gibt einen Einblick in seine Arbeit. Außerdem bringt Dieter Steuer seine Erfahrungen zum Thema Gehörlosigkeit ein. Mit dem Modellprojekt Inklusionskonferenz möchte der Landkreis Reutlingen zusammen mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden sowie allen anderen relevanten Akteuren weiter auf dem Weg voranschreiten, die Ziele der UN-Behindertenrechts-Konvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Um Menschen mit Handicaps, Angehörige und Selbsthilfegruppen als Experten aus eigener Erfahrung von Beginn an am Modellprojekt zu beteiligen, wurde neben der Inklusionskonferenz der Beirat „Selbsthilfe“ eingerichtet. Weitere Informationen über die Inklusionskonferenz gibt es unter www. kreis-reutlingen.de/Inklusionskonferenz Mythos Schwäbische Alb Klassifizierung von Ferienwohnungen und Privatzimmern Vermieter erhalten mit der DTV-Klassifizierung eine unabhängige und objektive Bewertung ihrer Objekte In den nächsten Wochen werden im Landkreis Reutlingen wieder Ferienwohnungen und Privatzimmer nach den bundesweit einheitlichen Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) klassifiziert. Die Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb führt die Klassifizierung durch. Vermieter, die an einer Klassifizierung Interesse haben und noch nicht kontaktiert wurden, können sich direkt mit der Tourismusgemeinschaft Mythos Schwäbische Alb in Verbindung setzen. Sie erreichen die Tourismusgemeinschaft unter Telefon: 07121 / 480 3032 oder per Mail an service@mythosalb.de. Die Vermieter erhalten mit der DTV-Klassifizierung eine unabhängige und objektive Bewertung und können für jeweils drei Jahre mit den erhaltenen Sternen werben. Die große bundesweite Resonanz zeigt, dass die DTV-Sterne für Ferienhäuser / -wohnungen und Privatzimmer nicht nur bei den Vermietern gefragt, sondern auch im Bewusstsein der Gäste als verlässliche Orientierungshilfe für Ausstattungsqualität fest verankert sind. Kein anderes Klassifizierungssystem in Deutschland hat bisher mehr Objekte geprüft und bewertet. Quelle: Mythos Schwäbische Alb, Tourismusgemeinschaft, Kaiserstraße 27, D-72764 Reutlingen Tel.: 0 71 21 / 480 30 33; Fax: 0 71 21 / 480 18 38, e-Mail: info@mythos-alb.de, www.mythos-alb.de (Stand: April 2015) Schulnachrichten Volkshochschule Außenstelle Zwiefalten Nächste Woche startet folgender Kurs: Bitte rechtzeitig anmelden: 07373-591 oder 07373-555 Heilkräuter im Frühjahr Löwenzahn, Brennnessel, Giersch, Huflattich und Co. gehören zu den ersten Pflanzen im Jahreskreis. Sie stärken und reinigen unseren Körper, erfreuen unser Winter geplagtes Gemüt und unseren Gaumen. In diesem Kurs wird das Wissen rund um die Heilkräuter von alten und neuen Kräuterkundigen vermittelt. Viel Tipps zum Sammeln und Weiterverarbeiten, ob in der Küche oder als selbst hergestellte Kräuterarznei, sollen zum praktischen umsetzen anregen. Bei einem Kräuterspaziergang lernen wir die Pflanzenwelt des Frühjahrs auch praktisch kennen. Mit der Heilpraktikerin Sabine Ehrenfeld ab Dienstag, 28.04.2015 an zwei Terminen jeweils von 18.30 – 20.45 Uhr, in der Münsterschule Zwiefalten, zusammen 18,- Euro. Lust auf Volkshochschule? Haben Sie ein Hobby, das Ihnen großen Spaß macht oder sind Sie Experte auf einem bestimmten Gebiet? Sie könnten sich vorstellen, als Referent andere Menschen an Ihrem Wissen teilhaben zu lassen? Dann sind sie bei uns genau richtig. Wir planen das neue Semesterprogramm für Herbst 2015, neue Kurse beginnen Ende September. Wir freuen uns über Ihren Anruf und besprechen dann Ihren Vorschlag. Ansprechpartnerin ist Stefanie Schönbeck, Tel 07373-555. Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Jugendmusikschule Riedlingen Lesung und Musik mit Pep für die Jugendmusikschule Zu „Lesung und Musik mit Pep“ lädt der Förderverein der Jugendmusikschule Riedlingen am Freitag, 24. April 2015, 19.30 Uhr, in das Refektorium des Kapuzinerklosters in Riedlingen ein. Cornelius Frommann weiß Stimme und Mimik glänzend einzusetzen. In den Texten, die er vorträgt, geht es um Berge, die Jugend und Vegetarier. Hintergründiger Witz ist garantiert. Für die „Musik mit Pep“ sorgen Reinhold Gruber am Flügel, Albrecht Streicher, Trompete, und Bernd Buck an der Klarinette. Sie sind allesamt Lehrer an der Jugendmusikschule. Ihr kommen bei freiem Eintritt die erbetenen Spenden zu. „Bussenwind“ spielt für Jugendmusikschule „Bussenwind“ heißt das von Ralf Uhl 2014 ins Leben gerufene Projektorchester aus aktuellen und ehemaligen Schülern des Kreisgymnasiums Riedlingen, ergänzt um herausragende Musiker aus den Musikkapellen der Raumschaft. Es findet sich einmal im Jahr zu einem Benefizkonzert zusammen, um hochkarätige symphonische Blasmusik zu machen. Am Samstag, 25. April 2015, 20 Uhr, tritt es zugunsten des Fördervereins der Jugendmusikschule in der Aula des Kreisgymnasiums auf und verspricht unter anderem mit Tanz-Melodien aus dem Musical „West-Side-Story“, der Filmmusik aus „Mission Impossible“, Percy Graingers „Iris Tune from County Derry“, einem „Jacksons Five Medley“ oder dem einem Stierkampf nachempfundenen „El Golpe Fatal“ von Dirk Brossé Blasmusik der Spitzenklasse. Der Eintritt ist frei, Spenden kommen der Jugendmusikschule zugute. Kolping-Bildungszentrum Riedlingen Das Kolping-Bildungszentrum informiert: Anmelde- und Informationstag für das Schuljahr 2015/2016 Das Kolping-Bildungszentrum lädt zum Anmelde- und Informationstag am Samstag, 09. Mai 2015, von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ein. Die Leiterin des Bildungszentrums, Frau Bettina Schmidtke, beginnt mit einer Präsentation über Infos und Überblick zu den angebotenen Schulabschlüssen BK-Fremdsprachen, BK-Gesundheit und Sozialwissenschaftliches Gymnasium. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch für die Anmeldung. Kolping-Bildungszentrum, Kirchstr.24, 88499 Riedlingen, Tel. 07371/935013 oder e-mail: Rita.Rink@Kolping-Bildungswerk.de 12 Kirchliche Nachrichten Katholisches Münsterpfarramt Beda-Sommerberger-Straße 5 88529 Zwiefalten Tel.: 600 , Fax 2375 e-Mail: Muensterpfarramt.Zwiefalten@drs.de Homepage: www.seelsorgeeinheit-zwiefalter-alb.de Freitag, 24.04. – 3. Osterwoche 14.30 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium 15.00 Uhr Eucharistiefeier im Coemeterium (Karl u. Johanna Kretz u. Sophie Rudolf; Fam. Stiehle u. Marec; Fam. Martin u. Franz Aigner) 14.00 Uhr Rosenkranzgebet in Gauingen Samstag, 25.04. – Fest Hl. Markus, Evangelist 14.00 Uhr Trauung im Münster: Jörg Lindemann u. Anja, geb. Galster, Stuttgart 17.00 Uhr Beichtgelegenheit im Coemeterium 18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium Sonntag, 26.04. – 4. Sonntag der Osterzeit, Weltgebetstag f. die geistlichen Berufe - Opfer f. kirchliche Berufe 10.30 Uhr Eucharistiefeier im Münster - mit Feier der Erstkommunion 17.30 Uhr Dankandacht - Diasporaopfer der Erstkommunionkinder Montag, 27.04. – Hl. Petrus Kasinius 18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium 19.00 Uhr Rosenkranzgebet in Sonderbuch Dienstag, 28.04. – Ludwig-Maria Grignion v. Montfort 08.00 Uhr Eucharistiefeier im Coemeterium (Elisabeth Badent) 18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium 19.00 Uhr Abendmesse in Baach (Jtg. Johannes Ott, Ernst Ott; gest. Jtg. Josef u. Josefine Kraus; Fam. Glöckler, Diem u. KarlHeinz Kraus; Franz Unmuth u. Angeh.; Sebastian u. Katharina Auchter; Fam. Dursch u. Mayer; Fam. Schwab u. Wörz; Markus u. Elisabeth Auchter; Fam. Hepp u. Frey) Mittwoch, 29.04. – Fest Hl. Katharina v. Siena, Mitpatronin Europas 08.00 Uhr Eucharistiefeier im Coemeterium (Beate, Joachim; Gerhard u. Hilde Sandner) 18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium Donnerstag,30.04. – Hl. Pius V. 18.30 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium 19.00 Uhr Abendmesse im Coemeterium (Annemarie Winter; Maria Ragg) 13 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Freitag, 01.05. – Hl. Josef d. Arbeiter 10.00 Uhr Hochamt im Münster (gest. Jtg. Katharina Rudolf; Maria Weidekat u. Angeh., Fam. Czinczoll; Hildegard Schwab; Maria Aierstock) 14.30 Uhr Brautmesse im Münster: Salvatore Giuseppe Cottitto und Rosalba, geb. Cottitto, Burladingen 19.30 Uhr Rosenkranzgebet im Münster 20.00 Uhr Marienfeier im Münster anschl. Lichterprozession durch den Park 14.00 Uhr Maiandacht in Gauingen Erstkommunion Am Sonntag, 26. April, um 10.30 Uhr empfangen 17 Kinder unserer Kirchengemeinde zum ersten Mal die Heilige Kommunion: Anna-Lena Bentele; Pius Betz; Salome Burgmayer; Emily und Eric Fuchsloch; Tom Griesinger; Lennard Gruik; Linda Hofmaier; Jannik Högner; Luis Maier; Jeremias Müller; Laetitia Radelj; Leticia Schäfer; Jonas Schmucker; Robin Siefert; Yara-Lynn Ullrich und Lorena Weber. Wir wünschen den Kindern und ihren Familien für ihren Festtag eine tiefe Gemeinschaft mit Jesus Christus, der uns alle einlädt und hoffen, dass sie auch in Zukunft auf Gottes Nähe vertrauen. Samstag, 02.05. – Hl. Athanasius, Bischof, Kirchenlehrer 17.00 Uhr Beichtgelegenheit im Coemeterium 18.00 Uhr Rosenkranzgebet im Coemeterium Kollekte Am Samstag/Sonntag, 25./26. April ist die Kollekte für die Förderung der geistlichen und kirchlichen Berufe und zur Förderung von seelsorgerlichen Initiativen bestimmt. Herzlichen Dank für Ihre Spende. Sonntag, 03.05. – 5. Sonntag der Osterzeit 10.00 Uhr Amt im Münster - mitgestaltet vom Münsterchor 14.00 Uhr Maiandacht im Münster - mitgestaltet vom Münsterchor Das Pfarrbüro ist geöffnet: Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Montag: 14.00 – 16.00 Uhr Sicher zu erreichen sind die Mitarbeiter der Seelsorgeeinheit: Pfarrer Paul Zeller: im Pfarramt, Tel. 600. Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr, und nach Vereinbarung Pater Georg Kallampalliyil: im Pfarramt Hayingen, Münsinger Str. 1: nach Vereinbarung Tel. 07386 – 350; Fax: 07386 – 97 54 48 E-Mail: pfarramt.hayingen@drs.de Diakon Steffen Tröster: im Pfarrhaus Pfronstetten, Hauptstr. 21, Dienstag 13.30 – 16.00 Uhr; Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr Tel. 07388 – 99 32 89; Fax: 07388 – 99 30 89; E-Mail: DiakonTroester@t-online.de Pastoralreferentin Hildegard Jakob im Büro Zwiefalten, Hauptstr. 15 nach Vereinbarung Tel. 07373 – 10 33 73 im Büro Pfronstetten, Hauptstr. 21 Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr Tel/Fax: 07388 – 99 32 74 e-Mail: hildegard.jakob@zfp-zentrum.de Den Monat Mai eröffnen wir mit einer Marienfeier am Abend des 1. Mai um 20.00 Uhr im Münster Unserer Lieben Frau in Zwiefalten. Anschließend ziehen wir in einer Lichterprozession durch den Park. Kerzen dafür können Sie vor der Marienfeier im Eingangsbereich des Münsters erwerben. Wir laden dazu recht herzlich ein. An den darauffolgenden Maisonntagen – außer am Pfingstsonntag – feiern wir jeweils um 14.00 Uhr eine Maiandacht, die von verschiedenen Chören gestaltet wird. Gottes guter Segen sei mit euch – Herzliche Einladung zu unserer Mutter – Elternsegensfeier für Eltern, die ein Kind erwarten, ihre Familien und alle die gerne kommen, am 10. Mai 2014, in der Pfarrkirche in Huldstetten, um 19:00 Uhr. Segen erbitten, sich segnen lassen heißt nichts anderes, als sich öffnen für die Geschenke Gottes. Denn Segen ist keine anonyme Größe und Kraft, sondern die ganz persönliche Zuwendung Gottes, dem Geber aller guten Gaben. Herzliche Einladung nach Schönstatt zu den Oasentage für Frauen vom 05. – 07. Juni 2015 Vorträge, Gebetsimpulse, geistliche Lieder, gegenseitiger Austausch und Zeiten der Stille laden ein, den Blickkontakt mit Gott neu aufzunehmen und sich tiefer mit ihm zu verbinden. Außerdem wird am 7.auf Berg Schönstatt das Fronleichnamsfest gefeiert mit wunderschönen, sehenswerten Blumenteppichen! Referenten: Pater Lothar Herter und Sr. Noemi Massaro Zusteigemöglichkeit: Pfronstetten Weiter Info und Anmeldemöglichkeit: Helga Rupp Tel. 07373/429 oder Claudia Zeiler Tel. 07124/4223 Gemeinden unterwegs Wir bitten alle, die den Restbetrag für die Gemeindefahrt noch nicht bezahlt haben, dies in den kommenden Tagen zu erledigen. Wir freuen uns über schöne Tage im Spessart. Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 14 Münsterchor Mittwoch, 29.04. 19.30 Uhr Generalprobe im Münster für Amt und Maiandacht am Sonntag, 03.05. Abrakadabra, simsalabonbon: „Bühne frei für Korx und Murx“ Der Osterhase hatte wirklich eine sehr gute Idee, alle Kinder und Erzieherinnen erlebten tolle Kunststücke und viel Spaß. Der Kindergarten St. Gertrud bedankt sich ganz besonders bei den Sponsoren, der KSK Zwiefalten und der VOBA Zwiefalten, die uns diese Veranstaltung mit einer großzügigen Spende ermöglichten. Das Kindergartenteam Mörsingen Sonntag, 26.04. – 4. Sonntag der Osterzeit, Weltgebetstag f. die geistlichen Berufe - Opfer f. kirchliche Berufe 19.00 Uhr Abendmesse Am Montagmorgen besuchten uns, wie vom Osterhasen versprochen, die Zauberer und Clowns Korx und Murx. Wie geht denn wohl zaubern, war die große Frage? Korx und Murx beantworteten uns dies in einer bunten Stunde. Mit Zauberstab, Zauberhut, und Zaubermantel ausgerüstet, verwandelten uns Kinder, eine Kerze in drei Zaubertücher. Mehr noch, sie zauberten gekonnt: „Ene, meine Maus, du gehst jetzt wieder raus!“ Und schon zogen sie die Federwedel in ganz anderen Farben aus dem Rohr, als zuvor. Alle Kinder riefen gemeinsam: SIMSALABONBON, und schon war das Zaubertablett gefüllt mit leckeren Bonbons, von denen am Ende alle naschen durften. Am Schluss staunten alle sehr, als wir gemeinsam mit unserem Lied: „Häslein in der Kiste, saß und schlief, …“ einen Schmusehasen in ein lebendiges Kaninchen verzauberten. Samstag, 02.05. – Hl. Athanasius, Bischof, Kirchenlehrer 19.00 Uhr Sonntag-Vorabendmesse (Markus Waidmann; Elsa u. Anton Neher; Karl Eisele u. Angeh.; Monika Herter, Josef Arnold u. Angeh.; Amalie u. Dominikus Schelkle, Hilde Maurer) Upflamör Sonntag, 26.04. – 4. Sonntag der Osterzeit, Weltgebetstag f. die geistlichen Berufe - Opfer f. kirchliche Berufe 08.45 Uhr Wort-Gottes-Feier Donnerstag,30.04. – Hl. Pius V. 19.00 Uhr Rosenkranzgebet Sonntag, 03.05. – 5. Sonntag der Osterzeit 08.45 Uhr Wort-Gottes-Feier Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 15 Evangelische Kirchengemeinde Zwiefalten Pfarramt Pfarrer Roland Albeck Elsa-Brändström-Straße 12 88529 Zwiefalten Telefon 07373 2885 / Telefax 07373 915347 E-Mail: Pfarramt.Zwiefalten@elkw.de Donnerstag, 23.4.2015 15.30 – 17.00 Uhr Die Evang. Bücherei hat geöffnet. Ab 16.00 Uhr werden wieder Geschichten vorgelesen. 20.00 Uhr Frauenkreis: Herzliche Einladung zu einem AromaWohlfühlabend mit Erika Widmer im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten Freitag, 24.4.2015 14.30 Uhr Kinderchorprobe im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten Die Bücherei hat von 15.15 – 15.45 Uhr geöffnet. 15.30 Uhr Gottesdienst im Haus Aachtalblick Sonntag, 26.4.2015 – Jubilate Der Wochenspruch lautet: Ist jemand in Christus, so ist er eine neue Kreatur; das Alte ist vergangen, siehe, Neues ist geworden. (2. Korinther 5, 17) 09.00 Uhr Gottesdienst in Zwiefalten 10.15 Uhr Gottesdienst in Hayingen Das Opfer beider Gottesdienste ist für gesamtkirchliche Aufgaben bestimmt. Von 12.00 – 17.00 Uhr findet in Bernloch der Jungschartag des Evangelischen Jugendwerkes statt. Dienstag, 28.4.2015 17.00 Uhr Folkloretanz im Evang. Gemeindehaus Hayingen 18.00 Uhr Jungscharabend im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten Mittwoch, 29.4.2015 16.30 Uhr Die Konfirmandengruppe trifft sich in der kath. Kirche in Hayingen zur Probe. 19.30 Uhr Chorprobe mit Orchester für den Gottesdienst am 3. Mai Donnerstag, 30.4.2015 08.30 Uhr Herzliche Einladung zum Gemeindefrühstück mit anschließender Besinnung im Evang. Pfarrhaus Zwiefalten. Vorankündigung: Am Sonntag, den 3. Mai wird der Evang. Kirchenchor Zwiefalten-Hayingen den Gottesdienst in Zwiefalten mitgestalten. Der Chor wird unterstützt vom „Kammerorchester“ Riedlingen und dem „Vokalquintett Reutlingen“. Es wird das Stück „Alles was ihr tut mit Worten oder mit Werken“ von Dietrich Buxtehude zu hören sein. In Hayingen findet am 3. Mai kein Gottesdienst statt. EVANGELISCHES BEZIRKSKANTORAT MÜNSINGEN Orgelkonzert in der Martinskirche Münsingen Münsingen. Am Sonntag, 26. April, findet in der Martinskirche Münsingen um 19 Uhr ein Orgelkonzert mit dem ukrainischen Organisten Michail Tschitscherin statt, der ein hochkarätiges Konzertprogramm vorstellen wird. Auf dem Programm stehen Werke von Johann Sebastian Bach (1685-1750), Felix Mendelssohn Bartholdy (1809-1847), Joseph Rheinberger (1839-1901), Alexandre Guilmant (18371911) und Vincenzo Petrali (1830-1889). Michail Tschitscherin studierte in seiner Geburtsstadt St. Petersburg am Konservatorium Klavier und Orgel bei den Professorinnen Schischko und Oksentian mit abschließender Konzertreife in beiden Fächern. Nach Meisterkursen bei Leo Krämer wirkte er als Lehrer am St. Petersburger Konservatorium. Schließlich wurde er Organist der Troiza-Kathedrale in Sumy (Ukraine) sowie Dozent für Klavier an der dortigen Pädagogischen Hochschule. Tschitscherins rege Konzerttätigkeit als Orgelvirtuose in allen großen Städten Russlands, Lettlands, der Ukraine und in der ehemaligen DDR sowie mehrere Rundfunkund Fernsehaufnahmen machten ihn als namhaften Künstler bekannt. Info: Der Eintritt zum Konzert ist frei, jedoch wird um großzügige Spenden für den Künstler gebeten. Vereine und Organisationen Cäcilia Zwiefalten Am Donnerstag, den 23.04.2015 findet um 20.00 Uhr im Haus Adolph Kolping eine Singstunde statt. Bitte pünktlich und vollzählig erscheinen. Vorschau: Donnerstag, 30.04.2015 Singstunde im HAK DLRG Ortsgruppe Zwiefalten Heute, Donnerstag, den 23.04.2015 findet unser Übungsabend im Hallenbad in Münsingen statt. Abfahrt um 17.15 Uhr in Baach am Marienbrunnen um Fahrgemeinschaften zu bilden. Ende und Ankunft wieder in Zwiefalten um ca. 20 Uhr. Die Teilnehmer aus Hayingen müssen ihren Fahrdienst selbst übernehmen. Der nächste Übungsabend findet dann wieder am Donnerstag den 30.04.2015 im Hallenbad in Münsingen statt. Markus Kraus TL Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 16 DRK Ortsverein Zwiefalten-Pfronstetten Hütte Sonderbuch e. V. Altkleidersammlung - Danke! Wir bedanken uns bei der Bevölkerung für ihre große Mithilfe bei der Altkleidersammlung. Wie in den letzten Jahren stellten die Firma Klosterbrauerei Zwiefalten und die Firma Schwörer Haus sowie Holzhandel Schwendele LKWs bzw. Anhänger als Sammelfahrzeuge zur Verfügung. Für die Bereitstellung recht herzlichen Dank. Ebenso herzlichen Dank an alle Helfer/innen die bei der Vorbereitung und Durchführung mitgewirkt haben. Präsentiert Die 4 Zylinder auf dem Flohmarkt in Riedlingen am 16.05.2015 Bereitschaftsabend ist wieder am Freitag, 24. April 2015. Beginn ist um 19.45 Uhr im Gerätehaus in Zwiefalten. Dorfgemeinschaft Upflamör Maibaum stellen Donnerstag, den 30. April um 18.30 Uhr Die Vier Zylinder Entrümpelungen Gruscht und Krempel von jedem Sempel! Andreas Burgmaier (Bumsi): 0171/6421198 & Philipp Ott (Taylor): 0162/3671725 & Sebastian Bayer (Jägermeister): 0160/90660427 Volker Bertsch (Schenz): 0162/9300823 Hilsenbek Tobias (Stift): 0152/55694000 & Marcel Ott (Chauffeur) 0162/9019294 Nach dem Stellen gibt es im Feuerwehschuppen ein gemütliches Zusammen u.a. mit gegrillten Würsten. Damit wir etwas zu verkaufen haben, bräuchten wir Eure Mithilfe. Maiwanderung Treffpunkt: Freitag, den 1. Mai um 10 Uhr am Dorfplatz (bei guter Witterung). Ihr habt Gruscht und Krempel zu Hause im Weg rumstehen. Wir helfen gerne und holen es ab. Einfach melden, bei den oben angegebenen Handynummern. Unsere diesjährige Maiwanderung führt uns in die Wälder und Wiesen rund um Upflamör. Die Strecke wird vor Ort bekannt gegeben. Die Wanderung endet wie gewöhnlich zur Mittagszeit an der Hütte. Dort werden wir gemeinsam Grillen und einen gemütlichen Nachmittag verbringen. P.S.: Wir sind kein Entsorgungskommando für Müll. Ausflug am 9 Mai 2015 Unser Ausflug führt uns mit dem Busunternehmen Knorr nach Giengen an der Brenz. Abfahrt wird um 7.30 Uhr am Dorfplatz sein. Bei der Hinfahrt werden wir eine 30 minütige Pause mit Brezeln, Landjägern, Kaffee und Kaba einlegen. Um ca. 10 Uhr werden wir in Giengen ankommen. Nach einer 1,5 stündigen Besichtigung des Steiff Museums wird jeder noch Zeit zur freien Verfügung haben. Um ca. 14 Uhr geht es weiter zur Charlottenhöhle im Lonetal. Für die Besichtigung der Charlottenhöhle und das Höhlenschauland sind 2 Stunden eingeplant. Zur Heimreise werden wir um 16.45 Uhr aufbrechen. Unterwegs gibt es zum Abschluss einen gut bürgerlichen Einkehrschwung. Ankunft in Upflamör: ca. 20 Uhr. Mit freundlichen Grüßen Die 4 Zylinder Katholischer Frauenbund Jahreshauptversammlung Am 13. April trafen sich die Mitglieder des Katholischen Frauenbundes zur Jahreshauptversammlung im Haus Adolph Kolping. Gudrun Mack begrüßte die Anwesenden und lud zum gemeinsamen Abendessen ein. Im Anschluss berichtete Manuela Schmid zum Geschäftsbericht und über die aktuellen Mitgliederzahlen. Den verstorbenen Mitgliedern wurde mit einer Schweigeminute gedacht. Mit einer PowerPoint Präsentation wurden die Veranstaltungen des vergangenen Jahres in Wort und Bild von Susanne Winter nochmals in Erinnerung gerufen. Insgesamt wurden 8 kirchliche Termine und Veranstaltungen durchgeführt und 9 gesellige Termine abgehalten. Unter anderem wurden auch andere Vereine durch Mitarbeit bei deren Veranstaltungen unterstützt. Simone Siefert berichtete als Kassiererin über die finanziellen Angelegenheiten und legte Soll und Haben dar. Über 1000,- 17 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Euro wurden in 2014 für soziale und gemeinnützige Zwecke gespendet. Kassenprüferin Gertrud Hofmaier konnte Simone Siefert eine vorbildliche Kassenführung bescheinigen. So war es für Josef Ott ein leichtes, den Vorstand im Namen der Anwesenden zu entlasten. Josef Ott übernahm auch die Wahlleitung für die anstehenden Wahlen: In offener Wahl wurden Karin Callies und Manuela Schmid zum Vorstand gewählt. Gudrun Mack schied stellte sich nicht mehr für die Vorstandschaft zur Verfügung, bleibt aber weiterhin als Beisitzerin dabei. Einen Wechsel gab es auch bei der Kassiererin: Anita Bendel löst Simone Siefert ab, die ebenfalls weiterhin als Beisitzerin dabei bleibt. Als weitere Beisitzerinnen wurden Beate Häringer, Zita Hepp, Karin Hirrle, Ute Poge, Manuela Schultes und Susanne Winter gewählt. Geistlicher Beirat ist weiterhin Pfarrer Paul Zeller. Mit Worten des Dankes und der Anerkennung verabschiedete Manuela Schmid und Karin Callies das ausscheidende Vorstandsmitglied Gudrun Mack und als ausscheidende Kassiererin Simone Siefert und überreichte beiden einen kleinen Blumenstrauß. Irmgard Dörfner erhielt für ihre Tätigkeit als Kassenprüferin seit 2009 einen Blumenstrauß verbunden mit einem herzlichen Dank. Einige Geburtstagsjubilarinnen wurden mit einem kleinen Präsent bedacht. Ein Dank ging auch an Emma Petermann und Theresia Engst, welche Geburtstagsbesuche übernommen haben, sowie an die Mitglieder Christine Hamberger, Ute Poge und Manuela Schultes für die vielfältigen außerordentlichen Einsätze (wie Dekoration, Weihnachtsmarkt und Ausflug). Am Ende der Versammlung äußerte sich Josef Ott, als Vorstand der Kolpingsfamilie, lobend über die Arbeit des Frauenbundes und gute Zusammenarbeit verbunden mit guten Wünschen für die Zukunft. Mit herzlichen Dankesworten an alle, die sich im Laufe des Jahres für den Verein engagierten , schloss Karin Callies die Versammlung. Vorschau Termine: Freitag, 8. Mai 2015 - 18:00 Uhr Brauereibesichtigung mit anschließendem Vesper in der Braueriwirtschaft Mittwoch, 20.Mai 2015 - 19:30 Uhr Maiandacht in Esmad Achtung Terminänderung (nicht wie im Jahresprogramm ausgeschrieben !) Susanne Winter Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 18 Wir werden dabei einen lustigen und originellen Rundgang mit einer gestandenen schwäbischen Marktfrau erleben. Sie wird uns Geschichten und Anekdoten aus der Vergangenheit und Gegenwart des herrlichen Gebäudes erzählen. Dabei gibt es natürlich auch etwas zu naschen. Etwas Zeit für Kaffee und Kuchen in Stuttgart ist auch eingeplant. Die Abfahrtszeiten sind folgende: 10:30 Undingen – Rathaus 10:40 Kleinengstingen – Sauerbrunnen 10:50 Gomadingen – Bushaltestelle 11:00 Münsingen – Bahnhof 11:15 Würtingen – Ortsmitte 11:25 Eningen – Rathaus 11:30 Südbahnhof 11:45 Rommelsbach – Mitte – Zentrum 12:00 Walddorfhäslach – Fa.Metric Bitte meldet euch bis zum 29.April bei Emma Heim, Walddorf (Tel.07127-18105) oder Christina Stelz, Mägerkingen (Tel.07124-4285) an. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme Musikkapelle Zwiefalten e. V. Musikprobe: ww w.mTräge us de PRO ikrka r MUSpe lle ICA- -z Plaw keie ttefalte n.de Über 100 Jahre Blasmusik am Fuße der schwäbischen Alb! Musikkap e l l e Z w i e f a l t e n e . V. Die nächste Musikprobe findet am kommenden Freitag, den 24. April um 20:00 Uhr im Probelokal statt. Am Freitag, den 01. Mai findet keine Musikprobe statt. Deshalb wird die Musikprobe vorverlegt. Wegen Fremdbelegung des Probelokals findet die Musikprobe am Mittwoch, den 29. April, um 20:00 Uhr bei Sachwart Otto Rudolf im Wiesental statt. Kolping - Fanfarenzug Zwiefalten Die nächste Probe findet am Freitag, den 24. April um 20.00 Uhr im HAK statt. Die Jugendausbildung findet nach Absprache im HAK statt. LandFrauenverband Reutlingen e. V. Herzliche Einladung an alle junggebliebenen Landfrauen zu unserem Ausflug am Dienstag den 5. Mai 2015. Wir fahren nach Stuttgart und besichtigen die historische Markthalle. S‘ Dorle führt durch die Markthalle mit ihren köstlichen Angeboten aus aller Welt unter dem Motto „Oimol naischmegga“. Jugendkapelle Die nächste Probe findet am Freitag, den 24. April von 19:00 – 19:45 Uhr in der Rentalhalle statt. Vorspiel: Am Sonntag fand unser Vorspielnachmittag im Kolpinghaus statt. Angefangen bei den Blockflöten, über die Bläserklassen, bis hin zur Jugendkapelle haben alle Jungmusikerinnen und –musiker gezeigt, was sie gelernt haben und sich damit ordentlich Applaus von den zahlreichen Zuschauern verdient. Einige Kinder wurden mit dem Junior-Abzeichen der BJBW ausgezeichnet, weil sie alleine zwei Stücke vorgespielt hatten: Hannes Fischer, Jannik Gösele, Stefan Haiß, Pia Häringer, Wiktoria Kissling, Sophia Krauss, Julius Lehmann, Lisa Münch, Raphael und Gabriel Rauscher, Noah Winter, Laura Wittig, Lena Fuchsloch und Ines Sauter. Andere hatten in Kleingruppen Stücke vorbereitet und trugen diese dann gekonnt vor. 19 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Seniorenheim Aachtalblick Gustav-Werner-Straße 16 Zwiefalten Veranstaltungskalender April 2015 Donnerstag, den 23. April 2015 09.30 Uhr Der Kindergarten kommt „Gymnastik mit Kinder und Senioren“ Freitag, den 24. April 2015 15.30 Uhr Gottesdienst mit Seelsorgerin Jakob Der Erlös durch den Kuchenverkauf kommt den Kindern zu Gute, denn damit wird ein Teil der Probefreizeit, sowie der Ausflug nach Tripsdrill im August finanziert. Wir möchten uns bedanken, bei allen, die in irgendeiner Weise zum Gelingen des Vorspiels beigetragen haben. Ein besonderer Dank geht an • alle Jungmusiker für eure tollen Beiträge • die Ausbilder für die Vorbereitung • die beiden Moderatorinnen • alle Eltern und Musiker, die Kuchen gespendet haben • die Baacher Metzg für den Leberkäs • alle Zuschauer für das Kommen und Zuhören Am Samstag, den 25.04. und am Sonntag, den 26.04. startet unser Gleitschirmflugwochenende. Wir hoffen, dass bei uns auch weiterhin so viele talentierte Jungmusiker/innen Spaß an der Musik haben. Hier noch ein paar Infos für alle, die sich angemeldet haben: Gez. Jana Mack Kleidung: leichte Handschuhe, knöchelhohe Wanderschuhe, Windjacke, bequeme Hose (Wanderhose) Partnerschaftsverein Zwiefalten – La Tessoualle Dt. - fr. Erwachsenenbegegnung in Zwiefalten – Aufruf an Quartiergeberfamilien Vom 14. - 18. Mai 2015 haben wir zwischen 35 – 40 französische Erwachsene aus unserer Partnergemeinde La Tessoualle bei uns zu Gast. Wir freuen uns sehr, dass so viele Freunde aus La Tessoualle den Weg nach Zwiefalten antreten werden und so ihre Freude und Begeisterung über diese Freundschaft zum Ausdruck bringen. Montag, den 27. April 2015 15.00 Uhr Frau Klöpfer kommt und singt mit den Senioren. Wir möchten Sie herzlich zu unseren Veranstaltungen einladen und freuen uns über regen Kontakt mit Besuchern aus und um Zwiefalten. Die Bewohner und das Team vom Seniorenheim Aachtalblick. Schwäbischer Albverein Ortsgruppe Zwiefalten Abfahrt 8.00 Uhr am Rentalparkplatz 09.00 Uhr Beginn in Trochtelfingen-Hausen ca. 15.00 Uhr Ende. Danach noch zünftige Einkehr in Hausen. Freue mich auf schöne Tage mit euch. Peter Weckenmann Turn- und Sportgemeinschaft 1894 Zwiefalten e. V. Um unseren Gästen eine Unterkunft bieten zu können, sucht der Partnerschaftsverein Gastfamilien die ein oder zwei französische Erwachsene beherbergen könnten. Abteilung Fußball Anmeldungen können täglich ab 18 Uhr bei folgenden Personen erfolgen: Familie Chupin, Tel. 07373/565 und Stephan Fischer, Tel. 0174 625 2221 Erste Heimniederlage für die TSG Sie bekommen dort auch Informationen zum Programm. Vielen Dank für Ihre Mühe und Unterstützung! Stephan Fischer, 1. Vorsitzender Verein zur Pflege der Partnerschaft Zwiefalten – La Tessoualle TSG Zwiefalten – SV Oggelsbeuren 0:1 (0:0) In einem kampfbetonten Spiel musste sich die TSG trotz langer Überzahl am Ende gegen den SV Oggelsbeuren geschlagen geben und konnte zum ersten Mal in dieser Saison die Punkte nicht im Dobeltal behalten. Das Tor des Tages fiel nach einer Standardsituation in der ein Spieler des SVO sträflich allein gelassen wurde und zum 0:1 einköpfen konnte. Die TSG versäumte es trotz bester Chancen den Ausgleich zu erzielen doch auch die Gäste hatten einige Möglichkeiten die Führung auszubauen. (Bericht: T. Hilsenbek; www.fupa.net) Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 20 Abteilung Tischtennis RESERVE TSG Zwiefalten Res. – SV Oggelsbeuren Res. 2:3 (2:1) Tore: Manuel Schultes, Andreas Burgmaier Auch für die Reserve lief es am vergangenen Sonntag nicht gut. Nach gutem Start und einer 2:0 Führung nach 30 Minuten musste man noch kurz vor dem Pausenpfiff den Anschlusstreffer hinnehmen. Nur kurz nach Wiederanpfiff glichen die Gäste aus und konnten in der 65. Minute sogar in Führung gehen. Da die Schlussoffensive der TSG-Reserve keinen weiteren Treffer mehr hervorbrachte ging das Spiel am Ende ebenfalls an die Gäste. Vorschau: Sonntag, 26.04.2015 um 15:00 Uhr / Reserve um 13:15 Uhr TSG Zwiefalten – SV Dürmentingen Jugend FC Mittelstadt II : TSG Zwiefalten TSV Betzingen V : TSG Zwiefalten 5:5 6:0 Der letzte Spieltag in dieser Saison fand am Samstag in Reutlingen gegen den Tabellenersten und Tabellenzweiten in Reutlingen statt. Klar war, dass wir hier mehr Erfahrung als Punkte sammeln werden. Da im ersten Spiel der FC Mittelstadt II nur zu dritt antrat, genügten uns zwei gewonnene Spiele um ein nicht erwartetes 5 :5 Unentschieden zu erreichen. Im zweiten Spiel gegen den TSV Betzingen V verloren wir zwar deutlich mit 6 : 0 nach Punkten, konnten aber dennoch in verschiedenen Spielen gut mithalten. Es spielten: Jannik Schmid, Jan Fuchsloch, Adrian Zürn und Chiara Schmid. C- JUGEND TSG Zwiefalten C – SGM Federsee II C Türk. Saulgau C – TSG Zwiefalten C 7:2 13:5 D- JUGEND SGM SIG/Bingen/Hitzkofen II D – TSG Zwiefalten D 1:4 Vorschau: Die Saison beenden wir auf einem sehr guten 7. Platz in der Tabelle (von elf Mannschaften) Nachdem die Saison nun beendet ist möchte ich mich bei allen bedanken, die uns in der Jugendarbeit unterstützt haben. Herren II Samstag, 25.04.2015 um 13:15 Uhr TSG Zwiefalten D – SGM Ertingen/Binzwangen II D gez. M. Geiselhart Maiwanderung Herzliche Einladung Am 1. Mai lädt die Abteilung Fußball wieder zu ihrer traditionellen Maiwanderung ein: Start: 09:30 Uhr am Sportheim Route: Sportheim – Sandbreite – Geisinger Tal (Frühschoppen) – Geisingen Parkplatz (Mittagspause) – Gauingen – Zwiefalten – Sportheim Verpflegung: Zur Mittagspause werden wir grillen. Es steht ein Grill zur Verfügung, Grillgut bitte selber mitbringen. Getränke können gerne an den Raststationen und am Start gekauft werden. Nach der Wanderung werden wir den Tag bei Kaffee und Kuchen im Sportheim ausklingen lassen. Wir freuen uns über jeden Mitwanderer. Wer weitere Informationen möchte, darf sich gerne mit unserem Abteilungsleiter Zeljko Mijic in Verbindung setzen. Auch hier endete die Saison am Wochenende, allerdings mit einem Doppelspieltag. Die Ausgangslage war klar. Ein Sieg aus zwei Spielen musste gelingen, um den Tabellenplatz fünf aus eigener Kraft zu halten. SSV Bernloch II : TSGZwiefalten II 9:1 Am Freitag ging es nach Bernloch, die noch um den Aufstieg kämpfen. Weit entfernt von einer Bestbesetzung mussten wir uns dieser Aufgabe stellen. Dennoch gab es einige spannende Spiele aber fast keine Punkte für uns. So war es wieder einmal Albrecht Münch, der eindrucksvoll gegen die Nummer eins aus Bernloch im vierten Satz gewinnen konnte, und den Ehrenpunkt für uns erzielte. Es spielten: in den Doppeln: Schmid / Münch (1/0), Burgmaier / Schmid (1/0), Schmid / Schmid (1/0) in den Einzeln: Peter Schmid (2/0), Albrecht Münch (1/1), Marina Burgmaier (1/0), Fabian Schmid (1/0), Franz Schmid (1/0), und Jannik Schmid (1/0) TSG Upfingen III : TSG Zwiefalten II 4:9 Am Samstag dann das Saisonfinale auswärts gegen Upfingen. Hier war ein Sieg eingeplant und unsere Aufstellung konnte fast nicht besser sein. Nach den Doppeln lagen wir mit 2 : 1 in Führung. Diese bauten wir weiter aus und konnten den Gegner mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung auf Abstand halten. Souverän gewannen wir dieses Spiel mit 9 : 4 Punkten. 21 Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Es spielten: in den Doppeln: Jäger / Münch (1/1), Münch / Manz (1/0), Schmid / Schmid (1/1) in den Einzeln: Lothar Jäger (2/2), Guido Münch (2/1), Gerhard Manz (2/2), Peter Schmid (2/1), Albrecht Münch (1/1) und Franz Schmid (1/0) Durch das Eintauchen in die eigentliche Aussage der Werke hinterlassen die Konzerte des Hohenloher Streichquartetts stets nachhaltige emotionale Eindrücke. In der Abschlußtabelle belegen wir einen hervorragenden 5. Platz (von 10Manschaften) Am Ende der Saison möchte ich mich bei allen Spielerinnen und Spieler für ihre Unterstützung bedanken, vor allem bei denen die immer wenn Personalnot vorhanden war, auch kurzfristig eingesprungen sind, so dass wir alle Spiele vollständig bestreiten konnten. VdK Sozialverband Ortsverband Zwiefalten Einladung an unsere Mitglieder und ihre Angehörigen zu einem gemütlichen Beisammensein und kleiner Muttertagsfeier. Magdalena Kautter / Erste Geige Dietrich Schütz / Zweite Geige Wolfgang Hermann- Kautter / Bratsche Jörg Baier / Cello Termin: Donnerstag, den 07.05.2015 Zur Aufführung kommen Robert Schumanns Klavierquintett Es-Dur und Franz Schuberts Quartett in D-Moll „Der Tod und das Mädchen“ Wir treffen uns um12.00 Uhr in Geisingen im Gasthaus zum „Hirsch“ zum Mittagessen und Kaffee trinken. Birgit Nägele Ortsvorsitzende Geschichtsverein Zwiefalten (Vereinigung von Freunden der Geschichte Zwiefaltens, seines Münsters und Klosters) Der Geschichtsverein Zwiefalten startet seine Reihe „Konzerte in der Prälatur“ mit dem ersten der insgesamt vier im herrlichen Prälatursaal stattfindenden Konzertabende in diesem Jahr am 25.April 2015 um 19 Uhr 30 mit dem „Hohenloher Streichquartett / Klavierquintett. Ein Höhepunkt für alle Liebhaber klassischer Musik. Titel des Abends: Gipfelwerke der Kammermusik - jedes Konzert ein Fest! Unter diesem Motto spielt das Hohenloher Streichquartett seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, Italien und Frankreich. Dabei stellen sich die 4 Künstler der Faszination, die sich aus dem perfekten harmonischen Zusammenwirken von vier Streichern ergibt. Spielfreude, Leidenschaft, Hingabe, freigelegte Emotionen, sowie der Wille, die tieferen Schichten der gespielten Stücke freizulegen ist Ziel, Anspruch und attestierte Realität des Ensembles. Karten können direkt bei der Kreissparkasse Zwiefalten erworben werden oder per Email bei info@geschichtsvereinzwiefalten.de oder fernmündlich unter 07373-915134 (abends) reserviert werden. Die Karten liegen an der Abendkasse für Sie bereit. Eintritt: Vorverkauf und Abendkasse 20 5 Schüler und Studenten 10 5 Mitglieder des Geschichtsvereins Zwiefalten ermäßigt 16 5 Der Eingang zur Prälatur befindet sich rechts neben dem Hauptportal des Zwiefalter Münsters. Wir danken allen Förderern und Unterstützern der Prälaturkonzerte, insbesondere dem ZFP für die Bereitstellung der Räumlichkeiten. Aktuell und Wissenswertes Alb-Guide Die Kräutersaison startet durch Start für die Kräuterwanderung ist am Samstag, 25. April um 10.00 Uhr am Wanderparkplatz Beutenlay hinter der Hopfenburg. Gegen 13.00 Uhr wird die Runde mit einem Wildkräutersalat an einer Grillstelle beendet. Bitte Geschirr und Grillgut bzw einen Behälter für den Salat mitbringen. Donnerstag, 23. April 2015/Nr. 17 Die Tour kostet 10,- und für Kinder und Geringverdiener 5,einschließlich aller weiterer Salatzutaten. Anmeldung bei Andreas Jannek, Tel 07381-938 60 29 und a.jannek(at)yahoo.de. Die nächste Kräuterwanderung ist am Sa., 2. Mai um 13.00 Uhr ab Lagerhaus Dapfen und die nächste Truppenübungsplatzwanderung am So., 3. Mai um 10.00 Uhr ab Feldstetten: „Schafe und Natur am Wegesrand“. Achtung, die Linse kommt Sonntag Linsenradtour Die Linse ist aus der Menschheitsgeschichte kaum wegzudenken. Und jetzt ist sie in den Startlöchern und fängt an zu wachsen. Bei uns auf den Bio-Äckern wächst dazu noch so manch wichtiges Wildkraut, was bei den Ackerbesichtigungen zu erleben ist. Zur Geschichte und Vielfalt der Linse kommt auch die vielseitige Verwendung in verschiedensten Nationen und zum Höhepunkt eine Linsensuppe auf dem Feuer. Je nach Tour werden wir einen Linsenhof besuchen oder uns mit dem Linsenbauer treffen. Ich lade Sie ein zu einer Tour, die Landschaft zu genießen und zwar mit allen Sinnen. Mitzubringen sind wetterabhängige Kleidung und Gute Laune, Geschirr und Getränke. Treffpunkt So., 26. April 2015 um 10.00 Uhr in HayingenAnhausen am Wanderparkplatz Ölmühle. Diese Ganztagstour geht bis ca. 16.00 Uhr und kostet für Erwachsene 7,- und für Kinder 3,50 Euro. Für die Verpflegung fällt ein zusätzlicher Beitrag von 6,- an, Kinder die Hälfte. Anmeldung bei Andreas Jannek, Tel 07381-938 60 29 und a.jannek(at)yahoo.de Weitere Informationen: www.alb-guide.de Die nächste Linsenwanderung ist am Sonntag, 21. Juni von 10-15.00 Uhr ab Bahnhof Münsingen. Auf Anfrage auch gern als Gruppentour für Vereine, Betriebe, Geburtstage und Familienausflüge. 22 „Wiesenmeisterschaft im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ Gesucht: die schönste Blumenwiese Der Verein Blumenwiesen Alb e.V. in Zusammenarbeit mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb sucht die artenreichste Blumenwiese des Biosphärengebietes. Hierzu wird in diesem Jahr die Wiesenmeisterschaft veranstaltet. Mitmachen kann jeder der eine artenreiche Blumenwiese im Biosphärengebiet bewirtschaftet. Bewerbungsschluss ist der 15.05.2015. Das Projekt wird von Blumenwiesen Alb e.V. in Zusammenarbeit mit den Kreisbauernverbänden Esslingen, Reutlingen und Ulm-Ehingen, mit den Landschaftserhaltungsverbänden Alb-Donau-Kreis und Reutlingen und mit dem Landkreis Esslingen, mit dem LAZBW Aulendorf und mit dem Institut für Agrarökologie (IFAB) durchgeführt. Blumenwiesen Alb e.V. setzt sich seit 2009 für die Erhaltung und Förderung der Qualität und Schönheit der Wiesen und Weiden am Fuß und auf der Schwäbischen Alb ein. Die Wiesenmeisterschaft wird durch das Biosphärengebiet Schwäbische Alb gefördert. Zur Wiesenmeisterschaft kann sich jeder Bewirtschafter einer artenreichen Wiese oder Weide im Biosphärengebiet Schwäbische Alb bis zum 15.05.2015 anmelden. Voraussetzung ist, dass die Grünlandflächen mindestens vier der auf dem Anmeldeformular abgebildeten sogenannten Kennarten aufweisen und die genaue Lage der Fläche angegeben wird. Die Anmeldung kann auch von Nicht-Landwirten mit Zustimmung des Bewirtschafters erfolgen. Nähere Informationen zu dem Projekt und Anmeldebögen für interessierte Landwirte und Bewirtschafter gibt es online unter: kreis-reutlingen.de/lev/Wiesenmeisterschaft-2015 Wir erreichen bis zu 85 % aller Haushalte.
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