Porsche Travel Club Termine und Preise 2015 Porsche Travel Club Unsere Angebote im Überblick Sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Porsche Enthusiasten, Porsche Shortbreaks 42 Porsche Adventure Tours Porsche Adventure Tour Rumänien 50 Porsche Travel Club Porsche Tours Porsche Tour Backstage 40 18 52 Porsche Tagestour Zuffenhausen Veranstalter: 20 Porsche Alpentour 46 Porsche Adventure Tour Namibia 53 Porsche Tagestour Schwarzwald reservate Namibias – letztendlich führen _wige EVENT gmbh 22 Porsche Weekend Schwarzwald Stammheimer Straße 31 24 Porsche Tour Schlösser und Wein Porsche Tour Savoir-vivre 54 alle Reisen ans gewünschte Ziel: auf den 55 Porsche Weekend Bayerische Seen Fahrersitz eines Porsche. 70435 Stuttgart 26 Porsche Tour Alpenpässe Südtirol Telefon: +49 (0)711 911-23360 28 Telefax: +49 (0)711 911-23278 30 Porsche Tour Via Culinaria Porsche Tour Wien/Budapest/Prag wann. Auf den nachfolgenden Seiten finden E-Mail: info@porschetravelclub.de 32 Porsche Tour Schottland Sie eine Übersicht aller Reisen, deren Preise Internet: www.porsche.com/travelclub 34 36 Porsche Tour Provence/Côte d´Azur Porsche Tour Toskana 38 Porsche Tour Kroatien XX Nummer der Reise entspricht der wir freuen uns, dass wir Ihr Interesse für den Aber ganz gleich ob es Sie eher nach Porsche Travel Club geweckt haben. Was Sie Rumänien in die Heimat von Graf Dracula erwartet: Reisen auf allerhöchstem Niveau. Und zieht oder auf die Südhalbkugel in die Natur- natürlich Fahrspaß – auf einigen der schönsten Routen weltweit. Bleibt nur noch die Frage, wo genau Sie das Fahrgefühl Porsche erleben möchten. Und sowie die darin eingeschlossenen Leistungen. Ihr Team des Porsche Travel Club Kontakt: 16 Seitenzahl im aktuellen Hauptkatalog. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen aller Porsche Modelle finden Sie im aktuellen Porsche Travel Club Katalog 2015 auf den Seiten 74–79. 2 2 Porsche Travel Club Porsche Travel Club Neues Reiseangebot oder neuer Routenverlauf Unsere Angebote im Überblick 3 Unsere Angebote im Überblick 3 Terminübersicht Tourname 34 April Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 52 Porsche Tagestour Zuffenhausen 34 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur Termine Porsche Tagestour Schwarzwald 22 Porsche Tour Schlösser und Wein Porsche Tour Savoir-vivre Porsche Tour Via Culinaria 24 28 55 Juni Porsche Tour Backstage Porsche Tour Via Culinaria Porsche Weekend Bayerische Seen 26 Porsche Tour Alpenpässe Südtirol 32 Porsche Tour Schottland 32 Porsche Tour Schottland 52 Porsche Tagestour Zuffenhausen 21.04.–27.04.2015 18 24.04.2015 28 29.04.–05.05.2015 Mai 53 Tourname 09.05.2015 Tourname Tourname Termine 07.08.–12.08.2015 54 Porsche Weekend Schwarzwald 03.10.–04.10.2015 30 14.08.–19.08.2015 46 Porsche Adventure Tour Namibia 05.10.–15.10.2015 20 Porsche Alpentour 21.08.–23.08.2015 36 Porsche Tour Toskana 08.10.–14.10.2015 18.06.–21.06.2015 24 38 Porsche Tour Kroatien 09.10.–15.10.2015 55 Porsche Tour Savoir-vivre Porsche Weekend Bayerische Seen 27.08.–30.08.2015 19.06.–25.06.2015 29.08.–30.08.2015 36 Porsche Tour Toskana 16.10.–22.10.2015 26.06.–02.07.2015 38 Porsche Tour Kroatien 17.10.–23.10.2015 26.06.2015 46 Porsche Adventure Tour Namibia 17.10.–27.10.2015 30 03.06.–07.06.2015 13.06.–14.06.2015 Oktober September 21.05.–24.05.2015 Juli 29.05.–02.06.2015 Nummer der Reise entspricht der Termine August Porsche Tour Wien/Budapest/Prag Porsche Tour Wien/Budapest/Prag 03.06.–05.06.2015 11.05.–13.05.2015 26 Porsche Tour Alpenpässe Südtirol 02.09.–05.09.2015 54 Porsche Weekend Schwarzwald 05.09.–06.09.2015 54 Porsche Weekend Schwarzwald 04.07.–05.07.2015 18 Porsche Alpentour 10.07.–12.07.2015 34 Porsche Tour Backstage Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 09.09.–11.09.2015 20 53 Porsche Tagestour Schwarzwald 18.07.2015 46 Porsche Adventure Tour Namibia 13.09.–23.09.2015 42 Porsche Adventure Tour Rumänien Porsche Adventure Tour Rumänien 21.07.–26.07.2015 34 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 17.09.–23.09.2015 28.07.–02.08.2015 52 Porsche Tagestour Zuffenhausen 42 XX Termine 09.09.–15.09.2015 18.09.2015 22 Porsche Tour Schlösser und Wein 23.09.–25.09.2015 46 Porsche Adventure Tour Namibia 24.09.–04.10.2015 34 Porsche Tour Provence/Côte d’Azur 25.09.–01.10.2015 53 Porsche Tagestour Schwarzwald 36 Porsche Tour Toskana 26.09.2015 30.09.–06.10.2015 Seitenzahl im aktuellen Hauptkatalog. Neues Reiseangebot oder neuer Routenverlauf 4 4 Terminübersicht Terminübersicht Terminübersicht 5 Terminübersicht 5 Porsche Tours 3 Tage Porsche Tour Backstage 18 3 Tage Porsche Alpentour 20 3 Tage Porsche Tour Schlösser und Wein 22 4 Tage Porsche Tour Savoir-vivre 24 4 Tage Porsche Tour Alpenpässe Südtirol 26 Reisearrangement Reisearrangement Reisearrangement Reisearrangement Reisearrangement •3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •Werks- und Museumsführung in StuttgartZuffenhausen und Werksführung in Leipzig •2 Übernachtungen mit Frühstück: 1 ÜF im Schloss Steinburg 1 ÜF im Steigenberger Grandhotel Handelshof •3 Mittagessen, 2 Abendessen •Gepäckshuttle gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •2 Übernachtungen mit Frühstück: gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •2 Übernachtungen mit Frühstück: gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •3 Übernachtungen mit Frühstück: 1 ÜF im Kempinski Grand Hotel des Bains 1 ÜF im Hotel Moselschlösschen 1 ÜF im Château de Courban & Spa St. Moritz 1 ÜF im Hotel Kronenschlösschen 2 ÜF im Hotel Abbaye de la Bussière 1 ÜF im Interalpen-Hotel Tyrol •3 Mittagessen, 2 Abendessen •Gepäckshuttle Termine •3 Mittagessen, 2 Abendessen •Gepäckshuttle •4 Mittagessen, 3 Abendessen •Gepäckshuttle Termine Termine gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •3 Übernachtungen mit Frühstück im Hotel Therme Meran •4 Mittagessen, 3 Abendessen •Gepäckshuttle Termine 18.06.–21.06.2015 11.05.–13.05.2015 21.05.–24.05.2015 02.09.– 05.09.2015 10.07.–12.07.2015 23.09.–25.09.2015 27.08.–30.08.2015 Mindestteilnehmerzahl 03.06.– 05.06.2015 21.08.–23.08.2015 Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmerzahl 09.09.–11.09.2015 Mindestteilnehmerzahl Termine Mindestteilnehmerzahl 8 Personen pro Gruppe 8 Personen pro Gruppe 8 Personen pro Gruppe Preis pro Person Preis pro Person Euro 2.890,– DZ Euro 3.150,– EZ Preis pro Person Euro 1.790,– DZ Euro 2.890,– DZ Preis pro Person Euro 2.350,– DZ Euro 1.890,– EZ Euro 3.350,– EZ Euro 1.790,– DZ Euro 2.490,– EZ 8 Personen pro Gruppe 8 Personen pro Gruppe Preis pro Person Euro 1.890,– EZ 6 6 Porsche Tours Porsche Tours Porsche Tours 7 Porsche Tours 7 Porsche Tours 5 Tage Porsche Tour Via Culinaria 28 7 Tage Porsche Tour Provence/Côte d’Azur Reisearrangement Reisearrangement Reisearrangement •5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •5 Übernachtungen mit Frühstück: gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •6 Übernachtungen mit Frühstück: gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) 2 ÜF im Palais Coburg 2 ÜF im The Balmoral Hotel 2 ÜF im Hôtel Majestic Barrière 2 ÜF im Tauern Spa Zell am See – Kaprun 1 ÜF im Four Seasons Hotel Gresham 1 ÜF im Inverlochy Castle Hotel 1 ÜF im Hôtel Sezz •3 Mittagessen, 4 Abendessen •Gepäckshuttle Palace Budapest 1 ÜF im The Torridon 2 ÜF im Terre Blanche Hôtel 1 ÜF im Hotel Amade Château 1 ÜF im Inver Lodge Hotel Termine 1 ÜF im Four Seasons Hotel Prague 1 ÜF im Rocpool Reserve Hotel Mindestteilnehmerzahl 16 Personen Preis pro Person Euro 3.350,– DZ Euro 3.650,– EZ •4 Mittagessen, 5 Abendessen •Gepäckshuttle •5 Mittagessen, 6 Abendessen •Gepäckshuttle Termine Termine 07.08.–12.08.2015 19.06.–25.06.2015 14.08.–19.08.2015* 26.06.– 02.07.2015 Mindestteilnehmerzahl Mindestteilnehmerzahl 16 Personen 12 Personen 34 •6 Übernachtungen mit Frühstück: 2 ÜF im Schloss Fuschl Resort & Spa 03.06.– 07.06.2015 Porsche Tours 32 •4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung 29.05.– 02.06.2015 8 7 Tage Porsche Tour Schottland Reisearrangement gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) Porsche Tours 30 •3 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •4 Übernachtungen mit Frühstück: 8 6 Tage Porsche Tour Wien/Budapest/Prag 1 ÜF im Château Saint-Martin & Spa •5 Mittagessen, 6 Abendessen •Gepäckshuttle Termine 21.04.–27.04.2015 09.09.–15.09.2015 29.04.– 05.05.2015 17.09.–23.09.2015** 25.09.– 01.10.2015 Mindestteilnehmerzahl 16 Personen Preis pro Person Preis pro Person Preis pro Person Euro 4.790,– DZ Euro 5.850,– DZ Euro 5.690,– DZ Euro 5.590,– EZ Euro 6.450,– EZ Euro 6.590,– EZ * Diese Tour verläuft in umgekehrter Reihenfolge. ** In diesem Zeitraum übernachten Sie für eine Nacht statt im Hôtel Sezz in der Villa Belrose. Porsche Tours 9 Porsche Tours 9 Porsche Tours 7 Tage Porsche Tour Toskana 36 Reisearrangement Reisearrangement •5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) 1 ÜF im Esplanade Zagreb Hotel 2 ÜF im Hotel Castello di Casole 1 ÜF im Hotel Monte Mulini 2 ÜF im Four Seasons Hotel Florenz 1 ÜF im Hotel Milenij Termine 1 ÜF in der Villa Dubrovnik 16.10.–22.10.2015 Termine 16 Personen Preis pro Person Euro 5.750,– DZ Porsche Tours 1 ÜF im Adriana Hvar Spa Hotel 08.10.–14.10.2015* Mindestteilnehmerzahl 10 1 ÜF im Hotel Bastion •5 Mittagessen, 6 Abendessen •Gepäckshuttle 30.09.–06.10.2015 Porsche Tours gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •6 Übernachtungen mit Frühstück: 2 ÜF im Castel Monastero •5 Mittagessen, 6 Abendessen •Gepäckshuttle 10 38 •4,5 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •6 Übernachtungen mit Frühstück: * Diese Tour verläuft in umgekehrter Reihenfolge. 7 Tage Porsche Tour Kroatien Euro 6.350,– EZ 09.10.–15.10.2015 17.10.–23.10.2015* Mindestteilnehmerzahl 16 Personen Preis pro Person Euro 5.350,– DZ Euro 5.790,– EZ Porsche Adventure Tours 6 Tage Porsche Adventure Tour Rumänien 42 11 Tage Porsche Adventure Tour Namibia Reisearrangement Reisearrangement •4 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •8 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •5 Übernachtungen mit Frühstück: gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •10 Übernachtungen mit Frühstück: 2 ÜF im Radisson Blu Hotel Bucharest 2 ÜF im Hotel Heinitzburg 1 ÜF im Casa Georgius Krauss 2 ÜF in der Wolwedans Dunes Lodge 2 ÜF im Hilton Sibiu 2 ÜF im Swakopmund Hotel •4 Mittagessen, 5 Abendessen •Gepäckshuttle Termine 1 ÜF im Mowani Mountain Camp 1 ÜF in der Ongava Lodge 2 ÜF im Onguma The Fort 21.07.–26.07.2015 •9 Mittagessen, 10 Abendessen 28.07.–02.08.2015 Termine Mindestteilnehmerzahl 16 Personen Preis pro Person Euro 4.150,– DZ Euro 4.350,– EZ 46 13.09.–23.09.2015 05.10.–15.10.2015 24.09.–04.10.2015 17.10.–27.10.2015 Mindestteilnehmerzahl 14 Personen Preis pro Person Euro 9.890,– DZ Euro 10.990,– EZ 13 Porsche Adventure ToursPorsche Adventure Tours 13 Porsche Shortbreaks 1 Tag Porsche Tagestour Zuffenhausen 52 2 Tage Porsche Weekend Bayerische Seen Reisearrangement Reisearrangement Reisearrangement •2 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung •2 Tage Erlebnisfahrt im zur Verfügung gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •1 Mittagessen Termine gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •1 ÜF im Althoff Seehotel Überfahrt •2 Mittagessen, 1 Abendessen Termine Termine 09.05.2015 Termine 18.07.2015 04.07.–05.07.2015 26.09.2015 05.09.–06.09.2015 29.08.–30.08.2015 03.10.–04.10.2015 Mindestteilnehmerzahl 26.06.2015 18.09.2015 Mindestteilnehmerzahl 8 Personen pro Gruppe Preis pro Person Euro 450,– Mindestteilnehmerzahl 8 Personen pro Gruppe Preis pro Person Euro 550,– Mindestteilnehmerzahl 8 Personen pro Gruppe 55 gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) •1 ÜF im Brenners Park-Hotel & Spa •2 Mittagessen, 1 Abendessen •1 Mittagessen 24.04.2015 Porsche Shortbreaks 54 •1 Tag Erlebnisfahrt im zur Verfügung Porsche Museum in Stuttgart-Zuffenhausen 14 2 Tage Porsche Weekend Schwarzwald Reisearrangement gestellten Porsche (2 Personen pro Fahrzeug) Porsche Shortbreaks 53 •Halbtageserlebnisfahrt im zur Verfügung •Werksführung und Führung durch das 14 1 Tag Porsche Tagestour Schwarzwald 13.06.–14.06.2015 8 Personen pro Gruppe Preis pro Person Preis pro Person Euro 1.250,– DZ Euro 1.190,– DZ Euro 1.390,– EZ Euro 1.250,– EZ Porsche Shortbreaks 15 Porsche Shortbreaks 15 Geschäftsbedingungen des Porsche Travel Club wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushän- • EU-Führerscheine anstalter herausgegeben werden, sind für den digung des Sicherungsscheins eine Anzahlung in • nationale Führerscheine in deutscher/engli- Veranstalter und dessen Leistungspflicht nicht Höhe von 25 % des Teilnahmepreises zur Zahlung verbindlich, sofern sie nicht durch ausdrückliche fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Ver- • nationale Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern in Vereinbarung mit dem Teilnehmer zum Gegen- anstaltungsbeginn fällig, sofern der Sicherungs- nichtenglischer Sprache nur mit einer beglaubig- stand der Veranstaltungsausschreibung oder schein übergeben wurde und feststeht, dass die ten deutschen oder englischen Übersetzung zum Inhalt der Leistungspflicht des Veranstalters Veranstaltung wie gebucht durchgeführt wird gemacht wurden. (vgl. Ziffer 3). 1.8 Sofern der Teilnehmer lediglich eine Zusatz- 2.2 Die Beträge für die An- und Restzahlung und (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie die §§ 4–11 1.2 Die schriftliche Bestätigung, welche der schließlich die _wige EVENT gmbh. Aufgrund einer BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Teilnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss Vereinbarung mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und erhält, enthält alle wesentlichen Angaben über (im Folgenden Porsche) ist die _wige EVENT gmbh füllen diese aus. die vom Teilnehmer gebuchten Leistungen. bestimmte Leistungen unter der Bezeichnung Es wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung 1.3 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Porsche Travel Club zu erbringen. Mit dieser für die Teilnahme an einer Veranstaltung des Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt Anmeldung wird kein Vertragsverhältnis zwischen Porsche Travel Club als Fahrer ist, dass der ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das Ihnen und Porsche begründet. jeweilige Fahrer sich unmittelbar vor Beginn der er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der 1.5.2 Ohne Vorlage eines gültigen Führerscheins leistung (z. B. Greenfee, Eintrittskarte, Verlänge- ggf. Stornierung ergeben sich aus der Bestätigung. Veranstaltung vor Ort durch eine gültige Fahr- Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Ange- und bei Vorliegen eines behördlichen Fahrverbots rungsnächte) eines Fremdanbieters ohne weitere Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Lieber Gast, erlaubnis ausweisen kann. botes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teil- Leistungen bucht, tritt der Veranstalter nur als Ziffer 9), Bearbeitungs- und Umbuchungsgebüh- scher Sprache • internationale Führerscheine nur in Verbindung mit einem nationalen Führerschein der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme nahme an der Veranstaltung des Porsche Travel Vermittler einer Fremdleistung auf. Durch den ren (vgl. Ziffern 9, 11) sowie Gebühren für indivi- wige EVENT als Veranstalter unter dem Namen 1 Zustandekommen des Vertrages durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Club. Eine Rückerstattung des Teilnahmepreises Erwerb vermittelter Fremdleistungen kommen duelle Veranstaltungsgestaltung (vgl. Ziffer 7) Porsche Travel Club die im Katalog beschriebe- 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer Restzahlung erklärt. erfolgt in diesen Fällen nicht. vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen werden jeweils sofort fällig. nen Erlebnisprogramme an. Bitte schenken Sie dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages diesen Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksam- verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem 1.4 Der Teilnehmer hat für alle Vertragsverpflich- 1.6 Dritte (z. B. Hotels, Reisebüros oder Beförde- zustande. Der Name des jeweiligen Anbieters 2.3 Die Preise verstehen sich in Euro inkl. keit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters tungen von Mitreisenden, für die er die Buchung rungsunternehmen) sind vom Veranstalter nicht ergibt sich aus den jeweiligen ausgestellten gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der Rechnungs- Geschäftsbedingungen, die Ihnen vor der zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- Leistungsgutscheinen. betrag ist ohne Abzüge zahlbar. Die Zahlung per Buchung übermittelt oder online zur Ansicht Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird sofern er diese Verpflichtung durch ausdrück- künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, bereitgestellt werden, an. Sie gelten für alle Ver- der Veranstalter dem Teilnehmer eine schriftliche liche und gesonderte Erklärung übernommen hat. die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abän- 2 Bezahlung Club ist nur in Euro möglich. Bei Überweisungen anstaltungen des Porsche Travel Club. Darüber Bestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht ver- dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen 2.1 Veranstalter und Reisevermittler dürfen Zah- aus dem Ausland hat der Teilnehmer die dabei hinaus gelten die Ziffern 14–16 dieser Geschäfts- pflichtet, wenn die Buchung durch den Teilneh- 1.5 Der Teilnehmer muss sich mit einem gültigen des Veranstalters hinausgehen oder im Wider- lungen auf den Teilnahmepreis vor Beendigung entstehenden Gebühren zu tragen. bedingungen auch für am Zielort bei der Leistung mer weniger als 7 Werktage vor Veranstaltungs- Führerschein unmittelbar vor der Fahrzeugüber- spruch zur Veranstaltungsausschreibung stehen. der Veranstaltung nur fordern oder annehmen, gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Greenfee). Diese beginn erfolgt. lassung vor Ort ausweisen. Des Weiteren versichert wenn dem Teilnehmer ein Sicherungsschein der Teilnehmer, dass gegen ihn kein behördliches (Insolvenzversicherung beim Deutschen Reise- Fahrverbot verhängt wurde. preis-Sicherungsverein VVaG [DRS]) übergeben in Zusammenarbeit mit Porsche bietet Bedingungen ergänzen die §§ 651a-m BGB 16 1.7 Orts- und Hotelprospekte, die nicht vom Ver- Veranstalter und Ihr Vertragspartner ist aus- (im Folgenden wige EVENT) berechtigt, 16 1.5.1 Akzeptiert werden folgende Führerscheine: Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter Überweisung auf das Konto des Porsche Travel Geschäftsbedingungen 17 Geschäftsbedingungen 17 2.4 Der Teilnehmer kann die jeweilige Rechnung punkt ein erheblicher Mangel der Veranstaltung 3.2 Durch den Teilnahmepreis sind beim Porsche 4 Fahrzeuge 4.3 Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche dens entsprechenden Umfang bis zur Höhe des auch mit einer Kreditkarte bezahlen. In diesen vorliegt. Travel Club folgende Leistungen abgegolten: 4.1 Im Rahmen der Veranstaltungen des Porsche besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Gesamtschadens in Anspruch zu nehmen. separat abgefragt. Der Veranstalter benötigt 2.7 Der Veranstalter kann bei Rücktritt vom Ver- • Bereitstellung eines Mietfahrzeugs der Marke Marke Porsche zur Teilnahme an der jeweiligen 4.4 Für die Mietfahrzeuge der Marke Porsche im 4.6 Teilnahme im eigenen Fahrzeug der Marke zusätzlich die Adresse des Teilnehmers oder trag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschä- Porsche (inkl. Benzin) gemäß Veranstaltungs- Veranstaltung zur Verfügung. Voraussetzung für Rahmen einer Porsche Travel Club Veranstaltung Porsche bei Sonderveranstaltungen ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers digung Rücktrittsgebühren entsprechend der beschreibung und gesondert abzuschließendem die Fahrzeugüberlassung ist, dass der Teilneh- besteht keine Vollkaskoversicherung. Der Teilneh- sowie das Einverständnis des Teilnehmers durch Ziffer 9 dieser Geschäftsbedingungen verlangen. Mietvertrag (vgl. Ziffer 4) mer einen gesonderten Fahrzeugmietvertrag mit mer wird jedoch bezüglich Schäden am Fahrzeug 4.6.1 Der Porsche Travel Club behält sich vor, seine Unterschrift zur Abbuchung vom Girokonto Wenn der Teilnehmer Zahlungen trotz Fälligkeit wige EVENT abschließt. Der Teilnehmer hat kei- so gestellt, als ob eine Vollkaskoversicherung mit speziell ausgewiesene Veranstaltungen für die über die Kreditkarte. nicht leistet, behält sich der Veranstalter zudem nen Anspruch darauf, dass ihm ein bestimmtes einem Selbstbehalt bestünde. Der Selbstbehalt Teilnahme mit dem eigenen Fahrzeug der Marke Porsche anzubieten. Fällen werden die Kreditkartendaten bei Buchung Travel Club stellt wige EVENT Mietfahrzeuge der • Unterbringung und Verpflegung entsprechend der Veranstaltungsbeschreibung vor, für die zweite Mahnung eine Mahnkosten- • örtliche Steuern Fahrzeug der Marke Porsche zur Verfügung liegt bei 2.500 Euro und ist in dem jeweiligen 2.5 Sollten dem Teilnehmer die Veranstaltungs- pauschale von 10 Euro zu erheben. Der Nachweis • Unfallversicherung gestellt wird. Die Fahrzeuge werden jeweils mit Mietvertrag mit wige EVENT ausgewiesen. Der unterlagen nicht bis spätestens 4 Tage vor Ver- nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer • Reiserücktrittskostenversicherung 2 Personen besetzt. Die Option einer Allein- Selbstbehalt kann in Einzelfällen abweichen, z. B. 4.6.2 Nur Fahrzeuge, für die eine gesetzliche anstaltungsbeginn zugegangen sein, so sollte Kosten bleibt dem Teilnehmer unbenommen. • Kfz-Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 4.3 nutzung („Single Driver“) gegen Aufpreis besteht bei Turbo Fahrzeugen. Haftpflichtversicherung besteht und die den wenden. Bei Kurzfristbuchungen ab 7 Tagen vor 2.8 Kosten für Nebenleistungen wie die Besor- • Veranstaltungsunterlagen Veranstaltungsbeginn erhält der Teilnehmer seine gung von Visa etc. sind, soweit nicht in den • Reiseleitung Unterlagen nach Absprache mit der Veranstaltungs- Leistungsbeschreibungen ausdrücklich vermerkt, 4.2 Neben einem gültigen Führerschein muss Teilnehmers leistungsfrei bzw. kann die Haft- leitung des Porsche Travel Club. In Ihrem eigenen nicht in dem Teilnahmepreis enthalten. Falls 3.3 Folgende Kosten trägt der Teilnehmer: der Teilnehmer beim Check-in am Anreisetag pflichtversicherung wige EVENT infolge dieses 4.6.3 Fahrzeuge mit roten Überführungskenn- Interesse bitten wir Sie, die Veranstaltungs- solche Kosten entstehen, werden diese separat • Kosten für An- und Abreise (soweit in den Unter- seinen Personalausweis/Reisepass sowie eine Verhaltens des Teilnehmers in Regress nehmen zeichen und Kurzzeitkennzeichen sind von der unterlagen nach Erhalt sorgsam zu überprüfen. berechnet. gültige Kreditkarte vorlegen. Die Daten werden oder entstehen infolge des Verschuldens des Teil- Teilnahme ausgeschlossen. zusammen mit der Privatadresse des Teilneh- nehmers Schäden, die nicht im Rahmen der Kfz- 2.6 Werden Zahlungen nicht oder nicht vollstän- 3 Leistungen/Preise mers in den Fahrzeug-Mietvertrag von wige Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, haftet 4.6.4 Fahrzeuge, mit denen an einer Sonderver- dig entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten 3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, EVENT übernommen. Dieser Vertrag ist vom Teil- der Teilnehmer für sämtliche von ihm verursach- anstaltung des Porsche Travel Club teilgenom- geleistet und zahlt der Teilnehmer auch nach ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen 3.4 Vor Vertragsschluss kann der Veranstalter nehmer als Voraussetzung für die Teilnahme zu ten Schäden, die nicht von der Kfz-Haftpflichtver- men werden soll, dürfen nur mit solchen Teilen Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der (z. B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschrei- unterzeichnen. sicherung abgedeckt sind. Im Fall grober Fahr- oder Einrichtungen ausgestattet sein, die vom Veranstalter von dem jeweiligen Vertrag zurück- Bezug nehmenden Angaben in der schriftlichen bungen vornehmen, über die der Teilnehmer vor lässigkeit ist der Veranstalter berechtigt, den TÜV zugelassen und in die Fahrzeugpapiere ein- treten. Es sei denn, dass bereits zu diesem Zeit- Bestätigung. Buchung selbstverständlich informiert wird. Teilnehmer in einem der Schwere des Verschul- getragen sind. er sich umgehend an den Porsche Travel Club bis 4.5) lagen nicht anders beschrieben) • Hotelnebenkosten (Bargetränke, alkoholische 18 18 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Getränke während des Abendessens etc.) Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs- nach Verfügbarkeit und in Absprache mit wige EVENT. 4.5 Wird die Haftpflichtversicherung infolge vor- Zulassungs-Ordnung entsprechen, sind zur Teil- sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens des nahme zugelassen. Geschäftsbedingungen 19 Geschäftsbedingungen 19 4.6.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Haftungsausschlusserklärung für das minder- mer bei Vorliegen eines begründeten Verdachts Steht bei der Buchung die ausführende Flugge- Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedin- 7.2.3 Falls der Teilnehmer länger an dem Veran- Fahrzeuge, die nicht den obigen Anforderungen jährige Kind unterzeichnen. auf eine Alkoholisierung oder den Konsum von sellschaft noch nicht fest, so ist der Veranstalter gungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, staltungsort bleiben will, sollte er möglichst früh- Drogen oder sonstiger berauschender Mittel von verpflichtet, dem Teilnehmer die Fluggesellschaft die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Der zeitig die Veranstaltungsleitung oder das Team gemäß Ziffer 4.6.2 bis 4.6.4 entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch 6 Sicherheitsvorkehrungen der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die Veranstalter empfiehlt dringend, Geld, Wertgegen- des Porsche Travel Club vor Ort ansprechen. Wir auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht. 6.1 Über den gesamten Zeitraum einer jeden Rückerstattung des Teilnahmepreises erfolgt in wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. stände, technische Geräte und Medikamente aus- verlängern den Aufenthalt gerne, wenn entspre- Veranstaltung ist den Anweisungen der diesen Fällen nicht. werden. schließlich im Handgepäck zu befördern. chende Unterbringungs- und Rückbeförderungs- 7.2 Sonderwünsche 4.6.6 Der Veranstalter rät den Teilnehmern, mit wige EVENT Mitarbeiter Folge zu leisten. Das dem jeweiligen Kfz-Versicherer den Bestand der Anlegen von Sicherheitsgurten ist zwingend 6.5 Bei Veranstaltungen im Rahmen des Porsche Sobald der Veranstalter weiß, welche Fluggesell- Kfz-Haftpflicht und ggf. den Vollkaskoversiche- vorgeschrieben. Travel Club bewegt man sich im öffentlichen schaft bzw. welche Fluggesellschaften den Flug Straßenverkehr. Für sein Verhalten trägt allein durchführen wird bzw. werden, muss er den Teil- 7.2.1 Der Porsche Travel Club darf Sonderwün- lichen Bedingungen sowie die Gültigkeitsdauer nehmer informieren. sche nur entgegennehmen, wenn diese als unver- der Reiseversicherungen und evtl. erforderlicher bindlich bezeichnet werden. Der Veranstalter Visa. rungsschutz im Hinblick auf die geplante Teilnahme an einer Veranstaltung des Porsche Travel 6.2 Der Gebrauch von Mobilfunkgeräten sowie der Teilnehmer die Verantwortung. Etwaige Ver- Club zu klären. das Rauchen während der Fahrt ist untersagt. stöße gegen die StVO werden vom Veranstalter ten Sie die mit der Rückreise verbundenen tarif- an den Teilnehmer weitergeleitet und ggf. wird Wechselt die dem Teilnehmer als ausführende bemüht sich, dem Wunsch des Teilnehmers nach 6.3 Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin die Teilnehmeradresse an die Behörden weiter- Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbe- 7.2.4 Bei den angebotenen Veranstaltungen wird Marke Porsche ist abweichend von der Regel- ist die Veranstaltungsleitung berechtigt, den gegeben. muss der Veranstalter den Teilnehmer über den schreibung ausgeschrieben sind (z. B. benach- der Teilnehmer vor Ort von der Veranstaltungslei- leistung Benzin nicht im Teilnahmepreis ent halten. Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszu- Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle barte Zimmer oder Zimmer in bestimmter Lage tung des Porsche Travel Club betreut. Einzelhei- schließen. Eine Rückerstattung des Teilnahme- 7 Integration von Flugangeboten/ angemessenen Schritte einleiten, um sicherzu- bzw. Modellwunsch beim Mietfahrzeug), nach ten, Anschriften und Telefonnummern ergeben preises erfolgt in diesen Fällen nicht. Sonderwünsche stellen, dass der Teilnehmer so rasch wie mög- Möglichkeit zu entsprechen. sich aus den Veranstaltungsunterlagen. Bei Bean- 7.1 Bei Integration von Flugangeboten lich über den Wechsel unterrichtet wird. Jedes Fahrzeug ist mit 2 Fahrern/Vollzahlern 20 Verlängerung sind vor Ort zu zahlen. Bitte beach- 4.6.7 Bei der Teilnahme im eigenen Fahrzeug der 5 Begleitpersonen 20 möglichkeiten verfügbar sind. Die Kosten für eine standungen beachten Sie bitte die besonderen 7.2.2 Neben den ausgeschriebenen Erlebnispro- Hinweise unter Ziffer 15. besetzt. Daher sind Begleitpersonen im Rahmen 6.4 Während der Veranstaltung des Porsche des Fahrprogramms nicht vorgesehen. In Ausnah- Travel Club besteht ein absolutes Alkoholverbot 7.1.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Unter www.lba.de findet sich die Liste von Luft- grammen erfüllt der Veranstalter dem Teilnehmer mefällen dürfen Kinder ab einem Alter von (0,0 Promille) und ein Verbot von Drogen sowie Fluggästen über die Identität des ausführenden fahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebs- als besonderen Porsche Travel Club Service 7.2.5 Insofern Zusatzleistungen seitens des Teil- 12 Jahren als Begleitperson im Mietfahrzeug der sonstiger berauschender Mittel, die die Fahr- Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Ver- untersagung unterliegen (gemeinschaftliche Liste). gerne seine individuellen Programmwünsche nehmers nach der ersten Rechnungsstellung Eltern an der Veranstaltung teilnehmen (Teil- tüchtigkeit beeinträchtigen oder beeinträchtigen anstalter, den Teilnehmer über die Identität der (À-la-carte-Leistungen). Dieser À-la-carte-Service gebucht worden sind oder noch vor Ort während nahmepreis auf Anfrage, nur in einem Porsche können. Jeder Teilnehmer hat durch sein Verhal- ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher 7.1.2 Die Flüge werden mit Linienfluggesellschaf- bezieht sich auf alle Veranstaltungsbausteine, die der Veranstaltung gebucht werden, behält sich Cayenne, Panamera oder Macan möglich). ten auch vor der Veranstaltung dafür Sorge zu im Rahmen der gebuchten Veranstaltung zu ten durchgeführt. Der Teilnehmer fliegt in der nicht einer Katalogleistung entsprechen. wige EVENT vor, die Ursprungsrechnung zu stor- Der oder die Sorgeberechtigten müssen eine tragen, dass er diese Anforderungen erfüllt. Die erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Touristenklasse, gegen tariflichen Mehrpreis nieren und eine neue Rechnung an den Teilneh- Veranstaltungsleitung ist berechtigt, den Teilneh- der Buchung zu informieren. auch in der First-Class oder Business-Class. Die mer zu versenden. Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 21 Geschäftsbedingungen 21 7.2.6 Bei besonderen Veranstaltungseinzelfällen, Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über rungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor- Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Anspruch auf den Teilnahmepreis. Stattdessen vertretenden Fehlens der Reisedokumente, wie für die auf Kundenwunsch ein Sonderflug oder Leistungsänderungen oder -abweichungen unver- derten zusätzlichen Beförderungskosten durch Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt bzw. z. B. des Reisepasses oder notwendiger Visa, ein spezieller Charterflug angeboten wurde, tritt züglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird er dem die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstal- der Nichtantritt der Veranstaltung nicht von ihm nicht angetreten wird. der Veranstalter lediglich als Vermittler auf. Für Teilnehmer eine kostenlose Umbuchung oder rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden ter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt die Flugleistung wird auf die Allgemeinen einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Auch für Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem vorliegt, eine angemessene Entschädigung in 9.4 Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters eine Ersatzbeförderung wegen Änderung des Veranstalter vom Teilnehmer verlangen. Angebot anzubieten. Die in diesem Absatz Abhängigkeit von dem jeweiligen Teilnahmepreis Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit des Charterflugs bzw. der jeweiligen Fluggesell- Flughafens steht dem Teilnehmer das in seinen genannten wechselseitigen Rechte und Pflichten (inkl. evtl. gebuchter Zusatzleistungen) für die bis dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung schaft verwiesen. Der Veranstalter weist darauf Veranstaltungsunterlagen ggf. enthaltene „Zug 8.3.2 Werden die bei Abschluss des Vertrages gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Veranstal- keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstan- hin, dass in vielen Fällen eine Umbuchung oder zum Flug“-Ticket zur Verfügung. bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen- einer wesentlichen Leistung. tungsvorkehrungen und seine Aufwendungen den sind als die von dem Veranstalter in der im (Rücktrittsgebühren) verlangen. Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausge- Stornierung kostenpflichtig oder evtl. sogar überhaupt nicht möglich ist. gebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so 8.3 Der Veranstalter behält sich vor, den im kann der Teilnahmepreis um den entsprechenden 8.5 Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüg- Vertrag vereinbarten Teilnahmepreis im Falle der anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. lich nach der Erklärung des Veranstalters über Diese Rücktrittsgebühren sind gemäß den folgen- die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung den Absätzen unter Berücksichtigung der Nähe 9.5 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsge- diesem gegenüber geltend zu machen. des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich bühren beträgt pro Person bei Stornierungen bei vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem Veranstaltungen des Porsche Travel Club: 8 Leistungs- und Preisänderungen Erhöhung der Beförderungskosten oder der 8.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- 8.3.3 Eine Erhöhung nach den vorgenannten Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Ver- oder Flughafengebühren nach Vertragsabschluss Absätzen ist nur zulässig, sofern zwischen trages, die nach Vertragsabschluss notwendig entsprechend wie folgt zu ändern: Vertragsabschluss und dem vereinbarten Veran- 9 Veranstaltungsbeginn/Rücktrittsgebühren prozentualen Verhältnis zum Teilnahmepreis (inkl. staltungstermin mehr als 4 Monate liegen und die 9.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstal- evtl. gebuchter Zusatzleistungen) pauschaliert. bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25 %, werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur 8.3.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertra- zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertrags- tungsbeginn von der Veranstaltung zurücktreten. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %, gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den ges bestehenden etwaig anfallenden Beförde- abschluss weder eingetreten sind noch für den Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklä- gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75 %, Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung rungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, Veranstalter vorhersehbar waren. rung bei dem Veranstalter (Anschrift am Ende der Leistungen sind dabei berücksichtigt. vom 3. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis nicht beeinträchtigen. Bei Flugbuchungen sind so kann der Veranstalter den Teilnahmepreis Flugzeiten wie auf dem Flugschein angegeben nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung 8.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des ist verpflichtet, den Rücktritt schriftlich zu 9.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zah- Nichtantritt der Veranstaltung 90 % des vorgesehen. erhöhen: Teilnahmepreises hat der Veranstalter den Teil- erklären. len, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu Teilnahmepreises. a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö- nehmer unverzüglich zu informieren. Preiserhö- hung kann der Veranstalter vom Teilnehmer den hungen ab dem 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 9.2 Wenn der Teilnehmer von der Veranstaltung gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen 9.6 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts- ben unberührt, insbesondere soweit die geänder- Erhöhungsbetrag verlangen. sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr zurücktritt oder wenn er an der Veranstaltung oder Veranstaltungsort einfindet oder wenn die gebühren beträgt bei Flugstrecken im ten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der b) In anderen Fällen werden die vom Beförde- als 5 % ist der Teilnehmer berechtigt, ohne nicht teilnimmt, verliert der Veranstalter den Veranstaltung wegen nicht vom Veranstalter zu Linienverkehr pro Person bis zum 31. Tag vor 8.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche blei- 22 22 wiesenen Kosten. Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen zum Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei dieser Geschäftsbedingungen). Der Teilnehmer den in den Veranstaltungsdokumenten bekannt Geschäftsbedingungen 23 Geschäftsbedingungen 23 Flugantritt 50 Euro, ab dem 30. Tag vor an den Gutscheinbesteller möglich. Der Nach- 11 Umbuchung/Ersatzperson bedarf dazu der schriftlichen Mitteilung an den 13 Rücktritt und Kündigung durch den nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklä- Flugantritt 150 Euro. Diese Regelung gilt nur bei weis niedrigerer oder nicht angefallener Kosten 11.1 Auf Wunsch des Teilnehmers nimmt der Ver- Veranstalter. Dieser kann dem Eintritt des Dritten Veranstalter rung wird dem Teilnehmer unverzüglich zugelei- Stornierungen von Flugstrecken im Linienverkehr, bleibt dem Teilnehmer unbenommen. Das Recht, anstalter, soweit durchführbar, bis zum 31. Tag anstelle des Teilnehmers widersprechen, wenn 13.1 Der Veranstalter kann den Vertrag ohne tet. Der Teilnehmer erhält den gezahlten Teilnah- nicht aber bei Stornierung kombinierter Veran- einen Ersatzteilnehmer zu stellen (vgl. Ziffer 11), vor Veranstaltungsbeginn eine Abänderung der der Dritte den besonderen Veranstaltungserfor- Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durch- mepreis dann umgehend zurück. bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unbe- Bestätigung (Umbuchung) vor. Dafür werden dernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme führung der Veranstaltung trotz einer entspre- rührt. 50 Euro pro Person erhoben. Als Umbuchung gel- gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anord- chenden Abmahnung durch den Veranstalter vom 13.3 Im Fall des Rücktritts des Veranstalters ten z. B. Änderungen des Veranstaltungstermins, nungen entgegenstehen. Teilnehmer nachhaltig gestört wird. Das Gleiche ist der Teilnehmer berechtigt, die Teilnahme gilt, wenn sich ein Teilnehmer in solchem Maß an einer mindestens gleichwertigen anderen staltungen. 9.7 Bei lediglich vermittelten Zusatzleistungen, z. B. Greenfee, Eintrittskarte, Verlängerungs- 10.2 Der Gutschein ist nur einlösbar auf Leistun- des Veranstaltungsziels/-ortes, des Ortes des nächte (vgl. Ziffer 1), gelten die Stornobedingun- gen der Porsche Driving Experience. Die Einlö- Veranstaltungsbeginns, der Unterkunft oder der 11.2.1 Tritt ein Dritter an die Stelle des angemel- vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auf- Veranstaltung zu verlangen, wenn der Veranstal- gen des jeweiligen Anbieters, die dem Teilnehmer sung auf Zusatzleistungen, wie z. B. Flüge, sowie Beförderung; bei Linienflügen, sobald das Ticket deten Teilnehmers, ist der Veranstalter berech- hebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der ter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung bei Buchung mitgeteilt werden. auf etwaige Umbuchungs- oder Stornokosten ist ausgestellt ist, zusätzlich Änderungen der Abflug- tigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatz- Veranstalter behält jedoch den Anspruch auf den ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem nicht möglich. Die Gutscheineinlösung ist nur zeit. Änderungen nach den oben genannten person entstehenden Kosten eine Bearbei- Teilnahmepreis. Etwaige Mehrkosten für die Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses 9.8 Der Veranstalter behält sich vor, in Abwei- über den Veranstalter, wige EVENT, möglich. Der Fristen (z. B. bei Flugreisen/Standardgebühren tungsgebühr von pauschal 50 Euro zu verlangen. Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung chung von den vorstehenden Pauschalen eine Gutschein kann auf mehrere Buchungen verteilt ab 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn) sowie Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht Veranstalter muss sich jedoch den Wert erspar- des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu höhere konkrete Entschädigung zu fordern. werden. Eine Barauszahlung eines etwaigen Rest- Änderungen über den Geltungszeitraum der entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten ter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile machen. Sofern der Teilnehmer von seinem In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, betrages ist ausgeschlossen. Restbeträge unter der Buchung zugrunde liegenden Leistungsbe- bleibt dem Teilnehmer unbenommen. anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwen- Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen die geforderte Entschädigung unter Berücksich- 50 Euro werden nicht erstattet und ver fallen. schreibungen (vgl. Ziffer 3) hinaus können nur dung nicht in Anspruch genommener Leistungen Veranstaltung keinen Gebrauch macht, erhält er tigung der ersparten Aufwendung und einer Restbetragsgutscheine unter 50 Euro werden nach Rücktritt vom Vertrag zu den Bedingungen 11.2.2 Für den Teilnahmepreis und die durch den erlangt werden, einschließlich evtl. Erstattungen den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich etwaigen anderweitigen Verwendung der Leis- nicht ausgestellt. gemäß Ziffer 9 bei gleichzeitiger Neuanmeldung Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkos- durch Leistungsträger. zurück. vorgenommen werden. Das gilt auch für Flug- ten haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. 13.2 Der Veranstalter kann bei Nichterreichen 14 Außergewöhnliche Umstände/ einer Mindestteilnehmerzahl bis 5 Wochen vor höhere Gewalt 12 Versicherungen Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung 14.1 Wegen der Kündigung des Vertrages in tung konkret zu beziffern und zu belegen. 24 24 10.3 Der Gutschein und seine Einlösung unterlie- strecken im Linienverkehr im Falle eines vom 10 Gutscheinbestellung/Geschenkzertifikat gen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Teilnehmer veranlassten Carrierwechsels. 10.1 Bei Rückgabe eines Gutscheins nach Aus- Die Gutscheingültigkeit beträgt 3 Jahre ab Ende stellung des Gutscheins über einen bestimmten des Ausstellungsjahres. 11.2 Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Bei Veranstaltungen des Porsche Travel Club ist zurücktreten (Zugang beim Teilnehmer). Der Ver- Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf Betrag fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 % Teilnehmer verlangen, dass ein Dritter in seine grundsätzlich ein Versicherungspaket inkl. anstalter informiert den Teilnehmer selbstver- § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut: des Gutscheinwertes an. Die Auszahlung ist nur Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es Reiserücktrittskostenversicherung und Unfallver- ständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt „(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss sicherung eingeschlossen. ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 25 Geschäftsbedingungen 25 15.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Män- 15.5 Wird eine Veranstaltung infolge eines Man- 16.2 Bei Vorliegen eines Mangels kann der Teil- 16.4 Deliktische Schadensersatzansprüche: 16.6 Der Veranstalter haftet jedoch für Leistun- können sowohl der Reiseveranstalter als auch gelanzeige unverzüglich der Veranstaltungslei- gels erheblich beeinträchtigt und leistet der Ver- nehmer unbeschadet der Herabsetzung des Teil- Für alle gegen den Veranstalter gerichteten gen, welche die Beförderung von Teilnehmern der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe tung am Veranstaltungsort zur Kenntnis zu anstalter innerhalb einer angemessenen Frist nahmepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Hand- vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Ver- dieser Vorschrift kündigen. geben. Ist eine Veranstaltungsleitung am Veran- keine Abhilfe, kann der Teilnehmer im Rahmen Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Man- lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrläs- anstaltung zum ausgeschriebenen Zielort, (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so staltungsort nicht vorhanden, sind etwaige Veran- der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag gel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, sigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden Zwischenbeförderungen während der Veranstal- findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 staltungsmängel dem Veranstalter an dessen Sitz kündigen – in seinem eigenen Interesse und aus den der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Er auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises tung und die Unterbringung während der Veran- und 2, Abs. 4 Satz 1 BGB Anwendung. Die zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit Beweissicherungsgründen wird Schriftform emp- kann Schadensersatz auch wegen nutzlos aufge- beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gel- staltung beinhalten, sowie wenn und insoweit für Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von der Veranstaltungsleitung bzw. des Veranstalters fohlen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die wandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Veran- ten jeweils pro Teilnehmer und Veranstaltung. einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen wird der Teilnehmer in der Leistungsbeschrei- Veranstaltung infolge eines Mangels aus wichti- staltung vereitelt oder erheblich beeinträchtigt Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisations- fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ bung, spätestens jedoch mit den Veranstaltungs- gem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht worden ist. im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem pflichten des Veranstalters ursächlich geworden unterlagen, unterrichtet. Die Veranstaltungslei- zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für Montrealer Übereinkommen bleiben von der ist. 14.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes tung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe 16.3 Vertragliche Schadensersatzansprüche: erhalten Sie im Internet unter dies möglich ist, sie ist jedoch nicht befugt, unmöglich ist oder von dem Veranstalter verwei- Die vertragliche Haftung des Veranstalters auf www.auswaertiges-amt.de sowie unter der Ansprüche des Teilnehmers anzuerkennen. gert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Schadensersatz für Schäden, die nicht Körper- 16.5 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungs- zeitaktivitäten muss der Teilnehmer selbst ver- Vertrages durch ein besonderes Interesse des schäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des störungen, Personen- und Sachschäden im antworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge Telefonnummer 030 5000-2000. Beschränkung unberührt. 16.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Frei- 15.3 Der Veranstalter kann auch in der Weise Teilnehmers gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- sollte der Teilnehmer vor Inanspruchnahme über- 15 Abhilfe/Minderung/Kündigung Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höher- danach aufgehoben, behält der Teilnehmer den ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich leistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Aus- prüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen 15.1 Wird eine Leistung nicht oder nicht ver- wertige Ersatzleistung erbringt. Der Veranstalter Anspruch auf Rückbeförderung. Der Teilnehmer noch grob fahrlässig durch den Veranstalter her- flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet tragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen schuldet dem Veranstalter nur den auf die in beigeführt wurde. Die Beschränkung der Haftung Ausstellungen, Beförderungen vom und zum aus- der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Anspruch genommenen Leistungen entfallenden auf den dreifachen Teilnahmepreis gilt auch, geschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese trifft. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss Teil des Teilnahmepreises, sofern diese Leistun- soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer Leistungen in der Veranstaltungsausschreibung einer Unfallversicherung. gen für ihn von Interesse waren. entstehenden Schaden, der kein Körperschaden und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und ist, allein wegen eines Verschuldens eines Leis- unter Angabe des vermittelten Vertragspartners 16.8 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage tungsträgers verantwortlich ist. als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsun- dem Veranstalter einen aufgetretenen Veranstaltungsmangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt 15.4 Der Teilnehmer kann nach Rückkehr von der er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Teil- Veranstaltung eine Minderung des Teilnahme- nahmepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, preises verlangen, falls Leistungen nicht ver- 16 Haftung wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder tragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht 16.1 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht ternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht aus anderen Gründen unzumutbar ist. schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüg- Porsche Travel Club erfolgt auf eigene Gefahr. Bestandteil der Leistungen des Veranstalters sind. werden. Auf der Rückseite von Bahnfahrtendoku- lich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. 26 26 Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 27 Geschäftsbedingungen 27 menten der Deutschen Bahn AG aufgeführte DB- 17.2 Eine Rüge beim Leistungsträger ist zwar oft 18 Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines von Gewährleistungs- und Schadensersatzan- Stellen muss der Teilnehmer mit einem ungefäh- Bedingungen haben keine Gültigkeit für den Ver- hilfreich, entbindet aber nicht von der Pflicht zur und Abtretung gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sprüchen durch Teilnehmer entgegenzunehmen. ren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. trag zwischen dem Teilnehmer und wige EVENT. Rüge beim Veranstalter. Die notwendigen Telefon- 18.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer des Veranstalters beruhen. Die Rechte und Pflichten des Veranstalters und und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen Erbringung der Veranstaltung (§§ 651c–f BGB) 19 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesund- 19.3 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller des Teilnehmers nach dem Reisevertragsrecht findet der Teilnehmer in seinen Veranstaltungsun- sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich 18.3 Alle übrigen Ansprüche nach §§ 651c–f heitsbestimmungen für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen und diesen ausführlichen Geschäftsbedingungen terlagen oder in den Leistungsbeschreibungen. vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung BGB verjähren in einem Jahr. 19.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Angehörige Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, werden durch die Bedingungen des jeweiligen Schäden oder Verzögerungen bei der Zustellung gegenüber dem Veranstalter (Anschrift siehe am des Staates, in dem die Veranstaltung angeboten insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt. von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen emp- Ende) geltend zu machen. Dies sollte im Inter- 18.4 Die Verjährung nach den vorstehenden wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften fiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an esse des Teilnehmers schriftlich geschehen. Absätzen beginnt mit dem Tag, der dem Tag des Gesundheitsvorschriften sowie deren evtl. Ände- erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenom- 16.9 Soweit in den Leistungsbeschreibungen Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen 7 Tagen Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche vertraglichen Veranstaltungsendes folgt. rungen vor Veranstaltungsbeginn zu unterrichten. men wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- (vgl. Ziffer 3) ausgeschrieben, enthalten die Ver- nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschul- Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt anstaltungsunterlagen „Zug zum Flug“-Fahr- bei Gütern binnen 14 Tagen nach der Annahme, den gehindert war, die Frist einzuhalten. Der Tag 18.5 Ansprüche aus unerlaubter Handlung für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten sind. scheine der Deutschen Bahn AG und ein zusätzli- im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage des Veranstaltungsendes wird bei Berechnung verjähren in 3 Jahren. erkundigen. Durch die Veranstaltungsausschrei- ches Beiblatt „Fahren und Fliegen“ des Verbandes nachdem das Gepäck oder die Güter dem Teil- der Monatsfrist nicht mitgerechnet. Wegen der bung in den Leistungsbeschreibungen und mit 19.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und Deutscher Verkehrsunternehmen. nehmer zur Verfügung gestellt worden sind, mit- Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungs - 18.6 Schweben zwischen dem Teilnehmer und den Veranstaltungsunterlagen erhält der Teilneh- erkundigen Sie sich bei dem Porsche Travel Club, tels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen verzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust dem Veranstalter Verhandlungen über den mer wesentliche Informationen über die für seine ob für Ihre Veranstaltung ein Reisepass erforder- gilt das Vereinbarte unter Ziffer 16. Anspruch oder die den Anspruch begründenden Veranstaltung notwendigen Formalitäten. Bitte lich ist oder der Personalausweis genügt, und Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis beachten Sie diese Informationen und lassen Sie achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder sich in Ihrem Reisebüro weiter gehend unterrichten. Ihr Personalausweis eine für die Veranstaltung 16.10 Jeder Teilnehmer ist für seine rechtzeitige Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften Anreise zum Abflughafen selbst verantwortlich, lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die es sei denn, eine Verspätung beruht auf einem Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im 18.2 Ansprüche des Teilnehmers nach §§ 651c–f der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fort- vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers setzung der Verhandlungen verweigert. Die des Veranstalters. 28 28 ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder die Fehlleitung von Reisegepäck der Veranstal- oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem 19.2 Der Veranstalter haftet nicht für die recht- unter 12 Jahren benötigen je nach Reiseziel einen tungsleitung anzuzeigen. Unterlässt es ein oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veran- Ende der Hemmung ein. zeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Kinderreisepass. Für die nach dem vorgenannten 17 Mitwirkungspflicht/Beanstandungen Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre- Datum ausgestellten Kinderreisepässe benötigt 17.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Leis- stehen ihm Ansprüche nicht zu. das Kind ein Visum. Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, 18.7 Dritte treten nur als Vermittler beim tung, wenn der Teilnehmer ihn mit der Besorgung tungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Abschluss des Vertrages auf. Sie sind nicht beauftragt hat, es sei denn, dass die Verzöge- Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die befugt, nach Veranstaltungsende die Anmeldung rung von dem Veranstalter zu vertreten ist. Zur 19.5 Zoll- und Devisenvorschriften werden in zu vermeiden oder gering zu halten. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 29 Geschäftsbedingungen 29 Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie 21 Gerichtsstand/Allgemeines 21.5 Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur Mitgliedstaat der EU, dem der Teilnehmer ange- Kontakt: die Vorschriften unbedingt. 21.1 Der Empfänger der Vertragsunterlagen und an dessen Sitz verklagen. hört, für den Teilnehmer günstiger sind als die Porsche Travel Club Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen Veranstalter: oder die anwendbaren deutschen Vorschriften. _wige EVENT gmbh der schriftlichen Bestätigung ist verpflichtet, die 19.6 Von verschiedenen Staaten werden empfangenen Unterlagen umgehend auf die 21.6 Für Klagen des Veranstalters gegen den bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die nicht Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer bzw. Diese Geschäftsbedingungen und Hinweise 70435 Stuttgart (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Ausstellung sofort zu reklamieren. Vertragspartner eines Vertrages, die Kaufleute, gelten für den Veranstalter: Telefon: +49 (0)711 911-23360 juristische Personen des öffentlichen oder priva- _wige EVENT gmbh Telefax: +49 (0)711 911-23278 Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Stammheimer Straße 31 Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimm- 21.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn- Sitz der Gesellschaft: Köln E-Mail: info@porschetravelclub.de Internet: www.porsche.com/travelclub ten Ländern (z. B. Afrika, Vorderer Orient) zurück- des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 55586 kehren. Entsprechende Informationen entnehmen gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Geschäftsführer: Peter Lauterbach Sie bitte dem Katalog und wenden Sie sich bei für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht USt-IdNr.: DE 814 520 663 Fragen an den Porsche Travel Club. 21.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Bankverbindung: bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des SÜDWESTBANK AG Veranstalters vereinbart. Kto.-Nr.: 439 282 004 BLZ: 600 907 00 20 Datenschutz Teilnehmer und dem Veranstalter findet aus- Die personenbezogenen Daten, die der Kunde schließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt 21.7 Die vorstehenden Bestimmungen über die IBAN: DE45 6009 0700 0439 2820 04 dem Veranstalter zur Verfügung stellt, werden in auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht, BIC: SWBSDESS Datenbank gespeichert. Die zur Verfügung 21.4 Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht Gültigkeit des Programmangebotes gestellten Daten werden nur zum Zweck der den Veranstalter im Ausland für die Haftung des abdingbaren Bestimmungen internationaler von 11/2014 bis 11/2015 Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Drucklegung Oktober 2014 und Meinungsforschung sowie für eigene Recht angewendet wird, findet bezüglich der Teilnehmer und dem Veranstalter anzuwenden Werbeaktionen im Zusammenhang mit dem Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers Porsche Travel Club durch wige EVENT und die Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilneh- ergibt oder Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG genutzt, soweit dies mers, ausschließlich deutsches Recht Anwendung. einer vom Veranstalter verwalteten zentralen 30 30 in Übereinstimmung mit den Vorschriften des b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwend- Datenschutzrechts steht. bare, nicht abdingbare Bestimmungen in dem Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedingungen 31 Geschäftsbedingungen 31 Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen Getriebe Kraftstoffart* 7-Gang-Schaltgetriebe Der 911 Carrera PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) 32 PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen F/G 12,9 7,4 9,3 218 G/G 11,7 6,8 8,6 200 F/G 13,3 7,3 9,5 223 G/G 12,1 6,7 8,7 202 G/G 13,8 7,6 9,9 233 G/G 12,4 7,0 9,1 212 G/G 12,7 7,2 9,2 216 G/G 11,5 6,7 8,4 195 F/G 13,1 7,5 9,5 223 G/G 11,8 6,9 8,7 202 F/G 13,6 7,5 9,7 228 G/G 12,2 6,9 8,9 207 F/G 13,9 7,7 10,0 235 G/G 12,5 7,1 9,2 214 F/G 13,1 7,5 9,5 223 G/G 11,8 6,9 8,7 204 F/G 13,9 7,7 10,0 237 G/G 12,5 7,1 9,2 214 F/G Der 911 Turbo Der 911 Turbo S Das 911 Turbo Cabriolet Das 911 Turbo S Cabriolet Der 911 GT3 Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Der 911 Targa 4S 191 Verbrauch (in l/100 km) ** innerorts außerorts kombiniert CO2-Emissionen (in g/km) ** Effizienzklasse Deutschland/ Schweiz PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 13,2 7,7 9,7 227 G/G PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket Super Plus unverbleit (ROZ 98) 13,2 7,7 9,7 227 G/G PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 13,4 7,8 9,9 231 G/G PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket Super Plus unverbleit (ROZ 98) 13,4 7,8 9,9 231 G/G PDK 7-Gang Super Plus unverbleit (ROZ 98) 18,9 8,9 12,4 289 G/G Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Der 911 Targa 4 8,2 Kraftstoffart* Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Das 911 Carrera 4S Cabriolet 6,6 11,3 Getriebe Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Das 911 Carrera S Cabriolet G/G Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Das 911 Carrera 4 Cabriolet 211 7,0 Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Das 911 Carrera Cabriolet 9,0 12,4 Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Der 911 Carrera 4S Effizienzklasse Deutschland/ Schweiz kombiniert Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Der 911 Carrera S CO2-Emissionen (in g/km) ** außerorts Super Plus unverbleit (ROZ 98) 7-Gang-Schaltgetriebe Der 911 Carrera 4 Verbrauch (in l/100 km) ** innerorts Super Plus unverbleit (ROZ 98) * D ie aktuellen Ottomotoren von Porsche sind bereits für Kraftstoff mit bis zu 10 % Ethanol-Anteil ausgelegt. ** Ermittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 6 (715/2007/EG, 195/2013/EG und ECE-R 101.01) im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechn ischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem P orsche Zentrum/Händler. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen 33 Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen Getriebe Kraftstoffart* 6-Gang-Schaltgetriebe Der Boxster PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) PDK 7-Gang (optional)/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) G/G 6,2 7,9 183 F/G 12,7 7,1 9,0 211 G/G 11,4 6,3 8,2 190 F/G 12,7 7,1 9,0 211 G/G 11,4 6,3 8,2 190 F/G 11,8 6,4 8,4 195 G/G 10,9 6,2 7,9 183 F/G 12,7 7,1 9,0 211 G/G 11,4 6,3 8,2 190 F/G 12,7 7,1 9,0 211 G/G 11,4 6,3 8,2 190 F/G 10,9 Kraftstoffart* Verbrauch (in l/100 km) ** innerorts außerorts kombiniert CO2-Emissionen (in g/km) ** Effizienzklasse Deutschland/ Schweiz Der Macan S PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 11,6–11,3 7,6–7,3 9,0–8,7 212–204 E–D/G Der Macan S Diesel PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Diesel 6,9–6,7 5,9–5,7 6,3–6,1 164–159 B/D Der Macan Turbo PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 11,8–11,5 7,8–7,5 9,2–8,9 216–208 E–D/G Super Plus unverbleit (ROZ 98) 6-Gang-Schaltgetriebe Der Cayman GTS 195 6,4 Getriebe Super Plus unverbleit (ROZ 98) 6-Gang-Schaltgetriebe Der Cayman S 8,4 11,8 Super Plus unverbleit (ROZ 98) 6-Gang-Schaltgetriebe Der Cayman Effizienzklasse Deutschland/ Schweiz kombiniert Super Plus unverbleit (ROZ 98) 6-Gang-Schaltgetriebe Der Boxster GTS CO2-Emissionen (in g/km) ** außerorts Super Plus unverbleit (ROZ 98) 6-Gang-Schaltgetriebe Der Boxster S Verbrauch (in l/100 km) ** innerorts Super Plus unverbleit (ROZ 98) * D ie aktuellen Ottomotoren von Porsche sind bereits für Kraftstoff mit bis zu 10 % Ethanol-Anteil ausgelegt. ** E rmittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 6 (715/2007/EG, 195/2013/EG und ECE-R 101.01) im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Bandbreite in Abhängigkeit des verwendeten Reifensatzes. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechn ischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Porsche Zentrum/Händler. 34 Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen 35 Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effizienzklassen Getriebe Verbrauch (in l/100 km) innerorts außerorts kombiniert CO2-Emissionen (in g/km) Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100 km) Effizienzklasse Deutschland/ Schweiz Getriebe Kraftstoffart* Verbrauch (in l/100 km) innerorts außerorts kombiniert CO2-Emissionen (in g/km) Stromverbrauch kombiniert (in kWh/100 km) Effizienzklasse Deutschland/ Schweiz Der Panamera PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 11,2** 6,8** 8,4** 196** – D/G Der Panamera Turbo S PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket Super Plus unverbleit (ROZ 98) 14,7** 7,7** 10,2** 239** – E/G Der Panamera 4 PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 11,4** 7,1** 8,7** 203** – D/G Der Panamera Turbo S Executive PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket Super Plus unverbleit (ROZ 98) 14,9** 7,8** 10,3** 242** – E/G 8-Gang Tiptronic S Diesel 7,7** 5,6** 6,4** 169** – B/D Der Cayenne Diesel 8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S und Sport Chrono Paket (opt.) Diesel 7,8–7,6*** 6,2–6,0*** 6,8–6,6*** 179–173*** – B/D Der Panamera S PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 11,9** 6,9** 8,7** 204** – E/G Der Cayenne S 8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S und Sport Chrono Paket (opt.) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 13,0–12,4*** 8,0–7,8*** 9,8–9,5*** 229–223*** – E–D/G Der Panamera 4S PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 12,2** 7,2** 8,9** 208** – D/G Der Cayenne S Diesel 8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S und Sport Chrono Paket (opt.) Diesel 10,0** 7,0** 8,0** 209** – C/F Der Panamera 4S Executive PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 12,4** 7,3** 9,0** 210** – D/G Der Cayenne S E-Hybrid 8-Gang Tiptronic S Super unverbleit (ROZ 95) – – 3,4*** 79*** 20,8*** A+/F 8-Gang Tiptronic S Super unverbleit (ROZ 95) – – 3,1*** 71*** 16,2*** A+/D Der Cayenne Turbo 8-Gang Tiptronic S/8-Gang Tiptronic S und Sport Chrono Paket (opt.) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 15,9–15,5*** 8,9–8,7*** 11,5–11,2*** 267–261*** – F/G PDK 7-Gang und Sport Chrono Paket Super Plus unverbleit (ROZ 98) 15,7** 7,8** 10,7** 249** – F/G PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Super Plus unverbleit (ROZ 98) 14,7** 7,7** 10,2** 239** – F/G Der Panamera Diesel Der Panamera S E-Hybrid Der Panamera GTS Der Panamera Turbo Der Panamera Turbo Executive 36 Kraftstoffart* PDK 7-Gang/ PDK und Sport Chrono Paket (optional) Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen Super Plus unverbleit (ROZ 98) 14,9** 7,8** 10,3** 242** – E/G * D ie aktuellen Ottomotoren von Porsche sind bereits für Kraftstoff mit bis zu 10 % Ethanol-Anteil ausgelegt. ** Ermittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 5 (715/2007/EG, 692/2008/EG, 566/2011/EG und ECE-R 101) im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Porsche Zentrum/Händler. *** E rmittelt wurden die Daten nach dem Messverfahren Euro 6 (715/2007/EG, 195/2013/EG und ECE-R 101.01) im NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus). Bandbreite in Abhängigkeit des verwendeten Reifensatzes. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Ermittlung des Verbrauchs auf Grundlage der Serienausstattung. Sonderausstattungen können Verbrauch und Fahrleistungen beeinflussen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechn ischen Faktoren beeinflusst. Weitere aktuelle Informationen zu den einzelnen Fahrzeugen erhalten Sie bei Ihrem Porsche Zentrum/Händler. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Effiziensklassen 37 Weitere Informationen finden Sie Porsche Travel Club Porsche, das Porsche Wappen, 911, im Internet unter Veranstalter: _wige EVENT gmbh Carrera, Boxster, Cayman, Cayenne, www.porsche.com/travelclub Stammheimer Straße 31 Macan, Panamera, Tequipment und 70435 Stuttgart weitere Kennzeichen sind einget ragene Telefon: +49 (0)711 911-23360 Marken der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG. Telefax: +49 (0)711 911-23278 E-Mail: info@porschetravelclub.de Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. © Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG, 2014 Stand: 10/14 Printed in Germany
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