unser PDF Dokument - Rechtsanwalt Bayreuth

Name, Vorname
Firma / Kanzlei
DR. KÖNIG, HEINOLD
UND KOLLEGEN
r
Ja, ich nehme an Ihrem kostenlosen
Seminar am 17. April 2015 in Bayreuth teil.
Rechtsanwälte
Luitpoldplatz 6
95444 Bayreuth
Tel. 0921 - 78 97 90
Fax 0921 - 78 97 979
Mail info@drkoenigheinold.de
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Mail an: info@drkoenigheinold.de oder Fax 0921 - 78 97 979
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Anmeldung bis 10. April 2015
Straße/Nr.
17. April 2015 in Bayreuth von 9 – 13 Uhr
Ort, Postleitzahl
Die Zahlungsfähigkeitsprüfung
als zentraler Beurteilungsbaustein
Telefon
E-Mail-Adresse
Es kommen
Personen
Seminarort:
Rechtsanwälte Dr. König, Heinold und Kollegen
Luitpoldplatz 6
95444 Bayreuth
Rechtsanwälte
DR. KÖNIG, HEINOLD
UND KOLLEGEN
Zahlungsfähigke its prüfung
Das „ 6-Phasen-M odell“ unserer Kanzlei
Zahlungsfähigkeitsprüfung
zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit
Das „6-Phasen-Modell“ unserer Kanzlei zur Feststellung der Zahlungsfähigkeit
Prüfung der Zahlungsfähigkeit in sechs sequentiell ablaufenden Phasen unter Berücksichtigung höchstrichterlicher Rechtsprechung und relevanter Wirtschaftsprüfungsstandards
1. Ausschluss einer „indikativen Zahlungsunfähigkeit“
2. Statische Deckungslückenprüfung
3. Beseitigung einer Liquiditätslücke [„BGH-Version“]
4. Prüfung nach der „Bugwellen-Version“
5. Kurzfristige Zukunftsaussichten über 3 Wochen hinaus
6. Mittelfristige Zahlungsfähigkeitsprüfung
Die Zahlungsfähigkeitsprüfung
als zentraler finanzwirtschaftlicher und
insolvenzrechtlicher Beurteilungsbaustein
Einladung zu einer interessanten kostenlosen
Veranstaltung für Insolvenzverwalter,
Steuerberater, Rechtsanwälte und Consulter
von Kreditinstituten
Immer mehr entwickelt sich
die Zahlungsfähigkeitsprüfung zu einem Stolperstein
sowohl im Schutzschirmverfahren des § 270 b InsO als
auch bei der Reform der Vorsatzanfechtung im Insolvenzverfahren (§ 133 InsO). Unsere Kanzlei ist in der Lage, die
Zahlungsfähigkeitsprüfung
professionell und zielsicher
durchzuführen. Dabei kommt unserer Kanzlei die langjährige praktische Erfahrung im Bereich operativer Sanierung und Beurteilung [Erstellung von Gutachten und
Sanierungskonzepten nach IDW S6] zugute.
Im Rahmen einer kanzleispezifischen 6-Phasen-Prüfung
werden von uns sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung – und die heute erkennbare herrschende Meinung
– als auch die Wirtschaftsprüfungsstandards [insb. IDW
ES 11, S 9, PS 800 und DRS 21] berücksichtigt. Wir können dabei ein EDV-gestütztes Verfahren einsetzen, das
auch komplexe unternehmerische Situationen in einer
Gesamtunternehmensprognose abbilden und Zahlungsfähigkeit feststellen bzw. prognostizieren kann.
Letztlich geben wir ein Gesamturteil mit einer insolvenzrechtlichen Fortführungsprognose ab.
Wir sehen die Zahlungsfähigkeitsprüfung in erster Linie für
den Fall, dass diese Prüfung
durch einen rechtlich oder tatsächlich unabhängigen Berufsträger erfolgen muss [so verlangt bei der Bescheinigung nach §
270b) Abs. 2 Satz 1 InsO].
Unsere Prüfung und die entsprechenden Ergebnisse sind aber
auch für Kreditinstitute und Investoren im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung sehr interessant. Der „klassische Einsatzbereich“
der Zahlungsfähigkeitsprüfung deckt sich vor allem vor dem Hintergrund der Gesamtbeurteilung „positive Fortführungsprognose“
mit den Beurteilungsanforderungen bei größeren Kreditengagements oder vor Beteiligungen. Auch der Unternehmenswert hängt
zu weiten Teilen von der Zahlungsfähigkeit des zu übernehmenden Unternehmens ab. Bei der Sanierung von Unternehmen in
der Krise ist die Zahlungsfähigkeitsprognose Basisinformation vor
Planung und Einsatz finanzieller Sanierungsmaßnahmen.
Termin:
Freitag, 17. April 2015, 9 bis 13 Uhr
(inkl. Kaffepause und kleinem Imbiss)
Seminarleitung:
Dr. Uwe Loydl
Rechtsanwalt
Dieter Klopfer, LL.M. (Com.)
Wirtschaftsjurist
Sparkassendirektor a.D.
Bernhard Bentz
Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH)
Gesamturteil:
Insolvenzrechtliche Fortführungsprognose
Rechtsanwälte
DR. KÖNIG, HEINOLD
UND KOLLEGEN