Vereinszeitschrift L)Mach mit 01/2015

01 2015
L ) Mach mit!
Neues aus dem Nazareth Verein e.V.
einfach
Gutes tun...
Schaffenberg
tritt zurück
Pflegestärkungsgesetz
1
MDK-Noten
L)Mach mit!
Liebe Leserinnen und Leser,
wir begrüßen Sie in dieser Ausgabe von
„L) Mach mit!“ zum ersten Mal im Jahr 2015.
Der Jahreswechsel liegt bereits einige Zeit
hinter uns, wir erlauben uns dennoch, Ihnen für dieses Jahr die besten Wünsche mit
auf den Weg zu geben. Im PflegeZentrum
Travemünder Allee (PZTA) haben wir auch
2015 viel vor. Begleiten Sie uns auf unserem
Weg – die Termine für dieses Jahr finden
Sie auf der Rückseite dieser Ausgabe von
„L) Mach mit!“.
Zum Jahresstart trat das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Wir haben für Sie zusammengestellt, was sich durch dieses Gesetz in der
Pflege ändert (Seite 7). Außerdem berichten
wir über die aktuelle Benotung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
(Seite 6). Besonders freuen wir uns, Ihnen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstellen
zu dürfen, die ihre Qualifikation als Praxisanleiter erfolgreich abgeschlossen haben
(Seite 2).
Viel Freude hat der Fasching in unsere Häuser gebracht. Auf den Seiten 4 und 5 haben
wir Ihnen einige Foto-Impressionen dazu
zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen
viel Spaß mit dieser Ausgabe von „L) Mach
mit!“ und freuen uns mit Ihnen auf den
herannahenden Frühling.
Herzlichst Ihre
Antje Roepke
Geschäftsleiterin
PZTA
Jorg Robbers
kaufmännischer
Leiter
01 2015
L ) Mach mit!
PZTA Team
Neues aus dem Nazareth Verein e.V.
Erfolgreiche Weiterbildung:
Das PZTA hat zwei neue Praxisanleiterinnen
Das PflegeZentrum Travemünder Allee
(PZTA) ist aus Überzeugung ein Ausbildungsunternehmen. „Besonders in Zeiten
des Fachkräftemangels nehmen wir unsere
Verantwortung ernst“, erklärt die PZTAGeschäftsleiterin Antje Roepke. Ein Kernstück der betrieblichen Ausbildung sind
die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter,
die den Auszubildenden das praktische
Wissen vermitteln. Deshalb fördert das
PZTA die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur „Praxisanleiterin
in der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege“. Erfolgreich abgeschlossen haben
die 200-stündige Weiterbildung im Januar
einfach
Gutes tun...
2015 Kathrin Damm und Ute Knoop. Im Rahmen des Bildungsprogrammes des „Ameos
Instituts NORD“ in Neustadt in Holstein
haben sich die beiden Pflegekräfte mit den
Themenfeldern Berufspädagogik, Didaktik, Kommunikation, Sozialpsychologie,
Berufskunde, gesetzlichen Grundlagen und
pflegewissenschaftlichen Grundlagen beschäftigt. Zum Abschluss der Weiterbildung
erbrachten sie einen Leistungsnachweis in
Form eines schriftlichen Entwurfs und der
Präsentation einer Anleitungssituation.
Antje Roepke: „Wir sind stolz auf unsere
neuen Praxisanleiterinnen.“
Schaffenberg
tritt zurück
Pflegestärkungsgesetz
MDK-Noten
1
Zu unserem Titelbild: Maria Kottke und Rüdiger
Wulff erfreuen sich am Frühlingsanfang und
pflanzen gemeinsam Blumen zur Verschönerung
des Gemeinschaftsraums im Haus Nazareth.
Foto: Margret Witzke
Impressum
L)Mach mit!
Herausgeber:
Nazareth Verein e.V. – Sozialwerk
Für den Inhalt verantwortlich:
Ingo Schaffenberg
www.nazareth-verein.de
Logoentwicklung: deerns&jungs,
agentur für corporate design
und branding, Hamburg
Gemeinsam feierten Ute Knoop und Kathrin Damm (vorne) mit den Wohnbereichsleitungen Claudio
Ciulla und Rebecca Meiske, den Pflegedienstleitungen Ramona Zimmermann und Annegret Fromm und
PZTA-Geschäftsleiterin Antje Roepke die erfolgreiche Weiterbildung.
Foto: Andreas Eilers
2
Gesamtherstellung:
Druckerei Hans Brüggmann OHG,
Kronsforder Allee 40e, 23560 Lübeck
www.brueggmann-druck.de
Nazareth Verein intern
Manche Wege kann man nicht bis zum Ziel gehen –
Vereinsvorsitzender Ingo Schaffenberg tritt zurück
Die Entscheidung war keine leichte, betont
der Vorsitzende des Nazareth Vereins, Ingo
Schaffenberg, doch er wird sein Amt niederlegen und sich aus der Arbeit im Nazareth Verein zurückziehen. Die Geschicke des
Vereins wird künftig sein Stellvertreter Uwe
Both lenken. Ingo Schaffenberg geht, noch
bevor die Umwandlung des Vereins in die
gemeinnützige GmbH abgeschlossen sein
wird.
Fragt man Ingo Schaffenberg nach den
Gründen für seinen Rückzug, betont er,
dass die Gründe hierfür vielfältiger Natur
sind. „Ich muss Prioritäten setzen. Mein
Leben hat sich stark verändert, seitdem
ich im Juni 2013 das Amt des Vorsitzenden
übernommen habe. Die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf sowie des Ehrenamtes
ist so nicht mehr möglich. Als Vater einer
14 Monate jungen Tochter möchte ich mehr
Zeit der Familie widmen. Auch ist es meine
Überzeugung, und das leben wir als Familie
Schaffenberg auch, dass beide Eltern ihrem
Beruf nachgehen können. Als Vater unserer
Charlotte Marie erlebe ich eine spannende
und wohltuende Zeit. Dies ist unbezahlbar.
Und unwiederbringlich“, so der 44-jährige
Schaffenberg, der neben seinem Engagement für den Nazareth Verein auch seit
2008 als Teil der SPD-Fraktion der Lübecker
Bürgerschaft angehört.
Dem Haus Nazareth bleibe er aber stets verbunden und wohl gesonnen, ist sich Ingo
Schaffenberg sicher. Er wird auch weiterhin
der Tochtergesellschaft des Vereins, der NV
Servicegesellschaft GmbH, hauptamtlich als
Geschäftsführer vorstehen. Von seinen freiwerdenden zeitlichen Kapazitäten werde
auch die Gesellschaft profitieren, verspricht
Schaffenberg, der im von der Servicegesellschaft betriebenen Café Nazareth im letzten Jahr einige Veränderungen angestoßen
hat. Eine neue Speisekarte, die Aktion Sus-
pended Coffee (aufgeschobener Kaffee) und
viele neue Produkte im Sortiment gehen auf
seine Arbeit zurück. Schaffenberg kündigt
an: „Ich habe immer noch neue Ideen. Demnächst machen wir auch etwas mit Musik.
Stillstand ist Rückschritt.“
„Dem Verein wünsche ich alles Gute auf
dem Weg zur gGmbH. Ich bin mir sicher,
dass der Vorstand stets im Konsens und zum
Wohle des Hauses agieren wird. Ich hoffe
auf Ihr Verständnis und wünsche Ihnen, den
Bewohnerinnen und Bewohnern und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Gesund-
heit, Glück und alles Gute. Ich danke allen
für die gemeinsame Zeit“, verabschiedet
sich Ingo Schaffenberg. Der Vorstand des
Nazareth Vereins bereitet nach wie vor die
Umwandlung in eine gGmbH vor. Mittlerweile liegen positive Stellungnahmen aller
zu beteiligenden Behörden vor. Der stellvertretende Vorsitzende Uwe Both ist zuversichtlich: „Die Vielzahl der Behördengänge
hat uns etwas im Zeitplan zurückgeworfen,
aber in der ersten Jahreshälfte bekommen
wir die Umwandlung hin.“
Am 2. März 2015 verabschiedete Uwe Both im kleinen Kreis den bisherigen Vorsitzenden Ingo Schaffenberg aus dem Vorstand und bedankte sich für seine geleistete Arbeit.
Foto: Gregor Voht
PZTA aktuell
PZTA-Mitarbeiterinnen werden Katalog-Models
Die WIBU-Gruppe mit Sitz in Ahrensburg ist
ein zuverlässiger Lieferant des PflegeZentrums Travemünder Allee (PZTA) für Produkte
rund um die Pflege. Am 10. März 2015 werden Mitarbeiterinnen des PZTA an einem
Fotoprojekt des Lieferanten teilnehmen. Die
Bilder werden im WIBU-Katalog 2016 veröf-
fentlicht werden. Es ist bereits das zweite
Mal, dass Mitarbeiter des PZTA am Fotoshooting teilnehmen werden. Dieses Mal
haben Kathrin Damm, Anke Brinse, Martina
Paine, Julia Heinze und Jacqueline Menzel
die Gelegenheit, am professionellen Fotoshooting teilzunehmen. Die PZTA-Geschäfts3
leiterin Antje Roepke freut sich: „Die Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern ist uns immens wichtig. Mit der WIBUGruppe sind wir seit Jahren verbunden. Das
werden bestimmt sehr schöne Fotos.“
Fasching 2015
Faschingsfeier unter dem Motto
Karneval in Venedig
Fotos: Team Soziale Betreuung
Auch in diesem Jahr feierten die Bewohner des PflegeZentrums Travemünder Allee
(PZTA) das närrische Faschingsfest. Etwas Besonders war dieses Mal das Motto –
Venedig, die schöne Lagunenstadt in Italien, lieferte das Thema. Am Rosenmontag
feierten die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Nazareth im Therapieraum,
einen Tag später dann die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses am Stadtpark
im Grünen Salon. Begleitet wurde das Fest durch die musikalische Untermalung von
Herrn Moldenhauer und seinem Akkordeon. Eindrücke vom närrischen Treiben haben
wir auf dieser Doppelseite für Sie zusammengestellt.
4
Seid Ihr bereit
zur fünften Jahreszeit?
Ob Sonne, Schnee oder auch Regen
Fastnacht ist ein wahrer Segen,
denn jeder darf ein anderer sein,
der eine groß, der andere klein,
der eine laut, der andere leise,
mit und auch ohne Meise.
Total egal hier gilt kein Maß,
es geht ganz einfach nur um Spaß!
Achim Schmidtmann
Karneval in Venedig
Cowboy-Kostüm und ein Glas Kölsch in der Hand? Ja, auch das ist
Karneval. In Venedig jedoch geht alles etwas prunkvoller zu. Die
für die Lagunenstadt charakteristischen Masken, Feuerwerke und
Tierkämpfe sind traditionelle Bestandteile des venezianischen
Karnevals. Seine Wurzeln reichen bis zu den Fastenzeit-Bräuchen
der Antike zurück. Startpunkt ist nicht, wie bei den deutschen
Jecken, der 11. November, sondern erst der 26. Dezember. Mit den
Festivitäten beginnen die Bewohner der italienischen Stadt mit
Weltruhm aber erst 10 Tage vor Aschermittwoch. Der Höhepunkt:
die Prämierung des besten Kostüms.
5
PZTA aktuell
Trotz neuer Maßstäbe: Sehr gute Noten für das PZTA
Am 30. Januar 2015 war Zeugnisausgabe an
den Schulen in Schleswig-Holstein. Für die
rund 390.000 Schülerinnen und Schüler
an öffentlichen Schulen bedeutete das in
den meisten Fällen, wie zu jedem Zeugnis,
eine Bewertung des Geleisteten in Noten.
Regelmäßig benotet werden jedoch nicht
nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch
Pflegeeinrichtungen wie das PflegeZentrum Travemünder Allee (PZTA).
Der medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft und benotet jährlich den allgemeinen Bereich des Hauses
Nazareth, den Spezialbereich des Hauses
Nazareth und das Haus am Stadtpark. Erstmals fanden bei der aktuellen Bewertung
neue Bewertungsrichtlinien Anwendung,
die zum Jahrbeginn 2014 eingeführt worden
waren. In der fünften Ausgabe von „L)Mach
mit!“ des Jahres 2013 hatten wir detailliert
über diese Richtlinien informiert. Die Richtlinien waren erst nach einem dreijährigen
Schiedsverfahren zwischen Pflegekassen
und Heimbetreibern entstanden. Im Wesentlichen wurde das Stichprobenverfahren verändert. Außerdem erhielten Fragen
zur Prävention von Wundliegen, zur Flüssigkeitsversorgung und zur regelmäßigen
Überprüfung von freiheitseinschränkenden
Maßnahmen eine stärkere Gewichtung.
Bei der ersten Benotung nach den neuen
Richtlinien konnten die Häuser des PZTA,
wie auch in den Jahren zuvor, sehr gute Noten erreichen. PZTA-Geschäftsleiterin Antje
Roepke freut sich: „Wir fühlen uns in unserer Arbeit bestätigt. Auch mit neuen Richtlinien kam der MDK erneut zu sehr guten
Ergebnissen für unsere Häuser. Die Noten
belegen, dass Qualität bei uns einen hohen
Stellenwert hat.“
6
PZTA Info
Bundesregierung stärkt die Pflege in zwei Schritten –
erstes Gesetz trat bereits zum Jahreswechsel in Kraft
Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel
gesetzt, die Rahmenbedingungen für die
Pflege in Deutschland zu verbessern. Zu
diesem Zweck sollen in der aktuellen Wahlperiode des Deutschen Bundestages zwei
Pflegestärkungsgesetze verabschiedet werden. Das erste der beiden Gesetze trat zum
1. Januar 2015 in Kraft. Das zweite soll bis
spätestens 2017 folgen.
Mehr Leistungszugang
durch das erste
Pflegestärkungsgesetz
Spürbar wurde das Inkrafttreten des ersten Pflegestärkungsgesetzes für die Zahler
von Pflegeversicherungsbeiträgen. In zwei
Schritten werden die Beiträge um insgesamt 0,5 Beitragspunkte angehoben. Eine
Leistungssteigerung der Pflegeversicherung
um 20 Prozent wird so erreicht werden.
Damit sollen verschiedenartige Maßnahmen ermöglicht werden, damit die Versorgung in der Pflege spürbar verbessert wird.
Für die Verbesserungen in Pflegeheimen
stehen bundesweit jährlich 1 Milliarde Euro
mehr zur Verfügung. Vom Pflegestärkungsgesetz wird also auch das PflegeZentrum
Travemünder Allee (PZTA) betroffen sein.
In der Kurzeitpflege werden künftig jährlich Kosten von 3.224 EUR von der Pflegekasse übernommen. Bisher waren es nur
3.100 EUR. Wer seinen Anspruch auf Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege
verwendet, kann künftig bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege pro Jahr über die Pflegekasse abrechnen. Neu ist außerdem, dass
Menschen, deren Pflegebedarf unterhalb
der Pflegestufe I liegt, deren Alltagskompetenz aber erheblich eingeschränkt ist
(Pflegestufe 0), Zugang zu Leistungen der
Kurzzeitpflege haben. Eine weitere Verbesserung durch das Pflegestärkungsgesetz
ist, dass mit rund einer Milliarde Euro mehr
zusätzliche Betreuungskräfte in voll- und
teilstationären Pflegeeinrichtungen finanziert werden. Mit der Erhöhung der Anzahl
dieser Kräfte ist bezweckt, dass die durch sie
erbrachten ergänzenden Betreuungsangebote künftig allen Pflegebedürftigen offen
stehen können. Bisher war ein erheblicher
allgmeiner Betreuungsbedarf, wie er bei
demenzkranken Menschen besteht, hierfür
die Voraussetzung. Bewohner stationärer
Einrichtungen werden außerdem vom erhöhten Leistungsbeitrag aus der Pflegeversicherung profitieren können.
Neben diesen praktisch relevanten Veränderungen in der Gegenwart bewirkt das erste
Pflegestärkungsgesetz aber auch etwas für
die Zukunft. Kernstück des Gesetzes ist ein
sogenannter „Pflegevorsorgefond“. Sein
Ziel: die Abfederung von zukünftig möglichen Beitragssteigerungen zur Pflegeversicherung. Der Fond ist mit Blick auf den
Zeitpunkt gestaltet, zu dem die Menschen
der geburtenstarken Jahrgänge auf Pflege
angewiesen sein werden. Der Pflegevorsorgefond, juristisch ein Sondervermögen
wie das bekannte Bundesbahnvermögen,
wird von der Bundesbank verwaltet werden. Beginnend mit dem Jahr 2015 werden
0,1 Beitragssatzpunkte eingezahlt. Ab dem
Jahr 2035 können dann aus diesem Fond
Beitragssteigerungen abgefedert werden.
Neudefinition der Pflegebedürftigkeit durch das zweite
Pflegestärkungsgesetz
Zur Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes kündigte der Pflegebevollmächtigte
der Bundesregierung, Staatsekretär Karl-Josef
Laumann, bereits an: „Weitere Maßnahmen
und Gesetzesinitiativen werden folgen. Die
Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes laufen
auf Hochtouren.“ Genau dieser neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird wesentlicher Teil
des zweiten Pflegestärkungsgesetzes werden.
Daran war bereits Kritik laut geworden. Vertreter von Sozialverbänden und Politik hatten gefordert, diese Neudefinition müsse bereits mit
dem ersten Pflegestärkungsgesetz erfolgen,
da er Grundlage der mit den beiden Gesetzen
bezweckten Reformen sein müsse.
Neben der Begriffsdefinition und einem
neuen Begutachtungsverfahren der Pflegebedürftigkeit wird das zweite Pflegestärkungsgesetz, welches spätestens 2017
vorliegen soll, noch weitere Neuerungen
mit sich bringen. Dazu gehört die erneute
Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung um weitere 0,2 Prozentpunkte, aber
auch die Einführung von fünf Pflegegraden
statt der bisherigen drei Pflegestufen. Erprobt werden die Maßnahmen des zweiten
Pflegestärkungsgesetzes bereits seit 2014
im Rahmen von zwei Modellprojekten. Die
Ergebnisse werden noch im ersten Quartal
2015 vorliegen. Anschließend wird die Praxistauglichkeit der geplanten Neuerungen
bewertet werden, bevor es dann zur Verabschiedung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag
kommt.
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Termine und Veranstaltungen
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19 Uhr,
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10. März 2015,
14-15 Uhr
Ostersonntag
10:00 Uhr Osterfrühstück
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17. und 31. Mär
z 2015
10:00 Uhr Osterfrühstück
auf der Wanderdüne beschützt
15:00 Uhr Osterkaffee
in der Villa Travemünde
8
Sommerfest
27. Juni 2015
ab 13 Uhr