Vertriebsinfo | Helvetia Business Photovoltaikversicherung

Begeisterung?
»Auf alternative Technologien
zu setzen.«
Helvetia Business Photovoltaikversicherung
Produktart
Optimaler Rundumschutz speziell für Besitzer oder Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Unkompliziert und leistungsstark: Alle relevanten Risiken für Dach-, Wand- oder Geländeanlagen werden abgedeckt – zahlreiche Leistungserweiterungen inklusive.
Vorteile
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Versicherungsnehmer
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NEU: Künftige prämienfreie Leistungsverbesserungen durch Update-Garantie
automatisch mitversichert
NEU: Summen- und Konditionsdifferenzdeckung (DIC-/DIL-Deckung) sichert sofort
leistungsstarken Schutz, solange noch anderweitig Versicherungsschutz besteht
Niedriger Selbstbehalt
Private Betreiber
Betriebe, Firmen, Unternehmen
Versicherte
Komponenten
Folgende Komponenten der Photovoltaikanlage gelten, bei Installation nach aktuell gültigen
Normen, Herstellerempfehlungen und anerkannten Regeln der Technik, als versichert:
■ Solarmodule inklusive Unterkonstruktionen
■ Leitungen vom Solarmodul zum Wechselrichter
■ Wechselrichter und Einspeisezähler (sofern nicht Eigentum des Energieversorgers)
Versicherte Risiken
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Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
Optional: Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen
auf fremden Gebäuden/Grundstücken
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
Versicherungsumfang
Ihre Schweizer Versicherung.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Besonderen Bedingungen für die Photovoltaikversicherung inklusive Ertragsausfallversicherung, Minderertragsdeckung und Montageversicherung. Wir leisten bis zur individuellen Entschädigungsgrenze, maximal 2 Mio. Euro,
bei Sachschäden entstanden durch:
■ Zerstörung oder Beschädigung durch ein nicht rechtzeitig vorhergesehenes,
nachweislich von außen einwirkendes Ereignis
■ Entwendung, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
■ Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Diebstahl,
Beraubung, Plünderung, Sabotage, höhere Gewalt
■ Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss,
Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Löschen,
Niederreißen, Ausräumen, Abhandenkommen
(Fortsetzung)
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
Prämienfrei enthaltene
Leistungserweiterungen
Im Versicherungsschutz der Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen sind zahlreiche betriebsrelevante Leistungserweiterungen prämienfrei mitversichert.
■ Bei Erweiterungen der Photovoltaikanlage:
kontinuierlicher Versicherungsschutz während des laufenden Versicherungsjahrs
■ Bei Installation/Erweiterung der Photovoltaikanlage:
Versicherungsschutz auch während der Montage
■ Deckung kurzfristiger Preissteigerungen während des Versicherungsfalls:
z. B. bei Erhöhung der Materialkosten eines beschädigten Teils gegenüber dem
ursprünglich kalkulierten Anschaffungspreis im Laufe der Schadenregulierung
■ Minderertragsdeckung automatisch mitversichert
Optionale
Leistungserweiterung
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Leistungsübersicht
Verzicht der Zeitwertanrechnung:
Gegen einen geringen Zuschlag verzichtet die Helvetia im Versicherungsfall auf
die Zeitwertanrechnung während der ersten 5 Jahre seit Erstinbetriebnahme.
Helvetia Business Photovoltaikversicherung:
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen
Versicherungssumme, max. bis
Prämienfreie Vorsorge für Erweiterungen
Leistung
2 Mio. €
20 %*
Leistungserweiterungen
Spezielle Kostenarten bis jeweils 10.000 € auf Erstes Risiko
Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
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Bergungskosten
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Bewegungs- und Schutzkosten
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Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung
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Luftfrachtkosten
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Mitversicherung
Schäden während der Montage auf Erstes Risiko, bis
5.000 €
Kurzfristige Preissteigerung im Versicherungsfall, bis
120 %*
NEU: Minderertragsdeckung
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Ertragsausfallversicherung auf Erstes Risiko
Tagesentschädigung (in Euro pro Kilowatt-Peak), bis
2 €/kWp
Haftzeit (Verlängerung auf 6 oder 12 Monate möglich)
3 Monate
Versichert
* der Versicherungssumme
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Versicherungssumme
Die Versicherungssumme der Helvetia Business Photovoltaikversicherung wird aus dem
Kaufpreis/Listenpreis ohne Nachlässe (ohne Fördermittel) gebildet und setzt sich aus den
Montage- und Materialkosten einschließlich Frachtkosten und Zöllen zusammen – und wird
auf volle Tausend Euro gerundet.
Selbstbehalte
Es gilt je Versicherungsfall:
■ Ein genereller Selbstbehalt von 200 Euro
■ In der Ertragsausfallversicherung ein Selbstbehalt von 3 Arbeitstagen
■ Bei der Minderertragsdeckung ein Selbstbehalt von 10 Prozent,
mindestens 200 Euro
Prämienermittlung
Helvetia Business Photovoltaikversicherung:
Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen1
Betrag netto
Jahresmindestprämie2
Bei Wohngebäude/Einfamilienhaus
65 €
Bei Betriebsgebäude
130 €
Anlagenart
Dachmontage
1,80 ‰
Wandmontage
2,05 ‰
Freie Aufstellung
2,65 ‰
Zuschläge
Erweiterung der Haftzeit auf 6 Monate
+ 10 %
Erweiterung der Haftzeit auf 12 Monate
+ 15 %
Verzicht auf Zeitwertanrechnung
+ 20 %
Rabatte
Ausschluss Feuer
– 10 %
Ausschluss Leitungswasser
– 5%
Erhöhung des generellen Selbstbehalts auf 500 €
– 10 %
Erhöhung des generellen Selbstbehalts auf 5 %, mind. 500 €
– 15 %
1
2
Gewerbliche Risiken nur mit Ausschluss Feuer (ansonsten auf Anfrage)
Keine Rabatte möglich
Optional bei Bedarf
Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen
auf fremden Gebäuden/Grundstücken
Versicherungsumfang
Für Betreiber einer Photovoltaikanlage auf fremden Gebäuden oder Grundstücken kann
optional gerne die Betreiber-Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen bis zur Höhe
der folgenden Versicherungssummen in den Vertrag integriert werden:
■ Wahlweise 3 Mio. Euro oder 5 Mio. Euro pauschal
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Prämienermittlung
Helvetia Business Photovoltaikversicherung:
Betreiber-Haftpflichtversicherung auf fremden Gebäuden/Grundstücken
Versicherungssumme
Anlagenfläche
in Quadratmetern (m²)
5 Mio. €
Mindestprämie
(netto)
Bis 70
0,88 €
50,00 €
1,06 €
Bis 140
0,65 €
61,60 €
0,78 €
74,20 €
Bis 350
0,35 €
91,00 €
0,42 €
109,20 €
Bis 700
0,22 €
122,50 €
0,26 €
147,00 €
Bis 1.400
0,13 €
154,00 €
0,16 €
182,00 €
Ab 1.400
Antrag
3 Mio. €
Prämiensatz
pro m² (netto)
Auf Anfrage
Prämiensatz
pro m² (netto)
Mindestprämie
(netto)
60,00 €
Auf Anfrage
Die Antragstellung ist komfortabel und erfolgt online über unser HelvetiaNet. Mit wenigen
Mausklicks ist der Antrag eingereicht.
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das deutsche Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (kurz: ErneuerbareEnergien-Gesetz) soll gemäß seinem Zweck im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch
durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern, fossile Energieressourcen schonen und die
Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fördern.
Globalstrahlung
Unter Globalstrahlung versteht man die Summe der an einem Ort eintreffenden Solarstrahlung. Sie setzt sich
zusammen aus der auf direktem Weg eintreffenden Solarstrahlung, der Direktstrahlung und der Strahlung, die
über Reflexion an Wolken, Wasser- und Staubteilchen die Erdoberfläche erreicht, der Diffusstrahlung.
kWh
Kilowattstunde. Der Stromverbrauch wird in Kilowatt pro Stunde, also in Kilowattstunden, gemessen. Gemeint ist
die Anzahl der 1000er-Watteinheiten, die pro Stunde verbraucht werden.
kWp
Kilowatt-Peak (Spitzenleistung) beschreibt die optimale Leistung der Photovoltaikanlage unter genormten Bedingungen. Die elektrischen Werte einer Solarzelle ändern sich entsprechend der Beleuchtungsintensität, daher gilt
die maximale Leistung eines Solargenerators als Peak-Leistung.
Solarmodul
Ein Solar- bzw. Photovoltaikmodul besteht aus mehreren zusammengefügten Solarzellen, die zwischen zwei
Glas- oder Kunststoffscheiben eingebettet und so vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Solarzellen werden
aus Silizium hergestellt.
Wechselrichter
Die Aufgabe eines Wechselrichters besteht darin, den von der Photovoltaikanlage erzeugten Gleichstrom in
Wechselstrom umzuwandeln.
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T +49 (0) 69 1332-0, F +49 (0) 69 1332- 757
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Die enthaltenen Informationen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen.
Ihre Schweizer Versicherung.
O.114-9 (02.15– 7’)
Glossar