Bekanntmachungsblatt der Stadt Niedernhall Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Achim Beck, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail: bekanntmachungsblatt@niedernhall.de • www.niedernhall.de Nr. 18 01. Mai 2015 AMTLICHES . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - Vorzeitiger Redaktionsschluss Anzeigenschluss für das Bekanntmachungsblatt, KW 20, Erscheinungstermin 15.05.2015, ist bereits am Dienstag, den 12.05.2015 um 12.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. --------------------------------------------------------------------Die nächste Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 11.05.2015 statt. Die genaue Tagesordnung wird rechtzeitig im Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. --------------------------------------------------------------------- Spendenübergabe anlässlich des ebmpapstMarathons 2014 Rundum froh gelaunte Gesichter waren am 22. April 2015 im Grundschulhof zu erblicken, als Frau Krenz im Namen von ebmpapst Herrn Bürgermeister Beck - stellvertretend für den gesamten Gemeinderat einen Scheck über 4.200 € überreichte. Wie bereits schon an anderer Stelle berichtet, hat sich der Niedernhaller Gemeinderat beim letzten ebmpapstMarathon an einem Spendenlauf in Form eines Staffellaufes beteiligt und hierfür 100 € je gelaufenem Kilometer erhalten. Trotz kürzester Trainingsphase hat der Gemeinderat die 42,195 km in einer beachtlichen Zeit von 4 Stunden und 17 Minuten absolviert. Der schnellste Läufer benötigte zum Vergleich 2 h 40 min und der langsamste Läufer 5 h 22 min. In der Gesamtwertung hätte der Gemeinderat somit den 101. Platz von 132 erreicht. Dies sollte Ansporn genug dafür sein, beim nächsten Marathon die Hunderter-Marke zu knacken. Die Spende über 4.200 € wird wie folgt verwendet: 1.900 € für die Outdoor-Tischtennisplatte im Grundschulhof, je 500 € für den Kindergarten Städtle und Giebelheide sowie die Kleinkind-Betreuung, 400 € für die Niedernhaller Bücherei und 400 € für die Mittagsbetreuung in der Grundschule. Über diese finanzielle Unterstützung haben sich alle Spendenempfänger überaus gefreut. Die Stadt Niedernhall bedankt sich an dieser Stelle bei ebmpapst für diese tolle Aktion und beim gesamten Gemeinderat für dessen vorbildlichen Einsatz für ihr Heimatstädtchen. Das Bild zeigt die anwesenden Stadträte, die bunte Schar der Spendenempfänger sowie Frau Krenz und Herrn Bürgermeister Beck bei der Spendenübergabe. --------------------------------------------------------------------- Freibadsaison-Start Wasserratten aufgepasst! Die neue Freibadsaison steht vor der Tür. Das Freibad öffnet am Freitag, den 8. Mai 2015. Liebe Badegäste! Wenn Sie dieses Jahr eine Saison- oder Familienkarte kaufen möchten, bringen Sie Ihre Saisonkarte oder Familienkarten (bei Familienkarten bitte alle Karten von Familienmitgliedern) vom Vorjahr mit. Diese wird bei Bezahlung aufgeladen und ist sofort gültig. Bei verloren gegangen Karten wird eine Ersatzkartengebühr (Jugend: 2,50 € und Erwachsene 5,00 €) zusätzlich verlangt! Für neue SaisonFamilienkarten wird pro Person ein Passbild oder ein Bild ähnlicher Größe benötigt. Sie können diese bereits jetzt schon, zusammen mit einem Kartenantrag, auf dem Rathaus, Zimmer 6, abgeben und erhalten dann im Freibad die fertigen Karten. In den Vorjahren gekaufte Zehnerkarten behalten Ihre Gültigkeit. Bei Hochbetrieb wird es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie dafür schon jetzt um Verständnis. Seite 2 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2015 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2015 beschlossen. Mit Erlass vom 24. April 2015 hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Nach § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung nachstehend öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird ab 04. Mai 2015 an sieben Tagen auf dem Rathaus, 1.Stock, Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 581. ber. S.698) zuletzt geändert am 16. April 2013 (GBl. S.55) hat der Gemeinderat der Stadt Niedernhall am 23.02.2015 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. 14.548.000 EUR den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 10.908.000 EUR davon im Verwaltungshaushalt 3.640.000 EUR im Vermögenshaushalt 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) von 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0 EUR 0 EUR §2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR §3 Die Steuersätze werden festgesetzt 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 380 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 280 v.H. 2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge §4 Niedernhall, den 29.04.2015 Achim Beck Bürgermeister Bekanntmachungsblatt Nr. 18 vom 01. Mai 2015.docx Informationen zur Förderung Sanierungsgebiet „Altstadt III“ 1. Fördervoraussetzungen • Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen • Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie vor Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG schriftlich vereinbart wurden. 2. Was wird gefördert? Sanierungsbedingte private Modernisierungen Eine Förderung von umfassenden Erneuerungsmaßnahmen privater Gebäude kann nur erfolgen, wenn die wesentlichen Missstände und Mängel des Gebäudes beseitigt bzw. behoben werden (umfassende Sanierung). Gefördert werden kann bis max. 25% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei Wohnnutzung und bis max. 25% bei sonstiger (z.B. gewerbliche Nutzung). Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt und der STEG vor Beginn der Baumaßnahmen. Förderfähige Maßnahmen sind z.B. • energetische Erneuerungen durch Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Türen, Wände, Fenster), • Einbau und Erneuerung der sanitären Einrichtungen (Bad, Dusche, WC), • Verbesserung der Heizungsinstallation (z.B. Zentralheizung) • Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (z.B. Zusammenlegen von kleinen Räumen), • Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung im Gebäude • Erneuerung der Elektroinstallation, Verbesserung im Sanitärbereich • Begradigung von Decken und Wänden • Schaffung von Wohnungsabschlüssen • Instandsetzungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen stehen Nicht förderfähig sind: Unterlassene Instandsetzungen am bzw. im Gebäude Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“) Nicht schriftlich vereinbarte Baugewerke Maßnahme die über den Standard hinaus gehen Sanierungsbedingte private Gebäudeabbrüche Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen Gründen nicht erhalten werden kann, kann der Eigentümer bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten sowie 100 % des untergehenden Gebäudewertes erhalten. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der Denkmalbehörde sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG vor Abbruch des Gebäudes. Eine Förderung des Gebäuderestwerts erfolgt nur bei Erstellung eines mit der Stadt abgestimmten Neubaus! Auch die Förderung der Abbruchkosten ist in der Regel mit Seite 3 der Bedingung verbunden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Neubau zu erstellen. Ansprechpartner Stadt Niedernhall Bürgermeister Beck Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall Tel. 07940 /9125-0, Fax 07940 /9125-31 a.beck@niedernhall.de die STEG Stadtentwicklung GmbH Herr Jaeschke Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn Tel. 07131/ 9640-14 ralph.jaeschke@steg.de --------------------------------------------------------------------- Informationsabend über die Einführung der BioEnergieTonne - BETty Am 23.04.2015 fand als siebte Veranstaltung aus einer Reihe von Terminen der Informationsabend zur Einführung der BioEnergieTonne BETty in Niedernhall statt. Die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis zeigte sich sehr erfreut über die zahlreichen Besucher, die ihr Interesse an den Veränderungen bei der Abfallentsorgung ab dem 01.01.2016 bekundeten. Die Besucher hörten sich den Vortrag über die Einführung und den Umgang mit der BioEnergieTonne an. Im Anschluss daran nutzten viele die Möglichkeit Fragen zu stellen. Für die Abfallwirtschaft war dies eine rundum gelungene Veranstaltung. „Die Veranstaltung hat uns gezeigt, dass die Bürger grundsätzlich interessiert sind, aber auch noch viele Fragen haben, die mit den Veränderungen ab 2016 zusammen hängen. Umso wichtiger ist es uns, so viele Informationen wie möglich an die Bevölkerung weiter zu geben.“ Weitere Veranstaltungstermine unter www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de und im aktuellen Blickpunkt Abfall. --------------------------------------------------------------------- Schulkindbetreuung für Grundschulkinder berufstätiger Eltern in den Sommerferien Nach der guten Resonanz in den letzten Jahren wird auch dieses Jahr wieder in den ersten beiden Wochen der Sommerferien für Grundschulkinder von berufstätigen Eltern eine Ferienbetreuung angeboten. Die Betreuung wird von Donnerstag, 30.07.2015 bis Freitag, 14.08.2015 in den Betreuungsräumen Grundschulgebäude durchgeführt. Die Kosten der Schulkindbetreuung betragen pro Tag 6,- € und für das Mittagessen zusätzlich 3,50 €. Bitte melden Sie Ihr Kind verbindlich bis spätestens 01.07.2015 an. Das Anmeldeformular können Sie im Sekretariat des Bildungszentrums Niedernhall, direkt bei der Grundschulbetreuung oder im Rathaus, BürgerService, abholen. --------------------------------------------------------------------- Seite 4 des Staatswaldes einen Einschlagstop erlassen. Auch den Privatwaldbesitzern wird dringend empfohlen, nur das Sturmholz aufzuarbeiten und eventuelle Nachhiebe erst nach einer Marktberuhigung Entwicklung des Borkenkäfers kann so verhindert ab Herbst 2015 durchzuführen. werden. Vor Beginn der Aufarbeitung ist es erforderlich, sich Der Sturm „Niklas“ hat unsere Wälder im Hohenlomit dem Revierleiter in Verbindung zu setzen. Nicht hekreis mit einem Anfall von 2.500 Festmeter weit alle Sortimente können aktuell verkauft werden. weniger geschädigt, wie es in anderen Landesteilen Eine rasche Abfuhr ist nur bei einer konkreten Abder Fall war. Problematisch ist aber die Kombination sprache mit dem Kunden gewährleistet. Die Reviervon Einzel- und Nesterwürfen, viel Bruchholz in leiter vor Ort teilen den Waldbesitzern das für deren Kombination mit der warmen und trockenen WitteVerhältnisse optimale Sortiment mit. Im Falle, dass rung in den Monaten März und April. Alles zusamdas Schadholz nicht zeitnah aufgearbeitet werden men ein idealer Nährboden für die Entwicklung des kann, vermittelt das Forstamt entsprechende UnterBorkenkäfers. nehmerunterstützung. Weitere Auskünfte erteilt das Um dies zu verhindern ist eine zeitnahe AufarbeiForstamt, Tel.: 07940 18-560 oder die zuständigen tung des Sturmholzes wichtig. Um den Markt zu Revierleiter. Die jeweiligen Kontaktdaten der Revierentlasten und einen raschen Abfluss des Schadholleiter sind auch unter www.hohenlohekreis.de beim zes sicher zu stellen, hat ForstBW für den Bereich Forstamt zu finden. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zeitnahe Aufarbeitung notwendig des Sturmholzes STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - am 07.05. Herzlichen Glückwunsch Herrn Hermann Seez zum 78. Geburtstag zum Geburtstag Wir gratulieren allen Jubilaren - auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden wollen - zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 02.05. Herrn Lothar Thiele zum 74. Geburtstag am 03.05. Frau Hedwig Vogt zum 90. Geburtstag am 04.05. Herrn Georgios Gounaris zum 75. Geburtstag am 05.05. Frau Anneliese Seez zum 75. Geburtstag zur Goldenen Hochzeit am Donnerstag, den 23.04.2015 feierten die Eheleute Helga und Günter Schray das Fest der Goldenen Hochzeit. Im Namen der Stadt Niedernhall Ihr Bürgermeister Achim Beck ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- am 06.05. Herrn Erich Wilhelm Rapp zum 79. Geburtstag VERANSTALTUNGEN . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - Maibaumstellen vor dem Rathaus Tanz in den Mai Am Mittwoch, 30.04. um 19.00 Uhr von der FreiwilliAm 30. April 2015 nach dem Maibaumstellen im gen Feuerwehr unter Mitwirkung der Stadtkapelle. Kelterhof Niedernhall. Für das leibliche Wohl sorgen Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. die Feuerwehr und die Stadtkapelle Niedernhall. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- SCHULEN . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - Pflanzung für die Aktion Blühender Schul- Mit von der Partie war Bürgermeister Achim Beck, der für die Aktion Blühender Schulhof die Patenhof 2015 schaft übernahm. Die Gärtner der Kreisgruppe Hohenlohe-Franken im In den Kübel kommt, was den Kindern gefällt. Den Württembergischen Gärtnereiverband e.V. (WGV) ganzen Sommer über werden die bepflanzten Kübel sowie Schulkinder der Klassenstufe drei des Bilbei guter Pflege den Schulhof verschönern und bundungszentrums Niedernhall bepflanzten am Dienster machen. tag, 21. April zahlreiche Pflanzkübel für die Aktion „Blühender Schulhof“. Bekanntmachungsblatt Nr. 18 vom 01. Mai 2015.docx „Unter fachmännischer Anleitung legen die „kleinen Gärtner“ selbst Hand an und für manchen Schüler ist es das erste Mal, dass er mit Erde und Pflanzen in Berührung kommt“, verriet Sandra Röger, die sich im Vorfeld mit den Kindern unterhalten hatte. „Uns Gärtnern ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Kinder die Schätze der Natur kennenlernen und selbst mit allen Sinnen begreifen“, so Röger weiter. Intention der Gärtner der Kreisgruppe HohenloheFranken ist es deshalb, mit der Aktion „Blühender“ Schulhof zum einen den Schulhof zu verschönern, aber auch mit der Verantwortung für die Pflanzenpflege die Kinder für den Wohlfühlfaktor Blumen und Pflanzen zu sensibilisieren. Die Kreisgärtnergruppe Hohenlohe-Franken nimmt sich deshalb bereits seit acht Jahren in die Pflicht, mit dem Projekt „Blühender Schulhof“ Nachwuchsbildung zu leisten. Seite 5
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