Name, Vorname Firma / Kanzlei DR. KÖNIG, HEINOLD UND KOLLEGEN r Ja, ich nehme an Ihrem kostenlosen Seminar am 17. April 2015 in Bayreuth teil. Rechtsanwälte Luitpoldplatz 6 95444 Bayreuth Tel. 0921 - 78 97 90 Fax 0921 - 78 97 979 Mail info@drkoenigheinold.de W W W. F R E S H - B AY R E U T H . D E Mail an: info@drkoenigheinold.de oder Fax 0921 - 78 97 979 n- na ste mi Ko s Se se lo Anmeldung bis 10. April 2015 Straße/Nr. 17. April 2015 in Bayreuth von 9 – 13 Uhr Ort, Postleitzahl Die Zahlungsfähigkeitsprüfung als zentraler Beurteilungsbaustein Telefon E-Mail-Adresse Es kommen Personen Seminarort: Rechtsanwälte Dr. König, Heinold und Kollegen Luitpoldplatz 6 95444 Bayreuth Rechtsanwälte DR. KÖNIG, HEINOLD UND KOLLEGEN Zahlungsfähigke its prüfung Das „ 6-Phasen-M odell“ unserer Kanzlei Zahlungsfähigkeitsprüfung zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit Das „6-Phasen-Modell“ unserer Kanzlei zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit Prüfung der Zahlungsfähigkeit in sechs sequentiell ablaufenden Phasen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung und relevanter Wirtschaftsprüfungsstandards 1. Ausschluss einer „indikativen Zahlungsunfähigkeit“ 2. Statische Deckungslückenprüfung 3. Beseitigung einer Liquiditätslücke [„BGH-Version“] 4. Prüfung nach der „Bugwellen-Version“ 5. Kurzfristige Zukunftsaussichten über 3 Wochen hinaus 6. Mittelfristige Zahlungsfähigkeitsprüfung Die Zahlungsfähigkeitsprüfung als zentraler finanzwirtschaftlicher und insolvenzrechtlicher Beurteilungsbaustein Einladung zu einer interessanten kostenlosen Veranstaltung für Insolvenzverwalter, Steuerberater, Rechtsanwälte und Consulter von Kreditinstituten Immer mehr entwickelt sich die Zahlungsfähigkeitsprüfung zu einem Stolperstein sowohl im Schutzschirmverfahren des § 270 b InsO als auch bei der Reform der Vorsatzanfechtung im Insolvenzverfahren (§ 133 InsO). Unsere Kanzlei ist in der Lage, die Zahlungsfähigkeitsprüfung professionell und zielsicher durchzuführen. Dabei kommt unserer Kanzlei die langjährige praktische Erfahrung im Bereich operativer Sanierung und Beurteilung [Erstellung von Gutachten und Sanierungskonzepten nach IDW S6] zugute. Im Rahmen einer kanzleispezifischen 6-Phasen-Prüfung werden von uns sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung – und die heute erkennbare herrschende Meinung – als auch die Wirtschaftsprüfungsstandards [insb. IDW ES 11, S 9, PS 800 und DRS 21] berücksichtigt. Wir können dabei ein EDV-gestütztes Verfahren einsetzen, das auch komplexe unternehmerische Situationen in einer Gesamtunternehmensprognose abbilden und Zahlungsfähigkeit feststellen bzw. prognostizieren kann. Letztlich geben wir ein Gesamturteil mit einer insolvenzrechtlichen Fortführungsprognose ab. Wir sehen die Zahlungsfähigkeitsprüfung in erster Linie für den Fall, dass diese Prüfung durch einen rechtlich oder tatsächlich unabhängigen Berufsträger erfolgen muss [so verlangt bei der Bescheinigung nach § 270b) Abs. 2 Satz 1 InsO]. Unsere Prüfung und die entsprechenden Ergebnisse sind aber auch für Kreditinstitute und Investoren im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sehr interessant. Der „klassische Einsatzbereich“ der Zahlungsfähigkeitsprüfung deckt sich vor allem vor dem Hintergrund der Gesamtbeurteilung „positive Fortführungsprognose“ mit den Beurteilungsanforderungen bei größeren Kreditengagements oder vor Beteiligungen. Auch der Unternehmenswert hängt zu weiten Teilen von der Zahlungsfähigkeit des zu übernehmenden Unternehmens ab. Bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise ist die Zahlungsfähigkeitsprognose Basisinformation vor Planung und Einsatz finanzieller Sanierungsmaßnahmen. Termin: Freitag, 17. April 2015, 9 bis 13 Uhr (inkl. Kaffepause und kleinem Imbiss) Seminarleitung: Dr. Uwe Loydl Rechtsanwalt Dieter Klopfer, LL.M. (Com.) Wirtschaftsjurist Sparkassendirektor a.D. Bernhard Bentz Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) Gesamturteil: Insolvenzrechtliche Fortführungsprognose Rechtsanwälte DR. KÖNIG, HEINOLD UND KOLLEGEN
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