NÖ Consilium 04/2015 Aktuell (den Serviceteil finden Sie in der

CONSILIUM
MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH | 70. JAHRGANG
NR. 04/15
Vom Kassenarzt zum Wahlarzt –
vom Wahlarzt zum Kassenarzt
Der BVA-Abschluss 2015
NÖ Impftag
900 ÄrztInnen vertrauen seit
15 Jahren auf y-doc Infotainment.
Interessierte ÄrztInnen kontaktieren bitte:
Sonja Haböck
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SERVICE
BÜNDIG
Kurz & bündig
28 neue Mitglieder in der
NÖ Ärztekammer
Seit 2009 werden die Ärzteausweise nicht mehr wie bisher postalisch an die JungmedizinerInnen zugeschickt, sondern im
Zuge einer Informationsveranstaltung persönlich übergeben.
Seitens der Ärztekammer sind zahlreiche Spitzenfunktionäre
bei den monatlich stattfindenden Ärzteausweisverleihungen anwesend. So wird den JungmedizinerInnen die Gelegenheit geboten, unter anderem den Präsidenten der Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, MSc, den Vizepräsidenten,
Dr. Gerrit Loibl, MSc, den 2. Vizepräsidenten und Kurienobmann, Dr. Ronald Gallob, seinen Stellvertreter, Dr. Stefan Halper,
und Dr. Karl Ischovitsch, aber auch Vertreter des Wohlfahrtsfonds und des Kammeramtes persönlich kennenzulernen.
Da die Ärzteausweisverleihung monatlich stattfindet, haben
die Gruppen eine perfekte Größe, um produktiv und zeitökonomisch zu arbeiten. Aufgrund des großen Interesses und der
zahlreichen Anfragen im Laufe des Abends plant die Kurie nun
Fortsetzungsveranstaltungen, in denen auf spezifische Themen
ausführlich eingegangen werden kann.
Bei der Ausweisverleihung am 18. März 2015 wurden
MUDr. Eva CHOVANCOVA, MUDr. Jozef CHOVANEC,
Dr. Lisa FINGER, Dr. Marina GÄRNER, Dr. Philipp GORIUPP, Dr. Lena HÜBL, Dr. Michael KÄFERBÄCK, Dr. Markus KAINZBAUER, Susanne KÖCHER, MBChB, Dr. Monika
KOTOWICZ, Dr. Maximilian KREITNER, Dr. Sabine LEGENSTEIN, Dr. Jörg LEITNER, PhD, Dr. Matthias MACSEK,
Dr. Lukas MEYER, Dr. Maximilian MITSCHA-MÄRHEIM,
Dr. Terezia NOVOTNA, Dr. Lisa OTT, Dr. Dumitru Lorand
POP, Dr. Birgit SCHIEMEL, Dott.ssa Chiara SERNIA, dr.med.
dr.med.dent. Jan F. SPRENG, dr.med.dr.med.dent Bernhard
STOCKER, Dr. Gregory UGIOMOH, MA, Dr. Maaike VAN
HOORNE, Dr. Robert WIEBRINGHAUS, Dr. Stefanie WIENERROITHER und Dr. Daniela Andrea ZARUBA ihre Ausweise verliehen. Wir gratulieren recht herzlich!
Gehen uns die Kräfte aus?
Mittwoch, 13.5.2015, 9 bis 17 Uhr
Cityhotel Design & Classic, Völklplatz 1, 3100 St. Pölten
Erfolgreiche Veranstaltung der Kooperation der NÖ Arbeiterkammer und der NÖ Ärztekammer. Zum fünften Mal in Serie
werden beide Interessensvertretungen gemeinsam die Lage der
Beschäftigten im Gesundheitsbereich beleuchten. Die heurigen
Themenschwerpunkte umfassen die optimale Pflege, die Primärversorgung, die Arbeitsbedingungen der Mobilen Pflege sowie
Deeskalationsmanagement in praktischen Übungen.
Das detaillierte Programm finden Sie rechtzeitig auf
www.arztnoe.at.
IMPRESSUM: Verleger, Medieninhaber und Herausgeber: Ärztekammer für Niederösterreich, Körperschaft Öffentlichen Rechts; 1010 Wien, Wipplingerstr. 2,
Tel. 01/53751-0, FAX: 01/53751-19, www.arztnoe.at; Chefredaktion: Präs. OA Dr. Christoph Reisner, MSc, Dw. 241; Redaktionsleitung: Michael Dihlmann, Dw. 321,
Mag. Birgit Jung, Dw. 623; Bildredaktion, Layout, Produktion, Abonnements, Wortanzeigen: Daniela Kotouc, MA, Dw. 633, presse@arztnoe.at. Die Redaktion
behält sich vor, unaufgefordert eingesandte Beiträge teilweise oder gar nicht zu veröffentlichen. Alle mit „Promotion“ gekennzeichnete Texte sind entgeltliche
Einschaltungen. Alle namentlich gezeichneten Beiträge müssen nicht zwingend die Meinung des Herausgebers repräsentieren. Anzeigen:
FIVE NF GmbH, Kutschkergasse 26, Postfach 63, 1180 Wien, Tel. 0676/440 51 81, redaktionsbuero@five-nf.tv; Grafisches Konzept: Kotschever
Kommunikationshaus; Herstellung, Druck, Vertrieb: Colordruck La Linea GmbH., Kalkofenweg 6, 5400 Hallein/Gamp, Tel. 06245/90111-0,
office@colordruck.at; Abopreis: 55 Euro/Jahr (10 Ausgaben)
Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens,
Wallig Ennstaler Druckerei und Verlag GmbH, UW-Nr. 811
CONSILIUM 04/15
3
Seite
Foto: bilderbox
Foto: SSilver
Foto: bilderbox
INHALT
08
Seite
Inhalt
16
Seite
27
Service
Kurz & bündig
Seite
03 Fortbildungsveranstaltungen
Seite
37
Impressum
Seite
03 Anmeldeformular
Seite
43
Editorial Präsident
Seite
05 FAM
Seite
44
Editorial Vizepräsident
Seite
07 Termine
Seite
47
BVA-Abschluss 2015
Seite
08 Standesveränderungen
Seite
50
e-Medikamentation
Seite
11 Ehrungen
Seite
52
FAQ für Spitalsärzte Seite
12 Offene Stellen
Seite
52
Vision Niederösterreich Seite
14 Vertretungsärzte
Seite
56
Vom Wahlarzt zum Kassenarzt Seite
16 Punktewerte
Seite
58
Vom Kassenarzt zum Wahlarzt Seite
19 Kleininserate
Seite
59
Ein Blick über die Grenzen
Seite
22
46 Prozent Ärztinnen
Seite
24
Kurz & bündig
Seite
26
NÖ Impftag
Seite
27
Krankenversicherung-Aktion 2015
Seite
30
Ärztinnen und Führungsposition
Seite
31
Leserbrief
Seite
32
Steuerreform 2016
Seite
35
Liebe LeserInnen! Diese Ausgabe des NÖ Consilium ging am
8. April 2015 in den Versand. Sollten Sie das Heft nicht zeitgerecht im Briefkasten vorfinden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Postamt.
REDAKTIONSSCHLUSS:
Ausgabe 06/15: Mittwoch, 20. Mai 2015, 12.00 Uhr;
Coverfoto: SSilver
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CONSILIUM 04/15
Foto: Bernhard Noll
PRÄSIDENT
OA Dr. Christoph
Reisner, MSc
www.wahlarzt.at
Gedanken aus der Schiedsstelle
Arthroskopische Operation – „nur ein kleiner Eingriff“
Eine junge Patientin leidet an Schmerzen im linken Kniegelenk.
Sie sucht einen Orthopäden auf. Die klinische Untersuchung ist
perfekt dokumentiert, die Beschwerden weisen zunächst auf eine
Schädigung des Außenmeniskus im Vorderhornbereich hin. Der
Facharzt leitet eine perfekte Abklärung in die Wege, wie sie im
Lehrbuch steht: natives Knieröntgen im Stehen mit Belastung,
Ganzbeinaufnahme, Tangentialaufnahme der Patella, Ganzbeinaufnahme, Magnetresonanzuntersuchung.
Die Ganzbeinaufnahme zeigt weitgehend regelrechte Achsenverhältnisse, das Röntgen keinen Hinweis auf pathologische
Veränderungen. In der Patellaaufnahme zeigt sich eine Lateralisierungstendenz beidseits, die sich bei Flexion in 30° nur andeutungsweise zeigt und bei 60° und 90° Flexion beidseits verstärkt.
Die Magnetresonanzuntersuchung bestätigt die Lateralisierungstendenz der Kniescheibe und schließt eine Meniskusschädigung
aus. Ein Knorpelschaden wird in allen Compartements ausgeschlossen, sämtliche Bandstrukturen des Kniegelenks weisen
keine Veränderungen auf.
Auch die Aufklärung zur Operation zeigt keinerlei Mängel. Es
wird ein standardisierter Aufklärungsbogen verwendet, zahlreiche handschriftliche Bemerkungen sind angefügt. Als Alternative zum arthroskopischen Vorgehen wird auch über ein offenes
Vorgehen aufgeklärt, für den Fall, dass die arthroskopische Variante nicht den gewünschten Korrektureffekt erzielt.
Die geplante Operation entspricht der Zuweisung, es ist ein laterales Release der Patella geplant, arthroskopisch bei Bedarf auch
offen.
Die Operation wird durchgeführt. Aus dem Operationsbericht
ergibt sich, dass sich nach Durchtrennung des Retinakulums der
Lauf der Kniescheibe verändert und die Lateralisierungstendenz
intraoperativ unter endoskopischer Kontrolle deutlich verbessert
werden kann.
Unmittelbar postoperativ wird eine Femoralisparese festgestellt.
Grundsätzlich eine mögliche Komplikation bei Oberschenkelblutsperre, im konkreten Fall auch eine aufgeklärte Komplikation, die im Aufklärungsbogen entsprechend erwähnt ist.
Die Patientin vermutet einen Behandlungsfehler im Krankenhaus und wendet sich an die
Schiedsstelle der Ärztekammer. Die Parese hat
sich zwei Jahre nach der Operation mittlerweile
völlig zurückgebildet, es bestehen lediglich eine
minimale Kraftdifferenz und ein minimaler
Unterschied im Oberschenkelumfang.
Der niedergelassene Orthopäde führt keine Behandlung
durch, sondern stellt eine Überweisung an eine orthopädische
Abteilung aus, mit der Bitte um Durchführung einer arthroskopischen Operation mit lateralem Release des Retinakulums
der Patella.
Es erfolgt die Aufnahme an einer orthopädischen Abteilung,
auch hier findet sich in den Unterlagen eine perfekte Dokumentation des Untersuchungsbefundes, der Ergebnisse der
radiologischen Abklärung sowie ein expliziter Hinweis, dass
bisher keine konservativen Behandlungsversuche unternommen wurden.
Im Rahmen der Aussprache bei der Schiedsstelle bestätigen sowohl die Patientin wie auch
der Vertreter der behandelnden Abteilung, dass
keinerlei konservativer Behandlungsversuch
unternommen wurde. Der Vertreter der behandelnden Abteilung legt dar, dass er sämtliche
konservativen Behandlungsversuche für sinnlos
gehalten habe und nennt dabei Infiltrationen,
Hyaluronsäurekur und physikalische Therapie.
Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme
ergibt, dass vor allem ein intensives Muskeltraining möglicherweise zu einer Besserung der
Beschwerden geführt hätte, vor allem auch deshalb, da die Lateralisierungstendenz der Kniescheibe radiologisch beidseits vorlag, jedoch nur
links Beschwerden vorlagen.
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PRÄSIDENT
In der Schiedsstelle erfolgt die Empfehlung für eine Schadensregulierung in der Höhe von 15.000 Euro, da der Patientin zu keiner Zeit Behandlungsalternativen angeboten wurden. Jedenfalls
hätte man der Patientin anbieten müssen, vor der Operation ein
intensives Quadricepstraining durchzuführen, mit dem Hinweis,
dass damit erst nach sechs bis acht Monaten mit einer Besserung
der Beschwerden gerechnet werden kann.
Ich appelliere daher an Sie, sehr geehrte Frau Kollegin und sehr
geehrter Herr Kollege: Besprechen Sie mögliche Behandlungsalternativen mit Ihren Patienten UND dokumentieren Sie diese
auch in Ihrer Kartei. Nur Ihre Dokumentation kann Sie (bzw.
Ihre Haftpflichtversicherung) im Fall eines Schadens vor einer
Schadenersatzpflicht befreien.
Ein weiterer Gedanke aus der Schiedsstelle
Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von Patienten, die
einen ärztlichen Behandlungsfehler aufgrund mündlicher Aussagen anderer Ärzte in Bezug auf die durchgeführte Behandlung
vermuten.
Oft sind es auch nur Gesten, ein Rümpfen der Nase oder ein
Kopfschütteln, die Patienten vermuten lassen, dass sie Opfer
eines Behandlungsfehlers geworden sind.
Ein Arzt aus Niederösterreich musste sich allein in den vergangenen zwei Jahren aus solchen Gründen vier Mal vor der Schiedsstelle verantworten. Hierbei handelt es sich leider allzu oft um
Aussagen, die vom Patienten falsch gewertet werden und bei ihm
Mystery Shopping bei Ärzten
Das zuletzt präsentierte Steuerreform-Papier enthält im Bereich
„Kampf gegen Steuerbetrug” unter anderem das „Mystery Shopping bei Ärzten”. Darunter versteht man, dass Prüfer der Krankenkassen als Patienten getarnt Arztpraxen aufsuchen und diese auf
etwaigen Missbrauch überprüfen. In Niederösterreich gab es in den
letzten sechs Jahren exakt elf (!) nachgewiesene Missbrauchsfälle
in Bezug auf die Benützung der e-card. Eine vernachlässigbare Zahl,
wenn man bedenkt, dass es in Österreich jährlich über 100 Millionen e-card-Kontakte mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
gibt. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden,
dass sich bereits vor Einführung der e-card im Gesamtvertrag mit
der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse der Passus fand,
dass im Zweifelsfall nach Möglichkeit die Identität der Patientin
beziehungsweise des Patienten kontrolliert werden soll.
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CONSILIUM 04/15
eine Hoffnung wecken, zur Linderung des medizinischen Leids
noch eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Ich appelliere daher an alle Kolleginnen und Kollegen, mit Aussagen in Bezug auf die Behandlungsqualität anderer Ärztinnen
und Ärzte sehr vorsichtig umzugehen. Sollten sich konkrete Hinweise auf Behandlungsfehler ergeben, dann müssen diese selbstverständlich verfolgt werden. Es ist allerdings unzureichend,
dem Patienten diesbezüglich einfach nur mündliche Hinweise zu
geben, weil man so etwas „nicht schreiben kann“.
Wer einen konkreten Verdacht hat oder sogar überzeugt davon
ist, dass ein Behandlungsfehler passiert ist, der kann diesen auch
schriftlich äußern und dem Patienten mitgeben. Wer nicht in
der Lage ist, diesen Fehler in Worte zu fassen, sollte es auch
unterlassen, den Verdacht mündlich zu äußern. Das ist schlecht
für den Patienten, der sich unberechtigte Hoffnung macht. Das
ist schlecht für die Organisation der Schiedsstelle, da weniger
Kapazität für begründete Fälle bleibt. Das ist schlecht für die
betroffenen Kolleginnen und Kollegen, weil neben einem sehr
unangenehmen zusätzlichen Zeitaufwand auch ein schlechter
Nachgeschmack bleibt. Und es ist auch schlecht für den Ruf der
Ärzteschaft insgesamt.
Zusammenfassend
Denken Sie daran, dass im Fall eines vermeintlichen Behandlungsfehlers Ihre Dokumentation ein wichtiger Beweis ist. Nehmen Sie sich daher Zeit für diese Tätigkeit.
Wenn Sie bei einem Patienten einen Verdacht auf einen
Behandlungsfehler orten oder sogar davon überzeugt sind: Fassen Sie ihn schriftlich ab. Wenn Sie das nicht ausreichen begründen können, dann sollten Sie auch keine mündlichen Hinweise
geben, die vom Patienten mit großer Wahrscheinlichkeit falsch
interpretiert werden.
Über Rückmeldungen freue ich mich.
OA DR. CHRISTOPH REISNER, MSC
Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich
facebook.com/christoph.reisner
Foto: Raimo Rumpler
VIZEPRÄSIDENT
VP Dr. Gerrit Loibl, MSc
gerrit.loibl@arztnoe.at
Geisterleistungen
Dir fehlt die Zeit, Dir fehlt die Stärke,
zum Schaffen notwendiger Werke!
So rate ich: Ruf Dir die Geister,
befiel ihnen als ihr Meister
zu tun was nötig Dir erscheint!
Erfolg ist dann mit Glück vereint.
Arbeitszeittechnisch und wohl auch volkswirtschaftlich ist
es ja durchaus sinnvoll, wenn die eingangs genannten Untersuchungen nach draußen verlagert werden, um nicht weitere
„Geisterstunden“ zu verursachen, doch hier ergibt sich ein neues
Problem bzw. wird ein schon bestehendes Problem erheblich
verstärkt:
Harry Potter hätte vielleicht seine Freude an diesem Gedicht,
aber die aktuellen Probleme im Gesundheitswesen können so
nicht gelöst werden. Doch der Reihe nach:
Nachdem ich aus familiären Gründen Einblicke in eine internistische Kassenordination habe, erfahre ich natürlich einiges aus
dem Ordinationsalltag. Und hier zeigt sich in den letzten Monaten eine Häufung an Überweisungen mit der Bitte um Echokardiographien und Holter-EKGs. Diese Überweisungen erfolgen
zwar meist durch niedergelassene Allgemeinmediziner, allerdings
nicht aus eigenem Antrieb sondern auf Grund von diesbezüglichen dringenden Empfehlungen in Arztbriefen seitens internistischer Krankenhausabteilungen, an denen die betroffenen
Patienten zuvor gelegen sind. Fallweise gibt es sogar direkt von
kardiologischen Spitalsabteilungen ausgestellte Überweisungen,
ebenso von onkologischen Abteilungen mit dem Ersuchen um
Echokardiographie vor Durchführung einer Chemotherapie.
Echokardiographie und Holter-EKG sind nämlich Untersuchungen, die im Leistungskatalog der Gebietskrankenkasse drastisch
limitiert sind, somit ist deren Anwendung im medizinisch notwendigen Ausmaß eigentlich nicht möglich, es sei denn, der niedergelassene Arzt führt sie ohne Bezahlung, also eigentlich auch
in seiner Freizeit durch. Auf diese Art und Weise können also
aus „Geisterstunden“ ganz einfach „Geisterleistungen“ werden.
Ähnliche Beispiele finde sich auch in anderen Fachrichtungen.
Augenscheinlich ist es die Exekution des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes, die die Spitäler dazu veranlasst, alle nicht absolut dringlich notwendigen diagnostischen Schritte nicht mehr
selbst durchzuführen, sondern – durchaus sinnvoll – in den niedergelassenen Bereich zu verlagern.
Das klappt allerdings auch nicht zufriedenstellend, daher erreichen uns in der Kammer immer wieder Berichte von Spitalsärzten, die sich gezwungen sehen (sei es durch ihren medizinischen
Ethos, sei es durch inoffizielle Anordnungen), Teile ihrer Aufgaben zu Zeiten durchzuführen, zu denen sie laut offiziellem
Dienstplan gar nicht mehr im Spital sind. Im besseren Fall werden diese Stunden irgendwann später im Dienstplan eingetragen und damit auch bezahlt, im schlechteren Fall findet dies
nicht statt und die Leistung erfolgt deshalb in der Freizeit ohne
Bezahlung. Im Kammer-Jargon werden diese Zeiten seit Jahren
als „Geisterstunden“ bezeichnet.
Volkswirtschaftlich wären medizinische Leistungen, die von
„Geisterhand“ getätigt werden (egal ob in Spitälern oder Ordinationen), sicher gut, da somit weder für die Krankenkassen noch
für die Krankenhausträger Kosten anfallen, aber es sind nun
einmal keine „Geister“ die diese notwendigen Untersuchungen
durchführen, sondern Ärzte aus Fleisch und Blut, die ein Recht
auf Entlohnung ihrer Arbeit haben, egal, ob sie angestellt im
Spital oder niedergelassen in ihren Ordinationen arbeiten.
Daher mein dringender Appell an die Verantwortlichen in der
Politik:
Die Verlagerung von medizinischen Leistungen aus den Krankenhäusern zu den niedergelassenen Ärzten ist eine brauchbare
Möglichkeit, auf die Auswirkungen des Krankenanstaltenarbeitszeitgesetzes zu reagieren. Es muss aber dafür gesorgt werden, dass
diese ausgelagerten Tätigkeiten dort auch durchgeführt werden
können. Anachronistische Deckelungen notwendiger (und seitens der zu entlastenden Spitäler auch angeordneter) Leistungen
kontrakarieren aber eine gesundheitspolitisch durchaus sinnvolle Maßnahme und gehören daher unverzüglich abgeschafft,
da unsere niedergelassenen Kollegen von der Aussicht auf „Geisterleistungen“ alles andere als „be-geistert“ sind.
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29.04.2015 LINZ
05.05.2015 WIEN
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BVA
Dr. Max Wudy
Der BVA-Abschluss 2015
Ein kritischer Kommentar
A
m 24.2.2015 wurde der BVA-Abschluss von der BVA auch
unterschrieben und trat daher mit 1.2.2015 in Kraft. Die
Informationspflicht gebot es, die Kollegenschaft sofort von diesem Abschluss zu informieren. Ein Kommentar war auf Grund
der komplexen Situation nicht möglich und wird hiermit nachgereicht.
Die Vergangenheit
Bisher wurde mit der BVA immer im Nachhinein verhandelt.
Die Abschlüsse orientierten sich unter anderem an den Beamtenabschlüssen, der Inflationsrate, den allgemeinen wirtschaftlichen Ausblicken, den Abschlüssen mit den §2 Kassen. Der letzte
Abschluss betraf 2010!
Die Bundeskurie setzte sich zum Ziel, einerseits die Jahre ab
1.1.2011 nach zu verhandeln, als auch zusätzlich für die Zukunft
Abschlüsse zu erzielen. Es bestand also der ehrgeizige Plan, einen
Abschluss über zumindest fünf Jahre zu erzielen.
Der Abschluss
Ab 2011 bis einschließlich 31.1.2015
wurde eine Einmalzahlung in der
Höhe von zehn Millionen Euro ausverhandelt, die im April 2015 zur
Anweisung gelangt. Dies entspricht
in etwa 4,8 % der Honorarsumme.
Ab 1. Februar 2015 werden der allgemeine Punktewert und die Eurobeträge um 5,88 % tarifwirksam
angehoben. Ausgenommen von
dieser Erhöhung sind Labor, die
therapeutische Aussprache und die
Psychosomatik.
Gleichzeitig kommt es zu massiven
Änderungen im Laborbereich, und
hier wird es kompliziert. Um annähernd Klarheit zu erlangen, muss
nun in bestehende Verträge und
neue Verträge ab. 1. Jänner 2016
getrennt werden.
Neue Praxen
Hier fällt das Labor, wie wir es bis
jetzt kennen, komplett weg und wird
durch ein Ordinationslabor und ein
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CONSILIUM 04/15
Akutlabor mit wenigen exakt definierten Parametern ersetzt. Die
Details, die zeitverzögert auch die bereits bestehenden Praxen
betreffen, werden später behandelt.
Die bestehenden Praxen
Hier kommt es, beginnend mit 1.2.2015 zu einer 16 % Senkung
im Laborbereich, 8 % linear und 8 % strukturell. Mit linear ist
gemeint, dass der Punktewert für alle Laborleistungen um 8 %
(von 1,52 auf 1,3984 Euro pro Punkt) gesenkt wird. Strukturell
bedeutet, dass die Punkteanzahl für bestimmte Laborleistungen
gesenkt wird, beim Blutbild zum Beispiel um 12,5 % von 4 auf
3,5 Punkte oder beim CRP um 16,67 % von 3 auf 2,5 Punkte.
Davon wird die Hälfte der eingesparten Summe auf die klinischen Fächer umgeschichtet.
Am 1.1.2016, am 1.1.2017 und am 1.1.2018 wird der Punktewert um jeweils weitere 4 % gesenkt, wobei wiederum 50 % in
die klinischen Fächer reinvestiert werden. Ab 1.1.2019 ist für
alle Vertragsärzte (ausgenommen natürlich die Laborfachärzte)
nur mehr das Akutlabor und das Ordinationslabor verrechen-
Akutlabor-Parameter (höherer Punktewert in der Vergangenheit 1,90 Euro,
ab 1.2.2015 1,7480 - auch nach dem 31.12.2018 abrechenbar)
FG
AM Derma Kinder Lunge Uro Innere Gyn
CRP
x
x
x
BZ 3.01
x
x
x
x
D-Dimer, 2.09
xx x xxxx
BB 1.01
x
INR, TPZ, Thrombotest 2.04/2.05 x
x
x
chem. Harnbefund, 5.01
xx x xxxx
Streifentest im Harn 5.02
x
x
x
x
x
x
x
Harnsediment 5.03
x
x
x
Bilirubinbestimmung, 3.07
x
Direkt, indirekt Bilirubin 3.08
x
Ordinationslabor (auch nach dem 31.12.2018 abrechenbar)
FG
BB 1.01
Troponin 4.20
Strept A Test
GOT 4.07
GPT 4.08
Harnsediment 5.03
Pro BNP 14.33
Kalium 3.16
AMDermaKinder Lunge Uro Innere Gyn
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
BVA
bar. Zusätzlich muss das Labor „in der eigenen Ordination oder
im Rahmen einer räumlich mit der Ordination unmittelbar verbundenen Apparategemeinschaft erbracht werden“. Wörtlich interpretiert, bedeutet dies eigentlich das sofortige Aus aller Laborgemeinschaften im BVA-Vertrag! Über Ausnahmen, Zeitplan oder
einen Ausgleich für diesen Wegfall liegen zumindest mir keine
Informationen vor, sie sind auch im Vertrag nicht zu finden.
Die Kurie der niedergelassenen Ärzte NÖ hat jedenfalls eine
Anfrage an die Bundeskurie geschickt. Hier die Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bundeskurie niedergelassene Arzte der Österreichischen Arztekammer dankt für lhr Schreiben vom 11.3. und führt in Beantwortung
lhrer Frage aus:
Laborleistungen, die in Apparategemeinschaften erbracht werden, werden auch nachdem 1.2.2015 honoriet. Dies wurde im Abschnitt Vll.
(Labor-Roadmap) des Zusatzübereinkommens vom Februar 2015 zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart.
Die Bestimmung des Abschnitts Vll. Pkt. 9 dient als zusätzliche Bekräftigung des § 8 Pkt. (1) des Gesamtvertrages, in dem schon bisher
festgehalten wurde: „... Diese ärztliche Tätigkeit ist grundsätzlich durch
den Vertragsazt selbst auszuüben“.
Mit freundlichen Grüßen
VP Dr. Johannes Steinhart
Dr. Artur Wechselberger
ObmannPräsident
Für mich stellt sich die Frage, warum diese Bekräftigung nötig
ist, die Verwirrung und Unsicherheit unter der Kollegenschaft
war jedenfalls mehr als groß. Ob diese Interpretation auch so
gelebt wird, wird die Zukunft zeigen.
Der Kommentar
Auf den ersten Blick schaut der Abschluss ja gar nicht so schlecht
aus. 5,88 % Erhöhung in Zeiten wie diesen, da kann man die
kleinen Änderungen im Laborbereich durchaus verschmerzen.
Ganz anders allerdings sieht es aus, wenn man den Abschluss ab
dem Jahr 2011 betrachtet und der Inflationsrate gegenüber stellt.
Kumuliert betrug der VPI von 2011 bis 2014 (vernachlässigen wir
großzügig den ersten Monat 2015, welcher eigentlich auch noch
eingerechnet gehört) 9,7 %. Dem steht eine Einmalzahlung von
rund 4,8 % gegenüber. Allerdings ist eine Einmalzahlung, wie
schon der Name sagt, nicht tarifwirksam, sodass die Ausgangsbasis für die Honorarerhöhungen 2015 um 8,86 % tiefer liegt als
eigentlich inflationsbedingt korrekt wäre. Dieser Verlust ist nie
mehr aufzuholen. Dem gegenüber steht eine Honorarerhöhung
um 5,88 % bei einem kumulierten VPI von 1,9 % (2015 und 1.
Quartal 2016). Diese Betrachtungsweise ist falsch.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Vertragsärzteschaft zu beurteilen, muss das Gesamtpaket betrachtet werden.
Hier steht eine Erhöhung um 5,88 % einem laut WIFO et alii
errechneten und erwarteten VPI (1.1.2011 bis 31.3.2016) von
mindestens 11 % gegenüber. Daran kann die nicht tarifwirksame
Einmalzahlung in der Höhe von 4,8 % nichts ändern. Zusätzlich
sind die negativen Auswirkungen der Laborvereinbarung ab spätestens 2019 noch gar nicht berücksichtigt. Ich jedenfalls sehe
diesen Abschluss als desaströs an. Damit befindet sich die BVA
auf dem Weg der Nivellierung nach unten, die Angleichung an
das Honorarniveau der Gebietskrankenkassen ist nur mehr eine
Frage der kurzen Zeit. Ein zusätzlicher Kritikpunkt ist, dass möglicherweise über das Jahr 2019 zwar hinausgedacht wurde, sich in
den Verträgen darüber nichts findet. Man ist also auf das „Good
Will“ der BVA angewiesen.
Die Stellung der NÖ Kurie
Bei der Bundeskurienversammlung im Spätherbst wurde dieses Verhandlungsergebnis vorgestellt und zur Abstimmung
gebracht. Die Vertreter Niederösterreich (Dr. Baumgartner, Dr.
Hasenhündl und ich) wollten gegen diesen Vertrag stimmen.
Dies ist jedoch nicht vorgesehen. Da die Bundeskurie lediglich
im Auftrag der Länderkurien mit der BVA verhandelt, wäre eine
Gegenstimme (und auch eine Stimmenthaltung) keine Gegenstimme sondern nichts anderes als der Entzug des Verhandlungsmandates. Dies würde bedeuten, dass der Vertrag mit der BVA
auf Länderebene (also für Niederösterreich) am Stand 2011 eingefroren würde, ohne die Möglichkeit, eigene Verhandlungen
zu führen. Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung, in der wir
uns diese Rechtsmeinung von unserem Kammeramt bestätigen
ließen, stimmten wir zähneknirschend zu.
Für uns stellt sich nun in Zukunft die Frage, ob die ÖÄK respektive Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte überhaupt befugt
ist, mit der BVA gesamtvertragliche Regelungen zu vereinbaren.
Nach der allgemeinen Bestimmung des § 341 Abs 1 ASVG sind
Gesamtverträge für die Träger der Krankenversicherung durch
den Hauptverband mit den örtlich zuständigen Ärztekammern
abzuschließen.
CONSILIUM 04/15
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BVA
Die Österreichische Ärztekammer kann mit Zustimmung der
beteiligten Ärztekammer den Gesamtvertrag mit Wirkung für
diese abschließen. Diese Regelung gilt – unverändert – gemäß
§ 128 B-KUVG auch im Anwendungsbereich der BVA. Eine
Sonderregelung, dass immer die ÖÄK respektive die Bundeskurie zum Abschluss von Gesamtverträgen ermächtigt ist, findet
sich im ASVG und im B-KUVG nicht.
Wir werden den Sachverhalt juridisch abklären, es kann nicht
sein, dass die Länderkurien ohne Änderungsmöglichkeiten
JEDEM Abschluss die Zustimmung erteilen müssen. Das allerdings ist ein mehr als komplexes rechtliches Thema, das sicher
nicht von heute auf morgen entschieden werden kann.
Der Vergleich mit den GKK-Abschlüssen
Wegfall des Labors ausverhandelt, etwas, was im BVA-Vertrag
zumindest heute gänzlich fehlt.
Die Zukunft wird zeigen, ob die NÖ Kurie nicht vorrausschauender, auf die Interessen aller Ärzte bedacht, gehandelt hat,
obwohl sie ob dieses Verhandlungsergebnisses massiver und zum
Teil bösartiger Kritik ausgesetzt war. Man braucht 2019 nur die
Fallwerte der BVA und der GKK mit den Fallwerten 2014 oder
2015 vergleichen, ich bin überzeugt, der Vergleich wird Sie sicher
machen, dass Sie zumindest jetzt in NÖ gut vertreten sind.
DR. MAX WUDY
Obmann-Stv. der Kurie der niedergelassenen Ärzte
Exkurs Einmalzahlung
Hierzu möchte ich zwei kleine Beispiele bringen:
Bekanntlich spielte auch die Laborthematik
beim Abschluss mit der NÖGKK eine große
Rolle. Bedingt durch die laufenden Berichte
des Rechnungshofes in Bezug auf überhöhte
und stark unterschiedliche Labortarife stehen
eigentlich alle Kassen, aber auch alle Ärztekammern unter Zugzwang. Hier sind Maßnahmen
erforderlich, um die Verluste der niedergelassenen Kollegenschaft zu minimieren oder gänzlich
aufzufangen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber, sei es aus Spargründen, sei es, weil die
dislozierte Laborlandschaft ELGA konterkariert
(die Einspeisung von Labordaten aus dem niedergelassenen Bereich - exklusive Laborfachärzte - ist
nicht vorgesehen), sei es aus anderen Gründen
wie dem technischen Fortschritt. Gerade diesen
sollte man nicht unterschätzen, neuartige Verfahren werden die herkömmliche Labormedizin
wie Gaslicht ausschauen lassen, die „Kleinlabors“
und Laborgemeinschaften, wie wir sie jetzt kennen, ad absurdum führen werden. Gerade, weil
wir in NÖ bereits vor mehr als zwei Jahren diesen Trend erkannten, konnten wir mit der GKK
einen Vertrag ausverhandeln, der Verluste durch
die Änderung der Laborsituation ausgleicht.
Bereits damals legten wir einen Ausstieg aus der
Laborgemeinschaft und dem Praxislabor mit
2021 fest, jedoch ohne nachteilige Bestimmungen für „Neuanfänger“ in Kauf zu nehmen. Auch
wurde ein hundertprozentiger Ausgleich für den
10
CONSILIUM 04/15
5 % Einmalzahlung jedes Jahr oder 3 % Honorarerhöhung, ebenfalls jedes
Jahr? Was ist besser?
Bei einem Ausgangswert von 1.000 Euro pro Jahr (man kann natürlich jede
andere Zahl nehmen, die Rechnung ist immer gleich) hat man nach zehn
Jahren beim 3 % Modell 293 Euro mehr pro Jahr, nach 20 Jahren 756 Euro
und nach 30 Jahren 1.377 Euro.
Kumuliert in dreißig Jahren (die durchschnittliche Dauer einer Kassenpraxis) ergibt dies eine Differenz zu Ungunsten der Einmalzahlung von immerhin 17.500 Euro, das 17,5fache des Ausgangswertes, das heißt schlicht
und einfach 17,5 Jahreshonorare würden so hergeschenkt.
Ein weiteres Beispiel:
Wieder 1.000 Euro Ausgangswert, einmal 20 % Einmalzahlung im ersten
Jahr und ab dem 2. Jahr 3 % jährliche Honorarsteigerung oder 3 % Honorarsteigerung ab dem ersten Jahr.
Nach zehn Jahren liegt man mit der Einmalzahlung um 36 Euro pro Jahr
zurück, nach 20 Jahren um 52 Euro und nach dreißig Jahren fast 72 Euro.
Kumuliert sind das 2.227 Euro oder das über zweifache Jahreshonorar zu
Beginn der Rechnung.
Nicht umsonst bieten die Arbeitgeber zuerst gerne Einmalzahlungen, die
von der Gewerkschaft ebenso sicher erbost zurückgewiesen werden.
Einmalzahlungen haben für den Zahler immense Vorteile. Er kann großzügig eine relativ hohe Steigerung gewähren, wird sie angenommen, gewinnt er zweimal. Erstens verweist er auf ein Plus von vier oder mehr Prozent und kann zweitens im nächsten Jahr unter Verweis auf die hohe vorjährige Zahlung und Vorleistung die Verhandlungen sehr offensiv führen.
Foto: Raimo Rumpler
EMEDIKATION
Dr. Max Wudy
e-Medikamentation
F
rüh morgens, gerade habe ich die Kaffeemaschine angeworfen, klingelte bereits das Telefon: „Morgen Herr Doktor, entschuldigen Sie die frühe Störung, aber es ist ein Notfall. Können
Sie bitte dringend Herrn Dr. X auf der Intensivstation im KH Y
anrufen, mein Vater liegt dort und ein paar wichtige Fragen sind
aufgetaucht.“ Kein Problem, meinte ich, mach ich gerne.
Beim Raussuchen der Telefonnummer, ich Depp hatte wieder
einmal vergessen einfach zu fragen, ging mir der nun sterbenskranke Patient durch den Kopf. Knapp über sechzig, eigentlich
immer relativ gesund, Nichtraucher, eher untergewichtig. Der
letzte Kontakt war so vor drei oder vier Wochen, da behandelte
ich Herrn L wegen einer ziemlich schmerzhaften Prellung am
Steißbein mit Cox2 Hemmern und dann mit Infusionen. So
bekamen wir die wildesten Schmerzen in den Griff und Herr L
schien sichtlich zufrieden ob seiner Schmerzarmut.
Endlich hatte ich die Nummer gefunden, nach kaum sechs Weiterverbindungen hatte ich Kollegen Dr. X am Rohr. „Servus,
danke für den Anruf. Herr L liegt seit gestern Abend bei uns mit
massiver gastrointestinaler Blutung, wir sind bereits bei der fünfzehnten Konserve. Wir haben ihn wegen generalisiertem Schock
mit Polyorganversagen in Tiefschlaf versetzt, beatmen ihn. Schön
langsam wird er stabil, als Blutungsquelle haben wir bisher nur
eine erosive Gastritis gefunden, allerdings ist die Darmschleimhaut ebenfalls ganz schön beleidigt. Auffallend ist vor allem die
extreme Thrombozytopenie. Was nimmt Herr L eigentlich für
Teufelszeug, ASS mit Marcoumar und Plavix, unterstützt von
NSAR und Cortison für einen inneren Aderlass?“ Ein Blick in
die Kartei zeigte mir, dass ich keine einzige gerinnungsaktive
Substanz verordnet hatte. Ich versprach aber, den Medikamentengebrauch abzuklären und wünschte etwas hilflos Herrn L
alles Gute, sollte er in nächster Zeit wieder ansprechbar sein.
Nun begann ich fast detektivisch die Verwandten Herrn Ls telefonisch abzuklappern. Gut, dass es noch so früh und noch eine
Stunde bis zum Ordinationsbeginn war, gut dass ich die Familienverhältnisse meiner Patienten ziemlich gut kenne, gut dass ich
ziemlich beharrlich bin, Sturschädel nennt es meine Frau. Nach
knapp über einer halben Stunde war das Geheimnis weitgehend
gelöst. Der schneereiche Februarbeginn und eine Kette unglücklicher Umstände waren schuld an der menschlichen Katastrophe. Eine Woche vor dem Zusammenbruch rutschte Herr L
beim Schneeschaufeln neuerlich aus und lädierte seinen angeschlagenen Steiß ein weiteres Mal. Das vom Wochenenddienst
verschriebene Medikament war Herrn L etwas zu wirkarm, also
suchte er die Apotheke in der Bezirkshauptstadt auf und kaufte
sich eine Großpackung Aspirin, was ihm zwar hochwirksam, ob
der Rezeptfreiheit aber mehr als harmlos erschien. Drei Gramm
zusätzlich zum Cox2 Hemmer brachten schließlich die fast glücklich machende Schmerzarmut und so behielt mein Patient diese
Dosis eigenständig die ganze Woche bei. Fast hätte diese Dosis
Herrn L sogar selig auf ewig gemacht. Gott sei Dank ging die
Geschichte gerade noch einmal gut aus, Herr L ist wieder zu
Hause und erholt sich langsam. Erste kurze Spaziergänge werden
schon geplant, derzeit verhindern jedoch zwei Stockwerke die
Umsetzung.
Was ist so besonders an dieser Geschichte, die fast jeder schon so
oder ähnlich erlebt hat? Was sagt sie uns im Zusammenhang mit
der jetzt in aller Munde befindenden e-Medikamentation, von
den Altvorderen auch einmal Arzneimittelgurt genannt?
Gerade das nicht mehr verwendete Wort Arzneimittelgurt gefällt
mir eigentlich hervorragend. Genauso wie der Sicherheitsgurt
im Auto nützt dieser nur, wenn er angelegt ist. Und genau hier
fängt die Skurrilität an.
Der Patient oder Kunde, wie er von Apothekern gerne bezeichnet wird, muss bei jeder Verschreibung, bei jedem Einkauf eines
Arzneimittels zustimmen, ob der Gurt angelegt wird, ob das
Medikament gespeichert werden darf. Viagra oder Psychopharmaka werden wahrlich selten in der Zentralkartei des Patienten
zu finden sein, so „harmlose“ Pulver wie ASS genauso selten,
umso mehr, als die ja auch vom Nachbarn oder von Angehörigen – die schon gar nicht zustimmen können und dürfen, auch
wenn diese die e-card des Kunden mithaben, wie Semmeln oder
Obst eingekauft werden.
Allein bei jeder Verordnung, bei jedem „Einkauf“ die schriftliche Bestätigung des Patienten oder des Kundens zu verlangen,
kann nur den schlimmsten Albträumen, Kafka noch übertreffen wollender Gesundheitsbürokraten entsprungen sein. Genau
dies nämlich wird dazu führen, dass die Aufzeichnungen lückenhaft bleiben werden, bleiben müssen. Zusätzlich darf der Patient
jedes Medikament auch nachträglich ausblenden.
Das heißt aber nichts anderes, dass der Arzt weiterhin höchste
Sorgfalt bei der Medikamentenanamnese anwenden muss.
Wahrscheinlich wird der Aufwand sich vervielfachen, muss man
sämtliche elektronisch gespeicherte Verordnungen – so vorhanden – mit der Realität und der Wahrscheinlichkeit vergleichen.
Gerade der Patient wird sich darauf verlassen, längst schon die
CONSILIUM 04/15
11
FAQ
Verweigerungen der Speicherung vergessend und verdrängend:
„Steht doch eh alles in Ihrem Kastl, Herr Doktor!“
Haftungsrechtlich kommt sicher einiges auf uns zu, das erste Urteil
wird bald nach flächendeckender Einführung das System zumindest rechtlich ad adsurdum führen.
Gerade weil die Ärzteschaft über die Einschränkungen und Unzulänglichkeiten des Systems Bescheid weiß, ist eine noch höhere
Sorgfalt als bisher anzuwenden. So oder noch deftiger wird es in der
Urteilsbegründung zu lesen sein.
Was neben dem schalem Geschmack der sinnlosen Geldvernichtung bleibt, ist das Wissen, dass ein Arzneimittelgurt mit zufälligen
und absichtlich eingebauten Sollbruchstellen selbst die geringste
Belastung nicht überstehen wird, zum Schaden des vermeintlich
angegurteten Patienten und der Ärzteschaft.
Dass die Betreiber und Initiatoren dies alles trotz Warnungen von
allen Seiten nicht zumindest angedacht haben, kann ich mir trotz
Kenntnis des „Sachverstandes“ der Politiker und Funktionäre nicht
vorstellen. Wozu also dann das Ganze?
Werfen wir also einen Blick auf den Hintergrund. Bezahlen werden
die Zeche die Patienten und die Ärzteschaft. Erstere dürfen tränenden Auges das woanders viel nötiger gebrauchte Geld, einzig und
allein vom Beitrags- und Steuerzahler zu Verfügung gestellt, nachblicken. Letztere dürfen ihre Arbeitszeit gratis zur Verfügung stellen
– eine Abgeltung wird es wie immer nicht geben und zusätzlich
in die weitere Hard- und Softwareaufrüstung investieren. Auf der
Strecke bleibt wieder einmal die Zeit, die man eigentlich dem Patienten widmen sollte. Dieser Patient (passio – das Leiden) beginnt
schön langsam die elektronische Kommunikation zwischen Arzt
und Bürokratiemoloch zu stören.
Die Ärzteschaft und die Patienten scheiden also aus, sie dürfen den
fehlenden Nutzen auch noch bezahlen. Bleiben also die Betreiber,
Programmierer, Umsetzer und Aushecker im System: große internationale Konzerne, die Softwareausstatter, die sich über einen weiteren zwangsweise verordneten Gewinn freuen dürfen, der Hauptverband, der einen zwar lückenhaften aber doch mächtigen Apparat
zur Überwachung der Patienten und Ärzte in die Hand bekommt
und die Politik, die an allem partizipiert. Die Liste ist nicht vollständig, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Sicher nicht profitieren werden nur zwei Gruppen, die Ärzte und die Patienten.
DR. MAX WUDY
Obmann-Stv. der Kurie der niedergelassenen Ärzte
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CONSILIUM 04/15
Beendigung des Dienstverhältnisses
Sollte es zur Auflösung des Dienstverhältnisses mit dem Amt
der NÖ Landesregierung kommen, gilt es für die Betroffenen
bestimmte Punkte zu beachten: Es gibt verschiedene Arten
einer möglichen Beendigung, die in der Praxis relevantesten
sind die Dienstgeber- und Dienstnehmerkündigung sowie die
einvernehmliche Auflösung.
Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige,
schriftliche Willenserklärung des Dienstnehmers oder des
Dienstgebers, mit der das Ende des Dienstverhältnisses zu
einem bestimmten Termin mitgeteilt wird. Geregelt ist diese
Form der Beendigung in den §§ 42 bis 44 NÖ SÄG. Je nachdem, wie lange das Dienstverhältnis bereits gedauert hat, sind
unterschiedliche Kündigungsfristen einzuhalten. Sobald das
Dienstverhältnis länger als ein Jahr besteht, kann der Dienstgeber nur mehr bei Vorliegen bestimmter, im Gesetz taxativ
aufgezählter Gründe kündigen. Die Spitalsärzte hingegen
müssen für die Kündigung nie einen Grund nennen.
BeschäftigungsdauerKündigungsfrist
bis 6 Monate
1 Woche
länger als 6 Monate
2 Wochen
länger als 1 Jahr
1 Monat
länger als 2 Jahre
2 Monate
länger als 5 Jahre
3 Monate
länger als 10 Jahre
4 Monate
länger als 15 Jahre
5 Monate
Bei Antritt einer Kassenplanstelle in Niederösterreich beträgt
die Kündigungsfrist höchstens 1 Monat.
Wird die Kündigungsfrist in Wochen berechnet, endet sie
mit dem Ablauf einer Woche, wird sie in Monaten gerechnet,
endet sie mit dem Ablauf eines Kalendermonats.
Einvernehmliche Auflösung
Das NÖ SÄG sieht darüber hinaus in § 47 ausdrücklich die
Möglichkeit der einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses vor. Hier legen die Parteien die Beendigungsmodalitäten fest. Die Einhaltung bestimmter Fristen oder
Termine ist nicht erforderlich, maßgeblich ist die Einigung
zwischen den Parteien. Sowohl die Zustimmung des Dienstgebers als auch der Dienstnehmerin bzw. des Dienstnehmers
ist freiwillig.
für Spitalsärztinnen und -ärzte
der NÖ Landeskliniken-Holding
Foto: Marco2811 - Fotolia
FAQ
Fort- und Weiterbildungskosten
Unter gewissen Voraussetzungen können vom Dienstgeber
gemäß § 48a NÖ SÄG iVm § 94 NÖ LBG sowohl bei Kündigung als auch bei einvernehmlicher Auflösung die innerhalb der
letzten fünf Jahre übernommenen Fort- und Weiterbildungskosten, die den Betrag von 2.500 Euro übersteigen, zurückgefordert
werden. Je weiter eine Fortbildung zurückliegt, desto weniger
kann der Dienstgeber zurückfordern. Zwingend vorzunehmen
ist eine entsprechende Aliquotierung der Kosten im Ausmaß
von 1/60 je Monat. Bei Vorliegen gewisser Ausschlussgründe
können Fortbildungskosten, auch wenn sie 2.500 Euro innerhalb der letzten fünf Jahre überschreiten, nicht zurückgefordert
werden, etwa wenn das Dienstverhältnis innerhalb von sechs
Jahren nach der Geburt eines Kindes, Adoption oder Aufnahme
eines Pflegekindes durch die Betroffenen freiwillig endet. Im
Rahmen der Ausbildung zum/zur AllgemeinmedizinerIn oder
zur Fachärztin/zum Facharzt übernommene Aus- und Weiterbildungskosten können nicht zurückgefordert werden, sofern
diese durch den gesetzlichen Umfang der Rasterzeugnisse abgedeckt sind. Die Rückzahlungsverpflichtung kann darüber hinaus
ganz oder teilweise entfallen, wenn diese die Betroffenen mit
unbilliger Härte treffen würde. Ärzte, die das Dienstverhältnis
einvernehmlich auflösen, sollten beachten, dass – sobald sie
ein Anerkenntnis zur Rückzahlung der Fort- und Weiterbildungskosten unterschreiben – jedenfalls eine Rückzahlungsverpflichtung entsteht, auch wenn ein og. Ausschlussgrund vorliegt.
Wurde für das Kalenderjahr, in dem das Dienstverhältnis endet,
ein über den zustehenden anteiligen Jahresurlaubsanspruch
hinausgehender Erholungsurlaub konsumiert, ist dieser Übergenuss nur zurückzuerstatten, wenn das Dienstverhältnis aufgrund
eines unberechtigten vorzeitigen Austritts, wegen einer verschuldeten Entlassung oder Dienstgeberkündigung endet. Der überaliquote Verbrauch ist darüber hinaus auch dann zurückzuerstatten, wenn das Dienstverhältnis aufgelöst wird, weil die Ärztin
oder der Arzt für eine Dauer von mindestens fünf Tagen ununterbrochen und ungerechtfertigt vom Dienst abwesend war.
Urlaubsabgeltung
Hat die Ärztin/der Arzt bei Beendigung des Dienstverhältnisses
noch nicht den gesamten zustehenden Anspruch auf Erholungsurlaub konsumiert, so gebührt gemäß § 93 NÖ LBG für die
nicht verbrauchten Urlaubsstunden eine Abgeltung in Höhe
des einfachen Stundensatzes, sofern der Anspruch noch nicht
verfallen ist. Die Urlaubsabgeltung gebührt bis zum Höchstmaß
des Vierfachen der Wochendienstzeit pro Urlaubsjahr bzw. bis
zum aliquoten geringeren Ausmaß bei einer nicht das gesamte
Urlaubsjahr umfassenden Dienstzeit. Der Anspruch auf Auszahlung einer Urlaubsabgeltung besteht nicht, wenn der/die DienstnehmerIn den Nichtverbrauch des Urlaubs zu vertreten hat.
Dies ist der Fall, wenn ein vorzeitiger Austritt ohne wichtigen
Grund, eine Dienstgeberkündigung oder Entlassung aufgrund
eines Verschuldens eines Dienstnehmers erfolgt. Darüber hinaus besteht kein Abgeltungsanspruch, wenn die Ärztin/der Arzt
ungerechtfertigt vom Dienst abwesend ist oder das Dienstverhältnis vor dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters
endet und bereits Ansprüche auf Pensionsleistungen bestehen.
Grundsätzlich gilt: Jede Nebenbeschäftigung ist dem Dienstgeber schriftlich zu melden.
Bei einem geplanten ärztlichen Tätigkeitwerden in Krankenanstalten, die von anderen Rechtsträgern organisiert werden, reicht
die schriftliche Bekanntgabe jedoch nicht aus. Dieses bedarf
vielmehr der schriftlichen Genehmigung des Landes Niederösterreich als Dienstgeber. Wird die Zustimmung nicht erteilt,
setzt die Ärztin bzw. der Arzt einen Entlassungsgrund, sollte der
nicht bewilligten Nebenbeschäftigung dennoch nachgegangen
werden.
Nebenbeschäftigungen
Die gesetzlichen Vorgaben zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen durch in NÖ Landeskliniken angestellte Ärztinnen und
Ärzten werden in § 13 NÖ Spitalsärztegesetz sowie § 39 Abs 2
bis 5 NÖ Landesbedienstetengesetz normiert.
Nebenbeschäftigungen sind all jene Tätigkeiten, die Ärztinnen und Ärzte außerhalb ihres Dienstverhältnisses und einer
allfälligen Nebentätigkeit (zB weitere Tätigkeiten für das Land
Niederösterreich) ausüben. Werden Bedienstete durch eine
Nebenbeschäftigung an der Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben gehindert oder wird die Vermutung einer Befangenheit
hervorgerufen bzw. sonstige wesentliche dienstliche Interessen
gefährdet, ist die Nebenbeschäftigung zu unterlassen.
Die ehemals geltende Bestimmung, wonach etwa die Ausübung
einer selbständigen Tätigkeit als niedergelassene Ärztin bzw. niedergelassener Arzt nur gestattet war, sofern der Dienstgeber dies
nach Anhörung der Ärztlichen Leitung sowie der zuständigen
Abteilungsleitung genehmigt, ist obsolet.
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Foto: Tschank
KURIE
ANGESTELLTE
VP OA Dr. Ronald
Gallob
Vision Niederösterreich
Oder die Kurie der Angestellten in NÖ in permanenten Gesprächen
2
008 standen wir, die Kurie der Angestellten in Niederösterreich, mit einem Konzept in der Tasche in den Startlöchern.
Dieses Konzept hatte folgende tragende Themen:
1.Arbeits- und Lebensqualität.
2.Wertschätzung im menschlichen, fachlichen und monetären
Sinne.
3.Ausbildung.
4.Struktur der Landeskliniken-Holding - oder einfach ausgedrückt: Strukturreform, um für die Zukunft gerüstet zu sein.
Die entscheidende Frage war, mit welchen Mitteln man diese
vier Themen entwickeln kann. Wir Spitalsärztinnen und Spitalsärzte sind - wie wir Ärztinnen und Ärzte überhaupt - keineswegs
Freunde der offenen Auseinandersetzung auf der Straße. Abgesehen davon hat uns die Gegenwart gerade in den letzten Wochen
gelehrt, dass selbst heftigster Tumult, wie die Geschehnisse in
Kärnten und in Wien zeigen, die berechtigten Forderungen der
Ärzteschaft NICHT zur wirklichen Umsetzung bringen konnte.
Wir haben den weitaus mühsameren Weg eingeschlagen und am
grünen Tisch mit Ausdauer und Argumenten für die Anliegen
der angestellten Kollegenschaft gearbeitet. Man kann durchaus
sagen, dass die Auseinandersetzungen dort nicht von schlechten
Eltern waren. Die Grundlage für die Tatsache, dass wir diesen
grünen Tisch nicht nur nicht verlassen haben, sondern dass wir
permanent in den letzten Wochen und Monaten gerade dort
unsere Arbeit geleistet haben, liegt in dem mittlerweile erarbeiteten Vertrauen. Ich weiß schon, dass wir als gelernte Österreicher
in den Reflex verfallen und sofort alles Mögliche vermuten ABER: Diese Partnerschaft (Cave: keine Packlerschaft!) hat uns
nicht nur den Konflikt auf der Straße erspart, sie hat uns auch
wesentliche Entwicklungen ermöglicht.
Ad 2) Wertschätzung im menschlichen, fachlichen und
monetären Sinne
Ad 1) Arbeits- und Lebensqualität
Hierbei ist die Schere in den letzten Jahren beträchtlich auseinander gegangen. Die Gehaltsarchitektur hat sich positiv entwickelt und man wird sehen, wie das Lohnniveau in den anderen
Bundesländern sich jetzt im Rahmen der diversen Verhandlungen entwickeln wird. Selbstverständlich haben wir mit den Vergleichsberechnungen bereits begonnen.
Aber: Bei Verfassen dieses Artikels liegen nur die Gehaltsschemen Vorarlbergs und seit kürzerer Zeit der Steiermark abschließend auf dem Tisch. Wobei die Presse zu berichten wusste, dass
der Gehaltsabschluss in der Steiermark wieder wackelt. Kärnten
konnte ebenfalls einen Abschluss vermelden, die Umsetzung auf
gesetzlicher Basis muss noch abgewartet werden. Dann werden
diese Zahlen in unsere Tabellen einfließen. Keines der anderen
Bundesländer ist mit seinen Verhandlungen endgültig vergleichbar fertig. Klar ist auf jeden Fall, dass eine relevant bessere Entlohnung nicht unbeantwortet bleiben wird.
Kein Zweifel, dass die Reduktion der Arbeitszeit mit Lohnausgleich das Leben in den Landeskliniken besser gemacht hat.
Aber: Die Verteilung der Arbeit in den Regionen wurde - wie
Die fachliche Wertschätzung im weiteren Sinne ist durch die
quantitative Überlastung in vielen Bereichen ohnehin relativiert. In weiten Bereichen der Welt ist die Industrialisierung der
Blicken wir auf oben angeführte vier Punkte, dann ist trotz
Gehaltsreform im Dezember 2012 sowie gemeinsamer Verhandlung des Niederösterreichischen Spitalsärztegesetzes und trotz
der über viele Jahre (vor Inkrafttreten des neuen KA-AZG) etablierten freien Wahl der Arbeitszeitobergrenzen, begleitet von
zahlreichen kleineren Anpassungen, ein schaler Geschmack sehr
stark wahrzunehmen.
14
schon in den Jahren davor - immer weiter im Sinne einer Arbeitsverdichtung konzentriert. Die anfallende Workload wurde in
den einzelnen Gesundheitsregionen nicht den Möglichkeiten
und Notwendigkeiten entsprechend verteilt. Die Aufgabenstellungen des sehr flächigen Bundeslandes wurden nicht so aufgearbeitet, dass jede Einheit im Räderwerk der Gesundheitsversorgung seinen Teil leisten konnte. Die Personalentwicklung wurde
nicht überall den Bedürfnissen entsprechend weiterentwickelt.
Darüber hinaus ist der noch vor einigen Jahren österreichweit
geleugnete Ärztemangel wirklich Realität geworden, das Konzept
„turnusarztfreie Station“ ist der beste Beweis dafür. Teilweise
gibt es den absoluten Mangel, wie im Bereich der Kinder- und
Jugendpsychiatrie. Und teilweise existiert der relative Mangel
aufgrund der Verteilung der vorhandenen Arbeitskraft und
gegenwärtigen Organisation. Erweitert man dann das Aufgabengebiet bei absolutem Mangel an Ärztinnen und Ärzten, dann
muss man von Absurdität sprechen.
Fakt ist, dass die Bundespolitik die Zahl der Studenten und
damit der Absolventen relevant reduziert hat. Fakt ist, dass ein
nennenswerter Anteil der Absolventen der medizinischen Universitäten Österreich verlässt. Fakt ist, dass ein leeres Ruderboot
auch mit dem besten Steuermann nicht vorankommen kann!
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KURIE
ANGESTELLTE
Medizin schon weit fortgeschritten und die Vermehrung von
Administration und Bürokratie torpediert bereits die zwischenmenschliche Komponente der medizinischen Arbeit. Das Diktat
der Ökonomie tut dann noch das übrige! Sparen ohne „Wenn
und Aber“ kann eine moderne Medizin nicht verkraften! Die
Finanzierungsfrage - wohl die zentrale Frage - möchte niemand
offen ansprechen! Wartezeiten auf Planoperationen zeigen,
dass das Angebot nicht den Bedürfnissen der Bevölkerung entspricht, unterschiedliche Wartezeiten in einzelnen niederösterreichischen Kliniken im selben Fachgebiet zeigen, dass die Verteilung der Ressourcen innerhalb der Landeskliniken-Holding
offensichtlich nicht bedarfsorientiert funktioniert.
Niederschlag erfahren, der Niederschlag in die Realität ist aber
vielerorts zu vermissen.
Das verbindende Problem ist das alle Teilaspekte wirklich
untrennbar miteinander verbunden sind. Gleich wie die Tatsache, dass alle Berufsgruppen in den Landeskliniken unersetzlich
sind und das Nebeneinander bzw. das Auseinander die Arbeitswelt stören. Es müssen alle oben angeführten Elemente rasch
und zielgerichtet angepackt werden.
Allen Menschen rechts getan ist eine Kunst die niemand kann!
JA! Aber wir alle müssen (von Gesetzes wegen) und wollen (basierend auf unserer ärztlichen Ethik) es allen Patientinnen und
Patienten recht tun!!!
Ad 3) Ausbildung
In diesem Sinne sind wir vorausschauend mitten im politischen
Handeln! Ohne Kraftvergeudung in den Medien werden wir
weiterhin die Entwicklung in Österreich beobachten und für
unser Bundesland und die Spitalsärztinnen und Spitalsärzten
arbeiten!
Wenn ich die Berichte der Turnusärztinnen und Turnusärzte egal ob in Ausbildung zur Allgemeinmedizin oder zu einem Sonderfach - Revue passieren lasse, dann ist die Zahl der Beschwerden, die Qualität der Ausbildung entsprechend weiter gestiegen.
Natürlich gibt es ausgezeichnete Abteilungen, trotzdem ist die
Dominanz der Systemerhaltung Grund genug, dass junge Kolleginnen und Kollegen sich die weitere Karriere im Krankenhaus
wohl überlegen.
Wenn sich dann Ausbildungsassistenten selbst um Ausbildungszeiten in anderen Bundesländern kümmern, um fehlende Ausbildungsinhalte erwerben zu können. Und dafür keinen Sonderurlaub bekommen, dann ist dies nur ein kleines Beispiel für
ungeschickten Umgang mit diesem Thema.
In diesem Zusammenhang darf ich erinnern, dass Ausbildungsassistentinnen und Ausbildungsassistenten, die für das Notarztsystem in Niederösterreich Leistung erbringen, nach wie vor
in einer verzerrten Entlohnungssituation sind. Anstatt dieses
Angebot dienstgeberseitig wertzuschätzen, führt der Mangel an
Notärzten noch zusätzlich zu Druck auf unsere junge Kollegenschaft in Ausbildung.
VP OR DR. RONALD GALLOB
Obmann der Kurie der angestellten Ärzte
DFP-Sprechstunden
Beginn jeweils 14.00 Uhr
•16.4.2015 – UK Krems – Altstadtsaal, 8.OG
•30.4.2015 – LK Mauer – Festsaal
•21.5.2015 – UK St. Pölten – Festsaal, Haus A,
8.OG
•28.5.2015 – LK Mödling – Konferenzraum 1,
Container, 1. Stock rechts
•11.6.2015 – LK Wiener Neustadt –
Dr. Richard-Korn-Saal
Alle 27 Standorte der Landeskliniken-Holding - ich nehme gleich
vorweg, dass aus meiner Sicht jeder einzelne Standort ein unersetzliches Element ist - sind im Laufe der Jahre zu einem großen
Konzern zusammengewachsen. Man muss kein „Extremspezialist
über welchem Bildungsweg auch immer“ sein, um zu wissen,
dass diese Häuser den Bedürfnissen der jeweiligen Region entsprechend weiterentwickelt werden müssen! Diese Strukturreform hat schon vor mehr als zwei Jahren in den Medien verbalen
Foto: Trueffelpix - Fotolia
Ad 4) Strukturreform
www.arztnoe.at/DFP2016
CONSILIUM 04/15
15
INTERVIEW
Vom Wahlarzt zum Kassenarzt
I
m Februar hat die NÖ Ärztekammer im Auftrag der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse eine Kassenstelle für
Orthopädie als originäre Gruppenpraxis für Wr. Neustadt ausgeschrieben. Präsident Dr. Christoph Reisner, MSc, hat sich mit
einem Team von drei Orthopäden für diese Stelle beworben und
am 17. März im Hearing mit der niederösterreichischen Gebietskrankenkasse den Zuschlag bekommen. Mit Anfang Juli wird
die Gruppenpraxis Dr. Baumgartner, Dr. Reisner, Dr. Wagner
Orthopädische Gruppenpraxis OG eröffnen.
CONSILIUM: Herr Dr. Reisner, Sie haben sich immer für die Interessen der Wahlärzte eingesetzt. Was hat Sie nun dazu bewogen, das Leben als Wahlarzt aufzugeben und künftig als Kassenarzt tätig zu sein?
REISNER: Entscheidend war für mich, dass sich bei der originären Gruppenpraxis jeweils das ganze Team um die Kassenstelle
bewirbt. Das heißt, man kann sich seine Partner wie auch im
wirklichen Leben aussuchen. Der große Nachteil etwa bei der
Jobsharing Gruppenpraxis ist ja, dass der bestgeeignete Bewerber, der als Sieger aus einem Hearing hervorgeht, nicht immer
der Wunschkandidat sein muss. Aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen geben derzeit keine andere Lösung her.
Dazu kommt noch, dass eben die Form der Gruppenpraxis eine
Teamarbeit mit zwei hervorragenden, erfahrenen Orthopäden
möglich macht. Die Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeit
macht das Leben zusätzlich leichter. Ich persönlich werde mich
in meiner Arbeitsweise nicht ändern, egal ob ich als Wahlarzt
oder Kassenarzt tätig bin.
CONSILIUM: Wer sind Ihre künftigen Partner in der Gruppenpraxis?
Dr. Thomas Wagner kenne ich seit Beginn meiner ärztlichen
Tätigkeit an der Unfallabteilung Neunkirchen, wir haben schon
bisher vor allem auf gutachterlicher Ebene eng zusammengearbeitet. Im Krankenhaus sind wir seit 1993 gemeinsam an einer
Abteilung tätig. Er verfügt über lange Erfahrung im Bereich der
operativen und der konservativen Orthopädie.
Dr. Markus Baumgartner ist bereits in Zeiten, als er noch als
Famulant an der orthopädischen Abteilung in Wr. Neustadt
tätig war, durch seinen Fleiß, seinen Ehrgeiz und seine Zielstrebigkeit aufgefallen. Seit 2005 ist er ebenfalls an der Orthopädie
Wr. Neustadt tätig.
Jeder von uns hat fachliche Schwerpunkte. Diese Synergien
können wir in der neuen Gruppenpraxis sinnvoll nutzen. Komplizierte Fälle können gemeinsam besprochen und entschieden
16
CONSILIUM 04/15
werden. Uns ist bewusst, dass wir die großen Vorteile der Wahlarztordination – nämlich mehr Zeit für den Patienten zu haben
– in Zukunft nicht mehr haben werden, da der Faktor Zeit in der
Kassenordination nur unzureichend bewertet wird.
Ich freue mich aber auf diese neue Aufgabe und bin überzeugt,
dass wir mit unserem Ordinationskonzept auch in der Kassenordination Medizin auf hohem Niveau betreiben können.
CONSILIUM: Ist es zu schaffen, in nur drei Monaten eine Gruppenpraxis sozusagen aus dem Boden zu stampfen?
REISNER: Ohne entsprechende Planung wäre dies völlig unmöglich. Wir haben aber viele unserer Hausaufgaben bereits in
der Vorbereitungszeit auf das Hearing erledigt. Die Ordinationsräumlichkeiten bestehen bereits und werden derzeit noch
von Dr. Baumgartner als Wahlarzt verwendet. Wir werden ab
1.7.2015 über mehrere Ordinationsräume verfügen, die auch
ein paralleles Arbeiten ermöglichen. Wir verfügen über einen
Eingriffsraum, in dem wir Hand- und Fußoperationen ambulant
anbieten können. Dieser Raum ist bereits als Strahlenanwendungsraum zertifiziert und mit einem Röntgenbildwandler ausgestattet. Es sind lediglich geringe Adaptierungen erforderlich.
Eine Struktur mit Eingriffsraum und Ausstattung auf hohem
Niveau (Ultraschall, Stoßwelle,…) erhalten zu können erfordert
ein Team.
CONSILIUM: Sie waren der erste Wahlarzt in Österreich, der zum
Präsidenten einer Ärztekammer gewählt wurde. Wie werden Sie die
Interessen der Wahlärzte künftig vertreten?
REISNER: Ich habe in der Vergangenheit als Wahlarzt genauso
die Interessen der Kassenärzte und natürlich Spitalsärzte vertreten und werde in Zukunft ebenfalls die Wahlarztinteressen
vertreten, auch wenn ich Kassenarzt bin. An meinem gesundheitspolitischen und standespolitischen Interesse ändert sich ja
nichts, nur weil ich künftig mein Honorar nicht mehr direkt von
meinen Patienten bekomme, sondern von der Sozialversicherung meiner Patienten. Ich kenne nun aus persönlicher Erfahrung das Leben des Spitalsarztes über mehr als 20 Jahre, das
Leben als Wahlarzt über fast 20 Jahre. Ich bin überzeugt, dass
es auch aus standespolitischer Sicht für mich gut ist, das Leben
eines Kassenarztes aus eigener Erfahrung zu kennen.
CONSILIUM: Wie wird ihre weitere berufliche Tätigkeit nun
aussehen?
REISNER: Mein Wochenablauf wird sich etwas ändern. Derzeit
bin ich noch teilzeitbeschäftigt im Landesklinikum Wr. Neu-
Foto: Martin Wieland
INTERVIEW
Mit Anfang Juli wird die Gruppenpraxis Dr. Baumgartner, Dr. Reisner, Dr. Wagner Orthopädische Gruppenpraxis OG in Wr. Neustadt eröffnen
stadt. Diese Tätigkeit werde ich mit Ende Juni 2015 beenden.
Die Ordination in Neunkirchen wird mit Ende Juni ebenfalls
geschlossen.
Meine Ordination in Wien, die gutacherliche Tätigkeit, die
Weiterentwicklung der Software „Wahlarzt“ werden wie bisher
weiterlaufen, auch meinen musikalischen Ambitionen werde ich
weiter nachgehen (www.sinus-co.at, www.tastytune.at ).
Meine Tätigkeit in der Standespolitik als Präsident der Ärztekammer werde ich mit der gleichen Energie wie bisher fortsetzen.
CONSILIUM: Ist eine Gruppenpraxis für Orthopädie in Wr. Neustadt
gerechtfertigt?
REISNER: Seit dem Jahr 2011 wird in den Stellenplangesprächen
mit der NÖGKK regelmäßig über eine dritte Kassenstelle für
Orthopädie in Wr. Neustadt diskutiert. Die Entwicklung der
Bevölkerung rechtfertigt für 2015 auf alle Fälle eine dritte Stelle.
Auch aufgrund der derzeitigen Wartezeiten weiß ich, dass es
einen dringenden Bedarf an Orthopäden mit Kassentarifen im
Raum Wr. Neustadt gibt!
Dazu kommt noch, dass die orthopädische Abteilung in Wr.
Neustadt nach Neunkirchen übersiedeln wird. Korrekterweise
müsste man sagen: die orthopädische Abteilung Wr. Neustadt
wird geschlossen. Damit fällt in Zukunft jede Möglichkeit einer
fachärztlichen orthopädischen ambulanten Versorgung im Landesklinikum Wr. Neustadt weg.
Diesen Bereich können wir künftig abdecken und so deutlich
mehr Menschen helfen als dies in einer Wahlarztordination
möglich ist.
CONSILIUM: Werden Sie Ihr standespolitisches Engagement weiter
betreiben oder wird dafür keine Zeit mehr übrig sein?
REISNER: Ich bin ein politisch sehr interessierter Mensch und
werde selbstverständlich auch weiterhin in der Ärztekammer
als Präsident tätig sein. Ich werde mich auch bei der nächsten
Kammerwahl 2017 wieder als Spitzenkandidat der Gruppe „Die
Engagierten“ der Wahl stellen.
Wir haben große Aufgaben vor uns: Um ELGA ist es zwar im
Moment relativ ruhig, das heißt aber nicht, dass nicht fleißig
an der Einführung gearbeitet wird. Gleiches gilt für die Gesundheitsreform mit den Primärversorgungszentren. Hier werden wir
noch viel Arbeit leisten müssen, um die Interessen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Wer mich
kennt, der weiß, dass ich hier nicht locker lasse, ganz gleich in
welchem Vertragsverhältnis ich meine ärztliche Tätigkeit ausübe.
CONSILIUM: Danke für das Gespräch!
CONSILIUM 04/15
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DFP-Countdown 2016
Foto: fotolia/trueffelpix
Mit 1. September 2016 müssen alle niedergelassenen und
angestellten Ärztinnen und Ärzte, die zur selbstständigen
Berufsausübung berechtigt sind, die Erfüllung der
Fortbildungsverpflichtung nachweisen.
Das DFP-Diplom ist dafür die beste Bescheinigung alle Informationen hierzu finden Sie auf
www.arztnoe.at/DFP2016.
INTERVIEW
Vom Kassenarzt zum Wahlarzt
Dr. Peter Österreicher gehört zu den Ärzten, die den Schritt gewagt haben
A
ls Dr. Peter Österreicher im Jahr 1989 in Maria Enzersdorf
eine Kassenordination für Allgemeinmedizin aufmachte,
befand er sich in einer typischen Situation: Er begann mit 400
Scheinen pro Quartal, hatte eine Ordinationshilfe und eine
Heilmasseurin angestellt und die finanzielle Situation war alles
andere als entspannt. Schulden für den Kauf der Ordinationseinrichtung und die Anfangskosten trieben die Kontostände in
den Keller.
In den ersten drei Jahren hatte sich die Kassenordination sehr
gut entwickelt: Etwa 1.000 Krankenscheine entsprachen einem
Umsatz leicht über dem Durchschnitt, dies wurde mit der nach
wie vor gleichen Personalausstattung bewältigt. Dem gegenüber
standen die ebenfalls typischen Probleme: Eine Arbeitszeit weit
über 40 Stunden pro Woche inklusive Visiten und Organisation. Zu viele Patientinnen und Patienten. Und Umsätze, die im
Verhältnis zum Einsatz „zweifelhaft gering“ waren. Dr. Österreicher war frustriert, weil er zwar seinen Lebensunterhalt aus der
Kassenordination gut bestreiten konnte, aber deutliche Einbußen in der von ihm gewünschten Lebensqualität hinnehmen
musste.
So begann er auch schon 1992 sich mit der Planung des
Umstiegs auf eine wahlärztliche Ordination zu befassen. Sowohl
inhaltlich als auch organisatorisch. Dr. Österreicher wurde zum
ersten Mal so richtig mit Themen wie Standortwahl, Kalkulation und Marketing konfrontiert. Themen, die damals in einer
Kassenordination eine untergeordnete Rolle spielten. Zunächst
befasste sich Dr. Österreicher mit dem anzubietenden medizinischen Spektrum. Neben so genannter „Schulmedizin“ wollte er
Akupunktur, Homöopathie, physikalische Therapie, Heilmassage und Hypnose anbieten, mit Spezialisierung auf chronische
und psychosomatische Erkrankungen.
Dr. Österreicher wollte die Anzahl der Angestellten so klein wie
möglich halten, weil die „Fixkostenbelastung“ dadurch zu minimieren ist. Stattdessen sollten möglichst viele freie Mitarbeiter
zum Erreichen von wertvollen Synergieeffekten an der Ordination partizipieren. Diese sollten nach Persönlichkeit, Teamfähigkeit und methodischen Synergismen ausgewählt werden. Es
wurde ein Raumkonzept erstellt, um den Platz in der zur Verfügung stehenden Zeit so gut wie möglich auszulasten.
In Bezug auf die Kalkulation überlegte er sich zunächst, was er
denn als Wunscheinkommen beziffern wollte. Unter Zurechnen
der Steuer und der Ordinationsausgaben konnte der Wunschumsatz errechnet werden, der nur noch durch die gewünschte
Stundenzahl geteilt werden musste. So konnte unter Berücksichtigung der notwendigen Zeit und allenfalls des zusätzlich
notwenigen Materials ein Preis für jedes einzelne „Produkt“ der
Ordination Dr. Österreicher errechnet werden. In die Berechnungen flossen selbstverständlich die Vorlaufkosten mit ein.
Dr. Österreicher behielt als Sicherheit eine Teilzeitbeschäftigung
als angestellter Arzt, um ein Grundeinkommen zu haben. Eine
berufstätige Ehefrau erwies sich in dieser Phase ebenfalls als großer Vorteil.
Als Standort wurde mit Traiskirchen ein zentraler Punkt in der
Region südliches Wien bis Wiener Neustadt ausgewählt. Neben
der dort verfügbaren Kaufkraft erwies sich die Erreichbarkeit
als wichtiges Kriterium: Sowohl mit Bus, Bahn und mit dem
Auto sollte die Ordination gut erreichbar sein. Dr. Österreicher
entschied sich für ein Objekt in einem Einkaufszentrum mit
Caféhaus, mit eigenem Stiegenaufgang, Bankomat vor der Tür
und einem großen Parkplatz.
Zu Beginn der Ordinationstätigkeit gab es eine „Einweihungsparty“, zu der neben Kolleginnen und Kollegen sowie lokalen
„Prominenten“ auch „sekundäre Zuweiser“ wie Pfarrer und
Gemeinderäte eingeladen waren. Die zu Beginn gedruckten
6.000 Ordinationsfolder konnte so gleich in Umlauf gebracht
werden. Neben dem Halten von Kursen und Vorträgen betrieb
Dr. Österreicher bereits von Beginn an eine Homepage und ging
eine Kooperation mit einem Fitness-Studio ein.
Als Kalkulationsbasis wurde damals der Betrag von 800 Schilling Umsatz pro Stunde verwendet. Nach sechs Wochen betrug
die Auslastung der Ordination bereits etwa 50 Prozent. Etwas
schleppend verlief die Nutzung der freien Kapazität der Räume
durch freie Mitarbeiter. Inzwischen hat Dr. Österreicher immer
noch nur eine Angestellte, jedoch sechs freie Mitarbeiter als
Kooperationspartner: Einen Physiotherapeuten, einen Heilmasseur, einen Psychotherapeuten, zwei Psychologinnen und eine
Pädagogin.
Die Ordination hat ein reines Bestellsystem, wodurch sich eine
maximale Wartezeit von zehn Minuten ergibt. Zu 99 Prozent
handelt es sich in seiner Ordination um Barzahler. Inzwischen
liegt der Stundensatz bei 140 Euro mit Abstufungen. Beispielsweise 40 Euro pro Viertelstunde. Einige Sonderleistungen werden zusätzlich verrechnet, so dass der Stundensatz von 200 Euro
in aller Regel erreicht wird. Dr. Österreicher leitet etwa 1.000
bis 1.200 Stunden pro Kalenderjahr, was knapp 25 Stunden pro
Woche bei 45 Arbeitswochen ergibt.
CONSILIUM 04/15
19
INTERVIEW
Gleiches Einkommen bei halber
Arbeitsleistung
Dr. Peter-Kurt Österreicher ist Allgemeinmediziner und führt eine Wahlarztordination in Traiskirchen in Niederösterreich. Von 1989 an hatte er
eine gut gehende Ordination in Maria
Enzersdorf und Verträge mit allen Kassen. Doch bereits nach drei Jahren,
1992, legte er alle Verträge zurück und
wurde Wahlarzt.
CONSILIUM: Herr Dr. Österreicher, warum haben Sie nach nur drei Jahren als Kassenarzt alle Verträge gekündigt und sich für
das Wahlarztleben entschieden?
ÖSTERREICHER: Ich war immer öfter
mit massiven therapeutischen Einschränkungen durch die Kassen konfrontiert. So wurden bestimmte Therapien und Medikamente
nicht bewilligt, aber auch das wichtige ärztliche Gespräch nicht
honoriert. Zum Arbeiten brauche ich Zeit, Zeit für den Patienten. Ich arbeite viel mit psychosomatisch und chronisch Kranken
und wollte das auch weiterhin tun. Dafür ist eine zeitintensive
Betreuung notwendig. Die Kassen hätten nie honoriert, dass ich
für einen Patienten einmal eine halbe oder sogar eine Stunde
Zeit brauche. Dazu kommt, dass ich zu kalkulieren gelernt
habe. Wenn ich also ein gewisses Einkommen haben möchte,
muss ich eine bestimmte Summe pro Stunde einnehmen. Das
ist wahrscheinlich das größte Manko innerhalb der niedergelassenen Ärzteschaft, dass dieser wirtschaftliche Bereich in der
Ausbildung völlig ausgeklammert wird und es nicht einmal eine
verpflichtende Information vor der Eröffnung einer Ordination
gibt.
CONSILIUM: Wie lange haben Sie gebraucht, um sich zu dieser Entscheidung durchzuringen?
ÖSTERREICHER: Das ging sehr schnell, von April bis Juni. Ich
war sehr frustriert damals, denn so habe ich mir den Beruf nie
vorgestellt. Also habe ich der Gebietskrankenkasse einen Brief
geschickt mit der Frage, ob sie einen besseren Vertrag für mich
hätten, dann könne ich mir vorstellen, weiterhin mit ihnen
zusammenzuarbeiten. Das haben sie natürlich nie gemacht. Ich
habe nicht einmal einen Vorsorgeuntersuchungsvertrag. Ich
möchte von Politik und Kassen völlig unabhängig sein.
20
CONSILIUM 04/15
CONSILIUM: Sind manche Patienten weiterhin zu Ihnen gekommen oder haben Sie
sich alles neu aufgebaut?
ÖSTERREICHER: Nachdem ich meine
neue Ordination nach Traiskirchen
verlegt habe, sind nur sehr wenige Patienten mitgekommen. Die Ordination
hat sich aber gut entwickelt: Zum einen
hatte ich zur finanziellen Absicherung
für die ersten vier Jahre eine Anstellung
mit 20 Wochenstunden als Leiter einer
Massageschule in einem physikalischen
Institut. Damit hatte ich immer ein fixes
Einkommen. Zum anderen habe ich
mir in meiner Berechnung für die ersten Gewinne in der Ordination ein Jahr
Zeit geben. Nach vier bis sechs Wochen
wusste ich aufgrund der Anmeldungen,
dass es gut gehen würde. Und trotz größerer Investitionen habe ich bereits nach
sechs Monaten erste Gewinne geschrieben.
CONSILIUM: Sie sagen, Sie können kalkulieren. Wie geht es Ihnen
wirtschaftlich als Wahlarzt heute?
ÖSTERREICHER: Ich erziele bei halber Arbeitsleistung dennoch
das gleiche Einkommen. Dafür arbeite ich 23,5 Wochenstunden im Schnitt, das sind hochgerechnet 1.000 Stunden im Jahr.
Mein ärztliches Stundenhonorar liegt bei 140 Euro. Dazu kommen Mieteinnahmen von Psychotherapeuten, Masseur, Physiotherapeuten und Psychologinnen, die die Räumlichkeiten
meiner Praxis mitbenützen, sowie Einnahmen aus dem Verkauf
einzelner OTC-Produkte.
CONSILIUM: Liegt es auch am Standort Traiskirchen, dass es so gut
für Sie läuft?
ÖSTERREICHER: Viele haben mich vor Traiskirchen gewarnt,
aber ich liege im Speckgürtel von Wien, da gibt es ein großes
Einzugsgebiet. Traiskirchen hat einen Autobahnanschluss, ich
habe eine gute Location mit einem guten Ambiente und eigenen
Parkplätzen. Es passt vieles sehr gut zusammen.
CONSILIUM: Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den Kassenärzten in Ihrer Umgebung?
ÖSTERREICHER: Ich habe mit meinen Kollegen ein gutes Verhältnis. Ich denke, sie sind froh, dass es mich gibt. Sie schicken
mir Patienten für spezielle Therapien und nach der Betreuung
INTERVIEW
schicke ich sie auch wieder zum Hausarzt zurück. Ich leiste kaum
Basisversorgung, das übernehmen diese Kollegen. Zu mir kommen die Patienten wegen psychosomatischen Erkrankungen,
chronischen Erkrankungen, Autoimmunerkrankungen, psychischen Traumata oder Sportmedizin.
CONSILIUM: Würde jeder niedergelassene Arzt so denken wie Sie
und seine Kassenverträge zurückgeben, wie sähe dann unsere soziale
Krankenversorgung aus?
ÖSTERREICHER: Ich habe für mich ein Segment gefunden, aber
das ist kein Modell für die Allgemeinheit. Es ist aber nicht die
Aufgabe der Ärzte alleine, so ein Modell zu finden. Politik, Kassen und Ärzte müssen gemeinsam ein Modell zur Krankenversorgung erarbeiten. Die Ärzte legen fest, wie Patienten medizinisch korrekt versorgt werden müssen, die Politik und Kassen
müssen die Strukturen zur Verfügung stellen. Wichtig für mich
ist, dass jeder Mensch seine Krankenversorgung hat. Bei den
Kassen müsste dann allerdings der Patient im Vordergrund stehen, nicht die Ökonomie.
CONSILIUM: Angenommen, Sie wären als Berater für die Kurie der
niedergelassenen Ärzte tätig und würden gefragt, ob man den Gesamtvertrag kündigen solle?
ÖSTERREICHER: Im Grunde bin ich für eine Kündigung, aber
es gibt viele begleitende Aspekte, die diesen Schritt schwierig
machen. Nicht jeder kann so arbeiten wie ich, dann würde
die Basisversorgung zusammenbrechen. Wir bräuchten echte
Transparenz. Dazu müsste man den Kassen klar machen, dass
eine gut eingerichtete Ordination 200 Euro pro Stunde kostet.
Wenn die Finanzierung nicht gegeben ist, werden die Ärzte ins
Ausland gehen oder junge Leute werden sich für andere Berufe
entscheiden.
CONSILIUM: Vielen Dank für das Gespräch!
Vom Kassenarzt zum Wahlarzt – vom Wahlarzt zum Kassenarzt
In dieser Ausgabe sind zwei Situationsbeschreibungen von Ärzten
abgedruckt. Zwei Ärzte, die sich entschieden haben, von einem
Verrechnungssystem im niedergelassenen Bereich zum anderen zu
wechseln. Beide jedoch in verschiedene Richtungen. Das zeigt ganz
deutlich, dass nicht das eine System „besser ist als das andere“. Es
zeigt, dass die verschiedenen Systeme für unterschiedliche Lebenssituationen von Ärztinnen und Ärzten eben unterschiedlich geeignet
sind. So wie sie auch für Patientinnen und Patienten Unterschiede
aufweisen und eben von diesen auch gemischt und abwechselnd
genutzt werden. Für alle ist es ein großer Vorteil, beide Systeme zu
haben und nutzen zu können.
Rund 2.000 Wahlärztinnen und -ärzte stehen etwa 1.300 Kassenärztinnen und -ärzten gegenüber. Schätzungsweise wird etwa ein
Drittel der ärztlichen Leistung im niedergelassenen Bereich von der
Wahlärzteschaft erbracht.
Die Vorteile des Kassensystems sind ein unmittelbarer Zugang zur
allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich. Patientinnen und Patienten erhalten eine
Grundversorgung durch das Sozialversicherungssystem. Ärztinnen
und Ärzte können niedrige Tarife anbieten, da sie viele Patientinnen
und Patienten behandeln.
Die Vorteile des Wahlarztsystems sind die verschiedenen Aspekte der Zeit. Wartezeit auf Termine, Wartezeit in den Ordinationen,
Behandlungszeit. Patientinnen und Patienten können sich diese
Vorteile als Zusatz zur Grundversorgung „erkaufen“, Wahlärztinnen
und Wahlärzte können und müssen ganz anders kalkulieren und entsprechende Tarife verrechnen, die von den Patientinnen und Patienten zum Teil selbst bezahlt werden müssen.
Beide Systeme sind in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen
und bilden in der Zwischenzeit eine harmonische Einheit. Und so
wird der einst prominenteste Verfechter des Wahlarztsystems in
ganz Österreich nun in wenigen Monaten selbst Kassenarzt. Präsident Dr. Christoph Reisner hat auch nie das eine System verdammt
und das andere hochgelobt. Er hat sich während seiner immer noch
andauernden Zeit als Ärztekammerpräsident stets für Ärztinnen und
Ärzte in allen Beschäftigungsverhältnissen eingesetzt und wird das
auch weiter tun.
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OFFENER
BRIEF
Ein Blick über die Grenzen
U
ntenstehenden Offenen Brief erhielt die Österreichische
Ärztekammer Ende März. Auch die Antwort der ÖÄK wollen wir Ihnen nicht vorenthalten (siehe nächste Seite).
Die Antwort von Präsident Reisner auf diesen Brief wäre wesentlich kürzer und klarer ausgefallen:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die angespannte Situation der Wiener Spitalsärzte ist eine Folge des
Versagens der Politik, die ein seit 2003 bestehendes
EU-Gesetz nicht umgesetzt hat. Wien hat meine volle Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Christoph Reisner
Offener Brief – Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik im Interesse der Patientinnen und Patienten
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Wechselberger!
Das österreichische Gesundheitssystem zeichnet sich durch eine umfassende Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau aus – mit einer sehr guten Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zu medizinischen Leistungen und hohen Qualitätsstandards. Darauf kann Österreich zu Recht stolz sein.
Als Verantwortungsträger sind wir einer nachhaltigen Absicherung unseres solidarischen Gesundheitssystems trotz steigendem Kostendruck verpflichtet. Mit der Gesundheitsreform haben wir daher Schritte gesetzt, um die Leistungen für die
Menschen auszubauen und das System finanzierbar zu halten. Beispielsweise seien hier erste Pilotprojekte auf Basis des
beschlossenen Konzepts zur Stärkung der Primärversorgung, eine österreichweite Gesundheitsförderungsstrategie inklusive der dafür notwendigen Finanzierung, die Gratiszahnspange für Kinder und Jugendliche bei Behandlungsbedürftigkeit
sowie die Vereinbarung zum Ausbau der Kinderrehabilitation genannt.
Die gegenwärtigen Aussagen von einigen Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft rund um die aktuellen Auseinandersetzungen zu Arbeitsbedingungen von Spitalsärztinnen und Spitalsärzten, zu drohenden Leistungseinschränkungen und
Versorgungsengpässen tragen dazu bei, den Menschen das Gefühl zu geben, dass dieses sehr gute Gesundheitssystem in
Gefahr sei. Das entspricht nicht den Tatsachen.
Als Verantwortungsträger in der österreichischen Gesundheitspolitik weisen wir Verhaltensweisen, die geeignet sind, das
Vertrauen der Patientinnen und Patienten in das Gesundheitssystem zu schwächen und den eingeschlagenen Reformkurs
zu gefährden, entschieden zurück!
Verantwortungsvolle Gesundheitspolitik bedeutet, sich im Sinne der Patientinnen und Patienten für die nachhaltige Absicherung des Gesundheitssystems und den Ausbau der Gesundheitsversorgung einzusetzen. Als Partner der Gesundheitsreform
werden wir daher auch weiterhin zum Wohle der Patientinnen und Patienten engagiert an der Umsetzung der Gesundheitsreform arbeiten.
Wir appellieren eindringlich an Sie als Präsident aller Ärztinnen und Ärzte Österreichs, die konstruktiven Kräfte zu stärken,
gemeinsam mit uns jenseits von Berufs- und Standesinteressen an diesem gesundheitspolitischen Ziel zu arbeiten und
die Interessen der Ärzteschaft verantwortungsvoll einzubringen – zum Wohle der Patientinnen und Patienten und auch im
Interesse der vielen tausenden Ärztinnen und Ärzte, die täglich um das Wohl und die Gesundheit der Menschen kämpfen.
Bundesministerin Dr.in Sabine Oberhauser Bundesminister Dr. Hans-Jörg Schelling Bundesminister Rudolf Hundstorfer
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
Stadträtin Mag.a Sonja Wehsely
Landesrat Dr. Christian Bernhard
Landesrat Dr. Peter Rezar
Mag. Peter McDonald, Vorsitzender HVB Mag.a Ingrid Reischl, Obfrau WGKK
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OFFENER
BRIEF
Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Sehr geehrte Herren Bundesminister!
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Damen und Herren! Wien, 25.3.2015
Den an mich gerichteten offenen Brief beantworte ich aufgrund der Betroffenheit der gesamten österreichischen Ärzteschaft gemeinsam mit den Präsidenten aller Landesärztekammern und den beiden Bundeskurienobmännern der Österreichischen Ärztekammer.
Völlig zu Recht stellen Sie die besondere Qualität der österreichischen Gesundheitsversorgung in den Mittelpunkt lhres
Schreibens. Dies ist auch unser höchstes Ziel, waren es doch in erster Linie die Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere die Ärztinnen und Ärzte, die in den letzten Jahrzehnten ganz wesentlich am Aufbau und an der Entwicklung dieses
international führenden Versorgungssystems mitgearbeitet haben.
Wie verletzbar dieses System allerdings mittlerweile geworden ist, zeigt allein schon die Tatsache, dass bereits die seit
mehr als 10 Jahre überfällige Umsetzung von europäischen Standards des Arbeitnehmerlnnenschutzes im Bereich der
Spitalsärztinnen und -ärzte in Österreich zu spürbaren Engpässen führt. Lediglich beispielshaft seien eine dünne Personaldecke, reformbedürftige Arbeitsbedingungen, die laufende Arbeitsverdichtung sowie zunehmende Wartezeiten für Patientinnen und Patienten genannt.
Gleichzeitig rächt sich jetzt der jahrelang verschleppte Ausbau des niedergelassenen Bereichs. Die versäumte Anpassung
der Kassenarztstellen an die demografischen Verhältnisse bringt es mit sich, dass die niedergelassenen Vertragsärztinnen
und -ärzte die Betreuung der aus den Ambulanzen ausgelagerten Patientinnen und Patienten nicht zusätzlich übernehmen
können.
Die Versorgungssituation insgesamt wird dadurch verschärft, dass gleichzeitig zusätzliche Herausforderungen zu bewältigen sind: Die Alterung der Bevölkerung, eine zu erwartende Pensionierungswelle in der Ärzteschaft, die Feminisierung des
Arztberufes und die Emigration von Jungärztinnen und -ärzten ins Ausland seien als Beispiele angeführt.
Angesichts dieser Aufgabenfülle ist es nicht hilfreich, Ärztinnen und Ärzten, die auf nachweisbare Fakten hinweisen, Verunsicherung der Bevölkerung vorzuwerfen. lnsbesondere dann nicht, wenn es sich um Persönlichkeiten handelt, die sich aus
ihrer beruflichen Erfahrung und ihrer Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung zu Wort melden. Wir verwehren
uns gegen Ermahnungen und Schuldzuweisungen öffentlicher Verantwortungsträger, die Frustrationen bei den ohnedies bis
an die Grenzen des Möglichen arbeitenden Ärztinnen und Ärzten auslösen.
Vielmehr sollte es unsere gemeinsame Aufgabe sein, messbare Fakten objektiv zu bewerten und konstruktive Lösungen
zu erarbeiten. Es ist nicht nur das Recht, sondern die Pflicht einer ärztlichen Standesvertretung, auf drohende Leistungseinschränkungen und auf eine potentielle Verschlechterung in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung rechtzeitig
hinzuweisen.
Für diesen Weg stand und steht die österreichische Ärzteschaft. Das setzt aber voraus, der Realität ins Auge zu sehen,
kritikfähig zu sein und offen liegende Probleme nicht schön zu reden. Wir sehen uns im Einklang mit der österreichischen
Bevölkerung und wollen in deren Interesse auch in Zukunft an der Sicherung des hohen Standards der Versorgung konstruktiv mitarbeiten.
Hochachtungsvoll
Präsident Dr. Karl Forstner, Ärztekammer Salzburg Präsident Dr. Josef Huber, Ärztekammer Kärnten
Präsident Dr. Michael Jonas, Ärztekammer Vorarlberg Präsident Dr. Michael Lang, Ärztekammer Burgenland
Präsident Dr. Herwig Lindner, Ärztekammer Steiermark Präsident Dr. Peter Niedermoser, Ärztekammer OÖ
Präsident Dr. Christoph Reisner, MSc, Ärztekammer NÖ
Präsident Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres,
Ärztekammer Wien
Dr. Harald Mayer, BKO der angestellten Ärzte und Vizepräsident der ÖÄK
Dr. Johannes Steinhart, BKO der niedergelassenen Arzte und Vizepräsident der ÖÄK
Dr. Artur Wechselberger, Präsident der Ärztekammer Tirol und der ÖÄK
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WELTFRAUENTAG
TEXT
46 Prozent Ärztinnen –
und täglich werden es mehr
Eine Analyse anlässlich des Weltfrauentages am Sonntag, 8. März 2015
D
ie Statistik belegt, dass die Medizin in den vergangenen Jahren immer „weiblicher“ geworden
ist. Und diese Entwicklung wird noch weiter fortschreiten. In den kommenden Jahren werden fast alle
Bereiche ärztlicher Tätigkeit mit mindestens 50 Prozent Frauen besetzt sein. Dies erfordert ein Umdenken in Bezug auf die ärztlichen Arbeitsbedingungen.
Im Vordergrund steht jedenfalls eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Wenn dies nicht
gelingt, wird der bereits existierende „strukturelle Ärztemangel“ eine noch größere Dimension erreichen.
Derzeit liegt die Verteilung aller Ärztinnen und
Ärzte in Niederösterreich bei 46 Prozent Ärztinnen
zu 54 Prozent Ärzten. Im niedergelassenen Bereich
beträgt der Frauenanteil 41 Prozent. Die Aufteilung
innerhalb der verschiedenen Ärztegruppen ist jedoch
höchst unterschiedlich.
Kassenärztliche Ordinationen nur zu einem Drittel
von Ärztinnen geführt
24
Dr.in Martina Hasenhündl, Dr.in Eva Raunig, Dr.in Irene Nemeth (v.l.n.r)
Bei den Ärztinnen und Ärzten mit Kassenvertrag in Niederösterreich liegt der Frauenanteil bei jeweils rund einem Drittel Fachärztinnen (31 Prozent) und Hausärztinnen (34 Prozent). In der
Altersgruppe 60 plus finden sich unter den allgemeinmedizinischen Kassenärztinnen und -ärzten allerdings nur mehr 15 Prozent Frauen, bei den unter 40 Jährigen gibt es hingegen bereits
54 Prozent Ärztinnen. Im Wahlärztebereich ist das Verhältnis im
Bereich der „reinen“ Wahlärztinnen und -ärzte, also jenen ohne
Neben- oder Hauptbeschäftigung, mit 49 Prozent Frauenanteil
nahezu ausgeglichen. Die allgemeinmedizinischen Wahlarztordinationen werden allerdings zu 69 Prozent von Frauen geführt.
Spitalsbereich wird hingegen von Ärztinnen dominiert
Dr.in Martina Hasenhündl, Kurienobmann-Stellvertreterin der
NÖ Ärztekammer, meinte dazu bei einer Pressekonferenz anlässlich des Weltfrauentages: „Offensichtlich ist es für viele Frauen
attraktiver als Wahlärztin zu arbeiten, obwohl die Einkommensmöglichkeiten weit unter denen einer Ordination mit Kassenvertrag liegen.“ Eine Umfrage der NÖ Ärztekammer aus dem
Jahr 2013 bestätigt, dass der Beruf als Wahlärztin zu fast 90 Prozent bewusst gewählt wird. „Eben deshalb, weil man sich nur als
Wahlärztin seine Arbeitsbedingungen selbst gestalten kann. In
dieser Problemstellung wird eine der großen Herausforderungen
liegen, künftig gerade im Bereich der Landmedizin eine flächendeckende Versorgung aufrechterhalten zu können.“
Die ärztlichen Arbeitszeiten in den Spitälern betragen laut der
IFES-Spitalsärztestudie aus dem Jahr 2013 im Durchschnitt
54 Stunden pro Woche, wobei Männer etwa 56 Stunden und
Frauen etwa 52 Stunden im Schnitt pro Woche tätig sind. Dr.in
Irene Nemeth leitet das Genderreferat in der NÖ Ärztekammer.
Sie meinte dazu: „Das sind Arbeitszeiten, die auch für Männer
familienfeindlich und für Frauen mit Kindern eher schwer zu
vereinbaren sind. Dieser Spagat ist oft nicht machbar. Ärztinnen verzichten daher entweder auf Kinder oder sie verlassen das
Krankenhaus und schaffen sich eine „Nische“, in der sie ärztlich
tätig sind. Arbeitsmedizin, Schulärztin, Ärztin für Gutachten
oder eben Wahlärztin, wie die Statistik beweist.“
CONSILIUM 04/15
Bei den ausschließlich angestellten Ärztinnen und Ärzten liegt
der Frauenanteil in Summe bei 57 Prozent. Doch auch hier sind
große Unterschiede in den Teilgruppen zu erkennen. „Den fachärztlichen Bereich dominieren die Männer mit 55 Prozent, während die Frauen im Bereich der Allgemeinmedizin 72 Prozent
ausmachen. Bei den Turnusärztinnen und -ärzten liegt der Frauenanteil aktuell bei 59 Prozent. Bezeichnend für unser öffentliches Gesundheitssystem ist, dass nur 13 Prozent der Primariate
mit Frauen besetzt sind“, betonte Dr.in Hasenhündl.
WELTFRAUENTAG
Zwei Drittel der Ärztinnen unter 40 Jahren sind kinderlos
Fragt man junge Frauen am Beginn des Erwachsenenlebens
nach ihrer Familienplanung, stellt man fest, dass in aller Regel
in der Lebensplanung Kinder vorgesehen sind. So auch bei
Ärztinnen. Dr.in Nemeth berichtet von einer Untersuchung aus
Oberösterreich, deren Ergebnisse sicherlich in großem Ausmaß
auf andere Bundesländer übertragbar sind: „Obwohl die Hälfte
aller Ärztinnen Kinder hat, sind rund zwei Drittel der Ärztinnen
unter 40 Jahren kinderlos. 60 Prozent der kinderlosen Ärztinnen wollen noch Kinder bekommen. Und mehr als die Hälfte
der kinderlosen Ärztinnen meinen, dass sie in einem anderen
Beruf Kinder bekommen hätten. Für mich ist dies ein klares
Zeichen, dass mit dem veralteten Muster der ärztlichen Tätigkeit
im öffentlichen Gesundheitssystem eine schlechte Möglichkeit
der Vereinbarung von Beruf und Familie besteht“, kritisierte
Dr.in Nemeth.
2025 werden Frauen die Medizin dominieren
In den kommenden zehn Jahren wird der Frauenanteil auf etwa
55 Prozent ansteigen. Dr.in Nemeth: „Einer immer noch gering
vorhandenen Männerdomäne in den älteren Jahrgängen wird
ein eklatanter Überhang von Frauen in jüngeren Generationen
gegenüberstehen. In zehn Jahren wird die Gruppe der Hausärztinnen von derzeit 34 Prozent auf voraussichtlich 42 Prozent
anwachsen, bei den Fachärztinnen mit Kassenvertrag von 31 Prozent auf 38 Prozent.“
Situation der Medizinerinnen in Wien
In der Großstadt Wien ist der leichte Überhang an Ärztinnen
(51 Prozent) bereits vollzogen und wird sich künftig ebenfalls
noch verstärken, denn bereits 62 Prozent der in Ausbildung stehenden Ärztinnen und Ärzte sind Frauen.
Im Bereich der Primarärztinnen liegt Wien bei 17 Prozent, Hausärztinnen machen 45 Prozent aus und Fachärztinnen mit Kassenvertrag 37 Prozent. Im Bereich der angestellten Ärztinnen
besteht im Fach Allgemeinmedizin mit 75 Prozent der stärkste
weibliche Überhang, die angestellten Fachärztinnen stellen 51
Prozent. Dr.in Eva Raunig, Vizepräsidentin der Ärztekammer
Wien, stellte dazu fest: „Bei den ärztlichen Berufen wird bei gleicher Arbeit die Leistung von Frauen und Männern auch gleich
bezahlt. Die besser bezahlten Jobs, sowohl im angestellten als
auch im niedergelassenen Bereich, sind aber bis jetzt überwie-
gend von Männer besetzt. Sie können offenbar leichter Arbeitsbedingungen akzeptieren, die für Ärztinnen mit Familie oder für
Alleinerzieherinnen mit Kindern unzumutbar sind.“
Forderungen der Ärztinnen anlässlich des Weltfrauentages
Dem drohenden Ärztemangel kann man nur entgegenwirken,
indem man die Arbeitsbedingungen auf Frauen abstimmt.
Dazu brauchen Ärztinnen aber auch eine starke Vertretung
beispielsweise in ihrer Standesvertretung, der Ärzteklammer.
Dr.in Raunig forderte: „Wir brauchen eine Repräsentanz von 50
Prozent Frauen in allen Verhandlungsteams auf Kammerebene.
Immerhin haben Frauen noch immer vermehrt Erziehungs- und
Betreuungsarbeit für ihre Kinder zu leisten, von alleinerziehenden Ärztinnen ganz zu schweigen.“
Obwohl es genügend fertige Medizinerinnen in Österreich
gibt, sind viele nicht bereit, unter den herrschenden Bedingungen als Ärztinnen zu arbeiten und weichen in Berufe aus, die
ihren Lebensvorstellungen besser entgegenkommen. Oder sie
wandern als praktizierende Ärztinnen ins Ausland ab, wo sie
bessere Möglichkeiten vorfinden. „Unsere bis jetzt sehr gute
Gesundheitsversorgung in Österreich wird aus diesen Gründen
in Zukunft nicht mehr aufrecht zu erhalten sein, wenn nicht
gegengesteuert wird“, betonte Dr.in Raunig.
Es bedeutet eine Vergeudung von Ressourcen, wenn Ärztinnen
nach ihrem Studium ihren Beruf nicht ausüben können oder
wollen, weil er nicht mit einem Familienleben vereinbar ist. Der
drohende Ärztemangel wird daher sowohl im niedergelassenen
als auch im angestellten Bereich täglich konkreter.
Um auf diese hochqualifizierten Arbeitnehmerinnen nicht
verzichten zu müssen, forderten die Vertreterinnen der niederösterreichischen und Wiener Ärztekammer: „Wir brauchen
familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Wir brauchen Teilzeitmodelle, auch in der ärztlichen Ausbildung. Wir brauchen die
Möglichkeit einer Kinderbetreuung mit genügend Plätzen und
den Arbeitszeiten angepassten Öffnungszeiten. Auch die Einbeziehung der Väter muss verbessert werden, beispielsweise durch
eine gesellschaftliche Aufwertung der Väterpflichten und flexibler Väterkarenz. Im Bereich der Kassenverträge brauchen wir
flexible Kooperationsmöglichkeiten, die ein paralleles Arbeiten
mehrerer Ärztinnen im Rahmen eines Kassenvertrages leicht
ermöglichen.“
Presseinformation vom 5. März 2015
CONSILIUM 04/15
25
KURZ &
BÜNDIG
Kurz & bündig
Die Ombudsstelle für
Patientenbeschwerden
informiert
Patientendokumentation Einsichtsrecht der Patienten
Im Rahmen des sog. Auskunftsrechts sind
Ärztinnen und Ärzte gemäß § 51 (1) ÄrzteDr.in Regina
gesetz „verpflichtet, den Patienten Einsicht
Lindlbauer
in ihre Dokumentation zu gewähren oder
gegen Kostenersatz (Kopieraufwand) die
Herstellung von Abschriften zu ermöglichen“. Dieses Einsichtsrecht des Patienten in seine Krankengeschichte bezieht sich auf
sämtliche Aufzeichnungen und Befunde, die in der Dokumentation enthalten sind. Allerdings hat der Patient nur das Recht
auf Ausfolgung von Kopien, nicht auf Herausgabe der OriginalDokumentation.
Einschränkungen dieses Einsichtsrechts können nur in einem
sehr engen Rahmen vorgenommen werden, etwa im Bereich der
Psychiatrie und Psychotherapeutischen Medizin, wenn die Einsichtnahme oder Herstellung von Abschriften zu einer erheblichen Gefährdung des Wohls des betreffenden Patienten führen
würde.
In jenen Fällen, in denen die Patientendokumentation nicht an
eine/n Ordinations- bzw. Kassenstellennachfolger/in übergeben
wird oder übergeben werden kann, hat der oder die zur Aufbewahrung Verpflichtete dafür zu sorgen, dass die Ausübung des
Patienteneinsichtsrechts möglich ist.
Zuständig in der Ärztekammer für NÖ:
Dr.in Regina Lindlbauer, Referatsleiterin
Mag. Andreas Wieser
patientenbeschwerden@arztnoe.at
Aktuelles aus der Akademie für Sexuelle
Gesundheit (März 2015)
Übernahme ÖÄK-Zertifikatskurse der AfSG durch die
Akademie der Ärzte
Die Akademie der Ärzte freut sich, den ÖÄK-Zertifikatslehrgang
Sexualmedizin unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr.
Elia Bragagna ab Herbst 2016 veranstalten zu können. Nähere
Informationen zum Lehrgang sowie die Möglichkeit zur Vormerkung finden Sie online auf der Seite der Arztakademie:
www.arztakademie.at
Sexualmedizinische Telefon-Hotline
Als Serviceleistung für Ihre PatientInnen gibt es seit dem
22. Oktober 2014 eine sexualmedizinische Telefon-Hotline.
Betroffene und Interessierte haben die Möglichkeit mit sexualmedizinisch geschulten ÄrztInnen diverser Fachrichtungen
(ÖÄK-Zertifikat oder Diplom Sexualmedizin) ein Beratungsgespräch zu führen. Die Nummer der sexualmedizinische Hotline
lautet: 0900 88 80 80 (das ärztliche Beratungsgespräch kostet 1,80 Euro/Min). Die genauen Beratungszeiten sind unter
www.sexmed.at zu finden.
Frauengesundheitszentrum Wels feiert 10jähriges Bestehen
Das Welser Frauengesundheitszentrum feiert den 10. Geburtstag mit einem spannenden Programm, Vorträgen und einem
lustigen Kabarett. Feiern Sie mit uns!
3. Juli 2015: Welser Frauengesundheitstag
Ort: Frauengesundheitszentrum Wels
Kaiser-Josef-Platz 52/1, 4600 Wels
Eintritt frei, Anmeldung erforderlich unter 07242/35 16 86-19
oder fgz@pga.at, www.pga.at
Sexualmedizin – DFP-Fortbildung in Graz
In der Sexualmedizinischen Praxis Graz, Münzgrabenstraße
7, findet am 26. Juni 2015 die Fortbildung „Sexuelle Gesundheit des Mannes - Prävention und Therapie“ von Dr. Elia
Bragagna statt. Für die Veranstaltung werden 2 DFP-Punkte
vergeben. Beschränkte Teilnehmerzahl, Anmeldung unter
therapie@sexmed.at oder 0316 722 100 100.
AfSG Akademie für Sexuelle Gesundheit GmbH
Heiligenstädter Str. 50-52 / Stiege 1 / 2. OG / Top 6, 1190 Wien
Tel.: 0699/181 402 93, Fax: 01/368 04 19
office@afsg.at, www.afsg.at
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CONSILIUM 04/15
NÖ
IMPFTAG
NÖ Impftag:
Reisemedizin & Reiseimpfungen
Gemeinsame Fortbildung für Ärzte und Apotheker
„W
Foto: NLK, Apothekerkammer
enn einer eine Reise tut, dann kann er was
erzählen“, wusste schon Matthias Claudius.
Das muss leider nicht immer etwas Positives sein. Jeder zweite Fernreisende erkrankt während oder nach
seinem Urlaub. Doch nicht nur weite Reisen bergen
gesundheitliche Risiken. Auch beim Wanderurlaub
in Österreich sind eine richtige Reiseapotheke und
die rechtzeitige Reisevorbereitung unverzichtbar. Am
21. März fand in Wiener Neustadt der sechste Niederösterreichische Impftag statt, an dem sich Ärzte und
Apotheker zum wichtigen Thema „Reisemedizin“ fortbilden konnten.
Ziel des sechsten Niederösterreichischen Impftages
2015 war es, Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen
und Apothekern exzellente, hochqualitative Information mit nationalen und internationalen Referenten
zu bieten, sodass sie die medizinischen Inhalte in ihre
V.l.n.r.: MR Dr. Dietmar Baumgartner, Vizepräsident, Kurienobmann und Impfreferent der Ärztekammer
Praxis umsetzen können und Fragestellungen aus dem
Niederösterreich, HR Dr. Irmgard Lechner, Landessanitätsdirektorin Niederösterreich,
Prim. Univ.-Prof. Dr. Karl Zwiauer, Leiter der Kinder & Jugendabteilung Landesklinikum St. Pölten; Initiator des
Bereich der Reiseimpfungen sicher beantworten könNÖ Impftages, Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt, Leiterin des Instituts für Spezifische Prophylaxe und
nen. „Ganz speziell wird ein Ausblick auf neue ImpfTropenmedizin und der Spezielambulanz für Impfungen der Medizinischen Universität Wien und
Mag. pharm. Heinz Haberfeld, Präsident der Apothekerkammer Niederösterreich
stoffe, die wir in der nächsten Zeit erwarten dürfen
und die neue präventivmedizinische Möglichkeiten
beginnen – in der Regel sollte man vier Wochen vor Abreise
und Herausforderungen bringen, gegeben“, informiert
Prim. Univ.-Prof. Dr. Karl Zwiauer, Abteilungsvorstand Kinder- zum Arzt gehen, da viele Impfungen aus mehreren Teilimpfunund Jugendheilkunde des Landesklinikums St. Pölten und Ini- gen bestehen. Besonders bei Personen mit Grunderkrankungen
tiator des NÖ Impftages, im Vorfeld. „Impfen ist die einfachste muss genügend Zeit für eine ausführliche Reisevorbereitung
und kostengünstige Vorsorgemaßnahme, die wir in der Medizin und Beratung sein“, rät die Infektiologin Wiedermann-Schmidt.
kennen. Die modernen Impfstoffe sind zudem gut verträglich Zusätzlich sind die Apotheken mit einem speziellen EDV-Sysund weisen eine sehr hohe Schutzrate auf. Eine zentrale Auf- tem ausgestattet, das für jedes Urlaubsland und den jeweiligen
gabe beim Impfen ist eine adäquate Aufklärung über die Nutzen- Reisetypus die empfohlenen Reiseimpfungen und die richtige
Risikorelation von Impfungen um potentiellen Ängsten ent- Reiseapotheke vorschlägt. Dieses Service der Apotheken kann
sprechend entgegenzuwirken. Gesunde Menschen können die jederzeit in Anspruch genommen werden.
empfohlenen Impfungen bedenkenlos erhalten – bei Personen
mit Grundkrankheiten muss jedoch individuell vorgegangen Grundsätzlich anders als bei den „alten Impfungen“ ist die Situawerden“, ergänzt Univ.-Prof. Dr. Ursula Wiedermann-Schmidt, tion im Bereich Reisemedizin: „Hier wird das Gefahrenpotential
Leiterin des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropen- von Infektionserkrankungen deutlich höher eingeschätzt und als
medizin und der Spezialambulanz für Impfungen der MedUni Folge davon ist die Bereitschaft, Reiseimpfungen anzunehmen,
größer“, so Zwiauer. Dies, obwohl Reiseimpfungen nicht vom
Wien.
öffentlichen Gesundheitssystem finanziert werden.
Der Bogen der reisemedizinischen Impfthemen spannt sich
von den „hot topics“ wie Ebola, Malaria und Chikungunyafie- Mobilität und Reisen haben in der heutigen Zeit einen sehr
ber über die allgemein empfohlenen Reiseimpfungen bis hin hohen Stellenwert. Auch ältere Menschen entdecken immer
zu speziellen Reiseimpfungen, wie Japan B Encephalitis, Cho- mehr die Vorzüge der Mobilität und des Reisens, sei es im Zuge
lera, Typhus oder Tollwut. „Wichtig ist vor jeder Reise rechtzeitig beruflicher Auslandsaufenthalte oder auch um fremde Länder
mit den Vorbereitungen, dazu gehören auch die Impfungen, zu und Kulturen kennenzulernen. „Impfungen sind erwiesener
CONSILIUM 04/15
27
NÖ
IMPFTAG
TEXT
Maßen der einzige sichere Schutz vor schwerwiegenden Infektionserkrankungen für das einzelne Individuum als auch für sein
Umfeld“, so Sanitätsdirektorin HR Dr. Irmgard Lechner des
Landes Niederösterreich.
Reiseimpfungen im Kindesalter
Das österreichische Gratisimpfprogramm für Säuglinge und
Kinder beinhaltet für Reisen in Europa bereits die wichtigsten
Impfungen auch für Auslandsreisen. Voraussetzung ist allerdings
eine korrekte und komplette Befolgung dieser Impfempfehlungen. Neben Diphterie, Tetanus, Kinderlähmung, Keuchhusten, Hepatitis B und Hämophilus influenzae ist vor allem die
Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln zu
erwähnen. Für Reisen in den Süden empfiehlt sich außerdem
die Hepatitis A Impfung, die ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
entsprechend dem österreichischen Impfplan vorgesehen ist.
Natürlich können auch andere Impfungen wie Typhus verabreicht werden. Für Reisen nach Österreich sollte auch für Kinder ein aufrechter Impfschutz gegen FSME vorhanden sein. Bei
langen Auslandaufenthalten im Zuge von Schüleraustauschprogrammen ist es sinnvoll abzuklären, ob Impfungen vom Schulbetrieb vorgeschrieben sind.
die ungeimpften Kinder unbedingt einen Impfschutz. Eltern, die
ihrem Kind diesen Schutz verweigern, müssen damit rechnen,
dass ihr Kind vom Schulbesuch ausgeschlossen wird“, so Lechner. In diesem Zusammenhang nimmt Baumgartner auch die
Medien in die Verpflichtung: „Wenn Personen eine Plattform
geboten wird, die ernsthaft die Existenz von Viren und Bakterien als Erkrankungsverursacher bestreiten und Masern als eine
harmlose Erkältungserkrankung bezeichnen, wird die Bevölkerung immer mehr verunsichert werden und die Wirksamkeit
„Aufgrund der Aktualität der Masernerkrankungen in Deutschland mit einem akut daran verstorbenen Kind in Berlin, aber
auch aufgrund der zahlreichen Masernfälle speziell in Niederösterreich, möchte ich auf die Wichtigkeit dieser Impfung eingehen. Masern sind dermaßen infektiös, dass ein
Schutz dagegen ausschließlich durch eine SchutzEinschätzung von Krankheitsrisiken - Emotion und Realität
RELEVANT (Beispiele):
impfung gewährleistet werden kann“, warnt
GEFÜRCHTET (Beispiele):
• Hepatitis A
• Ebola
Vizepräsident und Kurienobmann der NÖ Ärz• Hepatitis B
• Vogelgrippe
tekammer MR Dr. Dietmar Baumgartner. „Für
• Reisediarrhoe
• Pest
97 von 100 ungeschützten Personen bedeutet ein
• Typhus
•
Milzbrand
Kontakt mit dem Masernvirus, auch daran zu
• Denguefieber
• SARS
erkranken.“
Niederösterreich ist aktuell besonders stark
betroffen. Mehr als die Hälfte aller in Österreich
gemeldeten Masernfälle kommen aus diesem
Bundesland. Eine Ausbreitung kann nur eingedämmt werden, wenn die ungeschützten Kinder
von den Erkrankten strikt getrennt werden. „Ist
ein Masernfall in einer Schule bekannt, brauchen
28
CONSILIUM 04/15
• Lepra
• Schlafkrankheit
• Tuberkulose
Im Tourismus (mit Ausnahme von
TB) NIEMALS BEOBACHTET!
• Malaria
• Tollwut
• Influenza
• FSME
Teilweise extrem häufig:
Reisediarrhoe: 40 % der Reisenden
Foto: bilderbox
Aktuelle Masernausbrüche in Niederösterreich
NÖ
IMPFTAG
von Impfungen in Frage stellen.“ Der österreichische Impfplan
ist als medizinische Leitlinie zu betrachten, an die sich alle Ärztinnen und Ärzte zu halten haben, wenn sie der Vorschrift nach
wissenschaftlichen Erkenntnissen zu handeln nachkommen.
Apotheken-Impfaktion gegen Hepatitis A/B
„Wir Apotheker sehen es als unsere Aufgabe, das Impfbewusstsein der Bevölkerung zu stärken. Aus diesem Grund rufen wir
auch gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit,
der Industrie und den Sozialversicherungen Jahr für Jahr zahlreiche Impfaktionen ins Leben“, so Mag. pharm. Heinz Haberfeld,
Präsident der Apothekerkammer Niederösterreich. Die fundierte und seriöse Information und Beratung an der Tara tragen
zur Schaffung des Impfbewusstseins der Patienten bei.
Häufig wird die Impfung gegen Hepatitis als wichtige Reiseimpfung empfohlen, weshalb die Apotheken rechtzeitig vor der Reisezeit eine entsprechende Impfaktion anbieten. Von 1. April bis
31. Mai sind die Impfstoffe gegen Hepatitis A und der Kombinationsimpfstoff gegen Hepatitis A/B in den Apotheken um
rund 30 Prozent verbilligt. (Hep A/B Erwachsene: 59,90 Euro
statt 74,90 Euro; Kinder: 37,90 Euro statt 46,90 Euro. Hep A
Erwachsene: 38,90, Kinder 28,75 Euro).
Elektronischer Impfpass auf der Apo-App
Die kostenlose Apo-App der Österreichischen Apothekerkammer informiert neben allen am Markt befindlichen Medikamenten auch über sämtliche Impfstoffe, empfohlene Impfungen und
alle durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen. Die neuen
Funktionalitäten ermöglichen die Nutzung der App als elektronischen Impfpass. Impfstoffe können aus einer Liste ausgewählt,
eingescannt oder selber eingegeben werden. Die offiziellen Impfempfehlungen für alle Altersgruppen des Gesundheitsministeriums kann man ebenfalls mit der App abrufen. Neben den
Informationen zu allen Impfungen können auch persönliche
Erinnerungen für die nächste Auffrischungsimpfung in der
App erstellt werden. Somit wird keine Impfung mehr vergessen und der Impfschutz ist dokumentiert. Für Eltern besonders
praktisch: Es können mehrere Impfpläne erstellt und Impferinnerungen für die ganze Familie gespeichert
werden. Selbstverständlich ist der Datenschutz
gewährleistet, denn die persönlichen Daten
bleiben ausschließlich im eigenen Smartphone
gespeichert.
Was gehört in eine gut sortierte Reiseapotheke?
Wer sich auf seine Reise gut vorbereitet, nimmt eine vollständige
Reiseapotheke gleich auf Urlaub mit. Es ist davon abzuraten,
sich im Bedarfsfall im Ausland mit unbekannten Präparaten
einzudecken. „Die Medikamente sind in ihrer Dosierung und
Zusammensetzung von Land zu Land unterschiedlich. Außerdem ist die Arzneimittelsicherheit nicht überall so hoch wie in
Österreich“, warnt Haberfeld. Alle Medikamente, die auch zu
Hause eingenommen oder häufig gebraucht werden, sollen in
ausreichender Menge für die Dauer des Urlaubs mitgenommen
werden.
Zusätzlich benötigt jeder Reisende Medikamente, die speziell auf
den Urlaubsort abgestimmt sind, wie beispielsweise eine Malaria-Vorsorge. Auch das Mitführen von medizinischen Dokumenten, wie Impf-, Diabetiker- oder
Das Informationsproblem
Allergiepass ist ratsam.
Mediales Interesse hat nur das Außergewöhnliche. Je drastischer desto
Bei Flugreisen gehören die Medikamente, die
besser: Hohe Letalität der Ebolaerkrankung ist weit interessanter als z.B.
ständig gebraucht werden, ins Handgepäck. NorMasern
malerweise dürfen Flüssigkeiten nur in einem
Dadurch entsteht eine völlig falsche Risikoperzeption:
Behälter mit maximal 100 Milliliter an Bord
• Ebola hat in 40 Jahren
genommen werden. Flüssige Medikamente sind
3.567 Erkrankungen hervorgerufen und
von dieser Bestimmung ausgenommen! Bei der
2.250 Menschen getötet
Sicherheitskontrolle am Flughafen sollte jedoch
• An Masern erkrankten allein 2007 (lt. WHO, 2009)
auf die Medikamente hingewiesen werden. Um
279.006 Menschen und
Schwierigkeiten zu vermeiden, hilft ein Zertifikat
197.000 Todesfälle wurden gemeldet (die durch Impfung großteils verdes behandelnden Arztes, das die Erkrankung
hinderbar gewesen wären)
und die benötigten Medikation bescheinigt.
(WHO 2013: 194.139 Fälle; 2012: 122.000 geschätzte Todesfälle)
CONSILIUM 04/15
29
WFF
Dr. Josef Sattler
Krankenversicherung-Aktion 2015
I
m Rahmen des Wohlfahrtsfonds können ÄrztInnen der Ärztekammer Niederösterreich und deren Angehörige eine attraktive Grundversicherung oder Zusatzversicherung für die Sonderklasse beantragen. Dies mit dem Vorteil, dass die gesetzlichen
Pflichtbeiträge steuerlich verwertbar sind.
Welche Versicherungsleistungen sind in der Sonderklasseversicherung plus Einbettzimmer gedeckt?
• Volle Kostendeckung bei stationärer Heilbehandlung in der
Sonderklasse/Mehrbettzimmer oder Einbettzimmer in allen
Vertragskrankenhäusern – österreichweit, ohne Selbstbehalt
• Freie Wahl eines Vertragskrankenhauses und Direktverrechnung der Versicherungsleistungen
• Freie Arztwahl in den Privatkliniken – österreichweit
• Kostendeckung Begleitperson
• Hauspflegepauschale nach ambulanten Operationen
• Kranken-/Totenrücktransport aus dem Ausland
• Leistungen für Hubschraubertransport nach Unfall
• Krankenhaustransportkosten, Krankentransportkosten nach
Unfall und bei Erkrankung
• Kostenersatz für ambulante Operationen
• Kostenerstattung für ambulante Behandlungen im Ausland
• Aufnahme ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen bis
zum 65. Lebensjahr möglich
• Abschließbar auch für die nahen Angehörigen (Ehepartner/
Lebensgefährte sowie Kinder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) zu gleichen Konditionen
Grundversicherung zu wechseln.
Beispiele für die monatlichen Kosten der Grundversicherung:
Mann/Frau 30 Jahre
125,18 €
Mann/Frau 40 Jahre
138,60 €
Mann/Frau 50 Jahre
163,63 €
Kinder (bis vollendetes 18. Lebensjahr) 52,99 €
Information und Beratung
Nachstehende Partner werden Sie persönlich beraten.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines individuellen Gesprächs!
• Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Niederösterreich,
Tel. 01/53751-7000
• Merkur Versicherung AG, Landesdirektion Niederösterreich,
Tel. 02742/36 86 42
• Versicherungskanzlei ILK & Partner, Tel. 02732/833 600,
www.ilk.at
Mit diesem Angebot für die Krankenversicherung bietet die Ärztekammer NÖ in Zusammenarbeit mit der Merkur Versicherungs-AG ein einzigartiges Angebot zum Nutzen und Vorteil der
niederösterreichischen Ärztinnen und Ärzte.
OA DR. JOSEF SATTLER
Vorsitzender des WFF der Ärztekammer NÖ
Beispiele für die monatlichen Kosten der Sonderklasseversicherung:
Mann/Frau 30 Jahre
76,66 €
Mann/Frau 40 Jahre
105,78 €
Mann/Frau 50 Jahre
155,70 €
Kinder (bis vollendetes 18. Lebensjahr) 26,75 €
Gilt nur für den Aktionszeitraum 1.4. – 30.6.2015
• Verzicht auf alle Wartefristen bei der Sonderklasseversicherung
• Angebot eines speziellen ambulanten Tarifes ohne Gesundheitsfragen von der Merkur Versicherung
Grundversicherung
Opting Out aus der gesetzlichen Sozialversicherung
Niedergelassene Kollegen haben in vielen Fällen zusätzlich die
Möglichkeit, aus der gesetzlichen Krankenversicherung mittels Opting Out in die ebenfalls über die Kammer angebotene
30
CONSILIUM 04/15
Das PPP-Referat der NÖ Ärztekammer
ist zuständig für die fächerübergreifende Aus-, Weiterund Fortbildung in Psychosozialer, Psychosomatischer
und Psychotherapeutischer Medizin und steht allen
Kolleginnen und Kollegen bei persönlichen und beruflichen Problemstellungen als Ansprechpartnerin gerne
zur Verfügung (nechvatal@arztnoe.at).
GENDERREFERAT
Ärztinnen und Führungsposition
in Österreich
Spitzenmedizin & Management: Erfolgsfaktoren, Aufstiegsstrategien und Führungsqualitäten österreichischer TopmedizinerInnen aus geschlechtsspezifischer Sicht.
I
nteressante Verhältnisse kennt man in den medizinischen
Rängen unsere Landes: Nachweislich waren im Jahr 2013 gute
60 Prozent der TurnusärztInnen und mehr als die Hälfte des
gesamten ärztlichen Krankenhauspersonales weiblich. Ärztinnen
in führenden Positionen fanden sich hingegen nur mit 13,7 Prozent.
Die Hintergründe für diese Fakten zeigt eine Masterthese, in
der führende ÄrztInnen unseres Landes ihre persönlichen Angaben für diese medizin-soziologischen Arbeit zur Auswertung zur
Verfügung stellten. Im Zentrum des Interesses standen Erfolgsfaktoren und erfolgversprechende Strategien für den Berufseinund Aufstieg, wobei Führungsqualitäten und deren spezifische
männliche und weibliche Unterschiede besonders in den Blick
genommen wurden.
Neben dem bekannten herausragenden Stellenwert, den trotz
der Öffnung unseres Bildungssystemes die soziale Abstammung
für die Karrierewahrscheinlichkeit hat, zeigten sich in dieser
Studie vor allem die vor dem Berufseinstieg erworbenen spezifischen, vorklinischen oder im Ausland erworbenen Spezialkenntnisse von entscheidender Wichtigkeit. Weiters sind MentorInnen ein unerlässlicher Faktor für den Aufstieg: Wussten Sie, dass
es als Frau deutlich schwieriger ist, eine(n) MentorIn zu finden,
weil Rekrutierende KanditatInnen bevorzugen, zu denen sie
Ähnlichkeit zu sich selber empfinden, was sie ähnliche Verhaltensweisen erwarten läßt und damit das Gefühl von Sicherheit
und Vertrauen gibt (Hartmann, 2001)? Ist dies ein möglicher
Grund, warum Männer weniger gern Frauen rekrutieren, besonders in der Medizin, wo doch die überwiegende Anzahl der Personen in leitender Position nach wie vor Männer sind?
Als besondere Eigenschaft, die erfolgreiche MedizinerInnen –
männlich wie weiblich- alle zu haben scheinen, zeichnet sich
die enorme Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft ab, wobei
Männer ihren Erfolg als selbstverständlich erwarten, was man
in der Wissenschaft die „Instrumentalität im Selbstkonzept“
bezeichnet und die als wichtiger Prognosefaktor für beruflichen
Erfolg gilt. Für Frauen ist offenbar das „Sich- Hocharbeiten“
über Jahre sogar die Erfolgsstrategie schlechthin, die kombiniert
mit „Realismus und Flexibilität in der Zielauswahl und Zielerreichung“ erfolgsgenerierend zu sein scheint. Gesellschaftlich etablierte, stereotypgestützte, geschlechtsspezifische Unterschiede im
Selbstverständnis, Selbstmarketing, Umgang mit Mißerfolgen
sowie die Unterschiede zwischen männlichem und weiblichem
Wettbewerbs- und Konkurrenzverhalten erschweren den Ärztin-
nen den Weg nach oben noch zusätzlich und mindern offenbar
den Appetit auf ein Führungsposition.
Berufliches Selbstvertrauen von Ärztinnen und Ärzten im Vergleich
(Börchers et al., 2006, S.103)
Hinzukommen noch die wirkmächtigen Karriererestriktionen
der sogenannten „Gläsernen Decke“ auch in der Medizin, die
subtil und kaum messbar den Weg von Frauen nach oben verhindern können. Zugrunde liegen ihr zumeist Grundhaltungen
und Prinzipien, die die spezifische, organisationsinterne Atmosphäre und den Umgang mit der Gender- oder Mann-Frau-Thematik kreieren und mit dem Begriff Unternehmens- oder Organisationskultur zusammengefasst werden können. Sie kann mit
einer Benachteiligung von Frauen bei der Personalrekrutierung
beginnen, über die strukturelle Einordnung von Mitarbeiterinnen weiter über die mindere Leistungsbeurteilung und -förderung bis hin zu schlechterem Zugang zu Fort- und Weiterbildung
für qualitative höhere Bereiche und Positionen führen , was der
so genannten vertikalen Segregation entspricht.
Für Führungspositionen in der Medizin ergibt sich ein ganzes
Portfolio an nötigen Kompetenzen, die man beherrschen sollte,
um hier reüssieren zu können: Die nicht diskutierbare, medizinische Hochqualifikation ist die Basis, deren Erwerb allerdings
in die weibliche Reproduktionsphase fällt. Zusätzlich werden
ökonomische, hohe kommunikative Konflikt- und Personalführungskompetenzen ebenso notwendig, wie Rollenkonfliktkompetenz (authentisch weiblich wahrnehmbare Ausstrahlung
trotz Führungsposition) und der hohe Flexibilität verlangende
Umgang mit den gerade in der Medizin hierzulande bisher spezifischen Arbeits-(zeit-)bedingungen, die die Vereinbarkeit mit
Partnerschaft und Kind(ern) schwierig machen.
Die, die es dennoch zu führenden Positionen in der Medizin
gebracht haben, weisen ein sehr hohes Maß an intrinsischer
Motivation auf, die sie vorrangig als Gestaltungsmacht nützen. Aber auch das Bedürfnis nach Leistung und Macht ist in
hohem Ausmaß vorfindbar. Insbesondere zeigt sich, dass die
stark intrinsisch motivierten ärztlichen Persönlichkeiten eine
CONSILIUM 04/15
31
LESERBRIEF
Leserbrief
Neigung zum hocheffizienten transformationalen Führungsstil
(= in hohem Maße delegierender, mit hoher Mitarbeiterautonomie und hoher prosozialer Dimension) haben.
Consilium 01+02/15, S. 30 Einkommensbericht Neu
Sehr geehrte Frau Dr. Nemeth!
Zusammenfassend stellen sich in dieser wissenschaftlichen
Studie weibliche und männliche Führungsstile sowie die Führungseffizienz als gleichwertig dar. Was den beruflichen Karriereweg in eine Führungsposition angeht, wird den Frauen eine
vergleichsweise beträchtlich geminderte Aufstiegseffizienz zugeschrieben: Auf Grund der beschriebenen sozialisationsbedingten und strukturellen Hemmnisse und der in unserer Gesellschaft überwiegend weiblich vergeschlechtlichten Familien- und
Sorgeverpflichtungen, die auch bei gleicher Qualifikation der
Partner den Großteil der reproduktiven Haushalts- und Familienverpflichtungen den Frauen überantwortet (Heidelberger
Institut für interdisziplinäre Frauenforschung 2013), schließen
offenbar viele Medizinerinnen die Einnahme einer Führungsposition von vornherein aus.
DR. EVA MARIA HOCHSTÖGER, MSC
Notfallausrüstung
Die rege Nachfrage nach unseren Notarztkursen und Refreshern
zeigt uns, dass ein großer Prozentsatz der Ärztinnen und Ärzte unseres Bundeslandes über eine hochwertige notfallmedizinische Ausbildung verfügt. Doch der beste Notarzt/die beste Notärztin kann nur
dann tätig werden, wenn auch die notwendige Notfallausrüstung
vorhanden ist, sei es in der Ordination, sei es im PKW. Aus diesem
Grund finden Sie in dieser Ausgabe zwei diesbezügliche Set-Angebote, von denen ich vor allem die „Notfalltasche Rescue Bag gefüllt“
empfehlen möchte, hier finden sich alle notwendigen Utensilien zur
ärztlichen Hilfeleistung auf hohem Niveau. In der Grundausstattung
sind unter anderem Absaugpumpe, Magillzange und Larynxtuben
vorhanden, allen KollegInnen, die über Kenntnisse der endotrachealen Intubation verfügen, würde ich zur zusätzlichen Bestellung eines
Laryngoskops und einiger Endotrachealtuben raten. Die notwendige
medikamentöse Ausstattung ist nicht enthalten und muss selbst zusammengestellt werden.
Als Standesvertreter und langjähriger Notarzt freue ich mich über
alle Kolleginnen und Kollegen, die die in den Kursen erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten auch in der Praxis anwenden können
und rate daher allen, sich auch mit der notwendigen Ausrüstung zu
versorgen.
VP DR. GERRIT LOIBL, MSC
32
CONSILIUM 04/15
Die Einkommenssituation von Ärztinnen und Ärzten ist meines
Erachtens einfach fassbar. 30 - 40 % weniger Lohn bzw. Einnahmen bedeuten, dass Ärztinnen im Beobachtungszeitraum
30 - 40 % weniger Arbeit geleistet haben:
•Weniger Patienten und Patientinnen wurden untersucht bzw.
behandelt
•Schwierige Untersuchungen wurden nicht durchgeführt
•weniger Nachtdienste, Wochenenddienste, Operationen
•Und Überstunden wurden gemacht.
•Die Liste ließe sich noch fortsetzen.
Dies ist deswegen relativ einfach, da in Österreich Ärztinnen
und Ärzte pro Leistung am Patienten die exakt idente Vergütung
bekommen und natürlich auch Zusatzdienste und Überstunden
unterschiedslos abgegolten werde.
Das heißt in der Medizin besteht kein „gender pay gap“, sondern
eher ein „gender work gap“!
Leider glaubt die überwiegende Mehrzahl meiner Patientinnen
und Patienten, dass Ärztinnen für die gleiche geleistete Arbeit
30 - 40 % weniger Gehalt bekommen!
Hier scheint die seit Jahren stattfindende Desinformation der
Bevölkerung schon reichlich Früchte getragen zu haben.
DR. WOLFGANG FRANK
Sehr geehrter Herr Dr. Frank!
Vielen Dank für Ihren pointierten Kommentar!
Sie sprechen aus, was in diesem Artikel mitschwingen sollte.
Natürlich gehe ich davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte für dieselbe Arbeit gleich bezahlt werden. Aber diesbezüglich lässt uns
der Einkommensbericht leider im Stich.
Für eine solide Aufarbeitung dieses Themas müssen die Hintergründe aufgezeigt werden, ansonsten führt es zur - wie Sie schon
sagten - Desinformation.
Vielleicht ist es aus dem Artikel nicht klar genug herausgekommen.
Mit „gender work gap“ haben Sie in Analogie einen ausdrucksstarken Begriff geschaffen.
DR. IRENE NEMETH
STEUER &
RECHT
SERVICE
Steuerreform 2016
M
it Beschluss der Bundesregierung
am 17.3.2015 wurden die Eckpunkte zur Steuerreform 2015 bekannt gegeben. Nachfolgend ein kurzer Überblick
über die geplanten Änderungen, die auch
den ärztlichen Bereich betreffen und wie
diese Maßnahmen gegenfinanziert werden sollen.
einen Vergleichsrechner der den bisherigen
Tarif mit dem neuen
Tarifmodell vergleicht
(siehe www.bmf.gv.at
 Berechnungsprogramme  Brutto-Netto-Rechner).
Weitere Änderungen im Bereich
Einkommensteuer
•Erhöhung Arbeitnehmerabsetzbetrag,
Kinderabsetzbetrag, Negativsteuer
Kernstück der geplanten Neuerungen
(auch für Pensionisten), Pendlerzustellt die Tarifreform dar. Das neue Tarifschlag
modell soll mit nunmehr sieben Steuer- •Verdoppelung des Kinderfreibetrages
stufen eine durchschnittliche Entlastung
von 220 auf 440 Euro
von 1.000,00 Euro pro Jahr für jeden • Streichung der Bildungsprämie von 6 %
Steuerzahler bringen.
der Aufwendung und des Bildungsfreibetrages iHv 20 % der AufwenTarifmodell NEU
Bisheriger Tarif
dungen für Ihre Mitarbeiter
Änderungen im Bereich Einkommensteuer
Stufe bis Steuersatz
Stufe bis Steuersatz
11.000
18.000
31.000
60.000
90.000
1.000.000
über 1 Mio.
11.000
25.000
60.000
darüber
0 %
25 %
35 %
42 %
48 %
50 %
55 %
Kapitalertragsteuer
Im Bereich der Kapitalertragsteuer sieht die Regierung eine
Gegenfinanzierungsmöglichkeit
und will die Kapitalertragsteuer
von 25 % auf 27,5 % anheben.
Die KESt-Erhöhung wird vermutlich Dividenden, Kapitalgewinne, Zuwendungen von Stiftungen etc.
betreffen. Lediglich Zinsen auf Sparbücher und Girokonten sollen nicht betroffen sein.
Durch vorgezogene Gewinnausschüttungen einer GmbH könnte im Jahr 2015 –
wenn auch letztmalig – dieser Maßnahme
entgegengewirkt werden.
0%
36,50 %
43,21 %
50 %
Zusammengefasst:
• Senkung des Eingangssteuersatzes auf
25 %
• Erweiterung auf sieben Tarifstufen
• Steuersatz von 50 % ab einem Einkommen von 90.000,00 Euro
• Steuersatz von 55 % ab einem Einkommen von 1.000.000,00 Euro
Die Änderung soll ab dem Veranlagungsjahr 2016 gelten und wirkt sich auf
angestellte Ärzte, Einzelunternehmer (zB
Allgemeinmediziner, Facharzt) ebenso
wie auf Personalgesellschaften und deren
natürlichen Personen als Gesellschafter
(Ärzte OG) aus. Auf der Homepage des
Finanzamtes finden Sie bereits vorab
Änderungen im Bereich der Immobilien
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer für die unentgeltliche Übertragung (Schenkung oder
Erbschaft) von Liegenschaften im Familienverband soll künftig vom Verkehrswert
berechnet werden und nicht mehr vom
dreifachen Einheitswert (Ausnahme bleiben weiterhin Land- und Forstwirtschaft
sowie Umgründungen).
Verkehrswert EUR
Steuersatz
0 bis 250.000
250.001 bis 400.000
über 400.000
0,5 %
2,0 %
3,5 %
Vor allem bei anstehenden Ordinationsübergaben oder schon geplanten
Schenkungen sollte die bevorstehende
Grunderwerbsteuererhöhung in die Steuerplanung 2015 miteinbezogen werden.
Abzuraten ist von vorgezogenen Übertragungen nur aus steuerlichen Gründen.
Es sollten primär wirtschaftliche Überlegungen für eine endgültige Entscheidung
maßgebend sein.
Erhöhung Immobilienertragsteuer
Auch die entgeltliche Übertragung von
Liegenschaften (Veräußerung) soll künftig höher besteuert werden. Dazu soll die
Immobilienertragsteuer von 25 % auf
30 % angehoben werden. Aufgrund der
gesetzlichen Regelung wirkt sich diese
Erhöhung auch auf die effektive Steuerbelastung von Altfällen (Erwerb vor
1.4.2002) aus, wodurch der bisherige
Steuersatz 3,5 % auf 4,2 % erhöht wird.
Liegenschaften (Ordination) im
Betriebsvermögen
Für Liegenschaften, die im Betriebsvermögen gehalten werden, soll eine Vereinheitlichung des Abschreibungssatzes auf 2,5 %
erfolgen. Da die gesetzliche Abschreibungsdauer der Ordinationsräumlichkeiten bisher 50 Jahre (somit 2 %) betrug,
wäre eine Vereinheitlichung und die
dadurch entstehende Entlastung durchaus zu begrüßen.
Weniger erfreulich ist die Änderung der
Richtlinienmeinung zur Aufteilung von
Liegenschaften in einen nicht abnutzbaCONSILIUM 04/15
35
Foto: bilderbox
STEUER &
RECHT
TEXT
ren Grundanteil und einen Gebäudeanteil. Geplant ist eine Erhöhung des
Grundanteils von bisher 20 % auf 30 %
des gesamten Wertes. Ein gegenteiliger
Nachweis wird nur durch die Erstellung eines kostspieligen Gutachtens zu
erbringen sein.
Änderungen im Bereich
Umsatzsteuer
Foto: bilderbox
WAHLARZTBERATUNG
(eine gemeinsame Veranstaltung der Wahlärztereferate der Ärztekammer NÖ und Wien)
27. Mai 2015, 13.00 Uhr, in der Ärztekammer für NÖ
Die geplante Erhöhung der Umsatzsteuersätze von 10 % auf 13 % soll
folgende Waren und Dienstleistungen
betreffen:
•Lebende Tiere, Tierfutter, Saatgut,
Pflanzen, Holz
•Jugendbetreuung
• Museen, kulturelle Dienstleistungen,
Filmvorführungen
• Inländischer Luftverkehr, Hotelnächtigungen
•Schwimmbäder
Wipplingerstraße 2, 1010 Wien
• Wichtige Überlegungen zur Niederlassung als
Wahlarzt
•Vorsorgeuntersuchung NEU
• Die Bedeutung des Wohlfahrtsfonds für den
Wahlarzt
• Betriebswirtschaftliche Aspekte
• Aus der Sicht des Steuerberaters
•Versicherungen
Info & Anmeldung:
Ärztekammer für NÖ:
Fr. Graner, Fr. Eisenbarth, Wahlarztreferat
Tel. 01/53751-246 bzw. 225, Fax: 01/53751-279
E-Mail: wahlarzt@arztnoe.at
Ärztekammer für Wien:
Fr. Neumeister, Wahlarztreferat
Tel. 01/51501-1272, Fax: 01/51501-1450
E-Mail: neumeister@aekwien.at
Für die Veranstaltung besteht Anmeldepflicht!
Teilnahmegebühr: 20,- Euro
36
CONSILIUM 04/15
Eine unmittelbare Auswirkung auf die
Steuerbefreiung von ärztlichen Leistungen ist hier im Moment nicht geplant.
die überwiegend Barumsätze machen,
erfolgt ab einem Nettoumsatz von
15.000,00 Euro pro Jahr die Einzelaufzeichnung verpflichtend per Registrierkasse.“ Im Ärztebereich werden durch
diese Änderung vor allem eher Wahlärzte, die überwiegend Barumsätze tätigen, betroffen sein. Ob es tatsächlich
dazu kommt, dass für die Wahlarztordination eine Registrierkasse anzuschaffen ist oder die Umsätze möglicherweise
auch in Honorarverwaltungsprogrammen dargestellt werden können bleib
vorerst noch unbeantwortet.
Darüber hinaus sollen Ärzte als Unternehmer generell einer Belegerteilungsverpflichtung unterliegen.
Betrugsbekämpfung
Gerade im Ärztebereich kommt es
aufgrund der gängigen Praxis häufig
zu Barzahlungen durch die Patienten.
Nach der bisher gültigen Barbewegungsverordnung blieb es dem Arzt überlassen, Bareinnahmen händisch einzeln
aufzuzeichnen. In der Praxis wurde die
Vorschrift durch Führung eines Einnahmenheftes, in dem jede einzelne
Einnahme aufzuzeichnen war oder
durch das Ausstellen von Honorarnoten
erfüllt.
Mit dem Vortrag an den Ministerrat
wurde die Forderung nach einer generellen Registrierkassenpflicht eingebracht.
Im genauen Wortlaut: „In Betrieben,
Als letzte Maßnahme sei noch der Entfall des Bankgeheimnisses für Unternehmer erwähnt. Betriebsprüfer sollen
dann bestehende Kontoverbindungen
über ein zentrales Bankkontenregister
abfragen können.
Fraglich ist, ob die propagierte Steuerentlastung durch die Tarifsenkung tatsächlich die deutlichen Verschärfungen
in den verschieden Bereichen kompensieren kann.
MAG. HANS-GEORG GOERTZ
MAG. MARKUS SEIDL
ECOVIS Scholler & Partner
Wirtschaftstreuhand GmbH
Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien