www.tesla-vermietung.com Allgemeine Geschäfts und Vermietbedingungen 1. Mietpreis Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste oder bei Onlinebuchung die im Online-Buchungssystem unter www.tesla-vermietung.com aufgeführte Preise. Kosten für das Aufladen der Batterien gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit der gleichen Akkukapazität wie bei Abholung zurückgegeben wird (10% Toleranz). Pro fehlender kWh Akkukapazität werden dem Mieter 0,35 € inkl. MwSt. berechnet. Der Mieter kann den im Fahrzeug befindlichen Chip zur Aufladung an öffentlichen Elektro-Tankstellen nutzen. Sofern die entstandenen Kosten bei Rückgabe noch nicht ersichtlich sind, werden diese entsprechend nachberechnet. Die Nutzung der Tesla Supercharger ist für den Mieter kostenlos. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, soweit der Mieter diese zu vertreten hat. Der Vermieter erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale von 10,00 €. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden. 2. Buchung, Fahrzeugübernahme-/Rückgabe und Abbestellung Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort, während der Öffnungszeiten, zurückzugeben. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden. Eine Stornierung, die mindestens 2 Stunden vor Anmietung erfolgt, ist kostenlos. Erfolgt die Stornierung nicht rechtzeitig oder wird das Fahrzeug zum vereinbarten Mietbeginn nicht abgeholt, ist eine Stornogebühr von € 50,- zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. Reservierungen sind nur verbindlich sofern sich das Fahrzeug im „vermietfähigen Zustand“ befindet. Sollte durch einen Unfall, Defekt oder sonstige höhere Gewalt das Fahrzeug nicht verfügbar sein, werden wir versuchen einen entsprechenden Ersatz für Sie zu organisieren. Selbstverständlich hat der Mieter die Möglichkeit, das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt zu den vereinbarten Konditionen zu buchen. Sobald klar ist, dass das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, werden wir Sie umgehend informieren. Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche, im Inland gültige Fahrerlaubnis, eine gültige Kreditkarte sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Bei Nutzung eines Geschenkgutscheines müssen ebenfalls die Dokumente vorgelegt werden. Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten; Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. 3. Besonderheiten, Tesla Model S Beim Tesla Model S handelt es sich um ein Premium Elektrofahrzeug. Die Leistung beträgt über 400 PS und ermöglicht dem Fahrzeug sehr sportliche Fahrleistungen. Die Gaspedalbetätigung wird ohne merkbare Verzögerung direkt in Vortrieb umgesetzt. Dies Harald Moschina und Bettina du Sartz de Vigneulle GbR Morgenäckerweg 20, D-72574 Bad Urach – Hengen Fon: 07125 / 3090186, mail: kontakt@tesla-vermietung.de Bank: Raiffeisenbank vordere Alb e.G. BIC: GENODES1RVA IBAN: DE62 6006 9564 0010 7580 03 St.-Nr. 89333/48020 1/5 www.tesla-vermietung.com macht sehr viel Spaß kann aber trotz Traktionskontrolle speziell bei glattem Untergrund und in Kurven ungeübte Fahrer überfordern und so zu Fehlreaktionen führen. Nehmen Sie sich zeit und machen Sie sich mit dem Fahrzeug in aller Ruhe vertraut. Behandeln Sie es als wenn es Ihr eigenes Fahrzeug wäre. Fahren Sie der Verkehrslage und den Umweltbedingungen entsprechend angepasst. Bei Über-/ und Rückgabe wird ein gemeinsam ausgefülltes Protokoll erstellt, welches auch die Messung der Reifenprofiltiefe beinhaltet. Bei übermäßiger Abnutzung werden pro mm Verschleiß je Reifen 40,00 € in Rechnung gestellt. Ein übermäßiger Verschleiß wären zum Beispiel 1 mm Reifenverschleiß bei einer Tagesmiete mit 500 km Fahrleistung. Im Fahrzeug sind verschiedene Fahrer angelegt. Unter anderem gibt es Mietfahrer 1 bis 4 diese Profile können verwendet und überschrieben werden. Die anderen Fahrer dürfen nicht verändert werden. Das Fahrzeug merkt sich die Sitz-, Spiegel- und Lenkradeinstellungen zum jeweiligen Fahrer und ermittelt auch die Restkilometer anhand des Fahrprofils. Bitte laden Sie das Fahrzeug rechtzeitig nach. Verlassen Sie sich nicht zu 100% auf die Restkilometeranzeige. Zum Beispiel beim Überqueren eines Bergpasses können die Restkilometer „dahinschmelzen“. Schafft man es über die Bergkuppe kann beim Bergabfahren das Fahrzeug wieder geladen werden. Planen Sie Ihre Fahrten am besten so, dass genügend Ladestationen in Streckennähe sind. Am besten Laden Sie bei den Superchargern. Dort können Sie 80% der Kapazität in nur 40 min. Nachladen. Dieser Service ist für Sie mit dem Tesla kostenlos. Außerdem gibt es dort in der Regel immer ein Restaurant oder Kaffee, wo Sie sich stärken oder frisch machen können. Wo sich bei den herkömmlichen Fahrzeugen der Motor befindet, gibt es beim Tesla Model S einen weiteren Kofferraum. Bitte beachten Sie beim Schließen des Deckels, dass Sie vorsichtig mit beiden Händen und geringem Druck das Schloss schließen damit nicht die „Motorhaube“ beschädigt wird. Auf unserer Website www.tesla-vermietung.com gibt es einen Link zu Youtube. In dem Film wird die Bedienung und auch das Aufladen des Model S gut gezeigt. 4. Zahlungsweise Grundsätzlich ist die Fahrzeuganmietung nur mit einer Kreditkarte möglich. Beim Erwerb eines Gutscheines kann dieser auch mit PayPal im Onlinebuchungssystem bezahlt werden. Bei Abholung des Fahrzeugs wird mittels Kreditkarte eine Kaution in Höhe von 500 Euro hinterlegt, die nach vollständiger Bezahlung erstattet bzw. gelöscht wird. Nachberechnete Kosten, wie zum Beispiel die Nutzung kostenpflichtiger Ladestationen mit unserem Chip, können auf herkömmlicher Weise mittels Banküberweisung beglichen werden. 5. Berechtigter Fahrer / Zusatzfahrer und Fahrer unter 25 Jahren Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst gelenkt werden. Weitere Fahrer können gegen eine Gebühr (siehe Preisliste) eingetragen werden. Jeder Fahrer muss das festgesetzte Harald Moschina und Bettina du Sartz de Vigneulle GbR Morgenäckerweg 20, D-72574 Bad Urach – Hengen Fon: 07125 / 3090186, mail: kontakt@tesla-vermietung.de Bank: Raiffeisenbank vordere Alb e.G. BIC: GENODES1RVA IBAN: DE62 6006 9564 0010 7580 03 St.-Nr. 89333/48020 2/5 www.tesla-vermietung.com Mindestalter von 25 Jahren haben und darf nicht älter als 70 Jahre sein und mindestens vier Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Für Fahrer unter 25 Jahren oder über 70 Jahren besteht kein Versicherungsschutz und somit kann das Fahrzeug an diesen Personenkreis nicht vermietet werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters Namen und Anschrift aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. 6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: • • • • • • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und Fahrsicherheitstrainings –auch , soweit die Rennstrecken für die Allgemeinheit –und Übungsfahrten freigegeben sind (sogenannte Touristenfahrten) auf dem für den öffentlichen Verkehr nicht frei zugänglichen abgegrenzten Betriebsgelände eines Flughafens, insbesondere auf dem Vor- und Rollfeld, zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. im Ausland mit Ausnahme der hier aufgeführten Ländern: Österreich, Schweiz, Italien (Festland), Frankreich (Festland) Niederlande, Belgien, Dänemark 3/5 Zudem ist es untersagt die Traktionskontrolle (Traction Control) des Fahrzeugs abzuschalten. Ausnahme: es ist beim Steckenbleiben auf glatter Straße hilfreich die Traktionskontrolle auszuschalten (freischaukeln). Danach muss die Traktionskontrolle umgehend wieder aktiviert werden. 7. Reparaturen Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 50,00 € ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung vom Vermieter in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe unter 9). 8. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Harald Moschina und Bettina du Sartz de Vigneulle GbR Morgenäckerweg 20, D-72574 Bad Urach – Hengen Fon: 07125 / 3090186, mail: kontakt@tesla-vermietung.de Bank: Raiffeisenbank vordere Alb e.G. BIC: GENODES1RVA IBAN: DE62 6006 9564 0010 7580 03 St.-Nr. 89333/48020 www.tesla-vermietung.com 9. Haftung des Mieters Das Fahrzeug ist durch eine Haftpflicht und Vollkaskoversicherung mit beinhalteter Teilkasko abgesichert. Die Selbstbeteiligung beträgt bei einem Vollkaskoschaden 1.500,00 € bei Teilkasko 300,00 €. Bei Buchung des Premium-Tarifes bei Vertragsabschluss, reduziert sich der Vollkaskobetrag auf 750,00 € und Teilkasko auf 200,00 €. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges oder durch das Ladegut entstanden sind. Der Teilkaskoschutz beinhaltet insbesondere Glas,- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung und Elementarschäden. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Selbstbeteiligung Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten unter den Punkten 5, 6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Punkt 5) oder zu verbotenem Zweck (Punkt 6) entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Punkt 8 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Ferner haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem die Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung 10. Nichtraucherfahrzeug Das Rauchen ist im Mietfahrzeug strikt untersagt. Der Vermieter ist berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch den Mieter oder vom Mieter beförderter Dritter eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 75,00 € geltend zu machen. Dem Mieter wird gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 11. Haftpflichtversicherung Für das Fahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 100 Mio. € bei Personenschäden, jedoch pro Person auf 15 Mio. € beschränkt. 12. Schadensersatzansprüche Für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Forderungsverletzung, Organisationsverschulden, verschuldeter Unmöglichkeit der Leistung Harald Moschina und Bettina du Sartz de Vigneulle GbR Morgenäckerweg 20, D-72574 Bad Urach – Hengen Fon: 07125 / 3090186, mail: kontakt@tesla-vermietung.de Bank: Raiffeisenbank vordere Alb e.G. BIC: GENODES1RVA IBAN: DE62 6006 9564 0010 7580 03 St.-Nr. 89333/48020 4/5 www.tesla-vermietung.com und unerlaubter Handlung haftet der Vermieter nur, wenn er bzw. der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 13. Erfüllungsort Erfüllungsort ist 72574 Bad Urach. Für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist das Amtsgericht Bad Urach ausschließlicher Gerichtsstand, soweit: der Mieter Vollkaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder juristische Person öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Gleiches gilt, wenn der Mieter nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagehebung nicht bekannt ist. 14. Sonstige Bestimmungen Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Personenbezogene Daten werden von uns im Rahmen der vom Datenschutz zulässigen Weise gespeichert. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine neue Bestimmung vereinbaren, die mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Stand: 12/2014 Harald Moschina und Bettina du Sartz de Vigneulle GbR Morgenäckerweg 20, D-72574 Bad Urach – Hengen Fon: 07125 / 3090186, mail: kontakt@tesla-vermietung.de Bank: Raiffeisenbank vordere Alb e.G. BIC: GENODES1RVA IBAN: DE62 6006 9564 0010 7580 03 St.-Nr. 89333/48020 5/5
© Copyright 2024