Broschüre PKW-Entgeltumwandlung

PKW-Entgeltumwandlung
PKW-Hotline:
Vom 1. April bis zum 30. Juni 2015 steht Ihnen
die PKW-Hotline für alle Fragen rund um das
PKW-Entgeltumwandlungsmodell zur Verfügung.
Sie erreichen diese von montags bis freitags
zwischen 10.00 und 19.00 Uhr.
Telefon: +49 221 149-1908
Inhalt
PKW-Entgeltumwandlung Executive Summary
Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung
Ableitung der Höhe des Umwandlungsbetrages
Prozess Fahrzeugbestellung
Fahrzeugbestellung Fahrzeugkonfigurator
Kalkulation im Fahrzeugkonfigurator
Fahrzeugkonfiguration und Brutto-Netto-Entgeltberechnung mit SAP-Web
Dienstliche und private Nutzung des Fahrzeuges
Geldwerter Vorteil
Beispielrechnung Entgeltumwandlung
PKW-Entgeltumwandlung versus Privatfinanzierung
KFZ-Versicherung/Haftung
Kosten: Kraftstoff
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Inhalt
Beispielrechnungen für die jährliche Tankabrechnung im PKW-Entgeltumwandlungsmodell
Kosten: Sonstiges
Pflichten im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges
Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflichten
Fahrzeugübernahme
Beendigung der Überlassung
Rückgabe des Fahrzeuges
Ansprechpartner
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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PKW-Entgeltumwandlung
Executive Summary
Der Arbeitgeber bietet den Mitarbeitern* im Wege einer freiwilligen Leistung die
Möglichkeit einer Bruttoentgeltumwandlung zum Zwecke einer PKW-Nutzung. Dadurch kann den
Mitarbeitern auf Wunsch ein Fahrzeug für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung gestellt
werden.
Der Mitarbeiter stellt sein Wunschfahrzeug über einen zur Verfügung gestellten
Fahrzeugkonfigurator zusammen. Diesen finden Sie unter:
www.pkwentgeltumwandlung.rewe-group.com
Mitarbeiter und Unternehmen schließen eine ergänzende Vereinbarung zum Arbeitsvertrag ab, in
welcher der Mitarbeiter auf einen Teil seines Bruttoentgelts verzichtet und das Unternehmen ihm
hierfür einen PKW zur Verfügung stellt.
Die Höhe des Entgeltverzichts entspricht den Kosten des Fahrzeuges inkl. Betriebskosten (ohne
Tankkosten). Der Mitarbeiter trägt damit selbst die Kosten für das Fahrzeug, kann aber von
steuerlichen Vorteilen und REWE Group Großkunden-Konditionen profitieren.
Grundsätzlich gelten die Inhalte der PKW-Entgeltumwandlungs-Richtlinie. Die Inhalte dieser
Broschüre stellen eine Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte der Richtlinie dar. Für nähere
Informationen siehe „Richtlinie zur PKW-Entgeltumwandlung“.
* In dieser Broschüre wird der Einfachheit halber die männliche Form verwendet. Dies geschieht allein aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit.
Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.
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PKW-Entgeltumwandlung
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PKW-Entgeltumwandlung
Executive Summary
Vorteile/Nutzen
Mögliche positive steuerliche Effekte
durch Verringerung des Bruttoentgelts
Mehrwertsteuer-Ersparnis: die Kosten für
das Fahrzeug werden netto abgerechnet
Kostenvorteile durch
Großkundenkonditionen: z.B. bei
Fahrzeug- und Kraftstoffkosten
Kein Restwertrisiko beim Verkauf des
Fahrzeuges
Umfangreiches Full-Service-Paket
Diverse Vorteile gegenüber privaten
Leasinganbietern bzw. einer
Privatfinanzierung: z.B. vollständige
Kostentransparenz, hohe Rückgabekulanz
bei Austritt, Erkrankungen etc.
18.03.2015
Nachteile/Risiken
Nachteilig wirkt sich die Entgeltumwandlung
in der Krankenversicherung aus, wenn
Mitarbeiter unter die
Versicherungspflichtgrenze kommen.
Privatversicherte könnten in diesem Fall
aus der Versicherung ausgeschlossen
werden und bereits geleistete
Überschüsse verlieren
Wer unter die Beitragsbemessungsgrenzen
rutscht oder bereits ein Einkommen
unterhalb dieser bezieht, muss damit
rechnen, dass es zu niedrigeren
Versorgungsleistungen aus der Rentenund Arbeitslosenversicherung kommt,
wenn durch den Entgeltverzicht die
Sozialabgaben sinken
Mehrkilometer-Risiko mit Nachzahlungspflicht bei Überschreiten der vereinbarten
Kilometerleistung
PKW-Entgeltumwandlung
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Voraussetzungen für die Entgeltumwandlung
ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis
eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten
das Fehlen jeglicher Gehaltspfändungen beim Mitarbeiter
die Zustimmung des disziplinarischen Vorgesetzten
die Zustimmung des betreuenden Personalwesens
die Unterzeichnung des Vertrages zur PKW-Entgeltumwandlung als Ergänzung zum Arbeitsvertrag
durch den Mitarbeiter
der gesetzliche Mindestlohn darf durch die PKW-Entgeltumwandlung nicht unterschritten werden
Geltungsbereich: Die Richtlinie gilt innerhalb Deutschlands für die Mitarbeiter der REWEZentralfinanz eG, der REWE-Zentral AG, sämtlicher Unternehmen, an denen eine
oder beide der vorgenannten Gesellschaften mindestens zu 50 % beteiligt ist, dazu
gehören auch die REWE-Holding-Funktionen und die Strategischen
Geschäftseinheiten der REWE Group national.
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PKW-Entgeltumwandlung
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Ableitung der Höhe des
Umwandlungsbetrages
Der Entgeltumwandlungsbetrag, der vom Bruttomonatsentgelt in Abzug
gebracht wird setzt sich zusammen aus:
der monatlichen Nettoleasingrate und
der Umsatzsteuer auf den geldwerten Vorteil.
Der maximale Brutto-Umwandlungsbetrag ist auf 15% des vertraglich vereinbarten fixen
Bruttomonatsentgelts des Mitarbeiters begrenzt. Eventuelle fixe Einmalzahlungen (Urlaubsgeld,
Sonderzahlung o.ä.) können anteilig eingerechnet werden.
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PKW-Entgeltumwandlung
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Prozess Fahrzeugbestellung
Prozessschritt
Instrument/Umsetzung durch
1. Registration des Mitarbeiters
Fahrzeugkonfigurator (Online-Portal von ARI)
2. Auswahl des Fahrzeuges und dessen Ausstattung
3. Ausdruck des verbindlichen Antrages auf Entgeltumwandlung für das
ausgewählte Fahrzeug und Unterzeichnung des Antrages durch den
Mitarbeiter und seinen Vorgesetzten
Fahrzeugkonfigurator
4. Weiterleitung des Antrages an die zuständige Personalabteilung
Mitarbeiter
5. Prüfung des Antrages durch die Personalabteilung:
anhand der Richtlinie wird die individuelle Berechtigung geprüft und es wird
eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag erstellt
BEU-Richtlinie
Mustervertrag
6. Unterzeichnung der erforderlichen „Ergänzung zum Arbeitsvertrag
PKW-Entgeltumwandlung“
Mustervertrag
7. Bestellung des Fahrzeuges
Zuständiges Fuhrparkmanagement
8. Übernahme des bereitgestellten Fahrzeuges durch den Mitarbeiter
Übernahmeprotokoll
Übergabe durch das regional zuständige
Fuhrparkmanagement oder einen beauftragten
Händler
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Fahrzeugkonfigurator
ARI-Hotline zum Fahrzeugkonfigurator
SAP-Web-Tool zur Entgeltberechnung
Brutto-Netto-Rechner ARI (ab 2. Q. 2015
verfügbar)
PKW-Entgeltumwandlung
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Fahrzeugbestellung Fahrzeugkonfigurator
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PKW-Entgeltumwandlung
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Kalkulation im Fahrzeugkonfigurator
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PKW-Entgeltumwandlung
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Fahrzeugkonfiguration und Brutto-NettoEntgeltberechnung mit SAP-Web
Kürzeste
Entfernung
zwischen Wohnort
und Arbeitsstelle
(1. Tätigkeitsstätte)
Voreinstellung:
Individualversteuerung
Zusätzliche Auswahlmöglichkeit:
Pauschalversteuerung = teilweise
Pauschalversteuerung (Alternative
für die Versteuerung des geldwerten
Vorteils der Entfernungskilometer)
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Dienstliche und private Nutzung des Fahrzeuges
Dienstliche Nutzung:
Der Firmenwagen ist gem. der jeweils geltenden Reisekostenrichtlinie für Dienstreisen einzusetzen.
Stellt der Arbeitgeber zusätzlich einen Dienstwagen zur Verfügung, so ist dieser vorrangig zu nutzen.
Sofern Poolfahrzeuge oder Leasingfahrzeuge wirtschaftlicher sind, sind auch diese vorrangig zu nutzen.
Private Nutzung:
Grundsätzlich darf das Fahrzeug Dritten nicht überlassen werden und ist somit auch vor unberechtigtem
Zugriff Dritter zu schützen.
Ausnahme: Das Fahrzeug darf ausschließlich folgenden Dritten überlassen werden:
Familienangehörige ersten Grades und/oder in der Hausgemeinschaft des Mitarbeiters gemeldete
Personen, die
mindestens 23 Jahre alt sind oder
über mindestens dreijährige Fahrpraxis verfügen.
Vor der Fahrzeugüberlassung muss sich der Mitarbeiter vom Vorliegen der Fahrerlaubnis und von der
Fahrtüchtigkeit der Personen vergewissern. Fehlt es daran, ist die Fahrzeugüberlassung unzulässig.
Begleitendes Fahren gemäß § 6 StVG ist mit Begleitung des Mitarbeiters bzw. den sonstigen o.g.
Nutzungsberechtigten möglich.
Bei einer unbefugten Überlassung des Dienstwagens an eine dritte Person haftet der Mitarbeiter
für jeden Schaden unabhängig von eigenem Verschulden.
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PKW-Entgeltumwandlung
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Geldwerter Vorteil
Nach den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften ist der Mitarbeiter verpflichtet:
die aus der Überlassung des Kraftfahrzeuges zur privaten Nutzung entstehenden geldwerten
Vorteile zu versteuern und hierauf ggf. entfallende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
Der aus der Überlassung zur privaten Nutzung folgende geldwerte Vorteil beträgt derzeit 1 % des aus der
Grund- und Sonderausstattung folgenden Bruttolistenpreises (inkl. Mehrwertsteuer). Eine Reduzierung des
steuerlich maßgeblichen Bruttowertes aufgrund eines Eigenanteils des Mitarbeiters ist nicht möglich.
den geldwerten Vorteil aus der Nutzung des Kraftfahrzeuges für Fahrten zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte zu versteuern. Derzeit wird als Wertansatz für diese Fahrten pauschal monatlich 0,03 % des
Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeuges je Entfernungskilometer angesetzt.
Mitteilungspflicht:
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, der Firma die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster
Tätigkeitsstätte, im Falle der doppelten Haushaltsführung zusätzlich die einfache Entfernung zwischen
Hauptwohnung und Dienstsitz sowie jede Veränderung dieser Werte unaufgefordert und unverzüglich unter
Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars mitzuteilen. Sofern auf Grund unterbliebener oder
verspäteter Mitteilung im Rahmen von Lohnsteuerprüfungen Nachversteuerungen vorzunehmen sind, gehen
diese zu Lasten des Mitarbeiters.
Die aus der Versteuerung der geldwerten Vorteile erwachsenden Belastungen werden monatlich im Zuge der
Entgeltabrechnung verrechnet.
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PKW-Entgeltumwandlung
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Geldwerter Vorteil
Der steuerliche Vorteil für den Mitarbeiter ist u.a. abhängig von
- seinem individuellen Steuersatz (je höher, umso höher die Steuerersparnis)
- der Höhe des für den Dienst-PKW zu versteuernden geldwerten Vorteils (insbesondere der
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte)
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PKW-Entgeltumwandlung
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Beispielrechnung Entgeltumwandlung
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (in €)
Leasinglaufzeit in Monaten
Leasinglaufleistung pro Jahr (in km)
Netto-Leasingrate ohne Kraftstoff (in €)
Kraftstoff (mtl. Vorauszahlung) (in €)
Entfernung Wohnort -1. Tätigkeitsstätte
(in km)
Geldwerter Vorteil 1 % Methode (in €)
Geldwerter Vorteil Fahrten WohnungArbeitsstätte
(0,03 % von 22.600 € x 10 km) (in €)
19 % Umsatzsteuer auf geldwerten Vorteil
(in €)
Bruttoentgeltumwandlungsbetrag
(Nettoleasingrate + Umsatzsteuer geldwerter
Vorteil) (in €)
Bruttoentgelt
Lohnsteuerklasse
Kinderfreibetrag
22600
Berechnung:
Berechnung mit
Firmenwagen
Berechnung ohne
Firmenwagen
Bruttoentgelt pro Monat
abzgl. Bruttoentgeltumwandlungsbetrag
Bruttoentgelt nach Umwandlung
zzgl. geldwerter Vorteil
Bemessungsgrundlage
3.500,00 €
456,91 €
3.043,09 €
293,80 €
3.336,89 €
3.500,00 €
Bruttoentgelt nach Umwandlung
abzgl. Lohnsteuer
abzgl. Solidaritätszuschlag
abzgl. Kirchensteuer
abzgl. Krankenversicherung
abzgl. Pflegeversicherung
abzgl. Rentenversicherung
abzgl. Arbeitslosenversicherung
Nettoentgelt
abzgl. Kraftstoffkostenvorauszahlung
Nettoentgelt nach Fahrzeugaufwand
3.043,09 €
290,83 €
0,00 €
13,26 €
273,63 €
34,20 €
315,34 €
50,05 €
2.065,78 €
130,00 €
1.935,78 €
36
30000
410,00
130,00
10
3.500,00 €
3.500,00 €
226
67,80
46,91
456,91
3.500,00 €
328,83 €
4,13 €
16,44 €
287,00 €
35,88 €
330,75 €
52,50 €
2.444,48 €
2.444,48 €
3500
III
1,0
Nettodifferenz 1)
-508,69 €
1) Dieser Differenz sind die monatlichen privaten Fahrzeugkosten im Vergleich gegenüberzustellen.
Weitere anschauliche Beispiele finden Sie unter „ Beispielrechnungen PKW-Entgeltumwandlung“.
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PKW-Entgeltumwandlung
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PKW-Entgeltumwandlung versus Privatfinanzierung I
Ihre persönlichen Gegebenheiten:
Bruttoentgelt: 2.600,00 EUR
Lohnsteuerklasse: I/IV
Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und der Arbeitsstätte: 20 km
Außerdem fahren Sie mit dem Auto 20.000 km im Jahr (Laufleistung) und möchten es für 48 Monate
(Laufzeit) leasen.
Ihr Wunschfahrzeug:
PKW: Volkswagen Golf, dreitürig Schräghecklimousine
Modell: 1.2 TSI 63kW BMT Comfortline
Bruttolistenpreis: 19.325,00 EUR
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PKW-Entgeltumwandlung
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PKW-Entgeltumwandlung versus Privatfinanzierung II
Beispielrechnung:
Berechnung:
Berechnung mit
Firmenwagen
Bruttolistenpreis des Fahrzeugs in EUR
19.325,00
Leasinglaufzeit in Monaten
48
Leasinglaufleistung pro Jahr in km
20.000
Netto-Leasingrate ohne Kraftstoff in EUR
332,84
Kraftstoff (mtl. Vorauszahlung) in EUR
122,50
Entfernung Wohnort-1. Tätigkeitsstätte in km
20
Geldwerter Vorteil in EUR
308,80
Umsatzsteuer auf geldwertden Vorteil in EUR
49,3
Bruttoentgeltumwandlungsbetrag
(Nettoleasingrate + Umsatzsteuer
Vorteil)
382,14
Bruttoentgelt in EUR
Lohnsteuerklasse
Kinderfreibetrag
2.600,00
I/IV
-
Berechnung ohne
Firmenwagen
Bruttoentgelt pro Monat in EUR
abzgl. Bruttoentgeltumwandlungsbetrag in EUR
Bruttoentgelt nach Umwandlung in EUR
zzgl. geldwerter Vorteil in EUR
Bemessungsgrundlage in EUR
2.600,00
382,14
2.217,86
308,80
2.526,66
2.600,00
2.600,00
2.600,00
Bruttoentgelt nach Umwandlung in EUR
abzgl. Lohnsteuer in EUR
abzgl. Solidaritätszuschlag in EUR
abzgl. Kirchensteuer in EUR
abzgl. Krankenversicherung in EUR
abzgl. Pflegeversicherung in EUR
abzgl. Rentenversicherung in EUR
abzgl. Arbeitslosenversicherung in EUR
Nettoentgelt in EUR
abzgl. Kraftstoffkostenvorauszahlung in EUR
Nettoentgelt nach Fahrzeugaufwand in EUR
2.217,86
334,08
18,37
30,06
207,23
32,23
238,81
37,91
1.319,17
122,50
1.196,67
2.600,00
352,50
19,38
31,72
213,20
33,15
245,70
39,00
1.665,35
-
Nettodifferenz in EUR 1)
468,68
1) Dieser Differenz sind die monatlichen privaten Fahrzeugkosten im Vergleich
gegenüberzustellen.
Für den Vergleich zwischen der PKW-Entgeltumwandlung der REWE Group und einer Privatfinanzierung
betrachten wir die ADAC-Autokostenübersicht. Aus dieser ergeben sich für den VW Golf, mit den oben
aufgeführten Gegebenheiten und Wünschen, durchschnittliche Kosten von 36,2 ct/km. Damit belaufen sich
die monatlichen Nettokosten der Privatfinanzierung (gemäß ADAC) auf 603,00 € . Demgegenüber stehen
die monatlichen Nettokosten der PKW-Entgeltumwandlung der REWE Group mit 468,68 €. Das
Entgeltumwandlungsmodell der REWE Group bringt somit einen monatlichen Nettovorteil von 134,32 €.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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KFZ-Versicherung/Haftung
Die Firma schließt für das Kraftfahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit einer
Selbstbeteiligung von 150 Euro (Teilkasko) und 500 Euro (Vollkasko) nach den
geltenden Versicherungsbedingungen ab. Die Kosten der Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt der
Mitarbeiter. Die Kosten für die Versicherung sind in der monatlichen Nettoleasingrate enthalten.
Für nähere Informationen siehe „Richtlinie zur PKW-Entgeltumwandlung“.
Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
wegen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges, insbesondere aufgrund von Unfallschäden,
technischen Defekten, erforderlichen Reparatur- oder Wartungsarbeiten in einer Autowerkstatt ist
ausgeschlossen.
Folgende Kosten trägt der Mitarbeiter:
Schäden am und Verlust des Fahrzeuges, soweit diese durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten des Mitarbeiters verursacht wurden.
Schäden am Kraftfahrzeug, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige unsachgemäße Behandlung oder
Pflege entstehen und als sog. Betriebsschäden von der Kaskoversicherung ausgenommen sind (z.B.
Motorschäden aufgrund unzureichenden Ölstandes). Bei sonstigem fahrlässigem Verhalten bemisst sich
der Haftungsumfang nach dem Grad des Verschuldens des Mitarbeiters.
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PKW-Entgeltumwandlung
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Kosten: Kraftstoff
Der Mitarbeiter trägt die anfallenden Kosten für Kraftstoff selbst. Ihm werden Firmentankkarten für die private und
dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten
bargeldlosen Zahlungsmittel (Tankkarten) bei der Nutzung des überlassenen Fahrzeuges zu verwenden. Hierbei ist
die Verfahrensanweisung zur Tankkarte und deren Nutzung zu beachten, die bei der Fahrzeugübergabe im
Informationspaket enthalten ist. Ist eine Nutzung der Tankkarten nicht möglich, begleicht er die Kraftstoffkosten beim
Tankvorgang direkt selbst.
Vorteil: Der Mitarbeiter profitiert bei den Tankpreisen von den REWE Group Großkunden-Konditionen und spart
zudem die Mehrwertsteuer auf die Kraftstoffkosten.
Die Verrechnung der verursachten Kraftstoffkosten erfolgt in Form einer monatlichen Abschlagszahlung. Diese wird
auf Basis der kalkulierten Jahresfahrleistung und dem Kraftstoffverbrauch des Fahrzeuges mit dem Mitarbeiter
abgestimmt und monatlich bei der Entgeltabrechnung vom Nettoentgelt einbehalten. Die Abrechnung der tatsächlich
angefallen Kraftstoffkosten erfolgt jährlich im Monat Februar für das abgelaufene Kalenderjahr. Dabei werden den
geleisteten Kraftstoffpauschalen die tatsächlichen Jahrestankkosten gegenüber gestellt. Bei Überzahlung erhält der
Mitarbeiter eine Rückvergütung. Bei Unterzahlung hat der Mitarbeiter entsprechende Tankkosten auszugleichen.
Zur Abgeltung von dienstlich verursachten Fahrten erhält der Mitarbeiter eine Pauschale für jeden dienstlich
gefahrenen km in Höhe von 0,30€. Die Höhe der Kostenerstattung für Dienstfahrten ist auf die Gesamtkraftstoffkosten
eines Jahres begrenzt. Die dienstlich gefahrenen km sind in der jeweiligen Reisekostenabrechnung zu
dokumentieren. Die Verrechnung der dienstlich gefahrenen Kilometer erfolgt mit der jährlichen Abrechnung der
angefallenen Kraftstoffkosten.
Der Mitarbeiter verpflichtet sich, den km-Stand des Dienstwagens auf Aufforderung unverzüglich – ggfs. auch an
einen Kooperationspartner - mitzuteilen.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Beispielrechnungen für die jährliche Tankabrechnung im
PKW-Entgeltumwandlungsmodell I
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Keine Dienstfahrten
Dienstfahrten
Kraftstoffvorauszahlung
Jahrestankkosten
1.800,00 €
(12*150)
1.500. 00 €
Keine Dienstfahrten
Kraftstoffvorauszahlung
1.800,00 €
- Jahrestankkosten
1.500,00 €
18.03.2015
Jahrestankkosten
500 km Dienstfahrten a 0,30 €/km
Rechnung:
= Rückerstattung an Mitarbeiter
Kraftstoffvorauszahlung
300,00 €
1.800,00 €
(12*150)
1.600,00 €
150,00 €
(500*0,3)
Rechnung:
Kraftstoffvorauszahlung
1.800,00 €
- Jahrestankkosten
1.600,00 €
+ Dienstfahrten
150.00 €
= Rückerstattung an Mitarbeiter
350,00 €
PKW-Entgeltumwandlung
20
Beispielrechnungen für die jährliche Tankabrechnung im
PKW-Entgeltumwandlungsmodell II
Beispiel 3:
Dienstfahrten – Begrenzung der Kostenerstattung auf die Gesamtkraftstoffkosten einen Jahres
Kraftstoffvorauszahlung
Jahrestankkosten
10.000 km Dienstfahrten a 0,30 €/km
1.800,00 €
(12*150)
2.600,00 €
3.000,00 €
(3.000*0,3)
Rechnung:
Kraftstoffvorauszahlung
1.800,00 €
- Jahrestankkosten (max. Erstattung)
2.600,00 €
= Zwischensumme
- 800,00 €
+ Dienstfahrterstattung
(max. Jahrestankkosten)
= Rückerstattung an Mitarbeiter
2.600.00 €
18.03.2015
1.800,00 €
PKW-Entgeltumwandlung
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Kosten: Sonstiges
Kosten für Wagenpflege (Autowaschen, Frostschutz für Scheibenwaschanlage etc.) werden vom
Mitarbeiter getragen. Eine Abrechnung über die Tankkarte ist nicht erlaubt.
Kosten für eine etwaige Garagennutzung werden vom Mitarbeiter getragen.
Betriebskosten:
Alle sonstigen Betriebskosten (außer Kosten für Kraftstoff, Wagenpflege, Garage) sind in der monatlichen
Nettoleasingrate enthalten. (Für weitere Details siehe „FAQs zur PKW-Entgeltumwandlung – Häufige Fragen“)
Für Wartungen muss vom Mitarbeiter eine Herstellerwerkstatt aufgesucht werden. Bei Unfallschäden kann die
Werkstatt vom Mitarbeiter frei gewählt werden.
Der Mitarbeiter hat darauf zu achten, dass sämtliche Rechnungen, die das firmeneigene Kraftfahrzeug
betreffen, das polizeiliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges enthalten und auf den Halter (REWEGesellschaft) ausgestellt sind (im Kfz-Schein zu finden).
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Pflichten im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges I
Das zur Nutzung überlassene Kraftfahrzeug ist pfleglich zu behandeln. Der Mitarbeiter hat dafür
Sorge zu tragen, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsdienste und die
Hauptuntersuchungen rechtzeitig durchgeführt werden können. Entsprechendes gilt für die
Durchführung notwendiger Reparaturen.
Änderungen und Einbauten durch den Mitarbeiter sind nicht zulässig. Eventuell dennoch
vorgenommene Einbauten sind vor Rückgabe des Fahrzeuges rückstandslos zu entfernen.
Das Fahrzeug ist von Rechten Dritter freizuhalten. Ein etwaiger Verkauf, eine Schenkung, eine
Vermietung, Leihe oder eine Sicherheitsübereignung an Dritte sind unwirksam. Ebenso ist eine
Verpfändung an bzw. Pfändung durch Dritte unwirksam.
Zugriffe Dritter, die sich gegen das Fahrzeug richten, sind unter Hinweis auf die fehlende
Eigentumsposition zu verhindern und ggf. den Arbeitgeber umgehend zu benachrichtigen.
Es sind alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, die Rechte der Firma zu wahren und zu
schützen. Alle zur Wahrung der Rechte erwachsenden gerichtlichen und außergerichtlichen
Kosten trägt der Mitarbeiter, sofern der Mitarbeiter diese zu vertreten hat.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Pflichten im Rahmen der Nutzung des Fahrzeuges II
Die gesetzlichen Verkehrsbestimmungen sind einzuhalten und zu beachten. Der Mitarbeiter hat
für einen stets betriebs- und verkehrssicheren Zustand des Kraftfahrzeuges zu sorgen. Darüber
hinaus verpflichtet sich der Mitarbeiter zu vorsichtigem (defensivem) Fahrverhalten, auch um
Schaden am Firmenruf zu vermeiden.
Die Einnahme von alkoholischen Getränken im verbotenem Maße und Drogen vor oder während
der Fahrt mit dem überlassenen Kraftfahrzeug ist nicht gestattet. Bei Einnahme von
Medikamenten hat der Mitarbeiter auf die entsprechende Indikation zu achten.
Der Mitarbeiter trägt sämtliche von ihm verursachte Bußgelder und sonstige Geldstrafen, die
gegen den Halter des firmeneigenen Kraftfahrzeuges bzw. gegen den Fahrer verhängt werden.
Unfälle, Verlust, Beschädigungen, Veränderungen und/oder Wertminderungen des Fahrzeuges
hat der Mitarbeiter unverzüglich schriftlich den zuständigen Stellen anzuzeigen. Bei
Verkehrsunfällen ist das Unfall-Meldeformular zu benutzen.
Der Mitarbeiter bzw. Hauptnutzer des Fahrzeuges ist verpflichtet, auf Aufforderung des
Kooperationspartners eine gültige Fahrerlaubnis nachzuweisen.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
24
Sanktionen bei Nichterfüllung der Pflichten
Erfüllt der Mitarbeiter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, so ist der
Arbeitgeber berechtigt,
das Fahrzeug bis zur Zahlung aller Rückstände vorläufig sicherzustellen und/oder dem
Mitarbeiter die Nutzung des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung zu untersagen.
Sicherheitsleistung für die restlichen Monate und/oder sonstige Forderungen in angemessener
Höhe vom Mitarbeiter zu verlangen oder
den Vertrag zur PKW-Überlassung gegenüber dem Mitarbeiter fristlos zu kündigen mit der
Konsequenz, dass der Mitarbeiter das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben hat. Mit Ablauf der
in der schriftlichen Mahnung genannten Frist hat der Mitarbeiter Verzugszinsen in Höhe von 3%
p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Fahrzeugübernahme
1.
Der Mitarbeiter übernimmt das für ihn bereitgestellte Fahrzeug beim regional
zuständigen Fuhrparkmanagement oder einem beauftragten Händler.
2.
Sofern das Fahrzeug bei der Übernahme durch den Mitarbeiter mit allen bestellten
Ausstattungsmerkmalen versehen und frei von erkennbaren Mängeln (optische Mängel) ist, ist der
Mitarbeiter verpflichtet ein Übergabeprotokoll zu unterzeichnen. Der Mitarbeiter erkennt mit
Unterzeichnung des Protokolls den Erhalt, die Vollständigkeit und die Freiheit des Fahrzeuges von
erkennbaren Mängeln (optische Schäden) an.
3.
Das Übergabeprotokoll ist von dem Kooperationspartner unverzüglich der entsprechenden
Personalabteilung/dem Fuhrparkmanagement vorzulegen.
Nimmt der Mitarbeiter das mangelfreie Fahrzeug nicht innerhalb einer Woche nach Bereitstellung des
Fahrzeuges ab, kann der Arbeitgeber zur Abnahme des Fahrzeuges eine Nachfrist von 10 Tagen setzen. Wird,
bei Nichtübernahme des Fahrzeuges, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt, ist dieser
Schadensersatz vom Mitarbeiter zutragen.
Ein Annahmeverzug des Mitarbeiters tritt nicht ein, wenn dieser die Übernahme des Fahrzeuges wegen
Mängeln ablehnt.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Beendigung der Überlassung
Die Nutzungsberechtigung endet in folgenden Fällen:
bei Erreichen der festgelegten Nutzungsdauer
bei Beendigung des Dienst-/Arbeitsverhältnisses
bei Wegfall der Voraussetzungen für die Überlassung eines Fahrzeuges
im Fall der ordentlichen Kündigung des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses endet die Nutzungsberechtigung
spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei der fristlosen Kündigung mit deren Ausspruch. Die
Erhebung einer Kündigungsschutzklage entbindet den Mitarbeiter nicht von der Herausgabepflicht
Bei Ende der Entgeltzahlung (z.B. während einer Freistellung aufgrund Elternzeit, unbezahltem Urlaub, bei
langandauernder Krankheit) sind auch die sonstigen Betriebskosten vom Mitarbeiter zu tragen.
Im Falle des Verlustes oder Untergangs des Fahrzeuges, wenn wegen der Schwere oder wegen des Umfangs
des Schadens wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt, oder bei schadensbedingten
Reparaturkosten von mehr als 2/3 des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeuges, oder im Fall der
Entwendung des Fahrzeuges nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungsbedingungen endet der
Überlassungsvertrag.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Rückgabe des Fahrzeuges I
Endet die Nutzungsberechtigung, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Fahrzeug
dem zuständigen Fuhrparkmanagement oder dem beauftragten Händler
zurückzugeben.
unverzüglich bei
Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird über den Zustand des Fahrzeuges ein Rückgabeprotokoll ausgefüllt,
das von dem Mitarbeiter unterzeichnet wird. Mit der Unterschrift versichert der Mitarbeiter ausdrücklich,
dass ihm Mängel oder Schäden am bzw. des Fahrzeuges sowie Unfälle, soweit sie im Rückgabeprotokoll
nicht aufgeführt sind, nicht bekannt sind.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe in einem seinem Alter und vertragsgemäßem Gebrauch
entsprechenden Erhaltungszustand sowie frei von Schäden sein. Im Falle übermäßiger Abnutzung des
Fahrzeuges hat der Mitarbeiter Ersatz zu leisten.
Der Beweis für die vertragsgemäße Durchführung der Wartungsdienste und Inspektionen obliegt dem
Mitarbeiter.
18.03.2015
PKW-Entgeltumwandlung
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Rückgabe des Fahrzeuges II
Wird das Fahrzeug nicht termingerecht zum Vertragsende zurückgegeben,
werden dem Mitarbeiter für jeden angefangenen Monat die Kosten einer anteiligen
Monatsrate und die durch die Rückgabeverzögerung verursachten nachgewiesenen Kosten berechnet.
Im Übrigen gelten während dieser Zeit die Pflichten des Mitarbeiters aus dieser Vereinbarung fort.
Hat der Mitarbeiter bei Rückgabe des Fahrzeuges die vereinbarte Gesamtfahrleistung über-/
unterschritten, erfolgt eine Nachbelastung bzw. Erstattung gemäß des im Ergänzungsvertrag
festgelegten Satzes.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
Durch die Rückgabe des Kraftfahrzeuges wird kein Anspruch des Mitarbeiters auf einen
Nachteilsausgleich bzw. Schadensersatz begründet.
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Ansprechpartner
Falls Sie Fragen zum Fahrzeugkonfigurator haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline unseres
Kooperationspartners. Sie erreichen diese von montags bis freitags zwischen 8.00 und 18.00 Uhr unter:
Telefon:
+49 (0)711 6676-17176
Fax:
+49 (0)711 6676-17101
E-Mail:
rewe.pkwentgeltumwandlung@arifleet.de
Fahrzeugkonfigurator:
www.pkwentgeltumwandlung.rewe-group.com
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