kortrijk 16-21.10.2015 Algemeine Bedingungen share tastic moments www.busworld.org kortrijk Algemeine Bedingungen Kortrijk 2015 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. Die BUSWORLD, die Europäische Reise- und Linienbusmesse Ort und Zeitpunkt Organisation Xpo Kortrijk Publikum und Zulassung Teilnehmer der Sparte: FAHRZEUGE Teilnehmer der Sparte: ZUBEHÖR Teilnehmer der Sparte: Tourismus und Diensten Preise für die Reise- und Linienbussparte Preise für die Stände “Zubehör” Preise für die Tourismus- und Diensten Stände Preise für die Untermieter Berechnung der Mehrwertsteuer Kaution gegen frühzeitigen Abbruch, verspäteten Aufbau, Nichtbefolgung von Anordnungen der Saalmeister usw. Anmeldung und Bezahlung Vermeidung des verspäteten Aufbaus Zulieferanten Zuweisung der Stände Werbung an den Ständen Standdekoration und Standbau Dienstleistungen Versicherungen Aufstellung der Fahrzeuge Sicherheit Montage und Räumung der Stände Stornierungen Standbesetzung Beschwerden über die Rechnung Allgemeines Zusätzliche Auskünfte BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 2 kortrijk 1. Die BUSWORLD, die Europäische Reise- und Linienbusmesse Busworld ist die älteste Bus- und Reisebusmesse weltweit. Sie findet alle zwei Jahre statt, inzwischen zum 23. Mal. Die Busworld umfasst drei Bereiche: Hersteller, Zubehör, Diensten und Tourismus. Alle Lieferanten von Reise- und Linienbusunternehmen können an der Messe teilnehmen. Die 22. Busworld fand 2013 statt. Sie wurde von 32.048 Fachleuten aus 116 Ländern besucht. 64 % waren keine Belgier und 21 % kamen von außerhalb Europa. 32000 31000 30000 29000 28000 27000 26000 25000 24000 23000 22000 21000 20000 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2. Ort und Zeitpunkt Die Busworld, die 23. Europäische Reise- und Linienbusmesse findet in der Kortrijk Xpo, den Messehallen der belgischen-flämischen Stadt Kortrijk, statt. Kortrijk heißt auf Französisch Courtrai. Kortrijk liegt in 100 km Entfernung von Brüssel, der Hauptstadt Europas. Die Ausstellung wird Freitag, 16. Oktober 2015, eröffnet, und endet am Mittwoch, 21. Oktober 2015, jeden Tag von 10 Uhr bis 19 Uhr. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 3 kortrijk 3. Organisation Die Busworld, die Europäische Reise- und Linienbusmesse wird von der B.A.A.V., also der Berufsvereinigung der Reise- und Linienbusunternehmen von Westflandern, eine Schwesterorganisation des Verbandes der belgischen Reise- und Linienbusunternehmer (F.B.A.A.) veranstaltet. Die Veranstaltung wird also von einem Verein von Reise- und Linienbusunternehmern organisiert, was den großen Anklang bei den Fachleuten erklärt. Adresse : Kasteel van Rumbeke Moorseelsesteenweg 2 BE-8800 Roeselare T : +32/(0)51-22 60 60 F : +32/(0)51-22 92 73 E: mieke.glorieux@busworld.org www.busworld.org BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 4 kortrijk 4. Xpo Kortrijk Die Gebäude der Xpo Kortrijk bieten eine überdachte Ausstellungsfläche von 61.000 m2. Dank der günstigen Lage in der Nähe der Ausfahrt Nr. 2 (Kortrijk-Zuid) der Autobahn Kopenhagen-Lissabon (E17) sind sie leicht erreichbar. Der Ausstellungskomplex umfasst 9 Hallen, eine Rambla und ein Kongresszentrum. rambla entrance north entrance south BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 5 kortrijk 5. Publikum und Zulassung Die Ausstellung ist täglich von 10.00 bis 19.00 Uhr geöffnet und nur für Fachleute zugänglich. An einem Tag jedoch, Sonntag, 18. Oktober, ist sie auch für das breite Publikum geöffnet. Der Eintrittspreis beträgt 15 Euro. Die Aussteller können Ausstellerkarten erhalten, die zu einem permanenten Zugang berechtigen, sowie Käuferkarten, die zu einem freien Eintritt pro Karte berechtigen. Diese Karten kosten 15 bzw. 3 Euro zzgl. MwSt. Darüber hinaus erhalten alle Aussteller pro 100 m2 gemietete Standfläche eine GratisAusstellerkarte (mindestens vier). 6. Teilnehmer der Sparte: FAHRZEUGE Können an der Messe teilnehmen: alle Hersteller oder Importeure von Karosserien oder von kompletten Linien- und Reisebussen. Karosseriebauer können Fahrzeuge, die auf Fahrgestellen von ebenfalls ausstellenden Herstellern gebaut sind, ausstellen. Importeure die mehrere Marken einführen, können in ihrem Stand diese Marken zusammen ausstellen, unter der Bedingung, dass Sie dies bei der Anmeldung mitgeteilt haben. Konstrukteure, die als private Unternehmen oder juristische Personen registriert sind oder sich im Besitze solcher befinden, werden als einzelne Hersteller und/oder Importeure erachtet. Dementsprechend hat jedes Unternehmen bzw. jede juristische Person die Grundteilnahmegebühr an die Organisation zu entrichten. Diese Regel bleibt ebenfalls gültig für Gesellschaften, die von dem Zeitpunkt der Anmeldung bis zur Eröffnung der Ausstellung fusionieren. Bei den Fahrzeugständen dürfen nur Linienbusse, Reisebusse, Fahrgestelle oder Zubehör und dafür bestimmte Zubehörteile ausgestellt werden. Die ausgestellten Fahrzeuge dürfen höchstens eine Saison alt sein. 7. Teilnehmer der Sparte: ZUBEHÖR Neben den ausgestellten Bussen sind ebenfalls Stände für Zulieferanten von Zubehörteilen, Kraftstoff, Ausrüstungen, Banken, Versicherungen, Informatik und andere Dienstleistungen für Betriebe aus dem Bussektor vorgesehen. Aussteller, die an ihrem Stand Reise- oder Linienbusse ausstellen wollen, haben dazu die Erlaubnis, unter der Bedingung, dass sie ihre Absicht im Voraus anmelden und dass es sich um Fahrzeuge handelt, die von ebenfalls an der Messe teilnehmenden Herstellern oder Importeuren gebaut bzw. importiert wurden. Fahrzeuge dürfen nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Organisatoren in Zubehörständen aufgestellt werden. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 6 kortrijk 8. Teilnehmer der Sparte: Tourismus und Diensten Sind ebenfalls als Aussteller zugelassen: Fremdenverkehrsämter, Hotelketten, Freizeitzentren, Bestimmungsorte, Zeitschriften, Verbände usw., sofern diese als Lieferanten der Reise- und Linienbusbetriebe auftreten. 9. Preise für die Reise- und Linienbussparte Die Standmiete für Fahrzeugstände bis 500m2 beträgt 110 Euro pro m2. Ab 500m2 wird 88 Euro pro m2 angerechnet. Die Teilnahmegrundgebüht beträgt die Hälfte des standgeldes mit einem Maximum von 500 m2. Wenn ein Aussteller weniger als zwei Reisebusse, Linienbusse oder Fahrgestelle ausstellt, kann es vorkommen, dass seine Ausstellungsfläche von den Organisatoren reduziert wird. Dies geschieht um eine ausgeglichene Verteilung aller Fahrzeuge auf der gesamten Ausstellungsfläche zu gewährleisten. Die betroffenen Aussteller müssen daher bei der Anmeldung angeben, wie viele Fahrzeuge sie mindestens ausstellen. Diese Preise gelten nur für Hersteller von Linienbussen, Reisebussen oder Chassis. Für andere Aussteller (Zubehör, Tourismus, Diensten), die ebenfalls Fahrzeuge ausstellen möchten, gelten die unter den Punkten 10 und 11 genannten Preise. In diesen Preisen sind die Kosten für Heizung, Beleuchtung und Unterhalt der Gemeinschaftsteile der Hallen inbegriffen. Die Aussteller müssen spätestens bis zum 31. Januar 2015 die endgültige Anzahl von Reise- und Linienbussen, die sie ausstellen wollen, sowie die hierfür gewünschte Ausstellungsfläche angeben. Es wird vorausgesetzt, dass die Aussteller die typischen Eigenheiten ihres Standes sowie die lagebedingten Sicherheitsvorschriften (herausragende Teile, Fensterrahmen, Säulen, Feuerlöschgeräte, Bodenunebenheiten, Strom-, Heizungs- und Wasserzufuhr, Sicherheitsanlagen, Not- und andere Ausgänge usw.) zur Kenntnis genommen haben und dementsprechend berücksichtigen. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 7 kortrijk 10. Preise für die Stände “Zubehör” Der Mietpreis für einen Stand (nachte Fläche) ist 3.255 Euro für die ersten 12 m2, jeder weitere Quadratmeter kostet 165 Euro. Die Standpreise: Fläche OM AUSSTELLER SELBST GEBAUTER STAND (nachte Fläche) Preis Euro 12 m2 15 m2 18 m2 21 m2 24 m2 27 m2 30 m2 33 m2 36 m2 39 m2 42 m2 45 m2 48 m2 51 m2 54 m2 57 m2 60 m2 3.255 3.750 4.245 4.740 5.235 5.730 6.225 6.720 7.215 7.710 8.205 8.700 9.195 9.690 10.185 10.680 11.175 Der Preis für ähnliche Stände beträgt 38 Euro pro Quadratmeter extra. Im Preis für einen Standard-Busworld-Stand sind enthalten: die Miete der Ausstellungsfläche, der Standardstand (drei Wände, ein Fronton und Teppichboden). Die Stände werden nach einem Baukastensystem aufgestellt, wobei die Einheitstiefe 3 Meter und die Höhe 2,5 Meter betragen. Die Breite kann vom Aussteller selbst bestimmt werden. Aussteller, deren Stände von diesen Flächen oder Normen abweichen, sollten dies bei der Anmeldung mitteilen und sich mit den Veranstaltern in Verbindung setzen. Aussteller, die “Eckstände”, “Kopfstände”, “Inselstände” oder andere spezielle Wünsche im Hinblick auf die Lage ihres Standes haben, müssen dies ebenfalls bei der Anmeldung kundtun. Die Sonderwünsche werden im Rahmen des Möglichen und je nach Zahlung des Basispreises berücksichtigt. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 8 kortrijk Kleinere Stände sind nicht möglich. Eine Ausnahme bildet ein Stand von 9 m2 (3x3). Dieser ist ein Standard-Busworld-Stand und kostet 3.000 Euro. Die Preise müssen für Eckstände um 15 %, für Kopfstände um 25 % und für Inselstände um 30 % erhöht werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Aussteller mit den typischen Merkmalen ihres Standes und mit den Sicherheitsvorschriften, die mit der Lage ihres Standes in den Hallen zusammenhängen (herausragende Teile, Fenster, Säulen, Feuer- und Sicherheitsanlagen, Unebenheiten im Boden, Strom-, Heizungs- und Wasseranlagen, Notausgänge und andere Ausgänge usw. und die damit verbundenen Sicherheitsvorschriften u.ä.) vertraut sind und diese dementsprechend berücksichtigen. 11. Preise für die Tourismus- und Diensten Stände Für die Tourismusstände gelten dieselben Preise und Modalitäten wie unter Punkt 10. Trotzdem wird hier die Möglichkeit geboten, kleinere (einheitlich gestaltete) Stände von Busworld zu beziehen. Massen und Preise : 2 x 2 = 2,5 x 2 = 3 x 2 = 3,5 x 2 = 4 x 2 = 4,5 x 2 of 3 x 3 = 4 m2 5 m2 6 m2 7 m2 8 m2 9 m2 2.200 Euro 2.365 Euro 2.530 Euro 2.695 Euro 2.860 Euro 3.025 Euro Die Einrichtung eines Standes kostet 1.100 Euro. Dafür bekommt man: Strom (14 A, 3500 Watt), von den Organisatoren ausgesuchte Möbel (1 Schrank, 1 Tisch, 3 Stühle, 2 Spots, 2 Steckdosen). Bei Ihrer Ankunft ist der Stand schon komplett eingerichtet. Es wird davon ausgegangen, dass die Aussteller mit den typischen Merkmalen ihres Standes und mit den Sicherheitsvorschriften, die mit der Lage ihres Standes in den Hallen zusammenhängen (herausragende Teile, Fenster, Säulen, Feuer- und Sicherheitsanlagen, Unebenheiten im Boden, Strom-, Heizungs- und Wasseranlagen, Notausgänge und andere Ausgänge usw. und die damit verbundenen Sicherheitsvorschriften u.ä.) vertraut sind und die dementsprechend berücksichtigen. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 9 kortrijk 12. Preise für die Untermieter Wenn Sie keinen eigenen Stand buchen, aber doch teilnehmen möchten, indem Sie an einem bereits gebuchten Stand ausstellen, müssen Sie ebenfalls das Online-Formular ausfüllen. Um im Katalog, in der Online-Teilnehmerliste und im Lageplan zu erscheinen, beträgt der Selbstkostenpreis 1.500 Euro. Bei Nichtzahlung wird dies als Nichtteilnahme angesehen.. 13. Berechnung der Mehrwertsteuer Die unter den Punkten 9, 10, 11 und 12 genannten Beträge werden für belgische Teilnehmer um die Mehrwertsteuer von 21 % erhöht. Ausländische Aussteller mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer schulden keine belgische Umsatzsteuer. 14. Kaution gegen frühzeitigen Abbruch, verspäteten Aufbau, Nichtbefolgung von Anordnungen der Saalmeister usw. Ein vorzeitiger Standabbruch durch Personal, welches früh zu Haus sein will, ist eine Plage vieler Messen. Die Busworld ist bekannt für seinen wichtigen letzten Nachmittag, wo in vielen Fällen große Verträge abgeschlossen werden. Ein vorzeitiger Standabbruch ist daher nicht nur ein Schnitzer, sondern auch ein “Stimmungsbrecher” für die Nachbarstände, wo möglicherweise noch Verträge besprochen werden. Um dies zu verhindern, müssen alle Aussteller eine Bürgschaft stellen, die nach Abschluss der Ausstellung zurückerstattet wird, falls feststeht, dass der Betroffene die Ausstellung nicht vorzeitig verlassen hat. Am Mittwoch, 21. Oktober, bekommen alle Aussteller, die noch aktiv an der Messe teilnehmen, etwa 15 Minuten vor Messeschluss eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung kann bei der Gesamtabrechnung die Bürgschaft zurückverlangt werden. Diese Bürgschaft kann ebenfalls im Rahmen von Punkt 16 und beim eventuellen Hinterlassen von Abfall beim Verlassen des Standes (siehe Punkt 26) in Anspruch genommen werden. Diese Bürgschaft muss zusammen mit dem Basispreis für die Teilnahme bezahlt werden (Siehe Punkt 15) und beträgt 2.000 Euro für Stände, die mehr als 5.000 Euro kosten, bzw. 1.000 Euro für Stände, die weniger als 5.000 Euro kosten. Bushersteller bezahlen 3.000 Euro Burgschaft. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 10 kortrijk 15. Anmeldung und Bezahlung Die Anmeldung erfolgt über beiliegendes Anmeldeformular. Gleichzeitig muss der Basispreis + MwSt. + Bürgschaft (Siehe Punkt 14) überwiesen werden (für Belgische Teilnehmer). Die Grundteilnahmegebühr für Fahrzeugstände beträgt die Hälfte des Standgeldes mit einem maximum von 750 m2. Für Stände der Sparten “Zubehör” wird die Hälfte des Standgeldes angerechnet (mindestens 3.000 Euro). Für die Sparten „Turismus” gilt der ganze Standgeld. Die Anmeldung ist erst nach Erhalt des Basispreis, der Mehrwertsteuer und der Bürgschaft gültig. Die Reihenfolge der Anmeldungen bestimmt die Reihenfolge der Vergabe der Stände. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie auf der Online-Teilnehmerliste aufgeführt und kann man sein Standplatz auswählen. Die Einzahlung des Standgeldsaldos muss spätestens bis zum 01. Mai 2015 erfolgen. Unsere Bankverbindung: KBC BANK, NOORDSTRAAT 38, BE-8800 ROESELARE, REK. NR. 467-537085148 (SWIFT NR. KREDBE BB / IBAN BE11 4675 3708 5148) Ausstellern, die den Gesamtbetrag ihres Standgeldes, sowie die Vorauszahlung für die Dienstleistungen nicht eingezahlt haben, wird der Zugang zu ihrem Stand verweigert. Nach Abschluss der Zahlung können die Aussteller das Serviceangebot von Busworld nutzen, das gilt insbesondere für VISA Wenn mehrere Aussteller einen Stand teilen, muss einer davon die Hauptverantwortung übernehmen und den Organisatoren spätestens bis zum 01. Mai 2015 die vollständige Teilnehmerliste schicken. Er muss ebenfalls die Zahlungen durchführen. Die Zahlungsbestätigung wird an ihn geschickt. 16. Vermeidung des verspäteten Aufbaus Allen Ausstellern wird zu gegebener Zeit ein Aufbauschema mit den imperativen Zeitpunkten, zu denen der Stand bezogen sein muss, zugesandt. Verzögerungen beim Aufbau können zum Verlust des Anrechts auf Teilnahme und vollständigen Verlust der Anmeldegebühr führen, oder teilweisen oder vollständigen Verlust des Anrechts auf Rückerstattung der Kaution, oder zum Verlust des Anspruchs auf angeforderte Dienstleistungen führen. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 11 kortrijk 17. Zulieferanten Die Aussteller dürfen ausschließlich mit von den Organisatoren anerkannten Zulieferanten (Firmen zuständig für Standbau, Feste, Catering, Putzdienste usw.) zusammenarbeiten. Die Firmen, mit denen die Aussteller zusammenarbeiten möchten, müssen vor Baubeginn von den Organisatoren anerkannt werden. Dafür muss an die Organisatoren ein Antrag gerichtet werden. Die Verrechnung der Standgebühren und Dienstleistungen wird ausschließlich direkt mit den Ausstellern und unter keiner Bedingung mit den Zulieferanten abgewickelt. 18. Zuweisung der Stände Bushersteller / Konstrukteure Riesenstände sind im Grundriss bereits eingezeichnet. Aufgrund ihres Umfangs können Sie kaum verlagert oder abgeändert werden. Stände mit einer Fläche von weniger als 1000 m² können auf einem festen Standplan frei gewählt werden. Das bedeutet, dass bei einer verspäteten Anmeldung Ihr Wunschstandplatz möglicherweise bereits vergeben ist oder Sie gar auf der Warteliste landen. Zulieferbetriebe, Tourismusbranche usw. Aufgrund des beachtlichen Zuwachses der Zulieferbetriebe landen manche Kandidaten immer wieder auf der Warteliste und erhalten sie nie die Gelegenheit, als Aussteller teilzunehmen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für die Bushersteller. Sie können ab sofort Ihren Stand auf einem festen Standplan auswählen. Aussteller, die denselben Standplatz wie bei der letzten Ausgabe belegen möchten, sollten diesen so schnell wie möglich reservieren. Praktisch Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Anzahlung erhalten Sie von uns den Grundriss und können Sie Ihren Standplatz sofort wählen und bestätigen. Wenn mehrere Anmeldungen für ein und denselben Standplatz am selben Tag eingehen, sind die Häufigkeit der bisherigen Teilnahme sowie der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 12 kortrijk 19. Werbung an den Ständen An den Ständen ist Propaganda und Werbung für die eigene Organisation, die eigenen Dienstleistungen oder Produkte in allen Formen erlaubt. Tonuntermalungen sind nur im Zusammenhang mit etwaigen Vorführungen zugelassen, und dies nur, sofern sie die Nachbarstände nicht stören. Alle Filmvorführungen oder andere Präsentationen, die audiovisuell gestaltet sind, müssen bei den Veranstaltern, zwecks Kontrolle der Zulässigkeit, vorangemeldet werden. Alle Vorführungen und alle Tonuntermalungen ohne schriftliche Zulassung sind verboten. An den von Herstellern ausgestellten Fahrzeugen darf nur für die Hersteller oder Importeure selbst oder für deren ausgestelltes Material Werbung gemacht werden. Sind ebenfalls erlaubt: das Aufmalen des Wageneigentümernamens sowie das Aufschrauben der normalen und üblichen Schilder, sofern diese auf den Eigentümer hinweisen. Alle anderen Formen von Werbung und alle anderen Angaben in, an oder um die Fahrzeuge unterliegen einer vorherigen schriftlichen Genehmigung der Veranstalter. An den Ständen der Sparten Zubehör und Tourismus darf nur Werbung gemacht werden für die Produkte oder Dienstleistungen der eigenen Firma. Falls diese von Busunternehmen oder Reiseagenturen verkauft werden, dürfen diese nicht erwähnt werden. Es darf auch keine Werbung für sie gemacht werden, es sei denn mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung der Veranstalter. Die Aussteller verpflichten sich dazu, jene, die sich eine Abweichung von diesen Regeln wünschen, an die Veranstalter zu verweisen. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 13 kortrijk 20. Standdekoration und Standbau Die Aussteller genießen völlige Freiheit bei der Dekoration ihres Standes. Sie sollten jedoch bei Aufbauten von außergewöhnlichen Abmessungen, blinden Mauern, Spezialbeleuchtungen usw., (die u.a. die Nachbarstände überragen oder stören können) die Organisatoren im Voraus darüber informieren und eventuelle Richtlinien befolgen, die im Interesse der anderen Aussteller festgesetzt wurden. So darf keine blinde Mauer gebaut werden, die einen anderen Stand frontal oder von der Seite verdeckt oder überragt, es sei denn, dass dazu im Voraus eine schriftliche Genehmigung von den Organisatoren eingeholt wurde. Die blinde Mauer kann nur dann genehmigt werden, wenn Sie sich dazu verpflichten, dass das Aussehen dieser Standteile mit den Wünschen der Nachbarstandbetreiber übereinstimmt. Jeder Teil des Standes, der über 3,6 Meter hinausragt, muss im Voraus genehmigt werden. Die Höhe der Zubehörstände, die in der Mitte einer Halle stehen, kann beschränkt werden, sodass sie die Sicht auf die dahinter liegenden Stände nicht behindern. Aussteller, die einen eigenen Stand bauen (siehe Punkt 11) müssen dafür sorgen, dass der Stand mit den von Busworld selbst gebauten Ständen uniform geht. Was die Höhe der Stände anbelangt, so darf nicht höher gebaut werden, als es der Busworld-Standard vorsieht, es sei denn, dass im Voraus eingereichte detaillierte Pläne von den Organisatoren schriftlich genehmigt wurden. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Aussteller sich dazu verpflichtet, die über den Busworld-Stand hinausragenden, sichtbaren Teile mit der gleichen Farbe und dem gleichen Aussehen wie bei BusworldStänden auszustatten. Die Aussteller werden ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstellung eine Messe für gemeinschaftliche Personenbeförderung und Gruppentourismus ist. Jedes Element in den Ständen, das diese Verkehrsmittel fördert, wird dankend angenommen. 21. Dienstleistungen Die Aussteller können folgende Dienstleistungen in Anspruch nehmen: Wasser-, Strom-, Pressluft-, Telefon- und Telefaxanschlüsse, Modemleitungen, Teppich-, Pflanzen- und Möbelvermietung, Gabelstapler, Getränkeverkauf, Standpflege, zusätzliches Standmaterial, Photografen, Hilfspersonal, Restaurant- und Hotelangebot, Vorführungs- und Ausstellerparkraum usw. Bestellungen werden über die Veranstalter vorgenommen. Die Teilnehmer erhalten hierzu rechtzeitig eine Dienstleistungsbroschüre mit den erforderlichen Bestellscheinen. Die Aussteller sollten beachten, dass Beanstandungen oder Abweichungen von gemachten Bestellungen während der Ausstellung schriftlich bei den Veranstaltern eingereicht werden müssen. Zu spät eingetroffene Beschwerden, die nicht mehr überprüft werden können, werden nicht berücksichtigt. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 14 kortrijk 22. Versicherungen Alle Gegenstände der Ausstellung sind durch eine Brandversicherung gedeckt. Diese ist obligatorisch für die Fahrzeugstände. Die Versicherungsprämie beträgt 10 Euro pro 25.000 Euro Versicherungswert. Für die anderen Ständen ist die Prämie bis zu einem Versicherungswert von 125.000 Euro im Standgeld inbegriffen. Um der Versicherungsvorschrift Genüge zu tun, müssen die Aussteller unter Verwendung des hierfür in der Dienstleistungsbroschüre vorgesehenen Formulars den Wert ihres ausgestellten Materials, ihrer Güter und Standausrüstung angeben. Keine oder keine rechtzeitige Bekanntgabe dieser Angaben führt zum Verlust aller Rechte. In solchen Fällen verrechnen die Veranstalter zur Deckung ihrer eigenen Verantwortung eine spezielle Versicherungsprämie, bei der von einem Pauschalwert von 300.000 Euro pro ausgestellten Reise- oder Linienbus ausgegangen wird und bei welcher der Wert der anderen Materialien von den Organisatoren geschätzt wird. In solchen Fällen wird eine Versicherungsprämie in Rechnung ausgestellt, die pauschal um 50 Euro erhöht wird. Die Veranstalter weisen jegliche Verantwortung bei Diebstahl, Beschädigung oder anderen Risiken von sich. Die Aussteller, die sich gegen solche Risiken absichern wollen, müssen dies individuell tun. Die zivilrechtliche Haftung der Veranstalter beschränkt sich auf durch ihre Schuld entstandene Schäden. Die zivilrechtliche Haftung der Organisatoren und Aussteller wird automatisch im Standplatzpreis umfaßt. 23. Aufstellung der Fahrzeuge Die Aussteller müssen bei der Aufstellung der Fahrzeuge den Anweisungen der Veranstalter folgen. Ganz besonders muss die Reihenfolge und Zeitplanung des Ein- und Ausfahrens der Fahrzeuge, sowie die Richtung in der sie stehen müssen, beachtet werden. Zwischen den ausgestellten Fahrzeugen muss jeweils mindestens 1,5 Meter Raum gelassen werden und kein Fahrzeug darf auf weniger als ein Meter vom Rande des Standes aufgestellt werden. Alle Batterien der Fahrzeuge müssen abgeschaltet werden, sobald die Fahrzeuge auf dem Stand aufgestellt sind. Es ist weiterhin strengstens verboten, die Motoren während der Ausstellung laufen zu lassen. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 15 kortrijk 24. Sicherheit Die Aussteller müssen die Sicherheitsanweisungen strikt respektieren. In diesem Zusammenhang dürfen keine herausragenden Teile in den Durchgängen aufgebaut werden oder dürfen keine Hindernisse aufgestellt werden. Notausgänge, Brandlöschvorrichtungen sowie deren Hinweisschilder müssen unbedingt sichtbar und frei gehalten werden. In der Broschüre “Praktische Richtlinien” die zur rechten Zeit an alle Aussteller ausgehändigt wird, sind die vollständigen Sicherheitsvorschriften und Hallenplänen mit Hinweisschildern der Notausgänge und Brandlöschvorrichtungen angegeben. Die Aussteller müssen ebenfalls genau die Anweisungen der Feuerwehr beachten, die ihnen speziell hierfür beauftragte Bevollmächtigte in Sachen Sicherheitsmaßnahmen für Elektrizitätsanlagen während ihrer Inspektionsrunden geben werden. Alle Stromleitungen in den Ständen müssen abends nach Verlassen der Stände abgeschaltet werden. Die Lage des Schaltkastens muss deutlich auf einer Zeichnung im Sekretariat angegeben werden. Für alle Fahrzeugestände soll ein Sicherheitsverantwortlicher angestellt und bei der Organisation angemeldet werden. Das Nichtbeachten dieser Anweisungen kann anlassgebend sein für die Schließung des Standes, ohne jeden Anspruch auf Schadenersatz. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 16 kortrijk 25. Montage und Räumung der Stände Die Aussteller können ab Samstagmorgen, 10. Oktober, über ihre Ausstellungsfläche verfügen. Bei gewissen Ständen jedoch kann der besseren allgemeinen Zugänglichkeit während den Montagearbeiten wegen erst später mit der Arbeit begonnen werden. Eine genaue Zeiteinteilung diesbezüglich wird bei Herausgabe der “Praktischen Richtlinien” bekannt gegeben. Die Räumung der Stände kann Donnerstag, 22. Oktober, ab 07.00 Uhr beginnen. Die Hallen müssen spätestens bis zum Freitag, 23. Oktober, 20 Uhr komplett geräumt sein. Der oben genannte Zeitplan kann noch geändert werden. Allerdings kann die Verpflichtung zur früheren Räumung eines Standes oder eines Standteiles auferlegt werden, wenn diese Stände vor einem Eingang oder in einem Durchgang stehen, der für die schnelle Räumung anderer Stände notwendig ist. Die durch die Aussteller angemieteten Standflächen müssen nach Ablauf der Ausstellung im vollständig sauberen und gereinigten Zustand, ohne Spuren von Klebebändern, Farbe, Überbleibsel, Kaugummi, Ölflecken oder anderem Schmutz zurück gelassen werden. Außerdem muss nach Ablauf der Ausstellung jeder Müll von den Ausstellern selbst entsorgt werden. Die für den Müll benötigten Container werden den Ausstellern berechnet. Benutzte Wegwerfstände, Wände, oder andere Gegenstände dürfen nicht in Behälter abgelegt werden, sondern müssen durch die Standmieter weggeschafft werden. Trotzdem in Anspruch genommene Behälter werden zum Kostpreis berechnet. Kosten, die damit verbunden sind, dass der Stand nicht im sauberen Zustand hinterlassen wurde, bieten Anlass zur Inanspruchnahme der Kaution (Punkt 14). Die Aussteller müssen beim endgültigen Verlassen ihrer Standfläche den Saalmeister der Halle, in der sich ihr Stand befand, benachrichtigen und nachweisen, dass diese im sauberen Zustand hinterlassen wird. Der Saalmeister stellt dann ein Attest aus, das zur Rückerstattung der Kaution dient. Der Nichterhalt dieses Attestes bietet Anlass zur Rechnungsstellung der vollständigen Reinigungskosten. 26. Stornierungen Bei Stornierung ist die Grundteilnahmegebühr, wie sie unter Punkt 15 beschrieben ist, weiterhin zu zahlen. Bei Stornierung nach dem 30. Juni 2015 ist das gesamte Standgeld zu zahlen. 27. Standbesetzung Spätestens zwei Wochen vor Beginn der Standmontage müssen die Aussteller den Veranstaltern die vollständige Namensliste der Standbesetzung bekannt geben. BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 17 kortrijk 28. Beschwerden über die Rechnung Beschwerden über Rechnungen werden nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 1. Dezember 2015 vorgebracht wurden. Später vorgebrachte Beschwerden werden nicht berücksichtigt. 29. Allgemeines Die Eintragung für und/oder Teilnahme an der Messe gilt als Einverständniserklärung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie damit, dass mitgeteilte Internetseiten ohne weitere Zulassungserklärung oder Entschädigung mit der Webpage von BUSWORLD oder anderen Informationsplattformen von BUSWORLD verlinkt werden können. Abweichungen hiervon sind nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Veranstalter möglich. Die Teilnahme kann nicht zurückgezogen werden und verpflichtet zur uneingeschränkten Beachtung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher aus ihnen hervorgehenden Vorgaben und Bestimmungen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne Formalitäten oder Regressverpflichtungen sämtliche absehbaren oder unabsehbaren aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervorgehenden Problemfälle zu lösen bzw. auf Beschwerden von Ausstellern zu reagieren. Ihre Entscheidungen finden umgehende Anwendung 30. Zusätzliche Auskünfte Zusätzliche Auskünfte können unter folgender Adresse, erhalten werden. Busworld KASTEEL VAN RUMBEKE MOORSEELSESTEENWEG 2 BE-8800 ROESELARE T +32/(0)51-22 60 60 F +32/(0)51-22 92 73 E mieke.glorieux@busworld.org BUSWORLD KORTRIJK 2015 ALGEMEINE BEDINGUNGEN 18
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