GEMEINDE GROSSENLÜDER ORTSTEIL BIMBACH BEBAUUNGSPLAN NR. 16 MISCHGEBIET „AM BLANKENAUER II – ABSCHNITT 2“ BEGRÜNDUNG / UMWELTBERICHT Entwurf 29. April 2015 Wienröder Stadt Land Regional www.herget-wienroeder.de Großenlüder, OT Bimbach, B-Plan „Am Blankenauer II – 2“, Begründung / Umweltbericht Inhalt Inhalt Seite 1 Vorbemerkung / Planungsanlass 3 2 Situationsbeschreibung 3 3 4 2.1 Planungsgebiet 3 2.2 Planungsvorgaben 4 2.3 Örtliche Rahmenbedingungen 4 Städtebauliche Planung 4 3.1 Planungskonzept 4 3.2 Verkehrliche Erschließung 5 3.3 Ver- und Entsorgung 5 3.4 Art und Maß der baulichen Nutzung 6 3.5 Lärmschutz 6 Umweltbericht 7 4.1 Einleitung 7 4.2 Standort 7 4.3 Umweltzustand und Bewertung der Umweltauswirkungen 8 4.4 Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung 12 4.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 13 4.6 Eingriffs-Ausgleichsregelung 13 4.7 Zusammenfassung, Prüfverfahren, Überwachung 15 Anhang Biotoptypenkartierung Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht 1 Seite 3 Vorbemerkung / Planungsanlass Im Ortsteil Bimbach (Oberbimbach) der Gemeinde Großenlüder liegt das Mischgebiet „Am Blankenauer II“. Der erste Abschnitt des Baugebiets ist belegt, so dass nun der zweite Abschnitt – entsprechend dem vorliegenden städtebaulichen Konzept – bauleitplanerisch verbindlich geregelt werden soll. Das Planungsgebiet ist im Regionalplan 2009 als Siedlungsgebiet Zuwachs ausgewiesen und im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt. Es wird nunmehr zur Bebauung herangezogen, da keine dem gemeindlichen Entwicklungsziel (auch: der Weiterführung der städtebaulichen Arrondierung) für diesen Bereich entsprechenden Alternativflächen zur Verfügung stehen. Die in der übrigen Ortslage vorhandenen Baulücken stehen für eine Bebauung mit hohem Gewerbeanteil oder auch grundsätzlich nicht zur Verfügung und erfüllen die hier verfolgten Planungsziele nicht. 2 Situationsbeschreibung 2.1 Planungsgebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird aus zwei Teilbereichen gebildet. Teilgeltungsbereich A umfasst das eigentliche Planungsgebiet, Teilgeltungsbereich B beinhaltet Flächen für Kompensationsmaßnahmen. Fläche A liegt nordwestlich des Ortsteils Bimbach-Oberbimbach und grenzt mit der nördlichen Grenze direkt an die Bundesstraße 254 an (vgl. Abbildung). Es handelt sich um die Flurstücke 110 und 111/1 in der Gemarkung Oberbimbach, Flur 4. Die Fläche hat eine Größe von ca. 2,1 ha. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 4 Die Fläche des Teilgeltungsbereich B befindet sich ca. 2,2 km westlich von Fläche A und südlich der Ortschaft Uffhausen. Es handelt sich um Uferrandstreifen entlang der Lüder (Kompensationsflächen). 2.2 Planungsvorgaben Im aktuell gültigen Regionalplan Nordhessen 2009 wird der Teilbereich A des Bebauungsplans als Vorranggebiet Siedlung Planung dargestellt. Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenlüder ist das Planungsgebiet als Mischbaufläche dargestellt. 2.3 Örtliche Rahmenbedingungen Die Flächen des Planungsgebiets - Teilgeltungsbereich A - werden landwirtschaftlich genutzt. Im westlichen Anschluss an das Planungsgebiet verläuft ein Graben von Süden Richtung Norden in die Lüder. Der Graben wird im Bereich des Planungsgebiets von Ufervegetation begleitet. Nördlich der Bundesstraße 254 schließt sich geschützter Auenbereich der Lüder an, hier befinden sich das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ und das FFHGebiet „Lüder mit Zuflüssen“. Bei den Flächen des Teilgeltungsbereichs B handelt es sich um Uferrandstreifen an der Lüder, die auch hier dem Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ und dem FFH-Gebiet „Lüder mit Zuflüssen“ angehören. 3 Städtebauliche Planung 3.1 Planungskonzept Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11 „Am Blankenauer II - Abschnitt 1“ im Ortsteil Bimbach verfolgte die Gemeinde Großenlüder in einem ersten Schritt folgende Ziele: - Bereitstellung von gemischten Bauflächen für die Entwicklung von ortsansässigen Handwerks- und Kleingewerbebetrieben sowie zur Schaffung von Baugrundstücken zu Wohnzwecken - Arrondierung und Ergänzung der bestehenden Bebauungsstruktur in einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Bildung eines deutlich ablesbaren Ortsrandes und eines deutlichen Überganges in die Landschaft (vgl. s. auch: Umweltbericht) Nunmehr erfolgt die Entwicklung des zweiten Abschnitts des Mischgebietes. Dabei wird das vorhandene städtebauliche Konzept aus B-Plan Nr. 11 „Am Blankenauer II, Abschnitt 1“, 2001 zu Grunde gelegt (s. Abb.). Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 5 Danach hat das Planungsgebiet im Osten Anschluss an bebaute Flächen. Nördlich des Plangebiets verläuft die Bundesstraße 254, im Westen und Süden (jenseits der Fuldaer Straße) schließen landwirtschaftliche Flächen an. Der südliche Bereich ist für eine Wohn-Bebauung vorgesehen, zu deren Schutz der Lärmschutzwall entlang der B 254 berechnet wurde. Das geplante Mischgebiet schließt im Norden mit einem 15 m breiten bepflanzten Lärmschutzwall zur Minderung der Immissionen der B 254 ab. Den westlichen Abschluss des Gebiets bildet ein 10 m breiter, bepflanzter Gewässerschutzstreifen, wo im Gegensatz zu den eigentlichen Bauflächen keine Auffüllungen erfolgen. 3.2 Verkehrliche Erschließung Das Plangebiet wird durch Fortführung der Straße „Am Auacker“ erschlossen. Durch Anschluss an die vorhandene Fuldaer Straße wird eine Ringerschließung ermöglicht. Analog zum ersten Abschnitt des Baugebiets wird die Verkehrsfläche mit einer Breite von 9 m weitergeführt. 3.3 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung der neuen Bauflächen wird durch Anschluss an vorhandene Leitungen sichergestellt. Stromversorgung Das geplante Mischgebiet soll nach entsprechenden Kabelverlegungen aus der im Bereich der Straße „Am Auacker" neu zu errichtenden Trafostation mit elektrischer Energie versorgt werden. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 6 Erdgas Eine Erschließung des Baugebiets mit Erdgas ist derzeit nicht möglich, da die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Telekommunikation Zur Versorgung des neuen Baugebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Diese werden innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen verlegt (vgl. Festsetzung 5.2 im Bebauungsplan). 3.4 Art und Maß der baulichen Nutzung Als Art der baulichen Nutzung wird Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt, so dass neben Wohn- auch kleinere nicht störende Gewerbenutzungen möglich sind. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl mit 0,5, die Geschoßflächenzahl mit 1,0 und die maximale Anzahl von 2 Vollgeschoßen festgesetzt. Gebäude dürfen eine Höhe von 12 m nicht überschreiten. 3.5 Lärmschutz Im Norden des Baugebietes wird zur B 254 hin ein Lärmschutzwall (gem. Gutachten 5,00 bis 5,50 m Höhe) festgesetzt. Die nördliche Baufläche direkt angrenzend an den Lärmschutzwall ist vorrangig mit nach Baunutzungsverordnung zulässigen Bauvorhaben (s.o.) - mit Ausnahme Wohnbebauung - zu belegen. Die mögliche Wohnbebauung ist im Baufeld direkt an der Fuldaer Straße anzuordnen. Ansonsten sind im konkreten Einzelfall individuelle Schallschutznachweise für das jeweilige Bauvorhaben unter Berücksichtigung der standortspezifischen Randparameter erforderlich. Im gesamten Baugebiet sind auf den der Bundesstraße zugewandten Gebäudeseiten bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten aufgrund der Geräuschemissionen aus Verkehr gemäß §9 BauGB für Wohnungen und sonstige Aufenthaltsräume baulich und / oder sonstige Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen. Weiterhin sind auf den der Bundesstraße zugewandten Gebäudeseiten bei Neu-, Umund Erweiterungsbauten aufgrund der Geräuschemissionen aus Verkehr gemäß §9 BauGB für Wohnungen und sonstige Aufenthaltsräume baulich und / oder sonstige Vorkehrungen zur Lärmminderung zu treffen. Nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“, Ausgabe 1989, sind zum Schutz von Aufenthaltsräumen in o.g. Gebäuden gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen einzuhalten. Sofern aktive Schallschutzmaßnahmen nicht durchgeführt und Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte unter Berücksichtigung des Abwägungsgebotes nach §1 Abs. 6 BauGB hingenommen werden sollen, ist bei Wohnräumen der Einbau von Fenstern der Schallschutzklasse 2 mit einem bewerteten Schalldämm-Maß R´w = 30-34 dB nachzuweisen. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 7 Schlaf- und Kinderzimmer sind nur auf den der B 254 abgewandten Gebäudeseiten zulässig. Beim Ausbau des Dachgeschosses an diesen Gebäuden sind an der Nordseite lediglich Räume ohne schutzwürdigen Charakter wie Lagerräume zulässig. 3.6 Grünordnerische Festsetzungen Zur Einbindung des Baugebiets in die umgebende Landschaft wird an der nördlichen und westlichen Grenze des neuen Baugebiets ein Grünstreifen festgesetzt. Hier ist eine freiwachsende Hecke anzulegen. Die Fläche am westlichen Rand des Baugebiets dient neben der Eingrünung auch als Pufferfläche zu dem angrenzenden Graben (Gewässerschutzstreifen). Dieser wird nicht nur bepflanzt, sondern auch von Auffüllungen freigehalten. Auf dem Grünstreifen am nördlichen Rand des Baugebiets wird ein Lärmschutzwall angelegt. Dieser darf auf der nördlichen, der Bundesstraße zugewandten Seite aus verkehrlichen Gründen lediglich angesät werden. 4 Umweltbericht 4.1 Einleitung 4.1.1 Inhalt und Ziele der Planung Im Ortsteil Bimbach (Oberbimbach) der Gemeinde Großenlüder gibt es das Mischgebiet „Am Blankenauer II“. Der erste Abschnitt des Baugebiets ist belegt, so dass nun mit diesem Bebauungsplan der zweite Abschnitt – entsprechend des vorliegenden städtebaulichen Konzepts – bauleitplanerisch verbindlich geregelt werden soll. Es wird ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festgesetzt, außerdem Verkehrsflächen, sowie mit Gehölzen zu bepflanzende Flächen (Lärmschutzwall, Gewässerrandstreifen). Der Geltungsbereich des zur Bebauung vorgesehenen Gebiets (Teilgeltungsbereich A) umfasst 21.200 m². Davon entfallen 16.140 m² auf das Mischgebiet, 1.650 m² auf Verkehrsflächen und 3.410 m² auf Pflanzflächen. 4.1.2 Umweltrelevante Ziele und ihre Berücksichtigung bei der Aufstellung In erster Linie wurden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen wie Baugesetzbuch (§ 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1a BauGB), Naturschutzgesetze, Immissionsschutzgesetz, Bodenschutzgesetz und die Wassergesetze berücksichtigt. Innerhalb der Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung abgestimmt. 4.2 Standort 4.2.1 Lage, Topographie Naturräumlich gehört der Planungsraum zum Osthessischen Bergland und hier zur Haupteinheit Fuldaer Senke, Untereinheit Großenlüder-Lauterbacher Graben. Diese Untereinheit wird geprägt durch die Unterläufe von Lüder und Lauter, der Großenlüderer Ortsteil Bimbach befindet sich rechtsseitig / südlich der Lüder. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 8 Die Fläche befindet sich in einer Höhenlage zwischen 243 m ü NN und 246 m ü NN und ist somit nur unwesentlich in nordwestliche Richtung geneigt (ca. 1,2%). 4.2.2 Nutzung Das Planungsgebiet umfasst grünlandgenutzte landwirtschaftliche Flächen, die teilweise mit einer Sonderkultur (Holunder) bestanden sind. 4.2.3 Potentielle natürliche Vegetation Die potentielle natürliche Vegetation im Planungsgebiet des Bebauungsplans ist der Hainsimsen-Perlgras-Buchenwald (örtlich mit Typischem Perlgras-Buchenwald oder Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald). Bodenständige Baumarten sind neben der Buche auch Traubeneiche, Stieleiche und Hainbuche; in Waldmänteln und Hecken zusätzlich Vogelkirsche, Salweide, Eberesche, Zitterpappel. Bodenständige Straucharten sind Schlehe, Weißdorn, Rosen, Hasel, Schwarzer Holunder, Traubenholunder, Gewöhnlicher Schneeball, Himbeere, Rote Heckenkirsche, Brombeere. 4.2.4 Schutzgebiete / gesetzlich geschützte Biotope Nördlich der Bundesstraße 254 schließt sich geschützter Auenbereich der Lüder an, hier befinden sich das Landschaftsschutzgebiet „Auenverbund Fulda“ und das FFHGebiet „Lüder mit Zuflüssen“. Das Planungsgebiet ist dadurch nicht direkt betroffen. Im westlichen Anschluss an das Planungsgebiet verläuft ein Graben von Süden Richtung Norden in die Lüder. Der Graben wird im Bereich des Planungsgebiets von Ufervegetation begleitet. 4.3 Umweltzustand und Bewertung der Umweltauswirkungen 4.3.1 Arten und Biotope Bestand Nach der Standorttypisierung für die Biotopentwicklung des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG, Bodenviewer) besitzt der Standort einen ausgeglichenen Wasserhaushalt mit hohem Wasserspeicherungsvermögen und schlechtem bis mittleren natürlichen Basenhaushalt. Die Planungsfläche weist damit keine durch den Wasser- und Nährstoffhaushalt bedingten besonderen bzw. extremen Standorteigenschaften auf. D e r d a r a n Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 9 Der zu Grunde zu legende Biotopbestand ist in der Biotopkartierung (siehe Anhang) dargestellt. Danach wurde das Gebiet des Bebauungsplans im östlichen Bereich als Acker genutzt, ist jedoch aktuell bereits mit einer Erdauffüllung bedeckt. Der westliche Bereich des Geltungsbereichs wird als Obstplantage (Holunder) genutzt. Die Beerenobstgehölze sind teilweise abgängig. In der Untersaat findet sich nährstoffreiches Grünland. Bestandsbildend sind Gräser (z.B. Wiesen-Fuchsschwanz); daneben waren zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme einige Kräuter zu finden (Löwenzahn, Hirtentäschelkraut, Brennnessel, Spitzwegerich). Der im Westen an das Planungsgebiet anschließende periodisch wasserführende Graben ist mit Bäumen / Sträuchern bestanden. Gemäß der Kartierung der Hessischen Biotopkartierung aus dem Jahr 1999 wird der Bewuchs als Birken-WeidenBaumreihe mit Hecke beschrieben. Im Zuge der Kartierung zum Bebauungsplan am 28.04.2015 konnte dies verifiziert werden. Neben Birken und Weiden finden sich auch Kiefern und ein Apfelgehölz in der Baumschicht. Im Unterwuchs existieren neben Weiden auch Rotdorn, Schlehe, Kirsche, Hartriegel, Schneeball, Rosen und Brombeeren. In der Krautschicht entlang des Grabens gediehen zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme neben Gräsern v.a. Scharbockskraut. Entlang der Fuldaer Straße stehen drei Obstbäume. Während den Flächen innerhalb des Geltungsbereichs eine geringe bis mittlere Bedeutung für das Schutzgut Arten und Biotope zukommt, besitzt der Graben als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop / Lebensraum für v.a. Insekten und Vögel mittlere bis hohe Bedeutung. Bewertung Bei der Umsetzung des Bauvorhabens wird der wertvolle Grabenbereich im Westen des Planungsgebiets belassen und zusätzlich durch einen 10 m breiten Pufferstreifen geschützt. Für die sonstigen Flächen des Bebauungsplans ist mit der Beseitigung des gesamten Biotopbestandes auszugehen. Daher werden neben Pflanzfestsetzungen (Hecken) auch Pflanzgebote für private Grundstücksfreiflächen getroffen, so dass insgesamt keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. 4.3.2 Wasser Bestand Fließgewässer bzw. ständig wasserführende Gräben sind innerhalb des Bebauungsplan-Gebiets nicht vorhanden. Der im Westen an das Planungsgebiet anschließende Graben wird in Kapitel 4.3.1 beschreiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten, südwestlich des Planungsgebiets befindet sich ein bestehendes WSG, Zone III. Da das Planungsgebiet jedoch nicht im Einzugsgebiet eines Trinkwasserbrunnens liegt, sind Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes qualitativer Art nicht zu erwarten. Nach den im Umweltatlas Hessen (http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/) veröffentlichten Karte zur Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers fällt der Bereich Oberbimbach in die Kategorie gering. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 10 Gemäß der Standortkarte von Hessen "Hydrogeologische Karte" wird die Grundwasserergiebigkeit als „sehr gering“ eingestuft. Somit besitzt der Standort für das Grundwasser keine besondere Bedeutung bzw. es ist keine besondere Sensibilität festzustellen. Bewertung Durch die aus dem Bebauungsplan resultierende Versiegelung wird die Retentionsfunktion der Planungsfläche eingeschränkt – Flächen für die Versickerung von Oberflächenwasser gehen verloren. Insgesamt ist der Eingriff in den örtlichen Wasserhaushalt mit der zu erwartenden Überbauung / Neuversiegelung als mittel einzustufen. 4.3.3 Geologie und Böden Bestand Die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes Boden fußt auf den gesetzlichen Grundlagen § 1 Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (HAltBodSchG) und Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Gemäß Geologischer Übersichtskarte Hessen stehen im Untergrund mittlerer Keuper, Ton-Schluffstein, Dolomitmergelstein und Sandstein an. Hierauf haben sich aus Löss Braunerden bzw. Parabraunerden entwickelt. Diese mittel bis schwach pseudovergleyten und von Grundwasser beeinflussten Böden zeichnen sich durch Tiefgründigkeit aus. Das Ertragspotential des Bodens (natürliche, bodenbezogenen Ertragsbedingungen) wird nach den Bodenflächendaten Hessen (BFD5L, 1:5.000, Bodenviewer Hessen) für das Planungsgebiet als hoch (Klasse 4) eingestuft. Nach der Bodenschätzung wird für die westliche Fläche eine Grünlandzahl von 48 und für die östliche Fläche eine Ackerzahl mit 59 angegeben. Beide Werte liegen über der errechneten mittleren Ertragsmesszahl der Gemarkung Oberbimbach von 41 und spiegeln das hohe Ertragspotential des Standorts wider. Generell kommen Böden aufgrund ihrer Eigenschaften und den daraus resultierenden Funktionen eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt zu (z.B. Filter- oder Pufferfunktion, Lebensraumfunktion u.a.). Nach der Bodenfunktionsbewertung für die Raum- und Bauleitplanung (HLUG) kommt der Fläche eine mittlere Bedeutung für die Bodenfunktionen zu, die umgebenden Flächen werden ebenfalls mit mittel bzw. hoch bis sehr hoch (nördlich der B 254) bewertet. Bewertung Durch den Bebauungsplan werden Eingriffe in das Schutzgut Boden ermöglicht. So ist in erster Linie mit Versiegelung bisher offener Bodenflächen zu rechnen. Der Boden verliert damit seine Funktionen (Filter- / Pufferfunktion, Lebensraumfunktion). Außerdem stehen die Flächen nicht mehr der Landwirtschaft zur Verfügung, es gehen relativ wertvolle Flächen – bezogen auf die Gemarkung Oberbimbach – verloren. Es ist mit Beeinträchtigungen in mittlerem bis hohem Ausmaß zu rechnen. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht 4.3.4 Seite 11 Klima Bestand Die Fläche ist aufgrund ihrer Relief- und Oberflächengestaltung (ebene Lage, landwirtschaftliche Nutzung) potentielles Kaltluftentstehungsgebiet. In windschwachen und wolkenarmen Nächten entsteht Kaltluft, die - sollte es zu einem Kaltluftabfluss trotz schwach geneigter Lage kommen - in nördliche Richtung zur Lüder abfließt. Aufgrund der geringen Flächengröße in Relation zu den weiterhin zur Verfügung stehenden Acker- / Freiflächen und der Abflussrichtung besitzt das Schutzgut für den Ort Bimbach jedoch keine Bedeutung. Bewertung Durch Versiegelung / Bebauung der Fläche wird die Funktion der Kaltluftentstehung beeinträchtigt und es entsteht ein unausgeglicheneres Kleinklima mit starken Aufwärmungen der versiegelten Bereiche und geringer nächtlicher Abstrahlung. Allerdings ist innerhalb des ländlich geprägten Umfeldes mit relativ dünner Besiedlung nicht mit Überwärmungseffekten oder lufthygienischen Problemen (Smog), wie sie in Ballungsgebieten häufiger vorkommen, zu rechnen. Die negativen Auswirkungen sollen durch die geplanten grünordnerischen Maßnahmen gemindert werden, so dass Beeinträchtigungen in geringem Umfang zu erwarten sind. 4.3.5 Orts- und Landschaftsbild Bestand Das Planungsgebiet liegt innerhalb eines durch Verkehrswege und Gehölzbewuchs begrenzten Gebietes. Der im Westen von Gehölzen gesäumte Graben, die im Osten anschließende Bebauung und die Verkehrswege im Norden und Süden bieten nur eingeschränkt eine naturraumtypische Eigenart. Die Empfindlichkeit der Fläche gegenüber Bebauung wird als gering eingestuft, da der Standort bereits durch umgebende Siedlungsstrukturen geprägt ist und keine exponierte Lage vorliegt. Bewertung Die nach B-Plan-Begründung für den Abschnitt 1 als vertretbar bezeichnete visuelle Wirkung auf Landschafts- und Ortsbild gilt gleichermaßen für den nunmehr angestrebten Abschluss der Konzeptplanung in diesem Bereich, „da zum einen keine besonders prägenden Landschaftselemente wie Hecken oder Bäume beseitigt werden müssen und zum anderen die schon bestehende Bebauung in harmonischer Weise erweitert wird, ohne auszuufern. Die Angliederung des Bebauungsgebietes in diesem Bereich von Bimbach stellt eher eine geordnete Abrundung des Siedlungskörpers dar.“ Die Eingrünung des Bebauungsgebietes trägt dazu bei, die Siedlungsfläche harmonisch in die umgebende Landschaft einzugliedern. Dabei wird der nördlich im Abschnitt 1 bereits vorhandene Lärmschutzwall in Form und Dimensionierung fortgeführt und ist in Verbindung mit den anzulegenden Gehölzstrukturen als positive Ergänzung und Fortentwicklung in Bezug auf die optische Gestalt des Dorfrandes und der Landschaft in diesem Areal zu bezeichnen. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht 4.3.6 Seite 12 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bestand Kulturgüter im Sinne von (Boden-)Denkmälern oder sonstige Sachgüter sind im Planungsgebiet nicht bekannt. Seitens der Bodendenkmalpflege des Landkreises Fulda wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich das Planungsgebiet in der Nähe zu vorgeschichtlichen Bodendenkmälern befindet und somit auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans verstärkt mit Bodendenkmälern zu rechnen ist. Bewertung Um eine Beeinträchtigung von Bodendenkmälern zu vermeiden, ist die Bodendenkmalpflege des LK Fulda (Dr. Frank Verse, 0661-1023222, frank.verse@fulda.de) mindestens 14 Tage vor Beginn von Erdbewegungen, insbesondere auch der Erschließungsarbeiten, zu informieren. Auch weiterhin im Zuge der Umsetzung der Planung auftretende Hinweise auf Bodendenkmäler sind der Bodendenkmalpflege zu melden. 4.3.7 Mensch und menschliche Gesundheit, Erholung Bestand Für das Schutzgut Mensch sind die Wohn- und Erholungsfunktion sowie Lärm relevant. Das Planungsgebiet besitzt aktuell keine Wohnfunktion. Im Umfeld des Planungsgebiets befindet sich im direkten östlichen Anschluss bereits Mischgebiet, hier haben sich Wohn- / Gewerbenutzungen angesiedelt. Eine Bedeutung für die Erholungsfunktion kann der Fläche aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung nicht zugesprochen werden. Die Lärmsituation ist geprägt durch die Ortsrandlagen-Situation, in erster Linie aber durch verkehrliche Immissionen der Bundesstraße 254 und untergeordnet der Fuldaer Straße. Bewertung Das geplante städtebauliche Projekt dient der Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen, so dass der Fläche nach Abschluss der Planung eine Wohnfunktion zukommt. Einschränkungen der Wohnfunktion sind durch die Bundesstraße gegeben. Während der Realisierungsphase sind baubedingte Emissionen (Lärm, Staub u.a.) zu erwarten, die sich temporär negativ auf die angrenzenden Wohnbereiche auswirken können. Um die Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm der B 254 zu begrenzen, wird ein Lärmschutzwall entlang der nördlichen Grenze des Plangebiets vorgesehen. 4.4 Umweltentwicklung bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung ist davon auszugehen, dass die Fläche mit ihrer heutigen Nutzung (Landwirtschaft) erhalten bleibt. Damit würden Versiegelung / Bebauung und somit ungünstige Wirkungen für den Naturhaushalt entfallen. Eine „Null-Variante“ beinhaltete die Fortsetzung der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung. Dadurch blieben landwirtschaftliche Flächen nutzbar, welche jedoch aus Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 13 Naturschutzsicht kein besonderes ökologisches Entwicklungspotential besitzen. Außerdem würde es in diesem Fall nicht zu einer Versiegelung von Grund und Boden kommen. 4.5 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Auf Grund des vorliegenden städtebaulichen Entwurfs sind anderweitige Planungsmöglichkeiten nicht sinnvoll. 4.6 Eingriffs-Ausgleichsregelung 4.6.1 Flächenbilanz / Kompensationsbedarf Die geplante Bebauung stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 BNatSchG dar. Nach Baugesetzbuch sind die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der bauleitplanerischen Abwägung zu berücksichtigen. Der Kompensationsbedarf leitet sich aus der versiegelten Fläche ab, die in folgender Flächenbilanz dargestellt ist: Bestand ca. Landwirtschaftliche Fläche 21.200 m² Summe Planung 21.200 m² ca. Verkehrsfläche Mischgebiet - Versiegelung max. 0,75 (GRZ 0,5) Bepflanzter Lärmschutzwall Ausgleichsfläche 1.650 m² 16.140 m² 12.100 m² 1.900 m² 1.510 m² Summe 21.200 m² Die Bilanzierung zeigt, dass mit einer Versiegelung von bis zu 13.750 m² zu rechnen ist (Verkehrsfläche 1.650 m² + Versiegelung Mischgebiet 12.100 m²). Es wird angestrebt, für diese Fläche einen Ausgleich von 1:1 zu erreichen. Die Ausgleichsfläche innerhalb des Plangebiets wird hierzu angerechnet, so dass ein Kompensationsdefizit von gut einem Hektar noch auszugleichen ist. 4.6.2 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Umweltauswirkungen Um die Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. das Landschaftsbild sowie die Auswirkungen auf die Umgebung und die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten, werden im B-Plan entsprechende Festsetzungen getroffen: Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 14 Festsetzungen für Maßnahmen auf privaten Grundstücken Um eine möglichst intensive Durchgrünung des Planungsgebietes sowie eine hohe Biotopqualität der privaten Freiflächen zu erzielen, werden auch für die privaten Grundstücksfreiflächen landschaftspflegerische Auflagen formuliert. So ist auf jedem Baugrundstück pro angefangene 600 m² mindestens 1 hochstämmiger Laubbaum 1. oder 2. Ordnung mit einem Mindeststammumfang von 14-16 cm oder alternativ 2 hochstämmige Obstbäume (altbewährte und heimische Sorten) zu pflanzen. Insgesamt sind im Mischgebiet mindestens 10 % der Gesamtgrundstücksfläche (abzüglich der zu bepflanzenden Flächen laut 6.2) mit Gehölzen zu bepflanzen. Dabei sind pro Strauch 1,5 m² und pro Hochstamm 5 m² anzusetzen. Flächenbefestigungen minimieren Um die Auswirkungen auf den Natur- und Wasserhaushalt gering zu halten, sind Flächenbefestigungen zu minimieren. Anlage einer freiwachsenden Hecke Zur Eingrünung des Mischgebiets werden der Lärmschutzwall auf seiner südlichen Seite und der Gewässerschutzstreifen am westlichen Rand des Baugebiets mit einer freiwachsenden Hecke bepflanzt. Die zu pflanzenden Gehölze sind in versetzten Reihen mit einem Reihenabstand von 1,00m und einem Abstand der Gehölze in den Reihen von 1,50m zu pflanzen. Ca. alle 8-12 m ist ein groß- oder mittelkroniger Baum als Heister oder Hochstamm zu pflanzen. Es sind heimische Arten zu wählen (siehe Festsetzungen). Dabei sind folgende Pflanzgrößen zu verwenden: Sträucher 2 x v., 100-1.50cm; Heister 3xv, 250-275; Hochstämme 3 x v., STU 14-16.cm. 4.6.3 Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen Durch das geplante Projekt wird im Lebensraumtyp Siedlungsrand / Feldflur landwirtschaftliche Fläche mit einer Größe von ca. 2,1 ha einer neuen Nutzung zugeführt. Dadurch gehen Funktionen der in Anspruch genommenen Fläche für den Naturhaushalt größtenteils verloren. Es wird daher für den Verlust der Fläche grundsätzlich ein Ausgleich in einer Größenordnung von 1:1 angesetzt. Der funktionale Ausgleich für den Verlust von landwirtschaftlicher Fläche wäre die Neuschaffung entsprechender Flächen. Die Neuschaffung von Grünland- / Ackerflächen durch Umnutzung bisher anderweitig genutzter Flächen oder durch Entsiegelung bisher befestigter Flächen ist im Gemeindegebiet nicht möglich. Jedoch können Ökokontoflächen der Gemeinde Großenlüder, die dem Flurbereinigungsverfahren Großenlüder-Uffhausen entstammen, herangezogen werden. Die Flächen befinden sich südlich der Ortslage Uffhausen in der Gemarkung Uffhausen entlang der Lüder. Die ehemaligen Grünlandflächen sollen sich durch Überlassen der natürlichen Sukzession zu Uferrandstreifen entwickeln. Die linksseitig / westlich der Lüder gelegenen Flächen werden von einer Strom-Freileitung tangiert / gequert. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht 4.7 Zusammenfassung, Prüfverfahren, Überwachung 4.7.1 Zusammenfassung des Umweltberichts Seite 15 Das Plangebiet soll in Ergänzung zu den umgebenden Strukturen als Mischgebiet festgesetzt werden, so dass neben gewerblichen Nutzungen auch Wohnnutzungen möglich sind. Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen Standort in relativ ebener Lage am Rand der Lüderaue, der im Westen an einen Graben angrenzt und durch landwirtschaftliche Nutzung und Ortsrandlage geprägt ist. Besondere Wertigkeit für die Leistungs- / Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts kann mit Ausnahme der Ertragsfunktion (relativ hohe Ertragsmesszahlen, hohes Ertragspotential) nicht festgestellt werden, jedoch entstehen Beeinträchtigungen u.a. für die Funktionen der in Wechselwirkung stehenden Schutzgüter Boden und Wasser. Die zusammenfassende Übersicht auf der folgenden Seite zeigt, welche weiteren, mit der Umsetzung des Städtebauprojekts verbundenen Beeinträchtigungen von Schutzgütern zu erwarten sind. Durch Vermeidung, Minimierung und festgesetzte Grünordnungs-/Ausgleichsmaßnahmen können die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht vollständig ausgeglichen werden. Es verbleiben Beeinträchtigungen, z.B. für das Schutzgut Boden, die nicht ausgeglichen werden. Entsprechend der Eingriffsbilanz verbleibt nach Naturschutzrecht externer Ausgleichsbedarf. Die Kompensationsmaßnahmen sind im Teilgeltungsbereich B festgesetzt. 4.7.2 Verfahren der Umweltprüfung Die Umweltprüfung erfolgte verbal - argumentativ mit einer dreistufigen Bewertung der Bedeutung des Planungsgebiets für das Schutzgut sowie einer dreistufigen Bewertung der Auswirkungen auf Schutzgüter (gering, mittel, hoch). Die Umweltprüfung beinhaltet die Eingriffs-Ausgleichsregelung (s. Kap. 4.6). 4.7.3 Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen Gemäß § 4c sind die Kommunen verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die Kommune soll dabei die unten angegebenen Überwachungsmaßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4, Abs. 3 BauGB nutzen. In der Praxis sind vor allem kleinere Gemeinden ohne eigene Umweltverwaltung wie Großenlüder auf die Informationen der Fachbehörden außerhalb der Gemeindeverwaltung angewiesen. Im vorliegenden Fall kann die Gemeinde Großenlüder vor allem die Umsetzung des Bebauungsplans, insbesondere die Kompensationsflächen beobachten. Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 16 Zusammenfassende Übersicht zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Schutzgut Bedeutung des Voraussichtliche Planungsgebietes Beeinträchtigung Vermeidungs- / Minderungsmaßnahmen Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen Arten- und Biotope Geringe bis mittlere Bedeutung als Lebensraum, bewachsener Graben mittlere bis hohe Bedeutung Verlust von landwirtschaftlich genutzten Flächen als Lebensraum für Fauna und Flora Pflanzfestsetzungen (Hecken sowie Pflanzgebote für private Grundstücksfreiflächen Gemarkung Uffhausen entlang der Lüder: Wasser Mittlere Bedeutung, geringe Sensibilität gegenüber GWVerschmutzung Mittel, Verlust von Flächen für die Retentions- / Versickerungsfunktion Boden mittlere Bedeutung, hohe Bedeutung für die Ertragsfunktion / Landwirtschaft Mittlere bis hohe Beeinträchtigungen, v.a. durch Verlust landwirtschaftlicher. Produktionsflächen Klima Fläche für Kaltluftentstehung, geringe Bedeutung geringe Beeinträchtigungen aufgrund fehlenden Siedlungsbezugs Orts- und Landschaftsbild Geringe Bedeutung / geringe Beeinträchtigungen Empfindlichkeit gegenüber Bebauung Pflanzfestsetzungen zur Eingrünung Kultur- und sonstige Sachgüter Bodendenkmäler verstärkt zu erwarten keine Beeinträchtigungen Vermeidung durch Beachtung geeigneter Maßnahmen Mensch und menschliche Gesundheit Geringe Bedeutung, Vorbelastungen durch Verkehr, v.a. Bundesstraße geringe Beeinträchtigungen, mittlere Beeinträchtigungen durch Anfahrts- / Parkplatzlärm Minimierung durch Lärmschutzwall und spezifische Vorgaben bezgl. Bebauung/Nutzung die ehemaligen Grünlandflächen sollen sich durch Überlassen der natürlichen Sukzession zu Uferrandstreifen entwickeln Pflanzfestsetzungen zur Klimaregulierung Aufgestellt 29. April 2015, Wienröder Stadt Land Regional Wienröder Stadt Land Regional Entwurf Großenlüder OT Bimbach B-Plan „Am Blankenauer II – 2“ Begründung / Umweltbericht Seite 17 Anhang Wienröder Stadt Land Regional Entwurf
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