AOK Nordost – Die Gesundheitskasse Förderung von Selbsthilfegruppen gemäß § 20 c SGB V durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Stand 24.04.2015 Dieser Bericht ist ausschließlich für Mitarbeiter des Klienten bestimmt. Die Verteilung, Zitierung und Vervielfältigung – auch auszugsweise – zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von McKinsey & Company, Inc., gestattet. Die hier zusammengefassten Texte und Grafiken wurden von McKinsey & Company, Inc., im Rahmen einer Präsentation eingesetzt; sie stellen keine vollständige Dokumentation der Veranstaltung dar. Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV Ihr Referent Detlef Fronhöfer Kontakt: AOK Nordost Geschäftsbereich Prävention Potsdamer Str. 20 14513 Teltow detlef.fronhoefer@nordost.aok.de Tel.: 0800 2650808 32416 Fax.: 0800 2650808 31506 Internet: www.aok/nordost.de * * Auf der Homepage muss in das Suchfeld der Begriff „Selbsthilfeförderung“ eingegeben werden. Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV Agenda 1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV 2. Strukturen der Selbsthilfe (8förderung) 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen 4. Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 2 Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung 1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV – von der „zufälligen“ und freiwilligen Leistung zu einer bedeutsamen Ressource der gesundheitlichen Selbsthilfe Freiwillige Leistung Kann A Regelung: § 20 SGB V, § 20 Absatz 3 Soll – Regelung: § 20 SGB V, § 20 Absatz 4 im Jahr 2000 A erste schriftliche Fixierung von Verfahrensregelungen Ist – Regelung: § 20 c SGB V im Jahr 2008 und Überarbeitung im Jahr 2013 A PauschalA und Projektförderung A Differenziertes Förderverständnis Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung Ziele der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2008 Stärkung der Selbsthilfe durch unbedingte Förderverpflichtung der GKV und durch die vollständige Ausreichung der vorhandenen Fördermittel * Formale Regelungen zur bedarfsgerechten Verteilung der Fördermittel auf BundesA, LandesA und regionaler Ebene Vereinfachung des Antragsverfahrens Verlässlichere Bereitstellung der Fördermittel und Transparenz des Fördervolumens Sachverständige Vergabe der Fördermittel * Nach wie vor besteht kein Rechtsanspruch einzelner Antragsteller auf Förderung bzw. auf eine bestimmte Fördersumme. Im Förderjahr nicht ausgereichte Fördermittel müssen im Folgejahr ausgereicht werden. Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung Wesentliche Neureglungen ab 2008 Bisherige Soll8 Regelung wird zur Förderverpflichtung. Fördermittel sind gesetzlich festgelegt. (im Jahr 2014: 62 cent je Versicherten) * Die Verteilung der Fördermittel erfolgt auf verschiedenen Förderebenen und Förderbereiche als Pauschal8 und/oder Projektförderung. Transparenz über verfügbare Mittel und Mittelvergabe Übertragung nicht verausgabter Fördermittel in das Folgejahr Ein– Ansprechpartner8 Modell Vertretungen der Selbsthilfe sind an den Beratungen über die Mittelvergabe beteiligt. Spezifische Regelung zur kassenindividuellen (Projekt8) förderung Zeitnahe Bewilligung und Ausschüttung der Fördermittel (Neuregelung ab 2013) * Grundlage für die Errechnung der Fördermittel ist die Anzahl aller in einem Bundesland wohnhaften gesetzlich Krankenversicherten (KM 6 vom 1.7. Jeden Kalenderjahres). Selbsthilfeförderung durch die Gesetzliche Krankenversicherung Grundlage für die Bearbeitung der PauschalA und Projektförderung ist der „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung – Grundsätze des GKVASpitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 17. Juni 2013“ * * siehe unter www.nakos.de/site/fragen8und8fakten/foerderung/krankenkassen/antragsverfahren/ Die Erarbeitung erfolgte mit Beteiligung der maßgeblichen Vertreter der Selbsthilfe auf Bundesebene. Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung Bilanz nach der Neuregelung ab 2008 Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Krankenkassen zur gemeinschaftlichen Selbsthilfeförderung Installierung von Arbeitskreisen der Krankenkassen und der Selbsthilfe auf Landesebene Festlegung von Bemessungskriterien für die pauschale Förderung von SHGn, SHOn und SHKn auf Landesebene: u. a. Umfang der verfügbaren Fördermittel, Anzahl aller Antragsteller, Anzahl der Mitglieder, Größe der Organisation, Strukturen und Aktivitäten, finanzielle Situation Neu ab 01.01.2014: Abschluss des Antragsverfahren spätestens 3 Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen! Veröffentlichung der Mittelvergabe in jährlichen Transparenzberichten Kooperation und inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Selbsthilfe AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 8 Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung Bilanz nach der Neuregelung ab 2008 Förderer/ Zuwender 1999 2001 2003 2005 Öffentliche Hand A Bund 2007 2008 2,5 2,5 Öffentliche Hand A Länder 15,0 14,7 12,9 12,1 11,4 Gesetzliche Krankenversicherung 7,5 15,7 24,2 27,1 28,8 Gesetzliche Rentenversicherung 3,4 3,2 3,2 3,3 3,2 39,4 2012 41,0 Weitere Einnahmen (z. B. Spenden, Sponsoren, Stiftungen, Aktion Mensch) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 9 Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung Bilanz nach der Neuregelung ab 2008 Umfang der Antragsteller im Jahr 2008 in Gesamtdeutschland ca. 300 Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ca. 800 Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene ca. 270 Selbsthilfekontaktstellen auf Landesebene ca. 35.000 bis 50.000 Selbsthilfegruppen auf Landesebene AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 10 Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV Agenda 1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV 2. Strukturen der Selbsthilfe (8förderung) 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen 4. Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 11 2. Strukturen der Selbsthilfeförderung (s. Leitfaden A.1.1) Bundesebene bundesweite Organisationen der Selbsthilfe Förderung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen Landesebene Selbsthilfekontaktstellen und Landesverbände der Selbsthilfeorganisationen Regionale Ebene Pauschalförderung durch die ARGE GKV8 Selbsthilfeförderung und Projektförderung durch die einzelnen Kassen Regionale, örtliche Selbsthilfegruppen AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 12 2. Strukturen der Selbsthilfeförderung: Verteilung der Fördermittel (s Leitfaden A.1.1) 0,63,6 € im Jahr 2015 je 50 % Krankenversicherten * Kassenarten8 übergreifende 50 % Kassenindividuelle Förderung = Gemeinschafts8 förderung = Projektförderung Pauschalförderung Nicht verausgabte Mittel gehen im Folgejahr in die Gemeinschaftsförderung * Die Fördersummen sind in den Folgejahren entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV anzupassen. AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 13 Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV Agenda 1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV 2. Strukturen der Selbsthilfe (8förderung) 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen 4. Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 14 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung Beispiel: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel der GKV in den Ländern Berlin und Brandenburg in 2011 20 % GKV8Fördergemeinschaft auf Bundesebene BLN: 158.486 € BRB: 126.631 € (Vereinbarung auf SpiKAEbene) Kassenarten8 übergreifende Gemeinschafts8 förderung (50% der Gesamt8 mittel) 80 % GKV8 Selbsthilfeförderung auf Landesebene BLN: 740.832 € * BRB: 551.256 € ** * 633.944 € (2.780.457 Vers. x 0,228 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (46.974 €), nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren (59.914 €), Fördermittel für das Berliner Fortbildungsprogramm für SHG (5.000 €) und Restmittel für 2012 (25.792 €) ** 506.524,34 € (2.221.598 Vers. x 0,228 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (35.173,64 €) und nicht verausgabte Mittel aus 2009 ( 5.461,60 €) und 2010 (4.096,63 €) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 15 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung Beispiel: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel der GKV in den Ländern Berlin und Brandenburg in 2013 20 % GKV8Fördergemeinschaft auf Bundesebene BLN: 206.948 € BRB: 149.205 € (Vereinbarung auf SpiKAEbene) Kassenarten8 übergreifende Gemeinschafts8 förderung (50% der Gesamt8 mittel) 80 % GKV8 Selbsthilfeförderung auf Landesebene BLN: 827.794 € * BRB: 596.832 € ** * 692.133 € (2.836.611 Vers. x 0,244 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (81.332 €) und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren (54.329 €) ** 536.564 € (2.199.032 Vers. x 0,244 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (39.312 €) und nicht verausgabte Mittel aus 2011 ( 15.983 €) und 2012 (4.973 €) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 16 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung Beispiel: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel der GKV in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern in 2014 BLN: 178.010 € 20 % GKV8Fördergemeinschaft auf Bundesebene (Vereinbarung auf SpiKAEbene) Kassenarten8 übergreifende Gemeinschafts8 förderung (50% der Gesamt8 mittel) 80 % GKV8 Selbsthilfeförderung auf Landesebene BRB: 136.211 € M8V : 89.991 € BLN: 902.676 € * BRB: 613.213 € ** M8V : 429.532 € *** * 712.040 € (2.871.131 Vers. x 0,248 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (138.078 €) und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren (52.558 €) ** 544.844 € (2.196.953 Vers. x 0,248 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen (55.026 €) und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren (13.342 €) *** 359.966 € (1.451.476 Vers. x 0,248 € je Vers.) plus zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren (69.566 €) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 17 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung: Struktur der kassenartenübergreifenden Fördermittel in den Ländern Berlin und Brandenburg ab 2008 Landesarbeitskreis Selbsthilfeförderung auf Landesebene zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Akontaktstellen und Aselbsthilfegruppen Mitglieder im Landesarbeitskreis Selbsthilfeförderung: • • • • • Krankenkassen (AOK, Vdek, BKK, IKK/BIG, Knappschaft, LKK) Landesarbeitsgemeinschaft für Selbsthilfeförderung Brandenburg e. V. (LAGS bzw. SEKIS) Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e. V. (LAGASH bzw. Vereinigung Selbsthilfe) Brandenburgische bzw. Berliner Landesstelle für Suchtfragen (BLS) Paritätischer Wohlfahrtsverband – Landesverband Brandenburg bzw. Berlin e. V. Abschluss einer Förder8 bzw. Kooperationsvereinbarung oder einer Geschäftsordnung zwischen den Krankenkassen/8verbänden zur Regelung des Förderverfahrens AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 18 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung: Aufgaben des Landesarbeitskreis Selbsthilfeförderung Entscheidung über die Förderfähigkeit und Bemessung der Förderhöhe (Die Entscheidung treffen die Krankenkassen gemeinsam und einvernehmlich nach Beratung mit den Selbsthilfevertreter) Grundlagen sind § 1 SGB V „Solidarität und Eigenverantwortung“ und § 12 SGB V „Wirtschaftlichkeitsgebot“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung nach § 20c SGB V oder eine best. Förderhöhe besteht nicht. Die Bemessung der Förderhöhe erfolgt unter Berücksichtigung der Erkenntnisse über die Entwicklung der Selbsthilfe im Land Brandenburg, der insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel, der Anzahl der förderfähigen Anträge und dem nachvollziehbaren Förderbedarf der Antragsteller. Das Entscheidungsgremium ist frei in seiner Entscheidung. Die Bewertungskriterien dienen als Orientierungsgröße. Mittel aus der kassenindividuellen Förderung können die Gemeinschaftsförderung aufstocken. AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 19 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern in 2013 **** BLN: ~ 791.681 € *** 80 % GKV8 Fördergemeinschaft im Land Brandenburg Regionale Selbsthilfegruppen Landesverbände der Selbsthilfe BLN (37): 316.782 € (40,0 %) BRB (18): 168.000 € (28,3 %) MV (21): 94.898 € (22,6 %) BLN (356): 229.269 € (28,9 %) ** BRB (726): 232.401 € (39,1 %) ** MV (399): 146.899 € (35,1)** BRB: ~ 594.652 € * MV: ~ 418.672 € * Selbsthilfe8 kontaktstellen BLN (15): BRB (21): MV (8): 240.130 € (30,3 %) 194.251 € (32,6 %) 176.875 € (42,3 %) •Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren ** Durchschnittliche Fördersumme pro SHG in BRB = 320,11 € / Durchschnittliche Fördersumme pro SHG in MV = 368,16 € / Durchschnittliche Fördersumme pro SHG in BLN = 649,03 €. Zusätzlich wurden Projekte gefördert, die den SHGn zugute kommen in Höhe von 5.500 €. *** Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren und Restmittel für 2013 **** differenzierte Angaben unter www.sekis.de AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 20 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung: Verteilung der kassenartenübergreifenden Fördermittel in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern in 2014 **** BLN: ~ 884.556 € *** 80 % GKV8 Fördergemeinschaft im Land Brandenburg Landesverbände der Selbsthilfe Regionale Selbsthilfegruppen BLN (44): 325.533 € (36,8 %) BRB (19): 175.000 € (28,5 %) M8V (20): 86.572 € (21,2 %) BLN (356): 229.584 € (25,95 %) ** BRB (724): 236.489 € (38,7 %) ** M8V (387): 150.640 € (36,9 % )** BRB: ~ 613.213 € * M8V: ~ 408.025 € * Selbsthilfe8 kontaktstellen BLN (14): BRB (21): M8V (8): 241.000 € (27,25 %) 200.500 € (32,8 %) 170.812 € (41,9 %) * Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren ** Durchschnittliche Fördersumme je SHG in BRB = 326 € / in MV = 389 € / in BLN = 644 €. . *** Inklusive zusätzliche Mittel aus der kassenindividuellen Förderung einiger Krankenkassen und nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren. 10 % des Gesamtbudget (88.438 €) wurden für Förderung von Projekten für SHOn zur Verfügung gestellt. **** differenzierte Angaben unter www.sekis.de AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 21 Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV Agenda 1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV 2. Strukturen der Selbsthilfe (8förderung) 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen 4. Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 22 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Fördervoraussetzungen Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen chronisch Kranker und Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörige, die sich die gesundheitliche Prävention und Rehabilitation zum Ziel gesetzt haben und im Verzeichnis der Krankheitsbilder (s. Leitfaden Anlage 2) aufgeführt sind. Allgemeine Fördervoraussetzungen (s. Leitfaden A.5.1) Unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Neutrale inhaltliche Ausrichtung Transparente Darstellung der finanziellen Situation Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe) Pflicht zum sparsamen, wirtschaftlichen und zweckgebundenen Umgang mit den Fördermitteln Hinweis des Fördermittelempfänger auf Förderung durch die Krankenkassen Unterzeichnung der Anträge von zwei zur Vertretung Befugten unterzeichnet werden (außer bei davon abweichen den Satzungsbestimmungen bei Vereinen) Beachtung des Landesdatenschutzgesetzes AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 23 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Fördervoraussetzungen Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen (s. Leitfaden A.5.3) Die Selbsthilfearbeit wird von Betroffenen getragen. Gesundheitsbezogene Aktivitäten stehen im Mittelpunkt. Sie sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten, Behinderungen und die Verbesserung der persönlichen Lebensqualität (s. Leitfaden A.2.3) ausgerichtet, von denen die Gruppenmitglieder selbst oder als Angehörige betroffen sind. Die Gruppe hat ihre Existenz und ihr Angebot öffentlich bekannt gemacht (z. B. bei örtlicher Selbsthilfekontaktstelle) Kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbarkeit, i. d. R.12 Treffen pro Jahr * Gruppengröße von grundsätzlich mindestens 6 Mitgliedern (durchschnittliche Teilnahme von mindestens 4 Mitgliedern **) und offen für neue Mitglieder Mitglieder und Leitung arbeiten ehrenamtlich. Keine Leitung durch professionelle Helfer, die selbst nicht betroffen sind *** Gesondertes Konto nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe Arbeitsplan mit einigen rehabilitativen und präventiven Aktivitäten (nur in den Ländern Berlin und Brandenburg) * In der Regel werden Gruppen erst nach mehrmonatigem Bestehen gefördert. ** Gilt nur im Land Berlin bzw. Brandenburg. *** Das schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von Experten zu best. Fragen oder Problemstellungen nicht aus. AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 24 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Was wird gefördert? Die pauschalen Fördermittel werden den Selbsthilfegruppen als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären Selbsthilfearbeit und für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen zur Verfügung gestellt. Förderfähig sind u.a. (s. Leitfaden A.8.2) Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Porto, Telefon und OnlineA Dienste) Raumkosten und Amiete Fortbildungen oder Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und auf administrative Tätigkeiten abzielen (z. B. kaufmännische Weiterbildung, Weiterbildung zum Vereinsrecht, PCASchulungen) Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen (z. B. Mitgliederversammlungen) Herstellung und Verteilung von Medien (z. B. Flyer, Mitgliederzeitung) Ausgaben für Internetauftritt/ Homepage TagungsA und Kongressbesuche Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen Über die Anerkennung von Ausgaben entscheiden die Krankenkassen nach Maßgabe des Leitfadens und pflichtgemäßem Ermessen AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 25 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Nicht förderfähige Ausgaben (Leitfaden A.8.3) Von der Förderung ausgeschlossen sind: Patientenschulungsmaßnahmen, Funktionstraining und Rehabilitationssport, Nachsorgemaßnahmen gemäß § 43 f. SGB V Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung (§ 30 SGB IX) Therapiegruppen gemäß § 27 ff. SGB V (z.B. Psychotherapie, VerhaltensA, Gesprächstherapie, Ergotherapie). Soziotherapie (§ 37 a SGB V) Primärpräventive Maßnahmen/Präventionskurse (§ 20 SGB V) Ausgaben, die nicht auf gesundheitsbezogene Maßnahmen und Aktivitäten im Sinne des § 20c SGB V ausgerichtet sind, z.B. selbsthilfeferne Freizeitaktivitäten oder Angebote für bestimmte Personengruppen (z.B. Senioren, Alleinerziehende) Pauschale Aufwandsentschädigungen Anteilige RaumA und Mietkosten von Privaträumen AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 26 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Verteilungskriterien 2015 (vgl. Leitfaden A.8.4.2) Jede förderfähige Selbsthilfegruppe erhält eine Grundförderung Die restlichen Fördermittel werden im Land M8V nach Anzahl der Gruppenmitglieder verteilt. Die restlichen Fördermittel werden im Land Berlin nach Anzahl der Gruppenmitglieder, der Gruppentreffen, der durchschnittlichen Teilnehmer/innen und einer nachgewiesenen Fortbildungsteilnahme verteilt. Die restlichen Fördermittel werden im Land Brandenburg nach Anzahl der Gruppenmitglieder, der Gruppentreffen und der durchschnittlichen Teilnehmer/innen verteilt. Neu ab 01.01.2014: Abschluss des Antragsverfahren spätestens 3 Monate nach Ablauf der Antragsfrist und Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen! (s. Leitfaden A.8.4) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 27 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Art der Förderung und Art der Finanzierung (vgl. Leitfaden A.3 und A.4) Die Fördermittel sind pauschale Zuschüsse zur Basisfinanzierung Gesundheitsvorsorge Selbsthilfe. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlossen. Die Förderung wird als Teilfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung * nicht als Fehlbedarfsfinanzierung oder anteilig als Teilfinanzierung (bestimmter Anteil bzw. Prozentsatz der als förderfähig anerkannten Ausgaben). Die Finanzierungsart ist im Bewilligungsschreiben zu benennen Der Fördermittelempfänger kann nur die Förderung der Ausgaben beantragen, die er nicht durch eigene Mittel oder anderweitige Einnahmen bestreiten kann. * Die Förderung erfolgt in Form eines festen Betrages (max. in Höhe der beantragten Summe). Bei Einsparungen oder höheren Einnahmen muss dieser Betrag nicht zurückgezahlt werden, außer wenn die Gesamtausgaben niedriger sind als die Fördersumme (vgl. GKV Leitfaden S. 25) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 28 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Nachweis der Mittelverwendung ab 1.1.2014 (s. Leitfaden A.8.5) * Verwendungsbestätigung für niedrige Förderbeiträge ** Zahlenmäßiger Nachweis (Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben analog der Angaben im Antrag) und Tätigkeitsbericht *** Alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen sind i. d. R. 6 Jahre aufzubewahren **** Die Krankenkassen haben jederzeit das Recht zusätzlich zur Verwendungsbestätigung bzw. Nachweis, Belegliste oder Originalbelege aufzufordern * Der Verwendungsnachweis ist Bestandteil des Antragsformulars und muss nach Erhalt der Fördermittel, spätestens bei der Neuantragstellung eingereicht werden. ** Empfehlung gemäß Leitfaden: bis 500 € *** Empfehlung gemäß Leitfaden: ab 500 € **** Für Selbsthilfegruppen kann eine kürzere Frist festgelegt werden AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 29 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Rückforderung der Fördermittel (s. Leitfaden A.8.6) Unrichtige oder unvollständige Angaben im Antrag Fördermittel werden nicht für den vorgesehen Zweck verwendet Die Krankenkassen können eine Bagatellgrenze festgelegen, bis zu der auf eine Rückzahlung verzichtet wird. Wichtig: Der GKV Leitfaden ist nur für das Handel der Krankenkassen als Fördermittelgeber bindend. Für die Fördermittelempfänger ist nur das rechtlich verpflichtend, was ihnen von den Krankenkassen schriftlich mit dem Bewilligungsschreiben mitgeteilt wird. Deshalb empfiehlt der GKV Spitzenverband die verpflichtenden Bestimmungen in „Allgemeinen Nebenbestimmungen“ als Bestandteil des Bewilligungsschreibens festzulegen. AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 30 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: durchschnittliche Fördersummen in EURO je SHGn in den Ländern Berlin, Brandenburg und M8V von 2009 bis 2014 BRB BLN MV 649 644 624 569 477 472 374 389 368 311 287 304 320 326 307 2010 2011 2012 2013 2014 277 2009 AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 31 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Anzahl der geförderten SHGn in den Ländern Berlin, Brandenburg und M8V von 2009 bis 2014 BRB 747 BLN MV 748 719 726 724 668 374 390 363 354 2009 330 2010 2011 330 2012 399 356 2013 387 356 2014 AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 32 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Krankheitsbilder der geförderten SHGn in den Ländern Berlin, Brandenburg und M8V im Jahr 2014 Diagrammtitel Berlin Brandenburg MV 136 120 109 92 68 66 64 62 58 44 45 43 34 30 25 1010 2 1 2 29 25 14 1 76 75 73 3 4 6 18 15 10 5 020 434 6 7 45 8 9 10 17 15 1 11 353 43 12 13 13 14 7 3 15 6 1 16 0 17 211 18 AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 33 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen: Krankheitsbilder gemäß GKV Leitfaden zur Selbsthilfeförderung AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 34 Selbsthilfeförderung gemäß § 20 c SGB V durch die GKV Agenda 1. Entwicklung der Selbsthilfeförderung durch die GKV 2. Strukturen der Selbsthilfe (8förderung) 3. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung 3.1 Kassenartenübergreifende Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen 4. Kassenindividuelle Projektförderung der AOK Nordost AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 35 3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost: Handlungsleitlinien • Enge Zusammenarbeit mit den Antragstellern bzw. Projektentwicklern (Einbringen der AOK Ideen und des fachlichen Know hows und regelmäßige Besprechung der Entwicklungsfortschritte sowie bei Bedarf logistische Unterstützung bei der Projektumsetzung) • Kontinuierlicher Austausch mit der Selbsthilfe über die Ziele, Probleme, Förderbedarfe und Entwicklungspotentiale in der Selbsthilfe chronisch Kranker. (persönliche Gespräche mit Selbsthilfeakteuren, Teilnahme an Selbsthilfeveranstaltungen, Projektberichte, Fachliteratur, Medien der Selbsthilfe, Befragung fast aller Selbsthilfeorganisationen im Land Brandenburg. • Ausrichtung der AOK Förderung an den von den Selbsthilfeakteuren signalisierten Hauptproblemen bzw. – bedarfen, d. h. Konzentration der AOK Förderung auf bestimmte Schwerpunktthemen. • Langfristige, d. h. jahrelange Förderung von Projekten, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu bewirken. • Transparenz des AOK Förderverfahrens und die Gewährleistung eines kundenorientierten Service bei der Umsetzung des Förderverfahrens AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 36 3. Kassenindividuelle Projektförderung: Fördervoraussetzungen • Bei der Projektförderung gelten dieselben allgemeinen Fördervoraussetzungen wie bei der Kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung (vgl. Leitfaden B.5) • Mit der individuellen Förderung sollen insbesondere Projekte und zielgruppen8 spezifische Förderschwerpunkte gefördert werden. Somit bleibt hier die Gestaltungsmöglichkeit der Förderung den einzelnen Kassen überlassen. (vgl. Leitfaden B.2) • Als Projekt gelten besondere, zielorientierte, zeitlich klar abgegrenzte, gesundheitsbezogene Aktivitäten, die in den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg8Vorpommern durchgeführt werden und über die routinemäßig von der Selbsthilfe durchgeführten Aktivitäten hinausgehen. (vgl. Leitfaden B.2) Gefördert werden sollen insbesondere Projekte, die zielgenau im Rahmen Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und ihren Angehörigen verbessern und deren gesundheitliche Ressourcen stärken. (vgl. Leitfaden B.2) • • Die Projekte müssen von der Kompetenz der Betroffenen getragen werden. (vgl. Leitfaden B.2) Die AOK8Nordost informiert rechtzeitig vor Beginn eines neuen Förderjahres über Antragsfristen und ggf. zu verwendende Antragsformulare und Förderschwerpunkte. (vgl. Leitfaden B.2) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 37 3. Kassenindividuelle Projektförderung: Antragstellung (vgl. Leitfaden B.8.1) • Projektförderanträge können grundsätzlich während des ganzen Jahres eingereicht werden. Die Anträge sollten jedoch langfristig vor Projektbeginn bei der jeweiligen Krankenkasse vorliegen! * • Die Förderung erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Beantragung **, Einsendung des aktuellen Antragsformulars und schriftlicher Bewilligung. Der Projektantrag sollte möglichst folgende Angaben enthalten: Zielsetzungen des Projektes, weitere Projektbeteiligte oder Kooperationspartner, Projektentwicklung, Zielgruppe, Ort und voraussichtliche Laufzeit bzw. Zeitpunkt des Projektes und Kosten des Projektes (Finanzierungsplan) * Über die Förderung von Projekten und die Antragsfristen entscheidet jede Krankenkasse unabhängig und in eigener Verantwortung. ** Auch formlos per E8Mail vor Einsendung des Antragsformulars AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 38 3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost: Bewertungskriterien für Projektanträge • Projekt entspricht Förderschwerpunkten der AOK Nordost • Verbreitungsgrad der Erkrankung • Breitenwirkung des Projekts • Konkrete Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen absehbar • Projekt trägt zur Stärkung von Selbsthilfepotenzialen bei • Konkrete qualitative und/oder quantitative Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit (Prozessqualität) • Konkrete Verbesserung der Selbsthilfeangebotsqualität und/oder Aquantität (Außenwirkung) • Aussagefähigkeit des eingereichten Konzepts (Projektziel, Aprozess, Aauswertung/ Finanzierungsplan) • Stellenwert des Antragstellers im Netzwerk der psychosozialen Versorgung (Größe, Angebote u.a.) • Bisherige Erfahrungen in der Zusammenarbeit • Antrag wurde nur bei AOK Nordost gestellt • Antrag aus anderem Bundesland Ausschlusskriterien: Antragsteller erfüllt Ausschlusskriterien gemäß GKVALeitfaden vom 06.10.2009: u. a. der Verwendungsnachweis für vorheriges Förderjahr fehlt oder das Vorhaben ist eine selbsthilfeferne Aktivität oder richtet sich an sozialen Belangen bestimmter Personengruppen (z.B Senioren oder Alleinerziehende) aus. AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 39 3. Kassenindividuelle Projektförderung: Art der Förderung, Finanzierungsart und Projektbericht (vgl. Leitfaden B.3/B.4) Eine Vollfinanzierung ist i. d. R. ausgeschlossen. Die Förderung wird als Teilfinanzierung gewährt. Die Förderung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung. * Die Finanzierungsart ist im Bewilligungsschreiben zu benennen. Der Projektbericht sollte möglichst folgende Angaben enthalten: wurden die angestrebten Zielsetzungen erreicht ?, wie wurde das Projekt umgesetzt Anzahl der Teilnehmer/innen Ergebnisse des Projektes Weiterführung * Die Förderung erfolgt in Form als Deckungslücke zwischen den vorhandenen Eigenmitteln bzw. anderweitige Einnahmen. AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 40 5.1 Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost Projektförderschwerpunkte und –beispiele Familienselbsthilfe Nachwuchsförderung und Förderung SHGn junger Menschen Unterstützung der Gruppensprecher und Aleiter bzw. der Selbsthilfegruppen Öffentlichkeitsarbeit Verbesserung der Kooperation von Selbsthilfe und medizinischen Versorgern Patienteninformation und Aaufklärung Gewinnung neuer Zielgruppen (u.a. Menschen mit Migrationshintergrund) AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 41 3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost: Art der Zuschüsse für Projekte • Raummiete • Sachkosten (keine Bewirtungsausgaben) • Übernachtung • Fahrtkostenzuschuss • Vortragskosten Arzt • Vortragskosten andere Fachkräfte Zuschusssumme darf nicht höher sein als 95% der Projektkosten AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 42 3. Kassenindividuelle Förderung der AOK Nordost Geförderte Projekte 2011 bis 2014 (Stand 17.11.2014) Anzahl 2011 Anzahl 2012 Anzahl 2013 Anzahl 2013 Anzahl 2014 Anzahl 2014 Bewilligte Anträge Bewilligte Anträge Bewilligte Anträge Abgelehnte Anträge Bewilligte Anträge Abgelehnte Anträge BLNA SHG 91 73 74 12 81 7 BLNA SHO 42 45 33 2 32 1 BLNA SHK 3 5 6 0 7 0 BRBA SHG 39 37 56 10 61 24 BRBA SHO 20 16 19 2 14 1 BRBA SHK 8 12 14 0 13 1 MVA SHG 116 80 110 11 81 10 MVA SHO 10 19 18 0 25 1 MVA LAGA SHK 1 2 1 0 2 0 Fördereb ene AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 43 Förderung der Selbsthilfe durch die Gesetzliche Krankenversicherung 6. Aktuelle Herausforderungen/ Entwicklungen in der Selbsthilfe und Selbsthilfeförderung) effizienter und effektiver Einsatz der begrenzt verfügbaren Mittel mit dem Ziel einer notwendigen Weiterentwicklung der Selbsthilfeangebote in Zusammenarbeit von Krankenkassen, Rentenversicherung und Öffentliche Hand Entwicklung qualitativer Bemessungskriterien für die pauschale Förderung von SHGn, SHOn und SHKn auf Landesebene Intensivere Kooperation und inhaltliche Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen und Selbsthilfe Verlässliche Finanzierung statt Projektitis Ansprache gering vertretener Bevölkerungsgruppen: junge Menschen, Migranten, alte Menschen, Angehörige chronisch Kranker i. v. m. neuen interkulturellen Selbsthilfekonzepten Konzepte zur sinnvollen Ergänzung der psycho8sozialen Versorgung durch Selbsthilfeangebote AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 44 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! AOK Nordost Datum: 23.04.2015 Folie: 45
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