S T A D T L A U R I N G E R

STADTLAURINGER
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AMTSBLATT FÜR DEN MARKT STADTLAURINGEN
38. Jahrgang - Nr. 25
26. Juni 2015
Das diesjährige Ferienspaßprogrammheft liegt
wieder im Rathaus und in der
Gemeindebibliothek Stadtlauringen aus.
Auch in diesem Jahr wird wieder jede Menge
Spaß, Abenteuer und Abwechslung geboten.
Mit 28 Programmpunkten ist bestimmt für jeden
Geschmack etwas dabei!
Die Anmeldung startet in diesem Jahr am
Samstag, den 18. Juli 2015
(von 8:00 - 12:00 Uhr)
im Rathaus Stadtlauringen, Zimmer-Nr. OG 4
Euer
1. Bürgermeister
Friedel Heckenlauer
Stadtlauringen AMTLI CHE nachrichten
Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Stadtlauringen findet am
Donnerstag, 02.07.2015 um 19:30 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses Stadtlauringen,
statt. Die Sitzung ist öffentlich.
Tagesordnung:
1. Veröffentlichung von Beschlüssen gem. § 17 Abs. 3 der
Geschäftsordnung
2. Bauanträge
3. Liegenschaften; Freigabe von bisher im US-Übungsgelände
Brönnhof gelegenen Waldfächen
4. Bestattungswesen; Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts
an einer Grabstelle im alten Teil des Stadtlauringer Friedhofes
5. Feuerwehrwesen; Bestätigung der Wahl des Kommandanten und
des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr
Fuchsstadt/Wettringen
6. Bauleitplanung benachbarter Gemeinden; 1. Änderung des
Bebauungsplanes "Maßbacher Weg", Markt Maßbach, OT
Poppenlauer - frühzeitige Trägerbeteiligung
7. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch
den 1. Bürgermeister
Eine nichtöffentliche Sitzung folgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Termin für die
amtliche Bekanntmachung und der Ladung an den Marktgemeinderat
Veränderungen der Tagesordnungspunkte erfolgen könnten.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
W I CHT IGE KONTA K T E
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist,
können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen.
Kinderärztlicher Notdienst
über den Ärztlichen Bereitschaftsdienst Tel. 116 117
Zahnärztlicher Notdienst
Aktuell unter www.notdienst-zahn.de
Apotheken-Notdienst
Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker
kostenlos aus dem deutschen Festnetz
0800 00 22833
vom Handy (max. 69 Cent/Min.)
22833
im Internet aktuell unter www.apotheken.de oder www.aponet.de
Rettungsdienst: Feuermeldung:
Polizei:
Tel. 112
112
110
Gemeindliche Einrichtungen
Telefon
Gemeindeverwaltung (Fax) 91 04 50
91 04 - 0
Bibliothek Stadtlauringen 90 76 80
Friedrich-Rückert Volksschule-Stadtlauringen
22 35
Friedrich-Rückert Volksschule-Oberlauringen 6 71
Johann-Hinrich-Wichernschule Förderschule
Oberlauringen
(Fax) 9 09 01 - 8
9 09 01 - 0
Kindergarten Stadtlauringen
12 24
Kindergarten Ballingshausen
27 74
Kindergarten Oberlauringen
17 85
Haus Gottesgüte Jugend- und
Behindertenhilfe, Oberl.
91 07 - 0
Markt Stadtlauringen:
www.stadtlauringen.de
info@stadtlauringen.de
Schweinfurter OberLand: www.schweinfurter-oberland.de
Julia Hafenrichter
info@schweinfurter-oberland.de
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Montag
07.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
07.30 bis 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.30 Uhr
Stadtlauringen
Freitag
07.30 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten der Bibliothek
Montag/Mittwoch 14.00-17.00 Uhr
Freitag
17.00-20.00 Uhr
Öffnungszeiten des Häckselplatzes
Januar
Februar, März, April, Oktober, November
Mai – September
Jeweils von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
3. Samstag im Monat
1. u. 3. Samstag im Monat
1. Samstag im Monat
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Stadtlauringer Gruppe - Verwaltung
Der Stadtlauringer Gruppe - Technik
0 97 24 / 91 04 18
0 97 24 / 17 07
Stromversorgung - ÜWU AG - Service
Technischer Kundenservice
Störungen
08 00 / 7 89 00 07
08 00 / 7 89 00 08
Stromversorgung - Bayernwerk
Störungsnummer
01 80 / 4 19 20 91*
*für 24 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz
Verlinkung auf http://www.eon-bayern.com
Fernsehverkabelung - Service
TKN Deutschland GmbH, Maxstraße 9, 97346 Iphofen
Störungshotline: 09323 / 876505-0
außerhalb der Dienstzeit: 017640370370
info@tkn-deutschland.de | www.tkn-deutschland.de
Die Sozialstationen
sind Tag und Nacht telefonisch erreichbar.
Caritas Sozialstation Liborius Wagner e. V. Schonungen
Hauptstraße 51, 97453 Schonungen, Tel. 09721-5099703,
Fax 09721-5099710, E-Mail: info@sst-liborius-wagner.de
Diakoniestation Haßberge
mit Zweigstelle in Hofheim, Tel. 09532-92230 ist durchgehend besetzt.
Ambulante Pflege „Barockschloss Birnfeld”
(0 97 24) 91 91 0 (durchgehend eine Fachkraft erreichbar)
Informationen aus der SITZUNG
des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 18.06.2015
1. Veröffentlichung von Beschlüssen gem. § 17 Abs. 3 der
Geschäftsordnung
Sachvortrag:
In seiner Sitzung vom 21.05.2015 fasste der Marktgemeinderat in
nichtöffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse, die nunmehr bekannt
gegeben wurden:
- Die Arbeiten zur Pflasterung des Festhallenparkplatzes in
Stadtlauringen wurden mit einer Bruttosumme von 92.886,34
EUR an die Fa. Schüssler Bau GmbH, Aidhausen, vergeben.
- Im Rahmen der Sanierung des Alten Rathauses in Oberlauringen
zur Errichtung des Friedrich-Rückert-Poetikums wurden folgende
Aufträge vergeben:
Innenputz-, Trockenbau-, Malerarbeiten:
Fa. Spies, Birnfeld 45.357, 33 EUR
Fensterbauarbeiten: Fa. Heusinger, Bad Königshofen 22.598,84 EUR
- Im Ergebnis einer durch das Landratsamt Schweinfurt
durchgeführten Ausschreibung wurden die die Ortsdurchfahrt
Mailes betreffenden Tiefbauarbeiten wie folgt an die Fa.
Hildburghäuser Baugesellschaft mbH vergeben:
Nebenanlagen: 187.137,02 EUR
Stützmauer: 21.912,07 EUR Kanal: 43.396,21 EUR
Der Sachvortrag wurde zur Kenntnis genommen.
2. Dorferneuerung Fuchsstadt; Neugestaltung der Verkehrs- und
Nebenflächen - Vorstellung des Vorentwurfes
Sachvortrag:
Frau Stubenrauch vom gleichnamigen Ingenieurbüro in Königsberg
stellte dem Marktgemeinderat den Vorentwurf für die Neugestaltung
der Verkehrs- und Nebenflächen im Rahmen der Dorferneuerung
Fuchsstadt vor. Sie hatte diesen zuvor bereits im Rahmen einer
Sitzung der Teilnehmergemeinschaft der Dorferneuerung öffentlich
vorgestellt.
Hierzu wurde von Herrn 1. Bürgermeister Heckenlauer ausgeführt,
dass er die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den
Dorferneuerungsverfahren begrüße. Es dürfe jedoch nicht vergessen
werden, dass es neben der Teilnehmergemeinschaft noch weitere
Beteiligte am Verfahren gebe. Der Gemeinderat hätte hierbei die
endgültige Entscheidung zu treffen, weshalb es sinnvoll sei, diesen
eng in die Planung mit einzubinden.
Der Arbeitskreis bzw. die Teilnehmergemeinschaft Fuchsstadt hätten
sich in der Vergangenheit 2 mal mit Frau Stubenrauch getroffen und
sich mit der Frage beschäftigt, wie die Straßen und Nebenanlagen
in Fuchsstadt künftig gestaltet sein sollen. In Fuchsstadt fände sich
demnach im Kontext zur Einwohnerzahl ein sehr hoher Anteil an
Verkehrsflächen. Es gelte daher abzuwägen, wie viel Verkehrsfläche in
Zukunft noch erforderlich sei.
Anschließend wurde von Frau Stubenrauch der Vorentwurf für die
Neugestaltung der Verkehrs- und Nebenflächen vorgestellt.
Kernpunkt der Planung ist eine Reduzierung der Fahrbahnbreiten
und die Anlage eines Mehrzweckstreifens, der auch befahren werden
kann. Die Straßen sollen alleine von der Optik her nicht mehr als
Hauptverkehrsstraßen erkennbar sein.
Weiterhin soll die Unterstellhalle an einen besser einsehbaren Ort
verschoben werden.
Der Plan sieht auch die Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur
Kirche vor. Hierzu führte Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer aus,
dass er dieses Vorhaben begrüße, es sich jedoch außerhalb des
gemeindlichen Grundes befinde und daher derjenige die Kosten
tragen müsse, der es umsetzen möchte. Frau Stubenrauch wies in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Umfeld der Kirche ein
Bodendenkmal eingetragen sei, dies müsse bei einer Entscheidung
über die Durchführung dieser Maßnahme bedacht werden.
In der Vorstandschaft der Teilnehmergemeinschaft sei auch diskutiert
worden, die Straße Richtung Reichmannshausen von der Straße in die
Siedlung abzutrennen.
Bezüglich der östlich des Dorfgemeinschaftshauses geplanten
Parkfläche regte Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer an, die
Ausführung mit Schotterrasen zu hinterfragen.
Aussprache:
Die vorgelegte Planung und die damit verbundene Reduzierung bzw.
Auflockerung der Verkehrsflächen in Fuchsstadt wurde begrüßt.
Nachgefragt wurde, ob die Straße zum See nicht ganz geschlossen
werden könnte. Dem wurde entgegnet, dass hier bei mehreren
Grundstücken Erschließungspflichten bestünden und die Straße daher
grundsätzlich bestehen bleiben müsse.
Hinterfragt wurde die Anlage von Mehrzweckstreifen. Hierzu führte
Frau Stubenrauch aus, dass diese sowohl von Fußgängern begangen,
als auch von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen befahren werden
dürfen.
Große Fahrzeuge, z.B. die Müllabfuhr, könnten somit problemlos
passieren.
Hinterfragt wurde auch, ob Einschränkungen für große
landwirtschaftliche Maschinen zu befürchten seien. Hierzu wurde
ausgeführt, dass die landwirtschaftliche Nutzung der betreffenden
Straßen stark nachgelassen habe und die noch vorhanden Landwirte
erfahrungsgemäß mittlerweile ohnehin einen andere Weg wählten.
Beschluss:
Der vorgelegte Vorentwurf wird
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Anwesend: 14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
3. Bauanträge
Sachvortrag:
a) Neubau eines Wochenendhauses mit
Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2834 der
Gemarkung Altenmünster, Birkenring 27
Vorgelegt wurde ein Antrag der Frau
Elke Krug-Hartmann und des Herrn Udo
Hartmann, Stadtlauringen, auf Neubau
eines Wochenendhauses mit Garage auf
dem Grundstück Fl.Nr. 2834 der Gemarkung
Altenmünster, Birkenring 27.
Das Baugrundstück liegt im mit
rechtskräftigem Bebauungsplan
festgelegten Sondergebiet
Stadtlauringen (Wochenendhausgebiet/Ferienhausgebiet) "Südöstlich des
Ellertshäuser Sees".
Die Erschließung ist über die Straße Birkenring ausreichend gesichert.
Der Antragsteller beantragte mit Schreiben vom 08.04.2015 folgende
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
1. Abweichung von der Dachform und Dachneigung
2. Abweichung von First- und Traufhöhe
zu 1 Der Bauantrag sieht ein Flachdach mit 0 Grad Dachneigung vor.
Nach Bebauungsplan müsste ein Satteldach Walmdach oder
Pultdach, mit einer Dachneigung von 24 - 42 Grad ausgeführt
werden. zu 2Der Bauantrag sieht eine Bauweise von II/II mit Trauf- und
Firsthöhen von 7,21m und 7,41 m auf vorhandenes Gelände vor.
Nach Bebauungsplan ist eine max. Bauweise von I/II bei einer
Traufhöhe von 3,00 m und 6,00 m, sowie eine Firsthöhe von 7,50
m zulässig.
Die zulässige Traufhöhe nach Süden und Norden wird
überschritten, im Hangbereich des Kellers beträgt die tatsächliche
Traufhöhe ca. 10,00 m. Die Firsthöhe wird eingehalten.
Daneben wurde von der Verwaltung festgestellt, dass auch
die zulässige Bauweise von 1 Vollgeschoss zur Straßenseite
nicht eingehalten wird, da, bedingt durch die Bauweise, hier 2
Vollgeschosse geschaffen werden.
Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes werden von dem
Bauvorhaben eingehalten. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf
die max. zulässige Grundfläche von 100 m². Nach Rücksprache mit
dem Landratsamt Schweinfurt ist die Überschreitung der 100 m² im
Kellerbereich nach der BauNVO in der hier anzuwendenden Fassung
von 1977 nicht beachtlich. Die Garage inkl. Abstellraum sowie die
Überdachung des Eingangsbereiches sind nicht auf die Grundfläche
des Wochenend- und Ferienhauses anzurechnen.
In Anbetracht der Tatsache, dass im Bereich des Bebauungsplanes "Südöstlich des Ellertshäuser Sees" bereits Befreiungen von dessen
Festsetzungen im Hinblick auf Dachform, Dachneigung und First/Traufhöhe erteilt wurden, schlägt die Verwaltung vor, die o.g.
Befreiungen zu erteilen und das gemeindliche Einvernehmen zu
erteilen.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass mit der Erteilung der
Befreiungen erstmals eine Bauweise mit 2 Vollgeschossen im
Bereich des Bebauungsplanes zugelassen werden würde. Weiterhin
wurde angeführt, dass bei einem Bauvorhaben in Oberlauringen die
entsprechenden Ausnahmen erteilt worden seien.
Die Entwicklung von Ferienwohnungen und zusätzlichen
Übernachtungsmöglichkeiten am Ellertshäuser See wurde aus der
Mitte des Marktgemeinderates als erstrebenswertes Ziel für die
weitere Entwicklung des Gebietes formuliert.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem
o.g. Bauvorhaben. Die beantragten Befreiungen bzgl. der Abweichung
von der Dachform und -neigung, von der First- und Traufhöhe sowie
der Bauweise werden erteilt.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag:
11
Gegen den Antrag: 2
Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung
und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen.
b) Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf den Grundstücken
Fl.Nr. 6 und 7 der Gemarkung Sulzdorf, Hauptstraße 11.
Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Walter Reß, Sulzdorf, auf
Errichtung eines Carports mit Abstellraum auf den Grundstücken Fl.Nr.
6 und 7 der Gemarkung Sulzdorf, Hauptstraße 11.
Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten
Innenbereich des Gemeindeteils Sulzdorf. Die Erschließung des
Stadtlauringen
Baugrundstückes ist über die Straße "Hauptstraße" ausreichend
gesichert.
Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem
o.g. Bauvorhaben.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt: 12
Für den Antrag:
12
Gegen den Antrag: 0
Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung
und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen.
Herr 2. Bürgermeister Reß war aufgrund Art. 49 GO von der Beratung
und Beschlussfassung ausgeschlossen.
c) Neubau einer Doppelgarage mit Pultdach sowie Umbau eines
bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1361 der
Gemarkung Stadtlauringen, Am Sportplatz 10
Vorgelegt wurde ein Antrag der Frau Jessica und des Herrn Simon
Joachim, Reichmannshausen, auf Neubau einer Doppelgarage mit
Pultdach sowie Umbau eines bestehenden Wohnhauses auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1361 der Gemarkung Stadtlauringen, Am Sportplatz
10.
Das Baugrundstück liegt in einem Mischgebiet im unbeplanten
Innenbereich des Gemeindeteils Stadtlauringen. Die Erschließung
des Baugrundstückes ist über die Straße "Am Sportplatz" ausreichend
gesichert.
Die Verwaltung sprach die Empfehlung aus, auf die beantragte
Blecheindeckung zu verzichten und die Dacheindeckung mit Ziegeln
auszuführen oder die Dachfläche zu begrünen. Ansonsten bestanden
gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.
Vorgeschlagen wurde, das gemeindliche Einvernehmen zu dem o.g.
Bauvorhaben zu erteilen und der Baugenehmigungsbehörde die
Empfehlung bzgl. der Dacheindeckung.mitzuteilen.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem
o.g. Bauvorhaben. Gegenüber der Baugenehmigungsbehörde wird die
Empfehlung ausgesprochen, die Dacheindeckung mit Ziegeln oder die
Begrünung der Dachfläche vorzuschreiben.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung
und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen.
d) Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 437/1 der
Gemarkung Stadtlauringen, Am Schwedenkreuz 19
Vorgelegt wurde ein Antrag des Herrn Frank Wirsching,
Stadtlauringen, auf Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück
Fl.Nr. 437/1 der Gemarkung Stadtlauringen, Am Schwedenkreuz 19.
Das Baugrundstück liegt in einem mit dem rechtskräftigen
Bebauungsplan "Kerlach" ausgewiesenen Wohngebietes. Die
Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Die Erschließung des Baugrundstückes ist über die Straße "Am
Schwedenkreuz" ausreichend gesichert.
Gegen das Bauvorhaben bestanden seitens der Verwaltung keine
Bedenken.
Aussprache:
Auf Aussprache wurde verzichtet.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zu dem
o.g. Bauvorhaben.
Anwesend:
13
Stimmberechtigt: 13
Für den Antrag:
13
Gegen den Antrag: 0
Herr Marktgemeinderatsmitglied Schmitt hatte während der Beratung
und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen.
4. Anträge des Kindergartens Ballingshausen für das KiGa-Jahr
2015/2016
Sachvortrag:
Vorgelegt wurde der Antrag des Kindergartens Pius Keller
Ballingshausen vom 10.05.2015 für das Kindergartenjahr 2015/2016
auf Anerkennung als "Kindetageseinrichtung im ländlichen Raum"
nach Art. 24 BayKiBiG, Übernahme des Defizits, Übernahme einer
Bürgschaft und Gewährung des Faktors 2,0 für Kinder unter 3 Jahren
bis zum Ende des Betreuungsjahres.
a) Anerkennung als "Kindertageseinrichtung im ländlichen Raum"
nach Art. 24 BayKiBiG im Kindergartenjahr 2015/2016
Der Kindergarten Ballingshausen wird im Kindergartenjahr 2015/2016
wieder von weniger als 25 Kindern besucht werden, obwohl von der
Altersöffnung Gebrauch gemacht und kein Kind abgewiesen wurde.
Nach dem derzeitigen Planungsstand werden ab September 2015
14 Kinder den Kindergarten besuchen. Davon sind 10 Kinder aus
Stadtlauringen, 2 Kinder aus Maßbach, 1 Kind aus Münnerstadt und
1 Kind aus Thundorf. Im Laufe des Kindergartenjahres wird sich die
Anzahl der Kinder voraussichtlich auf 18 erhöhen.
Die Öffnungszeiten sind Montag - Freitag 07:30 - 14:30 Uhr. Ab
01.01.2016 werden die Öffnungszeiten aufgrund von Anfragen und
vorliegenden Betreuungsbuchungen ausgeweitet auf Montag - Freitag
07:30 - 15:30 Uhr.
Im Falle der Anerkennung als "Kindertageseinrichtung im ländlichen
Raum" nach Art. 24 BayKiBiG würde der Basiswert plus die
durchschnittliche Buchungszeit der Kinder mit dem Gewichtungsfaktor
1,0 für 25 Kinder gewährt.
Nach Einschätzung des Trägers würden dem Kindergarten auf diese
Weise Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 87.975,76 EUR
zufließen, wohingegen bei der Förderung als Regelkindergarten
voraussichtlich lediglich 60.347,59 EUR zur Verfügung stünden.
Der Kindergarten Ballingshausen beantragte deshalb mit Schreiben
vom 10.05.2015, die Anerkennung als "Kindertageseinrichtung im
ländlichen Raum". Hieraus resultiert eine zusätzliche staatliche
und kommunale Förderung von jeweils 10.802 EUR zum Beginn des
Kindergartenjahres 2015/2016, ab Januar 2016 ca. 6.874 EUR.
Die Verwaltung schlug vor, dem Antrag des Kindergartens
Ballingshausen auf Anerkennung als Kindergarten im ländlichen
Raum auch im Kindergartenjahr 2015/2016 stattzugeben.
Beschluss:
Dem Antrag des Kindergartens Ballingshausen auf Anerkennung als
Kindergarten im ländlichen Raum im Kindergartenjahr 2015/2016 wird
stattgegeben.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
b) Übernahme eines eventuellen Defizits im Kindergartenjahr
2015/2016
Das Kindergartenjahr 2015/2016 wird nach der vorgelegten Kalkulation
mit einem Fehlbetrag von voraussichtlich 3.500,00 EUR abschließen.
Vom Träger wurde daher die Übernahme des festgestellten Defizits
am Ende des Kindergartenjahres 2015/2016 nach Vorlage der
Jahresrechnung beantragt.
Festgestellt wurde, dass der zugesagte Defizitausgleich für das
Kindergartenjahr 2014/2015 - wie auch in den vorhergehenden Jahren
- nicht in Anspruch genommen zu werden brauche, da sich auf Grund
der wirtschaftlichen Führung die Finanzsituation positiv entwickelt
habe.
Die Verwaltung schlug vor, auch im Kindergartenjahr 2015/2016 den
Defizitausgleich bis zu 3.500,00 EUR nach Rechnungslegung zu
übernehmen.
Beschluss:
Der Markt Stadtlauringen wird auch im Kindergartenjahr 2015/2016
den Defizitausgleich bis zu 3.500,00 EUR nach Rechnungslegung
übernehmen.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
c) Bürgschaftsübernahme im Kindergartenjahr 2015/2016
Beantrag wurde weiterhin - wie auch in den zurückliegenden
Jahren - für das Kindergartenjahr 2015/2016 die Übernahme einer
Bürgschaft in Höhe von 3.000,00 EUR für den Fall eines längeren
Personalausfalls.
Diese Bürgschaft musste bislang nie in Anspruch genommen werden.
Die Verwaltung schlug vor, auch für das Kindergartenjahr 2015/2016
für den Fall eines längeren Personalausfalls eine Bürgschaft in Höhe
von 3.000,00 EUR zu übernehmen.
Beschluss:
Für den Fall eines längeren Personalausfalls im Kindergartenjahr
2015/2016 übernimmt der Markt Stadtlauringen eine Bürgschaft in
Höhe von bis zu 3.000,00 EUR.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
d) Gewährung des Faktors 2,0 für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende
des Betreuungsjahres im Kindergartenjahr 2015/2016
Vom Träger wurde weiterhin vorgetragen, dass der Kindergarten
Ballingshausen im Kindergartenjahr 2015/2016 nach dem derzeitigen
Planungsstand von 4 Kindern unter 3 Jahren besucht werden wird.
Aus pädagogischen Gründen und zur Planungssicherheit sei es
wünschenswert, bei den unter 3jährigen Kindern den Faktor 2,0 bis
zum Ende des Betreuungsjahres zu gewähren. Auf der Grundlage
dieser Anerkennung basiert die Planung und Umsetzung des
Kindergartenjahres 2015/2016 durch den Träger.
Die Verwaltung schlug vor, auch im Kindergartenjahr 2015/2016
den Faktor 2,0 für Kinder unter 3 Jahren bis zum Ende des
Betreuungsjahres zu gewähren.
Beschlussvorschlag:
Der Markt Stadtlauringen gewährt für das Kindergartenjahr 2015/2016
bei den unter dreijährigen Kindern den Faktor 2,0 bis zum Ende des
Kindergartenjahres.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
5. Festlegung der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2015
/ 2016 und Erlass der 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Kindergartensatzung
Sachvortrag:
a) Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer stellte einen Vorschlag zur
Festsetzung der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2015
/ 2016 vor und begrüßte die Kindergartenleiterin, Frau Klopf, zur
Sitzung, der er stellvertretend für das ganze Kindergartenteam für die
gute Arbeit im Stadtlauringer Kindergarten dankte.
Folgender Vorschlag wurde unterbreitet:
Stadtlauringen SATZUNG
I.
Ausgaben
Einnahmen
Fehlbetrag
abzgl. Einnahmen aus Spielgeld
über Gebühren zu verrechnen
415.600,00 EUR
312.200,00 EUR
103.400,00 EUR
2.184,00 EUR
101.216,00 EUR
II.
Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2015 / 2016 im Mittel: 92
davon 1. Kind:
75
davon 2. Kind:
16
davon 3. Kind:
1
Stundenzahl
1 - 2 Std.
2 - 3 Std.
3 - 4 Std.
4 - 5 Std.
5 - 6 Std.
6 - 7 Std.
7 - 8 Std.
8 - 9 Std.
Gebühr für 1. Kind
+ 3,00 EUR 81,00 EUR
+ 3,00 EUR 86,00 EUR
+ 4,00 EUR 92,00 EUR
+ 4,00 EUR 97,00 EUR
+ 4,00 EUR 102,00 EUR
+ 3,00 EUR 106,00 EUR
+ 3,00 EUR 111,00 EUR
+ 3,00 EUR 116,00 EUR
Gebühr für 2. Kind
+ 3,00 EUR 60,00 EUR
+ 3,00 EUR 63,00 EUR
+ 4,00 EUR 68,00 EUR
+ 4,00 EUR 71,00 EUR
+ 4,00 EUR 74,00 EUR
+ 3,00 EUR 77,00 EUR
+ 3,00 EUR 81,00 EUR
+ 3,00 EUR 84,00 EUR
Ab dem 3. Kind wird keine Gebühr erhoben.
Das Spielgeld wird unverändert mit 2,00 EUR erhoben.
Aussprache:
Aus dem Gremium wurde angemerkt, dass die Betreuung der unter
dreijährigen Kinder weit aufwändiger sei als die der älteren Kinder.
Dieser Mehraufwand spiegele sich in der vorgelegten Kalkulation
nicht wieder.
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verwies in diesem Zusammenhang
auf den bevorstehenden Anbau von Räumlichkeiten für die
Kleinkindbetreuung und kündigte an, die Verwaltung werde
nach dessen Fertigstellung im nächsten Jahr zur Festlegung der
Kindergartengebühr einen Kalkulationsvorschlag vorlegen, der eine
Differenzierung nach U3 und Ü3 Kindern vorsehe.
Hingewiesen wurde darauf, dass die anderen beiden Kindergärten
sich bei ihrer Gebührenkalkulation auch nach der Kalkulation des
Stadtlauringer Kindergartens richteten. Sollte die Gebührenstruktur
grundlegend verändert werden, wäre daher eine frühzeitige
Abstimmung mit den beiden anderen Trägern erforderlich.
Beschluss:
Die vorgelegte Kalkulation der Kindergartengebühr für das
Kindergartenjahr 2015/2016 wird mitgetragen. Die Verwaltung
wird beauftragt, rechtzeitlig zur Entscheidung über die Festsetzung
der Kindergartengebühr für das Kindergartenjahr 2016/2017 einen
Vorschlag für eine deutliche Differenzierung nach Kindern unter 3
Jahren und über 3 Jahren vorzulegen. Hierbei sollen frühzeitig enge
Gespräche mit den Trägern der beiden anderen Kindergärten geführt
werden.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
b) Vorgelegt wurde die 25. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung zur Kindergartensatzung des Marktes
Stadtlauringen:
25. Satzung zur Änderung
der Gebührensatzung zur Kindergartensatzung
des Marktes Stadtlauringen
Der Markt Stadtlauringen erlässt aufgrund der Art. 22 und 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-I) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 797), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400) und des § 8 der
Kindergartensatzung vom 26.09.1977, zuletzt geändert durch Satzung
vom 19.10.2006 folgende
Stadtlauringen
§1
§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
"Die Benutzungsgebühr wird nach Buchungszeiten erhoben.
Die Benutzungsgebühr beträgt
bei Buchungszeiten von
für das 1. Kind
für das 2. Kind
1 - 2 Stunden
81,00 EUR
60,00 EUR
2 - 3 Stunden
86,00 EUR
63,00 EUR
3 - 4 Stunden
92,00 EUR
68,00 EUR
4 - 5 Stunden
97,00 EUR
71,00 EUR
5 - 6 Stunden
102,00 EUR
74,00 EUR
6 - 7 Stunden
106,00 EUR
77,00 EUR
7 - 8 Stunden
111,00 EUR
81,00 EUR
8 - 9 Stunden
116,00 EUR
84,00 EUR
Für weitere Kinder einer Familie werden keine Gebühren erhoben.
Als Spielgeld werden pro Kind und Monat 2,00 EUR erhoben.
§2
Diese Satzung tritt zum 1. September 2015 in Kraft.
Stadtlauringen,
Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Beschluss:
Der vorgelegten 25. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur
Kindergartensatzung des Marktes Stadtlauringen wird zugestimmt.
Anwesend:
14
Stimmberechtigt: 14
Für den Antrag:
14
Gegen den Antrag: 0
6. Anfragen nach § 27 der Geschäftsordnung und Information durch
den 1. Bürgermeister
1. Einladung zur Entlassfeier der Friedrich-Rückert-Volksschule
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer verlas die Einladung zur
Entlassfeier, die an den Bürgermeister und die Mitglieder des
Marktgemeinderates gerichtet war.
Die Feier findet am 23.07.2015 statt und beginnt um 18:00 Uhr mit
einem Gottesdienst in der Kerlachkapelle.
2. Freiwillige Zuwendung der Unterfränkischen Kulturstiftung zur
"Edition Rückert"
Herr 1. Bürgermeister Heckenlauer teilte dem Marktgemeinderat mit,
dass die Unterfränkische Kulturstiftung die Erstellung der "Edition
Rückert" mit Schreiben vom 19.05.2015 eine freiwillige Zuwendung in
Höhe von bis zu 5.850,00 EUR bewilligt hat.
Ortssprechtag des Zentrums Bayern
Familie und Soziales – Region Unterfranken
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken hält
am
Donnerstag, 09.07.2015, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr,
einen Ortssprechtag im Rathaus der Stadt Schweinfurt ab. Die
Mitarbeiter des Zentrums Bayern Familie und Soziales informieren
und beraten über die Leistungen
- des Schwerbehindertenrechts,
- des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes,
- des Landeserziehungsgeldgesetzes,
- der Kriegsopferversorgung
- und des Opferentschädigungsgesetzes.
Entsprechende Anträge werden auch auf- und entgegengenommen.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Liebe Kinder und Jugendlichen, liebe Eltern,
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 01.04.2015 die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Sie enthält
keine genehmigungspflichtigen Teile.
Sie wird hiermit bekannt gemacht und tritt zum 01.01.2015 in Kraft. Der
Haushaltsplan 2015 liegt in der Zeit vom
30.06. bis einschließlich 08.07.2015
im Rathaus, Zimmer-Nr. OG 4 öffentlich aus.
Außerdem werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für
die Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus zur Einsicht bereitgehalten.
Ihr seid herzlich eingeladen zur Eröffnung des Jugendtreffs in
Oberlauringen. Los geht's am Samstag, den 4. Juli um 14:30 Uhr im
Schlundhaus in Oberlauringen.
Bei Kaffee und Kuchen freuen wir uns darauf, euch die
Räumlichkeiten zu zeigen und den Jugendtreff vorzustellen.
Die neuen Öffnungszeiten sind dann jeweils Mittwoch, Freitag und
Samstag von 16:00 bis 22:00 Uhr.
Kommt vorbei, wir freuen uns auf Euch!
des Marktes Stadtlauringen für das Haushaltsjahr 2015
liebe Oberlauringer
gez. Sebastian Stöhr, Jugendbeauftragter
Haushaltssatzung
des Marktes Stadtlauringen, Landkreis Schweinfurt
für das Haushaltsjahr 2015
Fundbüro
Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt
Stadtlauringen folgende
Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit festgesetzt.
Er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
5.852.450,00 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
5.734.950,00 EUR
Gefunden wurde:
• Eine Cardiff-Jacke, beige, TOPTEX-Sportline Größe "M"
auf dem Radweg Stadtlauringen-Oberlauringen
§2
Es wird kein Kredit aufgenommen.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
§3
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B)
300 v. H.
2. Gewerbesteuer
300 v. H.
Ehrungen des Marktes Stadtlauringen
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 425.000,00 EUR
festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2015 in Kraft.
Stadtlauringen, den 18.06.2015
Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Verpachtung gemeindlicher Grundstücke
des Marktes Stadtlauringen
Am Montag, den 06.07.2015 werden gemeindlichen Grundstücke
(Äcker/Wiesen) in den Gemarkungen Altenmünster, Stadtlauringen,
Sulzdorf für 6 Jahre und Oberlauringen für 4 Jahre - Laufzeit ab
01.10.2015 - verpachtet.
Treffpunkt:
Altenmünster
Stadtlauringen 19:00 Uhr in der Gemeinderaum
19.30 Uhr im Rathaus Sitzungssaal
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Verloren wurde:
• Auf dem Spielplatz in Sulzdorf: Ein Schlüsselbund,
u.a. mit Autoschlüssel Marke "VW"
Fundsachen können im Rathaus, Zimmer Nr. 6 im Erdgeschoss,
während den allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben und abgeholt
werden.
Telefonische Anfragen bitte bei Frau Öhler, Tel.Nr. 09724/91 04-17.
Die kommunalen Ehrungen für Verdienste um den Markt
Stadtlauringen sowie für besonderen Einsatz und Erfolg im
politischen, wirtschaftlichen beruflichen, kulturellen, sportlichen oder
sozialen Bereich werden jeweils am Erntedanksonntag (in diesem Jahr
am 4. Oktober) durchgeführt werden.
Entsprechend der kommunalen Satzung der Vollzugshinweise hat
jeder Bürger Vorschlagsrecht.
Es wird gebeten, Vorschläge alsbald, spätestens bis 31. Juli 2015
im Rathaus abzugeben. Den Vorschlägen sollten ausreichende
Begründungen und gegebenenfalls Urkunden/Zeugnisse beigelegt
werden.
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Hinweise zum Vollzug der Satzung über die Ernennung
von Ehrenbürgern und die Verleihung von Ehrenzeichen
(Ehrenring, Ehrennadel) sowie sonstige Ehrungen
1. Die Wertigkeit der Auszeichnungen ergibt sich aus folgender
Reihenfolge:
- Ehrenbürgerschaft nach § 1 der Ehrensatzung
- Ehrenring des Marktes Stadtlauringen nach § 2 der Ehrensatzung
- Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen in Gold nach § 3 der
Ehrensatzung
- Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen in Silber nach § 3 der
Ehrensatzung
- Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen in Bronze nach § 3 der
Ehrensatzung
- Urkunde des Marktes Stadtlauringen nach § 4 der Ehrensatzung
Stadtlauringen 2. Der Ehrenring für die Ehrenbürgerschaft ist wie folgt beschrieben:
Material 925/000 Sterling Silber, vergoldet, Oberfläche poliert,
Kopfgröße quadratisch 14x14 mm, Schiene verjüngt sich, auf der
Deckplatte befindet sich das Wappen des Marktes Stadtlauringen in
körperlicher Darstellung;
3. Der Ehrenring des Marktes Stadtlauringen ist wie folgt
beschrieben:
Ausführung wie Ziff. 2 aber nicht vergoldet;
4. Das Ehrenzeichen ist wie folgt beschrieben:
Material Bronze, 925/000 Sterling Silber bzw. 925/000 Sterling Silber
vergoldet, Oberfläche poliert, Außenform rund, Durchmesser 17 mm,
zeigt das Wappen des Marktes Stadtlauringen, Wappen wird von
einem Bogenornament eingefasst, eine lange Nadel mit Verschluss
befindet sich auf der Rückseite des Medallions;
5. Der Vorschlag für die Auszeichnungen kann von jedermann beim
Markt Stadtlauringen eingereicht werden.
6. Die Auszeichnungen werden in einem würdigen Rahmen in einer
öffentlichen Veranstaltung verliehen.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes sowie die Auszeichnung mit
dem Ehrenring des Marktes Stadtlauringen erfolgen jeweils in einer
eigenen Veranstaltung. Die Ehrung nimmt der jeweils amtierende
Bürgermeister vor. Die Gestaltung der Veranstaltung sowie die
Zusammensetzung der Gästeliste obliegen dem amtierenden
Bürgermeister. Bei der Auswahl der Gäste sollen auch ehrenamtlich
Tätige berücksichtigt werden. Bei der Verleihung des Ehrenringes
des Marktes Stadtlauringen sind auch die Ehegatten/innen bzw.
Lebenspartner/innen der zu ehrenden Person zu laden. Bei der
Verleihung des Ehrenbürgerrechtes werden darüber hinaus auch die
Familienangehörigen des/der zu Ehrenden (= Kinder und Eltern mit
Ehegatten/innen bzw. Lebenspartnern/innen der zu ehrenden Person
geladen. Die Auszeichnungen sollen nach Bedarf, möglichst einmal im
Jahr, vorgenommen werden.
7. Zu § 1
Über die Ernennung zum Ehrenbürger wird individuell im
Marktgemeinderat entschieden.
8. Zu § 2
Mit dem Ehrenring können ausgezeichnet werden z. B.:
- 24-jährige Tätigkeit als hauptamtlicher 1. Bürgermeister des
Marktes,
- 30-jährige Tätigkeit als ehrenamtliches Mitglied des
Marktgemeindrates von Stadtlauringen,
- oder besondere Verdienste im Einzelfall.
9. Zu § 3
Mit dem Ehrenzeichen des Marktes Stadtlauringen können
beispielsweise ausgezeichnet werden
a) Ehrenzeichen in Gold
- 24 Jahre Mitgliedschaft im Marktgemeinderat,
- 30 Jahre 1. Vorstand in Vereinen oder Organisationen,
- oder Verdienste im Einzelfall; z. B.: deutsche oder internationale
Meisterschaft in Sportwettbewerben
- 20 Jahre soziales Engagement, z.B. häusliche Pflege
b) Ehrenzeichen in Silber
- 18 Jahre Mitgliedschaft im Marktgemeinderat,
- 20 Jahre 1. Vorstand in Vereinen oder Organisationen,
- 25 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft in Vereinen oder
Organisationen,
- oder Verdienste im Einzelfall, z.B.: bayerische Meisterschaften in
Sportwettbewerben,
- 15 Jahre soziales Engagement
Stadtlauringen
c) Ehrenzeichen in Bronze
- 15 Jahre 1. Vorstand in Vereinen und Organisationen,
- 20 Jahre Tätigkeit in der Vorstandschaft in Vereinen oder
Organisationen,
- 12 Jahre Mitgliedschaft im Marktgemeinderat,
- oder Verdienste im Einzelfall, z.B. Landessieger und Bundessieger
in Berufswettbewerben
- 10 Jahre soziales Engagement
10. Zu § 4
- Schulische Leistungen, z. B.: Qualifizierender Haupschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur je Note 1,5 oder besser
- berufliche Leistungen, z. B.: Kammersieger
- sportliche Leistungen, z. B. Meisterschaften von Mannschaften
oder Einzelsportler-n/innen
- kultureller Bereich, z. B.: Jugend musiziert, Regionalentscheid
- Einzelfall, z.B.: Jugend forscht;
11. Grundsätzlich ist die Zeitdauer eines ehrenamtlichen
Engagements für die Ehrung maßgeblich.
Im Einzelfall kann jedoch auch eine Ehrung ausgesprochen werden
bei vielseitigem ehrenamtlichem Einsatz. Der vielfältige Einsatz
bezieht sich jedoch nicht auf Tätigkeiten nur in einem Verein oder
Organisation, sondern auf Tätigkeiten in mehreren Vereinen und
Organisationen.
Bei der Betreuung von Pflegekindern ist für eine Ehrung nur die Zeit
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres maßgeblich.
Fassung vom 04.08.2005
gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Friedrich-Rückert-Arbeitskreis Oberlauringen
Einladung
Aufstellung der neuen Stele am
Friedrich-Rückert-Weg und des
Insektenhotels in Oberlauringen
Mit der Aktion „Deutschland summt“
soll die Bedeutung der Bienen für
unseren Lebensraum und deren
Schutz in den Mittelpunkt gestellt werden. Friedrich Rückert, der seine
Kinder- und Jugendjahre in Oberlauringen verlebte, hat sich diesem
Thema bereits angenommen und ihm in dem Gedicht Rechnung
getragen:
„Singe bei der Arbeit wie die Bienen,
Und die Arbeit wird dir süß wie Ihnen“
Aus diesem Grund soll im Rückertgarten (unterhalb der Friedrich
Rückert Schule, Zugang durch die Rückertpforte) eine weitere Stele
und das von der Jugend und Behindertenhilfe Oberlauringen gebaute
und gespendete Insektenhotel aufgestellt werden.
Wir freuen uns, Sie in
Oberlauringen am 15.07.15
um 14.30 Uhr im Rückertgarten
begrüßen zu dürfen. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sind sehr
herzlich dazu eingeladen.
Friedel Heckenlauer, 1. Bürgermeister
Ehrenamtskarte: Vergünstigung für kulturelle
Veranstaltung
Karteninhaber erhalten fünf Euro Ermäßigung entweder bei
Wernecker Schlossnacht oder Konzert der Bläserphilharmonie
Landkreis Schweinfurt.
Am 11. Juli bzw. 18. Juli finden
die Veranstaltungen statt,
bei denen Inhaber der
Bayerischen Ehrenamtskarte
des Landkreises Schweinfurt
eine Ermäßigung erhalten.
Diesmal gewährt der
Landkreis Schweinfurt den
Karteninhabern fünf Euro
Rabatt entweder bei der
Wernecker Schloßnacht
oder bei einem Konzert
der Bläserphilharmonie in
Werneck.
Beide Veranstalter haben
sich nach Gesprächen mit Vertretern des Landratsamtes gerne bereit
erklärt, diese Vergünstigung für Inhaber der Ehrenamtskarte jeweils
direkt an der Abendkasse abzuwickeln.
Jedes Jahr finanziert der Landkreis Schweinfurt für Inhaber
der Ehrenamtskarte eine Vergünstigung von fünf Euro für eine
Veranstaltung. „Es ist dies ein Zeichen der Anerkennung und
Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement unserer
Bürgerinnen und Bürger“, sagt Landrat Florian Töpper.
Jeder Karteninhaber kann frei wählen, bei welcher der beiden
Veranstaltungen er oder sie die Vergünstigung um fünf Euro in
Anspruch nehmen möchte: entweder bei der Wernecker Schlossnacht
am 11. Juli oder bei dem Konzert der Bläserphilharmonie in Werneck
am 18. Juli. Die Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten die Ermäßigung
jeweils direkt bei der Veranstaltung an der Abendkasse gegen Vorlage
der Ehrenamtskarte.
„Es würde mich sehr freuen, wenn viele Inhaber der Ehrenamtskarte
dieses symbolische Dankeschön annehmen und einen schönen Abend
bei einer der beiden kulturellen Veranstaltungen bei uns im Landkreis
genießen“, so Landrat Töpper.
(Bild Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann)
Aufgaben und Zuständigkeiten des Landratsamtes näher
kennenzulernen. Über den Katastrophenschutzraum im Keller bis hin
zum Büro des Landrats im 3. Stock ist an diesem Tag auf allen Ebenen
des Hauses etwas geboten.
Interessantes können die Bürger auch bei den zahlreichen Vorträgen
erfahren. So referiert beispielsweise der Kreisheimatpfleger KarlHeinz-Hennig über das „Bildstockland Franken“ und auch die
Geomed-Klinik ist mit diversen Patientenseminaren am Tag der
offenen Tür vertreten.
Neben der Geomed-Klinik werden sich auch alle übrigen kreiseigenen
Einrichtungen wie die Schulen und das Kreisalten- und Pflegeheim
vorstellen und präsentieren.
Hoch hinaus geht es auf dem Parkplatz des Amtes: Dort wird der
Kreisbauhof seinen Fuhrpark den Bürgern präsentieren und wer keine
Höhenangst hat, kann auf der Hubarbeitsbühne den Blick aus rund 30
Metern Höhe genießen.
Für die kleinen Besucher gibt es unter anderem eine Hüpfburg,
Kinderschminken und die rollende Spielkiste. „Unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein abwechslungsreiches und
interessantes Programm zusammengestellt, bei dem mit Sicherheit
für jeden Geschmack und für jedes Alter etwas dabei sein dürfte“, ist
Landrat Töpper überzeugt.
Infos:
• Parken – Das Parken auf dem Gelände des Landratsamtes ist am
18. Juli nicht möglich. Besucher werden gebeten die umliegenden
Parkmöglichkeiten zu nutzen oder per Bahn, Bus oder Rad zu
kommen.
• Wetter – Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
Programmänderungen sind vorbehalten
• Verpflegung – An diversen Ständen gibt es Essen und Getränke
aus der Region zu kaufen.
• Gewinnspiel – Im Büro des Landrats gibt es ein Quiz. Erster Preis
ist ein gemeinsames Essen mit Landrat Florian Töpper für zwei
Personen.
• Programm – Flyer mit der Programmübersicht liegen ab Anfang
Juli in den Gemeinden und im Landratsamt aus oder auch als
Download unter www.landkreis-schweinfurt.de
Brönnhof ins Nationale Naturerbe aufgenommen
Landrat Töpper begrüßt die Entscheidung des Haushaltsausschusses
des Bundestags
Tag der offenen Tür des Landratsamtes Schweinfurt
Abwechslungsreiches Programm am 18. Juli von 10 bis 16 Uhr.
Jede Menge Information und Unterhaltung mit Stargast Steffi List
Landkreis Schweinfurt. Musik, Unterhaltung und Information – das
alles und vieles mehr erwartet die Bürger beim Tag der offenen Tür
des Landratsamtes am Samstag, 18. Juli 2015. Von 10 bis 16 Uhr hat die
Behörde an diesem Tag ihre Türen und Tore für Jedermann geöffnet.
2012 hatte das Amt zuletzt zu einem Tag der offenen Tür eingeladen.
Heuer nun gibt es einen ganz besonderen Grund zum Feiern: Seit
genau 25 Jahren ist das Amt an seinem heutigen Standort in der
Schrammstraße zu Hause. „Dies ist ein besonderer Anlass, den wir
gerne mit unseren Bürgerinnen und Bürgern feiern möchten“, sagt
Landrat Florian Töpper.
Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Ab 12 Uhr
spielt Stargast Steffi List auf der Hauptbühne vor dem Landratsamt.
Weitere Musikbeiträge gibt es von der Big-Band der Bundespolizei,
der Feuerwehrkapelle des Altlandkreises Gerolzhofen und Passion 4
Saxxes des Celtis-Gymnasiums. Auch der im vergangenen Jahr neu
gegründete Amtschor des Landratsamtes tritt am Tag der offenen Tür
erstmals öffentlich auf.
Neben jeder Menge kulinarischer Köstlichkeiten kommt vor allem die
Information an diesem Tag nicht zu kurz. Mit zahlreichen Infoständen
und Mit-Mach-Aktionen lädt die Verwaltung ein die vielfältigen
Landkreis Schweinfurt. Am Brönnhof werden 746 Hektar des
ehemaligen US-amerikanischen Truppenübungsplatzes, die sich im
Alleineigentum des Bundes befinden, in das Nationale Naturerbe
aufgenommen, darunter die zentrale Freifläche mit rund 300 Hektar.
Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags hat am Mittwoch,
17. Juni 2015, der Flächenübertragung zugestimmt.
Der Beschluss beinhaltet, dass bundesweit im Rahmen einer 3.
Tranche weitere 62 Gebiete mit 31.000 Hektar in das Nationale
Naturerbe übertragen werden, das dann insgesamt 156.000 Hektar
Fläche umfassen wird. Auch der Übungsplatz in Sulzheim in den
Gemeindegebieten von Sulzheim, Grettstadt und Donnersdorf
wird mit 59 Hektar in das Nationale Naturerbe aufgenommen.
Sollte sich auch noch die sogenannte Ganerbschaft, in der die
Waldschutzgemeinschaft Schweinfurt und die Hospitalstiftung
der Stadt Schweinfurt Anteilseigner sind, für eine Übertragung
aussprechen, würden weitere 540 Hektar am Brönnhof hinzukommen. Landrat Töpper zeigte sich erfreut über die Nachricht aus Berlin und
begrüßte die Entscheidung, die nun insbesondere für Klarheit über
die weitere Perspektive der Bundesflächen am Brönnhof sorgt. In den
bisherigen Gesprächen mit den Beteiligten – vor allem die Gemeinden
Üchtelhausen und Dittelbrunn - wurden neben der Sicherung der
Flächen für den Naturschutz auch die Möglichkeiten für
naturverträgliche Freizeiterholung und Naturerlebnis als Chancen
Stadtlauringen gesehen. Künftig könnte ein Wegekonzept mit Hinweisbeschilderung
das Gebiet für Wanderer erschließen.
Im Zuge der noch zu treffenden genauen Gebietsabgrenzung bei
der Übertragung soll außerdem erreicht werden, dass in den bereits
versiegelten und noch bebauten Randbereichen den Erneuerbaren
Energien durch Freiflächen-Photovoltaik Raum verbleibt.
Im „Nationalen Naturerbe“ des Bundes werden gesamtstaatlich
repräsentative Naturschutzflächen im Eigentum des Bundes von
der Privatisierung ausgespart und stattdessen in Naturschutzhände
gegeben. Ziel ist, die Flächen nach anspruchsvollen
naturschutzfachlichen Vorgaben zu betreuen und zu entwickeln.
Für die Flächen im Landkreis Schweinfurt ist nach den bisherigen
Planungen die Flächenentwicklung und – pflege durch die
Bundesforstverwaltung vorgesehen.
Der weitläufige ehemalige Truppenübungsplatz Brönnhof
umfasste insgesamt rund 2.275 Hektar mit großen Waldflächen.
Naturschutzfachlich bedeutsam ist unter anderem der
Offenlandbereich mit Magerrasen, Extensivwiesen, Brachen
und Feuchtflächen. Im Interesse der gebotenen Erhaltung und
Entwicklung dieser Flächen ist aus der Sicht des Naturschutzes
insbesondere eine extensive landwirtschaftliche Nutzung in Form
einer gezielten Beweidung geeignet. Um die Offenlandfläche herum
befinden sich vor allem naturnahe Waldflächen, z. B. strukturreiche
Waldmeister-Buchenwälder. Es handelt sich um ein großflächiges und
unzerschnittenes Gebiet. Seltene Arten wie der Kammmolch sowie die
Bechsteinfledermaus sind am Brönnhof nachgewiesen.
Das Gebiet am Brönnhof befindet sich überwiegend auf den
Gemeindegebieten von Üchtelhausen und Dittelbrunn. Teilflächen im
nördlichen Bereich liegen auch im Landkreis Bad Kissingen (Markt
Maßbach). Weitere Eigentümer in dem Gebiet sind der Freistaat,
Kommunen und Privatleute. Deren Flächen sind von der Entscheidung
nicht berührt.
Hinweis:
Ausführliche Informationen zum Nationalen Naturerbe gibt es
beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit: http://www.bmub.bund.de/themen/natur-arten/
naturschutz-biologische-vielfalt/nationales-naturerbe/
Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sinnvoll ist es, sich nach einem Aufenthalt im Freien gründlich
abzusuchen. Verschwitzte Kleidung sollte mehrmals täglich
gewechselt werden. Dabei ist geschlossene und helle Kleidung zu
bevorzugen. Haustiere sollten bereits frühzeitig im Jahr mit einem
Zeckenabwehrmittel behandelt werden. Auch für Menschen gibt
es Mittel aus der Apotheke. Sie werden auf Schuhe, Strümpfe und
(Hosen-) Beine aufgetragen. Schmale Pfade an Waldrändern sollten
beim Spaziergang gemieden werden.
Zu den besonders gefährdeten Personen gehören diejenigen, die
im Freien arbeiten. Dies sind beispielsweise Land- und Forstwirte,
Revierleiter oder Jäger. Besonders beim Aufbrechen von erlegtem
Wild ist die Gefahr groß, dass Zecken über die Hände und Arme
gelangen. Damit Zecken im Hausgarten keine Chance haben, ist dafür zu sorgen,
dass sich mögliche Überträger, zum Beispiel Vögel, Mäuse oder
andere Nagetiere, nicht in der Nähe von Sitzplätzen oder der Terrasse
aufhalten. Die Vogeltränke sollte in den Randbereich des Gartens
verlegt und Futterplätze im Frühjahr entfernt werden. Kurz
gehaltenes Gras und viel Sonneneinfall – auch in der Hecke – sind
weitere geeignete Maßnahmen. Der Boden sollte möglichst trocken
gehalten werden, denn zum Überleben brauchen Zecken die
Feuchtigkeit. Wenn sich trotz allem eine Zecke festgesetzt hat, ist sie schnellstens
zu entfernen, ohne sie dabei zu quetschen. Hierfür sind Pinzetten,
Zeckenzangen oder Zeckenkarten geeignet. Letztere wird vorsichtig
unter das Tier geschoben und löst es so aus der Haut. Bei sehr
kleinen Tieren helfen ein Vergrößerungsglas und eine Taschenlampe.
Die Einstichstelle anschließend mit hochprozentigem Alkohol
desinfizieren und den Einstich mit einem wasserfesten Stift
markieren. So kann über längere Zeit verfolgt werden, ob sich
Anzeichen einer Borreliose, zum Beispiel Wanderröte, bilden. In
diesem Fall ist unverzüglich der Arzt gefragt. Auch dann, wenn
beim Versuch, eine Zecke zu entfernen, Teile des Tieres in der Haut
verblieben. Der Arzt entscheidet letztlich, ob ein Blutbild erstellt
werden muss. Zum Zeckenschutz berät der Arzt oder Apotheker. Die SVLFG
empfiehlt, sich einen während der Arbeit erlittenen Zeckenbiss vom
Arzt bestätigen zu lassen. Treten in der Folge Krankheitssymptome auf,
übernimmt die Berufsgenossenschaft die Behandlungskosten, wenn
der Biss als Arbeitsunfall anerkannt wird. Forsten und Gartenbau
STA N D E S A MT L I C H E nachrichten
Wir begrüßen zugezogene Mitbürger
Frau Carmen Ullrich
Gemeindeteil Birnfeld, Schloßgasse 4
Eheschließung
Herr Tobias Rüth und Frau Jennifer Klewin
beide Gemeindeteil Stadtlauringen
Wir gratulieren
Was beim Zeckenbiss zu tun ist
Die bekanntesten von Zecken übertragenen Krankheiten sind die
Frühsommer-Meningitis (FSME) und die Borreliose. Gegen FSME
schützt eine Impfung, gegen Borreliose und andere Infektionen kann
hingegen nicht vorsorglich geimpft werden. Wie man sich trotzdem
schützen kann, erklärt die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
10 Stadtlauringen
Herrn Franz Franke
Stadtlauringen, Dornhecke 12, am 29.06. zum 70. Geburtstag
Herrn Wilfried Kebschull
Oberlauringen, Alte Straße 7, am 30.06. zum 71. Geburtstag
Frau Helene Hußlein
Stadtlauringen, Am Schwedenkreuz 5, am 30.06. zum 75. Geburtstag
Frau Helga Link
Altenmünster, Am Feldrain 6, am 30.06. zum 78. Geburtstag
Herrn Theobald Stühler
Birnfeld, Haßbergstraße 14, am 30.06. zum 87. Geburtstag
Herrn Bernhard Lauer
Altenmünster, Dorfstraße 7, am 01.07. zum 74. Geburtstag
Herrn Günther Frank
Mailes, Hägleinsweg 7, am 04.07. zum 66. Geburtstag
Herrn Wolfgang Weber
Fuchsstadt, Münsterer Weg 2, am 04.07. zum 71. Geburtstag
B erichte der A rbeitskreise D orferneuerung
27.-28.06.15 27.06.15 27.06.-01.07.15
28.06.15 28.06.15 03.-05.07.15 04.07.15 04.07.15 04.-05.07.15 04.07.2015 04.07.15 05.07.15 Sportwochenende, FC Bavaria Marktsteinach
Einkehrtag mit Frank Möller, Pfarrgemeinde Mainberg
5-Tagesfahrt an die Mosel
Verein für Gartenbau und Landespflege Abersfeld
Kindergartenfest, Kindergarten St.-Josefs-Verein Hausen
Tag der offenen Gartentür in der Großgemeinde
Kreisverband Gartenbau
3-Tage Intersport Fussballcamp, DJK Abersfeld
Altpapier, Ministranten Hausen
Sommerfest Bayern Fanclub Waldsachsen
Pfarrfest, Pfarrgemeinde Schonungen
Waldspaziergang Obst- und Gartenbauverein Löffelsterz
17:00 Sommerfest Festplatz, Sportheim Waldsachsen
FC Bayern Fanclub Waldsachsen
Weißwurstfrühstück, Ortscaritasverein Löffelsterz
Evangelisches Gemeindefest Maßbach
am 11.07.2015
Ort: Evang. Kirche, Poppenlauerer Straße, 97711 Maßbach
Sa.: Fränkischer Abend ab 18 Uhr und Unterhaltung mit dem
"Pätschemichel" und Il Cantare; So.: ab 10 Uhr Familiengottesdienst,
Mittagstisch, Kaffeebar; Wanderer herzlich willkommen!
Besonderes: Ratespiel rund um die Kirche, Tischfussballmeisterschaft,
Kinderangebote
Veranstalter: Evang.-luth. Pfarrei Lauertal,
www.lauertal-evangelisch.de
Projektgruppe Kunst & Kultur Schweinfurter OberLand
Dorferneuerung Haßbergtrauf
Einladung zum nächsten Arbeitskreistreffen
Das nächste Treffen des Ortsteilübergreifenden Arbeitskreises
"Sinnesweg" findet am:
Montag, den 06. Juli 2015 um 19:30 Uhr,
Schloß Craheim Schlosskeller statt.
Herr Wilfried Höhne vom Planungsbüro Ludwig & Höhne wird uns
dabei wieder unterstützen und beraten.
Das Protokoll der letzten AK-Sitzung vom 04.05.2015 sowie die
Darstellung des Weges finden sie unter
www.stadtlauringen.de - Dorferneuerung - Arbeitskreis Zu diesem offenen Arbeitskreis sind wie immer alle Bürgerinnen und
Bürger aus unseren vier Ortsteilen herzlich eingeladen.
Ansgar Albert, AK-Sinnesweg
Sie interessieren sich für kulturelle Themen? Dann sind Sie herzlich
eingeladen, bei der Projektgruppe Kunst & Kultur mitzuarbeiten. Im
Vordergrund der Projektarbeit steht die Verknüpfung der kulturellen
Aktivitäten im Schweinfurter OberLand. Dabei widmet sich die Gruppe
folgenden Themen: Interkulturelles Projekt, Laientheatergruppen,
„Gschichtli & Gedichtli“
Ansprechpartner Markt Stadtlauringen:
Uwe Zirkelbach, Tel. 09724/ 531
K I N D E RG A RT E N nachrichten
Kindergartenfest in Ballingshausen
(am Sportplatz)
Veranstaltungen in der Großgemeinde Schonungen
26.-28.06.15 26.06.15 27.06.15 27.-28.06.15 27.06.15 Seefest, Freiwillige Feuerwehr und Musikkapelle Reichmannshausen
17:00 - 21:00 Abendflohmarkt, Kaltenhof 9, Levi e.V.
Altpapiersammlung, FT Schonungen
Sommerfest, Freiwillige Feuerwehr Forst
Sommernachtsfest, Verein für Gartenbau und Landespflege, Marktsteinach
Unser alljährliches Sommerfest findet dieses Jahr am Sonntag, den
05.07.2015 statt.
Das Motto lautet heuer "Bewegung macht schlau".
Beginn ist am Sonntag, den 05.07.2015
ab 10:00 Uhr mit einem Frühschoppen
ab 11:30 Uhr dann das Mittagessen
ab 14:00 Uhr die Aufführung der Kinder und im Anschluss daran
wird die Kaffeebar eröffnet.
Für Spiel und Spaß für die Kinder ist bestens gesorgt und natürlich
werden, wie in jedem Jahr, bei unserer Tombola tolle Preise verlost.
Die Kinder, das KIGA-Team, der Vorstand und die Eltern laden hiermit
ganz herzlich ein und hoffen, dass ganz viele Gäste mit uns schöne
Stunden bei unserem Sommerfest verbringen werden.
gez. Saar (Elternbeirat)
Stadtlauringen 11
ST 10.00 Hl. Messe
SU 10.15 Hl. Messe
ST 14.00 Rosenkranz in der Kerlachkapelle
K ATH OLI S CHE K IRC H E Nnachrichten
Katholische Kirchengemeinde
Stadtlauringen, Birnfeld, Wettringen, Altenmünster,
Fuchsstadt, Sulzdorf und Ballingshausen
Samstag 27.06. - Hl. Hemma v. Gurk u. Hl. Cyrill v. Alexandrien
ST 13.30 Trauung in der Kerlachkapelle Jennifer Klewin / Tobias Rüth
ST 15.00 Beichtgelegenheit
WT 18.30 Hl. Messe
Sonntag 28.06. - 13. SONNTAG IM JAHRESKREIS
BI 09.00 Dankgottesdienst zum 50jähr. Priesterjub. von
P. Germar OSB
SU 09.00 Hl. Messe
ST 10.00 Hl. Messe, gleichzeitig Kindergottesdienst bis zur 2. Kl. im Ronc.
FU 10.15 Hl. Messe
ST 14.00 Rosenkranz in der Kerlachkapelle
BI 17.00 Vesper mit P. Germar OSB
Montag 29.06. - Hl. Petrus und Hl. Paulus
ST 07.00 Hl. Messe
ST 18.00 Rosenkranz
AL 18.30 Hl. Messe
Oberlauringen mit Stadtlauringen, Sulzdorf und Leinach
Amtsstunden des Pfarramtes:
Dienststunden: IMMER MITTWOCH 9.00 –12.00 und 15.00 – 18.00 Uhr
Telefon: 09724/618 – email: pfarramt.oberlauringen@elkb.de
Internet: www.oberlauringen-evangelisch.de
Sonntag, 28.06.2015 - 4.Sonntag nach Trinitatis
10.30 Uhr regionaler Gottesdienst in Wetzhausen
In Oberlauringen ist kein Gottesdienst!
Montag, 29.06.2015
18.45 – 20.00 Uhr Kirchenchorprobe im Gemeinderaum
Samstag 04.07. - Hl. Ulrich; Herz-Mariae-Samstag
ST 08.00 Marienmesse in der Kerlachkapelle
(latein. Messe mit deutschen Messgesängen)
ST 14.00 Trauung in der Kerlachkapelle, Heike Karch / Frank Karl
ST 15.00 Beichtgelegenheit
BI 18.30 Hl. Messe
FU 18.30 Hl. Messe
12 Stadtlauringen
Evang.Luth. Kirchengemeinde
Oberlauringen
Samstag, 27.06.2015
Ab 10 Uhr Zwölftel Sammlung der Konfis in Leinach für die
Missionarsfamilie Sachs in Indien
02.07. - Mariä Heimsuchung
Hl. Messe im Friedrichsheim
PILGERHOFKIRCHE / 17. Monatswallfahrt
Anbetung u. Rosenkranz; Beichtgelegenheit
Hl. Messe um geistliche Berufungen
Hl. Messe entfällt
Sonntag 05.07. - 14. SONNTAG IM JAHRESKREIS
Kollekte in den Anliegen d. Heiligen Vaters (Peterspfennig)
WT 08.45 Hl. Messe
AL 09.00 Hl. Messe
E VA N G E L I S C H E K I RC H E Nnachrichten
Dienstag, 30.06.2015
14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus
Mittwoch 01.07.
ST 14.00 Seniorenkreis: Treff im Schüttbau
ST 17.50 Rosenkranz vor ausgesetztem Allerheiligsten
ST 18.30 Hl. Messe
BI 18.30 Hl. Messe
Freitag 03.07. - Hl. Thomas; Herz-Jesu-Freitag
Krankenkommunion in allen Ortsteilen
ST 07.00 Hl. Messe
anschl. stille Anbetung bis 8.30 Uhr (Kollekte f. d. Priesterhilfswerk)
ST 18.00 Rosenkranz
BA 18.00 Rosenkranz
BA 18.30 Hl. Messe
Pfarrwallfahrt zum Hülfensberg und nach Mühlhausen
(Geburtsort des sel. Liborius Wagner), 19. September
Anmeldung im Pfarramt, Tel. 516
Geistliche Leitung: Pfr. Daigeler
Stadtlauringen
Samstag, 27.06.2015
17.00 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Hild) in der St. Johanneskirche
Kollekte für die Theologische Ausbildung in Bayern
Dienstag 30.06. - Hl. Otto und die ersten Hll. Märtyrer von Rom
ST 18.00 Rosenkranz
OL 18.30 Hl. Messe
FU 18.30 Hl. Messe
Donnerstag
ST 10.00 AL 17.30 AL 18.30 WT 18.30 Wallfahrten:
Wallfahrt der Pfarreiengemeinschaft zum Grab des seligen
Märtyrerpriesters Liborius Wagner, Heidenfeld, 15. Juli
Anmeldung im Pfarramt, Tel. 516
Dienstag, 30.06.2015
14.30 Uhr Jungscharstunde im Roncallihaus
20.00 Uhr Gospelchorprobe in Wetzhausen
Mittwoch, 01.07.2015
14.00 Uhr Vorstandssitzung im Haus Gottesgüte
17.00 Uhr Konfirmanden-Unterricht in Friesenhausen
19.30 Uhr Abschließende Kirchenvorstandssitzung zur Visitation mit
dem Visitations-Team im Gemeinderaum
Das Büro ist wegen einer Fortbildung geschlossen!
Donnerstag, 02.07.2015
09.15 Uhr Bibelstunde im Grunelius Kindergarten
18.30 Uhr Treffen der Jungbläser im Gemeinderaum
20.00 Uhr Posaunenchorprobe im Gemeinderaum
Dekanatsfrauengottesdienst am 03. Juli um 19 Uhr
Herzliche Einladung zum Gottesdienst für Frauen mit dem Thema:
„Für dich….“
Die Dekanatsfrauenbeauftragten des Dekanats Rügheim laden
herzlich zu diesem Gottesdienst in die Christuskirche Hofheim ein.
Anschließend ist gemütliches Beisammensein.
Injili-Chor im Pfarrhaus Wetzhausen, Rückfragen bei Gisela Stutz
(Tel.09724/2472), www.injili-chor.de
Craheim-Serenade am 03. Juli um 19.30 Uhr
Die Chorgemeinschaft Nassach-Birnfeld und zahlreiche weitere
Musizierende bereiten Ihnen einen schönen Sommerabend im
Franziskushof des Schlosses Craheim.
Herzliche Einladung an alle Interessierten!
Voice of glory e. V. Probentermine jede Woche jeweils Dienstag 20 Uhr
im Gemeinderaum Wetzhausen, Kontakt: Iris Hardge (09724/1324)
Pfarramt Wetzhausen
Gottesdienste Sonntag, 28.06.
Wetzhausen 10.30 Uhr regionaler Gottesdienst
Samstag, 04.07.
ökumen. Trauung Fischer/Stettner 14.00 Uhr in Ebertshausen
Pfarramt Wetzhausen:
Alter Schloßweg 8, 97488 Stadtlauringen
Tel 09724/661, Fax 9263, e-mail:pfarramt.wetzhausen@elkb.de
Öffnungszeiten Pfarramt Wetzhausen:
Mittwoch 01.07. geschlossen
Freitag 03.07. 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
VE R E I N S nachrichten
Gemeindeteil Stadtlauringen
Kulturpolitik
Malerei
Kulturrevolution
FC Bayern Fanclub Stadtlauringen e. V.
Einladung zum Weinfest
Am Samstag, den 04. Juli feiern wir wieder ein rauschendes Fest.
Beginn ist um 17 Uhr auf dem Stadtlauringer Marktplatz. Bei
Livemusik, Wein, Gerupftenbroten, Gyros und anderen Köstlichkeiten
freuen wir uns auf ein paar gemütliche Stunden mit Ihnen.
Hierzu möchten wir alle recht herzlich einladen.
gez. Marco Bauer
Esskultur
Der Kulturverein lädt herzlich
ein.
Reinkultur
Freitag, 26. Juni 2015
Kultur
Hans Driesel
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Gemeindeteil Oberlauringen
TSV 1907 Oberlauringen e.V.
1. Gaudi-Fußball-Turnier des TSV
Am 13.06.2015 wurde anläßlich des TSV-Sommerfestes erstmals ein
Fußball-Gaudi-Turnier ausgetragen.
Die 8 teilnehmenden Mannschaften - darunter eine reine
Frauenmannschaft des KCO - waren bei bestem Fußballwetter alle
mit einem RIESEN Ehrgeiz bei der Sache. Es wurde leidenschaftlich
Fußball gespielt und um jeden Ball gekämpft. Nach der Vorrunde
ließen bei einigen Spielern/innen die Kräfte verständlicher Weise
doch schon etwas nach und so setzten sich die Mannschaften
an die Tabellenspitzen die sich im Vorfeld mit "Profis" verstärkt
hatten. So kam es dann ab dem Halbfinale schon zu richtig guten
und hartumkämpften Begegnungen und es mußte der Sieger dann
erst im Siebenmeterschießen ermittelt werden. So kam es dann
nach diesen packenden Spielen zu dem Endspiel zwischen den
"Schlundhäusern" und "FuckMaul" welches die "Schlundhäuser "nach
einem leidenschaftlich geführten Spiel nach Siebenmeterschießen mit
7:5 ( 3:3 ) für sich entscheiden konnten. Beide Mannschaften waren
nach Ende des Spieles platt aber glücklich. Die "Schlundhäuser"
feierten ihren Sieg überschwenglich und ausgelassen - man hörte
noch lange ihre Schlachtgesänge auf dem Sportgelände - Bilder
folgen in der nächsten Ausgabe des AB. Das "kleine" Finale bestritten
die Mannschaften des "TSV" und der der "Anglerfreunde" welches
die "Anglerfreunde", ebenfalls nach einem leidenschaftlichen Kampf
gegen die Profis, mit 5 : 1 für sich entscheiden konnten ( lt. Aussage
ihres Mannschaftsführers waren sie ALLE "stehend KO " !!! ). Da ALLE
Mannschaften einen Preis erhielten gab es keine Verlierer an diesem
Nachmittag. Alle Teilnehmer- /innen erklärten nach dem Turnier, daß
es großen Spaß gemacht habe und sie freuen sich schon auf`s nächste
Jahr freuen wenn - hoffentlich - das 2. Gaudi-Turnier stattfindet.
Man freute sich aber auch bei den Organisatoren des TSV über
das so gelungene Sommerfest und dass das Gaudi-Turnier für alle
Kulturbanau-
Klassisches,
augenzwinkernd
betrachtet
Schillers „Glocke“ aber
auch seine Balladen
geistern noch heute als
Schreckgespenster
durch die Köpfe all
jener, die in der Schule
noch Gedichte aus­
wendig lernen mussten.
Ihre oft epische Breite
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Sprachkultur
Monokultur
Musik
Kulturkreis
Information
WANN:
WO:
BEGINN:
EINTRITT:
Vvk:
am Freitag, 26. Juni 2015
Rathausdiele, Stadtlauringen
19:30 Uhr
7 Euro (Kinder bis 14 J. 4 Euro)
6 Euro (ab sofort)
Subkultur
Vorverkaufsstelle: ARAL Tankstelle SCHODORF
Stadtlauringen, Schweinfurter Str. 36, Tel.: 09724­545
Stadtlauringen 13
Spielerinnen u. Spieler ohne Verletzungen ablief. So lies man den
Abend bei schönem Wetter, bei vielen Gesprächen, Diskussionen und
Gesängen in Froher Runde ausklingen !!!
gez. Presseabteilung :-) TSV
Gemeindeteil Ballingshausen
DJK Ballingshausen 1984 e.V.
Außerordentliche Mitgliederversammlung der DJK Ballingshausen
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet am
Samstag, den 27.06.2015 um 19.30 Uhr im Sportheim statt. Hierzu sind
alle Mitglieder und Vereinsinteressenten recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1.) Neuwahl der Vorstandschaft/Vorsitzender der Finanzen
2.) Sonstiges
gez. Antonia Dietz (Vorsitzende Vereinsverwaltung)
Body Fit –
Fitness, Spaß und
Gemeindeteil Birnfeld
HSV Birnfeld
Jahresvorschau 2015 der Jugendvorstandschaft des HSV Birnfelds
10-12. Juli 2015
Zeltlager am Sportplatz, Thema: Indianer
24. Juli 2015
Summer Tropical Night. Mit Cocktails, Steaks und Bratwürsten und guter Musik
12. September
Europa-Park Rust
November 2015 Martinsumzug
Dezember 2015 Krippenspiel
Diverse kleinere Aktivitäten im Jahr 2015 sind geplant.
Zeltlager
Auch in diesem Jahr veranstaltet die Jugendvorstandschaft das
beliebte Zeltlager für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren, die Lust zum
Zelten haben. Das Zeltlager findet vom 10. bis 12. Juli 2015 in Birnfeld
am Sportplatz statt und steht unter dem Motto „Indianer“. Dieses Jahr
werden KEINE Zelte benötigt.
Vorläufiges Programm:
Freitag, 10. Juli
ab 17:30 Uhr Kennenlernen,
anschließend Abendessen
Lagerfeuer und Nachtwanderung
Samstag, 11. Juli 08:00 Uhr Frühstück
Quiz-Rallye, großes Spiele- und
Bastelangebot
18:30 Uhr Abendessen,
Mini-Diso,Lagerfeuer
Sonntag, 12. Juli
08:00 Uhr Frühstück
ab 10:00 Uhr Brunchen gemeinsames Ausklingen mit
Eltern und Geschwistern Die Teilnahmegebühren betragen
für dieses Wochenende 20,00
EUR pro Kind. Bitte diesen Betrag
am 10. Juli bezahlen.
einfach gut aussehen……
Mitzubringen: Gymnastikmatte, evtl. Handtuch
Männer/Frauen jeden Alters herzlich
willkommen!
Ausdauer
Mitzubringen: Gymnastikmatte, evtl. Handtuch
Beckenboden –
Problemzonen
START:
Herz-Kreislauf
30. JUNI
2015
Kosten:
Fragen und Info`s
bei Antonia Dietz
DJK-Mitglied FREI
#906435 oder
Nicht DJK Mitglied:
Jahreskursgebühr 55,-€
Daniela Gock
#9073001
14 Stadtlauringen
Bitte jedem Kind ebenfalls
Badesachen und Sonnenschutz
mitschicken!
Es wäre schön, wenn jeder etwas
am Sonntag zum Brunchen
mitbringen könnte.
Wir bitten euch die
Personenanzahl, die am
Brunchen teilnehmen wird und
das kleine Mitbringsel, für den
Brunch, bei der Anmeldung mit
anzugeben.
Bitte meldet Euch bei Interesse
bis spätestens 28. Juni 2015 bei
einer der folgenden Adressen
an (Anmeldung NUR mit
Anmeldeabschnitt möglich)
Laura Winheim, Brauhaustraße 6,
97488 Birnfeld, Tel.: 09724-1808
oder Selina Erhard, Nassacher
Weg 3, 97488 Birnfeld,
Tel.: 09724-2384
Auf Euer zahlreiches
teilnehmen freut sich die
Jugendvorstandschaft des
HSV Birnfeld!
Gemeindeteil Wetzhausen
Einladung zum Feuerwehr- und Familienausflug zur
Flughafenfeuerwehr Frankfurt und ins Freilandmuseum Hessenpark
Die Freiwillige Feuerwehren Wetzhausen und Mailes planen am
Sonntag, dem 12. Juli 2015
einen Feuerwehr- und Familienausflug zur Flughafenfeuerwehr
Frankfurt.
Der Weg führt uns zum Flughafen nach Frankfurt, wo wir an einer
Führung der Flughafenfeuerwehr teilnehmen mit anschließender
Zeit zur freien Verfügung. Den Nachmittag verbringen wir im
Freilandmuseum Hessenpark in Neu-Anspach. Für den Abend ist ein
gemeinsames Abendessen geplant.
Herzliche Einladung ergeht an alle Feuerwehrkameraden, Familien
und Interessierte.
Folgende Tagespunkte sind geplant:
- 06:30 Uhr Abfahrt am Dorfplatz in Wetzhausen mit dem Reisebus
- ca. 09:15 Uhr Ankunft am Flughafen Frankfurt
- 10:00 Uhr Führung bei der Flughafenfeuerwehr Frankfurt
- ca. ab 12:00 Uhr Zeit zur freien Verfügung am Flughafen Frankfurt
- 13:15 Uhr Abfahrt nach Neu-Anspach
- ca. 14:00 Uhr Ankunft in Neu-Anspach
Zeit zur freien Verfügung im Hessenpark, wo wir der hessischen
Geschichte an Bauwerken, Handwerk und Landwirtschaft auf den
Grund gehen
- 18:00 Uhr Abfahrt zum gemeinsamen Abendessen und
gemütlichem Beisammen sein
Der Busfahrtpreis beträgt pro Person Die Flughafenfeuerwehrführung kostet pro Person Der Eintritt in den Hessenpark beträgt 13,00 EUR.
17,00 EUR.
6,50 EUR.
ACHTUNG: Bei Anmeldung bitte kompletten Namen, Geburtsdatum
und Adresse von jedem Teilnehmer angeben, da dies für die Führung
am Flughafen notwendig ist. Außerdem muss am Tag des Ausfluges
ein gültiger Personalausweis mitgeführt werden.
Interessierte können sich bis 27. Juni 2015 bei Michael Heusinger
anmelden!!! Tel: 09724 4630056, Handy: 0175 2722478
Die Bus- und Eintrittspreise sind bei Anmeldung zu bezahlen!
Die Freiwillige Feuerwehren Wetzhausen und Mailes freuen sich auf
eine rege Teilnahme und einen schönen Ausflug nach Hessen.
Michael Heusinger
1. Kommandant FFW Wetzhausen
Gerhard Müller
1. Kommandant FFW Mailes
Gemeindeteil Mailes
Freiwillige Feuerwehr Mailes
Jahreshauptversammlung
Hiermit ergeht Einladung an alle Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehr Mailes zur Jahreshauptversammlung am Freitag,
26.06.2015 um 19:30 Uhr im Brauhaus.
Tagesordnungspunkte sind:
01. Begrüßung
02. Totengedenken
03. Bericht 1. Vorstand
04. Bericht 1.Kommandant
05. Bericht Kassenwart
06. Wünsche und Anträge
gez. Michael Laesch, 1. Vorsitzender
Sonnwendfeuer der Feuerwehr Mailes am Brauhaus
Im Anschluß an die Jahreshauptversammlung am Freitag, 26. Juni lädt
die Freiwillige Feuerwehr Mailes zum Sonnwendfeuer ein, um am
knisternden Feuer bei Bier und Bratwürscht, Cola und Steak ein paar
gemütliche Stunden miteinander zu verbringen.
Beginn ist je nach Dauer der JHV um ca 20.30 Uhr.
Der "Stadtlauringer Amtsbote" erscheint wöchentlich, jeweils freitags.
Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH,
97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2,
Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: post@revista.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Verwaltung des Marktes Stadtlauringen
KICKER CAMP
AbersfeldInhalt und den Anzeigenteil:
Verantwortlich
fürder
den DJK
redaktionellen
Von Freitag,
03. Juli
bisGmbH)
Sonntag, 05. Juli, findet auf dem
Florian
Kohl (Revista
Verlag
Mit
der Einsendung
oderAbersfeld
Überlassung
Textbeiträgen Kicker
und Fotos
Sportgelände
der DJK
dasvon
zweiteFußball
Camp
übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass
statt.40JungsimAltervon7bis12Jahren,werdendreiTagelang
durch eine Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt werden und
unterderObhutvonHans-JürgenBrunner,ehemaligerSpielerdes
überträgt
damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die
Gemeinde
und an den
Verlag.
1. FC Nürnberg,
ihrer
sportlichen Leidenschaft nachgehen und
ISSN:
1865-8199 / Umsatzsteueridentifikationsnummer:
Neuesdazulernen.GestartetwirdamFreitagum14.00
Uhrund
DE133897240 / Handelsregister: HRB 0117
andenbeidenanderenTagenum10.00Uhrfrüh.EsgibtjedenTag
Bezugspreis: Monatlich einschließlich Trägerlohn 4,99 Euro
eine Rundumverpflegung
mit Snacks,
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Jährlich einschließlich
Porto 99,55
Euro
Informationen
zur
Abobestellung
und
zum
Email-Abo
finden
Sie
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http://gemeindeblatt-stadtlauringen.de
VERANSTALTUNGSVORSCHAU
wollen, sind herzlich willkommen, können sich bei Kaffee und
Kuchen oder einer ofenfrischen Pizza (Samstag und Sonntag)
etwas verwöhnen lassen. Weitere Infos bei Martina Ott, Tel.
09727/8903.DieJugendabteilungderDJKAbersfeld
VERANSTALTUNGSVORSCHAU
Schlosskonzert
vonDJK
Andy
Lang in Ebenhausen
KICKER CAMP der
Abersfeld
Den
für 03.
die Juli
Schlosskonzerte
undfindet
11.07.15
der
Von Start
Freitag,
bis Sonntag,am
05.10.Juli,
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Sportgelände der DJK Abersfeld das zweiteFußball Kicker Camp
Freitagabend
der eher für seine sinnlichen Texte und Lieder
statt.40JungsimAltervon7bis12Jahren,werdendreiTagelang
bekannte
Andy
Lang mit seiner Band „Folk Freaks“. Die 5
unterderObhutvonHans-JürgenBrunner,ehemaligerSpielerdes
NürnbergerProfimusikerumFrontmannAndyLangkombinieren
1. FC Nürnberg, ihrer sportlichen Leidenschaft nachgehen und
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diesem Freitag jedoch anspruchsvolles Songwriting
mit
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Uhrund
witzigen
Arrangements,
viel
irischem
Spirit
und
unbändige
andenbeidenanderenTagenum10.00Uhrfrüh.EsgibtjedenTag
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eine Rundumverpflegung mit Snacks, Mittagessen und
DasKonzertder„JetsRevivalBand“amSamstagabendwarleider
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sind herzlich
können sichAuch
bei Kaffee
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Gernacher Benefiz-Dorflauf am Sonntag 12. Juli 2015
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Anmeldung:Onlineunterwww.kab-gernach.de/Sport
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Redaktionsschluss ist jeweils donnerstags, eine Woche vor der
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RENAULT GRAND SCÉNIC
ENERGY TCE 130 S&S PARIS
81 KW, EZ 09/2014, 26.500 km
Navigation, Einparkhilfe vo/hi,
Spurwarnassistent, Show me
Home Funktion, ABS,
Tagfahrlicht u.v.m.
Unser Preis
17.950 €
13.290 €
55 kW, EZ 01/2014, 45.500 km,
Bordcomputer, Isofix, Klang &
Klima-Paket, Tempopilot, ESP,
Bremsassistent u.v.m.
Unser Preis
GmbH
16 Stadtlauringen
RENAULT TWINGO PARIS
1.2 LEV 16 V 75
97 KW, EZ 09/2014, 24.000 km
Berganfahrhilfe, 6-Gang-Schaltgetriebe, Licht-Regensensor,
Isofix, Klimaautomatik,
Tempopilot, u.v.m.
Unser Preis
RENAULT KOLEOS
DCI 150 FAP 4X4 N&D
7.350 €
110 kW, EZ 10/2014, 25.000 km,
Bi-Xenon-Scheinwerfer, Show me
Home Funktion, Panorama-Schiebedach, 6-Gang-Schaltgetriebe,
Bremsassistent, ABS u.v.m.
Unser Preis
AutoZentrum am Marienbach GmbH Schweinfurt
Am Oberen Marienbach 2-4 · 97421 Schweinfurt
Telefon (097 21) 948 35 -0 · www.marienbach-automobile.de
24.450 €