GEMEINDE PIDING Landkreis Bercht esgadener Land LUFTKURORT Gemeinde Piding, Postfach 12 63, 83449 Piding Autobahndirektion Südbayern Seidlstr. 7 - 11 80335 München Ihr Schr. v./ Ihr Az.: unser Az.: 6312 Sachbearbeiter: Frau Hirsch Kontakt: Tel.: 08651 7659 19 Fax: 08651 7659 24 E-Mail: anette.hirsch@piding.de Datum: 15.05.2015 Stellungnahme der Gemeinde Piding zu den Ausbauvarianten der Bundesautobahn A 8 im Bereich Piding Anlage: Vortrag "Autobahnausbau A 8 und Ortsgestaltung Piding" des Planungsbüros Dr.Ing. Ditmar Hunger, Stadt-Verkehr-Umwelt, Dresden vom 25.04.2015 "Bewertung der Varianten zum 6-streifigen Ausbau der A 8 zw. Jechling und Bundesgrenze D/A" des Planungsbüros Schuardt, FreiraumplanungLandschaftsplanung-Landschaftsökologie, Traunstein vom 25.04.2015 Zusammenfassung "Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung" des Planungsbüros Schuardt, Traunstein vom 08.05.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, seit Bekanntwerden der Ausbaupläne der Bundesautobahn A 8 im Jahr 2008 befasst sich der Gemeinderat immer wieder sehr zeit- und kostenintensiv mit diesem zentralen Thema. Da auch seitens der Autobahndirektion mehrmals signalisiert worden ist, dass eine Entscheidung der Gemeinde Piding über die einzelnen Ausbauvarianten für den weiteren Verlauf des Verfahrens von Vorteil wäre, fasste der Gemeinderat im Oktober 2010 folgende Grundsatzbeschlüsse: 1. Bezüglich des geplanten Ausbaus der A 8 spricht sich der Gemeinderat für die Nordumfahrung im Planungsabschnitt der Gemeinde Piding aus. 2. Der Gemeinderat spricht sich für die Ausbauvariante "Nordumfahrung" mit langer Einhausung (2.000 m) aus. In einer Sondersitzung am 19.12.2014 lehnte der Gemeinderat ab, seinen Grundsatzbeschluss vom 13.10.2010 aufzuheben und den von der Autobahndirektion vorgeschlagenen bestandsorientierten Ausbau zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Auch im Rahmen des Planungsdialogs bzw. überregionalen Planungsdialogs wurde die Empfehlung ausgesprochen, eine Verlegung der Autobahn als Nordumgehung durchzuführen und ausgehend von der ursprünglich untersuchten 400 m langen Einhausung den Lärmschutz weiter zu optimieren (600 m). Gemeinde Piding, Thomastr. 2, 83451 Piding, www.gemeinde-piding.de Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land, IBAN: DE69 7105 0000 0000 2404 40 BIC: BYLADEM1BGL Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgadener Land, IBAN: DE80 7109 0000 0002 8406 00 BIC: GENODEF1BGL St.Nr: 163/114/20325 · USt-IdNr. DE 277793576 Am 11.12.2014 stellte die Autobahndirektion Südbayern bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung die Ergebnisse des bisherigen Variantenvergleichs zum Ausbau der A 8 vor. Dabei wurde von der Autobahndirektion der Bestandsausbau favorisiert, jedoch wurde auch dargelegt, dass bei Vorbringen entsprechender Gründe, auch die Nordumfahrung weiter geprüft werde. Die Gemeinde Piding wurde daher aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. Zur Erarbeitung der gemeindlichen Stellungnahme führte der Gemeinderat zwei nichtöffentliche, moderierte Klausurtagungen am 28.02. und 25.04.2015 durch, bei denen zum Teil neben einer juristischen Begleitung Fachplaner aus den Bereichen Straßenplanung, Natur- und Landschaftsplanung sowie Stadtplanung zur Beurteilung und Bewertung der einzelnen Varianten hinzugezogen wurden. Die Gemeinde Piding fügt dieser Stellungnahme die Präsentationen des Planungsbüros Dr.-Ing. Ditmar Hunger, Stadt-Verkehr-Umwelt vom 25.04.2015 und des Planungsbüros Schuardt, Freiraumplanung- LandschaftsplanungLandschaftsökologie, Traunstein vom 25.04.2015 bzw. 08.05.2015 bei. Die Gemeinde schließt sich diesen Stellungnahmen hinsichtlich der im Einzelnen aufgeworfenen Fragenstellungen an und gibt diese zur Vermeidung von Wiederholungen in der folgenden Stellungnahme nicht im Detail wieder. Allerdings erwartet die Gemeinde Piding hierzu Antworten, die auf die Einzelfragen eingehen. Die Gemeinde Piding nimmt zu den Ergebnissen des Variantenvergleichs nun wie folgt Stellung: 1. Mit den vorgelegten Ausbauvarianten soll eine Anpassung der A 8 an die heutigen Erfordernisse einer Fernautobahn unter anderem hinsichtlich Verkehrsqualität, Verkehrssicherheit und Umweltschutz erfolgen. Da durch die geplanten Baumaßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen ausgelöst bzw. bestehende Situationen nicht verschlechtert werden dürfen, mussten für verschiedene Bereiche (wie z. B. Beeinträchtigung Abfluss Hochwasser) Lösungsansätze dargelegt werden. Hierbei wurde jedoch nur "punktuell" angesetzt und keine übergreifende Gesamtbetrachtung durchgeführt. Die Gemeinde Piding fordert daher hinsichtlich beider Ausbauvarianten, mit allen betroffenen Planungsträgern ein einheitliches Konzept zu erarbeiten, in dem insbesondere die Themen Hochwasserschutz und untergeordnetes Straßennetz erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden. 2. Den bisherigen Planungen zum Ausbau der A 8 sowie zur Anpassung des untergeordneten Straßennetzes (insbesondere der B 20) wurden die höchsten Entwurfsklassen (Entwurfsklasse von Autobahnen - EKA 1 bzw. Entwurfsklasse von Landstraßen - EKL 1) zu Grunde gelegt. Grundsätzlich geben die Entwurfsklassen den Regelquerschnitt für neu zu bauende Straßenstrecken an. Diese sind jedoch bei Ausbauplänen im Bestand aufgrund bestehender Zwangspunkte nicht ohne Abweichungen von den Normvorgaben umsetzbar. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der verkehrlichen Anforderungen sowie im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden sind bei beiden Ausbauvarianten zur A 8 die EKA 1 B (vgl. Vortrag Dr.-Ing. Hunger) als ausreichend anzusehen und daher entsprechend umzusetzen. Hinsichtlich der B 20 soll diese ebenfalls standortangepasst entsprechend vorhandener Zwangspunkte und des Verkehrsaufkommens unter Einhaltung der Entwurfsklasse EKL 2 oder 3 angepasst werden. 3. Für die Gestaltung und Dimensionierung der Anschlussstellen der A 8 an die B 20 bzw. der St2103 an die B 20 sowie des bestehenden Gewerbegebiets (Lattenbergstraße) an die B 20 sollen jeweils standortangepasste und individuelle Lösungen unter Beachtung der vorhandenen Zwangspunkte erstellt werden. Die bei Gemeinde Piding, Thomastr. 2, 83451 Piding, www.gemeinde-piding.de Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land, IBAN: DE69 7105 0000 0000 2404 40 BIC: BYLADEM1BGL Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgadener Land, IBAN: DE80 7109 0000 0002 8406 00 BIC: GENODEF1BGL St.Nr: 163/114/20325 · USt-IdNr. DE 277793576 beiden Ausbauvarianten bisher vorgelegten Anschlussformen werden aufgrund ihrer völlig überdimensionierten Auslegung und dem damit enormen Flächenverbrauch abgelehnt. Zudem stellen die überdimensionierten Anschlussstellen als verkehrstechnische Anlagen eine erhebliche Beeinträchtigung sowohl des Orts- und Landschaftsbildes als auch der Wohn- und Aufenthaltsqualität im Siedlungsbereich dar. Ziel muss sein, flächensparende funktionale Anschlussstellen zu schaffen, wie z. B. durch Bau eines Kreisverkehrs bei der Einmündung der St2103 in die B 20 sowie eines "langgestreckten Kreisels" ("Rauten-Knotenpunkt", Beispiel Salzburg "Tunnel Liefering") für die Anschlüsse der B 20 an die A 8. 4. Zur Entlastung des immensen Verkehrsaufkommens auf der B 20 ist es zwingend erforderlich, die neu geplante Anschlussstelle Schwarzbach zur Anbindung der B 21 an die A 8 umzusetzen sowie die Anschlussstelle Anger beizubehalten. Auch hier sind flächensparende Anschlüsse sowie entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird gefordert, die bisherige Anschlussstelle "Bad Reichenhall" in "Piding" und die neue Anschlussstelle Schwarzbach in "Schwarzbach/Bad Reichenhall" umzubenennen. 5. Bei beiden Ausbauvarianten wird der gemeindliche Fußballplatz durch die Anschlussstellen und die Flutmulde derart überplant, dass sein Fortbestand sowie die entsprechende Nutzung dieses Platzes mit der Umsetzung der Baumaßnahmen nicht mehr möglich ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass unter Ziffer 10 gefordert wird, im Rahmen eines "Vordringlichen Bedarfes Plus" zeitnah eine sog. Nordrampe von der A 8 in Richtung Freilassing zu verwirklichen, was eine Beibehaltung des Fußballplatzes an Ort und Stelle ebenfalls unmöglich machen würde. Daher ist die Linienführung der B 20 mit den Anschlussstellen der Autobahn so zu planen, dass der Fußballplatz mindestens in der derzeitigen Größe erhalten bleibt. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Gemeinde aus vorgenannten Gründen ein Fußballplatz an geeigneter Stelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. 6. Der Bereich des FFH-Gebietes "Marzoller Au" wird bei beiden Ausbauvarianten mit einer Brücke gequert. Zur Schonung der Landschaft sowie aus Gründen des Naturschutzes soll geprüft werden, ob in diesem Bereich ein Sonderquerschnitt angewandt werden kann. Durch die schmälere Straßenbreite erfolgt ein geringerer Eingriff in das FFH-Gebiet und die Wirksamkeit der Lärmschutzanlage wird erhöht (Lärmschutzanlage näher an Lärmquelle, niedrigere Lärmschutzanlage). Außerdem können durch die Reduzierung der Trassenbreite Kosten eingespart werden. 7. Die Bestandsvariante verläuft bei der Ortsdurchfahrt Piding auf einer Dammlage, wobei die künftige Fahrbahnoberkante über dem Niveau der derzeitigen Fahrbahnoberkante liegen wird. Zusätzlich sind in diesem Bereich Lärmschutzanlagen von bis zu 9 m (über der Fahrbahnoberkante) vorgesehen. Dadurch wird mitten im Gemeindegebiet ein Riegel geschaffen, der sämtliche Sichtbeziehungen beeinträchtigt und einen enormen Einschnitt für den Ort darstellt. Um diese Trennwirkung zu verhindern, die dadurch entstehende Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes zu verringern sowie Lärmschutzbelange noch besser berücksichtigen zu können, soll eine Tieferlegung der geplanten Trasse zwischen der Anschlussstelle an die B 20 bis zur Saalachbrücke geprüft werden. Dabei sollte die Autobahntrasse von Ost nach West so schnell wie möglich auf das Niveau des alten Geländes abgesenkt und dann in einem zunehmend tieferen geschlossenen Trog bis zur Berchtesgadener Straße und ab dort bis zur B 20 in einem Tunnel bzw. einer Grünbrücke verlaufen. Diese unterirdische Strecke sollte so ausgeführt werden, dass diese begehbar, begrünt und landwirtschaftlich nutzbar Gemeinde Piding, Thomastr. 2, 83451 Piding, www.gemeinde-piding.de Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land, IBAN: DE69 7105 0000 0000 2404 40 BIC: BYLADEM1BGL Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgadener Land, IBAN: DE80 7109 0000 0002 8406 00 BIC: GENODEF1BGL St.Nr: 163/114/20325 · USt-IdNr. DE 277793576 ist. Dadurch kann der Flächenverbrauch reduziert werden, da durch die Tunnellösung keine zusätzlichen Flächen für Lärmschutzwälle oder -wände in Anspruch genommen werden müssen. Die durch die Tieferlegung entstehenden Mehrkosten könnten durch Einsparungen bei den Anschlussstellen kompensiert werden. 8. Ab Beginn der Ausbaustrecke der Nordumfahrung verläuft die dabei geplante Trasse zwischen Jechling und Inneberg auf einer Dammlage mit Lärmschutzanlagen zwischen 2 und 6 m Höhe (ab Fahrbahnoberkante). Die damit verbundenen Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, die Behinderung der Sichtbeziehungen aber auch die Einschränkungen des Luftaustausches (Frischluftschneise) sind durch Reduzierung dieser Dammlage sowie einer Verlängerung der Einhausung in Richtung Westen (analog des Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 2010) zu vermindern. Damit wird auch die bisher vorhandene Lücke der Lärmschutzanlage westlich der Einhausung geschlossen. 9. Die geplante Einhausung bei der Nordumfahrung ist aus Artenschutzgründen zur Sicherung bestehender Flugbeziehungen mehrerer Fledermausarten bzw. vorhandener Wanderbeziehungen verschiedenster Tierarten in Richtung Osten (analog des Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 2010) als Einhausung/Grünbrücke zu verlängern. 10. Im Zuge der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans wurde eine zusätzliche Dringlichkeitsstufe "Vordringlicher Bedarf Plus" eingeführt. Darin werden Projekte eingestellt, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche Bedeutung haben und deshalb möglichst frühzeitig umgesetzt werden sollen. Zur Leistungssteigerung sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll die Aufnahme folgender Maßnahmen in den "Vordringlichen Bedarf Plus" erfolgen und entsprechend umgesetzt werden (vgl. hierzu Folie Nr. 24, Konzept Dr.-Ing. D. Hunger vom 25.04.2015): • Bau einer Nordrampe zur Ableitung des Verkehrs von der A 8 in Richtung Freilassing. Dadurch entfällt der Linksabbiege-Verkehr und somit der Unfallschwerpunkt beim bisherigen Knotenpunkt Nord. • Bau eines neuen "Südohrs" zur separaten Ableitung des Verkehrs von der B 20 zur A 8 in Richtung Salzburg sowie Errichtung eines weiteren Kreisels mit entsprechenden Bypässen. Damit erfolgt eine deutliche Entlastung des vorhandenen Kreisverkehres. • Bau eines Kreisverkehrs mit entsprechenden Bypässen zur Anbindung der St2103 an die B 20 (einschließlich Rad- und Gehwegunterführung) zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes. • Anschluss der A 8 an die B 21, mit Aufhebung der Tonnagenbeschränkung auf der B 21. 11. Durch beide Ausbauvarianten bzw. durch die an dem untergeordneten Straßennetz erforderlichen Baumaßnahmen (Anschlussstellen), werden für den Geh- und Radverkehr starke Beeinträchtigungen und Trennwirkungen hervorgerufen. Es sind daher im Zuge der erforderlichen Planungen auch Geh- und Radwege mit zu berücksichtigen, um verkehrssichere Wegeverbindungen zwischen den betroffenen Ortsteilen herzustellen. 12. Das Planungsbüro Schuardt führte im Auftrag der Gemeinde eine Plausibilitätsprüfung des Variantenvergleichs (Stand: 05.11.2014) durch. Dabei wurden insbesondere die Themen Gemeinde Piding, Thomastr. 2, 83451 Piding, www.gemeinde-piding.de Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land, IBAN: DE69 7105 0000 0000 2404 40 BIC: BYLADEM1BGL Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgadener Land, IBAN: DE80 7109 0000 0002 8406 00 BIC: GENODEF1BGL St.Nr: 163/114/20325 · USt-IdNr. DE 277793576 • Flächenverbrauch, planungs- und bautechnische Gesichtspunkte • Raumordnung und Landesplanung • FFH-Recht, europäischer Artenschutz, Naturschutz und UVPG • Waldrecht • Landwirtschaft näher untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass • verschiedene Ergebnisse und Aussagen nicht nachvollziehbar sind (z. B. Berechnung Flächenbedarf und Versiegelungsflächen, Bilanzierung gemäß BayKompV, Eingriff in landwirtschaftliche Flächen...), • falsche Schlussfolgerungen gezogen worden sind (z. B. bei Bewertung Betroffenheit von europäisch geschützten Vogelarten sowie von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, bei Auswirkungen auf landschaftliche Vorbehaltsgebiete, bei Veränderung Landschaftsbild ggü. Istzustand, bei Auswirkungen auf Klima, Wasser, Boden...), • Beurteilungsmerkmale herangezogen worden sind, die kein Bewertungskriterium darstellen (z. B. Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens, Linienbestimmung...). Unabhängig von der Plausibilität der Ergebnisse der Einzelbewertungen wirkt sich der methodische Ansatz einer Variantenuntersuchung wesentlich auf das Gesamtergebnis aus. Im Rahmen des vorliegenden Variantenvergleichs wird die Bestandsvariante und die Nordumfahrung isoliert voneinander betrachtet und jegliche Wirkungen, die sich aus der einen oder der anderen Variante ergeben, wird für die jeweilige Variante bilanziert. Im vorliegenden Fall ist es jedoch so, dass ein Wirkungszusammenhang zwischen beiden Varianten dadurch besteht, dass bei Realisierung der Nordumfahrung versiegelte Fläche der Bestandstrasse frei werden. Im Sinne einer umfassenden Betrachtung der Veränderungen im Planungsraum, sind deshalb sich daraus ergebende Wirkungen in der Bilanzierung und Bewertung zu berücksichtigen. Im Einzelnen verweisen wir auf die "Bewertung der Varianten zum 6-streifigen Ausbau der A 8 zw. Jechling und Bundesgrenze D/A" und die "Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung" des Planungsbüros Schuardt vom 25.04.2015 bzw. 08.05.2015. Die Autobahndirektion wird aufgefordert, die darin aufgeführten Unklarheiten und Differenzen zu überprüfen und ggf. zu berichtigen. 13. Bei beiden Ausbauvarianten werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Diese sollen möglichst im Gemeindegebiet im Bereich der Auenlandschaft umgesetzt werden, keinesfalls aber auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch sollen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden, die den Erholungswert vor Ort steigern! 14. Die Hochwasserproblematik wurde bei der Bestandsplanung mit der vorgesehenen Ableitung entlang der B 20 und der Flutmulde in die Flächen östlich von Piding Dorf nicht gelöst. Die Erfahrungen bei früheren Hochwässern haben gezeigt, dass diese Flächen bereits stark überflutet waren und kaum Platz für weiteres, zusätzliches Wasser zur Verfügung steht. Seitens der Gemeinde wird daher gefordert, ein hydraulisches Gutachten unter Einbeziehung aller vorhandenen Gewässer und der örtlichen Gegebenheiten zu erstellen und die Hochwassersituation genauestens zu prüfen. Gemeinde Piding, Thomastr. 2, 83451 Piding, www.gemeinde-piding.de Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land, IBAN: DE69 7105 0000 0000 2404 40 BIC: BYLADEM1BGL Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgadener Land, IBAN: DE80 7109 0000 0002 8406 00 BIC: GENODEF1BGL St.Nr: 163/114/20325 · USt-IdNr. DE 277793576 Nach bisherigem Kenntnisstand kann der Autobahndamm der Bestandstrasse im FFH-Gebiet aus Gründen des Unterliegerschutzes nicht zurückgebaut und muss auch weiterhin von Gehölzen freigehalten werden. In der weiteren Variantenbetrachtung sollte geprüft werden, wie hoch der Damm sein muss und inwieweit der Unterliegerschutz auch durch andere Maßnahmen, beispielsweise durch Errichtung eines Dammes unter der neuen Brücke oder im nördlich angrenzenden Grünland gewährleistet werden kann. 15. Die Gemeinde Piding ist anerkannter Luftkurort. Das Fortbestehen dieses Prädikates darf durch den geplanten Ausbau der A 8 nicht gefährdet werden. Insbesondere dürfen weder die Durchlüftungsverhältnisse im Gemeindegebiet noch die lufthygienischen Bedingungen (Luftqualität) beeinträchtigt werden. 16. Für beide Varianten wird eine Visualisierung, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Vorgaben (wie z. B. Tieferlegung Trasse, Reduzierung Dammlage etc.) gefordert. Zusammenfassend wird festgestellt, dass seitens der Gemeinde Piding keiner vorgestellten Varianten zugestimmt wird. Insbesondere folgende Kernpunkte nachzubessern bzw. zu berücksichtigen: • • • • • • der sind Beide Varianten sind nicht nach den Entwurfsklassen EKA 1 bzw. EKL 1 sondern nach EKA 1 B und EKL 2 oder EKL 3 zu planen und auszuführen. Bei beiden Varianten ist im Bereich der Brücke durch das FFH-Gebiet ein Sonderquerschnitt zu planen und auszuführen. Bei der Bestandsvariante ist eine Tieferlegung der Trasse mit Absenkung auf Geländeniveau sowie geschlossenem Trog und Tunnel zu berücksichtigen. Bei der Nordumfahrung ist die Dammlage zu reduzieren und die Einhausung zu verlängern. Unabhängig der Ausbaupläne sind die Maßnahmen "Bau Nordrampe" als Abschleifer in Richtung Freilassing, Errichtung eines Kreisverkehrs zur Anbindung der St2103 an die B 20 sowie Bau eines neuen Anschlusses der A 8 an die B 21 im Zuge des "Vordringlichen Bedarfes Plus" zeitnah umzusetzen. Der derzeit vorliegende Variantenvergleich stellt keine geeignete Grundlage für eine daraus abzuleitende Variantenempfehlung dar. Wir fordern Sie auf, die aufgezählten Punkte zu berücksichtigen und diese Ihren weiteren Planungen zu Grunde zu legen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen, wie auch unsere Fachplaner, jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Hannes Holzner 1. Bürgermeister Gemeinde Piding, Thomastr. 2, 83451 Piding, www.gemeinde-piding.de Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land, IBAN: DE69 7105 0000 0000 2404 40 BIC: BYLADEM1BGL Volksbank Raiffeisenbank Berchtesgadener Land, IBAN: DE80 7109 0000 0002 8406 00 BIC: GENODEF1BGL St.Nr: 163/114/20325 · USt-IdNr. DE 277793576
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