Fehler beim Import von Waren in die EU vermeiden

Warenimport in die EU
6 Punkte um beim Import von Waren in die EU Fehler zu vermeiden
Bei der Zollabfertigung von Waren zum freien Verkehr in die EU gibt es eine Vielzahl von komplexen Regeln
und Vorschriften zu beachten. Unabhängig davon wie Sie diesen Prozess gestalten – ob im Outsourcing
oder Inhouse – ist eine gute Kommunikation ein wesentlicher Faktor für die Qualität der Zollanmeldungen.
Da sich die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben nicht an Dritte abgeben lässt, ist es in beiden
Fällen sinnvoll, als importierendes Unternehmen ein internes Zoll Controlling aufzubauen um die eigene
Zollabteilung oder den externen Dienstleister zu kontrollieren. Porath Customs Agents hat 6 wesentliche
Einfluss-Faktoren zusammengestellt, die in der Praxis für die häufigsten Fehler verantwortlich sind. Diese
6 Punkte sollten beim Aufbau eines Zoll Controllings mindestens berücksichtigt werden.
1.
Informationen zur Verbundenheit – immer
wenn Verkäufer und Käufer verbunden sind, prüft
der Zoll ob eine Preisbeeinflussung vorliegt. Wenn
Sie ihre Zollprozesse organisieren, müssen Sie sicherstellen das die Information das eine Verbundenheit vorliegt, auch dort ankommt wo sie gebraucht
wird. Begründete Zweifel daran, dass der Preis nicht
beeinflusst wurde, können sich z.B. auch aus Verrechnungs-, Intercompany- oder Transferpreisen
ergeben. Um Probleme bei einer Prüfung zu vermeiden, muss das Kaufgeschäft so gestaltet werden, als
würde der Käufer von einem unabhängigen Dritten
kaufen (Fremdverhaltensgrundsatz).
2.
Proforma-Rechnungen – Rechnungen die
als „Proforma“ oder „Rechnung nur für Zollzwecke“
ausgestellt sind, sind nicht grundsätzlich verboten.
Wenn Sie diese Art der Rechnung für die Zollabfertigung heranziehen, müssen Sie aber verschiedene
Dinge in Ihrem Unternehmen sicherstellen. Dazu
gehört u.a., dass der Rechnungsbetrag mit dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis übereinstimmt, und bei
einer Prüfung lückenlos nachvollzogen werden kann.
Wenn Sie es vermeiden können, verwenden Sie für
die Zollabfertigung möglichst keine Proforma- oder
1
6 Punkte um beim Import von Waren in die EU Fehler zu vermeiden
Rechnungen für Zollzwecke, sondern immer den Beleg, der auch in der Buchhaltung bezahlt wird.
3.
Kosten, die nicht auf der Handelsrechnung
aufgeführt sind – Der Zoll spricht hier von einem
„abgespaltenen Kaufpreis“. Damit sind Kosten gemeint, die sich zwar nicht direkt auf die eingeführte Ware beziehen, aber indirekt. Oftmals vergessen
werden z.B. Werkzeug- und Gusskosten oder inländische Transportkosten, die vom Verkäufer bezahlt
und separat be- oder verrechnet werden, aber auch
Fälle in denen kurzfristig das Transportmittel von
See- auf Luftfracht gewechselt wird, und die höheren Transportkosten nachbelastet werden. Ebenfalls
zählen Kosten für Qualitätsprüfungen und Zertifizierung als abgespaltener Kaufpreis mit zum Zollwert.
4.
Beistellungen – Werden dem Lieferanten kostenlos oder zu ermäßigten Preisen Dinge zur Verfügung gestellt, die er zur Herstellung des Produkts benötigt, handelt es sich in der Regel um Beistellungen,
die dem Zollwert hinzuzurechnen sind. Unterschieden wird hierbei nach materiellen (z.B. Etiketten)
und geistigen Beistellungen (z.B. Designmuster), die
je nachdem, wo sie hergestellt oder erstellt worden
sind, mit in den Zollwert einbezogen werden müssen.
5.
Einreihung der Waren in den Zolltarif – Jede
Ware die in die EU importiert wird, muss einer eindeutigen Zolltarifnummer zugeordnet werden. Die
Zolltarifnummer entscheidet über eine Fülle verschiedenster Maßnahmen, wie z.B. die Höhe der
zu zahlenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuern, die Pflicht zur Vorlage eines Ursprungszeugnisses oder einer Einfuhrgenehmigung
sowie Anmelde- und Untersuchungsverpflichtungen
durch andere Behörden. Für die Ermittlung der korrekten Zolltarifnummer sind komplexe Regeln zu
beachten, deren Grundlage genaue Informationen
über die Ware bilden. Hierzu gehören, je nach Produkt, detaillierte Angaben über das Material und die
Beschaffenheit, sowie den vorgesehenen Verwendungszweck. Genaue Kenntnisse über die Einreihung von unvollständigen Waren, Teilen und Zubehör
sowie deren Abgrenzung, sind unabdingbar. Sich auf
Vermutungen zu verlassen, die auf einer handelsüblichen, allgemeinen Beschreibung, oder auf Angabe
eines HS-Codes des Lieferanten beruhen, kann dem
Importeur bei einer Zollprüfung viel Ärger einhandeln. Lassen Sie sich bei der Tarifierung Ihrer Waren
von Experten unterstützen.
6.
Nutzung von Präferenzen – Präferenzen sind
Zollvergünstigungen, die in einseitigen oder bilateralen Abkommen bei der Einfuhr in die EU gewährt
werden. Um diese Vorzugsbehandlung in Anspruch
nehmen zu können, muss ein Präferenznachweis,
wie z.B. eine EUR1 oder Form A, vorliegen. Das Ri-
2
6 Punkte um beim Import von Waren in die EU Fehler zu vermeiden
siko ob der Präferenznachweis korrekt und zu Recht
ausgestellt wurde, liegt beim Importeur. Sollte sich
bei einer Zollprüfung herausstellen, dass die Bedingungen zur Ausstellung der Präferenznachweise
nicht erfüllt waren, kann dies die Nachberechnung
von Eingangsabgaben für mehrere Jahre zur Folge
haben.
Über Porath Customs Agents:
Porath Customs Agents bietet Ihnen seit mehr als 25
Jahren an eigenen Standorten und über ein Partnernetzwerk europaweite Zolllösungen in Top-Qualität
aus einer Hand.
Ausgewählte Leistungen:
·Zollabfertigung
·Fiskalvertretung
·Zoll- und Veterinärkontrollen
·Zolllager Verwaltung
·Management von Lieferantenerklärungen
·Sanktionslistenprüfung
·Beratung
·Automatisierung
·Bonus Programm
Kontakt:
Porath Customs Agents GmbH
Am Windhukkai 5 | 20457 Hamburg | Germany
Tel. +49 (40) 8000 50-500
E-Mail: sales@porath.com