Landessportbund Brandenburg e.V. Tel.: (03 31) 9 71 98 - 42 Fax: (03 31) 9 71 98 - 34 Landessportbund Brandenburg e.V. | Schopenhauerstraße 34 | 14467 Potsdam An die Präsidien/Vorstände der Mitglieder des Landessportbundes Brandenburg E-Mail: wartenberg@lsb-brandenburg.de Internet: www.lsb-brandenburg.de Steuer-Nr.: 046/141/00864 Potsdam, Februar 2015 Aufruf zur Beteiligung am 15. Auszeichnungswettbewerb „Sportlichste Stadt/Gemeinde 2015 im Land Brandenburg“ Sehr geehrte Sportfreundinnen, sehr geehrte Sportfreunde, der Kern unseres Sports liegt in den Städten und Gemeinden. Die Kommunen sind die wichtigsten Förderer des Vereinssports. Mit der Suche nach der „Sportlichsten Stadt/Gemeinde 2015 im Land Brandenburg“ wollen das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und der Landessportbund eine zukunftsfähige Partnerschaft zwischen Sport und Kommune unterstützen. Mit dem Wettbewerb würdigen MBJS und LSB das Engagement der Kommunen für den Sport und lenken deren Aufmerksamkeit auf die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für mehr Sportbeteiligung. Ganz im Sinne des Mottos „Starker Sport – starke Kommunen“ soll der Stellenwert des Sports, als ein wichtiger Beitrag zur Lebensqualität, in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden. Es soll deutlich werden, dass der Sport in unseren Städten und Gemeinden ein gutes Zuhause hat. In diesem Jahr wird der Wettbewerb zum 15. Mal ausgeschrieben. Er gliedert sich wieder in zwei Wertungskategorien, die sich auf die Einwohnerzahl der Orte beziehen: - Kategorie I: Gemeinde/Stadt unter 10.000 Einwohner - Kategorie II: Gemeinde/Stadt ab 10.000 Einwohner Einzelne Ortsteile sind nicht teilnahmeberechtigt. Städte und Gemeinden können ihre Bewerbung bis zum 31. Mai 2015 an das Referat Sportentwicklung des Landessportbundes Brandenburg einreichen. Grundlage für die Bewerbung der Orte sind die angefügten Kriterien. Der Bewerbung sollte das Votum der Kreisverwaltung und des Kreissportbundes beigefügt werden. Die Wettbewerbsjury setzt sich, wie in den Jahren zuvor, aus Vertretern des MBJS und des LSB zusammen. Sie bewertet die in den Bewerbungen dargestellten Sachverhalte/Ergebnisse im Juni 2015. Die Auszeichnung der beiden „Sportlichsten“ Städte/Gemeinden Brandenburgs 2015 wird durch den Sportminister vorgenommen. Ihr Ansprechpartner für den Wettbewerb ist im Haus des Sports Gerhard Wartenberg, Telefon: 0331-9719842, E-Mail: wartenberg@lsb-brandenburg.de . Vorab vielen Dank für Ihr Interesse den Wettbewerb zu popularisieren bzw. zu unterstützen. Die Jury freut sich auf interessante Bewerbungen! Mit den besten Grüßen Ihr Karl-Heinz Hegenbart Vizepräsident Breitensport/Sportentwicklung Anlage: Kriterien Anlage Kriterien zum 15. Auszeichnungswettbewerb 2015 Die Vergleichbarkeit wird durch Anwendung der nachstehend aufgeführten Kriterien weitgehend hergestellt: Kategorie I „Sportlichste“ Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg unter 10.000 Einwohner Kategorie II “Sportlichste“ Stadt/Gemeinde im Land Brandenburg ab 10.000 Einwohner 1. Organisationsgrad (Mitglieder im Landessportbund) bezogen auf die Einwohnerzahl in der Stadt/Gemeinde per 01.01.2015. Darüber hinaus können auch Angaben zu nicht im Landessportbund organisierten Vereinen bzw. zu vereinsungebundenen Sportgruppen (z. B. für Senioren) gemacht sowie der Mitgliederzuwachs vergangener Jahre dargestellt werden. 2. Vereinsangebote nach Sportarten insgesamt (Vielfalt des Vereinssports und weitere Angebote unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten im Einzugsgebiet). 3. Finanzielle und organisatorische Nutzungsmodalitäten für kommunale Sportstätten (kostenlos für alle oder für bestimmte Zielgruppen wie Kinder/Jugendliche, Senioren, Behinderte usw., Öffnungszeiten, Zugang an Wochenenden und in den Ferien). 4. In der Stadt/Gemeinde wird ein Konzept zur Sport(stätten)entwicklung umgesetzt. Erkennbare Ergebnisse der schrittweisen Umsetzung des Konzeptes im Jahr 2013 waren: 5. Stellenwert des Sports in der Stadtverordnetenversammlung/im Gemeinderat und der Verwaltungsstruktur (Vertretung der Sportvereine in Gremien der Stadt/der Gemeinde, Zuordnung der Sportförderung innerhalb der Verwaltungsstruktur). 6. Umfang der Sportförderung für Vereine (Sportförderansatz mit Maßnahmen für Übungsleiter, Sportgeräte, Kooperationen, zielgruppendifferenzierte Projekte u. a. mehr). 7. Angaben zu den Sportgelegenheiten bzw. Bewegungsräumen in der Stadt/Gemeinde (z. B. Trimm-Pfade, ausgewiesene Laufstrecken, Fuß- und Radwanderwege, Möglichkeiten für Wassersport oder Skateboards und Inline-Skating usw.). 8. Öffentlichkeitsarbeit der Stadt/Gemeinde zum Thema Sport: Wie werden die Einwohner über Angebote im Sport informiert? 9. Förderung des freiwilligen Engagements/des Ehrenamts im Sport durch die Stadt/Gemeinde (Maßnahmen zur Förderung werden durchgeführt oder sollen entwickelt werden).
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