STADTLAURINGER 7cjiXej[ AMTSBLATT FÜR DEN MARKT STADTLAURINGEN 38. Jahrgang - Nr. 25 26. Juni 2015 Das diesjährige Ferienspaßprogrammheft liegt wieder im Rathaus und in der Gemeindebibliothek Stadtlauringen aus. Auch in diesem Jahr wird wieder jede Menge Spaß, Abenteuer und Abwechslung geboten. Mit 28 Programmpunkten ist bestimmt für jeden Geschmack etwas dabei! Die Anmeldung startet in diesem Jahr am Samstag, den 18. Juli 2015 (von 8:00 - 12:00 Uhr) im Rathaus Stadtlauringen, Zimmer-Nr. OG 4 Euer 1. Bürgermeister Friedel Heckenlauer Stadtlauringen AMTLI CHE nachrichten Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen findet am Donnerstag, 02.07.2015 um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Stadtlauringen, statt. Die Sitzung ist öffentlich. Tagesordnung: 1. Veröffentlichung von Beschlüssen gem. § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung 2. Bauanträge 3. Liegenschaften; Freigabe von bisher im US-Übungsgelände Brönnhof gelegenen Waldfächen 4. Bestattungswesen; Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstelle im alten Teil des Stadtlauringer Friedhofes 5. Feuerwehrwesen; Bestätigung der Wahl des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Fuchsstadt/Wettringen 6. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; 1. Änderung des Bebauungsplanes "Maßbacher Weg", Markt Maßbach, OT Poppenlauer - frühzeitige Trägerbeteiligung 7. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1. Bürgermeister Eine nichtöffentliche Sitzung folgt. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Termin für die amtliche Bekanntmachung und der Ladung an den Marktgemeinderat Veränderungen der Tagesordnungspunkte erfolgen könnten. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister W I CHT IGE KONTA K T E Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen. Kinderärztlicher Notdienst über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. 116 117 Zahnärztlicher Notdienst Aktuell unter www.notdienst-zahn.de Apotheken-Notdienst Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker kostenlos aus dem deutschen Festnetz 0800 00 22833 vom Handy (max. 69 Cent/Min.) 22833 im Internet aktuell unter www.apotheken.de oder www.aponet.de Rettungsdienst: Feuermeldung: Polizei: Tel. 112 112 110 Gemeindliche Einrichtungen Telefon Gemeindeverwaltung (Fax) 91 04 50 91 04 - 0 Bibliothek Stadtlauringen 90 76 80 Friedrich-Rückert Volksschule-Stadtlauringen 22 35 Friedrich-Rückert Volksschule-Oberlauringen 6 71 Johann-Hinrich-Wichernschule Förderschule Oberlauringen (Fax) 9 09 01 - 8 9 09 01 - 0 Kindergarten Stadtlauringen 12 24 Kindergarten Ballingshausen 27 74 Kindergarten Oberlauringen 17 85 Haus Gottesgüte Jugend- und Behindertenhilfe, Oberl. 91 07 - 0 Markt Stadtlauringen: www.stadtlauringen.de info@stadtlauringen.de Schweinfurter OberLand: www.schweinfurter-oberland.de Julia Hafenrichter info@schweinfurter-oberland.de Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag 07.30 bis 12.00 Uhr Dienstag 07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 07.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag 07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr Stadtlauringen Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten der Bibliothek Montag/Mittwoch 14.00-17.00 Uhr Freitag 17.00-20.00 Uhr Öffnungszeiten des Häckselplatzes Januar Februar, März, April, Oktober, November Mai – September Jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 3. Samstag im Monat 1. u. 3. Samstag im Monat 1. Samstag im Monat Zweckverband zur Wasserversorgung der Stadtlauringer Gruppe - Verwaltung Der Stadtlauringer Gruppe - Technik 0 97 24 / 91 04 18 0 97 24 / 17 07 Stromversorgung - ÜWU AG - Service Technischer Kundenservice Störungen 08 00 / 7 89 00 07 08 00 / 7 89 00 08 Stromversorgung - Bayernwerk Störungsnummer 01 80 / 4 19 20 91* *für 24 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com Fernsehverkabelung - Service TKN Deutschland GmbH, Maxstraße 9, 97346 Iphofen Störungshotline: 09323 / 876505-0 außerhalb der Dienstzeit: 017640370370 info@tkn-deutschland.de | www.tkn-deutschland.de Die Sozialstationen sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar. Caritas Sozialstation Liborius Wagner e. V. Schonungen Hauptstraße 51, 97453 Schonungen, Tel. 09721-5099703, Fax 09721-5099710, E-Mail: info@sst-liborius-wagner.de Diakoniestation Haßberge mit Zweigstelle in Hofheim, Tel. 09532-92230 ist durchgehend besetzt. Ambulante Pflege „Barockschloss Birnfeld” (0 97 24) 91 91 0 (durchgehend eine Fachkraft erreichbar) Informationen aus der SITZUNG des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 18.06.2015 1. Veröffentlichung von Beschlüssen gem. § 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung Sachvortrag: In seiner Sitzung vom 21.05.2015 fasste der Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse, die nunmehr bekannt gegeben wurden: - Die Arbeiten zur Pflasterung des Festhallenparkplatzes in Stadtlauringen wurden mit einer Bruttosumme von 92.886,34 EUR an die Fa. Schüssler Bau GmbH, Aidhausen, vergeben. - Im Rahmen der Sanierung des Alten Rathauses in Oberlauringen zur Errichtung des Friedrich-Rückert-Poetikums wurden folgende Aufträge vergeben: Innenputz-, Trockenbau-, Malerarbeiten: Fa. Spies, Birnfeld 45.357, 33 EUR Fensterbauarbeiten: Fa. Heusinger, Bad Königshofen 22.598,84 EUR - Im Ergebnis einer durch das Landratsamt Schweinfurt durchgeführten Ausschreibung wurden die die Ortsdurchfahrt Mailes betreffenden Tiefbauarbeiten wie folgt an die Fa. Hildburghäuser Baugesellschaft mbH vergeben: Nebenanlagen: 187.137,02 EUR Stützmauer: 21.912,07 EUR Kanal: 43.396,21 EUR Der Sachvortrag wurde zur Kenntnis genommen. 2. Dorferneuerung Fuchsstadt; Neugestaltung der Verkehrs- und Nebenflächen - Vorstellung des Vorentwurfes Sachvortrag: Frau Stubenrauch vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Königsberg stellte dem Marktgemeinderat den Vorentwurf für die Neugestaltung der Verkehrs- und Nebenflächen im Rahmen der Dorferneuerung Fuchsstadt vor. Sie hatte diesen zuvor bereits im Rahmen einer Sitzung der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung öffentlich vorgestellt. Hierzu wurde von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer ausgeführt, dass er die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Dorferneuerungsverfahren begrüße. Es dürfe jedoch nicht vergessen werden, dass es neben der Teilnehmergemeinschaft noch weitere Beteiligte am Verfahren gebe. Der Gemeinderat hätte hierbei die endgültige Entscheidung zu treffen, weshalb es sinnvoll sei, diesen eng in die Planung mit einzubinden. Der Arbeitskreis bzw. die Teilnehmergemeinschaft Fuchsstadt hätten sich in der Vergangenheit 2 mal mit Frau Stubenrauch getroffen und sich mit der Frage beschäftigt, wie die Straßen und Nebenanlagen in Fuchsstadt künftig gestaltet sein sollen. In Fuchsstadt fände sich demnach im Kontext zur Einwohnerzahl ein sehr hoher Anteil an Verkehrsflächen. Es gelte daher abzuwägen, wie viel Verkehrsfläche in Zukunft noch erforderlich sei. Anschließend wurde von Frau Stubenrauch der Vorentwurf für die Neugestaltung der Verkehrs- und Nebenflächen vorgestellt. Kernpunkt der Planung ist eine Reduzierung der Fahrbahnbreiten und die Anlage eines Mehrzweckstreifens, der auch befahren werden kann. Die Straßen sollen alleine von der Optik her nicht mehr als Hauptverkehrsstraßen erkennbar sein. Weiterhin soll die Unterstellhalle an einen besser einsehbaren Ort verschoben werden. Der Plan sieht auch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Kirche vor. Hierzu führte Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer aus, dass er dieses Vorhaben begrüße, es sich jedoch außerhalb des gemeindlichen Grundes befinde und daher derjenige die Kosten tragen müsse, der es umsetzen möchte. Frau Stubenrauch wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Umfeld der Kirche ein Bodendenkmal eingetragen sei, dies müsse bei einer Entscheidung über die Durchführung dieser Maßnahme bedacht werden. In der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft sei auch diskutiert worden, die Straße Richtung Reichmannshausen von der Straße in die Siedlung abzutrennen. Bezüglich der östlich des Dorfgemeinschaftshauses geplanten Parkfläche regte Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer an, die Ausführung mit Schotterrasen zu hinterfragen. Aussprache: Die vorgelegte Planung und die damit verbundene Reduzierung bzw. Auflockerung der Verkehrsflächen in Fuchsstadt wurde begrüßt. Nachgefragt wurde, ob die Straße zum See nicht ganz geschlossen werden könnte. Dem wurde entgegnet, dass hier bei mehreren Grundstücken Erschließungspflichten bestünden und die Straße daher grundsätzlich bestehen bleiben müsse. Hinterfragt wurde die Anlage von Mehrzweckstreifen. Hierzu führte Frau Stubenrauch aus, dass diese sowohl von Fußgängern begangen, als auch von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen. Große Fahrzeuge, z.B. die Müllabfuhr, könnten somit problemlos passieren. Hinterfragt wurde auch, ob Einschränkungen für große landwirtschaftliche Maschinen zu befürchten seien. Hierzu wurde ausgeführt, dass die landwirtschaftliche Nutzung der betreffenden Straßen stark nachgelassen habe und die noch vorhanden Landwirte erfahrungsgemäß mittlerweile ohnehin einen andere Weg wählten. Beschluss: Der vorgelegte Vorentwurf wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 3. Bauanträge Sachvortrag: a) Neubau eines Wochenendhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2834 der Gemarkung Altenmünster, Birkenring 27 Vorgelegt wurde ein Antrag der Frau Elke Krug-Hartmann und des Herrn Udo Hartmann, Stadtlauringen, auf Neubau eines Wochenendhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2834 der Gemarkung Altenmünster, Birkenring 27. Das Baugrundstück liegt im mit rechtskräftigem Bebauungsplan festgelegten Sondergebiet Stadtlauringen (Wochenendhausgebiet/Ferienhausgebiet) "Südöstlich des Ellertshäuser Sees". Die Erschließung ist über die Straße Birkenring ausreichend gesichert. Der Antragsteller beantragte mit Schreiben vom 08.04.2015 folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes: 1. Abweichung von der Dachform und Dachneigung 2. Abweichung von First- und Traufhöhe zu 1 Der Bauantrag sieht ein Flachdach mit 0 Grad Dachneigung vor. Nach Bebauungsplan müsste ein Satteldach Walmdach oder Pultdach, mit einer Dachneigung von 24 - 42 Grad ausgeführt werden. zu 2Der Bauantrag sieht eine Bauweise von II/II mit Trauf- und Firsthöhen von 7,21m und 7,41 m auf vorhandenes Gelände vor. Nach Bebauungsplan ist eine max. Bauweise von I/II bei einer Traufhöhe von 3,00 m und 6,00 m, sowie eine Firsthöhe von 7,50 m zulässig. Die zulässige Traufhöhe nach Süden und Norden wird überschritten, im Hangbereich des Kellers beträgt die tatsächliche Traufhöhe ca. 10,00 m. Die Firsthöhe wird eingehalten. Daneben wurde von der Verwaltung festgestellt, dass auch die zulässige Bauweise von 1 Vollgeschoss zur Straßenseite nicht eingehalten wird, da, bedingt durch die Bauweise, hier 2 Vollgeschosse geschaffen werden. Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden von dem Bauvorhaben eingehalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die max. zulässige Grundfläche von 100 m². Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Schweinfurt ist die Überschreitung der 100 m² im Kellerbereich nach der BauNVO in der hier anzuwendenden Fassung von 1977 nicht beachtlich. Die Garage inkl. Abstellraum sowie die Überdachung des Eingangsbereiches sind nicht auf die Grundfläche des Wochenend- und Ferienhauses anzurechnen. In Anbetracht der Tatsache, dass im Bereich des Bebauungsplanes "Südöstlich des Ellertshäuser Sees" bereits Befreiungen von dessen Festsetzungen im Hinblick auf Dachform, Dachneigung und First/Traufhöhe erteilt wurden, schlägt die Verwaltung vor, die o.g. Befreiungen zu erteilen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Aussprache: Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass mit der Erteilung der Befreiungen erstmals eine Bauweise mit 2 Vollgeschossen im Bereich des Bebauungsplanes zugelassen werden würde. Weiterhin wurde angeführt, dass bei einem Bauvorhaben in Oberlauringen die entsprechenden Ausnahmen erteilt worden seien. Die Entwicklung von Ferienwohnungen und zusätzlichen Übernachtungsmöglichkeiten am Ellertshäuser See wurde aus der Mitte des Marktgemeinderates als erstrebenswertes Ziel für die weitere Entwicklung des Gebietes formuliert. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben. Die beantragten Befreiungen bzgl. der Abweichung von der Dachform und -neigung, von der First- und Traufhöhe sowie der Bauweise werden erteilt. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 11 Gegen den Antrag: 2 Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen. b) Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf den Grundstücken Fl.Nr. 6 und 7 der Gemarkung Sulzdorf, Hauptstraße 11. Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Walter Reß, Sulzdorf, auf Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf den Grundstücken Fl.Nr. 6 und 7 der Gemarkung Sulzdorf, Hauptstraße 11. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteils Sulzdorf. Die Erschließung des Stadtlauringen Baugrundstückes ist über die Straße "Hauptstraße" ausreichend gesichert. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 12 Für den Antrag: 12 Gegen den Antrag: 0 Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen. Herr 2. Bürgermeister Reß war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. c) Neubau einer Doppelgarage mit Pultdach sowie Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1361 der Gemarkung Stadtlauringen, Am Sportplatz 10 Vorgelegt wurde ein Antrag der Frau Jessica und des Herrn Simon Joachim, Reichmannshausen, auf Neubau einer Doppelgarage mit Pultdach sowie Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1361 der Gemarkung Stadtlauringen, Am Sportplatz 10. Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten Innenbereich des Gemeindeteils Stadtlauringen. Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straße "Am Sportplatz" ausreichend gesichert. Die Verwaltung sprach die Empfehlung aus, auf die beantragte Blecheindeckung zu verzichten und die Dacheindeckung mit Ziegeln auszuführen oder die Dachfläche zu begrünen. Ansonsten bestanden gegen das Bauvorhaben keine Bedenken. Vorgeschlagen wurde, das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben zu erteilen und der Baugenehmigungsbehörde die Empfehlung bzgl. der Dacheindeckung.mitzuteilen. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben. Gegenüber der Baugenehmigungsbehörde wird die Empfehlung ausgesprochen, die Dacheindeckung mit Ziegeln oder die Begrünung der Dachfläche vorzuschreiben. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen. d) Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1 der Gemarkung Stadtlauringen, Am Schwedenkreuz 19 Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Frank Wirsching, Stadtlauringen, auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1 der Gemarkung Stadtlauringen, Am Schwedenkreuz 19. Das Baugrundstück liegt in einem mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan "Kerlach" ausgewiesenen Wohngebietes. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straße "Am Schwedenkreuz" ausreichend gesichert. Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine Bedenken. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g. Bauvorhaben. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen. 4. Anträge des Kindergartens Ballingshausen für das KiGa-Jahr 2015/2016 Sachvortrag: Vorgelegt wurde der Antrag des Kindergartens Pius Keller Ballingshausen vom 10.05.2015 für das Kindergartenjahr 2015/2016 auf Anerkennung als "Kindetageseinrichtung im ländlichen Raum" nach Art. 24 BayKiBiG, Übernahme des Defizits, Übernahme einer Bürgschaft und Gewährung des Faktors 2,0 für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres. a) Anerkennung als "Kindertageseinrichtung im ländlichen Raum" nach Art. 24 BayKiBiG im Kindergartenjahr 2015/2016 Der Kindergarten Ballingshausen wird im Kindergartenjahr 2015/2016 wieder von weniger als 25 Kindern besucht werden, obwohl von der Altersöffnung Gebrauch gemacht und kein Kind abgewiesen wurde. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden ab September 2015 14 Kinder den Kindergarten besuchen. Davon sind 10 Kinder aus Stadtlauringen, 2 Kinder aus Maßbach, 1 Kind aus Münnerstadt und 1 Kind aus Thundorf. Im Laufe des Kindergartenjahres wird sich die Anzahl der Kinder voraussichtlich auf 18 erhöhen. Die Öffnungszeiten sind Montag - Freitag 07:30 - 14:30 Uhr. Ab 01.01.2016 werden die Öffnungszeiten aufgrund von Anfragen und vorliegenden Betreuungsbuchungen ausgeweitet auf Montag - Freitag 07:30 - 15:30 Uhr. Im Falle der Anerkennung als "Kindertageseinrichtung im ländlichen Raum" nach Art. 24 BayKiBiG würde der Basiswert plus die durchschnittliche Buchungszeit der Kinder mit dem Gewichtungsfaktor 1,0 für 25 Kinder gewährt. Nach Einschätzung des Trägers würden dem Kindergarten auf diese Weise Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 87.975,76 EUR zufließen, wohingegen bei der Förderung als Regelkindergarten voraussichtlich lediglich 60.347,59 EUR zur Verfügung stünden. Der Kindergarten Ballingshausen beantragte deshalb mit Schreiben vom 10.05.2015, die Anerkennung als "Kindertageseinrichtung im ländlichen Raum". Hieraus resultiert eine zusätzliche staatliche und kommunale Förderung von jeweils 10.802 EUR zum Beginn des Kindergartenjahres 2015/2016, ab Januar 2016 ca. 6.874 EUR. Die Verwaltung schlug vor, dem Antrag des Kindergartens Ballingshausen auf Anerkennung als Kindergarten im ländlichen Raum auch im Kindergartenjahr 2015/2016 stattzugeben. Beschluss: Dem Antrag des Kindergartens Ballingshausen auf Anerkennung als Kindergarten im ländlichen Raum im Kindergartenjahr 2015/2016 wird stattgegeben. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 b) Übernahme eines eventuellen Defizits im Kindergartenjahr 2015/2016 Das Kindergartenjahr 2015/2016 wird nach der vorgelegten Kalkulation mit einem Fehlbetrag von voraussichtlich 3.500,00 EUR abschließen. Vom Träger wurde daher die Übernahme des festgestellten Defizits am Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 nach Vorlage der Jahresrechnung beantragt. Festgestellt wurde, dass der zugesagte Defizitausgleich für das Kindergartenjahr 2014/2015 - wie auch in den vorhergehenden Jahren - nicht in Anspruch genommen zu werden brauche, da sich auf Grund der wirtschaftlichen Führung die Finanzsituation positiv entwickelt habe. Die Verwaltung schlug vor, auch im Kindergartenjahr 2015/2016 den Defizitausgleich bis zu 3.500,00 EUR nach Rechnungslegung zu übernehmen. Beschluss: Der Markt Stadtlauringen wird auch im Kindergartenjahr 2015/2016 den Defizitausgleich bis zu 3.500,00 EUR nach Rechnungslegung übernehmen. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 c) Bürgschaftsübernahme im Kindergartenjahr 2015/2016 Beantrag wurde weiterhin - wie auch in den zurückliegenden Jahren - für das Kindergartenjahr 2015/2016 die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von 3.000,00 EUR für den Fall eines längeren Personalausfalls. Diese Bürgschaft musste bislang nie in Anspruch genommen werden. Die Verwaltung schlug vor, auch für das Kindergartenjahr 2015/2016 für den Fall eines längeren Personalausfalls eine Bürgschaft in Höhe von 3.000,00 EUR zu übernehmen. Beschluss: Für den Fall eines längeren Personalausfalls im Kindergartenjahr 2015/2016 übernimmt der Markt Stadtlauringen eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 3.000,00 EUR. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 d) Gewährung des Faktors 2,0 für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres im Kindergartenjahr 2015/2016 Vom Träger wurde weiterhin vorgetragen, dass der Kindergarten Ballingshausen im Kindergartenjahr 2015/2016 nach dem derzeitigen Planungsstand von 4 Kindern unter 3 Jahren besucht werden wird. Aus pädagogischen Gründen und zur Planungssicherheit sei es wünschenswert, bei den unter 3jährigen Kindern den Faktor 2,0 bis zum Ende des Betreuungsjahres zu gewähren. Auf der Grundlage dieser Anerkennung basiert die Planung und Umsetzung des Kindergartenjahres 2015/2016 durch den Träger. Die Verwaltung schlug vor, auch im Kindergartenjahr 2015/2016 den Faktor 2,0 für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende des Betreuungsjahres zu gewähren. Beschlussvorschlag: Der Markt Stadtlauringen gewährt für das Kindergartenjahr 2015/2016 bei den unter dreijährigen Kindern den Faktor 2,0 bis zum Ende des Kindergartenjahres. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 5. Festlegung der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2015 / 2016 und Erlass der 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung Sachvortrag: a) Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer stellte einen Vorschlag zur Festsetzung der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2015 / 2016 vor und begrüßte die Kindergartenleiterin, Frau Klopf, zur Sitzung, der er stellvertretend für das ganze Kindergartenteam für die gute Arbeit im Stadtlauringer Kindergarten dankte. Folgender Vorschlag wurde unterbreitet: Stadtlauringen SATZUNG I. Ausgaben Einnahmen Fehlbetrag abzgl. Einnahmen aus Spielgeld über Gebühren zu verrechnen 415.600,00 EUR 312.200,00 EUR 103.400,00 EUR 2.184,00 EUR 101.216,00 EUR II. Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2015 / 2016 im Mittel: 92 davon 1. Kind: 75 davon 2. Kind: 16 davon 3. Kind: 1 Stundenzahl 1 - 2 Std. 2 - 3 Std. 3 - 4 Std. 4 - 5 Std. 5 - 6 Std. 6 - 7 Std. 7 - 8 Std. 8 - 9 Std. Gebühr für 1. Kind + 3,00 EUR 81,00 EUR + 3,00 EUR 86,00 EUR + 4,00 EUR 92,00 EUR + 4,00 EUR 97,00 EUR + 4,00 EUR 102,00 EUR + 3,00 EUR 106,00 EUR + 3,00 EUR 111,00 EUR + 3,00 EUR 116,00 EUR Gebühr für 2. Kind + 3,00 EUR 60,00 EUR + 3,00 EUR 63,00 EUR + 4,00 EUR 68,00 EUR + 4,00 EUR 71,00 EUR + 4,00 EUR 74,00 EUR + 3,00 EUR 77,00 EUR + 3,00 EUR 81,00 EUR + 3,00 EUR 84,00 EUR Ab dem 3. Kind wird keine Gebühr erhoben. Das Spielgeld wird unverändert mit 2,00 EUR erhoben. Aussprache: Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass die Betreuung der unter dreijährigen Kinder weit aufwändiger sei als die der älteren Kinder. Dieser Mehraufwand spiegele sich in der vorgelegten Kalkulation nicht wieder. Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies in diesem Zusammenhang auf den bevorstehenden Anbau von Räumlichkeiten für die Kleinkindbetreuung und kündigte an, die Verwaltung werde nach dessen Fertigstellung im nächsten Jahr zur Festlegung der Kindergartengebühr einen Kalkulationsvorschlag vorlegen, der eine Differenzierung nach U3 und Ü3 Kindern vorsehe. Hingewiesen wurde darauf, dass die anderen beiden Kindergärten sich bei ihrer Gebührenkalkulation auch nach der Kalkulation des Stadtlauringer Kindergartens richteten. Sollte die Gebührenstruktur grundlegend verändert werden, wäre daher eine frühzeitige Abstimmung mit den beiden anderen Trägern erforderlich. Beschluss: Die vorgelegte Kalkulation der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird mitgetragen. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitlig zur Entscheidung über die Festsetzung der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2016/2017 einen Vorschlag für eine deutliche Differenzierung nach Kindern unter 3 Jahren und über 3 Jahren vorzulegen. Hierbei sollen frühzeitig enge Gespräche mit den Trägern der beiden anderen Kindergärten geführt werden. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 b) Vorgelegt wurde die 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung des Marktes Stadtlauringen: 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung des Marktes Stadtlauringen Der Markt Stadtlauringen erlässt aufgrund der Art. 22 und 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400) und des § 8 der Kindergartensatzung vom 26.09.1977, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.10.2006 folgende Stadtlauringen §1 § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: "Die Benutzungsgebühr wird nach Buchungszeiten erhoben. Die Benutzungsgebühr beträgt bei Buchungszeiten von für das 1. Kind für das 2. Kind 1 - 2 Stunden 81,00 EUR 60,00 EUR 2 - 3 Stunden 86,00 EUR 63,00 EUR 3 - 4 Stunden 92,00 EUR 68,00 EUR 4 - 5 Stunden 97,00 EUR 71,00 EUR 5 - 6 Stunden 102,00 EUR 74,00 EUR 6 - 7 Stunden 106,00 EUR 77,00 EUR 7 - 8 Stunden 111,00 EUR 81,00 EUR 8 - 9 Stunden 116,00 EUR 84,00 EUR Für weitere Kinder einer Familie werden keine Gebühren erhoben. Als Spielgeld werden pro Kind und Monat 2,00 EUR erhoben. §2 Diese Satzung tritt zum 1. September 2015 in Kraft. Stadtlauringen, Heckenlauer, 1. Bürgermeister Beschluss: Der vorgelegten 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung des Marktes Stadtlauringen wird zugestimmt. Anwesend: 14 Stimmberechtigt: 14 Für den Antrag: 14 Gegen den Antrag: 0 6. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch den 1. Bürgermeister 1. Einladung zur Entlassfeier der Friedrich-Rückert-Volksschule Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verlas die Einladung zur Entlassfeier, die an den Bürgermeister und die Mitglieder des Marktgemeinderates gerichtet war. Die Feier findet am 23.07.2015 statt und beginnt um 18:00 Uhr mit einem Gottesdienst in der Kerlachkapelle. 2. Freiwillige Zuwendung der Unterfränkischen Kulturstiftung zur "Edition Rückert" Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer teilte dem Marktgemeinderat mit, dass die Unterfränkische Kulturstiftung die Erstellung der "Edition Rückert" mit Schreiben vom 19.05.2015 eine freiwillige Zuwendung in Höhe von bis zu 5.850,00 EUR bewilligt hat. Ortssprechtag des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken hält am Donnerstag, 09.07.2015, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Schweinfurt ab. Die Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales informieren und beraten über die Leistungen - des Schwerbehindertenrechts, - des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, - des Landeserziehungsgeldgesetzes, - der Kriegsopferversorgung - und des Opferentschädigungsgesetzes. Entsprechende Anträge werden auch auf- und entgegengenommen. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung Liebe Kinder und Jugendlichen, liebe Eltern, Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 01.04.2015 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Sie wird hiermit bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Der Haushaltsplan 2015 liegt in der Zeit vom 30.06. bis einschließlich 08.07.2015 im Rathaus, Zimmer-Nr. OG 4 öffentlich aus. Außerdem werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus zur Einsicht bereitgehalten. Ihr seid herzlich eingeladen zur Eröffnung des Jugendtreffs in Oberlauringen. Los geht's am Samstag, den 4. Juli um 14:30 Uhr im Schlundhaus in Oberlauringen. Bei Kaffee und Kuchen freuen wir uns darauf, euch die Räumlichkeiten zu zeigen und den Jugendtreff vorzustellen. Die neuen Öffnungszeiten sind dann jeweils Mittwoch, Freitag und Samstag von 16:00 bis 22:00 Uhr. Kommt vorbei, wir freuen uns auf Euch! des Marktes Stadtlauringen für das Haushaltsjahr 2015 liebe Oberlauringer gez. Sebastian Stöhr, Jugendbeauftragter Haushaltssatzung des Marktes Stadtlauringen, Landkreis Schweinfurt für das Haushaltsjahr 2015 Fundbüro Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Stadtlauringen folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt. Er schließt ab im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.852.450,00 EUR und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.734.950,00 EUR Gefunden wurde: • Eine Cardiff-Jacke, beige, TOPTEX-Sportline Größe "M" auf dem Radweg Stadtlauringen-Oberlauringen §2 Es wird kein Kredit aufgenommen. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister §3 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Ehrungen des Marktes Stadtlauringen §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 425.000,00 EUR festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft. Stadtlauringen, den 18.06.2015 Heckenlauer, 1. Bürgermeister Verpachtung gemeindlicher Grundstücke des Marktes Stadtlauringen Am Montag, den 06.07.2015 werden gemeindlichen Grundstücke (Äcker/Wiesen) in den Gemarkungen Altenmünster, Stadtlauringen, Sulzdorf für 6 Jahre und Oberlauringen für 4 Jahre - Laufzeit ab 01.10.2015 - verpachtet. Treffpunkt: Altenmünster Stadtlauringen 19:00 Uhr in der Gemeinderaum 19.30 Uhr im Rathaus Sitzungssaal gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Verloren wurde: • Auf dem Spielplatz in Sulzdorf: Ein Schlüsselbund, u.a. mit Autoschlüssel Marke "VW" Fundsachen können im Rathaus, Zimmer Nr. 6 im Erdgeschoss, während den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben und abgeholt werden. Telefonische Anfragen bitte bei Frau Öhler, Tel.Nr. 09724/91 04-17. Die kommunalen Ehrungen für Verdienste um den Markt Stadtlauringen sowie für besonderen Einsatz und Erfolg im politischen, wirtschaftlichen beruflichen, kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich werden jeweils am Erntedanksonntag (in diesem Jahr am 4. Oktober) durchgeführt werden. Entsprechend der kommunalen Satzung der Vollzugshinweise hat jeder Bürger Vorschlagsrecht. Es wird gebeten, Vorschläge alsbald, spätestens bis 31. Juli 2015 im Rathaus abzugeben. Den Vorschlägen sollten ausreichende Begründungen und gegebenenfalls Urkunden/Zeugnisse beigelegt werden. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Hinweise zum Vollzug der Satzung über die Ernennung von Ehrenbürgern und die Verleihung von Ehrenzeichen (Ehrenring, Ehrennadel) sowie sonstige Ehrungen 1. Die Wertigkeit der Auszeichnungen ergibt sich aus folgender Reihenfolge: - Ehrenbürgerschaft nach § 1 der Ehrensatzung - Ehrenring des Marktes Stadtlauringen nach § 2 der Ehrensatzung - Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen in Gold nach § 3 der Ehrensatzung - Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen in Silber nach § 3 der Ehrensatzung - Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen in Bronze nach § 3 der Ehrensatzung - Urkunde des Marktes Stadtlauringen nach § 4 der Ehrensatzung Stadtlauringen 2. Der Ehrenring für die Ehrenbürgerschaft ist wie folgt beschrieben: Material 925/000 Sterling Silber, vergoldet, Oberfläche poliert, Kopfgröße quadratisch 14x14 mm, Schiene verjüngt sich, auf der Deckplatte befindet sich das Wappen des Marktes Stadtlauringen in körperlicher Darstellung; 3. Der Ehrenring des Marktes Stadtlauringen ist wie folgt beschrieben: Ausführung wie Ziff. 2 aber nicht vergoldet; 4. Das Ehrenzeichen ist wie folgt beschrieben: Material Bronze, 925/000 Sterling Silber bzw. 925/000 Sterling Silber vergoldet, Oberfläche poliert, Außenform rund, Durchmesser 17 mm, zeigt das Wappen des Marktes Stadtlauringen, Wappen wird von einem Bogenornament eingefasst, eine lange Nadel mit Verschluss befindet sich auf der Rückseite des Medallions; 5. Der Vorschlag für die Auszeichnungen kann von jedermann beim Markt Stadtlauringen eingereicht werden. 6. Die Auszeichnungen werden in einem würdigen Rahmen in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes sowie die Auszeichnung mit dem Ehrenring des Marktes Stadtlauringen erfolgen jeweils in einer eigenen Veranstaltung. Die Ehrung nimmt der jeweils amtierende Bürgermeister vor. Die Gestaltung der Veranstaltung sowie die Zusammensetzung der Gästeliste obliegen dem amtierenden Bürgermeister. Bei der Auswahl der Gäste sollen auch ehrenamtlich Tätige berücksichtigt werden. Bei der Verleihung des Ehrenringes des Marktes Stadtlauringen sind auch die Ehegatten/innen bzw. Lebenspartner/innen der zu ehrenden Person zu laden. Bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes werden darüber hinaus auch die Familienangehörigen des/der zu Ehrenden (= Kinder und Eltern mit Ehegatten/innen bzw. Lebenspartnern/innen der zu ehrenden Person geladen. Die Auszeichnungen sollen nach Bedarf, möglichst einmal im Jahr, vorgenommen werden. 7. Zu § 1 Über die Ernennung zum Ehrenbürger wird individuell im Marktgemeinderat entschieden. 8. Zu § 2 Mit dem Ehrenring können ausgezeichnet werden z. B.: - 24-jährige Tätigkeit als hauptamtlicher 1. Bürgermeister des Marktes, - 30-jährige Tätigkeit als ehrenamtliches Mitglied des Marktgemeindrates von Stadtlauringen, - oder besondere Verdienste im Einzelfall. 9. Zu § 3 Mit dem Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen können beispielsweise ausgezeichnet werden a) Ehrenzeichen in Gold - 24 Jahre Mitgliedschaft im Marktgemeinderat, - 30 Jahre 1. Vorstand in Vereinen oder Organisationen, - oder Verdienste im Einzelfall; z. B.: deutsche oder internationale Meisterschaft in Sportwettbewerben - 20 Jahre soziales Engagement, z.B. häusliche Pflege b) Ehrenzeichen in Silber - 18 Jahre Mitgliedschaft im Marktgemeinderat, - 20 Jahre 1. Vorstand in Vereinen oder Organisationen, - 25 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft in Vereinen oder Organisationen, - oder Verdienste im Einzelfall, z.B.: bayerische Meisterschaften in Sportwettbewerben, - 15 Jahre soziales Engagement Stadtlauringen c) Ehrenzeichen in Bronze - 15 Jahre 1. Vorstand in Vereinen und Organisationen, - 20 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft in Vereinen oder Organisationen, - 12 Jahre Mitgliedschaft im Marktgemeinderat, - oder Verdienste im Einzelfall, z.B. Landessieger und Bundessieger in Berufswettbewerben - 10 Jahre soziales Engagement 10. Zu § 4 - Schulische Leistungen, z. B.: Qualifizierender Haupschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur je Note 1,5 oder besser - berufliche Leistungen, z. B.: Kammersieger - sportliche Leistungen, z. B. Meisterschaften von Mannschaften oder Einzelsportler-n/innen - kultureller Bereich, z. B.: Jugend musiziert, Regionalentscheid - Einzelfall, z.B.: Jugend forscht; 11. Grundsätzlich ist die Zeitdauer eines ehrenamtlichen Engagements für die Ehrung maßgeblich. Im Einzelfall kann jedoch auch eine Ehrung ausgesprochen werden bei vielseitigem ehrenamtlichem Einsatz. Der vielfältige Einsatz bezieht sich jedoch nicht auf Tätigkeiten nur in einem Verein oder Organisation, sondern auf Tätigkeiten in mehreren Vereinen und Organisationen. Bei der Betreuung von Pflegekindern ist für eine Ehrung nur die Zeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres maßgeblich. Fassung vom 04.08.2005 gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister Friedrich-Rückert-Arbeitskreis Oberlauringen Einladung Aufstellung der neuen Stele am Friedrich-Rückert-Weg und des Insektenhotels in Oberlauringen Mit der Aktion „Deutschland summt“ soll die Bedeutung der Bienen für unseren Lebensraum und deren Schutz in den Mittelpunkt gestellt werden. Friedrich Rückert, der seine Kinder- und Jugendjahre in Oberlauringen verlebte, hat sich diesem Thema bereits angenommen und ihm in dem Gedicht Rechnung getragen: „Singe bei der Arbeit wie die Bienen, Und die Arbeit wird dir süß wie Ihnen“ Aus diesem Grund soll im Rückertgarten (unterhalb der Friedrich Rückert Schule, Zugang durch die Rückertpforte) eine weitere Stele und das von der Jugend und Behindertenhilfe Oberlauringen gebaute und gespendete Insektenhotel aufgestellt werden. Wir freuen uns, Sie in Oberlauringen am 15.07.15 um 14.30 Uhr im Rückertgarten begrüßen zu dürfen. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sehr herzlich dazu eingeladen. Friedel Heckenlauer, 1. Bürgermeister Ehrenamtskarte: Vergünstigung für kulturelle Veranstaltung Karteninhaber erhalten fünf Euro Ermäßigung entweder bei Wernecker Schlossnacht oder Konzert der Bläserphilharmonie Landkreis Schweinfurt. Am 11. Juli bzw. 18. Juli finden die Veranstaltungen statt, bei denen Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises Schweinfurt eine Ermäßigung erhalten. Diesmal gewährt der Landkreis Schweinfurt den Karteninhabern fünf Euro Rabatt entweder bei der Wernecker Schloßnacht oder bei einem Konzert der Bläserphilharmonie in Werneck. Beide Veranstalter haben sich nach Gesprächen mit Vertretern des Landratsamtes gerne bereit erklärt, diese Vergünstigung für Inhaber der Ehrenamtskarte jeweils direkt an der Abendkasse abzuwickeln. Jedes Jahr finanziert der Landkreis Schweinfurt für Inhaber der Ehrenamtskarte eine Vergünstigung von fünf Euro für eine Veranstaltung. „Es ist dies ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landrat Florian Töpper. Jeder Karteninhaber kann frei wählen, bei welcher der beiden Veranstaltungen er oder sie die Vergünstigung um fünf Euro in Anspruch nehmen möchte: entweder bei der Wernecker Schlossnacht am 11. Juli oder bei dem Konzert der Bläserphilharmonie in Werneck am 18. Juli. Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten die Ermäßigung jeweils direkt bei der Veranstaltung an der Abendkasse gegen Vorlage der Ehrenamtskarte. „Es würde mich sehr freuen, wenn viele Inhaber der Ehrenamtskarte dieses symbolische Dankeschön annehmen und einen schönen Abend bei einer der beiden kulturellen Veranstaltungen bei uns im Landkreis genießen“, so Landrat Töpper. (Bild Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann) Aufgaben und Zuständigkeiten des Landratsamtes näher kennenzulernen. Über den Katastrophenschutzraum im Keller bis hin zum Büro des Landrats im 3. Stock ist an diesem Tag auf allen Ebenen des Hauses etwas geboten. Interessantes können die Bürger auch bei den zahlreichen Vorträgen erfahren. So referiert beispielsweise der Kreisheimatpfleger KarlHeinz-Hennig über das „Bildstockland Franken“ und auch die Geomed-Klinik ist mit diversen Patientenseminaren am Tag der offenen Tür vertreten. Neben der Geomed-Klinik werden sich auch alle übrigen kreiseigenen Einrichtungen wie die Schulen und das Kreisalten- und Pflegeheim vorstellen und präsentieren. Hoch hinaus geht es auf dem Parkplatz des Amtes: Dort wird der Kreisbauhof seinen Fuhrpark den Bürgern präsentieren und wer keine Höhenangst hat, kann auf der Hubarbeitsbühne den Blick aus rund 30 Metern Höhe genießen. Für die kleinen Besucher gibt es unter anderem eine Hüpfburg, Kinderschminken und die rollende Spielkiste. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein abwechslungsreiches und interessantes Programm zusammengestellt, bei dem mit Sicherheit für jeden Geschmack und für jedes Alter etwas dabei sein dürfte“, ist Landrat Töpper überzeugt. Infos: • Parken – Das Parken auf dem Gelände des Landratsamtes ist am 18. Juli nicht möglich. Besucher werden gebeten die umliegenden Parkmöglichkeiten zu nutzen oder per Bahn, Bus oder Rad zu kommen. • Wetter – Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt. Programmänderungen sind vorbehalten • Verpflegung – An diversen Ständen gibt es Essen und Getränke aus der Region zu kaufen. • Gewinnspiel – Im Büro des Landrats gibt es ein Quiz. Erster Preis ist ein gemeinsames Essen mit Landrat Florian Töpper für zwei Personen. • Programm – Flyer mit der Programmübersicht liegen ab Anfang Juli in den Gemeinden und im Landratsamt aus oder auch als Download unter www.landkreis-schweinfurt.de Brönnhof ins Nationale Naturerbe aufgenommen Landrat Töpper begrüßt die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Bundestags Tag der offenen Tür des Landratsamtes Schweinfurt Abwechslungsreiches Programm am 18. Juli von 10 bis 16 Uhr. Jede Menge Information und Unterhaltung mit Stargast Steffi List Landkreis Schweinfurt. Musik, Unterhaltung und Information – das alles und vieles mehr erwartet die Bürger beim Tag der offenen Tür des Landratsamtes am Samstag, 18. Juli 2015. Von 10 bis 16 Uhr hat die Behörde an diesem Tag ihre Türen und Tore für Jedermann geöffnet. 2012 hatte das Amt zuletzt zu einem Tag der offenen Tür eingeladen. Heuer nun gibt es einen ganz besonderen Grund zum Feiern: Seit genau 25 Jahren ist das Amt an seinem heutigen Standort in der Schrammstraße zu Hause. „Dies ist ein besonderer Anlass, den wir gerne mit unseren Bürgerinnen und Bürgern feiern möchten“, sagt Landrat Florian Töpper. Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Ab 12 Uhr spielt Stargast Steffi List auf der Hauptbühne vor dem Landratsamt. Weitere Musikbeiträge gibt es von der Big-Band der Bundespolizei, der Feuerwehrkapelle des Altlandkreises Gerolzhofen und Passion 4 Saxxes des Celtis-Gymnasiums. Auch der im vergangenen Jahr neu gegründete Amtschor des Landratsamtes tritt am Tag der offenen Tür erstmals öffentlich auf. Neben jeder Menge kulinarischer Köstlichkeiten kommt vor allem die Information an diesem Tag nicht zu kurz. Mit zahlreichen Infoständen und Mit-Mach-Aktionen lädt die Verwaltung ein die vielfältigen Landkreis Schweinfurt. Am Brönnhof werden 746 Hektar des ehemaligen US-amerikanischen Truppenübungsplatzes, die sich im Alleineigentum des Bundes befinden, in das Nationale Naturerbe aufgenommen, darunter die zentrale Freifläche mit rund 300 Hektar. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch, 17. Juni 2015, der Flächenübertragung zugestimmt. Der Beschluss beinhaltet, dass bundesweit im Rahmen einer 3. Tranche weitere 62 Gebiete mit 31.000 Hektar in das Nationale Naturerbe übertragen werden, das dann insgesamt 156.000 Hektar Fläche umfassen wird. Auch der Übungsplatz in Sulzheim in den Gemeindegebieten von Sulzheim, Grettstadt und Donnersdorf wird mit 59 Hektar in das Nationale Naturerbe aufgenommen. Sollte sich auch noch die sogenannte Ganerbschaft, in der die Waldschutzgemeinschaft Schweinfurt und die Hospitalstiftung der Stadt Schweinfurt Anteilseigner sind, für eine Übertragung aussprechen, würden weitere 540 Hektar am Brönnhof hinzukommen. Landrat Töpper zeigte sich erfreut über die Nachricht aus Berlin und begrüßte die Entscheidung, die nun insbesondere für Klarheit über die weitere Perspektive der Bundesflächen am Brönnhof sorgt. In den bisherigen Gesprächen mit den Beteiligten – vor allem die Gemeinden Üchtelhausen und Dittelbrunn - wurden neben der Sicherung der Flächen für den Naturschutz auch die Möglichkeiten für naturverträgliche Freizeiterholung und Naturerlebnis als Chancen Stadtlauringen gesehen. Künftig könnte ein Wegekonzept mit Hinweisbeschilderung das Gebiet für Wanderer erschließen. Im Zuge der noch zu treffenden genauen Gebietsabgrenzung bei der Übertragung soll außerdem erreicht werden, dass in den bereits versiegelten und noch bebauten Randbereichen den Erneuerbaren Energien durch Freiflächen-Photovoltaik Raum verbleibt. Im „Nationalen Naturerbe“ des Bundes werden gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen im Eigentum des Bundes von der Privatisierung ausgespart und stattdessen in Naturschutzhände gegeben. Ziel ist, die Flächen nach anspruchsvollen naturschutzfachlichen Vorgaben zu betreuen und zu entwickeln. Für die Flächen im Landkreis Schweinfurt ist nach den bisherigen Planungen die Flächenentwicklung und – pflege durch die Bundesforstverwaltung vorgesehen. Der weitläufige ehemalige Truppenübungsplatz Brönnhof umfasste insgesamt rund 2.275 Hektar mit großen Waldflächen. Naturschutzfachlich bedeutsam ist unter anderem der Offenlandbereich mit Magerrasen, Extensivwiesen, Brachen und Feuchtflächen. Im Interesse der gebotenen Erhaltung und Entwicklung dieser Flächen ist aus der Sicht des Naturschutzes insbesondere eine extensive landwirtschaftliche Nutzung in Form einer gezielten Beweidung geeignet. Um die Offenlandfläche herum befinden sich vor allem naturnahe Waldflächen, z. B. strukturreiche Waldmeister-Buchenwälder. Es handelt sich um ein großflächiges und unzerschnittenes Gebiet. Seltene Arten wie der Kammmolch sowie die Bechsteinfledermaus sind am Brönnhof nachgewiesen. Das Gebiet am Brönnhof befindet sich überwiegend auf den Gemeindegebieten von Üchtelhausen und Dittelbrunn. Teilflächen im nördlichen Bereich liegen auch im Landkreis Bad Kissingen (Markt Maßbach). Weitere Eigentümer in dem Gebiet sind der Freistaat, Kommunen und Privatleute. Deren Flächen sind von der Entscheidung nicht berührt. Hinweis: Ausführliche Informationen zum Nationalen Naturerbe gibt es beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/themen/natur-arten/ naturschutz-biologische-vielfalt/nationales-naturerbe/ Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sinnvoll ist es, sich nach einem Aufenthalt im Freien gründlich abzusuchen. Verschwitzte Kleidung sollte mehrmals täglich gewechselt werden. Dabei ist geschlossene und helle Kleidung zu bevorzugen. Haustiere sollten bereits frühzeitig im Jahr mit einem Zeckenabwehrmittel behandelt werden. Auch für Menschen gibt es Mittel aus der Apotheke. Sie werden auf Schuhe, Strümpfe und (Hosen-) Beine aufgetragen. Schmale Pfade an Waldrändern sollten beim Spaziergang gemieden werden. Zu den besonders gefährdeten Personen gehören diejenigen, die im Freien arbeiten. Dies sind beispielsweise Land- und Forstwirte, Revierleiter oder Jäger. Besonders beim Aufbrechen von erlegtem Wild ist die Gefahr groß, dass Zecken über die Hände und Arme gelangen. Damit Zecken im Hausgarten keine Chance haben, ist dafür zu sorgen, dass sich mögliche Überträger, zum Beispiel Vögel, Mäuse oder andere Nagetiere, nicht in der Nähe von Sitzplätzen oder der Terrasse aufhalten. Die Vogeltränke sollte in den Randbereich des Gartens verlegt und Futterplätze im Frühjahr entfernt werden. Kurz gehaltenes Gras und viel Sonneneinfall – auch in der Hecke – sind weitere geeignete Maßnahmen. Der Boden sollte möglichst trocken gehalten werden, denn zum Überleben brauchen Zecken die Feuchtigkeit. Wenn sich trotz allem eine Zecke festgesetzt hat, ist sie schnellstens zu entfernen, ohne sie dabei zu quetschen. Hierfür sind Pinzetten, Zeckenzangen oder Zeckenkarten geeignet. Letztere wird vorsichtig unter das Tier geschoben und löst es so aus der Haut. Bei sehr kleinen Tieren helfen ein Vergrößerungsglas und eine Taschenlampe. Die Einstichstelle anschließend mit hochprozentigem Alkohol desinfizieren und den Einstich mit einem wasserfesten Stift markieren. So kann über längere Zeit verfolgt werden, ob sich Anzeichen einer Borreliose, zum Beispiel Wanderröte, bilden. In diesem Fall ist unverzüglich der Arzt gefragt. Auch dann, wenn beim Versuch, eine Zecke zu entfernen, Teile des Tieres in der Haut verblieben. Der Arzt entscheidet letztlich, ob ein Blutbild erstellt werden muss. Zum Zeckenschutz berät der Arzt oder Apotheker. Die SVLFG empfiehlt, sich einen während der Arbeit erlittenen Zeckenbiss vom Arzt bestätigen zu lassen. Treten in der Folge Krankheitssymptome auf, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten, wenn der Biss als Arbeitsunfall anerkannt wird. Forsten und Gartenbau STA N D E S A MT L I C H E nachrichten Wir begrüßen zugezogene Mitbürger Frau Carmen Ullrich Gemeindeteil Birnfeld, Schloßgasse 4 Eheschließung Herr Tobias Rüth und Frau Jennifer Klewin beide Gemeindeteil Stadtlauringen Wir gratulieren Was beim Zeckenbiss zu tun ist Die bekanntesten von Zecken übertragenen Krankheiten sind die Frühsommer-Meningitis (FSME) und die Borreliose. Gegen FSME schützt eine Impfung, gegen Borreliose und andere Infektionen kann hingegen nicht vorsorglich geimpft werden. Wie man sich trotzdem schützen kann, erklärt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, 10 Stadtlauringen Herrn Franz Franke Stadtlauringen, Dornhecke 12, am 29.06. zum 70. Geburtstag Herrn Wilfried Kebschull Oberlauringen, Alte Straße 7, am 30.06. zum 71. Geburtstag Frau Helene Hußlein Stadtlauringen, Am Schwedenkreuz 5, am 30.06. zum 75. Geburtstag Frau Helga Link Altenmünster, Am Feldrain 6, am 30.06. zum 78. Geburtstag Herrn Theobald Stühler Birnfeld, Haßbergstraße 14, am 30.06. zum 87. Geburtstag Herrn Bernhard Lauer Altenmünster, Dorfstraße 7, am 01.07. zum 74. Geburtstag Herrn Günther Frank Mailes, Hägleinsweg 7, am 04.07. zum 66. Geburtstag Herrn Wolfgang Weber Fuchsstadt, Münsterer Weg 2, am 04.07. zum 71. Geburtstag B erichte der A rbeitskreise D orferneuerung 27.-28.06.15 27.06.15 27.06.-01.07.15 28.06.15 28.06.15 03.-05.07.15 04.07.15 04.07.15 04.-05.07.15 04.07.2015 04.07.15 05.07.15 Sportwochenende, FC Bavaria Marktsteinach Einkehrtag mit Frank Möller, Pfarrgemeinde Mainberg 5-Tagesfahrt an die Mosel Verein für Gartenbau und Landespflege Abersfeld Kindergartenfest, Kindergarten St.-Josefs-Verein Hausen Tag der offenen Gartentür in der Großgemeinde Kreisverband Gartenbau 3-Tage Intersport Fussballcamp, DJK Abersfeld Altpapier, Ministranten Hausen Sommerfest Bayern Fanclub Waldsachsen Pfarrfest, Pfarrgemeinde Schonungen Waldspaziergang Obst- und Gartenbauverein Löffelsterz 17:00 Sommerfest Festplatz, Sportheim Waldsachsen FC Bayern Fanclub Waldsachsen Weißwurstfrühstück, Ortscaritasverein Löffelsterz Evangelisches Gemeindefest Maßbach am 11.07.2015 Ort: Evang. Kirche, Poppenlauerer Straße, 97711 Maßbach Sa.: Fränkischer Abend ab 18 Uhr und Unterhaltung mit dem "Pätschemichel" und Il Cantare; So.: ab 10 Uhr Familiengottesdienst, Mittagstisch, Kaffeebar; Wanderer herzlich willkommen! Besonderes: Ratespiel rund um die Kirche, Tischfussballmeisterschaft, Kinderangebote Veranstalter: Evang.-luth. Pfarrei Lauertal, www.lauertal-evangelisch.de Projektgruppe Kunst & Kultur Schweinfurter OberLand Dorferneuerung Haßbergtrauf Einladung zum nächsten Arbeitskreistreffen Das nächste Treffen des Ortsteilübergreifenden Arbeitskreises "Sinnesweg" findet am: Montag, den 06. Juli 2015 um 19:30 Uhr, Schloß Craheim Schlosskeller statt. Herr Wilfried Höhne vom Planungsbüro Ludwig & Höhne wird uns dabei wieder unterstützen und beraten. Das Protokoll der letzten AK-Sitzung vom 04.05.2015 sowie die Darstellung des Weges finden sie unter www.stadtlauringen.de - Dorferneuerung - Arbeitskreis Zu diesem offenen Arbeitskreis sind wie immer alle Bürgerinnen und Bürger aus unseren vier Ortsteilen herzlich eingeladen. Ansgar Albert, AK-Sinnesweg Sie interessieren sich für kulturelle Themen? Dann sind Sie herzlich eingeladen, bei der Projektgruppe Kunst & Kultur mitzuarbeiten. Im Vordergrund der Projektarbeit steht die Verknüpfung der kulturellen Aktivitäten im Schweinfurter OberLand. Dabei widmet sich die Gruppe folgenden Themen: Interkulturelles Projekt, Laientheatergruppen, „Gschichtli & Gedichtli“ Ansprechpartner Markt Stadtlauringen: Uwe Zirkelbach, Tel. 09724/ 531 K I N D E RG A RT E N nachrichten Kindergartenfest in Ballingshausen (am Sportplatz) Veranstaltungen in der Großgemeinde Schonungen 26.-28.06.15 26.06.15 27.06.15 27.-28.06.15 27.06.15 Seefest, Freiwillige Feuerwehr und Musikkapelle Reichmannshausen 17:00 - 21:00 Abendflohmarkt, Kaltenhof 9, Levi e.V. Altpapiersammlung, FT Schonungen Sommerfest, Freiwillige Feuerwehr Forst Sommernachtsfest, Verein für Gartenbau und Landespflege, Marktsteinach Unser alljährliches Sommerfest findet dieses Jahr am Sonntag, den 05.07.2015 statt. Das Motto lautet heuer "Bewegung macht schlau". Beginn ist am Sonntag, den 05.07.2015 ab 10:00 Uhr mit einem Frühschoppen ab 11:30 Uhr dann das Mittagessen ab 14:00 Uhr die Aufführung der Kinder und im Anschluss daran wird die Kaffeebar eröffnet. Für Spiel und Spaß für die Kinder ist bestens gesorgt und natürlich werden, wie in jedem Jahr, bei unserer Tombola tolle Preise verlost. Die Kinder, das KIGA-Team, der Vorstand und die Eltern laden hiermit ganz herzlich ein und hoffen, dass ganz viele Gäste mit uns schöne Stunden bei unserem Sommerfest verbringen werden. gez. Saar (Elternbeirat) Stadtlauringen 11 ST 10.00 Hl. Messe SU 10.15 Hl. Messe ST 14.00 Rosenkranz in der Kerlachkapelle K ATH OLI S CHE K IRC H E Nnachrichten Katholische Kirchengemeinde Stadtlauringen, Birnfeld, Wettringen, Altenmünster, Fuchsstadt, Sulzdorf und Ballingshausen Samstag 27.06. - Hl. Hemma v. Gurk u. Hl. Cyrill v. Alexandrien ST 13.30 Trauung in der Kerlachkapelle Jennifer Klewin / Tobias Rüth ST 15.00 Beichtgelegenheit WT 18.30 Hl. Messe Sonntag 28.06. - 13. SONNTAG IM JAHRESKREIS BI 09.00 Dankgottesdienst zum 50jähr. Priesterjub. von P. Germar OSB SU 09.00 Hl. Messe ST 10.00 Hl. Messe, gleichzeitig Kindergottesdienst bis zur 2. Kl. im Ronc. FU 10.15 Hl. Messe ST 14.00 Rosenkranz in der Kerlachkapelle BI 17.00 Vesper mit P. Germar OSB Montag 29.06. - Hl. Petrus und Hl. Paulus ST 07.00 Hl. Messe ST 18.00 Rosenkranz AL 18.30 Hl. Messe Oberlauringen mit Stadtlauringen, Sulzdorf und Leinach Amtsstunden des Pfarramtes: Dienststunden: IMMER MITTWOCH 9.00 –12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr Telefon: 09724/618 – email: pfarramt.oberlauringen@elkb.de Internet: www.oberlauringen-evangelisch.de Sonntag, 28.06.2015 - 4.Sonntag nach Trinitatis 10.30 Uhr regionaler Gottesdienst in Wetzhausen In Oberlauringen ist kein Gottesdienst! Montag, 29.06.2015 18.45 – 20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeinderaum Samstag 04.07. - Hl. Ulrich; Herz-Mariae-Samstag ST 08.00 Marienmesse in der Kerlachkapelle (latein. Messe mit deutschen Messgesängen) ST 14.00 Trauung in der Kerlachkapelle, Heike Karch / Frank Karl ST 15.00 Beichtgelegenheit BI 18.30 Hl. Messe FU 18.30 Hl. Messe 12 Stadtlauringen Evang.Luth. Kirchengemeinde Oberlauringen Samstag, 27.06.2015 Ab 10 Uhr Zwölftel Sammlung der Konfis in Leinach für die Missionarsfamilie Sachs in Indien 02.07. - Mariä Heimsuchung Hl. Messe im Friedrichsheim PILGERHOFKIRCHE / 17. Monatswallfahrt Anbetung u. Rosenkranz; Beichtgelegenheit Hl. Messe um geistliche Berufungen Hl. Messe entfällt Sonntag 05.07. - 14. SONNTAG IM JAHRESKREIS Kollekte in den Anliegen d. Heiligen Vaters (Peterspfennig) WT 08.45 Hl. Messe AL 09.00 Hl. Messe E VA N G E L I S C H E K I RC H E Nnachrichten Dienstag, 30.06.2015 14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus Mittwoch 01.07. ST 14.00 Seniorenkreis: Treff im Schüttbau ST 17.50 Rosenkranz vor ausgesetztem Allerheiligsten ST 18.30 Hl. Messe BI 18.30 Hl. Messe Freitag 03.07. - Hl. Thomas; Herz-Jesu-Freitag Krankenkommunion in allen Ortsteilen ST 07.00 Hl. Messe anschl. stille Anbetung bis 8.30 Uhr (Kollekte f. d. Priesterhilfswerk) ST 18.00 Rosenkranz BA 18.00 Rosenkranz BA 18.30 Hl. Messe Pfarrwallfahrt zum Hülfensberg und nach Mühlhausen (Geburtsort des sel. Liborius Wagner), 19. September Anmeldung im Pfarramt, Tel. 516 Geistliche Leitung: Pfr. Daigeler Stadtlauringen Samstag, 27.06.2015 17.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Hild) in der St. Johanneskirche Kollekte für die Theologische Ausbildung in Bayern Dienstag 30.06. - Hl. Otto und die ersten Hll. Märtyrer von Rom ST 18.00 Rosenkranz OL 18.30 Hl. Messe FU 18.30 Hl. Messe Donnerstag ST 10.00 AL 17.30 AL 18.30 WT 18.30 Wallfahrten: Wallfahrt der Pfarreiengemeinschaft zum Grab des seligen Märtyrerpriesters Liborius Wagner, Heidenfeld, 15. Juli Anmeldung im Pfarramt, Tel. 516 Dienstag, 30.06.2015 14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus 20.00 Uhr Gospelchorprobe in Wetzhausen Mittwoch, 01.07.2015 14.00 Uhr Vorstandssitzung im Haus Gottesgüte 17.00 Uhr Konfirmanden-Unterricht in Friesenhausen 19.30 Uhr Abschließende Kirchenvorstandssitzung zur Visitation mit dem Visitations-Team im Gemeinderaum Das Büro ist wegen einer Fortbildung geschlossen! Donnerstag, 02.07.2015 09.15 Uhr Bibelstunde im Grunelius Kindergarten 18.30 Uhr Treffen der Jungbläser im Gemeinderaum 20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeinderaum Dekanatsfrauengottesdienst am 03. Juli um 19 Uhr Herzliche Einladung zum Gottesdienst für Frauen mit dem Thema: „Für dich….“ Die Dekanatsfrauenbeauftragten des Dekanats Rügheim laden herzlich zu diesem Gottesdienst in die Christuskirche Hofheim ein. Anschließend ist gemütliches Beisammensein. Injili-Chor im Pfarrhaus Wetzhausen, Rückfragen bei Gisela Stutz (Tel.09724/2472), www.injili-chor.de Craheim-Serenade am 03. Juli um 19.30 Uhr Die Chorgemeinschaft Nassach-Birnfeld und zahlreiche weitere Musizierende bereiten Ihnen einen schönen Sommerabend im Franziskushof des Schlosses Craheim. Herzliche Einladung an alle Interessierten! Voice of glory e. V. Probentermine jede Woche jeweils Dienstag 20 Uhr im Gemeinderaum Wetzhausen, Kontakt: Iris Hardge (09724/1324) Pfarramt Wetzhausen Gottesdienste Sonntag, 28.06. Wetzhausen 10.30 Uhr regionaler Gottesdienst Samstag, 04.07. ökumen. Trauung Fischer/Stettner 14.00 Uhr in Ebertshausen Pfarramt Wetzhausen: Alter Schloßweg 8, 97488 Stadtlauringen Tel 09724/661, Fax 9263, e-mail:pfarramt.wetzhausen@elkb.de Öffnungszeiten Pfarramt Wetzhausen: Mittwoch 01.07. geschlossen Freitag 03.07. 08.30 Uhr - 11.30 Uhr VE R E I N S nachrichten Gemeindeteil Stadtlauringen Kulturpolitik Malerei Kulturrevolution FC Bayern Fanclub Stadtlauringen e. V. Einladung zum Weinfest Am Samstag, den 04. Juli feiern wir wieder ein rauschendes Fest. Beginn ist um 17 Uhr auf dem Stadtlauringer Marktplatz. Bei Livemusik, Wein, Gerupftenbroten, Gyros und anderen Köstlichkeiten freuen wir uns auf ein paar gemütliche Stunden mit Ihnen. Hierzu möchten wir alle recht herzlich einladen. gez. Marco Bauer Esskultur Der Kulturverein lädt herzlich ein. Reinkultur Freitag, 26. Juni 2015 Kultur Hans Driesel Ä6FKLHPLU GHQ$SIHO %LUQH³ YRQGHUTHEATER Gemeindeteil Oberlauringen TSV 1907 Oberlauringen e.V. 1. Gaudi-Fußball-Turnier des TSV Am 13.06.2015 wurde anläßlich des TSV-Sommerfestes erstmals ein Fußball-Gaudi-Turnier ausgetragen. Die 8 teilnehmenden Mannschaften - darunter eine reine Frauenmannschaft des KCO - waren bei bestem Fußballwetter alle mit einem RIESEN Ehrgeiz bei der Sache. Es wurde leidenschaftlich Fußball gespielt und um jeden Ball gekämpft. Nach der Vorrunde ließen bei einigen Spielern/innen die Kräfte verständlicher Weise doch schon etwas nach und so setzten sich die Mannschaften an die Tabellenspitzen die sich im Vorfeld mit "Profis" verstärkt hatten. So kam es dann ab dem Halbfinale schon zu richtig guten und hartumkämpften Begegnungen und es mußte der Sieger dann erst im Siebenmeterschießen ermittelt werden. So kam es dann nach diesen packenden Spielen zu dem Endspiel zwischen den "Schlundhäusern" und "FuckMaul" welches die "Schlundhäuser "nach einem leidenschaftlich geführten Spiel nach Siebenmeterschießen mit 7:5 ( 3:3 ) für sich entscheiden konnten. Beide Mannschaften waren nach Ende des Spieles platt aber glücklich. Die "Schlundhäuser" feierten ihren Sieg überschwenglich und ausgelassen - man hörte noch lange ihre Schlachtgesänge auf dem Sportgelände - Bilder folgen in der nächsten Ausgabe des AB. Das "kleine" Finale bestritten die Mannschaften des "TSV" und der der "Anglerfreunde" welches die "Anglerfreunde", ebenfalls nach einem leidenschaftlichen Kampf gegen die Profis, mit 5 : 1 für sich entscheiden konnten ( lt. Aussage ihres Mannschaftsführers waren sie ALLE "stehend KO " !!! ). Da ALLE Mannschaften einen Preis erhielten gab es keine Verlierer an diesem Nachmittag. Alle Teilnehmer- /innen erklärten nach dem Turnier, daß es großen Spaß gemacht habe und sie freuen sich schon auf`s nächste Jahr freuen wenn - hoffentlich - das 2. Gaudi-Turnier stattfindet. Man freute sich aber auch bei den Organisatoren des TSV über das so gelungene Sommerfest und dass das Gaudi-Turnier für alle Kulturbanau- Klassisches, augenzwinkernd betrachtet Schillers „Glocke“ aber auch seine Balladen geistern noch heute als Schreckgespenster durch die Köpfe all jener, die in der Schule noch Gedichte aus wendig lernen mussten. Ihre oft epische Breite en! hat zu allen Zeiten zur Verballhornung ein en werd b e g gesich geladen. Der Bogen der Autoren spannt urück en zHeinz von Schillers Zeitgenossenkö bis nzu n ten in lebendiger argeht Erhardt. Hans Driesel nen K e b r Weise durch rwo Leben und Werk Schillers, auf e der beinahe Ratsherr in Schweinfurt erkübrigens v r o V Die im geworden wäre. Kunst Kulturtechnik Joghurtkultur , fällt Komposition ent nkt ist! g n taltu er erkra s n a r e Ve iesel leid s e i D rr Dr e H da Sprachkultur Monokultur Musik Kulturkreis Information WANN: WO: BEGINN: EINTRITT: Vvk: am Freitag, 26. Juni 2015 Rathausdiele, Stadtlauringen 19:30 Uhr 7 Euro (Kinder bis 14 J. 4 Euro) 6 Euro (ab sofort) Subkultur Vorverkaufsstelle: ARAL Tankstelle SCHODORF Stadtlauringen, Schweinfurter Str. 36, Tel.: 09724545 Stadtlauringen 13 Spielerinnen u. Spieler ohne Verletzungen ablief. So lies man den Abend bei schönem Wetter, bei vielen Gesprächen, Diskussionen und Gesängen in Froher Runde ausklingen !!! gez. Presseabteilung :-) TSV Gemeindeteil Ballingshausen DJK Ballingshausen 1984 e.V. Außerordentliche Mitgliederversammlung der DJK Ballingshausen Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 27.06.2015 um 19.30 Uhr im Sportheim statt. Hierzu sind alle Mitglieder und Vereinsinteressenten recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1.) Neuwahl der Vorstandschaft/Vorsitzender der Finanzen 2.) Sonstiges gez. Antonia Dietz (Vorsitzende Vereinsverwaltung) Body Fit – Fitness, Spaß und Gemeindeteil Birnfeld HSV Birnfeld Jahresvorschau 2015 der Jugendvorstandschaft des HSV Birnfelds 10-12. Juli 2015 Zeltlager am Sportplatz, Thema: Indianer 24. Juli 2015 Summer Tropical Night. Mit Cocktails, Steaks und Bratwürsten und guter Musik 12. September Europa-Park Rust November 2015 Martinsumzug Dezember 2015 Krippenspiel Diverse kleinere Aktivitäten im Jahr 2015 sind geplant. Zeltlager Auch in diesem Jahr veranstaltet die Jugendvorstandschaft das beliebte Zeltlager für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren, die Lust zum Zelten haben. Das Zeltlager findet vom 10. bis 12. Juli 2015 in Birnfeld am Sportplatz statt und steht unter dem Motto „Indianer“. Dieses Jahr werden KEINE Zelte benötigt. Vorläufiges Programm: Freitag, 10. Juli ab 17:30 Uhr Kennenlernen, anschließend Abendessen Lagerfeuer und Nachtwanderung Samstag, 11. Juli 08:00 Uhr Frühstück Quiz-Rallye, großes Spiele- und Bastelangebot 18:30 Uhr Abendessen, Mini-Diso,Lagerfeuer Sonntag, 12. Juli 08:00 Uhr Frühstück ab 10:00 Uhr Brunchen gemeinsames Ausklingen mit Eltern und Geschwistern Die Teilnahmegebühren betragen für dieses Wochenende 20,00 EUR pro Kind. Bitte diesen Betrag am 10. Juli bezahlen. einfach gut aussehen…… Mitzubringen: Gymnastikmatte, evtl. Handtuch Männer/Frauen jeden Alters herzlich willkommen! Ausdauer Mitzubringen: Gymnastikmatte, evtl. Handtuch Beckenboden – Problemzonen START: Herz-Kreislauf 30. JUNI 2015 Kosten: Fragen und Info`s bei Antonia Dietz DJK-Mitglied FREI #906435 oder Nicht DJK Mitglied: Jahreskursgebühr 55,-€ Daniela Gock #9073001 14 Stadtlauringen Bitte jedem Kind ebenfalls Badesachen und Sonnenschutz mitschicken! Es wäre schön, wenn jeder etwas am Sonntag zum Brunchen mitbringen könnte. Wir bitten euch die Personenanzahl, die am Brunchen teilnehmen wird und das kleine Mitbringsel, für den Brunch, bei der Anmeldung mit anzugeben. Bitte meldet Euch bei Interesse bis spätestens 28. Juni 2015 bei einer der folgenden Adressen an (Anmeldung NUR mit Anmeldeabschnitt möglich) Laura Winheim, Brauhaustraße 6, 97488 Birnfeld, Tel.: 09724-1808 oder Selina Erhard, Nassacher Weg 3, 97488 Birnfeld, Tel.: 09724-2384 Auf Euer zahlreiches teilnehmen freut sich die Jugendvorstandschaft des HSV Birnfeld! Gemeindeteil Wetzhausen Einladung zum Feuerwehr- und Familienausflug zur Flughafenfeuerwehr Frankfurt und ins Freilandmuseum Hessenpark Die Freiwillige Feuerwehren Wetzhausen und Mailes planen am Sonntag, dem 12. Juli 2015 einen Feuerwehr- und Familienausflug zur Flughafenfeuerwehr Frankfurt. Der Weg führt uns zum Flughafen nach Frankfurt, wo wir an einer Führung der Flughafenfeuerwehr teilnehmen mit anschließender Zeit zur freien Verfügung. Den Nachmittag verbringen wir im Freilandmuseum Hessenpark in Neu-Anspach. Für den Abend ist ein gemeinsames Abendessen geplant. Herzliche Einladung ergeht an alle Feuerwehrkameraden, Familien und Interessierte. Folgende Tagespunkte sind geplant: - 06:30 Uhr Abfahrt am Dorfplatz in Wetzhausen mit dem Reisebus - ca. 09:15 Uhr Ankunft am Flughafen Frankfurt - 10:00 Uhr Führung bei der Flughafenfeuerwehr Frankfurt - ca. ab 12:00 Uhr Zeit zur freien Verfügung am Flughafen Frankfurt - 13:15 Uhr Abfahrt nach Neu-Anspach - ca. 14:00 Uhr Ankunft in Neu-Anspach Zeit zur freien Verfügung im Hessenpark, wo wir der hessischen Geschichte an Bauwerken, Handwerk und Landwirtschaft auf den Grund gehen - 18:00 Uhr Abfahrt zum gemeinsamen Abendessen und gemütlichem Beisammen sein Der Busfahrtpreis beträgt pro Person Die Flughafenfeuerwehrführung kostet pro Person Der Eintritt in den Hessenpark beträgt 13,00 EUR. 17,00 EUR. 6,50 EUR. ACHTUNG: Bei Anmeldung bitte kompletten Namen, Geburtsdatum und Adresse von jedem Teilnehmer angeben, da dies für die Führung am Flughafen notwendig ist. Außerdem muss am Tag des Ausfluges ein gültiger Personalausweis mitgeführt werden. Interessierte können sich bis 27. Juni 2015 bei Michael Heusinger anmelden!!! Tel: 09724 4630056, Handy: 0175 2722478 Die Bus- und Eintrittspreise sind bei Anmeldung zu bezahlen! Die Freiwillige Feuerwehren Wetzhausen und Mailes freuen sich auf eine rege Teilnahme und einen schönen Ausflug nach Hessen. Michael Heusinger 1. Kommandant FFW Wetzhausen Gerhard Müller 1. Kommandant FFW Mailes Gemeindeteil Mailes Freiwillige Feuerwehr Mailes Jahreshauptversammlung Hiermit ergeht Einladung an alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Mailes zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 26.06.2015 um 19:30 Uhr im Brauhaus. Tagesordnungspunkte sind: 01. Begrüßung 02. Totengedenken 03. Bericht 1. Vorstand 04. Bericht 1.Kommandant 05. Bericht Kassenwart 06. Wünsche und Anträge gez. Michael Laesch, 1. Vorsitzender Sonnwendfeuer der Feuerwehr Mailes am Brauhaus Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung am Freitag, 26. Juni lädt die Freiwillige Feuerwehr Mailes zum Sonnwendfeuer ein, um am knisternden Feuer bei Bier und Bratwürscht, Cola und Steak ein paar gemütliche Stunden miteinander zu verbringen. Beginn ist je nach Dauer der JHV um ca 20.30 Uhr. Der "Stadtlauringer Amtsbote" erscheint wöchentlich, jeweils freitags. Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH, 97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2, Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: post@revista.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verwaltung des Marktes Stadtlauringen KICKER CAMP AbersfeldInhalt und den Anzeigenteil: Verantwortlich fürder den DJK redaktionellen Von Freitag, 03. Juli bisGmbH) Sonntag, 05. Juli, findet auf dem Florian Kohl (Revista Verlag Mit der Einsendung oderAbersfeld Überlassung Textbeiträgen Kicker und Fotos Sportgelände der DJK dasvon zweiteFußball Camp übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass statt.40JungsimAltervon7bis12Jahren,werdendreiTagelang durch eine Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt werden und unterderObhutvonHans-JürgenBrunner,ehemaligerSpielerdes überträgt damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die Gemeinde und an den Verlag. 1. FC Nürnberg, ihrer sportlichen Leidenschaft nachgehen und ISSN: 1865-8199 / Umsatzsteueridentifikationsnummer: Neuesdazulernen.GestartetwirdamFreitagum14.00 Uhrund DE133897240 / Handelsregister: HRB 0117 andenbeidenanderenTagenum10.00Uhrfrüh.EsgibtjedenTag Bezugspreis: Monatlich einschließlich Trägerlohn 4,99 Euro eine Rundumverpflegung mit Snacks, Mittagessen und Postbezugspreis: Jährlich einschließlich Porto 99,55 Euro Informationen zur Abobestellung und zum Email-Abo finden Sie unter KaffeepausenundauchalleGästeundZuschauer,diemalspitzen http://gemeindeblatt-stadtlauringen.de VERANSTALTUNGSVORSCHAU wollen, sind herzlich willkommen, können sich bei Kaffee und Kuchen oder einer ofenfrischen Pizza (Samstag und Sonntag) etwas verwöhnen lassen. Weitere Infos bei Martina Ott, Tel. 09727/8903.DieJugendabteilungderDJKAbersfeld VERANSTALTUNGSVORSCHAU Schlosskonzert vonDJK Andy Lang in Ebenhausen KICKER CAMP der Abersfeld Den für 03. die Juli Schlosskonzerte undfindet 11.07.15 der Von Start Freitag, bis Sonntag,am 05.10.Juli, aufindem romantischdekorierteScheuneimEbenhäuserSchlossmachtam Sportgelände der DJK Abersfeld das zweiteFußball Kicker Camp Freitagabend der eher für seine sinnlichen Texte und Lieder statt.40JungsimAltervon7bis12Jahren,werdendreiTagelang bekannte Andy Lang mit seiner Band „Folk Freaks“. Die 5 unterderObhutvonHans-JürgenBrunner,ehemaligerSpielerdes NürnbergerProfimusikerumFrontmannAndyLangkombinieren 1. FC Nürnberg, ihrer sportlichen Leidenschaft nachgehen und an diesem Freitag jedoch anspruchsvolles Songwriting mit Neuesdazulernen.GestartetwirdamFreitagum14.00 Uhrund witzigen Arrangements, viel irischem Spirit und unbändige andenbeidenanderenTagenum10.00Uhrfrüh.EsgibtjedenTag Spielfreude. eine Rundumverpflegung mit Snacks, Mittagessen und DasKonzertder„JetsRevivalBand“amSamstagabendwarleider KaffeepausenundauchalleGästeundZuschauer,diemalspitzen schon wenigenwillkommen, Stunden ausverkauft. verbilligte wollen,nach sind herzlich können sichAuch bei Kaffee und Kombiticketskönnenleiderkeinemehrerworbenwerden. Kuchen oder einer ofenfrischen Pizza (Samstag und Sonntag) Dainsgesamtnur150ZuhörerPlatzinderSchlossscheunefinden etwas verwöhnen lassen. Weitere Infos bei Martina Ott, Tel. wirdesTicketsnurimVorverkaufgeben.DieserläuftimMoment 09727/8903.DieJugendabteilungderDJKAbersfeld bei „Hifi Seufert“ in der Schweinfurter Str.5 in Ebenhausen. 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Veranstaltung.BittesendenSieformlosDatum,Ort,UhrzeitundArtder VeranstaltunganunsereE-Mail-Adressegemeinden@revista.de. 13. Gernacher Benefiz-Dorflauf 12. Juli 2015 Telef. oder als Faxmitteilung könnenam dieSonntag Termine nicht angenommen DerErlösdiesesBenefizlaufesgehtzugunstendesBlindeninstitut werden.Eine Auswahl behält sich der Verlag vor. WürzburgundderOBADiakonieSchweinfurt. Anmeldung:Onlineunterwww.kab-gernach.de/Sport Stadtlauringen 15 Telefonisch bei: 09723 5183 (Alois Walter), 09723 7106 (Thomas meinkramdeinkram.de nützliches, weniger nützliches und die ein oder andere kostbarkeit SW: 2-Zimmer Dachgeschoß Whg, 2. OG, für Single, 52 qm² (47 qm²), Hochfeld nähe Leo-KH, ruhige Lage, EBK, neues Bad, neue Fenster, gr. Balkon, ZH, Kabel TV, ab 01.08.2015 oder 01.09.2015 zu vermieten. En. Verbr. Ausw, BJ. 1969, 140,9 kwh/m²/a, Öl. KM: 400€+NK 130€. Tel: 0160-97501122 Dachgeschoßwohnung in Sennfeld, 60 qm², mit Gartenbenutzung ab 01.09.2015 frei. 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