Aufruf zum Wettbewerb “Sportlichste Stadt/Gemeinde 2015

Landessportbund Brandenburg e.V.
Tel.: (03 31) 9 71 98 - 42
Fax: (03 31) 9 71 98 - 34
Landessportbund Brandenburg e.V. | Schopenhauerstraße 34 | 14467 Potsdam
An die Präsidien/Vorstände der Mitglieder des
Landessportbundes Brandenburg
E-Mail: wartenberg@lsb-brandenburg.de
Internet: www.lsb-brandenburg.de
Steuer-Nr.: 046/141/00864
Potsdam, Februar 2015
Aufruf zur Beteiligung am 15. Auszeichnungswettbewerb
„Sportlichste Stadt/Gemeinde 2015 im Land Brandenburg“
Sehr geehrte Sportfreundinnen,
sehr geehrte Sportfreunde,
der Kern unseres Sports liegt in den Städten und Gemeinden. Die Kommunen sind die wichtigsten
Förderer des Vereinssports. Mit der Suche nach der „Sportlichsten Stadt/Gemeinde 2015 im Land
Brandenburg“ wollen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und
der Landessportbund eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune
unterstützen.
Mit dem Wettbewerb würdigen MBJS und LSB das Engagement der Kommunen für den Sport und
lenken deren Aufmerksamkeit auf die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für mehr
Sportbeteiligung. Ganz im Sinne des Mottos „Starker Sport – starke Kommunen“ soll der
Stellenwert des Sports, als ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität, in das öffentliche Bewusstsein
gerückt werden. Es soll deutlich werden, dass der Sport in unseren Städten und Gemeinden ein
gutes Zuhause hat.
In diesem Jahr wird der Wettbewerb zum 15. Mal ausgeschrieben. Er gliedert sich wieder in zwei
Wertungskategorien, die sich auf die Einwohnerzahl der Orte beziehen:
-
Kategorie I:
Gemeinde/Stadt unter
10.000 Einwohner
-
Kategorie II:
Gemeinde/Stadt ab
10.000 Einwohner
Einzelne Ortsteile sind nicht teilnahmeberechtigt.
Städte und Gemeinden können ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2015 an das Referat
Sportentwicklung des Landessportbundes Brandenburg einreichen. Grundlage für die Bewerbung
der Orte sind die angefügten Kriterien. Der Bewerbung sollte das Votum der Kreisverwaltung und
des Kreissportbundes beigefügt werden.
Die Wettbewerbsjury setzt sich, wie in den Jahren zuvor, aus Vertretern des MBJS und des LSB
zusammen. Sie bewertet die in den Bewerbungen dargestellten Sachverhalte/Ergebnisse im
Juni 2015. Die Auszeichnung der beiden „Sportlichsten“ Städte/Gemeinden Brandenburgs 2015
wird durch den Sportminister vorgenommen.
Ihr Ansprechpartner für den Wettbewerb ist im Haus des Sports Gerhard Wartenberg,
Telefon: 0331-9719842, E-Mail: wartenberg@lsb-brandenburg.de .
Vorab vielen Dank für Ihr Interesse den Wettbewerb zu popularisieren bzw. zu unterstützen.
Die Jury freut sich auf interessante Bewerbungen!
Mit den besten Grüßen
Ihr Karl-Heinz Hegenbart
Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung
Anlage: Kriterien
Anlage
Kriterien zum 15. Auszeichnungswettbewerb 2015
Die Vergleichbarkeit wird durch Anwendung der nachstehend aufgeführten Kriterien
weitgehend hergestellt:
Kategorie I
„Sportlichste“ Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg
unter 10.000 Einwohner
Kategorie II
“Sportlichste“ Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg
ab 10.000 Einwohner
1. Organisationsgrad (Mitglieder im Landessportbund) bezogen auf die Einwohnerzahl in der
Stadt/Gemeinde per 01.01.2015. Darüber hinaus können auch Angaben zu nicht im
Landessportbund organisierten Vereinen bzw. zu vereinsungebundenen Sportgruppen
(z. B. für Senioren) gemacht sowie der Mitgliederzuwachs vergangener Jahre dargestellt
werden.
2. Vereinsangebote nach Sportarten insgesamt (Vielfalt des Vereinssports und weitere
Angebote unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten im Einzugsgebiet).
3. Finanzielle und organisatorische Nutzungsmodalitäten für kommunale Sportstätten
(kostenlos für alle oder für bestimmte Zielgruppen wie Kinder/Jugendliche, Senioren,
Behinderte usw., Öffnungszeiten, Zugang an Wochenenden und in den Ferien).
4. In der Stadt/Gemeinde wird ein Konzept zur Sport(stätten)entwicklung umgesetzt.
Erkennbare Ergebnisse der schrittweisen Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2013 waren:
5. Stellenwert des Sports in der Stadtverordnetenversammlung/im Gemeinderat und der
Verwaltungsstruktur (Vertretung der Sportvereine in Gremien der Stadt/der Gemeinde,
Zuordnung der Sportförderung innerhalb der Verwaltungsstruktur).
6. Umfang der Sportförderung für Vereine (Sportförderansatz mit Maßnahmen für
Übungsleiter, Sportgeräte, Kooperationen, zielgruppendifferenzierte Projekte u. a. mehr).
7. Angaben zu den Sportgelegenheiten bzw. Bewegungsräumen in der Stadt/Gemeinde (z. B.
Trimm-Pfade, ausgewiesene Laufstrecken, Fuß- und Radwanderwege, Möglichkeiten für
Wassersport oder Skateboards und Inline-Skating usw.).
8. Öffentlichkeitsarbeit der Stadt/Gemeinde zum Thema Sport:
Wie werden die Einwohner über Angebote im Sport informiert?
9. Förderung des freiwilligen Engagements/des Ehrenamts im Sport durch die
Stadt/Gemeinde (Maßnahmen zur Förderung werden durchgeführt oder sollen entwickelt
werden).