PKW-Entgeltumwandlung PKW-Hotline: Vom 1. April bis zum 30. Juni 2015 steht Ihnen die PKW-Hotline für alle Fragen rund um das PKW-Entgeltumwandlungsmodell zur Verfügung. Sie erreichen diese von montags bis freitags zwischen 10.00 und 19.00 Uhr. Telefon: +49 221 149-1908 Inhalt PKW-Entgeltumwandlung Executive Summary Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung Ableitung der Höhe des Umwandlungsbetrages Prozess Fahrzeugbestellung Fahrzeugbestellung Fahrzeugkonfigurator Kalkulation im Fahrzeugkonfigurator Fahrzeugkonfiguration und Brutto-Netto-Entgeltberechnung mit SAP-Web Dienstliche und private Nutzung des Fahrzeuges Geldwerter Vorteil Beispielrechnung Entgeltumwandlung PKW-Entgeltumwandlung versus Privatfinanzierung KFZ-Versicherung/Haftung Kosten: Kraftstoff 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 2 Inhalt Beispielrechnungen für die jährliche Tankabrechnung im PKW-Entgeltumwandlungsmodell Kosten: Sonstiges Pflichten im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflichten Fahrzeugübernahme Beendigung der Überlassung Rückgabe des Fahrzeuges Ansprechpartner 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 3 PKW-Entgeltumwandlung Executive Summary Der Arbeitgeber bietet den Mitarbeitern* im Wege einer freiwilligen Leistung die Möglichkeit einer Bruttoentgeltumwandlung zum Zwecke einer PKW-Nutzung. Dadurch kann den Mitarbeitern auf Wunsch ein Fahrzeug für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Mitarbeiter stellt sein Wunschfahrzeug über einen zur Verfügung gestellten Fahrzeugkonfigurator zusammen. Diesen finden Sie unter: www.pkwentgeltumwandlung.rewe-group.com Mitarbeiter und Unternehmen schließen eine ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag ab, in welcher der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttoentgelts verzichtet und das Unternehmen ihm hierfür einen PKW zur Verfügung stellt. Die Höhe des Entgeltverzichts entspricht den Kosten des Fahrzeuges inkl. Betriebskosten (ohne Tankkosten). Der Mitarbeiter trägt damit selbst die Kosten für das Fahrzeug, kann aber von steuerlichen Vorteilen und REWE Group Großkunden-Konditionen profitieren. Grundsätzlich gelten die Inhalte der PKW-Entgeltumwandlungs-Richtlinie. Die Inhalte dieser Broschüre stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Richtlinie dar. Für nähere Informationen siehe „Richtlinie zur PKW-Entgeltumwandlung“. * In dieser Broschüre wird der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Dies geschieht allein aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 4 PKW-Entgeltumwandlung Executive Summary Vorteile/Nutzen Mögliche positive steuerliche Effekte durch Verringerung des Bruttoentgelts Mehrwertsteuer-Ersparnis: die Kosten für das Fahrzeug werden netto abgerechnet Kostenvorteile durch Großkundenkonditionen: z.B. bei Fahrzeug- und Kraftstoffkosten Kein Restwertrisiko beim Verkauf des Fahrzeuges Umfangreiches Full-Service-Paket Diverse Vorteile gegenüber privaten Leasinganbietern bzw. einer Privatfinanzierung: z.B. vollständige Kostentransparenz, hohe Rückgabekulanz bei Austritt, Erkrankungen etc. 18.03.2015 Nachteile/Risiken Nachteilig wirkt sich die Entgeltumwandlung in der Krankenversicherung aus, wenn Mitarbeiter unter die Versicherungspflichtgrenze kommen. Privatversicherte könnten in diesem Fall aus der Versicherung ausgeschlossen werden und bereits geleistete Überschüsse verlieren Wer unter die Beitragsbemessungsgrenzen rutscht oder bereits ein Einkommen unterhalb dieser bezieht, muss damit rechnen, dass es zu niedrigeren Versorgungsleistungen aus der Rentenund Arbeitslosenversicherung kommt, wenn durch den Entgeltverzicht die Sozialabgaben sinken Mehrkilometer-Risiko mit Nachzahlungspflicht bei Überschreiten der vereinbarten Kilometerleistung PKW-Entgeltumwandlung 5 Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten das Fehlen jeglicher Gehaltspfändungen beim Mitarbeiter die Zustimmung des disziplinarischen Vorgesetzten die Zustimmung des betreuenden Personalwesens die Unterzeichnung des Vertrages zur PKW-Entgeltumwandlung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag durch den Mitarbeiter der gesetzliche Mindestlohn darf durch die PKW-Entgeltumwandlung nicht unterschritten werden Geltungsbereich: Die Richtlinie gilt innerhalb Deutschlands für die Mitarbeiter der REWEZentralfinanz eG, der REWE-Zentral AG, sämtlicher Unternehmen, an denen eine oder beide der vorgenannten Gesellschaften mindestens zu 50 % beteiligt ist, dazu gehören auch die REWE-Holding-Funktionen und die Strategischen Geschäftseinheiten der REWE Group national. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 6 Ableitung der Höhe des Umwandlungsbetrages Der Entgeltumwandlungsbetrag, der vom Bruttomonatsentgelt in Abzug gebracht wird setzt sich zusammen aus: der monatlichen Nettoleasingrate und der Umsatzsteuer auf den geldwerten Vorteil. Der maximale Brutto-Umwandlungsbetrag ist auf 15% des vertraglich vereinbarten fixen Bruttomonatsentgelts des Mitarbeiters begrenzt. Eventuelle fixe Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Sonderzahlung o.ä.) können anteilig eingerechnet werden. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 7 Prozess Fahrzeugbestellung Prozessschritt Instrument/Umsetzung durch 1. Registration des Mitarbeiters Fahrzeugkonfigurator (Online-Portal von ARI) 2. Auswahl des Fahrzeuges und dessen Ausstattung 3. Ausdruck des verbindlichen Antrages auf Entgeltumwandlung für das ausgewählte Fahrzeug und Unterzeichnung des Antrages durch den Mitarbeiter und seinen Vorgesetzten Fahrzeugkonfigurator 4. Weiterleitung des Antrages an die zuständige Personalabteilung Mitarbeiter 5. Prüfung des Antrages durch die Personalabteilung: anhand der Richtlinie wird die individuelle Berechtigung geprüft und es wird eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellt BEU-Richtlinie Mustervertrag 6. Unterzeichnung der erforderlichen „Ergänzung zum Arbeitsvertrag PKW-Entgeltumwandlung“ Mustervertrag 7. Bestellung des Fahrzeuges Zuständiges Fuhrparkmanagement 8. Übernahme des bereitgestellten Fahrzeuges durch den Mitarbeiter Übernahmeprotokoll Übergabe durch das regional zuständige Fuhrparkmanagement oder einen beauftragten Händler 18.03.2015 Fahrzeugkonfigurator ARI-Hotline zum Fahrzeugkonfigurator SAP-Web-Tool zur Entgeltberechnung Brutto-Netto-Rechner ARI (ab 2. Q. 2015 verfügbar) PKW-Entgeltumwandlung 8 Fahrzeugbestellung Fahrzeugkonfigurator 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 9 Kalkulation im Fahrzeugkonfigurator 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 10 Fahrzeugkonfiguration und Brutto-NettoEntgeltberechnung mit SAP-Web Kürzeste Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle (1. Tätigkeitsstätte) Voreinstellung: Individualversteuerung Zusätzliche Auswahlmöglichkeit: Pauschalversteuerung = teilweise Pauschalversteuerung (Alternative für die Versteuerung des geldwerten Vorteils der Entfernungskilometer) 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 11 Dienstliche und private Nutzung des Fahrzeuges Dienstliche Nutzung: Der Firmenwagen ist gem. der jeweils geltenden Reisekostenrichtlinie für Dienstreisen einzusetzen. Stellt der Arbeitgeber zusätzlich einen Dienstwagen zur Verfügung, so ist dieser vorrangig zu nutzen. Sofern Poolfahrzeuge oder Leasingfahrzeuge wirtschaftlicher sind, sind auch diese vorrangig zu nutzen. Private Nutzung: Grundsätzlich darf das Fahrzeug Dritten nicht überlassen werden und ist somit auch vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Ausnahme: Das Fahrzeug darf ausschließlich folgenden Dritten überlassen werden: Familienangehörige ersten Grades und/oder in der Hausgemeinschaft des Mitarbeiters gemeldete Personen, die mindestens 23 Jahre alt sind oder über mindestens dreijährige Fahrpraxis verfügen. Vor der Fahrzeugüberlassung muss sich der Mitarbeiter vom Vorliegen der Fahrerlaubnis und von der Fahrtüchtigkeit der Personen vergewissern. Fehlt es daran, ist die Fahrzeugüberlassung unzulässig. Begleitendes Fahren gemäß § 6 StVG ist mit Begleitung des Mitarbeiters bzw. den sonstigen o.g. Nutzungsberechtigten möglich. Bei einer unbefugten Überlassung des Dienstwagens an eine dritte Person haftet der Mitarbeiter für jeden Schaden unabhängig von eigenem Verschulden. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 12 Geldwerter Vorteil Nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften ist der Mitarbeiter verpflichtet: die aus der Überlassung des Kraftfahrzeuges zur privaten Nutzung entstehenden geldwerten Vorteile zu versteuern und hierauf ggf. entfallende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der aus der Überlassung zur privaten Nutzung folgende geldwerte Vorteil beträgt derzeit 1 % des aus der Grund- und Sonderausstattung folgenden Bruttolistenpreises (inkl. Mehrwertsteuer). Eine Reduzierung des steuerlich maßgeblichen Bruttowertes aufgrund eines Eigenanteils des Mitarbeiters ist nicht möglich. den geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Kraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu versteuern. Derzeit wird als Wertansatz für diese Fahrten pauschal monatlich 0,03 % des Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeuges je Entfernungskilometer angesetzt. Mitteilungspflicht: Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der Firma die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, im Falle der doppelten Haushaltsführung zusätzlich die einfache Entfernung zwischen Hauptwohnung und Dienstsitz sowie jede Veränderung dieser Werte unaufgefordert und unverzüglich unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars mitzuteilen. Sofern auf Grund unterbliebener oder verspäteter Mitteilung im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen Nachversteuerungen vorzunehmen sind, gehen diese zu Lasten des Mitarbeiters. Die aus der Versteuerung der geldwerten Vorteile erwachsenden Belastungen werden monatlich im Zuge der Entgeltabrechnung verrechnet. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 13 Geldwerter Vorteil Der steuerliche Vorteil für den Mitarbeiter ist u.a. abhängig von - seinem individuellen Steuersatz (je höher, umso höher die Steuerersparnis) - der Höhe des für den Dienst-PKW zu versteuernden geldwerten Vorteils (insbesondere der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 14 Beispielrechnung Entgeltumwandlung Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (in €) Leasinglaufzeit in Monaten Leasinglaufleistung pro Jahr (in km) Netto-Leasingrate ohne Kraftstoff (in €) Kraftstoff (mtl. Vorauszahlung) (in €) Entfernung Wohnort -1. Tätigkeitsstätte (in km) Geldwerter Vorteil 1 % Methode (in €) Geldwerter Vorteil Fahrten WohnungArbeitsstätte (0,03 % von 22.600 € x 10 km) (in €) 19 % Umsatzsteuer auf geldwerten Vorteil (in €) Bruttoentgeltumwandlungsbetrag (Nettoleasingrate + Umsatzsteuer geldwerter Vorteil) (in €) Bruttoentgelt Lohnsteuerklasse Kinderfreibetrag 22600 Berechnung: Berechnung mit Firmenwagen Berechnung ohne Firmenwagen Bruttoentgelt pro Monat abzgl. Bruttoentgeltumwandlungsbetrag Bruttoentgelt nach Umwandlung zzgl. geldwerter Vorteil Bemessungsgrundlage 3.500,00 € 456,91 € 3.043,09 € 293,80 € 3.336,89 € 3.500,00 € Bruttoentgelt nach Umwandlung abzgl. Lohnsteuer abzgl. Solidaritätszuschlag abzgl. Kirchensteuer abzgl. Krankenversicherung abzgl. Pflegeversicherung abzgl. Rentenversicherung abzgl. Arbeitslosenversicherung Nettoentgelt abzgl. Kraftstoffkostenvorauszahlung Nettoentgelt nach Fahrzeugaufwand 3.043,09 € 290,83 € 0,00 € 13,26 € 273,63 € 34,20 € 315,34 € 50,05 € 2.065,78 € 130,00 € 1.935,78 € 36 30000 410,00 130,00 10 3.500,00 € 3.500,00 € 226 67,80 46,91 456,91 3.500,00 € 328,83 € 4,13 € 16,44 € 287,00 € 35,88 € 330,75 € 52,50 € 2.444,48 € 2.444,48 € 3500 III 1,0 Nettodifferenz 1) -508,69 € 1) Dieser Differenz sind die monatlichen privaten Fahrzeugkosten im Vergleich gegenüberzustellen. Weitere anschauliche Beispiele finden Sie unter „ Beispielrechnungen PKW-Entgeltumwandlung“. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 15 PKW-Entgeltumwandlung versus Privatfinanzierung I Ihre persönlichen Gegebenheiten: Bruttoentgelt: 2.600,00 EUR Lohnsteuerklasse: I/IV Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte: 20 km Außerdem fahren Sie mit dem Auto 20.000 km im Jahr (Laufleistung) und möchten es für 48 Monate (Laufzeit) leasen. Ihr Wunschfahrzeug: PKW: Volkswagen Golf, dreitürig Schräghecklimousine Modell: 1.2 TSI 63kW BMT Comfortline Bruttolistenpreis: 19.325,00 EUR 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 16 PKW-Entgeltumwandlung versus Privatfinanzierung II Beispielrechnung: Berechnung: Berechnung mit Firmenwagen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs in EUR 19.325,00 Leasinglaufzeit in Monaten 48 Leasinglaufleistung pro Jahr in km 20.000 Netto-Leasingrate ohne Kraftstoff in EUR 332,84 Kraftstoff (mtl. Vorauszahlung) in EUR 122,50 Entfernung Wohnort-1. Tätigkeitsstätte in km 20 Geldwerter Vorteil in EUR 308,80 Umsatzsteuer auf geldwertden Vorteil in EUR 49,3 Bruttoentgeltumwandlungsbetrag (Nettoleasingrate + Umsatzsteuer Vorteil) 382,14 Bruttoentgelt in EUR Lohnsteuerklasse Kinderfreibetrag 2.600,00 I/IV - Berechnung ohne Firmenwagen Bruttoentgelt pro Monat in EUR abzgl. Bruttoentgeltumwandlungsbetrag in EUR Bruttoentgelt nach Umwandlung in EUR zzgl. geldwerter Vorteil in EUR Bemessungsgrundlage in EUR 2.600,00 382,14 2.217,86 308,80 2.526,66 2.600,00 2.600,00 2.600,00 Bruttoentgelt nach Umwandlung in EUR abzgl. Lohnsteuer in EUR abzgl. Solidaritätszuschlag in EUR abzgl. Kirchensteuer in EUR abzgl. Krankenversicherung in EUR abzgl. Pflegeversicherung in EUR abzgl. Rentenversicherung in EUR abzgl. Arbeitslosenversicherung in EUR Nettoentgelt in EUR abzgl. Kraftstoffkostenvorauszahlung in EUR Nettoentgelt nach Fahrzeugaufwand in EUR 2.217,86 334,08 18,37 30,06 207,23 32,23 238,81 37,91 1.319,17 122,50 1.196,67 2.600,00 352,50 19,38 31,72 213,20 33,15 245,70 39,00 1.665,35 - Nettodifferenz in EUR 1) 468,68 1) Dieser Differenz sind die monatlichen privaten Fahrzeugkosten im Vergleich gegenüberzustellen. Für den Vergleich zwischen der PKW-Entgeltumwandlung der REWE Group und einer Privatfinanzierung betrachten wir die ADAC-Autokostenübersicht. Aus dieser ergeben sich für den VW Golf, mit den oben aufgeführten Gegebenheiten und Wünschen, durchschnittliche Kosten von 36,2 ct/km. Damit belaufen sich die monatlichen Nettokosten der Privatfinanzierung (gemäß ADAC) auf 603,00 € . Demgegenüber stehen die monatlichen Nettokosten der PKW-Entgeltumwandlung der REWE Group mit 468,68 €. Das Entgeltumwandlungsmodell der REWE Group bringt somit einen monatlichen Nettovorteil von 134,32 €. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 17 KFZ-Versicherung/Haftung Die Firma schließt für das Kraftfahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro (Teilkasko) und 500 Euro (Vollkasko) nach den geltenden Versicherungsbedingungen ab. Die Kosten der Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt der Mitarbeiter. Die Kosten für die Versicherung sind in der monatlichen Nettoleasingrate enthalten. Für nähere Informationen siehe „Richtlinie zur PKW-Entgeltumwandlung“. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber wegen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges, insbesondere aufgrund von Unfallschäden, technischen Defekten, erforderlichen Reparatur- oder Wartungsarbeiten in einer Autowerkstatt ist ausgeschlossen. Folgende Kosten trägt der Mitarbeiter: Schäden am und Verlust des Fahrzeuges, soweit diese durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Mitarbeiters verursacht wurden. Schäden am Kraftfahrzeug, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige unsachgemäße Behandlung oder Pflege entstehen und als sog. Betriebsschäden von der Kaskoversicherung ausgenommen sind (z.B. Motorschäden aufgrund unzureichenden Ölstandes). Bei sonstigem fahrlässigem Verhalten bemisst sich der Haftungsumfang nach dem Grad des Verschuldens des Mitarbeiters. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 18 Kosten: Kraftstoff Der Mitarbeiter trägt die anfallenden Kosten für Kraftstoff selbst. Ihm werden Firmentankkarten für die private und dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten bargeldlosen Zahlungsmittel (Tankkarten) bei der Nutzung des überlassenen Fahrzeuges zu verwenden. Hierbei ist die Verfahrensanweisung zur Tankkarte und deren Nutzung zu beachten, die bei der Fahrzeugübergabe im Informationspaket enthalten ist. Ist eine Nutzung der Tankkarten nicht möglich, begleicht er die Kraftstoffkosten beim Tankvorgang direkt selbst. Vorteil: Der Mitarbeiter profitiert bei den Tankpreisen von den REWE Group Großkunden-Konditionen und spart zudem die Mehrwertsteuer auf die Kraftstoffkosten. Die Verrechnung der verursachten Kraftstoffkosten erfolgt in Form einer monatlichen Abschlagszahlung. Diese wird auf Basis der kalkulierten Jahresfahrleistung und dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges mit dem Mitarbeiter abgestimmt und monatlich bei der Entgeltabrechnung vom Nettoentgelt einbehalten. Die Abrechnung der tatsächlich angefallen Kraftstoffkosten erfolgt jährlich im Monat Februar für das abgelaufene Kalenderjahr. Dabei werden den geleisteten Kraftstoffpauschalen die tatsächlichen Jahrestankkosten gegenüber gestellt. Bei Überzahlung erhält der Mitarbeiter eine Rückvergütung. Bei Unterzahlung hat der Mitarbeiter entsprechende Tankkosten auszugleichen. Zur Abgeltung von dienstlich verursachten Fahrten erhält der Mitarbeiter eine Pauschale für jeden dienstlich gefahrenen km in Höhe von 0,30€. Die Höhe der Kostenerstattung für Dienstfahrten ist auf die Gesamtkraftstoffkosten eines Jahres begrenzt. Die dienstlich gefahrenen km sind in der jeweiligen Reisekostenabrechnung zu dokumentieren. Die Verrechnung der dienstlich gefahrenen Kilometer erfolgt mit der jährlichen Abrechnung der angefallenen Kraftstoffkosten. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, den km-Stand des Dienstwagens auf Aufforderung unverzüglich – ggfs. auch an einen Kooperationspartner - mitzuteilen. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 19 Beispielrechnungen für die jährliche Tankabrechnung im PKW-Entgeltumwandlungsmodell I Beispiel 1: Beispiel 2: Keine Dienstfahrten Dienstfahrten Kraftstoffvorauszahlung Jahrestankkosten 1.800,00 € (12*150) 1.500. 00 € Keine Dienstfahrten Kraftstoffvorauszahlung 1.800,00 € - Jahrestankkosten 1.500,00 € 18.03.2015 Jahrestankkosten 500 km Dienstfahrten a 0,30 €/km Rechnung: = Rückerstattung an Mitarbeiter Kraftstoffvorauszahlung 300,00 € 1.800,00 € (12*150) 1.600,00 € 150,00 € (500*0,3) Rechnung: Kraftstoffvorauszahlung 1.800,00 € - Jahrestankkosten 1.600,00 € + Dienstfahrten 150.00 € = Rückerstattung an Mitarbeiter 350,00 € PKW-Entgeltumwandlung 20 Beispielrechnungen für die jährliche Tankabrechnung im PKW-Entgeltumwandlungsmodell II Beispiel 3: Dienstfahrten – Begrenzung der Kostenerstattung auf die Gesamtkraftstoffkosten einen Jahres Kraftstoffvorauszahlung Jahrestankkosten 10.000 km Dienstfahrten a 0,30 €/km 1.800,00 € (12*150) 2.600,00 € 3.000,00 € (3.000*0,3) Rechnung: Kraftstoffvorauszahlung 1.800,00 € - Jahrestankkosten (max. Erstattung) 2.600,00 € = Zwischensumme - 800,00 € + Dienstfahrterstattung (max. Jahrestankkosten) = Rückerstattung an Mitarbeiter 2.600.00 € 18.03.2015 1.800,00 € PKW-Entgeltumwandlung 21 Kosten: Sonstiges Kosten für Wagenpflege (Autowaschen, Frostschutz für Scheibenwaschanlage etc.) werden vom Mitarbeiter getragen. Eine Abrechnung über die Tankkarte ist nicht erlaubt. Kosten für eine etwaige Garagennutzung werden vom Mitarbeiter getragen. Betriebskosten: Alle sonstigen Betriebskosten (außer Kosten für Kraftstoff, Wagenpflege, Garage) sind in der monatlichen Nettoleasingrate enthalten. (Für weitere Details siehe „FAQs zur PKW-Entgeltumwandlung – Häufige Fragen“) Für Wartungen muss vom Mitarbeiter eine Herstellerwerkstatt aufgesucht werden. Bei Unfallschäden kann die Werkstatt vom Mitarbeiter frei gewählt werden. Der Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass sämtliche Rechnungen, die das firmeneigene Kraftfahrzeug betreffen, das polizeiliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges enthalten und auf den Halter (REWEGesellschaft) ausgestellt sind (im Kfz-Schein zu finden). 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 22 Pflichten im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges I Das zur Nutzung überlassene Kraftfahrzeug ist pfleglich zu behandeln. Der Mitarbeiter hat dafür Sorge zu tragen, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsdienste und die Hauptuntersuchungen rechtzeitig durchgeführt werden können. Entsprechendes gilt für die Durchführung notwendiger Reparaturen. Änderungen und Einbauten durch den Mitarbeiter sind nicht zulässig. Eventuell dennoch vorgenommene Einbauten sind vor Rückgabe des Fahrzeuges rückstandslos zu entfernen. Das Fahrzeug ist von Rechten Dritter freizuhalten. Ein etwaiger Verkauf, eine Schenkung, eine Vermietung, Leihe oder eine Sicherheitsübereignung an Dritte sind unwirksam. Ebenso ist eine Verpfändung an bzw. Pfändung durch Dritte unwirksam. Zugriffe Dritter, die sich gegen das Fahrzeug richten, sind unter Hinweis auf die fehlende Eigentumsposition zu verhindern und ggf. den Arbeitgeber umgehend zu benachrichtigen. Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Rechte der Firma zu wahren und zu schützen. Alle zur Wahrung der Rechte erwachsenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten trägt der Mitarbeiter, sofern der Mitarbeiter diese zu vertreten hat. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 23 Pflichten im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges II Die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen sind einzuhalten und zu beachten. Der Mitarbeiter hat für einen stets betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Kraftfahrzeuges zu sorgen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mitarbeiter zu vorsichtigem (defensivem) Fahrverhalten, auch um Schaden am Firmenruf zu vermeiden. Die Einnahme von alkoholischen Getränken im verbotenem Maße und Drogen vor oder während der Fahrt mit dem überlassenen Kraftfahrzeug ist nicht gestattet. Bei Einnahme von Medikamenten hat der Mitarbeiter auf die entsprechende Indikation zu achten. Der Mitarbeiter trägt sämtliche von ihm verursachte Bußgelder und sonstige Geldstrafen, die gegen den Halter des firmeneigenen Kraftfahrzeuges bzw. gegen den Fahrer verhängt werden. Unfälle, Verlust, Beschädigungen, Veränderungen und/oder Wertminderungen des Fahrzeuges hat der Mitarbeiter unverzüglich schriftlich den zuständigen Stellen anzuzeigen. Bei Verkehrsunfällen ist das Unfall-Meldeformular zu benutzen. Der Mitarbeiter bzw. Hauptnutzer des Fahrzeuges ist verpflichtet, auf Aufforderung des Kooperationspartners eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 24 Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflichten Erfüllt der Mitarbeiter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, so ist der Arbeitgeber berechtigt, das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Rückstände vorläufig sicherzustellen und/oder dem Mitarbeiter die Nutzung des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu untersagen. Sicherheitsleistung für die restlichen Monate und/oder sonstige Forderungen in angemessener Höhe vom Mitarbeiter zu verlangen oder den Vertrag zur PKW-Überlassung gegenüber dem Mitarbeiter fristlos zu kündigen mit der Konsequenz, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben hat. Mit Ablauf der in der schriftlichen Mahnung genannten Frist hat der Mitarbeiter Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 25 Fahrzeugübernahme 1. Der Mitarbeiter übernimmt das für ihn bereitgestellte Fahrzeug beim regional zuständigen Fuhrparkmanagement oder einem beauftragten Händler. 2. Sofern das Fahrzeug bei der Übernahme durch den Mitarbeiter mit allen bestellten Ausstattungsmerkmalen versehen und frei von erkennbaren Mängeln (optische Mängel) ist, ist der Mitarbeiter verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Der Mitarbeiter erkennt mit Unterzeichnung des Protokolls den Erhalt, die Vollständigkeit und die Freiheit des Fahrzeuges von erkennbaren Mängeln (optische Schäden) an. 3. Das Übergabeprotokoll ist von dem Kooperationspartner unverzüglich der entsprechenden Personalabteilung/dem Fuhrparkmanagement vorzulegen. Nimmt der Mitarbeiter das mangelfreie Fahrzeug nicht innerhalb einer Woche nach Bereitstellung des Fahrzeuges ab, kann der Arbeitgeber zur Abnahme des Fahrzeuges eine Nachfrist von 10 Tagen setzen. Wird, bei Nichtübernahme des Fahrzeuges, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, ist dieser Schadensersatz vom Mitarbeiter zutragen. Ein Annahmeverzug des Mitarbeiters tritt nicht ein, wenn dieser die Übernahme des Fahrzeuges wegen Mängeln ablehnt. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 26 Beendigung der Überlassung Die Nutzungsberechtigung endet in folgenden Fällen: bei Erreichen der festgelegten Nutzungsdauer bei Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses bei Wegfall der Voraussetzungen für die Überlassung eines Fahrzeuges im Fall der ordentlichen Kündigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses endet die Nutzungsberechtigung spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung mit deren Ausspruch. Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage entbindet den Mitarbeiter nicht von der Herausgabepflicht Bei Ende der Entgeltzahlung (z.B. während einer Freistellung aufgrund Elternzeit, unbezahltem Urlaub, bei langandauernder Krankheit) sind auch die sonstigen Betriebskosten vom Mitarbeiter zu tragen. Im Falle des Verlustes oder Untergangs des Fahrzeuges, wenn wegen der Schwere oder wegen des Umfangs des Schadens wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt, oder bei schadensbedingten Reparaturkosten von mehr als 2/3 des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeuges, oder im Fall der Entwendung des Fahrzeuges nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsbedingungen endet der Überlassungsvertrag. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 27 Rückgabe des Fahrzeuges I Endet die Nutzungsberechtigung, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Fahrzeug dem zuständigen Fuhrparkmanagement oder dem beauftragten Händler zurückzugeben. unverzüglich bei Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird über den Zustand des Fahrzeuges ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt, das von dem Mitarbeiter unterzeichnet wird. Mit der Unterschrift versichert der Mitarbeiter ausdrücklich, dass ihm Mängel oder Schäden am bzw. des Fahrzeuges sowie Unfälle, soweit sie im Rückgabeprotokoll nicht aufgeführt sind, nicht bekannt sind. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe in einem seinem Alter und vertragsgemäßem Gebrauch entsprechenden Erhaltungszustand sowie frei von Schäden sein. Im Falle übermäßiger Abnutzung des Fahrzeuges hat der Mitarbeiter Ersatz zu leisten. Der Beweis für die vertragsgemäße Durchführung der Wartungsdienste und Inspektionen obliegt dem Mitarbeiter. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 28 Rückgabe des Fahrzeuges II Wird das Fahrzeug nicht termingerecht zum Vertragsende zurückgegeben, werden dem Mitarbeiter für jeden angefangenen Monat die Kosten einer anteiligen Monatsrate und die durch die Rückgabeverzögerung verursachten nachgewiesenen Kosten berechnet. Im Übrigen gelten während dieser Zeit die Pflichten des Mitarbeiters aus dieser Vereinbarung fort. Hat der Mitarbeiter bei Rückgabe des Fahrzeuges die vereinbarte Gesamtfahrleistung über-/ unterschritten, erfolgt eine Nachbelastung bzw. Erstattung gemäß des im Ergänzungsvertrag festgelegten Satzes. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Durch die Rückgabe des Kraftfahrzeuges wird kein Anspruch des Mitarbeiters auf einen Nachteilsausgleich bzw. Schadensersatz begründet. 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 29 Ansprechpartner Falls Sie Fragen zum Fahrzeugkonfigurator haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline unseres Kooperationspartners. Sie erreichen diese von montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter: Telefon: +49 (0)711 6676-17176 Fax: +49 (0)711 6676-17101 E-Mail: rewe.pkwentgeltumwandlung@arifleet.de Fahrzeugkonfigurator: www.pkwentgeltumwandlung.rewe-group.com 18.03.2015 PKW-Entgeltumwandlung 30
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