Kreisqualifikation 2015 zur Ermittlung der Teilnehmer an den überkreislichen Qualifikationsrunden zur Serie 2015-16 Die Qualifikationsrunden des Handballkreises Lippe werden wie folgt ausgeschrieben und durchgeführt: 1. Allgemeine Bestimmungen Es gelten die Satzung des HV Westfalen in der jeweils gültigen Fassung Ordnungen des DHB mit den dazu ergangenen Zusatzbestimmungen des WHV in den jeweils gültigen Fassungen die DB 2014/15 des HBKL 2. Spieltermine / Spielplan Die offiziellen Spielpläne sind bzw. werden rechtzeitig im SIS veröffentlicht und sind verbindlich: 2.1. männliche Jugend A Spieltag 19.04.2015 in Augustdorf Witexhalle (2207) ab 11.00 Uhr, Einlass ab 10.00 Uhr HSG Handball Lemgo 2 HSG Augustdorf/Hövelhof Handball Bad Salzuflen SG Handball Detmold TSV Bösingfeld Spielzeit: 2 x 12 Minuten ohne Seitenwechsel, 1 Minute HZ-Pause 2.1. weibliche Jugend A Spiel am 18.04.2015 in Detmold, Halle Leopoldinum (2220), Anpfiff 15.00 Uhr, Einlass ab 14.00 Uhr TSV Oerlinghausen TuS Müssen/Billinghausen Spielzeit: 2 x 30 Minuten Allgemein. 1 2.2 männliche Jugend B 1. Spieltag 19.04.2015 in Bad Salzuflen, Halle Werl-Aspe (2212) ab 13.30 Uhr, Einlass ab 12.30 Uhr HSG Handball Lemgo 2 Handball Bad Salzuflen TSV Bösingfeld HSG Blomberg-Lippe HC Horn-Bad Meinberg VfL Schlangen 2. Spieltag am 25.04.2015 in Bösingfeld, Halle Hackemack (2215) ab 13.30 Uhr, Einlass ab 12.30 Uhr Spielzeit: 2 x 10 Minuten, 1 Min Hz-Pause ohne Seitenwechsel 2.2. weibliche Jugend B am 19.04.2015 in Oerlinghausen Halle Schulzentrum(2249) ab 14.00 Uhr, Einlass ab 13.00 Uhr HSG Blomberg-Lippe TSV Oerlinghausen TuS Müssen/Billinghausen Spielzeit: 2 x 15 Minuten, 1 Min. Hz-Pause ohne Seitenwechsel 2.3 männliche C-Jugend Spieltag 09.05.2015 in Bad Salzuflen Halle Werl-Aspe (2212) ab 14.00 Uhr, Einlass ab 13.00 Uhr HSG Handball Lemgo Handball Bad Salzuflen TSV Bösingfeld Spielzeit: 2 x 15 Minuten, 1 Min. Hz-Pause ohne Seitenwechsel 2.3 weibliche C-Jugend Spieltag 09.05.2015 in Blomberg Halle BU 2 (2218) ab 14.00 Uhr, Einlass ab 13.00 Uhr HSG Blomberg-Lippe TuS Müssen-Billinghausen SG Handball Detmold Spielzeit: 2 x 15 Minuten, 1 Min. Hz-Pause ohne Seitenwechsel Allgemein. 2 2.4 Änderungen des Spielmodus Der Jugendausschuss des HBKL ist berechtigt, den Spielmodus kurzfristig zu ändern. 3. Qualifikationsregelungen Sollten sich Änderungen im Bereich der Bonusplätze ergeben, so ist der Jugendausschuss des HBKL berechtigt, die Aufstiegsregelungen dahingehend zu ändern. 3.1 weibliche A-Jugend HSG Blomberg-Lippe Bonusplatz JHBL durch Erreichen Halbfinale DM HSG Blomberg-Lippe 2 Westfalenmeister w A Bonusplatz für die OL TSV Oerlinghausen / TuS Müssen-Billinghausen Der Sieger dieses Spiels nimmt als Lippe 1 am 02./03.05.15 an der Oberligaqualfikation im HBK Münster teil und der Verlierer spielt als Lippe 2 im HBK Gütersloh. 3.2 männliche A-Jugend HSG Handball Lemgo 1 Bonusplatz JHBL Die Erst-, Zweit-,Dritt- und Viertplatzierten der Kreisvorqualifikation nehmen an den Qualifikationsturnieren zur Oberliga/Landesliga teil. Lippe 1 fährt in den HBK Minden Lippe 2 ist Ausrichter Lippe 3 fährt in den HBK Gütersloh Lippe 4 fährt in den HBK Münster. Lippe 5 verbleibt auf Kreisebene. Beginn der OL/BL-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene: 16./17.05.15 3.3 weibliche B-Jugend Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes Lippe 1 ist für die OL qualifiziert Lippe 2 ist Ausrichter Lippe 3 fährt in den HBK Gütersloh Beginn der OL/BL-Qualifikationsrunde auf Bezirksebene: 16./17.05.15 Allgemein. 3 3.4 männliche B-Jugend HSG Handball Lemgo 1 vom HVW für die OL-Qualifikation gesetzt Sollte die m C-Jugend von Handball Lemgo das Finale um die Westdeutsche Meisterschaft erreichen, ist Handball Lemgo 1 direkt für die OL qualifiziert. Die drei Erstplatzierten sind direkt für die Landesliga qualifiziert. Die Viert – und Fünftplatzierten des Turniers nehmen am 09./10.05.an einem Landesliga-Qualifikationsturnier auf Bezirksebene teil. Lippe 4 fährt in den HBK Münster Lippe 5 fährt in den HBK Euregio Lippe 6 verbleibt auf Kreisebene 3.5 weibliche C-Jugend Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes Lippe 1 ist direkt für die Oberliga qualifiziert. Lippe 2 fährt in den HBK Gütersloh Lippe 3 fährt in den HBK Münster Die 1. Runde Oberligaqualifikation findet am 16./17.05.15 statt. 3.6 männliche C-Jugend Das Turnier dient zur Feststellung des Rangplatzes Lippe 1 und Lippe 2 sind für die Oberliga direkt qualifiziert. Lippe 3 nimmt am 30./31.05.15 an einem weiteren Oberligaqualifikationsturnier im HBK Minden-Lübbecke teil. 4. Spielberechtigung/Altersklassen Spielberechtigt sind Spielerinnen und Spieler der A-Jugend, die am 01.01.1997 oder später geboren sind, sofern sie das Jugendspielrecht besitzen, und der B-Jugend, die am 01.01.1999 oder später geboren sind, sowie der C-Jugend, die am 01.01.2001 oder später geboren sind. Allgemein. 4 5. Spieltechnische Bestimmungen 5.1. Spielleitung Die spieltechnische Leitung der Spiele obliegt den im Anhang bekannt gegebenen Staffelleitern. 5.2 Spielzeiten Die Regelungen des Team-Time-Out (TTO) finden in den Qualifikationsturnieren KEINE Anwendung. Bei dem Entscheidungsspiel findet die Team-Time-Out-Regelung Anwendung. 5.3. Spielwertung Bei Punktgleichheit wird wie folgt verfahren: 2 Mannschaften: a) direkter Vergleich b) Ist dieser Vergleich unentschieden ausgegangen, wird die besser platzierte Mannschaft durch 7m-Werfen gemäß Kommentar zur Regel 2:2 ermittelt. 3 Mannschaften und mehr: Sind mehr als zwei Mannschaften punktgleich, wird anhand der von diesen Mannschaften gegeneinander ausgetragenen Spiele eine gesonderte Tabelle erstellt. In dieser Tabelle erfolgt die Wertung in folgender Reihenfolge: a) nach dem Punktverhältnis b) bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz c) bei gleicher Tordifferenz nach der höheren Anzahl der erzielten Tore d) bei gleicher Anzahl der erzielten Tore nach der besseren Tordifferenz aus allen Spielen des gesamten Turniers. e) ist auch diese Tordifferenz gleich, erfolgen im Anschluss an das Turnier 7m- Werfen der Mannschaften gemäß Kommentar zur Regel 2:2.. . Bei Entscheidungsspielen: a) 2 x 5 Minuten Verlängerung b) Bei unentschiedenen Spielstand erfolgt ein 7m-Werfen gem. Kommentar zur Regel 2:2 Allgemein. 5 5.4 Spielzeitmessung/Hinausstellungen Die Spielzeitmessung erfolgt durch die öffentliche Hallen-Zeitmessanlage. Ist eine solche Zeitmessanlage nicht vorhanden, erfolgt die Spielzeitmessung durch eine für alle Beteiligten öffentlich ablesbare Tischstoppuhr. Die Bedienung erfolgt ausschließlich durch den Zeitnehmer. Die Hinausstellungszeiten sind mit Hilfe der öffentlichen Zeitmessanlage bzw. der Tischstoppuhr zu kontrollieren. Der Zeitpunkt des Beginns der Hinausstellungszeit ist schriftlich vom Sekretär, gut einsehbar für den Zeitnehmer, festzuhalten. Darüber hinaus hat gem. Regel 18:2 der Zeitnehmer bei Hinausstellungen eine Karte mit dem Ende der Hinausstellungszeit und der entsprechenden Spielernummer zu erstellen und für alle Beteiligten auf dem Zeitnehmertisch deutlich sichtbar aufzustellen. Der Zeitnehmer hat danach nur noch das korrekte Eintreten zu überwachen. Die Z/S-Ausstattung für das Team-Time-out (sofern zugelassen) wie auch die Handzettel für die Hinausstellungen stellt der ausrichtende Verein/Heimverein. Bei Disqualifikationen sind in der entsprechenden Spalte des Spielberichts die genaue Spielzeit, Bericht „J“ oder „N“ und der Spielstand einzutragen. 5.5 Schiedsrichter Die Ansetzung der Schiedsrichter erfolgt durch den Kreis-Schiedsrichterwart. Einsprüche gegen Schiedsrichteransetzungen und Schiedsrichterumbesetzungen sind unzulässig. Bleiben die angesetzten Schiedsrichter aus, müssen sich die Mannschaften zunächst auf anwesende neutrale Schiedsrichter einigen. Sind keine neutralen Schiedsrichter anwesend, so müssen sich die Mannschaften auf andere anwesende Schiedsrichter einigen. Sind keine SR anwesend, so regeln die beteiligten Vereine die Durchführung, so dass die Spiele unter allen Umständen ausgetragen werden. Notfalls findet das Spiel unter Leitung von regelkundigen Personen statt. 5.6 Zeitnehmer und Sekretäre Bei den Entscheidungsspielen: Der „Heimverein“ stellt einen Zeitnehmer, der „Gastverein“ einen Sekretär. Bei den Turnieren: Der ausrichtende Verein stellt bei allen Spielen den Zeitnehmer, eine der beteiligten Gastmannschaften stellt den Sekretär (im Zweifel die erstgenannte Mannschaft). 5.7 Einladungen Die jeweils im SIS eingetragenen Termine gelten als Einladung für die genannten Vereine. Allgemein. 6 5.8 Spielkleidung Bei gleicher oder nicht ausreichend unterscheidbarer Spielkleidung ist der zweitgenannte Verein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Im Übrigen muss die Spielkleidung und Ausrüstung der SpielerInnen den Bestimmungen der Internationalen Hallenhandballregeln entsprechen. 5.9 Spielausfall/Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Turnierspiel nicht an, so wird dieses Spiel für die fehlbare Mannschaft mit 0:0 Toren und 0:2 Punkten als verloren gewertet. Tritt eine Mannschaft zu mehr als einem Spiel aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht an, so scheidet sie aus der Qualifikationsrunde aus und wird für den Spielbetrieb der nächsten Saison in den Kreisspielbetrieb eingegliedert. 5.10 Spielerzahl bei Turnieren Die Mannschaften können im Verlauf eines Turniers bei der A- und B- Jugend bis zu 14 SpielerInnen und bei der C-Jugend bis zu 16 SpielerInnen einsetzen. 5.11 Spielberichte Bei Turnierspielen gilt: Jeder Verein füllt vor Turnierbeginn einen Spielbericht (Mannschaftsliste) aus, der von den SR kontrolliert wird. Für jedes Turnierspiel ist gesondert ein Spielbericht ohne Durchschrift auszufüllen, in den nur noch die Rückennummern und Namen der Spieler sowie die Namen der Offiziellen einzutragen sind. Jeder Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR spätestens 15 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert zu unterschreiben. Bei Einzelspielen gilt: Der Spielbericht ist vollständig mit Durchschrift auszufüllen. Der Spielbericht ist von den beteiligten Mannschaften und den SR spätestens 15 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert zu unterschreiben. Der Heimverein ist für die Versendung der Spielberichte noch am Spieltag an die zuständigen Staffelleiter und an den Schiedsrichterwart verantwortlich. 5.12 Ordnungsdienst/Sanitätsdienst Im Interesse der Spieler/Innen sollten die Vereine um einen Sanitätsdienst bei den Spielen bemüht sein, zumindest im Bedarfsfall die beschleunigte Benachrichtigung des Rettungsdienstes gewährleisten. Die ausrichtenden Vereine/Heimvereine sind verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Ordnern abzustellen und die Sicherheit von Spielern, Schiedsrichtern und Zuschauern zu gewährleisten. Allgemein. 7 5.13 Ergebnisse Sofort nach Spielende meldet der ausrichtende Verein der Spielleitenden Stelle per E-Mail die Ergebnisse und die Spielleitende Stelle gibt die Ergebnisse ins SIS ein. 5.14 Zwei Mannschaften in einer Altersklasse Bei Vereinen, die in einer Altersklasse einen Bonusplatz erlangt haben, wird das Spielrecht für die zweite Mannschaft der Altersklasse in der Weise eingeschränkt, dass der Verein vor Beginn der Qualifikationsrunde auf Kreisebene schriftlich acht Spieler zu benennen hat, die für den Einsatz in der 1.Mannschaft vorgesehen sind. Dabei sind Kaderspieler absteigend der Kaderzugehörigkeit (DHB, Regionalverband, Landesverband) aufzuführen. Die benannten Spieler sind für die zweite Mannschaft während der gesamten Qualifikation(Kreis, Bezirk und HV Westfalen) nicht spiel- und teilnahmeberechtigt. Sollte während der laufenden Qualifikationsrunde ein Spieler, der mindestens einem Landesverbandskader angehört, zu dem Verein wechseln, ist auch dieser in der 2. Mannschaft nicht spiel- und teilnahmeberechtigt und hat unverzüglich nachgemeldet zu werden. Bei allen anderen Spielern gelten die Festspielbestimmungen gem. §55 SpO. Diese Regelung ist zwischen Qualifikationsrunden und Meisterschaft betreffend des § 55 SpO getrennt zu betrachten. 6. Wirtschaftliche Bestimmungen: Die Spiele sind Veranstaltungen der Vereine. Bei Turnieren gilt: Die Kosten für die Schiedsrichter tragen die teilnehmenden Vereine zu gleichen Teilen. Die Abrechnung erfolgt unmittelbar im Anschluss an das jeweilige Turnier durch den ausrichtenden Verein. Dieser bezahlt die SR und belastet die Vereine anteilig. Die Vereine haben die notwendigen Finanzmittel mitzubringen. Die Schiedsrichter sind wie folgt abzurechnen: - pro angefangene 10 Minuten Spielzeit 05,00 € - zzgl. Fahrtkosten (Fahrer: 0,30€/km, Mitfahrer: 0,05 €/km) Bei Einzelspielen gilt: Die Schiedsrichterkosten tragen beide Vereine jeweils zu 50 %. 7. Rechtliche Bestimmungen 7. 1 Zuständigkeit Für Streitfragen, die sich aus den Spielen ergeben, ist der Kreisspruchausschuss (KSA) des Handballkreises Lippe zuständig. Allgemein. 8 7.2 Instanz Einsprüche sind unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen der RO/DHB und der dazu ergangen Zusatzbestimmungen des WHV an den Vorsitzenden des KSA des Handballkreises Lippe (Adresse siehe Anhang) zu richten. Die Einsprüche sind vom Einspruch führenden am Spieltag telefonisch vorab beim KSAVorsitzenden und der Spielleitenden Stelle anzukündigen. 7.2 Formen/Fristen/Gebühren In Abänderung der Fristenbestimmungen gemäß § 39 RO ist der schriftliche Einspruch so auf den Weg zu bringen, dass er spätestens am zweiten Tag nach dem Turnier/nach dem Spiel bis 24 Uhr beim KSA-Vorsitzenden vorliegt. Geht die Einspruchsschrift später ein, gilt die Einspruchsfrist als verwirkt. Eine Kopie der Einspruchsschrift ist dem gegnerischen Verein direkt zuzusenden. Hinsichtlich der Formen sind die Bestimmungen des § 37 RO und hinsichtlich der Kosten/Gebühren die des § 44 RO zu beachten. 7.3 Spieltechnische Folgerungen In allen Verfahren, die spieltechnische Folgerungen zum Ziel haben, sind die Entscheidungen nur für die laufende Runde wirksam. Hat die nächste Runde begonnen, sind spieltechnische Folgerungen nicht mehr möglich (vgl. § 53 SpO/DHB). 7.4 Turnierspiele Ein Turnierspiel gilt als ein Spiel im Sinne des § 55 SpO (Festspielen). 8. Sonstige Hinweise Die ausrichtenden Vereine bei Turnieren werden gebeten, einen Verkauf (Getränke, Imbiss) einzurichten. Für die ordnungsgemäße organisatorische Abwicklung der Veranstaltung ist der ausrichtende Verein zuständig. Hierzu liegt ein Exemplar dieser Durchführungsbestimmungen (Papierform) in der aktuellsten Fassung vor. Im Namen des Handballkreises Lippe wünsche ich den Spielen einen guten Verlauf und allen Mannschaften sportlichen Erfolg. Christian Bracht Vizepräsident Jugend Gegen diese Ausschreibungen ist der Einspruch - unter Wahrung der Formen und Fristen beginnend am 01.04.2015- beim KSA-Vorsitzenden Karsten Klein, Breite Straße 28-30, 32657 Lemgo zulässig. Allgemein. 9 VP-Jugend Christian Bracht Mittelstr. 131 Tel. p.: 05261 / 14 24 9 Mobil: 0172 / 52 59 10 9 E-Mail: vp_jugend@handball-in-lippe.de 32657 Lemgo Tel. d.: 05261 / 966117 Fax d.: 05261 / 966122 Spielleitende Stellen: mA- / mB-Jugend: Jürgen Beutel Stralsunder Straße 21 Tel. p.: 05234 / 37 09 Mobil: 0170 / 91 01 94 2 E-Mail: jungenwart@handball-in-lippe.de 32805 Horn-Bad Meinberg Tel. d.: 05231 / 607 - 184 mC- / wC-Jugend: Reiner Missling Holbeinweg 14 32760 Detmold Tel. p.: 05231 / 26 36 0 Tel. d.: 05231 / 76 03 - 176 Mobil: 0152/ 536 429 00 E-Mail: staffelleiter_c_jugend@handball-in-lippe.de wA- / wB- Jugend: Karsten Löck Palaisstraße 29 32756 Detmold Tel. p.: 05231 / 34 67 1 Mobil: 0175 / 6 46 42 58 E-Mail: maedchenwart@handball-in-lippe.de Schiedsrichterwart Uwe Büker Liboriusstraße 28 33178 Borchen Tel. p.: 05251 / 10 80 59 Tel. d.: 05251 / 38 88 - 214 Fax p.: Fax d.: 05251 / 38 88 - 200 Mobil p.: 0151 / 22 37 01 31 Mobil d.: 0170 / 73 648 75 E-Mail: schiedsrichterwart@handball-in-lippe.de VP-Recht(Vorsitzender des KSA) Karsten Klein Breite Str. 28-30 Tel. p.: 05261 / 97 04 42 Tel. d.: 05261 / 94 04 00 E-Mail: vp_recht@handball-in-lippe.de VP-Finanzen Thomas Buckoh Detmolder Str. 9 Tel. p.: 05234 / 83 55 50 E-Mail: vp_finanzen@handball-in-lippe.de Allgemein. 32657 Lemgo 32805 Horn-Bad Meinberg 10
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