Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! das 1. Jahr im Amt der MAV-Mitglieder unserer Erzdiözese ist vorüber und die einzelnen Mitglieder der MAV finden sich mitten im Praxisalltag vielfältiger Aufgaben in den Dienststellen wieder. § 26 MAVO ist ein zentraler Paragraph für die MAV-Praxis und enthält inhaltlich wichtige Aufgaben für die MAV. Er beschreibt die in der praktischen Arbeit der MAV sich ergebenden notwendigen und vielfältigen speziellen Beteiligungstatbestände. Neben einem Überblick über die Inhalte sollen die einzelnen Absätze intensiv bearbeitet werden. Dabei werden auch immer wieder praktische Beispiele der Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV erörtert. Sie haben auch Gelegenheit, Ihre Fragen aus der Praxis an die Referentin zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Dr. jur. Astrid Deusch Bildungs- u. Rechtsreferentin Otto Meier KAB Diözesanverbandssekretär Schulungsprogramm 2015 Die allgemeinen Aufgaben der Mitarbeitervertretung nach § 26 MAVO Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und MAV Maßnahmen, die der Einrichtung und den Mitarbeiter/innen dienen Die MAV als Anlaufstelle der Mitarbeiter/innen für Anregungen und Beschwerden Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger Mitarbeiter/innen Eingliederung ausländischer Mitarbeiter/innen Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen Zusammenarbeit mit den Sprecher/innen der Jugendlichen und der Auszubildenden Einsatz für die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung Einsatz für frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen Anspruch auf Vorlage von erforderlichen Unterlagen durch den Dienstgeber für die Arbeit der MAV Hinzuziehung der MAV bei Gesprächen der Mitarbeiter/innen mit dem Dienstgeber Referentin: Dr. jur. Astrid Deusch, Bildungs- und Rechtsreferentin Stabsstelle Bildung und Recht, Referat ANP, Freiburg Ein detailliertes Einladungsprospekt für die jeweiligen Schulungstermine können Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern anfordern oder im Internet unter www.arbeitnehmerseelsorge.de einsehen. Die Tagungszeiten sind jeweils von 9.30 – 16.30 Uhr. Die Kosten betragen 105,00 € für beide Tage incl. Verpflegung u. Tagungsmaterial. Beide Seminartage bilden eine Einheit und können nicht einzeln gebucht werden! Datum Seminarort Ansprechpartner/in / Anmeldung bei: 04. + 18.03.2015 Reichenau Haus Insel Reichenau Referat ANP Dr. Astrid Deusch Okenstraße 15 79108 Freiburg 0761 / 5144-232 e-mail anp-recht@seelsorgeamt-freiburg.de 24. + 31.03.2015 Offenburg Kath. Regionalstelle Referat ANS Franz Feger Straßburger Str. 39 77652 Offenburg 0781 / 9250-20 e-mail franz.feger@kath-ortenau.de 16. + 24.06.2015 Neckarelz Bruder Klaus Referat ANP Dr. Astrid Deusch Okenstraße 15 79108 Freiburg 0761 / 5144-232 e-mail anp-recht@seelsorgeamt-freiburg.de 15. + 23.09.2015 Rastatt St. Bernhard Referat ANS Bernhard Renz Rechts der Alb 28 76199 Karlsruhe 0721 / 98855-16 e-mail arbeitnehmerseelsorge@kath-region-ka.de 16. + 24.11.2015 Freiburg Kath. Akademie Referat ANS Eva Roth-Bleckwehl Schauinslandstr. 41a 79100 Freiburg 0761 / 29290-24 e-mail e.roth-bleckwehl@kath-region-fr.de 2
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