Seite: 1/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens · 1.1 Produktidentifikator · Handelsname: Essigsäure 50% reinst · Artikelnummer: 18846 · Registrierungsnummer Gemische sind nicht registrierungspflichtig. Die Registrierungsnummern der Inhaltsstoffe (soweit vorhanden) wurden im Abschnitt 3 angegeben. · 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Verwendung des Stoffes / des Gemisches Chemisches Zwischenprodukt Industrielle und professionelle Nutzung. · 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt · Hersteller/Lieferant: Bernd Kraft GmbH Stempelstraße 6 produktinfo@bkraft.de D-47167 Duisburg Tel.: (+49)0203/5194-0 Fax : (+49)0203/5194-290 · Auskunftgebender Bereich: Abteilung Produktsicherheit · 1.4 Notrufnummer: Giftnotruf Berlin 030 30686 790 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren · 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs · Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. · Klassifizierungssystem: Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet. (Fortsetzung auf Seite 2) DE 40.0.10 Seite: 2/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 1) · Gefahrenpiktogramme GHS05 · Signalwort Gefahr · Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Essigsäure · Gefahrenhinweise H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Sicherheitshinweise P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/ duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften. · 2.3 Sonstige Gefahren · Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen · 3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe · CAS-Nr. Bezeichnung 64-19-7 Ethansäure · Identifikationsnummer(n) · Indexnummer: 607-002-01-3 · 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische · Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. · Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: 64-19-7 Essigsäure 25-50% Reg.nr.: 01-2119475328-30-XXXX C R35 R10 Flam. Liq. 3, H226; Skin Corr. 1A, H314 · sonstige Stoffe, die für die Einstufung des Gemisches irrelevant sind: 7732-18-5 Wasser · zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen. 25-50% DE (Fortsetzung auf Seite 3) 40.0.10 Seite: 3/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 2) ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen · 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen · nach Einatmen: Für Frischluft sorgen Ärztlicher Behandlung zuführen. · nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Abtupfen mit Polyethylenglycol 400. Sofort Arzt hinzuziehen. · nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten (min.10 Min.) unter fließendem Wasser ausspülen und sofort Augenarzt konsultieren. · nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Keine Neutralisationsversuche Erbrechen vermeiden. Sofort Arzt aufsuchen. · 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Ätzwirkungen Reizung Atemnot Bronchitis Krämpfe Erbrechen Übelkeit Schock Herz- Kreislaufstörungen Kollaps Hornhauttrübung · Gefahren Gefahr von Magenperforation. · 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung · 5.1 Löschmittel · Geeignete Löschmittel: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. · Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Keine Löschmittel-Einschränkungen bekannt. · 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Erwärmung sind explosionsfähige Gemische mit Luft möglich. Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über den Boden aus. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenstoffoxide Essigsäure-Dämpfe Gefährliche Dämpfe können durch Umgebungsbrand entstehen. · 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Gefahrenbereich absperren. Unbeteiligte Personen fernhalten. Nicht im Wind stehen. (Fortsetzung auf Seite 4) DE 40.0.10 Seite: 4/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 3) · Besondere Schutzausrüstung: Hautkontakt vermeiden Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. · Weitere Angaben Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung · 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Hinweis für nicht für Notfälle geschultes Personal: Dämpfe/Aerosol nicht einatmen Für ausreichende Lüftung sorgen. Substanzkontakt vermeiden. Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Gefahrenzone räumen. Sachkundige hinzuziehen. Vorgehen nach Notfallplan. Hinweis für Einsatzkräfte: Schutzausrüstung siehe. Abschnitt 8 · 6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. · 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Kanalisation abdichten. Auffangen, eindeichen und abpumpen. Mögliche Materialeinschränkungen beachten! Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Nachreinigen. Für ausreichende Lüftung sorgen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. · 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung · 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten. Aerosolbildung vermeiden. Hinweise auf dem Etikett beachten. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Allgemeine Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz. · Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. (Fortsetzung auf Seite 5) DE 40.0.10 Seite: 5/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 4) · 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten · Lagerung: · Anforderung an Lagerräume und Behälter: Lagern bei +5 °C bis +30 °C · Zusammenlagerungshinweise: TRGS 510 beachten. · Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Behälter dicht geschlossen halten. · Lagerklasse nach VCI: 8A · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): · 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen · Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7. · 8.1 Zu überwachende Parameter · Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: 64-19-7 Essigsäure AGW Langzeitwert: 25 mg/m³, 10 ml/m³ 2(I);DFG, EU, Y · DNEL-Werte 64-19-7 Essigsäure Inhalativ DNEL kurzfristig 25 mg/m3 (Arbeiter) (akute Wirkungen, lokale Effekte) MSDS DNEL langfristig 25 mg/m3 (Arbeiter) (chronische Wirkungen, lokale Effekte) MSDS · PNEC-Werte 64-19-7 Essigsäure PNEC 0,478 mg/kg (Boden) (bw/day) MSDS 85 mg/kg (Kläranlage) MSDS 1,136 mg/kg (Meeressediment) MSDS 30,58 mg/l (periodische Freisetzung) (ins Wasser) MSDS 0,3058 mg/l (Meerwasser) MSDS 11,36 mg/kg (Süßwassersediment) (bw/day) MSDS 3,058 mg/l (Süßwasser) MSDS · Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. (Fortsetzung auf Seite 6) DE 40.0.10 Seite: 6/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 5) · 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Maßnahmen und geeignete Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung. · Persönliche Schutzausrüstung: · Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Die Wahl der Körperschutzmittel ist von der Gefahrstoffkonzentration und -menge abhängig. Die chemische Beständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Liferanten geklärt werden. · Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. Filter E-(P2) Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Instandhaltung, Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten nach den Benutzerinformationen des Herstellers ausgeführt und entsprechend dokumentiert werden · Handschutz: Geeignet sind beispielsweise Schutzhandschuhe der Firma KCL GmbH, D-36124 Eichenzell, email: vertrieb@kcl.de mit folgender Spezifikation (Prüfung erfolgte nach EN374): · Handschuhmaterial . · Durchdringungszeit des Handschuhmaterials . · Für den Dauerkontakt sind Handschuhe aus folgenden Materialien geeignet: Butylkautschuk Empfohlene Materialstärke: 0,7 mm Wert für die Permeation: Level > 480 min · Als Spritzschutz sind Handschuhe aus folgenden Materialen geeignet: Naturkautschuk (Latex) Empfohlene Materialstärke: 0,6 mm Wert für die Permeation: Level > 30 min Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/ EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN374 genügen, beispielsweise: KCL 898 Butoject® (Vollkontakt) KCL 706 Lapren® (Spritzkontakt) Die oben genannten Durchbruchszeiten wurden mit Materialproben der empfohlenen Handschuhtypen in Labormessungen von KCL nach EN374 ermittelt. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden (z.B. KCL GmbH, D-36124 Eichenzell, Internet: www.kcl.de). · Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille. · Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung. Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. · Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (Fortsetzung auf Seite 7) DE 40.0.10 Seite: 7/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 6) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften · 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften · Allgemeine Angaben · Aussehen: flüssig Form: farblos Farbe: stechend · Geruch: Nicht bestimmt. · Geruchsschwelle: · pH-Wert: stark sauer · Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt nicht bestimmt · Flammpunkt: > 60 °C · Entzündlichkeit (fest, gasförmig): nicht bestimmt · Zündtemperatur: Zersetzungstemperatur: entfällt · Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. · Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. · Explosionsgrenzen: untere: obere: 4,0 Vol % 17,0 Vol % · Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa · Dichte bei 20 °C: · Relative Dichte · Dampfdichte · Verdampfungsgeschwindigkeit 1,0575 g/cm³ Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. · Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: vollständig mischbar · Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt. · Viskosität: dynamisch: kinematisch: · Lösemittelgehalt: Organische Lösemittel: Wasser: · 9.2 Sonstige Angaben Nicht bestimmt. Nicht bestimmt. 50,0 % 50,0 % Ke in e we it ere n r ele va n te n I n f o rm a ti o n en verfügbar. DE (Fortsetzung auf Seite 8) 40.0.10 Seite: 8/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 7) ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität · 10.1 Reaktivität Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. · 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil. · Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. · 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen (Für Essigsäure) Explosionsgefahr bei Kontakt mit: Wasserstoffperoxid Chrom(VI)-oxid; Kaliumpermanganat; Natriumperoxid; Perchlorsäure; Phosphortrichlorid Der Stoff kann polymerisieren bei Kontakt mit: Acetaldehyd; Der Stoff kann in gefährlicher Weise reagieren mit: Alkoholen starken Oxidationsmitteln starken Laugen Alkalihydroxid starken Säuren Salpetersäure 2-Aminoethanol, Ammoniumnitrat (Wärme); Brompentafluorid; Chlorsulfonsäure; Chromschwefelsäure; Diaminoethan; Eisessig; Essigsäureanhydrid; Ethylenglykol; Kalium-tert.butoxid; Oleum Die Verbindung bildet mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch. · 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Erwärmung · 10.5 Unverträgliche Materialien: verschiedene Metalle Bei Kontakt mit Metallen kann sich Wasserstoff bilden. · 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: bei Brand: siehe Kapitel 5 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben · 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen · Akute Toxizität: · Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: 64-19-7 Essigsäure Oral LD 3310 mg/kg (Ratte) MSDS Dermal LD 1060 mg/kg (Kaninchen) MSDS Inhalativ LC 11,4 mg/l / 4 h (Ratte) MSDS · Primäre Reizwirkung: · an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. · am Auge: Starke Ätzwirkung Verursacht schwere Augenschäden. Erblindungsgefahr! (Fortsetzung auf Seite 9) DE 40.0.10 Seite: 9/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 8) Hornhauttrübung · Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt · Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkung bekannt (MSDS) · Zusätzliche toxikologische Hinweise: Schädigung von: Niere Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Ätzend Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. · Akute Wirkungen (akute Toxizität, Reiz- und Ätzwirkung) Ätzwirkungen Reizwirkungen Aspirationsgefahr s. auch Abschnitt 4 · Toxizität bei wiederholter Aufnahme Keine Wirkung bekannt (MSDS) · CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) keine CRM-Wirkungen bekannt (MSDS) ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben · 12.1 Toxizität · Aquatische Toxizität: 64-19-7 Essigsäure EC5 2850 mg/l (Bakterien) (16h) MSDS 78 mg/l (Daphnia) (72h) MSDS EC50 >300,82 mg/l (Algen) (72h) MSDS 11 mg/l (Bakterien) (15min) MSDS 47 mg/l (Daphnia) (24h) MSDS IC5 4000 mg/l (Algen) (16h) MSDS LC50 75 mg/l (Fisch) (96h) MSDS NOEC 0,3058 mg/l (Meerwasser) MSDS · 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 64-19-7 Essigsäure Biologische Abbaubarkeit 99 % (.) (30d) MSDS (Fortsetzung auf Seite 10) DE 40.0.10 Seite: 10/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 9) · 12.3 Bioakkumulationspotenzial 64-19-7 Essigsäure log Pow -0,17 (n-Oktanol/Wasser) MSDS · 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. · Weitere ökologische Hinweise: · Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend · 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung · PBT: Nicht anwendbar. · vPvB: Nicht anwendbar. · 12.6 Andere schädliche Wirkungen Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen. Schädigende Wirkung durch pH Verschiebung. Bildet trotz Verdünnung noch ätzende Gemische mit Wasser. Der Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung · 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung · Empfehlung: Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen. Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. · Ungereinigte Verpackungen: · Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. · Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport · 14.1 UN-Nummer · ADR, IMDG, IATA UN2790 · 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 2790 ESSIGSÄURE, LÖSUNG · ADR ACETIC ACID SOLUTION · IMDG, IATA · 14.3 Transportgefahrenklassen · ADR · Klasse 8 (C3) Ätzende Stoffe (Fortsetzung auf Seite 11) DE 40.0.10 Seite: 11/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 10) · Gefahrzettel 8 · IMDG, IATA · Class · Label 8 Ätzende Stoffe 8 · 14.4 Verpackungsgruppe · ADR, IMDG, IATA II · 14.5 Umweltgefahren: · Marine pollutant: Nein · 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender · Kemler-Zahl: · EMS-Nummer: · Segregation groups Achtung: Ätzende Stoffe 80 F-A,S-B Acids · 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und Nicht anwendbar. gemäß IBC-Code · Transport/weitere Angaben: · ADR · Begrenzte Menge (LQ) · Freigestellte Mengen (EQ) · Beförderungskategorie · Tunnelbeschränkungscode · IMDG · Limited quantities (LQ) · Excepted quantities (EQ) · UN "Model Regulation": 1L Code: E2 Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml 2 E 1L Code: E2 Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml UN2790, ESSIGSÄURE, LÖSUNG, 8, II ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften · 1 5.1 Vo rschrif ten zu Sicherheit, Gesund heits- und Um weltschutz/sp ezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch · Nationale Vorschriften: · Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): (Fortsetzung auf Seite 12) DE 40.0.10 Seite: 12/12 Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Druckdatum: 17.03.2015 Versionsnummer 6 überarbeitet am: 17.03.2015 Handelsname: Essigsäure 50% reinst (Fortsetzung von Seite 11) · Technische Anleitung Luft: Klasse Anteil in % Wasser II 50,0 50,0 · Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend. · Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (JArbSchG) beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter (MuSchG, MuSchRiV) beachten. (94/33/EG und 92/85/EWG) Merkblätter BG-Chemie M004 Reizende Stoffe / Ätzende Stoffe M050 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. · Relevante Sätze H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. R10 Entzündlich. R35 Verursacht schwere Verätzungen. · Schulungshinweise Für angemessene Informationen, Anweisungen und Ausbildung der Verwender sorgen. · Ansprechpartner: Abteilung Produktinformation · Abkürzungen und Akronyme: RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail) ICAO: International Civil Aviation Organisation ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH) PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent LD50: Lethal dose, 50 percent Flam. Liq. 3: Flammable liquids, Hazard Category 3 Skin Corr. 1A: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1A Skin Corr. 1B: Skin corrosion/irritation, Hazard Category 1B Eye Dam. 1: Serious eye damage/eye irritation, Hazard Category 1 DE 40.0.10
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