Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN „DARAST UND UMGEBUNG – 12. ÄNDERUNG“ MARKT BAD GRÖNENBACH BEGRÜNDUNG VORENTWURF PROJEKT-NR. 9953 05 9953 Begründung Vorentwurf Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Aufstellungsverfahren 4 1.1 1.2 1.3 1.4 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanvorentwurf Bebauungsplanentwurf Satzungsbeschluss 4 4 4 4 2 Einfügung in die Bauleitplanung des Marktes Bad Grönenbach 4 2.1 2.2 2.3 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung“ Anlass und Ziel des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung – 12. Änderung“ 4 5 3 Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches 6 4 Erschließung 6 5 Kiesabbautiefe 6 6 Grundwasserschutz 7 7 Immissionsschutz 7 8 Ver- und Entsorgung 8 9 Grünordnung/Rekultivierung 8 10 Bodendenkmalpflege 12 11 Umweltbericht 12 5 11.1 Einleitung 12 11.1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplans 12 11.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung 12 11.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschl. der Prognose bei Durchführung der Planung 13 11.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung 14 11.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 14 11.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 14 11.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich 14 11.5 Alternative Planungsmöglichkeiten 16 11.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten 16 11.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) 16 11.8 Zusammenfassung 17 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 2 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 12 Planungsstatistik 17 13 Beteiligte Behörden/Sonstige Träger öffentlicher Belange 17 14 Bestandteile des Bebauungsplanes 18 15 Verfasser 18 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 3 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 1 Aufstellungsverfahren 1.1 Aufstellungsbeschluss Der Marktgemeinderat Bad Grönenbach hat in seiner Sitzung vom 21. Oktober 2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Darast und Umgebung – 12. Änderung“ beschlossen und ortsüblich bekanntgemacht. 1.2 Bebauungsplanvorentwurf In der Sitzung vom 24. März 2015 beschloss der Marktgemeinderat, dem Bebauungs- und Grünordnungsplanvorentwurf zuzustimmen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanvorentwurfes in der Zeit vom 8. April 2015 bis 8. Mai 2015 im Rathaus des Marktes Bad Grönenbach statt. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 8. April 2015 bis 8. Mai 2015 Gelegenheit gegeben, zum Vorentwurf Stellung zu nehmen. 1.3 Bebauungsplanentwurf In der Sitzung vom __________ beschloss der Marktgemeinderat, dem Bebauungsplanentwurf zuzustimmen (Billigungs- und Auslegungsbeschluss). Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag vom __________ bis __________ im Rathaus Markt Bad Grönenbach öffentlich aus. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom __________ bis __________ Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. 1.4 Satzungsbeschluss Der Marktgemeinderat des Marktes Bad Grönenbach hat in der Sitzung vom __________ den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 2 Einfügung in die Bauleitplanung des Marktes Bad Grönenbach 2.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der Markt Bad Grönenbach verfügt über einen seit dem 7. Mai 1990 rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, in dem das Plangebiet entsprechend seiner Lage innerhalb des Vorranggebietes Kies und Sand KS-UA-9 Darast (gemäß Ziel B IV 3.2.4.1 des Regionalplans Donau-Iller) als Kiesabbaufläche mit dem Rekultivierungsziel „landwirtschaftliche Nutzfläche“ dargestellt ist. Der Bebauungsplan ist damit im Bereich der Kiesabbauflächen aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 4 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 2.2 24. März 2015 Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung“ Mit dem seit 1989 rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung“ haben die Darast-Gemeinden Woringen und Wolfertschwenden sowie der Markt Bad Grönenbach ein einheitliches Konzept zur Regelung des Kiesabbaus und der Rekultivierung im Vorranggebiet Kies und Sand KS-UA-9 Darast (RP Donau-Iller) verwirklicht. Die Aufstellung dieses Bauleitplanes war erforderlich, um künftig negative Entwicklungen für Natur und Landschaft durch ein übergreifendes Konzept zur Steuerung von Abbau und Rekultivierung auszuschließen. Die in diesem Bebauungs- und Grünordnungsplan festgesetzten „Flächen für Abgrabungen“ entsprechen der 1. Abbaustufe bei der Verwirklichung des Gesamtkonzeptes der vollständigen Auskiesung des Abbaubereiches. Der Abbaubereich ist entsprechend des Bedarfes durch förmliche Bebauungsplanänderungsverfahren zu erweitern. Bisher wurden im Abbaugebiet „Darast“ auf dem Gemeindegebiet von Bad Grönenbach elf förmliche Änderungsverfahren durchgeführt (1. Änderung – 1992: Änderung Böschungsbereiche und geringfügige Erweiterung der Abbauflächen, 2. Änderung – 2000: Festsetzung von „Sondergebieten zur Verarbeitung und Veredelung von Kies - Baustoffgewerbe“, 3. Änderung – 2003: Regelung der zukünftigen Nutzung für ein Altablagerungsgrundstück und für Flächen zur Oberflächenwasserentsorgung, 4. Änderung – 2001: Erweiterung des Abbaubereiches auf Flächen westlich der Kreisstraße MN 22, 5. Änderung – 2004: Erweiterung des Abbaubereiches auf Flächen an bestehende Kiesgruben angrenzend, zwei weitere Änderungen als planungsrechtliche Voraussetzung für Photovoltaikanlagen in Kiesgruben (6. und 7. Änderung), 8. Änderung – 2007: Erweiterung des Abbaubereiches auf Flächen an bestehende Kiesgruben angrenzend, 9. Änderung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine weitere PhotovoltaikAnlage. 10. Änderung – 2013 Erweiterung des Abbaubereiches auf Flächen an bestehende Kiesgruben angrenzend, 11. Änderung - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine weitere Photovoltaik-Anlage. 2.3 Anlass und Ziel des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung – 12. Änderung“ Der vorliegende Bebauungs- und Grünordnungsplan liegt vollständig innerhalb des Geltungsbereiches des seit 1989 rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Darast und Umgebung“ des Marktes Bad Grönenbach und überplant Teilbereiche der Bebauungspläne „Darast und Umgebung – 8. Änderung“ vom 21. Februar 2008 und „Darast und Umgebung – 10. Änderung“ vom 20. August 2013: Erweiterung des Abbaubereiches auf Bad Grönenbacher Flur (Gemarkung Zell) im Bereich westlich von Zellereinöde um ca. 4,9 ha entsprechend der o. g. Gesamtkonzeption zur vollständigen Auskiesung des Vorranggebietes KS-UA-9 Darast durch Erweiterung einer bestehenden Kiesgrube. Bei dem Kiesabbauvorhaben sind die einheitlichen Grundsätze zur Realisierung des Abbaus und die mittlerweile aufgrund geänderter naturschutzfachlicher Anforderungen aktualisierten Rekultivierungsgrundsätze des o. g. gemeindeübergreifenden Bebauungs- und Grünordnungsplanes als Zielvorgaben zu beachten. Die betroffenen Grundstücke gehören einem Kiesunternehmen und stellen so einen zusammenhängenden größeren Kiesabbaubereich dar. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 5 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 3 24. März 2015 Bestand innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches Plangebiet Kiesabbau Die geplante Erweiterung der Abgrabungsfläche liegt westlich von Zellereinöde und westlich des Wirtschaftsweges Flur-Nr. 163/1. Sie umfasst landwirtschaftlich genutzte Grundstücke Flur-Nr. 150 und 151 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nr. 165/4 und 150/1 der Gemarkung Zell. Die Teilflächen sind keine neuen Abbaubereiche. Sie wurden in den Geltungsbereich aufgenommen, um die Anpassung an den bestehenden, unmittelbar nördlich und westlich anschließenden Abbaubereich und die dazugehörigen Böschungsbereiche herbeizuführen. Die bestehenden landwirtschaftlichen Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 150 werden zur Ermöglichung des Kiesabbaus entfernt. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen und dingliche Sicherungen sind bereits mit den Nutzern getroffen worden. In Nord-Süd Richtung verläuft durch das Plangebiet eine 20 kV-Leitung die die noch bestehenden Gebäude im Plangebiet, sowie die nördlich des Plangebietes gelegenen Gebäude versorgt. Nördlich und südlich sowie im Westen schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen an. Im Nordwesten schließt das Plangebiet unmittelbar an die bestehende Kiesgrube an, in der im nördlichen Teil eine Freiflächensolaranlage angesiedelt ist. Die nächsten Anwesen außerhalb der neu geplanten Abbaufläche befinden sich ca. 15 m nördlich des Plangebietes im Bereich Zellereinöde. Im Osten befindet sich eine weitere Kiesgrube, die nördlich von Zellereinöde bis an den Wirtschaftsweg Flur-Nr. 153/3 heranreicht. 4 Erschließung Plangebiet Kiesabbau Die neu geplante Abbaufläche schließt unmittelbar nordwestlich und westlich an eine bestehende Kiesgrube bzw. bereits planungsrechtlich gesicherte Abbaugebiete an. Insofern ist für die überplanten Grundstücke eine Erschließung aus Richtung Westen über die vorhandene Kiesgrubenzufahrt vorgegeben. 5 Kiesabbautiefe Die Kiesabbautiefe im Abbaugebiet Darast ist generell auf 3 m über dem Grundwasserhöchststand begrenzt. Die konkrete Festlegung der Abbausohle erfolgt im Rahmen der einzelnen Genehmigungsverfahren. Die Richtlinien für Anlagen zur Gewinnung von Kies, Sand und Steinen und Erden legen als maximale Kiesabbautiefe bei Trockenbaggerungen das Maß von max. 2 m über Grundwasserhöchststand fest. Entsprechend der Lage des Abbaugebietes im Memminger Trockental als Grundwasserüberschussgebiet von überregionaler Bedeutung mit überdurchschnittlicher Ergiebigkeit und Qualität wird die Kiesabbautiefe aus Gründen des Grundwasserschutzes höher festgesetzt. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 6 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Mit der zwingend vorgeschriebenen Kiesabbautiefe auf 3 m über dem Grundwasserhöchststand kann eine potentielle Grundwassergefährdung minimiert werden. Zudem weisen die Grundwasserpegelstände im Darast eine hohe Schwankungsbreite auf. Mit der Begrenzung der Abbautiefe auf 3 m über Grundwasserhöchststand können künftige rekultivierte Flächen vor Vernässungen weitestgehend geschützt werden. 6 Grundwasserschutz Die Plangebiete liegen im Anstrombereich der Trinkwasserschutzgebiete der Gemeinde Woringen und der Stadt Memmingen. Für die Anstrombereiche können Auflagen wie für Trinkwasserschutzzonen IIIb als Richtschnur herangezogen werden; diese Auflagen werden eingehalten: 7 Im Rahmen der Abbautätigkeit ist darauf zu achten, dass Lagerungs-, Arbeits- und Fahrbereiche dicht und medienbeständig zu befestigen sind und Bereiche, in denen mit grundwassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, überdacht werden. Für die Lagerung wassergefährdender Stoffe wird gleichzeitig auf die Bestimmung der VAWS (Entwurf) hingewiesen. Die Versickerung des unverschmutzten Oberflächenwassers sollte in Anbetracht des geringen Flurabstandes zum Grundwasser nur über die belebte Bodenzone in Form von Flächen- und Muldenversickerung erfolgen. Bei geringen Flurabständen ist eine Versickerung über Schachtbrunnen auszuschließen. Für die Entwässerung von befestigten Hof- und Verkehrsflächen sind die „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag)" anzuwenden. Als Maßstab können die Ausführungen zur Zone Illb herangezogen werden, wobei mittlere Untergrundverhältnisse zugrunde gelegt werden können. Die belebte Bodenzone muss eine Mindeststärke von 0,3 m aufweisen. Im Einzelfall ist die Notwendigkeit einer Löschwasserrückhaltung zu prüfen. Die Gründungssohle von etwaigen baulichen Anlagen muss über dem höchsten Grundwasserspiegel liegen. Angesichts der Nähe zu den Trinkwasserversorgungen (Stadt Memmingen, Gemeinde Woringen) sind sowohl die Stadtwerke Memmingen als auch der Zweckverband der Wasserversorgung der Woringer Gruppe an künftigen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. Zur Überprüfung der Grundwassersituation sind in den derzeit rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplänen „Darast und Umgebung" der Darast-Gemeinden Grundwasserbeobachtungsbrunnen vorgeschlagen. Die konkrete Lage noch nicht verwirklichter Messstellen ist mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt abzustimmen, welches im gesamten Abbaugebiet Darast ein großräumiges Grundwassermessstellennetz aufzubauen beabsichtigt. Immissionsschutz Plangebiet Kiesabbau Die im Plangebiet vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück Flur-Nr. 150 werden zur Ermöglichung des Kiesabbaus entfernt. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 7 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Nördlich des Plangebietes befinden sich außerhalb der förmlich festgesetzten Flächen für Abgrabungen landwirtschaftliche Betriebe mit dazugehörigen Wohngebäuden. Das am nächsten gelegene Wohngebäude befindet sich nördlich des geplanten Abbaugebietes auf der Westseite des landwirtschaftlichen Wirtschaftsweges Flurstück-Nr. 163/1. Der Mindestabstand liegt mit ca. 15 m in einem Bereich, in dem die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm für Mischgebiete (150 m) nicht mehr sicher realisiert werden kann. Gemäß den schalltechnischen Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungspläne „Darast und Umgebung“ der Darastgemeinden darf angesichts der umfangreichen Abbautätigkeit für die im Außenbereich zulässigen Wohngebäude der Planungsrichtpegel für gemischte Nutzungen jeweils in der Tages- und Nachtzeit jedoch um bis zu 5 dB(A) überschritten werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei weiterem Voranschreiten des Kiesabbaus im Vorranggebiet K/S UA 9 „Darast" die Wohnnutzung langfristig aus dem Gebiet verlagert wird und neue Gebäude sich erst nach dem Erlöschen der Abbautätigkeit ansiedeln. Der Bad Grönenbacher Ortsteil Zell liegt ca. 800 m westlich des geplanten Abbaugebietes und ist durch einen Höhenrücken visuell und immissionsschutzfachlich vom geplanten Abbaugebiet sowie den Zufahrtswegen abgeschirmt. Schallschutzmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. 8 Ver- und Entsorgung Aufgrund des Charakters der Flächen sind Einrichtungen der Ver- und Entsorgung in den einzelnen Plangebieten nicht erforderlich. Die in Nord-Süd Richtung durch das Plangebiet verlaufende 20 kV-Leitung die die noch bestehenden Gebäude im Plangebiet, sowie die nördlich des Plangebietes gelegenen Gebäude versorgen, sind vor dem Kiesabbau entsprechend zu verlegen. 9 Grünordnung/Rekultivierung Nach § 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft bei der bauleitplanerischen Abwägung besonders zu berücksichtigen. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wurden bereits im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung" von 1989 umfangreiche Rekultivierungsgrundsätze für die Abbaubereiche festgesetzt. Bei der Eingriffsbilanzierung ist zu berücksichtigen, dass der Trockenkiesabbau einen temporären Eingriff darstellt. Durch die Rekultivierungsgrundsätze ist festgelegt, dass die Flächen nach Auskiesung entsprechend den naturschutzfachlichen Vorgaben rekultiviert werden. Dadurch ist ein Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft auf den jeweiligen Abbaugrundstücken selbst gewährleistet. Als Maßstab für die Ausgleichsverpflichtung dient die Zielvorgabe im Rekultivierungskonzept des Regionalverbandes Donau-Iller. Demnach ist im Landkreis Unterallgäu in Abstimmung mit der Abbauindustrie ein Mindestbiotopanteil von 30 % der Eingriffsfläche als ökologische Ausgleichsflächen zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Dieser Mindestbiotopanteil ist hauptsächlich als Rohbodenstandort mit wechselfeuchten Mulden bzw. Sukzessionsflächen auszuführen. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 8 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Die Rekultivierungsgrundsätze, niedergelegt im rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung – Markt Bad Grönenbach" werden durch die vorliegende Bebauungsplanänderung entsprechend den aktuellen naturschutzfachlichen Vorgaben angepasst. Der Verlauf der Böschungen wurde an die bestehenden Festsetzungen für die angrenzenden Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches angepasst. Rekultivierte landwirtschaftliche Nutzfläche Nachdem eine intensive ackerbauliche Nutzung der rekultivierten Flächen aus Gründen des Grundwasserschutzes, der veränderten Bodenverhältnisse und der zu erwartenden kleinklimatischen Situation nach dem Ende des Abbaus nicht in Frage kommt, sind geeignete Grünlandnutzungen zu entwickeln. Durch den Kiesabbau wird eine erhebliche Verfestigung des Untergrundes stattfinden. Deshalb muss die Abbausohle vor Auftrag der Rekultivierungsschicht ausreichend und nachhaltig gelockert werden. Der Auftrag der Rekultivierungsschicht hat schichtweise und während der Frostperiode zu erfolgen, falls der Rekultivierungsauftrag nicht schichtenweise im Rückwärtskippverfahren unter Auflockerung der Fahrspuren auf der zuvor aufgebrachten Schicht aufgetragen werden kann, um eine Verdichtung des Oberbodens weitgehend zu verhindern. Auch muss darauf geachtet werden, dass die Arbeiten bei trockener Witterung und trockenem Boden ausgeführt werden. Wegen fehlender Vorflut ist ein Einbau von Drainagen in der landwirtschaftlichen Nutzfläche nicht zulässig. Die rekultivierte landwirtschaftliche Nutzfläche ist durch den Auftrag von 0,75 m Abraum und 0,25 m Mutterboden herzustellen. Die Ansaat der landwirtschaftlichen Nutzflächen (Grünland) hat mit geeigneter Saatmischung zu erfolgen. Die Ansaat sollte in der Zeit von Mitte Mai bis Juni erfolgen. Die Düngung mit Phosphatkali und Kalk ist nach den Ergebnissen der Bodenuntersuchung vor der Einsaat durchzuführen. Die Stickstoffdüngung richtet sich nach den festgestellten Pflanzenentzügen. Sie hat ganz gezielt zu den einzelnen Aufwüchsen zu erfolgen. Die Nährstoffe in den organischen Düngern sind entsprechend anzurechnen. Drei bis vier Wochen nach Ansaat ist ein Unkrautschnitt durchzuführen. Sämtliche Rekultivierungsarbeiten sind durch das Landratsamt Unterallgäu zu kontrollieren. Sukzessionsböschungen Die Böschungsbereiche werden, da sie bei Fortschreiten der Kiesausbeute teilweise weiter abgebaut werden, als Sukzessionsböschungen festgelegt. Das neue Geländeniveau entspricht einer Neigung von ca. 1:2. Eine Begrünung erfolgt ausschließlich durch natürliche Sukzession auf Kiesrohboden. Anpflanzungen Die rekultivierten landwirtschaftlichen Flächen sollen, besonders entlang von Wegen und Grenzen, mit Einzelbäumen durchgrünt werden. Dafür sprechen folgende Gründe: Bäume sind wichtige Gliederungselemente in der Feldflur als ökologische Inseln in den Agrarflächen sind sie wichtige Lebensräume für Tiere. Dabei sollten sie möglichst gleichmäßig verteilt werden (Biotopvernetzung). Zur Anpflanzung geeignete Gehölze sind: 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 9 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Hauptbaumarten Acer pseudoplatanus - Bergahorn Fraxinus excelsior - Esche Quercus robur - Stieleiche Nebenbaumarten Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Salix caprea - Salweide Sorbus aucuparia - Eberesche Malus communis - Wildapfel Pyrus communis - Wildbirne Prunus avium - Vogelkirsche Pflanzgrößen Bäume Heister 2 x verpflanzt 125 cm - 150 cm Eine Festsetzung von Gehölzstandorten erfolgt nicht, um entsprechend der noch nicht bekannten Aufteilung der rekultivierten Landwirtschaftsfläche keine Bewirtschaftungshindernisse zu schaffen. Ausgleichsfläche Kiesabbau Entsprechend den aktualisierten Rekultivierungsgrundsätzen sind mindestens 30 % der Eingriffsfläche des Kiesabbaus als Biotopfläche zu gestalten. Dementsprechend ist im Bebauungsplan im südlichen Bereich der Sukzessionsböschung eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Ausgleichsfläche Kiesabbau festgesetzt. Die Ausgleichsfläche ist so abgegrenzt, dass der naturschutzfachlich erforderliche Ausgleich vollständig innerhalb des mit dem vorliegenden Bebauungsplan planungsrechtlich gesicherten Kiesabbaubereiches angeordnet werden kann. Dies hat den Vorteil, dass keine Ausgleichsflächen außerhalb des Kiesabbaubereiches gesucht werden müssen die Ausgleichsflächen jeweils den Kiesunternehmen auf ihre eigenen Grundstücken zugeordnet werden können und der Ausgleich am Ort des Eingriffs erfolgt ein größerer, zusammenhängender Bereich mit Biotopgestaltung realisiert werden kann Entsprechend den Vorgaben des Rekultivierungskonzeptes in der Region Donau-Iller sind als Rekultivierungsmaßnahmen Rohbodenstandorte mit wechselfeuchten Mulden bzw. Sukzessionsflächen zur Entwicklung von blütenreichen Hochstaudenfluren vorgesehen. Entsprechend diesem Entwicklungsziel ist für den Bereich der Ausgleichsfläche kein Auftrag von Rekultivierungssubstrat auf der Kiesabbausohle sinnvoll. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 10 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Um eine größtmögliche Wirksamkeit der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen zu erzielen, soll die Maßnahmengestaltung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen. Im Bereich der Grundstücks Flur-Nrn. 165/4 und 150/1 ist bereits eine naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme gesichert. Es handelt sich hierbei um einen Böschungsbereich der südwestlich an den Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes angrenzenden Kiesgrube. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird der Abbau dieses Böschungsbereiches planungsrechtlich gesichert. Dadurch wird verhindert, dass eine Restböschung in einem ansonsten großflächig abgebauten Bereich erhalten bleibt. Nachdem die dort gesicherte Ausgleichsfläche zwar bereits dem Ökoflächenkataster gemeldet ist, jedoch noch nicht hergestellt wurde, muss mit dem vorliegenden Bebauungsplan sowohl das bestehende Ausgleichserfordernis als auch die Eingriffe durch den Kiesabbau an diesen Flächen ausgeglichen werden. Nach erfolgtem Kiesabbau wird der gesamte Bereich der im vorliegenden Bebauungsplan enthaltenen Teilfläche der Grundstücke Flur Nrn. 165/4 und 150/1 als Ausgleichsfläche festgesetzt. Zudem wird durch die Einbeziehung dieser Ausgleichsfläche in das Ausgleichskonzept des vorliegenden Bebauungsplanes eine einheitliche Gestaltung nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten geschaffen, die ökologisch höher zu bewerten ist als die naturschutzfachliche Gestaltung der bisher vorgesehenen „Restböschung“. Damit ist sichergestellt, dass mit dem Ersatz der bisher gesicherten Ausgleichsfläche an gleicher Stelle sowohl die Ausgleichsfläche selbst als auch der kiesabbaubedingte Eingriff ausgeglichen sind. Die über den vorliegenden Bebauungsplan planungsrechtlich gesicherte Ausgleichsfläche für den Kiesabbau hat eine Gesamtgröße von 14.740 m², der zusätzliche Eingriffsbereich Kiesabbau beläuft sich auf 49.133 m². Damit ist die Zielvorgabe von 30 % Mindestbiotopanteil erfüllt. Mutterbodenmieten Bei der Freilegung des Abbaubereiches ist der Bodenabtrag getrennt von anderen Bodenbewegungen durchzuführen. Der Oberboden und der Abraum sind dann in unterschiedlichen Mieten zu lagern, bis sie für die Rekultivierungsmaßnahmen wiederverwendet werden. Das Oberbodenlager sollte abseits von Baubetrieb liegen, dabei darf der Oberboden nicht befahren oder durch anderweitige Maßnahmen verdichtet werden. Die Oberbodenmieten sollten nicht hoher als 1,50 m sein, Unterbodenmieten können höher angelegt werden. Sie sind gegen Verunkrautung und sonstige Verunreinigungen zu schützen. Zur Erhaltung der Bodenqualität ist eine Begrünung vorzusehen. Die Zwischenbegrünung dient zur Förderung der Bodengare und Krümelung, zur Zufuhr von organischer Substanz und zusätzlich von Stickstoff bei Leguminosenanbau und schützt gleichzeitig vor starker Verunkrautung. Zur Begrünung eignet sich die Saat von Lupinen, Ölrettich, Senf, Persischer und Alexandriner Klee. Erschließung für die landwirtschaftliche Nachfolgenutzung Der Wirtschaftsweg Flur-Nr. 153/3 außerhalb des Plangebietes bleibt entsprechend der Ausdehnung der Abbauflächen in östlicher Richtung für die Erschließung der nördlich des Plangebietes gelegenen, landwirtschaftlich genutzten Gebäude weiterhin erhalten. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 11 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 10 24. März 2015 Bodendenkmalpflege Die fachgesetzlichen Anforderungen des Bodendenkmalschutzes sind zu beachten. Eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder an die Untere Denkmalschutzbehörde. Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 11 Umweltbericht 11.1 Einleitung 11.1.1 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Die Firma Hans Steidele GmbH beabsichtigt zur Gewinnung neuer Abbauflächen die Erweiterung bestehender Kiesgruben. Maßgaben sind hierbei die bestehenden Festsetzungen im Bebauungs- und Grünordnungsplan „Darast und Umgebung“, der großflächig den Kiesabbau im Memminger Trockental regelt. Die im Plangebiet enthaltenen Flurstücke sind bereits in Kapitel 3 der Begründung des Bebauungsplanes bzw. in der Planzeichnung dargestellt. Der Kiesabbaubereich hat eine Größe von ca. 4,9 ha. 11.1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplanungen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 – LEP: 5.2.2 (G) Die Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild durch die Gewinnung von Bodenschätzen sollen so gering wie möglich gehalten werden. (G) Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung, soweit möglich Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt, einer Folgefunktion zugeführt werden. (Z) Für die Vorranggebiete nach 5.2.1 sind in den Regionalplänen Folgefunktionen festzulegen. Regionalplan der Region Donau-Iller: Ziel B IV 3.2.4.1 Vorranggebiet für Kies und Sand KS-UA-9 Darast 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 12 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Ziel B IV 3.2.7 Abs. 1 im Bereich besonders schutzwürdiger Grundwasservorkommen nur Verfüllung mit örtlichem Material Ziel B IV 3.2.7 Abs. 3 als Folgenutzung Wiederherstellung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung und Schaffung eines angemessenen Biotopanteils. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze und die Immissionsschutz-Gesetze. 11.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschl. der Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Mensch Das Plangebiet hat derzeit keine Bedeutung für die Erholung. Daran ändert auch die geplante Nutzungsänderung nichts. Lärmvorbelastungen in geringem Maße ergeben sich aus der Kiesabbautätigkeit bzw. -weiterverarbeitung im Umfeld sowie den Verkehr auf der bisher genutzten Straßentrasse durch das Kieswerksgelände. Schutzgut Tiere und Pflanzen Das Plangebiet wird aktuell überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Für die Kiesabbauflächen wird mit Aufnahme der Abbautätigkeit die landwirtschaftliche Nutzung unterbrochen, nach erfolgtem Abbau mit anschließender Rekultivierung ist eine landwirtschaftliche Nutzung als Grünland wieder möglich. Schutzgut Boden Im Bereich der Kiesabbauflächen ist vor Abbaubeginn der Kieskörper freizulegen. Der abgeschobene Boden kann für die Rekultivierung wieder verwendet werden. Dadurch werden Umweltauswirkungen auf das Schutzgut vermindert. Schutzgut Wasser Die Kiesabbauflächen liegen im Anstrombereich der Trinkwasserschutzgebiete von Woringen und Memmingen. Mit einer Kiesabbausohle 3 m über dem höchsten Grundwasserstand wird eine ausreichende Überdeckung und filteraktive Schicht sichergestellt. Dieser Sachverhalt wird im Bebauungsplan festgesetzt. Schutzgut Klima/Luft In den Kiesabbaubereichen entstehen mit dem Abbau abflusslose Mulden, die als Kaltluftsenken wirken. Dadurch verändern sich die kleinklimatischen Anbaubedingungen für die landwirtschaftliche Nachfolgenutzung. Dem kann durch eine Grünlandnutzung als landwirtschaftliche Nutzung entsprochen werden. Schutzgut Landschaft Der Darast ist großräumig durch Kiesabbau geprägt. Kiesabbau in den Kiesabbaubereichen führt zwar zu einer Veränderung des Landschaftsbildes, stellt jedoch einen weiteren Schritt im Zusammenhang mit dem vollständigen Abbau des Darast dar. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 13 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Schutzgut Kultur und Sachgüter Kulturgüter in Form von Bodendenkmalen sind in den Kiesabbaubereichen nicht bekannt. Im Bereich der Straßentrasse sind aufgrund des bereits großflächig erfolgten Kiesabbaues keine Bodendenkmäler zu erwarten. Die im Plangebiet bestehende 20 kV-Leitung ist zu verlegen. Wechselwirkungen Es entstehen keine zusätzlichen Belastungen durch die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern innerhalb des Plangebietes. 11.3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung würde das Plangebiet weiterhin als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleiben. Zur Deckung des Kiesbedarfs würden andere Flächen im Darast zuerst abgebaut. 11.4 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 11.4.1 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung Die Festsetzung der Böschungsneigungen in den Kiesabbaubereichen trägt zu einer Verminderung der Auswirkungen des Kiesabbaus auf das Landschaftsbild bei. Mit der Festsetzung der Kiesabbausohle 3 m über höchstem Grundwasserstand werden Auswirkungen des Kiesabbaus auf das Grundwasser vermieden. 11.4.2 Maßnahmen zum Ausgleich 11.4.2.1 Bereich Kiesabbau Nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich zu erwartenden Eingriff in die Natur und Landschaft bei der bauleitplanerischen Abwägung besonders zu berücksichtigen. Neben den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind die mit Bau und Betrieb des Solarparks verursachten Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild auszugleichen. Wertbestimmend sind die abbaubedingten Eingriffe besonders im Hinblick auf den Verlust von der Bodenoberfläche und die Umwandlung von Freiräumen (Schaffung von topografisch tiefer gelegten Mulden). In Bayern wird die Bestandsbewertung und die Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzflächen bei den von Baumaßnahmen direkt betroffenen und damit erheblich und nachhaltig beeinträchtigten Flächen in der Regel gemäß der „Eingriffsregelung in der Bauleitplanung – ein Leitfaden“ herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (StMLU), durchgeführt. 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 14 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Im vorliegenden Fall ist die Anwendung des „Bayerischen Leitfadens“ bei der Ermittlung des Ausgleichsumfanges aus folgenden Gründen nicht geeignet: Wesentliches Kriterium des Leitfadens zur Ermittlung der Eingriffsschwere ist der Versiegelungsgrad, da sich u. a. danach der zum Ausgleich erforderliche Kompensationsfaktor misst. Mit einem Kiesabbau sind jedoch keine Bodenversiegelungen verbunden. Gewachsener Boden wird zwar zerstört, die Bodenoberfläche kann jedoch nach Beendigung des Kiesabbaus vollständig rekultiviert werden. Bei dem Eingriff durch Kiesabbau handelt es sich um einen nur temporären Eingriff. Für die Kiesabbaubereiche im Gebiet der Region Donau-Iller liegt ein eigenes Rekultivierungskonzept des Regionalverbandes vor. Demnach sind um 40 % der kiesabbaubedingten Eingriffsfläche Biotopmaßnahmen durchzuführen. Im Landkreis Unterallgäu wurde abweichend hiervon ein Mindestbiotopanteil von 30 % festgelegt. Es bietet sich an, die erforderlichen Ausgleichsflächen in der entsprechenden Größenordnung unmittelbar in der entstehenden Kiesgrube anzusiedeln. Dies hat den Vorteil, dass der Ausgleichsflächenbedarf jeweils auf den Grundstücken der Abbauunternehmen angesiedelt werden kann und kein zusätzlicher Ausgleichflächenbedarf außerhalb der Kiesgrube erforderlich wird. Weiterhin kann bei Anordnung der Ausgleichsflächen in der Kiesgrube eine große, zusammenhängende Fläche realisiert werden, die aus ökologischer Sicht günstiger ist als mehrere kleine, verstreut liegende Ausgleichsflächen. Mit der Anordnung der Ausgleichsflächen in der Kiesgrube kann gleichzeitig ein Verbund zu bereits gesicherten, aber noch nicht hergestellten Ausgleichsflächen im Westen hergestellt werden. Bei einem Eingriffsbereich Kiesabbau in der Größenordnung von 49.133 m² ergibt sich bei 30 % Biotopanteil rechnerisch ein Ausgleichflächenbedarf von 14.740 m². 11.4.2.2 Bestandsaufnahme und -bewertung von Natur und Landschaft Die Bewertung aller relevanten Sachgüter des Naturhaushaltes im Plangebiet kommt zu folgendem Ergebnis: 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 15 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 24. März 2015 Tab.: Bewertung einzelner Schutzgüter Schutzgut Nutzung/Eigenart Kategorie Arten und Lebensräume rekultivierte landwirtschaftliche Fläche nach Kiesabbau I unterer Wert Boden anthropogen überprägter Boden unter Dauerbewuchs (aufgeschütteter Boden) I unterer Wert Wasser verringerte Filterschicht durch vorangegangenem Kiesabbau (schwankender GW-Stand) II unterer Wert Klima/Luft Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen I oberer Wert Landschaftsbild Kiesgrubenbereich mit Kieswerk I unterer Wert Insgesamt dominiert die Kategorie I. Es handelt sich um ein Gebiet mit geringer Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild. 11.5 Alternative Planungsmöglichkeiten Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) sind auch alternative Planungsmöglichkeiten zu überprüfen, die sich allerdings nur auf das Plangebiet selbst beziehen. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten ist das Plangebiet ohne Konkurrenz. Der Kiesabbaubereich belegt die vorgesehenen Flächen vollständig mit kiesaffinen Nutzungen entsprechend der Vorgaben des Bebauungs- und Gründordnungsplanes „Darast und Umgebung“. 11.6 Methodisches Vorgehen und technische Schwierigkeiten Die Analyse und Bewertung der Schutzgüter erfolgte verbal-argumentativ. Technische Schwierigkeiten traten nicht auf. 11.7 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Der Markt Bad Grönenbach führt folgende Monitoring-Maßnahmen zur Überwachung möglicher Umweltauswirkungen durch: Prüfung der Höhenlage der Kiesabbausohle für die Kiesabbaubereiche auf Übereinstimmung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes (auf Grundlage des erforderlichen wasserrechtlichen Antrags) 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 16 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 11.8 24. März 2015 Zusammenfassung Der Kiesabbau entspricht der Zielsetzung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Darast und Umgebung“. Die nachstehende Abbildung gibt eine Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen der Umweltprüfung. Schutzgut Erheblichkeit Mensch Ohne Relevanz Tiere und Pflanzen Ohne Relevanz Boden gering Wasser gering Klima/Luft Ohne Relevanz Landschaft Ohne Relevanz Kultur- und Sachgüter Ohne Relevanz Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich tragen dazu bei, Umweltauswirkungen auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. 12 Planungsstatistik Gesamter Geltungsbereich davon landwirtschaftliche Nutzfläche Bestand landwirtschaftliche Nutzfläche Rekultivierungsziel Sukzessionsböschung Neue Kiesabbaufläche davon Ausgleichsfläche 13 m² m² m² m² m² m² 100 100 59,5 37,0 70,0 30,0 % % % % % % Beteiligte Behörden/Sonstige Träger öffentlicher Belange 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba 69.825 49.133 41.558 25.826 49.133 14.740 Abwasserverband Memmingen Land, Bad Grönenbach Amt für Landwirtschaft und Forsten, Mindelheim Amt für ländliche Entwicklung, Krumbach Bayerischer Bauernverband, Erkheim Bayerischer Industrieverband Steine und Erden e.V., München Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Außenstelle Schwaben der Abteilung für Vor- und Frühgeschichte, Thierhaupten Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH PTI 23, Gersthofen Gemeinde Wolfertschwenden Gemeinde Woringen Industrie- und Handelskammer, Augsburg Kreisbrandrat Landkreis Unterallgäu Kreisheimatpfleger Landkreis Unterallgäu Landratsamt Unterallgäu, Sachgebiet Naturschutz Landratsamt Unterallgäu, Immissionsschutz Landratsamt Unterallgäu, Ortsplanung Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 17 von 18 Projekt-Nr. 9953 05 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 14 24. März 2015 Landratsamt Unterallgäu, Tiefbauverwaltung Landratsamt Unterallgäu, Abfallrecht Lechwerke AG, Augsburg Regierung von Schwaben, Höhere Landesplanungsbehörde Regionalverband Donau-Iller schwaben netz gmbh, Augsburg Stadt Memmingen Vermessungsamt Memmingen Wasserwirtschaftsamt Kempten Zweckverband Wasserversorgung Woringer Gruppe Bestandteile des Bebauungsplanes Vorentwurf Bebauungsplan vom 24. März 2015 Begründung Vorentwurf vom 24. März 2015 15 Verfasser Team Raumordnungsplanung Krumbach, 24. März 2015 Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kanderske Ass. jur. Beck Bad Grönenbach, den ................ ..................................................... Unterschrift Erster Bürgermeister 9953 Begründung Vorentwurf erstellt: bec-ba Bebauungsplan und Grünordnerischer Fachbeitrag „Darast und Umgebung – 12. Änderung", Markt Bad Grönenbach Seite 18 von 18
© Copyright 2024