Baumgutachterliche Stellungnahme / Ergebn

DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG
BAUMBIOLOGE
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Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für: Statik und Verkehrssicherheit von
Bäumen; biotische und abiotische Schäden an Bäumen; Baumpflege
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Berlin, den 12.05.2015
Baumgutachterliche Stellungnahme /
Ergebnis einer Ortsbesichtigung
zu
Baumfällungen und Gehölzrückschnitten am
Teltowkanal
(zwischen Späthbrücke - Stelling-Janitzky-Brücke)
Auftraggeber:
BI und Verein Bäume am Landwehrkanal e.V.
c/o Birgit Dorbert, Skalitzer Str. 95, 10997 Berlin
1. Anlass und Auftrag
Auf Veranlassung des WSA Berlin, ABz Neukölln, fanden im vergangenen Winterhalbjahr
bis März 2015 umfassende Baum- und Gehölzfällungen entlang des Teltowkanals (TeK) im
Abschnitt km 29,24, Späthbrücke, bis km 36,51, Stelling-Janitzky-Brücke, statt.
Daraufhin kam es zu kritischen Anfragen von Bürgern. Der Sachverständige sollte diese
Maßnahmen in Augenschein nehmen und im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der in der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) per Erlass vom Bundesverkehrsministerium
(heute BMVI) eingeführten Regelungen (HANATSCH, ab April 2015: LEITFADEN UMWELTBELANGE BEI DER UNTERHALTUNG VON BUNDESWASSERSTRAßEN sowie das LEITBILD GEHÖLZUNTERHALTUNG AN BUNDESWASSERSTRAßEN (in der Fassung vom 23.02.2015) überprüfen
und bewerten – unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsverpflichtung der WSV.
Nach einer vom ABz-Leiter Herrn Augsten angebotenen und organisierten Befahrung am
29.04.2015 (ebenfalls anwesend. Herr Röske vom WSA Berlin) wurde folgendes gemeinsam abgestimmtes Protokoll vom Sachverständigen angefertigt und verschickt:
„1. Seitens des ABz wurde bei der Befahrung auf Schäden an den Kanaldielen (in den
1960er Jahren eingebaute, nicht fachgerechte Spundwandbohlen) hingewiesen, die durch
einzelne auflastende Bäume zusätzlich derangiert worden sind einschl. zu beobachtender
Verlagerungen der auflagernden Betonplatten in das Kanalwasser. Hierzu wurde auch aus
baumsachverständiger Sicht die Fällung der einzelnen Bäume als alternativlos erklärt.
2. Die teilweise über eine größere Strecke erfolgte pauschale Gehölzbeseitigung in einem
Abstand >1m von der Gewässerkante wurde vom Baumsachverständigen als nicht
vereinbar mit den einschlägigen WSV-Leitlinien zur Gehölzunterhaltung erklärt und ist auch
aus Naturschutzgründen sowie dem Ziel der Erhaltung des Landschaftsbilds nicht vereinbar. Es wird aber aufgrund der Ortsbesichtigung eingeräumt, dass hierbei nicht nur
heimische Bäume und Sträucher, sondern auch standortfremde und unerwünschte, invasive Gehölze beseitigt worden waren. Es wurde gemeinsam festgestellt, dass allerdings an
einzelnen Uferabschnitten aufgrund von Schäden in der Böschung sowie des Uferverbaus
Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015
(dazu gehören auch Überlastungen durch nicht genehmigte Erdaufschüttungen durch
Kleingärtner) dringende Notsicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
3. Einzelne Astrückschnitte ohne Verkehrssicherheitsrelevanz sollen vom Abz nochmals
hinsichtlich der Ausschreibung überprüft werden.
4. Der ABz-Leiter hat verbindlich zugesagt, dass in den Uferbereichen mit intakten
Steinschüttungen keine künftigen Gehölzentfernungen geplant sind (Ausnahme: Herstellung der Verkehrssicherheit). Einzelne Auskolkungen auf der Strecke zwischen Späthbrücke und Ernst-Keller-Brücke wurden beobachtet. Hier muss dann im Einzelfall landseitig
auch mit Gehölzrückschnitten eingriffen werden um die Steinschüttung aufbauen zu können). Insgesamt kann und soll das Landschaftsbild mit den Ufergehölzen erhalten werden.
Außerdem wurde vereinbart, dass künftige Gehölzentfernungen (bis auf die genannten
Ausnahmen) pauschal nur bis 1m Abstand von der Spundwandkante in den beschädigten
Bereichen erfolgen und dass für die Sicherungsmaßnahmen notwendige Gehölzentfernungen künftig nur noch abschnittsweise durchgeführt werden.
5. Zur Erreichung des Ziels einer strukturreichen Gehölzvegetation gemäß Leitbild
Gehölzunterhaltung sowie dem neuen Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung der
WSV (jeweils in der Fassung von 2015) am TeK wurde die Einbringung von natürlichen,
standortgerechten Strauch- bzw. Baumgehölzen (z.B. Weidenstecklinge, ggf. heimische
Traubenkirschen- oder Weißdorn-Heister) vereinbart.
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Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015
Fotodokumentation
Abb.1a/b: gefällte Bäume (Pfeile) mit direkter Auflast auf den relativ instabilen Kanaldielen
(diese Spundwände sind teilweise verformt).
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Abb.2a-c: gefällte Bäume und Strauchgehölze im Bereich von Auskolkungen (Unterspülungen und Erosion der
Ufer an der Gewässerkante, oben mit Absacken einer Steintreppe), aber auch
überzogene Gehölzbeseitigung auf der jeweiligen Oberseite der Böschung.
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Abb.3a/b: gefällte (auch heimische) Strauchgehölze abseits der Wasserkante im Uferstreifen
zwischen Radweg und Kanal.
Abb.4a/b: zu flächige Gehölzbeseitigung, aber auch lokale Markierung und durch Freistellungen
geförderte Entwicklung heimischer Gehölze (re.: Weißdorn,)
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Abb.5a/b: Bereiche ohne derzeitigen Sanierungsbedarf (mi.+unten mit Steinschüttungen an der
Uferkante), die nach Angaben des ABz zum Erhalt von Natur und Landschaft auch künftig nicht
angetastet werden (hier erfolgen nur im Bedarfsfall verkehrssichernde Einzelmaßnahmen an
Gehölzen).
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Abb.6: künftig sollen solche unnötigen Astrückschnitte gemäß Vermeidungsgebot des BNatSchG (hier
an einer heimischen Eiche) unterbleiben; auch Totholz, das gemäß LEITFADEN BAUMKONTROLLE AN
BUNDESWASSERSTRAßEN (2013) den Verkehrsraum nicht erreichen kann, soll belassen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Barsig
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