VERBINDLICHE ANMELDUNG FAX 07131 9677-129 nora.haug@heilbronn.ihk.de MO 16.03. IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Str. 20, 74074 Heilbronn ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ERBSCHAFTSTEUER FÜR FIRMENERBEN DIE ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR ERBSCHAFTSTEUER MONTAG, 16. MÄRZ 2015, 16:00 –19:00 UHR HAUS DER WIRTSCHAFT, SAAL FRANKEN Anmeldeschluss 12. März 2015 Name Firma Funktion Recht & Steuern Straße PLZ/Ort Telefon E-Mail Datum, Unterschrift Ich komme mit Begleitperson/-en. Namen der Begleitperson/-en: IHK Heilbronn-Franken Haus der Wirtschaft Ferdinand-Braun-Straße 20 74074 Heilbronn Organisation/Information: Die Daten der angemeldeten Personen werden zur Erleichterung der Organisation elektronisch gespeichert. Es erfolgt keine Anmeldebestätigung. Nora Haug Geschäftsfeld Recht & Steuern Telefon 07131 9677-218 Fax 07131 9677-129 nora.haug@heilbronn.ihk.de www.heilbronn.ihk.de Bildquelle: Marco2811/fotolia.com DIE PROGRAMM ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR ERBSCHAFTSTEUER DIE VERANSTALTUNG BEHANDELT DIE KERNAUSSAGEN, DEN REGELUNGSAUFTRAG AN DEN GESETZGEBER SOWIE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die derzeit geltenden Begünstigungsregelungen für unternehmerisches Vermögen in ihrer konkreten Ausgestaltung verfassungswidrig sind. Das seit dem Jahr 2009 geltende Recht, welches für unternehmerisches Vermögen eine steuerliche Verschonung von bis zu 100 % ermöglicht, ist aufgrund des Urteils jedoch vorübergehend weiter anzuwenden. Dem Gesetzgeber wurde die Verpflichtung auferlegt, bis zum 30. Juni 2016 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Hierfür wurde ein sehr konkreter Handlungsrahmen vorgegeben. Aus den Äußerungen der Politik und einzelner Finanzministerien lassen sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt Inhalte und Folgen einer möglichen gesetzlichen Anpassungsregelung absehen. Im Rahmen der Veranstaltung werden wir die wesentlichen Inhalte des Urteils und des Handlungsauftrags an den Gesetzgeber erläutern sowie einen Ausblick auf mögliche Neuregelungen geben. Auf Basis dessen werden Sie in der Veranstaltung konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre eigene Entscheidung über mögliche Übertragungen in der Zukunft und bestehenden Handlungsbedarf erhalten. PROGRAMM 16:00 UHR | BEGRÜSSUNG Carsten Bacher Teamkoordinator Außenwirtschaft & Steuern IHK Heilbronn-Franken 16:15 UHR | AGENDA Inhalt des Urteils des Bundesverfassungsgerichts Handlungsauftrag an den Gesetzgeber Folgerung für die Praxis Ausblick auf mögliche Neuregelungen Empfehlungen und Handlungsoptionen Referenten Dr. Jens Escher und Jürgen Kreißig 19:00 UHR | AUSKLANG mit regionalem Vesper VERANSTALTUNGSORT UND -DATUM DIE ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR ERBSCHAFTSTEUER Montag, 16. März 2015 Beginn: 16:00 Uhr Haus der Wirtschaft, Saal Franken Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Die Teilnahme ist kostenfrei. REFERENTEN DR. JENS ESCHER, LL. M. Rechtsanwalt und Steuerberater KPMG AG Sein fachlicher Schwerpunkt ist die rechtliche und steuerliche Beratung von Familienunternehmern, vermögenden Privatpersonen und Family Offices in den Bereichen Nachfolge/Vermögen/Stiftungen. Zuvor war er mit gleicher Schwerpunktsetzung von 2006 bis 2013 bei einer renommierten, überörtlich tätigen Wirtschaftskanzlei in Berlin tätig. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Leipzig für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht und Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. JÜRGEN KREISSIG Steuerberater und Partner KPMG AG Zu seinen Mandanten zählen im Wesentlichen mittelständisch geführte Familienunternehmen und kleinere Unternehmensgruppen in der Rechtsform von Personenund Kapitalgesellschaften. Sein fachlicher Schwerpunkt liegt in der Beratung der Unternehmen und deren Gesellschafter in Fragen der steuerlichen Nachfolgeplanung bzw. Erbschaft- und Schenkungsteuer, der ertragsteuerlichen Gestaltungsberatung sowie in der Betreuung seiner Mandanten in Steuerdeklarationen und Betriebsprüfungen. Darüber hinaus ist er als Referent bei Seminaren der KPMG AG tätig.
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