Allgemeine Geschäftsbedingungen MediLive, Film

Karlheinz Gelhardt , Höhenstraße 5, D-69488 Birkenau
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt
1. Geltungsbereich
Die Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen der MediLive, Film- und
Multimedia Agentur Gelhardt erfolgen ausschließlich auf der Basis dieser
Geschäftsbedingungen, sofern nicht einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen
getroffen wurden. Sie gelten auch weiterhin neben anderen Geschäftsbedingungen,
soweit sie nicht durch diese ausdrücklich abgeändert oder aufgehoben werden.
2. Leistungen
Zum Leistungsumfang gehören:
Planung, Konzeption, Herstellung, Bearbeitung von audiovisuellen Medien, z.B. Video-,
TV- und Filmproduktionen, Multimedia insgesamt oder in Teilen
Mit der unter a) angeführten Leistungen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen;
Lieferung, Vermietung oder Vermittlung von Technik, Räumen und Personal;
Konzeption und Durchführung von Live-Übertragungen, Kongressorganisation, Events
mit der unter d) angeführten Leistungen im Zusammenhang stehende Teilleistungen
Vertrieb / Verkauf von Software
Vertrieb / Verkauf von Hardware
3. Preise, Angebote
Das Entgelt für die Inanspruchnahme von Leistungen der MediLive, Film- und Multimedia
Agentur Gelhardt richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste, falls nicht schriftlich
eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise der MediLive, Film- und
Multimedia Agentur Gelhardt verstehen sich netto ab Studio Birkenau zuzüglich jeweils
gültiger Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Versicherung, Zoll usw., soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Angebote der MediLive, Film- und
Multimedia Agentur Gelhardt sind freibleibend und unverbindlich. Im übrigen bedürfen
Angebote, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen zur Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Soweit nicht anders
angegeben, hält sich die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt an die in ihren
Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
Maßgebend sind die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von der MediLive, Film- und
Multimedia Agentur Gelhardt genannten Preise. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen
werden gesondert berechnet. In den Preisen für technische Geräte sind grundsätzlich
keine Personal- und Materialkosten enthalten. Die Bedienung der Technik der MediLive,
Film- und Multimedia Agentur Gelhardt erfolgt grundsätzlich durch deren Personal (in
Ausnahmefällen ist die Vermietung von Technik ohne Personal möglich).
Material- und Personalkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
Mindestberechnung für Personal und Technik beträgt eine Stunde, angefangene Stunden
werden voll berechnet.
Karlheinz Gelhardt
Medilive Film und Multimedia Agentur
Höhenstraße 5
D-69488 Birkenau/Hornbach
Tel. 06201 - 3995 0
Fax 06201 - 3995 22
e-mail: office@medilive.de
www.medilive.de
Karlheinz Gelhardt , Höhenstraße 5, D-69488 Birkenau
Eine Schicht beträgt 10 Arbeitsstunden. Vorbereitungs-, Rüst- und Reisezeiten gelten als
Arbeitszeit.
Für Überstunden und Nachtarbeit an Werktagen wird ein 25%iger, für Sonn- und
Feiertagsarbeit ein 100%iger Zuschlag auf die Stunden- bzw. Tagessätze in Rechnung
gestellt. Der Berechnungszeitraum für Tagegeld und Übernachtungskosten beginnt mit
der Abfahrt bei der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt und endet mit
Ankunft bei MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt Zeitverzögerungen durch
Verschulden des Auftraggebers gehen zu deren Lasten.
4. Konzeption
Legt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt die Konzeption (Exposé,
Treatment, Storyboard, Drehbuch) zu ihrem Leistungsangebot vor, kommt der
Produktionsauftrag danach nicht zustande, trägt der Auftraggeber die Kosten der
Konzeption.
Bei nachträglich stornierten Aufträgen werden bereits erbrachte Leistungen anteilig in
Rechnung gestellt.
5. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erwirbt nach Zahlung der Schlussrechnung die Nutzungs- bzw.
Lizenzrechte an den Vertragsgegenständen für die Nutzungsarten, den Zeitraum, die
Zielgruppe und das Gebiet wie sie jeweils im Einzelvertrag bzw. im Angebot, in der
Auftragsbestätigung oder in der Konzeption aufgeführt sind.
Die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt geht grundsätzlich davon aus, dass
der Auftraggeber alle Rechte an den von ihm zur Bearbeitung oder Verwaltung gelieferten
Werken besitzt. Der Auftraggeber stellt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur
Gelhardt von allen Ansprüchen Dritter, die wegen einer Verletzung von Urheberrechten
oder sonstigen Rechten Dritter aufgrund der von der MediLive, Film- und Multimedia
Agentur Gelhardt als Auftragnehmerin vorgenommenen Bearbeitung geltend gemacht
werden, in vollem Umfang unverzüglich frei.
Das gilt auch für Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Urheberrechte
Die Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte und Lizenzrechte an der
ganzen Leistung und an jeder Teilleistung verbleiben - wenn nicht ausdrücklich etwas
anderes schriftlich vereinbart wird - bei der MediLive, Film- und Multimedia Agentur
Gelhardt.
7. Musiknutzung und GEMA
Wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt die MediLive, Film- und
Multimedia Agentur Gelhardt die Rechte für Musiknutzung.
Der Auftraggeber bezahlt die Aufführungsrechte (GEMA). Es besteht Einvernehmen, daß
die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt die GEMA-Meldung im Namen, aber
für Rechnung des Auftraggebers abgibt.
Karlheinz Gelhardt
Medilive Film und Multimedia Agentur
Höhenstraße 5
D-69488 Birkenau/Hornbach
Tel. 06201 - 3995 0
Fax 06201 - 3995 22
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8. Zahlungsbedingungen
Auf den Werkslohn und die Nebenvergütungen sowie Ausgaben und Spesen sind
angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, die branchenüblich den
Produktionsabschnitten entsprechen.
1/2 bei Auftragserteilung
1/2 bei Ablieferung
Zahlbar jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto.
9. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an unseren Leistungen verbleibt bis zur vollständigen Bezahlungen bei der
MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt. Der Käufer ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend
gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder unstreitig sind.
10. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die MediLive, Filmund Multimedia Agentur Gelhardt verlassen hat.
11. Gewährleistung
Für fremdbezogene und von der MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt nicht
veränderte Teile übernimmt die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt keine
Gewährleistung. Sie tritt jedoch ihre eigenen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem
jeweiligen Lieferanten an dem Auftraggeber ab.
Bei Sachmängeln ist die MediLive, Film- und Multimedia Agentur Gelhardt nach ihrer Wahl
zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mängelfreier Teile oder einer
mängelfreien Sache berechtigt.
Bestimmte Eigenschaften im Rahmen der MediLive, Film- und Multimedia Agentur
Gelhardt Leistungen werden nicht zugesichert.
Masterbänder werden, wenn nicht Abweichendes vereinbart wurde, für die Dauer von
zwei Jahren nach erfolgter Abnahme aufbewahrt.
Produktionsbänder (Rohmaterial) werden nach Abnahme gelöscht.
12. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung sind sowohl gegen den Auftraggeber, als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
Werden bereits fest disponierte Aufträge verschoben oder storniert, ist die MediLive, Filmund Multimedia Agentur Gelhardt berechtigt, Ausfallhonorare und Ausfallkosten zu
berechnen.
Karlheinz Gelhardt
Medilive Film und Multimedia Agentur
Höhenstraße 5
D-69488 Birkenau/Hornbach
Tel. 06201 - 3995 0
Fax 06201 - 3995 22
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13. Übertragungstechnik
Bei Richtfunk oder Laserübertragung übernehmen wir keine Haftung bei Ausfall durch
Witterungseinflüsse, sowie technischen Defekt.
14. Verkauf / Vertrieb
1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere
Darstellung von Waren in Katalogen, Werbebroschüren, in unseren Shop`s oder im
Internet stellen kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den
Kunden, selbst ein Vertragsangebot abzugeben, bzw. die Ware zu bestellen. Technische
sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten.
2. Der Kunde ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden.
3. Der Vertrag kommt zustande durch Annahme der Bestellung durch uns, durch Erfüllung
des Kaufvertrages durch uns, spätestens jedoch drei Wochen nach Bestelldatum, wenn
wir nicht bis dahin das Vertragsangebot schriftlich abgelehnt haben.
4. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des
Kunden – abzulehnen, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
5. Ebenso sind wir berechtigt, die Annahme der Bestellung von einer angemessen
Anzahlung abhängig zu machen. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, wenn
der Kunde die Anzahlung geleistet hat oder sich mit ihr einverstanden erklärt hat.
6. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht
ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für
den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Im Falle der
Nichtverfügbarkeit oder der teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich
informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
7. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen,
dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Dies gilt
insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit und/oder beantragtem oder eröffnetem
Insolvenzverfahren.
15. Preise - Zahlung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer extra
ausgewiesen. Lieferung und Montage sind im Preis nicht enthalten, es sei denn, dies ist
ausdrücklich vorgesehen. Für den Fall von Sonderangeboten gilt der angebotene Preis
auf die Sonderaktion befristet.
2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne,
Material- oder Warenkosten, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend den
Kostensteigerungen oder Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur
berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt.
3. Preise in Katalogen, Werbebroschüren und Internetshop gelten nur für den
angegebenen Zeitraum.
4. Der Kaufpreis ist spätestens bei Erhalt der Ware bzw. bei Anlieferung und ohne
Skontoabzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zahlt der Kunde auch
innerhalb von weiteren 10 Tagen nach Erhalt der Ware nicht, gerät er in Zahlungsverzug.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
Karlheinz Gelhardt
Medilive Film und Multimedia Agentur
Höhenstraße 5
D-69488 Birkenau/Hornbach
Tel. 06201 - 3995 0
Fax 06201 - 3995 22
e-mail: office@medilive.de
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Zusätzlich sind wir berechtigt für jede Mahnung einen Betrag in Höhe von € 5,-- zu
berechnen.
5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
16. Leistungszeit
1. Soweit die gewünschte Ware nicht vorrätig ist, erfolgt eine Lieferung/Bereitstellung der
Ware unverzüglich nach unserer Selbstbelieferung. Ein vereinbarter Liefertermin erfolgt
unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung. Im Falle einer Verzögerung des
Liefertermins werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Zu Teillieferungen
sind wir berechtigt.
2. Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer
angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
17. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der
Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden
Geschäftsbeziehung um 20 % übersteigt, sind wir zur Freigabe der Vorbehaltsware auf
Verlangen des Unternehmers verpflichtet.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes
pfleglich zu behandeln und uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die
Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von
etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware
sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der
Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen
diese Verpflichtungen und durch die erforderlichen Interventionsmaßnahmen gegen
Zugriffe Dritter auf die Waren entstehen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren herauszuverlangen.
Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2 vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag
nicht mehr zuzumuten ist.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur
Einziehung der Forderungen berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst
einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Karlheinz Gelhardt
Medilive Film und Multimedia Agentur
Höhenstraße 5
D-69488 Birkenau/Hornbach
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18. Gefahrübergang
1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware auch bei einer Lieferung erst mit der Übergabe der
Ware auf den Verbraucher über.
2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Versendung bestimmten
Person auf den Unternehmer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
19. Gewährleistung
1. Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu
verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art
der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages
(Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem
Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde Schadensersatz, so gelten die
nachstehenden Haftungsbeschränkungen.
4. Verbraucher haben uns offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Monaten nach Empfang
der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
5. Unternehmer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und
Mengenabweichungen untersuchen und uns erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von
einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind
uns innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle
Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst,
für den Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
6. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Empfang der Ware. Für
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Empfang der Ware.
7. Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Karlheinz Gelhardt
Medilive Film und Multimedia Agentur
Höhenstraße 5
D-69488 Birkenau/Hornbach
Tel. 06201 - 3995 0
Fax 06201 - 3995 22
e-mail: office@medilive.de
www.medilive.de
Karlheinz Gelhardt , Höhenstraße 5, D-69488 Birkenau
20. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung sowie die
unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren
Durchschnittsschaden.
2. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten,
durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir
sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung oder aus Garantie. Weiter
gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
21. Schlussbestimmungen
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort
unser Geschäftssitz.
22. Ergänzende Vorschriften
Für alle Vereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB über den
Werkvertrag, bzw. den Werklieferungsvertrag sowie die gesetzlichen Vorschriften
urheberrechtlicher und lizenzrechtlicher Art, soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine
abweichenden Regelungen getroffen wurden.
23. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
24. Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit gesetzlich zulässig, ist Birkenau ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus den
Vertragsverhältnissen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag unser Geschäftssitz in Birkenau. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Karlheinz Gelhardt
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