FREIE WÄHLER STADTVERBAND AUGSBURG VOLKER SCHAFITEL* ARCHITEKT STADTRAT STELLVERTRETENDER VORSITZENDER MAXIMILIANSTRASSE 14 86150 AUGSBURG TELEFON 0821 / 34467-24 info@freie-waehler-augsburg.de Dr. Kurt Gribl Aufsichtsratsvorsitzender der SWA Rathausplatz 1 86150 Augsburg Öffentliche Anfrage Die Fusion: Die guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen? 20.04.5015 Sehr geehrter Herr Dr. Gribl, Nach Sichtung der Stadtratsunterlagen habe ich Sorge, dass Sie möglicherweise bei Ihren Verhandlungen und Machbarkeitsstudien Dinge übersehen haben, die sich für unsere Stadt Augsburg nachteilig auswirken könnten. In den Sitzungen, Gesprächen, Präsentationen und Unterlagen ist viel von der „Due Diligence“ die Rede, was nicht mehr und nicht weniger bedeutet, dass mit „gebotener Sorgfalt“ die Risiken zu prüfen sind. Ich hoffe, dass Sie meinen Eindruck zerstreuen können, dass es gerade an dieser gebotenen Sorgfalt mangelt, wenn es darum geht, Ihr „Fusionsprojekt“ ganz zum Wohle Augsburgs und seiner Bürger zu hinterfragen. Firmenbewertung Netze Unter dem Decknamen „Projekt Lilie“ hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH die Werte der beiden Firmen SWA-Energie und Erdgas Schwaben ermittelt. Hierbei fiel mir besonders die schlechte Bewertung unserer Netz GmbH auf, die nur mit einem einstelligen Millionenbetrag in die Vergleichswertung einfließt, weil nahezu keine Vermögenswerte angesetzt wurden. Wir alle wissen aber, dass die Netze (Gas, Strom, Fernwärme) einen hohen Wert einnehmen im Bereich der kommunalen Versorgung. Die Augsburg Netze GmbH war bis zu ihrer Ausgründung am 31.12.2014 eine 100% Tochter der SWA Holding. Die Holding war bis 2014 auch Eigentümer der Netze, die Netzgesellschaft Pächter der Netze. Die Frage ist nun, ob mit der Ausgründung des „Teilbetriebs Netze“ 2014 die Netze in das Eigentum der Netz GmbH übergingen. Dies hat die entscheidende Bedeutung, dass nach Vollzug der Fusion die neu gegründete „Netze Gmbh und Co KG“ eine 100% Tochter der fusionierten Energiewerke Augsburg Schwaben (ewas) GmbH wird. Damit würden auch die Netze zu 30% der Thüga gehören. Im Fusionsbeschluss steht unter 2.1.1, dass die SWA durch die Bildung der „Großen Netzgesellschaft“ zusätzlich 6 Mio. mehr einnehmen würden auch wenn die Fusion nicht erfolgen würde. Und dass bei der Fusion „Potenziale von 100.000 Euro aus dem Thema Regulierung - Große Netzgesellschaft“ hinzuzurechnen wären. Obwohl am 31.12.2014 der Teilbetrieb Netze, ich nehme an zum Zweck der Bildung einer ertragreicheren „Großen Netzgesellschaft“ ausgegründet wurde, gab das Management der Netze Augsburg GmbH zur Bewertung den Fortbestand des aktuell implimentierten Pachtmodells zwischen SWA Energie und Netze Augsburg an. Entsprechend niedrig (einstelliger Millionenbetrag) fiel der Unternehmenswert der Netzgesellschaft aus. Die Bewertung der Netze Augsburg GmbH erfolgte auf dem Stand vor dem 31.12.2014 also vor der Ausgründung als Pachtnetzgesellschaft und nicht als Netzeigentümergesellschaft. Damit sind auch die Effizienzerwartungen einer „Großen Netzgesellschaft“ nicht in der Firmenbewertung berücksichtigt wohl aber bei den Synergieeffekten der Fusion. Können Sie diesen scheinbaren Widerspruch aufklären? Beteiligungen der Erdgas Schwaben z.B. kom9 Mir ist aufgefallen, dass die Anteile der SWA an Bayerngas und M-Net und Netze Augsburg GmbH Bestandteil der Fusion sind aber die Anteile der Erdgas Schwaben Beteiligungsgesellschaft mbH z.B. an Kom9 (7,5%) nicht. Spontan entsteht hier der Eindruck, dass die Thüga ihre interessanten Beteiligungen vor der „Fusion“ rettet, wir aber hingegen unsere Perlen dazu geben. Haben Sie hierzu eine plausible Erklärung? Gaswerkgelände zur Holding Das Gaswerkgelände mit entsprechenden Sanierungsrückstellungen wurde 2014 aus der SWA-Energie an die SWA-Holding verkauft. Damit bleibt dieses „Problem“ mit den daran hängenden Rückstellungen in Millionenhöhe der Rest-SWA bzw. der 100%-tigen kommunalen SWA Holding. Nachdem auch die defizitäre Verkehrs GmbH und die mit schwarzer O wirtschaftende Wasser GmbH bei der SWA Holding bleiben wandern die Gewinngesellschaften in das Teileigentum der Thüga und die Verlustgesellschaften bleiben bei der Stadt. Nach dem Motto: Die Guten ins Thügatöpfchen die Schlechten ins Bürgerkröpfchen. Bürgerdarlehen (rentierliche Kapitalanlage) mit Vorzug für SWA-Mitarbeiter Unklar ist die Bedeutung eines Erwerbs von 1% an der Energiewerke Augsburg Schwaben (EWAS) durch die SWA Holding in Höhe von 13,065 Mio Euro, welcher über ein „Bürgerdarlehen“ mit Laufzeit 5-7 Jahre und einer Verzinsung von 2-2,3% finanziert werden soll. Es ist wie im Aktiengeschäft von „Vorzugszeichnungsrechten“ für SWA-Mitarbeiter die Rede und von maximalen Zeichnungsrecht pro Zeichnenden in Höhe von 50.000 Euro, um eine „breite Streuung und Partizipation“ zu gewährleisten. Gleichzeitig wird errechnet, dass die „Dividendenerwartung „ (Ausschüttung) dieses 1%Anteils an der EWAS von bis zu 1Mio Euro beim 3-fachen der Refinanzierungskosten des Bürgerdarlehens liegt - die neue EWAS mit der Thüga also mit dem Geld der Bürger ein gutes Geschäft macht. Können Sie mir beantworten, welchen Hintergrund dieser 1-prozentige Rückkauf hat? Schuldbegrenzung der SWA-Holding Im Konsortialvertrag wurde vereinbart, für die SWA-Holding einen Schuldendeckel von 50% der Bilanzsumme einzuhalten. Im Geschäftsjahr 2013 lag dieser bei 57% der Bilanzsumme. Können Sie mir hierzu mitteilen, wie hoch die künftige Bilanzsumme der WSA-Holding nach der Fusion sein wird und welcher Schuldendeckel für die neue Gesellschaft EWAS eingeführt wird? Änderung der Ausgangssituation (Change of Control) Für den Fall, dass die Thüga Anteile der neuen EWAS verkaufen will, wird der SWA-Holding ein Vorkaufsrecht eingeräumt, welches allerdings nur theoretisch besteht, da für diesen Fall keine Rücklagen gebildet werden. Der Wert der Anteile soll über einen Gutachter bewertet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass bei der Thüga „mehrheitlich die kommunale Prägung entfällt“ bzw. mehrheitlich nicht mehr kommunale Gesellschafter aufweist. Ihre bisherige Argumentation für die Fusion, Herr Gribl, war doch immer, dass der besondere Wert der Thüga sei, zu 100% in kommunaler Hand zu sein. In der Beschlussvorlage ist nur noch von „mehrheitlich kommunal geprägt“ die Rede. Genügt Ihnen nun schon eine mehrheitlich kommunale Prägung wobei mir nicht ganz klar ist, welche Bedeutung diese Relativierung hat? Hier erinnere ich an die Aussage von Herr Riechel (Thüga-Vorstand) in der Kälberhalle, der so getan hat, als könne man ohne Geldfluss die Fusion wieder rückgängig machen. Klar ist aber nun, dass in jedem Fall Anteile zurückgekauft werden müssen. Wenn etwas zurückgekauft werden muss wurde es zuvor verkauft. Widerspricht das nicht Ihrer Behauptung, Herr Girbl, dass mit der Fusion eben nichts verkauft würde? Laut Konsortsialvertrag wird die Thüga nach Kapitalerhöhung der Energiewerke Augsburg Schwaben gegen „Sacheinlage aller von der Thüga gehaltenen Geschäftsanteile an der Erdgas Schwaben GmbH“ 29.3% des Stammkapitals an Energiewerke Augsburg Schwaben halten. Mit anderen Worten erwirbt die Thüga gegen Sachwerteinlage (statt Geld) Anteile der Stadtwerke Augsburg. Dies entspricht einem Kauf bzw. Verkauf. Übrigens bezeichnet die KPMG-Wirtschaftsprüfer AG in ihrem Gutachten die SWA-Holding als „Verkäufer“! Volker Schafitel, Architekt Stadtrat
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