SCHULZEITBESCHEINIGUNG Hallo! Auch wenn es bis zur Rente noch etwas hin ist: Es lohnt sich, schon in jungen Jahren ab und zu über die Altersversorgung nachzudenken, damit man später keine kleinen Brötchen backen muss. Dazu gehört auch, darauf zu achten, dass keine Rentenansprüche verloren gehen. Mal ehrlich: Hätten Sie gewusst, dass Schulzeiten nach dem 17. Geburtstag die Rente erhöhen können? Unser Tipp: Lassen Sie sich am Ende Ihrer Schulausbildung die für die Rente relevanten Schulzeiten schriftlich von Ihrer Schule bestätigen. Alles, was Sie dafür tun müssen: die Rückseite dieser Schulzeitbescheinigung ausfüllen lassen und dann an die AOK weitergeben. Wir melden die Dauer Ihres Schulbesuchs dann für Sie an die Rentenversicherung. Ihre AOK. AOK Baden-Württemberg. Die spezielle Krankenversicherung für Auszubildende. © AOK-Verlag GmbH, Lilienthalstraße 1–3, 53424 Remagen · Art.-Nr.: 6310760 · 0612 Bei Zeiten des Schulbesuchs dem Träger der Krankenversicherung vorlegen, der die bescheinigten Zeiten nach § 39 der Datenerfassungsund -übermittlungsverordnung (DEÜV) dem Träger der Rentenversicherung zu melden hat. Bei Zeiten des Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulbesuchs unmittelbar dem zuständigen Rentenversicherungsträger vorlegen. Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung über Zeiten des Schul-, Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulbesuchs - auszustellen durch Schule, Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule Angaben zur Person Versicherungsnummer Name Vornamen (Rufname bitte unterstreichen) Geburtsname Frühere Namen Geburtsdatum Geschlecht männlich Kennzeichen (soweit bekannt) Staatsangehörigkeit (ggf. frühere Staatsangehörigkeit bis) weiblich Geburtsort (Kreis, Land) Derzeitige Adresse (Straße, Hausnummer) Postleitzahl Telefonisch tagsüber zu erreichen (Angabe freiwillig) Wohnort E-Mail-Adresse (Angabe freiwillig) Telefax (Angabe freiwillig) Zeiten des nach Vollendung des 17. Lebensjahres liegenden Besuchs einer Schule Fachschule Fachhochschule Hochschule Name der Ausbildungsstätte / Ort Zeitraum (vom/bis) Zeitraum (vom/bis) Urlaubssemester (vom/bis) Grund Bei Fachschulbesuch Halbjahreskurs ja nein Bei Fachschul-, Fachhochschul- oder Hochschulbesuch Ausbildung planmäßig abgeschlossen falls nein: Mindestens 600 Unterrichtsstunden ja ja nein als Datum der Prüfung Tag Monat Letzter Unterrichtstag, falls eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen ist oder nicht abgelegt wurde Tag Monat Jahr Jahr Bei Promotion Fachrichtung Datum der Promotion Ort, Datum Tag Monat Stempel der Ausbildungsstelle Unterschrift Über die Anerkennung der Zeiten als Anrechnungszeiten entscheidet der Rentenversicherungsträger. Jahr nein
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