Amtliches Nachrichtenblatt der Gemeinde Sennfeld Jahrgang 17 • Nr. 47 • 19. Dezember 2014 Das ist das Wunder der Heiligen Nacht, dass in die Dunkelheit der Erde die helle Sonne scheint. Friedrich von Bodelschwingh Foto: Dieter Schütz_pixelio.de Frohe Weihnachten und ein gesegnetes Neues Jahr 52 Wochen in Sennfeld – Fotorückblick 2014 - www.sennfeld.de Sennfeld Liebe Freunde der Gemeinde Sennfeld ! Eine überlange Weihnachtszeit nervt – Viele wünschen sich Lebkuchen und Christstollen erst ab November – so konnte ich im vergangenen September in der Zeitung lesen. Und, wie war es heuer tatsächlich mit den kommerziellen weihnachtlichen Angeboten? Bereits seit Ende August, also noch vor unserer Sennfelder Kirchweih, begleiten uns Lebkuchen, Schoko-Nikoläuse, Weihnachtsmänner usw. und teilweise konnten wir in einigen Regalen auch schon Christbaumkugeln sehen. Schon vor Jahren haben unsere beiden großen Kirchen die gemeinsame Aktion ins Leben gerufen: „Alles hat seine Zeit – Advent ist im Dezember!“ Vor rund 15 Jahren habe ich öffentlich in den Medien auf diesen „vorvorweihnachtlichen Angebotsmissstand“ aufmerksam gemacht und bekam diesbezüglich auch sehr viel Bestätigung und Zuspruch aus der Bevölkerung. Aber wirklich gebracht hat all das wohl nichts. Man gewinnt den Eindruck, von Jahr zu Jahr beginnt der Handel mit den „Festtagsprodukten“ etwas früher. Mittlerweile sage ich mir: „Reg Dich nicht auf – es ist wie es ist!“ jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er den Lebkuchen oder den Schokonikolaus schon im August/September in seinen Einkaufswagen legt oder nicht. In den letzten Wochen ist es bei uns kalt und nass geworden. Die Tage sind beträchtlich kurz – am 21. Dezember ist bekanntlich der kürzeste Tag im Jahr. Die Dunkelheit dominiert bis dahin. Wir sind in der Adventszeit angelangt und viele von uns brennen die Kerzen an. Wir suchen das Licht und die Wärme in diesen Adventstagen. Genau das empfinden wir jetzt als wohltuend und angenehm. Und das gilt nicht nur für das Äußere, viele von uns suchen in diesen düsteren Tagen auch für ihr Inneres etwas Licht und Wärme. Im Strudel dieser Zeit versuchen wir etwas innezuhalten, um uns wenigstens einen kleinen Freiraum, einen Augenblick der Besinnung und des Nachdenkens zur Vorbereitung auf das große Fest der Feste zu schaffen. • Einen Freiraum, um mir und meinen Lieben Freude zu bereiten • Einen Freiraum, um den Augenblick zu genießen mit den liebevollen Dingen des Alltages • Einen Freiraum, um dankbar zu werden für so vieles was uns selbstverständlich geworden ist - hier denke ich ganz besonders an meine Familie, meine Freunde, meine Gesundheit sowie an meine Arbeit • Und einen Freiraum, um Kraft zu tanken sowie innere Wärme aufzunehmen und Freude zu finden an der Weihnachtsbotschaft, dass Gott in einem kleinen Kind Mensch wird – für uns. Ich will still werden und mich auf diesen eigentlichen Grund unseres Weihnachtsfestes besinnen. Und genau in diesem Grund des kommenden Weihnachtsfestes soll sich diese Adventszeit von der anderen „normalen“ Jahreszeit abheben. Versuchen wir in den vor uns liegenden Adventstagen die Botschaft von Bethlehem, das Weihnachtsfest als ein Geschenk zu empfinden das wir einfach annehmen dürfen. Mit diesem Kind in der Krippe berühren sich Himmel und Erde. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen ein gesegnetes, friedvolles und frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches und segensreiches Neues Jahr 2015. Ihr/Euer Emil Heinemann Erster Bürgermeister der Gemeinde Sennfeld Sennfeld Ihr Kontakt zur Gemeinde Sennfeld Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten Montag Dienstag, Mittwoch und Freitag Donnerstag 08.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.30 Uhr Telefon / Email Vermittlung 7651-0 Telefax 7651-50 Email info@sennfeld.de 1. Bürgermeister Emil Heinemann, Zi.Nr. 11. dienstl. 7651-10 privat 69922 Email buergermeister@sennfeld.de 2. Bürgermeister - Helmut Heimrich 69279 3. Bürgermeister - Jürgen Bandorf 68550 Geschäftsleiter Hr. Habersack, Zi.Nr. 3 7651-23 Email geschaeftsleitung@sennfeld.de Vorzimmer Bürgermeister u. Geschäftsleiter „Büro für Bürgerhilfe” - Fr. Cimander, Zi.Nr. 12 7651-10 Email buergerbuero@sennfeld.de Finanzverw./Kämmerei - Hr. Schmidt, Zi.Nr. 9 7651-13 Email kaemmerei@sennfeld.de Steuern, Wasser - Fr. Hering, Zi.Nr. 10 7651-12 Email steueramt@sennfeld.de Kasse - Fr. Schulze, Zi.Nr. 7 7651-15 Email kasse@sennfeld.de Haushaltsvollzug - Fr. Straßburg, Zi.Nr. 9 7651-16 Email hkr@sennfeld.de Melde-, Passamt - Hr. Bauer, Zi.Nr. 1 7651-21 Email bauer@sennfeld.de Gewerbe- u. Standesamt, Soziales, öffentliche Ordnung - Hr. Simmat, Zi.Nr. 2 7651-22 Email ordnungsamt@sennfeld.de Fundsachen, Rentenanträge - Fr. Winkler, Zi.Nr. 4 7651-24 Email buergerdienst@sennfeld.de Techn. Bauwesen - Hr. Bernhardt, Zi.Nr. 15 7651-18 Email bauamt@sennfeld.de Bauhof 69421 Email bauhof@sennfeld.de Liegenschaften, Miete, Pacht - H. Reinhard, Zi.Nr. 8 7651-14 Email liegenschaften@sennfeld.de Standesamt Mainbogen - Fr. Kummer 7651-28 Email standesamt.mainbogen@sennfeld.de Notfalldienst für Ausweise und Pässe Herr Detlef Bauer Falls Herr Bauer nicht erreichbar ist, wenden sie sich bitte in folgender Reihenfolge an Herr Ralf Simmat Herr Emil Heinemann Bäder Familienbad Sennfeld Freibad am See Ärzte und Apotheken Dr. Heitsch -Arzt- Barbara Fritsch -Ärztin- Dr. Rauscher/Donhauser -Arzt- Dr. Schwaab, Zahnarzt Dr. Ursula Matl, Frauenärztin Franken-Apotheke Praxis für Physiotherapie Dieter Fehler Praxis für Krankengymnastik u. Massage Birgitt Frey Medizinisches Gesundheits Zentrum: Physiotherapie Bianca Ferber Ernährungsmedizinische Praxis für Ernährungsberatung Dipl. oec. troph. Gabriele Schäfer Akademie und Naturheilpraxis Vogel Nachbarschaftshilfe "Buntes Netz" - Ansprechpartner: Maria u. Helmut Bandorf Christa Drescher Dorothea Rabenstein Gemeinde Sennfeld - Christine Winkler (0 97 21) 6 00 72 (0 97 21) 6 99 22 Tel. 6 83 83 • Fax 388 09 13 608197 Weitere wichtige Telefonnummern Schulen Mittelschule Grundschule 68288 68288 Postagentur 609577 1880320 1880492 68448 68691 7382007 69453 765124 Dienste mit Herz, Ulrike Stahl, Haushaltsnahe Dienstleistungen 9424211 Senioren- und Behindertenbeirat - Ansprechpartner: Klaus Metzner 541641 Schwester Irmgard Schäfer 772855 Richard Wenzel 68480 Krankenhäuser Leopoldina-Krankenhaus St. Josef Krankenhaus 720-0 57-0 RMG - Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe Bergstr. 4, 97490 Poppenhausen, 0 97 25 / 700-0 Fax 0 97 25 / 700-133 E-mail: kontakt@rmg-poppenhausen.de www.rmg-poppenhausen.de Wasserwart: Günter Bandorf 0 97 21 / 6 80 06 Im Vertretungsfall: Karl-Heinz Stürmer, Bauhof 01 60 / 360 29 87 Telefonnummern bei Störung in der Stromversorgung Cramer-Mühle, Zentrale 0 97 21 / 6 46 33-0 Geschäftszeiten: Mo-Do 07.00-16.00 Uhr, Fr 07.00-13.00 Uhr Herr Fabritz 0 97 21 / 6 46 33-22 od. 01 71 / 712 85 22 Herr Fabritz privat 0 95 21 / 38 82 Herr Öffner 0 97 21 / 6 46 33-20 od. 01 70 / 923 99 96 Notruf: 09521/3882 (K.-H. Fabritz) 0171/7128522 (K.-H. Fabritz) Landratsamt Schweinfurt (0 97 21) 730 51 79 68252 60022 68230 68003 604040 776060 68855 1880800 Kirchen: Vermittlung Evangelisches Pfarramt Katholisches Pfarramt Kindergärten: Evangelischer Kindergarten Katholischer Kindergarten Betreutes Wohnen 55-0 68246 68022 68052 68643 77 28 55 Sozialstationen Evang. Sozialstation SW-Land 77 28 55 Kath. Schwesternverein St. Matthias (0 97 21) 6 16 69 o. 01 71 / 925 12 22 Caritas-Sozialstation St. Josef/SW (0 97 21) 7 87 90 Geronto-Psychiatrische Beratungsstelle (0 97 21) 77 28-45 (Fragen zu Demenzerkrankungen) Jugendtreff im Mehrzweckraum der Frankenhalle geöffnet am Montag, Dienstag und Mittwoch jeweils von 16.30 Uhr - 19.30 Uhr Staatlich anerkannte Umweltstation Natur- u. Umweltgarten Reichelshof Reichelshof 3, 97526 Sennfeld, Informationen unter Tel. (0 97 21) 60 94 96 www.umweltstation-reichelshof.de, info@umweltstation-reichelshof.de Sennfeld Familienbad Sennfeld • Sauna • Dampfbad • Solarien Telefon: 09721/68383 Email: familienbad@sennfeld.de Internet: www.familienbad-sennfeld.de öffentl. Badebetrieb: Mo, Di Mi, Fr Do - Frühschwimmen Do - Wassergymnastik Do - öffentl. Badebetrieb Do - öffentl. Badebetrieb Sa So / Feiert. 15.00 - 20.00 Uhr 15.00 - 21.00 Uhr 07.00 - 09.00 Uhr Fax 3880913 09.00 - 10.00 Uhr 10.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 20.00 Uhr 13.00 - 19.00 Uhr 09.00 - 19.00 Uhr Kursangebot Erwachsenenschwimmkurse, Kinderschwimmkurse Babyschwimmkurse, Wassergymnastik, Aqua-Fitness-Kurse Schwimmen für Menschen mit Behinderung Do Fr 20.00 - 21.00 Uhr 08.00 - 10.30 Uhr Donnerstag Warmbadetag Sauna für Männer Sauna für Frauen Gemischte Sauna Mo, Mi, Fr Di Do Do Sa So/Feiert. 15.00 - 21.00 Uhr 15.00 - 20.00 Uhr 07.00 - 12.00 Uhr 15.00 - 21.00 Uhr 13.00 - 19.00 Uhr 09.30 - 19.00 Uhr Dampfbad und Solarium während der Badezeiten „Happy Hour” Di, Mi, Fr 19.45 - 21.00 Uhr Do 07.00 - 09.00 Uhr Do 10.00 - 12.00 Uhr Mo, Do 18.45 - 20.00 Uhr Frauenhaus Schweinfurt telefonische und persönliche BERATUNG, UNTERKUNFT und SCHUTZ für bedrohte und misshandelte FRAUEN mit und ohne Kinder (0 97 21) 78 60 30 Ärztlicher Bereitschaftdienst Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes über Tel. 116 117 erreichen. Zahnärztlicher Notdienst Aktuell unter www.notdienst-zahn.de Apotheken-Notdienst Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker kostenlos aus dem deutschen Festnetz 0800 00 22833 vom Handy (max. 69 Cent/Min.) 22833 im Internet aktuell unter www.apotheken.de o. www.aponet.de Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst Feuerwache Schweinfurt 516300 Gerätehaus FF Sennfeld 60255 Landpolizei Schweinfurt (Notruf 110) oder 2020 Wasserwacht - Stützpunkt Sennfeld Rentensprechtage - Auskunft und Beratung Rentensprechtage (Rente und Rehabilitation) von BfA und LVA Unterfranken (Angestelltenund Arbeiterrentenversicherung) jede Woche im Rathaus der Stadt Schweinfurt. Bitte vereinbaren Sie so frühzeitig wie möglich (ca. 3 bis 4 Wochen vorher) einen Beratungstermin. Bereits bei Ihrer Anmeldung unter Tel. 0 97 21 / 1 81 72 Tel. 09 31 / 80 24 51 WÜ 08 00 / 1 00 04 80 18 kostenlose Service-Nr. DRV-Nordbayern 08 00 / 1 00 04 80 70 DRV-Bund müssen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer angeben. Ohne Termin können Sie in der Regel nicht beraten werden. Für Beratungsgespräche (ca. 15 Min.) steht die Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr zur Verfügung. Zum Termin bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Das Sprechzimmer befindet sich im 1. Obergeschoss des Rathauses in Schweinfurt, Markt 1 und ist am Sprechtag ausgeschildert. Sennfeld 112 604200 Weihnachtsblasen am „Christbaum für Alle” - Jetzt fängt Weihnachten an Seit Jahren schon ist es eine schöne und gute Tradition, dass die Bläserinnen und Bläser des evangelischen Posaunenchores unter der Leitung von Christian Heinemann am Heiligen Abend im Anschluss an die Christvesper (gegen 17 Uhr) für die gesamte Bevölkerung bekannte Weihnachtschoräle vortragen. Unter dem Christbaum am Plan laden Lieder wie „Vom Himmel hoch, Es ist ein Ros entsprungen, Ich steh an deiner Krippe hier, Stille Nacht heilige Nacht und O du fröhliche” die Umstehenden zum Mitsingen ein. Wir laden Sie alle ein und freuen uns auf Ihr Kommen. Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes neues Jahr 2015! Ihr Sennfelder Posaunenchor Choralblasen zum Jahreswechsel An Silvester findet wieder wie jedes Jahr um 24.00 Uhr das Choralblasen zum Jahreswechsel vom Turm der Evang. Dreieinigkeitskirche statt. Ihr Sennfelder Posaunenchor Sennfeld Neujahrsblasen 2015 auf dem Plan Wie bereits in den Jahren 2000, 2005 und 2010 so veranstaltet die Gemeinde auf vielfachen Wunsch auch am Neujahrstag 2015 um 11.00 Uhr (nach den Gottesdiensten) ein Neujahrsblasen auf dem Plan. Beginnen werden die Schützen mit ihren Böllern. Die musikalische Ausgestaltung hat der Evang. Posaunenchor und die Trachtenkapelle übernommen. In diesem Jahr bietet wieder der Trachtenverein allen Zuhörern kostenfrei ein Glas Sekt an. Bereits heute ergeht herzliche Einladung an die gesamte Bevölkerung. Ist es doch eine gute Gelegenheit, sich gegenseitig ein gutes neues Jahr zu wünschen. Herzliche Grüße aus dem Rathaus! Ihr Bürgermeister Emil Heinemann Sennfeld Mit dieser Ausgabe verabschieden wir uns von Ihnen für das Jahr 2014 und wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins NEUE JAHR. Ihr REVISTA-VERLAG Mitarbeiter und Geschäftsführung Redaktionsschluss am Freitag Wegen des Feiertages am . Januar (Hl. Drei Könige) muss der Redaktionsschluss für Ausgabe Nr. auf Freitag, 02.01.15, 12.00 Uhr vorverlegt werden. Wir bitten um rechtzeitige Abgabe der Berichte und Termine bei der Gemeinde. Revista Verlag - - - - - Aufmerksamkeit und Vorsicht. Stellen Sie rechtzeitig auf Winterreifen um und legen Sie, wenn nötig, rechtzeitig Schneeketten an. Sobald Sie auf Kreuzungen oder Einmündungen zufahren, nehmen Sie den Fuß rechtzeitig vom Gas! Schätzen Sie Entfernungen richtig ein - bei Schnee und Eis wird Ihr Bremsweg länger! Achten Sie auf Kinder mit Schlitten oder Ski - Rücksicht zahlt sich immer aus. Bei Tauwetter und damit Schneematsch am Straßenrand, bitte auf Fußgänger Rücksicht nehmen - fahren Sie langsam. Mit freundlichen Grüßen - und kommen Sie gut durch den Winter Ihre Straßenverkehrsbehörde Öffnungszeiten Rathaus und Bauhof Am Heilig Abend und an Silvester bleiben das Rathaus und der Bauhof geschlossen. Ansonsten sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. Silvesternacht - bitte keine Scherben In den letzten Jahren wurde immer häufiger beobachtet, dass im gesamten Ortsbereich, vor allem jedoch in der Hauptstraße und gerade am Plan vor der Kirche, Sekt- und Bierflaschen geworfen und am Boden zerschmettert werden. Die Bevölkerung wird daher aufgerufen, dabei mitzuwirken, dass derartiger Unfug heuer und in Zukunft unterbleibt. Durch die Scherben können Autoreifen beschädigt oder zerstört werden. Gleiches gilt auch für Feuerwerkskörper, welche schwere Verletzungen oder Brandschäden durch leichtsinnigen Umgang verursachen können. Um Beachtung wird daher dringend gebeten. Verwaltung bleibt am 02.01.2015 geschlossen. Die Gemeindeverwaltung Sennfeld und der Bauhof sind am Freitag, den 02.01.2015 geschlossen. Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehr - Probealarm - Voranzeige Der nächste Probealarm wird am Samstag, 03.01.2015 zwischen 11.45 und 12.00 Uhr ausgelöst. Amtsleitung Gemeinde Sennfeld Woche für Woche, bei Wind und Wetter, sind unsere Austräger für Sie unterwegs Kompostierungsanlage Am Prünkel Von Dezember bis Februar bleibt die Kompostierungsanlage geschlossen. Die Kompostierungsanlage muss drei Monate geschlossen bleiben, um in den Genuss des Gütesiegels „Qualitätskompost“ zu kommen. Christbäume können im Bauhof abgegeben werden. Dauerregeln für das Verhalten im winterlichen Straßenverkehr Liebe Verkehrsteilnehmer/innen! Auf folgende Regeln sollten Sie im winterlichen Straßenverkehr immer achten, damit Sie gut und unfallfrei über diese frostige Jahreszeit kommen: - Beachten Sie den Außentemperaturanzeiger - bei Minustemperaturen Glättegefahr - Stellen Sie unbedingt Ihre Fahrweise auf die winterlichen Straßenverhältnisse um. Schnee und Eis erfordern mehr Der Gesetzgeber fordert ab 2015 in vielen Bereichen, auch für die Zustellung von Gemeindeblättern, einen Mindestlohn. Das aktuelle Abrechnungsmodell, pro Stück, mit einem Stücklohn der zwar über dem marktüblichen Preis liegt, aber an den Mindestlohn nicht herankommt, ist damit überholt. Um den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zahlen zu können, kommen wir nicht umhin, den Abopreis für das Druckprodukt anzupassen. Er beträgt deshalb ab dem 1.1.2015 für Sie 4,49 Euro im Monat inkl. Trägerlohn. Dies bedeutet einen Jahrespreis von 53,89 Euro inkl. MwSt, der für Sie bequem, wie gewohnt, abgebucht wird. In diesem Preis enthalten sind für das Jahr 2015 10% Treuerabatt. Diesen Rabatt trägt der Verlag. Dafür erhalten Sie wie gewohnt das Gemeindeblatt als Wochenbegleiter zuverlässig in Ihren Briefkasten zugestellt. Unser Versprechen: Die Druckqualität mit dem farbigen Titel und der hohen Qualität im Innenteil, sowie die hohe Papierqualität bleibt Ihnen genauso wie die zuverlässige Zustellung erhalten. Für den gewohnt interessanten und lesenswerten Inhalt sorgt weiterhin Ihre Gemeinde. Bei Fragen bezüglich der Preisanpassung können Sie sich gerne an mich direkt unter meiner Durchwahl 09721/3871920 oder an unsere Zentrale unter 09721/387190 wenden. Florian Kohl, Geschäftsleitung Sennfeld Ablesen der Wasseruhren Die Wasseruhren werden ab Dezember 2014 bis Mitte Januar 2015 in den Haushalten abgelesen. Landkreis Schweinfurt - Abfall aktuell Vollzug der Abfallgesetze und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Schweinfurt; Änderung des Hausmüllabfuhrplanes; Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle Weihnachten und Silvester geschlossen; Geänderter Öffnungstag an der Kompostanlage Gerolzhofen im Januar 2015 Aufgrund der bevorstehenden Weihnachtsfeiertage, Neujahr und Hl. Drei Könige ändert sich die Müllabfuhr wie folgt: (keine Änderung des bestehenden Abfuhrkalenders!) normaler Abfuhrtag: Montag 22.12.2014 Dienstag 23.12.2014 Mittwoch 24.12.2014 Donnerstag 25.12.2014 Freitag 26.12.2014 Donnerstag 01.01.2015 Freitag 02.01.2015 geänderter Abfuhrtag: Samstag 20.12.2014 Montag 22.12.2014 Dienstag 23.12.2014 Mittwoch 24.12.2014 Samstag 27.12.2014 Freitag 02.01.2015 Samstag 03.01.2015 (vorgefahren) (vorgefahren) (vorgefahren) (vorgefahren) Dienstag 06.01.2015 Mittwoch 07.01.2015 Donnerstag 08.01.2015 Freitag 09.01.2015 Mittwoch 07.01.2015 Donnerstag 08.01.2015 Freitag 09.01.2015 Samstag 10.01.2015 Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle: Am Mittwoch, 24.12.2014 und 31.12.2014 ist das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle geschlossen. Geänderter Öffnungstag an der Kompostanlage Gerolzhofen im Januar 2015: Die Kompostanlage Gerolzhofen hat am Samstag, den 10.01.2015 (anstelle des 03.01.2015) von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Schweinfurt, 25.11.2014 Landrat Töpper Notfalldienst für Ausweise und Pässe Die Gemeinde Sennfeld stellt für ihre Bürger einen Notfalldienst für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen sowie die Ausstellung und Verlängerung von Kinderausweisen. Sollte aus dringenden und unaufschiebbaren Gründen eine kurzfristige Ausstellung bzw. Veränderung der vorgenannten Dokumente auch außerhalb des Dienstbetriebes in der Gemeindeverwaltung notwendig werden, wenden Sie sich bitte an Herrn Detlef Bauer, Tel. 09721/7305553 Laufende Bücherangebote Ihrer Gemeinde Folgende sehr schöne und interessante Bücher hält die Gemeinde für Sie zum Kauf bereit: Trägs Wirtschaft. Die Geschichte einer fast vergessenen Sennfelder Gaststätte und ihrer Besitzer von Douglas Dashwood-Howard - Preis 23,00 E „Das Kriegerdenkmal 1870 - 1871 in Sennfeld” von Douglas Dashwood-Howard - Preis 15,00 E Bildband - Sennfeld/Heimat in Franken - Preis 18,00 E Ortschronik - Sennfeld/Geschichte eines ehemals freien Reichsdorfes in Franken - Preis 26,00 E Geschichte der fränkischen Reichsdörfer Gochsheim u. Sennfeld - Preis 15,00 E (im Rathaus Gochsheim erhältlich) Sennfelder Heimatbuch - Preis 4,50 E „Die Vogelwelt von Sennfeld in den letzten 100 Jahren” Helmut Bandorf - Preis 24,00 E Fränkische Mundartgedichte von Ilse Jurisch - Preis 5,00 E Die Geschichte von Bad Sennfeld, 1841 - 1947 von Douglas Dashwood-Howard - Preis 35,00 E 2. erweiterte Auflage Das Bootsunglück auf dem Sennfelder See am 31. Januar 1861 von Douglas Dashwood-Howard - Preis 20,00 E Reise durch Schweinfurt und das Schweinfurter Land von B. Merz / U. Ratay - Preis 16,95 E Bildband „Schweinfurt und das Schweinfurter Land” Preis 16,95 E Interessenten können während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung diese Bücher im Rathaus, Zimmer 2, einsehen und erwerben. Sennfeld Die Schweinfurter Marktbeschicker aus Sennfeld sind auf dem Marktplatz in Schweinfurt an folgenden Tagen: Dienstag und Freitag von 10.00 - 18.00 Uhr Mittwoch und Samstag von 07.00 - 14.00 Uhr Niederschrift Gemeinderat Sennfeld 16. sitzung am 09.12.2014 - öffentlich 3. Änderung des Bebauungsplan „Rempertshag“ der Gemeinde Sennfeld; hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Abstimmungsergebnis: Einstimmig. A) Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen 1. Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt 40.3, Bauleitplanung Schreiben vom 24.11.2014, Az. 40.3 – 610/2/4 – 178 Die Abteilung Bauleitplanung im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Zu 1.: Zur Erklärung der Planzeichen werden die im Planentwurf dargestellten gestrichelten Linien für die 25-m Zone (Grenze sturmwurfgefährdeter Bereich Waldrand) sowie die 50- und 100 m Zone (Vermeidung von Waldbränden), in die Planlegende aufgenommen und erläutert. Die Isophonlinien werden nach Abstimmung mit der Unteren Immissionsschutzbehörde entfernt, da sie für das Sondergebiet keine Relevanz haben. An diese Stelle tritt die Darstellung der für das SOGebiet maßgeblichen Grenzwertisophonlinie (50 dB(A)). Hierzu wird ergänzend auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde verwiesen. Zu 2.: Im Hinblick auf die Zweckbestimmung Gesundheitsversorgung, zusätzliche oder weitere nutzungsspezifische Angaben, über die bisher in den Bebauungsplanfestsetzungen Ziffern II.2.2 und II.2.3 enthaltenen hinaus, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gemacht werden. Aus Sicht der Gemeinde Sennfeld, würde eine Aufnahme weiterer oder beschränkender Nutzungen, die mögliche Verwendung des Grundstückes zu sehr beeinträchtigen. Mit den im Plan enthalten Vorgaben ist die Nutzung bzw. die Zweckbestimmung des Sondergebietes ausreichend bestimmt. Eine andere Bedeutung kommt einer möglichen Wohnnutzung zu. Diese soll ausnahmsweise nur für einen bestimmten Personenkreis und in einem quantitativ begrenzten Maß ermöglicht werden. Die zulässige Wohnnutzung wird durch folgende Festsetzung geregelt: „Ausnahmsweise zulässig sind Wohnungen für Inhaber/Eigentümer sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Die Fläche für Wohnungen im gesamten Sondergebiet darf insgesamt höchstens 3 % der max. zulässigen Geschossfläche betragen. Die Größe der einzelnen Wohnungen wird auf max. 100 m2 festgesetzt. Die Begründung des Bebauungsplanes wird durch entsprechende Aussagen hierzu ergänzt. 2. Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt 40.2, Bauamt Technik Schreiben vom 24.11.2014, Az. Nr. 40.2 Das Bauamt Technik im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Zu 1.: Die Lage des vorliegenden Änderungsbereiches innerhalb der Grenzen des Bebauungsplanes „Flachsleite“ wurde überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass sich die beiden Geltungsbereiche nicht berühren oder überlagern, sodass sich die Planänderung nicht auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Flachsleite“ auswirkt. Aus diesem Grund wird der Plantitel der vorliegenden Bebauungsplanänderung geändert und nur noch als 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rempertshag“ bezeichnet. Das laufende Änderungsverfahren wird mit diesem Titel weitergeführt. Geändere Öffnungszeiten während der Weihnachtsferien 2014/2015 Heiligabend 1. Feiertag 2. Feiertag Samstag Sonntag Montag Dienstag Silvester Neujahr Freitag Samstag Sonntag Montag H. D. Könige 24.12.14 25.12.14 26.12.14 27.12.14 28.12.14 29.12.14 30.12.14 31.12.14 01.01.15 02.01.15 03.01.15 04.01.15 05.01.15 06.01.15 Geschlossen Geschlossen 09:00-19:00 13:00-19:00 09:00-19:00 13:00-21:00 10:00-21:00 09:00-14:00 Geschlossen 10:00-21:00 13:00-19:00 09:00-19:00 13:00-21:00 09:00-19:00 Sennfeld Zu 2.: Die Hauptzufahrt ist an der nördlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Diese führt als 6 m breite Fahrgasse bis nahezu an das südliche Ende des Geltungsbereiches. Abzweigend hiervon sind, über bis zu 30 m lange und ebenfalls ca. 6 m breite Stichwege, die verschiedenen Gebäudekomplexe andienbar. Beidseitig der Fahrgassen situieren sich die Parkstände für Besucher und Mitarbeiter. Somit sind für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge ausreichende Fahr- und Stellflächen vorhanden. Bei der Genehmigungsplanung werden die einschlägigen Vorschriften zum Brandschutz (Feuerwehrumfahrt u.ä.) beachtet. Zusätzliche Zufahrten zur Reichsdorfstraße sind aus Gründen der geplanten Gebäudestellung nicht beabsichtigt. Zu 3.: Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Beschlussfassung zur Stellungnahme des Landratsamtes Schweinfurt, Bauleitplanung, verwiesen. 3. Landratsamt Schweinfurt, Hochbauamt 40.3, Untere Immissionsschutzbehörde Schreiben vom 21.11.2014, Az. Sg 40.3 Immissions-schutz/ Umweltschutzingenieure Die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Der Gemeinderat stellt zunächst grundsätzlich fest, dass im vereinfachten Bauleitplanverfahren gemäß § 13 BauGB weder ein Umweltbericht noch eine Umweltprüfung notwendig ist, weshalb auf entsprechende Ausführungen zum Umweltschutz bzw. die einzelnen Schutzgüter in den Planunterlagen verzichtet wurde. Hinsichtlich der Immissionsschutzbelange hat sich die Gemeinde Sennfeld bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rempertshag“ in den Jahren 2004 – 2006, intensiv mit den möglichen Lärmbeeinträchtigungen befasst. Zur Beurteilung des Verkehrs- und Freizeitlärms wurden verschiedene Gutachten auf der Grundlage der DIN 18005 erstellt, deren Ergebnisse in Abstimmung mit der Immissionsschutzbehörde in den Bebauungsplan eingeflossen sind. Festsetzungen zum Immissionsschutz für die Sondergebietsflächen wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht für notwendig erachtet. Anhand der Berechnungsergebnisse konnte festgestellt werden, dass keine aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Abschirmung des Verkehrslärms aus der St 2271 erforderlich sind. Hinsichtlich des Freizeitlärms, verursacht durch das westlich gelegene Sportgelände, werden die Grenzwerte durch eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem örtlichen Sportverein und der Gemeinde Sennfeld eingehalten. Auf die Ausführungen zum Lärmschutz, in der Begründung des bestehenden und rechtskräftigen Bebauungsplanes „Rempertshag“ mit 9. Änderung des Bebauungsplanes „Flachsleite“, wird verwiesen. Die im damals aufgestellten Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen, Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen zum Lärmschutz gelten unverändert (sh. Festsetzung Ziffer II.1 der vorliegenden Bebauungsplanänderung), die schalltechnischen Untersuchungen des Büros Weimann zum Verkehrs- und Freizeitlärm sind Bestandteil dieses Bebauungsplanes und somit auch von diesem Änderungsplan. Die im Bebauungsplan eingetragenen Isophonlinien wurden nachrichtlich aus den damaligen schalltechnischen Untersuchungen entnommen, und dokumentieren die Lage der WA-Flächen des Baugebietes „Rempertshag“ außerhalb der Grenzwerte. Die Gemeinde Sennfeld ist generell bestrebt, im Rahmen ihrer hoheitlichen Planungen auch – bzw. in diesem Fall die speziellen – Belange des Immissionsschutzes zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Planung wird lediglich die Zweckbestimmung des Sondergebietes verändert. Die vorher im lärmbeeinträchtigten Bereich festgesetzte Nutzung für ein Ladengebiet, ist hinsichtlich ihres Schutzgrades sicher mindestens gleichwertig zu beurteilen. Ein mit der geplanten Nutzung einhergehender erhöhter Anteil an Fahr- und Parkverkehr, oder lärmintensive Geräusche im Außenbereich, kann vom Gemeinderat im Vergleich nicht erkannt werden, sodass möglicherweise „veränderte“ Auswirkungen auf die angrenzenden WA-Flächen nicht auftreten. Ebenso sind durch die vorgesehene Nutzung keine Luftverunreinigungen zu erwarten, die für die Nachbarschaft schädliche Umweltbeeinträchtigungen darstellen könnten. Aufgrund der festgesetzten Nutzung bzw. der Zweckbestimmung des Sondergebietes, wird davon ausgegangen, dass hinsichtlich des Lärmschutzes der Schutzgrad eines Mischgebietes besteht. Damit gelten gemäß DIN 18005 Orientierungswerte von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Gemäß dem v.g. Schallgutachten werden die Grenzwerte tagsüber eingehalten. 10 Sennfeld In der Nachtzeit können sich nur für einen kleinen Bereich (ca. 100 m2 Fläche, nordöstliche Ecke) innerhalb der vorgesehenen Baugrenzen Überschreitungen um etwa 1 dB(A) ergeben. Die im Planentwurf bislang eingetragenen Isophonlinien werden entfernt, da diese nur für die WA-Flächen des Baugebietes „Rempertshag“ relevant sind. Ersatzweise wird die für das vorgesehene Sondergebiet maßgebliche 50 dB(A)-Linie aus dem Gutachten des Büros Weimann eingetragen. Zur Vermeidung immissionsschutzrechtlicher Konflikte im Hinblick auf die ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung, wird die Baugrenze im v.g. überstrichenen Bereich zurückgenommen und auf eine Länge von etwa 15 m entlang der maßgeblichen Grenzwertisophonlinie 50 dB(A) geführt. Somit sind schutzbedürftige Wohn- oder Aufenthaltsräume im für das Sondergebiet relevanten Lärmbereich nicht zulässig. Lärmvorsorgemaßnahmen in Form von Bebauungsplanfestsetzungen sind deshalb nicht notwendig. Die konkrete bzw. die mit der Planänderung vorbereitete künftige Nutzung (Gesundheitsversorgung), wäre gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO generell auch in einem WA-Gebiet möglich, sodass hinsichtlich des immissionsschutzrechtlichen Schutzgrades auch diese Einstufung plausibel erscheint. Unter der Berücksichtigung, dass die nur ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung in einem nur sehr untergeordneten (Größen)Verhältnis zur festgesetzten Nutzung Gesundheitsversorgung steht, und Wohnungen nur für einen begrenzten Personenkreis zulässig sind, ist jedoch der Schutzgrad eines Mischgebietes, den im Sondergebiet zulässigen Nutzungen am ähnlichsten. Die im nördlich gelegenen Industriegebiet möglichen Nutzungen, werden bisher bereits durch das gegenüberliegende Wohnbaugebiet „Flachsleite“ sowie das Wohnbaugebiet „Rempertshag“ eingeschränkt. Aufgrund des, im Vergleich eines WA-Gebietes mit einem MI-Gebiet schlechteren Schutzgrades, führt dies für die Sondergebietsflächen zu keiner stärkeren Einschränkung. Ebenso sind durch die Sondergebietsflächen keine Beschränkungen für die gewerblich/industriellen Flächen erforderlich. Insgesamt wird der Verkehr innerhalb des Sondergebietes derart geregelt, dass keine negativen Auswirkungen für die umliegenden WA-Flächen zu erwarten sind. Die Parkflächen sind, wie schon in der Vorgängerfassung des Bebauungsplanes, im rückwärtigen, zum Wald gelegenen Grundstücksbereich geplant. Zur Verdeutlichung dieser Regelung wird, wie in den bisherigen Planentwürfen zum Baugebiet bereits enthalten, ein separates Planzeichen (Schraffur) eingefügt, wonach Stellplätze und/oder Garagen im gekennzeichneten Bereich nicht zulässig sind. Dabei wird zum südlich des Sondergebietes gelegenen WA-Gebiet ein Mindestabstand von 30 m eingehalten. Die künftigen Gebäude müssen entlang der Reichsdorfstraße, innerhalb der festgesetzten Baugrenzen angeordnet werden, sodass durch die neuen Baukörper zusätzlich die östlich gelegenen WA-Flächen, vom Verkehrslärm auf der geplanten Grundstückszufahrt und den Parkständen des Ärztehauses, abgeschirmt werden. Zusammenfassend ist der Gemeinderat der Auffassung, dass damit die immissionsschutzrechtlichen Belange in einem ausreichenden Maß gewürdigt wurden bzw. werden. Um dies zu dokumentieren, wird die Begründung des Bebauungsplanes analog zu den v.g. Ausführungen ergänzt. 4. Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt Schreiben vom 13.11.2014, Az. 22 – 572/1/2 Das Gesundheitsamt im Landratsamt Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Das Gesundheitsamt hat bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2004 verschiedene Anregungen vorgebracht. Diese bezogen sich auf die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Emissionen aus der Bundesautobahn A 70 und die Spielplatzgestaltung. Die Stellungnahmen wurden damals ordnungsgemäß abgewogen und innerhalb der Bauleitplanung berücksichtigt. Zwischenzeitlich ist das Baugebiet „Rempertshag“ erschlossen, der Lärmschutzwall an der A 70 wurde errichtet. Durch die im vorliegenden Verfahren geplante Nutzungsänderung, entstehen somit hinsichtlich der damals vorgebrachten Anregungen, keinerlei neuen oder veränderten Gesichtspunkte, die einer erneuten Abwägung im Gemeinderat bedürfen. 5. Kreisbrandrat Holger Strunk, Essleben Schreiben vom 30.10.2014, Az. Strunk Der Kreisbrandrat des Landkreises Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Das gesamte Baugebiet wurde bereits erschlossen, für den vorliegenden Planbereich ergeben sich keine Veränderungen hinsichtlich der (Lösch)Wasserversorgung oder die Befahrbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge. Die Zufahrten und Zugänge zu den Schutzobjekten werden im jetzt vorliegenden Änderungsbereich, nach DIN 14090 Flächen für die Feuerwehren auf Grundstücken ausgeführt. 6. Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Memmelsdorf Schreiben vom 11.11.2014, Az. P-2014-4191-1_S2 Der Bayer. Landesamt für Denkmalpflege hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Die Hinweise zu den bau- und kunstdenkmalpflegerischen bzw. den bodendenkmalpflegerischen Belangen nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis. Die Bedingungen des Art. 8 DSchG, wie beim Auffinden von Bodendenkmälern zu verfahren ist, sind im rechtskräftigen Bebauungsplan „Rempertshag“ nachrichtlich übernommen. Diese gelten für den vorliegenden Änderungsplan unverändert weiter (sh. Ziffer IV.1 des Bebauungsplanentwurfes). Die Belange des Denkmalschutzgesetzes sind demnach in ausreichender Art und Weise bereits gewürdigt. 7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schweinfurt, Bereich Forsten, Schreiben vom 18.11.2014, Az. 7716.2 Der Bereich Forsten des AELF Schweinfurt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Die Gemeinde Sennfeld hat sich bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Rempertshag“ in den Jahren 2004 – 2006 mit der Sturmwurfgefahr bezüglich der am Waldrand stehenden Bäume befasst. Der sturmwurfgefährdete Bereich (25 m-Zone) wurde als optischer Hinweis für die Bauwerber bzw. Planer auch in den vorliegenden Änderungsplan übernommen. Auf Anregung des Landratsamtes Schweinfurt, wird die zeichnerische Darstellung noch in der Planlegende erläutert, sodass die Planlesbarkeit diesbezüglich verbessert wird. Wie bereits in der Stellungnahme erwähnt, liegt lediglich eine kleine Ecke im Nordwesten des Sondergebietes, innerhalb des real sturmwurfgefährdeten Bereiches (sh. eingetragene 25 m-Zone). Zur Sicherung des geforderten Abstandes von 30 m sowie zur Verkehrssicherung, wird die Gemeinde Sennfeld als Waldeigentümerin, die in der Stellungnahme vorgeschlagene Durchforstung in einem 5 m breiten Streifen entlang des Weges (Fl.Nr. 2601/34) vornehmen, und in Abstimmung mit dem Forstamt die Bäume 1. Ordnung roden. Nach Rücksprache mit der Forstbehörde kann dies für die Gemeinde Sennfeld kostenneutral erfolgen, da noch keine Gebäude oder sonstigen Einrichtungen vorhanden sind, die im Zuge der Fällarbeiten geschützt werden müssen. Die Baumrodungsarbeiten sollten noch im 1. Quartal des Jahres 2015 erfolgen. Eine Verschiebung der Baugrenze auf einen Abstand von 25 m zur rückwärtigen Grundstücksgrenze, hält der Gemeinderat infolge dessen für nicht notwendig. 8. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg Schreiben vom 20.11.2014, Az. LD-B - G 4622 Das Amt für Ländliche Entwicklung hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Das Vorhaben zur Errichtung eines Ärztehauses, einschließlich der erforderlichen Stellplätze, bedingt – abhängig von den Planungen des Investors bzw. Betreibers – auch eine gewisse Größenordnung. Innerorts bzw. im Altortbereich stehen keine ausreichend bemessene Grundstücke oder Bauflächen für die Realisierung des Vorhabens zur Verfügung. Wie in der Begründung zum Bebauungsplan bereits einleitend erläutert, ist die Gemeinde Sennfeld, seit der Verwirklichung des Baugebietes „Rempertshag“, gewillt, die Sonderbauflächen einer sinnvollen und der gemeindlichen Infrastruktur zuträglichen Nutzung zuzuführen. Mit der im vorliegenden Bebauungsplan vorgesehenen Änderung der zugelassenen Nutzungen, besteht nunmehr die Möglichkeit dazu. Zudem wird festgestellt, dass der vorgesehene Standort auch in unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle an der St 2271 liegt, womit das Ärztehaus gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden ist. Eine direkte fußläufige Verbindung zur nördlich des Standortes angrenzenden Wendeanlage ist bereits vorhanden, sodass „kurze Wege“ – auch für die Bürger der Kommunalen Allianz „Schweinfurter Mainbogen“ – garantiert sind. Zur Erhaltung und Förderung des Altortbereiches stellt die Gemeinde Sennfeld fest, diese Zielsetzung mit anderen Maßnahmen im Innerort zu unterstützen. 9. Bayer. Landesamt für Umwelt, Augsburg Schreiben vom 03.11.2014, Az. 15-8681.1-67315/2014 Das Bayer. Landesamt für Umwelt hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Die Ausführungen des Landesamtes für Umwelt nimmt die Gemeinde Sennfeld dankend zur Kenntnis. Hinsichtlich der örtlich bzw. regional zu vertretenden Belange wurden sowohl das WWA Bad Kissingen, als auch die verschiedenen Fachstellen (z.B. Naturschutz- und Immissionsschutzbehörde) am Bebauungsplanverfahren beteiligt. Die vorgebrachten Einwände bzw. Anregungen wurden bzw. werden gemeindlich abgewogen und in der Bebauungsplanung berücksichtigt. 10. Gemeinde Schonungen Email vom 20.11.2014, Az. Uta Feser Die Gemeinde Schonungen hat mit o.g. Email zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Einer Fristverlängerung bis zum 22.12.2014 für eine Stellungnahme zum Bebauungsplan, kann der Gemeinderat aus verfahrenstechnischen Gründen nicht zustimmen. Die Gemeinde Schonungen hat im weiteren Verfahrensablauf (erneute Einholung der Stellungnahmen) nochmals die Möglichkeit zum Bebauungsplanvorhaben der Gemeinde Sennfeld Stellung zu nehmen. 11. Gemeinde Schwebheim Schreiben vom 14.11.2014, Az. VK-sch Die Gemeinde Schwebheim hat mit o.g. Schreiben zur Änderung des Bebauungsplanes Stellung genommen. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Hierzu beschließt bzw. stellt der Gemeinderat folgendes fest: Die Anregungen der Gemeinde Schwebheim werden dankend vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinde Sennfeld ist bestrebt, die Zuwegung zum Ärztehaus möglichst barrierefrei zu gestalten. Der Gehweg von der Bushaltestelle zum Ärztehaus ist bereits jetzt barrierefrei begehbar. Über einen abgesenkten Bordstein kommt man barrierefrei über die Straße. Ein gekennzeichneter Fußgängerübergang zum Ärztehausgrundstück wird anlässlich der nächsten allgemeinen Verkehrsschau der Gemeinde Sennfeld (wahrscheinlich im Frühjahr 2015) mit dem Landratsamt Schweinfurt und Polizeiinspektion Schweinfurt diskutiert und geprüft. Die Haltestelle im Wendekreis zwischen der St 2271 und dem Sondergebiet ist eine Haltestelle, die die Gemeinde Sennfeld errichtet hat und deren Nutzung im Nahverkehrsplan als Maßnahme umzusetzen ist. Diese Umsetzung praktizieren bereits die Stadtbusse der Stadtwerke Schweinfurt mit bevorrechtigter Einfahrt in die Kreuzung an der LSA. Aber auch für die Linie 8137 ist im Nahverkehrsplan diese Änderung mit Nutzung der neuen Haltestelle vorgesehen. Das Staatl. Bauamt wurde um Zustimmung zur Umrüstung ihrer LSA am 02.12.2014 angefragt; die Antwort steht noch aus. Hinsichtlich der Kosten für die technische Umrüstung der Busse und der LSA wurden die ungefähren Kosten der Gemeinde Schwebheim mitgeteilt. Die Entscheidung des Schwebheimer Gemeinderats steht ebenfalls noch aus. Im übrigen sind diese Anregungen in der baulichen Umsetzung des Projektes zu lösen und zu klären und nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung. B) Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der vom Büro Hahn, Architekten + Ingenieure auf der Grundlage der vorangegangenen Beschlüsse überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung, wird vom Gemeinderat in der Fassung vom 09.12.2014 gebilligt. Die Verwaltung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beauftragt, die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut eine Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplan einzuholen. Aufstellung des Bebauungsplans „Altes Bauteilwerk“ der Gemeinde Sennfeld; hier: Satzungsbeschluss Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Sennfeld 11 Der vom Architekturbüro Peichl + Metz, Bergrheinfeld, ausgearbeitete Bebauungsplan „Altes Bauteilwerk“ in der Fassung vom 28.10.2014 wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan „Altes Bauteilwerk“ in der Fassung vom 28.10.2014 wird hiermit gebilligt. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Tiefer Graben“ und 6. Änd. des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schonungen; hier: Beteiligung als Träger Öffentlicher Belange Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Die Belange der Gemeinde Sennfeld werden weder durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Tiefer Graben“ noch durch die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schonungen berührt. Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage Reichsdorfstraße 26, Fl. Nr. 2624/3 Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich Wandhöhe und Haustiefe wird zugestimmt. Konzept zur fahrradtouristischen Aufwertung der Mainroute Süd Abstimmungsergebnis: Einstimmig. "Der Gemeinderat stimmt dem von Ludwig und Höhe erstellten Konzept zur fahrradtouristischen Aufwertung der Mainroute Süd unter Beachtung und Klärung der im Sachverhalt (unten) aufgeworfenen Fragen und Anregungen zu: a) Bei dem Stichweg vom Hauptweg durch die Wehranlagen in Richtung SW ist völlig unklar wie man bei der Cramer-Mühle über den Main kommen will. Der Weg soll dort nicht enden, sondern Richtung Museum Schäfer und Marktplatz weiterführen. Ursprünglich war auch der Weg am Sennfelder See (Seekreuz) entlang, dann durch die Allee Richtung St 2272 und dann nach rechts Richtung Ludwigsbrücke und dann weiter Richtung Museum Schäfer usw. angedacht. Offenbar ist man davon abgerückt und führt den Weg an unserem See (Seekreuz) entlang, dann nur ein kleines Stück durch unsere Allee und dann gleich nach rechts Richtung Haupteingang Sport- und Freizeitanlage und dann weiter Richtung Wasserfassung Stadtwerke usw.! Wie hat man sich gedacht, bei der Cramer-Mühle über den Main zu kommen (erst Saumain und dann Main)? Dies sollte geklärt werden. b) An der Abzweigung von der Weyerer Straße kommend nach rechts in die Reichelshofer Straße (bei unserem Lehrergärtchen) muss ein Hinweisschild Richtung Plan/Alter Dorfgerichtsplatz/Rathaus/Evang. Dreieinigkeitskirche 30 m. Dort am Rathaus ist die Informationstafel in Folge der touristischen Hinweistafeln auf der BAB A 70 zu sehen. Dieser kurze Stich vom Hauptweg weg ist historisch insbesondere in der Einzigartigkeit des ehemaligen fränkischen Reichsdorfes begründet und muss auch für unsere Radfahrer touristisch erlebbar sein. c) An der Kreuzung Biotopverbund Sennfeld 2000/Reichelshofer Straße am Reichelshofer Graben muss dieser ökologisch wichtige und einmalige Biotopverbund im Landkreis für alle Radler besonders erlebbar gemacht werden. Bürgermeister Heinemann hat dort bereits vor Jahren eine allgemeine Biotop-Infotafel erstellen lassen und vor kurzem wurde spezifisch für dieses wertvolle ökologische grüne Band durch unsere Flur eine eigene Infotafel erstellt. In der Karte und in der Beschreibung muss hierauf eigens eingegangen werden. Eine kleine Audiostation (ähnlich wie im Pavillon KK+R) ist dort äußerst wirkungsvoll und wird zur Identifikation der Radfahrer mit Natur und Umwelt (Umweltschutzgedanke) wirksam beitragen. Nur wer unsere Umwelt und Natur kennt, kann sich auch für sie einsetzen. d) Wir hatten schon immer geplant auch den Natur- und Umweltgarten Reichelshof in dieses Projekt aufzunehmen. Dies wurde auch den Betreibern immer signalisiert. Deshalb muss auch dieser Natur- und Umweltgarten Reichelshof in die Karte und in die Beschreibung aufgenommen werden. Weitere Hinweise sollten überdacht werden. Der Gemeinderat möchte, dass die Umweltstation in die Karte mit aufgenommen wird. Er möchte nicht, dass im Zuge dieses Projektes Hinweisschilder aufgestellt werden, die auf den Umweltgarten hinweisen. Hier wäre noch zu prüfen, ob der Umweltgarten damit einverstanden ist oder ob in Rechte des Umweltgartens eingegriffen wird. e) Die Bezeichnung "Aussichtsplattform" entspricht nicht der von uns gewählten Bezeichnung und trägt somit nur zur Verwirrung bei. Sie 12 Sennfeld muss richtig lauten "Aussichtskanzel Maintalblick"! So sind auch u.a. die Hinweistafeln an den angrenzenden Straßen beschriftet. f) Für die Radfahrer, die auf dem Radweg von Weyer/Schonunger Bucht in Richtung Sennfeld fahren, muss unten vor der Steigung Richtung Reichelshof eine Richtungs- und Hinweistafel erstellt werden, damit sie auch wirklich die Anhöhe hoch und nach Sennfeld fahren. Wir waren uns im Sommer bei unserer Fahrt einig, dass genau dort die Gefahr besteht, dass Radfahrer dort nach rechts gleich Richtung Wehranlagen/oberes Wehrhäuschen fahren und dann Sennfeld links liegen lassen. Das passiert uns nicht, wenn wir die Radler durch unsere interessanten Hinweise (Aussichtskanzel Maintalblick, Biotopverbund Sennfeld 2000, Lehrgarten und Aktionspavillon KK+R, Aussichtsrastplatz Helle Lohe) neugierig machen. Deshalb zwingend notwendig diese Richtungs- und Hinweistafel. g) Es wird empfohlen, an der Untereuerheimer Brücke eine bessere Hinweisbeschilderung, die auf die MainRoute Süd führt anzuregen und wenn möglich anzubringen. h) Die Karte sollte für GPS herunterladbar sein - ähnlich wie Geocaching. i) Die Ladestation für E-Bikes am Rathaus in Sennfeld sollte mit aufgenommen werden. j) Am Gemüsepavillon sollte ein Zeichen für ein öffentliches WC in der Karte aufgenommen werden. Anschaffung neuer Feuerwehrfahrzeuge durch die FFW Sennfeld Wie Zweiter Bürgermeister Helmut Heimrich berichtet, wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 28.10.2014 die Planung der Freiwilligen Feuerwehr Sennfeld für die Beschaffung von zwei neuen Feuerwehrfahrzeugen vorgestellt. Dieses Konzept wurde der Regierung von Unterfranken weitergeleitet. Die Regierung von Unterfranken teilte daraufhin folgendes mit: Nach den Unterlagen der Regierung von Unterfranken hat die Freiwillige Feuerwehr Sennfeld derzeit folgende Fahrzeuge: LF 16/12 aus dem Jahr 2002 LF 16/TS aus dem Jahr 1990 LF 8 aus dem Jahr 1987 TLF 16/25 aus dem Jahr 1981 MZF aus dem Jahr 1996 Aus fachtechnischer Sicht der Regierung von Unterfranken wird folgendes geraten: Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Frist in allen Gemeinden eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotential und die vorhandenen gemeindlichen Gefahren-abwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und ggf. Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziffer 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen. Die Erstellung eines solchen Feuerwehrbedarfsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Die Beteiligung des örtlichen Kommandanten und des örtlich zuständigen Kreisbrandrats ist sinnvoll und anzuraten. Aufgrund der geplanten Fahrzeugbeschaffung sollte die Gemeinde Sennfeld einen solchen Feuerwehrbedarfsplan erstellen. Hier sollte insbesondere eine Gefährdungsanalyse erstellt werden. Insbesondere sind folgende Punkte zu bewerten: • Größe, Lage, Einwohner • Topographie • Flächennutzung • Einrichtungen mit besonderen Risiken • Besonders schützenwerte Objekte • Löschwasserversorgung Danach sollte die Ausstattung der Feuerwehr festgelegt werden. Insbesondere sind hier folgende Punkte zu bewerten: • Personalstand (insbesondere Anzahl der Atemschutzgeräteträger) • Schlüssiges Fahrzeugkonzept unter Berücksichtigung der benachbarten Feuerwehren. Die Regierung von Unterfranken bittet daher im Vorgriff auf ein gemeinsames Gespräch, die beiden angesprochenen Punkte zu bewerten und das Ergebnis mitzuteilen. Diese Mitteilung dient dem Sennfelder Gemeinderat zur Information und wurde der Freiwilligen Feuerwehr Sennfeld zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Staatsstraße 2271 SW – Gerolzhofen; hier: Anfrage GR Schömig wegen Lärm, Radweg, Fußgängerampel und Ampelanlage Folgende vier Punkte wurden von Herrn Gemeinderat Schömig am 26.11.2014 angefragt: 1. St 2272, Radweg bei der Fa. Wadenklee: Laut der Mitteilung im Sennfelder Gemeinderat und in den Sennfelder Nachrichten vom Oktober (oder November) 2013 sollte mit dem Ausbau der Staatsstraße im Bereich Wadenklee im Frühjahr 2014 begonnen werden. Seitdem hat sich leider nichts getan. Der Gehweg im Bereich der Fa. Wadenklee wurde auch nicht besser, der Baubeginn ist dringend! Wie ist der aktuelle Sachstand? 2. Ampelanlage St 2272 / St 2271 / Hauptstraße Sennfeld: Da nur noch sehr selten Züge fahren, sollte geprüft werden, ob im Bedarfsfall die Schranke durch einen Zugbegleiter von Hand geschlossen wird. Dies hätte den Vorteil, dass eine normale Ampelsteuerung eingebaut werden könnte, die weniger störanfällig ist. Sollten wieder mehr Züge fahren, könnte dann die Steuerung wieder angepasst werden. Der aktuelle Zustand ist für unsere Bürger nicht länger hinnehmbar! Werden Sie meinen Vorschlag dem Staatlichen Bauamt mitteilen? 3. St 2272, Lärm Gerolzhöfer Straße: Gibt es für den Bereich der Gerolzhöfer Straße ein Lärmschutzgutachten? Wenn ja, kann ich es einsehen? 4. St 2272, Fußgängerampel Gerolzhöfer Straße / Bereich Blumenstraße: Wir halten es für sicherer, wenn die Ampel erst auf Anforderung einschaltet. Das Grünsignal regt aus unserer Sicht die Autofahrer zum Rasen an, da diese noch die Ampel in der Grünphase überqueren möchten. Gibt es zu dieser Frage bereits eine Stellungnahme vom Staatlichen Bauamt? Wenn ja, kann ich die Stellungnahme einsehen? Die Gemeinde nimmt zu den obigen Punkten wie folgt Stellung: Zu 1. Auf Initiative von Bürgermeister Heinemann wurde das Projekt erst vom Staatl. Bauamt aufgenommen und die Stadt Schweinfurt mit ins Boot geholt. Nach längerer Vorlaufzeit wurde der Gemeinde am 08.07.2014 ein Vorschlag zur Kostenteilung zwischen Freistaat Bayern, Stadt Schweinfurt und Gemeinde Sennfeld vorgelegt. Dieser Vorschlag war für Bürgermeister Heinemann und die Verwaltung absolut inakzeptabel, da sich die Gemeinde an Baukosten für die Staatsstraße (Fahrbahn) beteiligen sollte und die Kostenbeteiligung für die Gemeinde bei um die 171.000 Euro lag. Über Herrn Wagensonner und Herrn Rost hat die Gemeinde im Sommer versucht, diesen Vorschlag abzuändern. Bei einem Termin im Staatl. Bauamt am 23.09.2014 wurde dieser Punkt von Herrn Habersack nochmals angesprochen. Herr Wacker, der den Vorschlag erarbeitet hat, hat zugesagt sich nochmals mit der Thematik zu beschäftigen und einen neuen Vorschlag der Kostenteilung zu erarbeiten. Bis heute wurde der Gemeinde kein neuer Vorschlag vorgelegt. Zu 2. Inzwischen ist die Ampelanlage erneut ausgefallen und es haben sich bereits mehrere Unfälle ereignet. Am 05.12.2014 fand hierzu ein Termin mit allen Beteiligten im Staatl. Bauamt statt – mit dem Thema weitere Maßnahmen. Auch die Gemeinde Sennfeld war hierzu eingeladen. Wie 2. Bürgermeister Heimrich berichtet, ist der ordnungsgemäße Betrieb der LZA BÜSTRA in der OD Sennfeld seit einem Blitzeinschlag am 20.11.2014 nicht mehr sichergestellt. Eine Ersatzteilbeschaffung ist äußert schwierig. Daher ist eine Erneuerung so schnell wie möglich anzustreben. Ein ordnungsgemäßer Betrieb kann durch die Fa. Siemens nicht sichergestellt werden. Die Besprechungsteilnehmer waren sich einig, dass ein kurzfristiger ordnungsgemäßer und verkehrssicherer Ablauf nur durch die Abschaltung/ Außerbetriebnahme der bestehenden instabilen LZA, den Einzug der beiden Linksabbiegespuren Schwebheim-Schweinfurt und Sennfeld-Gochsheim und eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der St 2271 erfolgen könne. Das Landratsamt Schweinfurt wird aufgrund der Tatsache, dass Gefahr im Verzug ist und um weitere Schäden zu verhindern eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Diese sollte bis zur Inbetriebnahme einer Behelfsampel gelten. Gleichzeitig wird das Staatl. Bauamt die Aufstellung einer Behelfsampel (ohne Bahnteil nur für die Straße) in die Wege leiten. Die Absicherung des Bahnübergangs kann aber weder durch die o.a. verkehrsrechtliche Anordnung, noch durch die BehelfsLZA sichergestellt werden. Den Ersatz der LZA-Kreuzung durch einen Mini- Kreisel wurde intensiv diskutiert und wird derzeit noch zurückgestellt. Zu 3. Nachdem die Gerolzhofer Straße eine Staatsstraße ist, war für die Anlieger auch immer das Straßenbauamt der Ansprechpartner. Soviel Bürgermeister Heinemann noch aus den 80er Jahren weiß, hat der Staat auf Antrag damals mehrmals Zuschüsse für Fenstersanierung gegeben und zwar aus Schallschutzgründen. Es könnte also durchaus sein, dass (zumindest damals) Schalluntersuchungen gemacht wurden. Wir in der Gemeinde haben jedenfalls keine Schallschutzgutachten. Das ist auch heute noch die Angelegenheit des Staates. Zu 4. Die Stellungnahme zu diesem Punkt ist beim Staatl. Bauamt angefordert, sie liegt der Gemeinde allerdings noch nicht vor. Sobald das der Fall ist, wird der Gemeinderat informiert. Verschiedenes a) Vereinszuschuss für die Naturfreunde Sennfeld und den Verein für Gartenbau und Landespflege e.V. 1906 Sennfeld Sichtlich erfreut berichtet 2. Bürgermeister Helmut Heimrich, dass sich der Naturfreundeverein Sennfeld und der Verein für Gartenbau und Landespflege e.V. 1906 Sennfeld für ihre Vereinszuschüsse im Jahr 2014 schriftlich bedankt haben. Die Vereine werden die Zuschüsse wieder für ihre Jugendarbeit, Gerätehallen und Ehrungen verwenden und bedanken sich hierfür sehr herzlich. Sie hoffen, dass die Gemeinde Sennfeld die Vereine auch im kommenden Jahr wieder finanziell unterstützen kann. c) Amtsblatt der Gemeinde Sennfeld „Sennfelder Nachrichten“ 2. Bürgermeister Heimrich berichtet dem Gemeinderat, dass der RevistaVerlag für das offizielle Amtsblatt der Gemeinde Sennfeld „die Sennfelder Nachrichten“ den Abo-Preis ab dem 01.01.2015 um 80 % erhöht hat. Die Gemeinde Sennfeld hat daraufhin zunächst den Vertrag mit dem RevistaVerlag zum 31.12.2015 gekündigt. Die Gemeinde möchte aber weiterhin mit dem Revista-Verlag im Gespräch bleiben, da dieser zugesagt hat, auch für eine Gesamtversorgung im Gemeindegebiet attraktive Preise machen zu können. Der Revista-Verlag wird der Gemeinde Sennfeld im neuen Jahr ein entsprechendes Angebot machen. Dieses wird dann dem Gemeinderat vorgestellt. c) Sanierung der Schweizerstraße Hier: Feuchtigkeit am Anwesen Kritzner Auf eine Anfrage von Herrn Gemeinderat Schömig teilt 2. Bürgermeister Heimrich mit, dass im Jahr 2014 nur relativ geringe Schwankungen des Wasserstandes von 19 cm festzustellen waren. Hierbei lag das Maximum bei 3,08 m unter GOK = 210,85 m/NN am 12.09.2014 nach starken Regenfällen. Der niedrigste Wasserstand war am 07.07.2014 mit 3,27 m unter GOK = 210,66/NN festzustellen. Es gab somit im Jahr 2014 weder langanhaltende Niederschläge noch längere Trockenphasen, die zu extremen Schwankungen des Wasserspiegels hätten führen können. Der Gemeinderat zeigt sich mit dieser Information einverstanden. d) 5. Regionale Energietage im Mainbogen am 7. und 8. Februar 2015 Erfreut präsentiert 2. Bürgermeister Heimrich im Gemeinderat den offiziellen Flyer für die 5. Regionalen Energietage im Mainbogen am 7. und 8. Februar 2015 in Sennfeld. Ebenso präsentiert er das Programm für Samstag, 7. Feburar, und Sonntag, 8. Februar. Der 2. Bürgermeister wünscht sich für die Veranstaltung bereits heute einen guten Verlauf und zahlreiche Besucher. e) Worte des 2. Bürgermeisters zum Jahresschluss 2013 2. Bürgermeister Helmut Heimrich möchte am Jahresende 2014 vor dem Gemeinderat Bilanz ziehen. In 16 Sitzungen des Gemeinderats wurden über 220 Beschlüsse gefasst. Es fanden 16 Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses statt, 3 Sitzungen des Bau-, Liegenschafts- und Umweltausschusses, 3 Ortseinsichten, 2 Jugend-, Kultur- und Sportausschusssitzung, 2 Tage öffentliche Rechnungsprüfungssitzung, 3 Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates, 2 Sitzungen des Energiebeirates, 3 Informationssitzungen hinsichtlich Schule und Ärztehaus und 6 Sitzungen des Förderkreises Meduna/Sennfeld. Am 09.05.2014 fand der diesjährige Gemeindeempfang der Gemeinde Sennfeld statt. Bei diesem Gemeindeempfang wurden verdiente Gemeinderäte verabschiedet. Im Jahr 2014 erhielten ferner Herr Pfarrer Knauer die Silberne Bürgermedaille und Herr Diakon Walter Ledermann die Bronzene Bürgermedaille. Am 13.05.2014 fand die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderates statt. In der Grund- und Mittelschule Sennfeld wurde die energetische Sanierung fortgeführt. Die Praxisklasse Sennfeld 13 an der Mittelschule Sennfeld wurde wieder installiert und hierfür die sozialpädagogische Betreuung durch die Gemeinde bewilligt. In der Grundschule wurden die Bodenbeläge erneuert. Eine pädagogische Fachkraft für die Jugendsozialarbeit an Grund- und Mittelschule und für den Jugendtreff wurde installiert. Der Computerraum in der Mittelschule wurde für über 10.000 Euro neu ausgestattet. Auch wurde die Verlängerung der Mittagsbetreuung beschlossen. Die Breitbandversorgung in Sennfeld schreitet weiter voran. Ein höchster Standard für Sennfeld wird angestrebt. Im Mai 2014 konnte der Kräuter-, Kraut- und Rübenpavillon fertiggestellt und eingeweiht werden. Auch das Kriegerdenk-mal aus dem Jahr 1871 erstrahlt in neuem Glanz. Der Rathausanbau mit einem Kostenvolumen von ca. 1 Mio. Euro netto geht seiner Fertigstellung entgegen. Es ist ein lichtdurchfluteter schöner neuer Anbau, der das Rathaus sicherlich aufwerten wird. Am Plan ziert seit dem Sommer ein Trachtenpaar aus Bronze den Brunnen. Im August wurde der Spielenachmittag der Mainbogengemeinden wieder auf der Sport- und Freizeitanlage Sennfeld durchgeführt. Ein neues Traumschiff für unsere Kinder am idyllischen Sennfelder Badeplatz wurde installiert. Der erste Teil der Sanierung der Schweizerstraße wurde in Angriff genommen und fertiggestellt. Die Infrastruktureinrichtungen für Abwasser, Kanal, Wasserleitung, Strom usw. wurden verlegt bzw. erneuert. Der Mainbogenradweg (südliche Route) wurde seiner Bestimmung übergeben. Die wohl aber richtungsweisendste Entscheidung war wohl die Eröffnung eines Bieterverfahrens und der Beschluss hinsichtlich der Änderung der Sonder-gebietsfläche im Rempertshag, wo geplant ist, ein Ärztehaus zu errichten. Für das ehemalige Bauteilwerk der Firma Riedel wurde ein Bebauungsplan aufgestellt und hierfür der Satzungsbeschluss durchgeführt. Auch das Jahr 2015 verspricht vielfältige Aktivitäten in Sennfeld. So wird das 5. Internationale Varietefestival wieder nach Sennfeld auf die Sport- und Freizeitanlage vom 7. bis 17. Mai 2015 kommen. Der Vorsitzende 2. Bürgermeister Heimrich betont, dass wir nicht ohne einen gewissen Stolz zurückblicken können, kritisch in der Sache zu sein, einig im Ziel für unsere Gemeinde und ihre Bürger und demokratisch die Entscheidungen gemein zu akzeptieren und zu vertreten. In diesem Sinne bedankt er sich beim gesamten Gemeinderat für die Zusammenarbeit und wünscht den Gemeinderäten und den Familien ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Satzung der Gemeinde Sennfeld, Landkreis Schweinfurt, über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Altes Bauteilwerk“ Die Gemeinde Sennfeld erlässt aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern i. V. m. § 10 Baugesetzbuch folgende Satzung über den Bebauungsplan „Altes Bauteilwerk“. §1 Für die städtebauliche Ordnung in dem Baugebiet „Altes Bauteilwerk“ ist der am 09.12.2014 als Satzung beschlossene Bebauungsplan in der Fassung vom 28.10.2014 maßgebend. §2 Die Planzeichnung mit Zeichenerklärung und Textteil vom 28.10.2014 ist Bestandteil dieser Satzung. §3 Diese Satzung tritt mit ortsüblicher Bekanntmachung des Beschlusses über den Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) durch die Gemeinde Sennfeld vom 09.12.2014 in Kraft. Der Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung wird im Rathaus in Sennfeld während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Sennfeld, 12.12.2014 Gemeinde Sennfeld gez. Heimrich, 2. Bürgermeister 14 Sennfeld Wir gratulieren Frau Barth, Gisela 97526 Sennfeld, Kantstr. 23, am 20.12. zum 67. Geburtstag Herrn Schenk, Rainer 97526 Sennfeld, Friedhofstr. 25, am 20.12. zum 65. Geburtstag Frau Birkmeyer, Helma 97526 Sennfeld, Schweizerstr. 37, am 21.12. zum 73. Geburtstag Herrn Tischer, Helmut 97526 Sennfeld, Hauptstr. 53, am 21.12. zum 76. Geburtstag Herrn Pfister, Gerhard 97526 Sennfeld, Am Breiten Rain 31, am 23.12. zum 65. Geburtstag Frau Geyer, Gertrud 97526 Sennfeld, Hermann-Schumann-Str. 5, am 24.12. zum 85. Geburtstag Frau Leber, Elfriede 97526 Sennfeld, Am Felsenkeller 8, am 25.12. zum 87. Geburtstag Herrn Bandorf, Horst 97526 Sennfeld, Hermann-Schumann-Str. 6, am 26.12. zum 77. Geburtstag Frau Mühlpfort, Marie 97526 Sennfeld, Pfr.-Niedermeier-Str 1, am 28.12. zum 94. Geburtstag Herrn Wenzel, Manfred 97526 Sennfeld, Georg-Naß-Str. 3, am 29.12. zum 76. Geburtstag Herrn Wölfing, Gerhard 97526 Sennfeld, Ahornstr. 13, am 29.12. zum 70. Geburtstag Herrn Becker, Georg 97526 Sennfeld, Flachsleite 60, am 31.12. zum 80. Geburtstag Herrn Pape, Helmut 97526 Sennfeld, Schweizerstr. 68, am 31.12. zum 73. Geburtstag Frau Rieß, Hilde 97526 Sennfeld, Hauptstr. 59, am 31.12. zum 76. Geburtstag Frau Szolkovy, Betty 97526 Sennfeld, Am Partensee 3, am 31.12. zum 92. Geburtstag Frau Geyer, Elsa 97526 Sennfeld, Schweizerstr. 60, am 02.01. zum 75. Geburtstag Herrn Berlet, Bernd 97526 Sennfeld, Hauptstr. 80, am 03.01. zum 72. Geburtstag Frau Dedeoglu, Sakine 97526 Sennfeld, Birkenstr. 17, am 03.01. zum 72. Geburtstag Herrn Bandorf, Georg 97526 Sennfeld, Schweizerstr. 25, am 04.01. zum 80. Geburtstag Herrn Geyer, Manfred 97526 Sennfeld, Hauptstr. 3, am 04.01. zum 72. Geburtstag Herrn Gödel, Heinz 97526 Sennfeld, Neubrunnstr. 6, am 04.01. zum 65. Geburtstag Frau Ludwig, Erika 97526 Sennfeld, Schweizerstr. 64b, am 04.01. zum 72. Geburtstag Herrn Post, Kurt 97526 Sennfeld, Kreuzstr. 18, am 04.01. zum 67. Geburtstag Dienstag 30. Dezember 10.00 Uhr - 12.00 Uhr KreisLauf - Bewegungsgruppe, Senntrum 12.00 Uhr Offener Mittagstisch im Senntrum, Anmeldung bis Montag unter Tel. 7728-45 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Gemüsestube / Betreuungsgruppe-Demenzkranker -- Gebet für die Gemeinde /Info`s bei Frau Rabenseifner Tel. 68690 Herrn Brückner, Rudolf 97526 Sennfeld, Hauptstr. 7, am 05.01. zum 70. Geburtstag Silvester 31. Dezember 16.00 Uhr Ökum. Jahresschlussgottesdienst in der Kath. Kirch mit dem Posaunenchor 24.00 Uhr Turmblasen des Posaunenchors Frau Pietsch, Renate 97526 Sennfeld, Hermann-Löns-Str. 36, am 05.01. zum 70. Geburtstag Neujahr 01. Januar 10.00 Uhr Gottesdienst Herrn Schleier, Adolf 97526 Sennfeld, Kreuzstr. 2a, am 05.01. zum 75. Geburtstag Sonntag 04. Januar 9.30 Uhr Lektorengottesdienst Herrn Bauer, Siegfried 97526 Sennfeld, Sonnenstr. 11, am 08.01. zum 79. Geburtstag Dienstag 06. Januar 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst zu Epiphanias Herrn Fietz, Rudolf 97526 Sennfeld, Friedhofstr. 34, am 08.01. zum 90. Geburtstag Mittwoch 07. Januar 19.00 Uhr Ökum. Gesprächskreis „Bibel aktuell“, Kath. Elisabethzimmer Frau Görlinger, Marianne 97526 Sennfeld, Sonnenstr. 12, am 08.01. zum 75. Geburtstag Donnerstag 08. Januar Nach Vereinbarung Hauskreis Beate Trotzky 19.00 Uhr Frauenkreis, Senntrum 19.30 Uhr Sonnenstrahlchor, Senntrum Freitag 09. Januar 17.00 Uhr Mädchen-Jungschar 6-12 Jahre, Senntrum 19.00 Uhr Posaunenchorprobe, Senntrum Evang.Luth. Kirchengemeinde Sennfeld Wochenspruch: Freuet euch in dem Herrn allewege, und abermals sage ich: Freuet euch! Der Herr ist nahe! Philipper 4,4-5 Freitag 19. Dezember 17.00 Uhr Mädchen-Jungschar 6-12 Jahre, Senntrum 18.30 Uhr Adventsfenster Lektoren, Senntrum 19.00 Uhr Posaunenchorprobe, Senntrum Sonntag 21. Dezember 9.30 Uhr Abendmahlgottesdienst mit Posaunenchor 17.00 Uhr Waldweihnacht des Kigo + Krabbelgottesdienst, TP Plan 18.30 Uhr Adventsfenster Kigo, Plan Montag 22. Dezember 18.30 Uhr Adventsfenster Familie Volkmar, Eingang hinten, Joh.-Wenzel-Str. Dienstag 23. Dezember 10.00 Uhr - 12.00 Uhr KreisLauf - Bewegungsgruppe, Senntrum 12.00 Uhr Offener Mittagstisch im Senntrum, Anmeldung bis Montag unter Tel. 7728-45 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Gemüsestube / Betreuungsgruppe-Demenzkranker 18.30 Uhr Adventsfenster Familie Siegel, Hauptstr. 10 -- Gebet für die Gemeinde /Info`s bei Frau Rabenseifner Tel. 68690 Heilig Abend - 24. Dezember 16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel im Anschl. Choralblasen am Plan 22.00 Uhr Christnacht mit Posaunenchor 1. Weihnachtsfeiertag - 25. Dezember 9.30 Uhr Festgottesdienst 2. Weihnachtsfeiertag - 26. Dezember 9.30 Uhr Festgottesdienst mit Posaunenchor, Kanzeltausch mit Gochsheim Sonntag 28. Dezember 9.30 Uhr Gottesdienst Samstag 10. Januar 10.00 Uhr - 14.00 Uhr Präparandentag, Senntrum Sonntag 11. Januar ab 9.15 Uhr Kindergottesdienst 9.30 Uhr Gottesdienst Montag 12. Januar Achtung Redaktionsschluss für den Kirchengruß. Beiträge bitte im Pfarramt abgeben!! 10.00 Uhr Piccolini-Club, Senntrum 18.00 Uhr Posaunenchor-Anfänger, Senntrum Das Pfarramt ist vom 22. Dezember bis 05. Januar nicht besetzt. Krabbelgruppe Auskunft über ev. Pfarramt, Tel. 68246 oder sennfeld-evangelisch.de Katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth Sennfeld Freitag, 19.12. 18.30 Bußfeier Samstag, 20.12. 16.00 Beichtgelegenheit Sonntag, 21.12. - 4. Advent 9.15 Messfeier Mittwoch, 24.12. - Heiligabend 16.00 Krippenspiel 22.00 Christmette Donnerstag, 25.12. - Hochfest der Geburt des Herrn - Weihnachten 9.15 Messfeier Freitag, 26.12. - Hl. Stephanus (2. Weihnachtstag) 9.15 Messfeier 18.30 Andacht Sennfeld 15 Sonntag, 28.12. - Fest der Hl. Familie 9.15 Messfeier mit Kindersegnung 31.12.2014 18:30 Uhr Festliche Silvestergala Grafenrheinfeld, Kath. Pfarrkirche Mittwoch, 31.12. - Hl. Silvester I. 16.00 Ökum. Jahresschlussandacht in der St. Elisabethkirche 01.01.2015 11:00 Uhr Neujahrsblasen am Plan Sennfeld, Plan Donnerstag, 1.1. - Neujahr - Hochfest der Gottesmutter Maria 10.30 Messfeier 01.01.2015 16:00 Uhr Neujahrsempfang mit Wunschschiffle Untereuerheim, Am Steg Freitag, 2.1. 9.00 Morgenlob, anschl. Seniorenfrühstück im St. Christophorusraum 03.01.-06.01.2015 Jugendturniere Sennfeld, Frankenhalle Sonntag, 4.1. - 2. Sonntag nach Weihnachten 10.30 Messfeier Standesamt Mainbogen geschlossen Dienstag, 6.1. - Erscheinung des Herrn (Dreikönig) 9.15 Messfeier mit Aussendung der Sternsinger Am Freitag, den 02.01.2015 ist das Standesamt Mainbogen geschlossen. Mittwoch, 7.1. 19.00 ökum. Gesprächskreis Bibel aktuell, St. Christophorusraum Grüne Woche Berlin Sonntag, 11.1. - Taufe des Herrn 9.15 Messfeier Wegen großer Nachfrage wird ein weiterer Bus für die Reise zur „Grünen Woche“ vom 19.01. -21.01.2015 nach Berlin eingesetzt. Die Reise beinhaltet die Busfahrt und 2 Übernachtungen mit Frühstücksbuffet. Die Internationale „Grüne Woche“ in Berlin ist die weltgrößte Messe für Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung. Mit dem Projekt „Kräuter, Kraut und Rüben“ stellen die Gemeinden Gochsheim, Schwebheim und Sennfeld aus der Allianz Schweinfurter Mainbogen die Tradition des Gemüse- und Kräuteranbaus lebendig vor Ort dar. Die Allianz Schweinfurter OberLand stellt sich mit dem größten See Unterfrankens vor dem - Ellertshäuser See. Dieser hat sich zu einem erlebnisreichen Wasser- und Naturparadies im Markt Stadtlauringen entwickelt. Buchungen sind weiterhin möglich bei Omnibusunternehmen Schmitt in Zeuzleben. Kontaktdaten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Plakat. Schweinfurter Mainbogen Koordinationsstelle Veranstaltungen der Schweinfurter Mainbogen Gemeinden 19.12.2014 19:00 - 21:30 Uhr Candle-Light-Schwimmen Gochsheim, Hallenbad, Frankenstr. 1 20.12.2014 18:00 Uhr Grettschter Hüttla Grettstadt, Rathausplatz 24.12.2014 16:00 Uhr Weihnachtskrippenspiel Sennfeld, Evangelische Dreieinigkeits Kirche 24.12.2014 16:00 Uhr Weihnachtskrippenspiel Sennfeld, Kath. Pfarrei St. Elisabeth 24.12.2014 17:00 Uhr Weihnachtsblasen, Christbaum am Plan, Posaunenchor Sennfeld, Plan 25.12.201420:00 Uhr X-Mas-Party Grafenrheinfeld, Kulturhalle 26.12.201417:30 - 18:30 Uhr Festliches Weihnachtskonzert Grafenrheinfeld, Pfarrkirche 27.12.2014 20:00 Uhr Sebastian Reich & Amanda Grafenrheinfeld, Kulturhalle 31.12.2014 Chorblasen zum Jahreswechsel auf dem Kirchturm Sennfeld, Plan 16 Sennfeld Energiemesse im Schweinfurter Mainbogen am 07. und 08. Februar 2015 Der Schweinfurter Mainbogen in Verbindung mit der Gemeinde Sennfeld veranstaltet am 2. Februar Wochenende die 5. Energiemesse. Hierzu sind alle Handwerksbetriebe aus dem Mainbogen aufgefordert ihr Angebot an Energieeinsparungsmöglichkeiten, bzw. Beratung und Kompetenz vor Ort, darzustellen. Mit diesem Aufruf möchten wir allen Betrieben die Gelegenheit geben, sich an der Messe zu beteiligen. Referenzen von Betrieben, die bereits zum wiederholten Male teilnehmen, können wir Ihnen gerne vermitteln. Anmeldung oder Auskunft zur Messe: Gemeinde Sennfeld - Herrn Bernhard bauamt@sennfeld.de, Tel. +49 (97 21) 76 51 18 Landrat bekommt wieder Unterstützung von kleinen Künstlern Landrat versendet von Kindern liebevoll gestaltete Weihnachtskarten Landkreis Schweinfurt. Über 300 Kinder aus dem Landkreis Schweinfurt haben im Rahmen einer Weihnachtskartenaktion in den vergangenen Wochen fleißig gebastelt und gemalt. Diese von den Kindern gestalteten Karten wird Landrat Florian Töpper nun als Weihnachtspost verschicken. 21 Kindergärten hatten sich auf Anfrage des Landratsamtes bereit erklärt, bei der Aktion mitzumachen. Von dem Ergebnis ist Landrat Florian Töpper begeistert: „Dank der vielen fleißigen und kreativen kleinen Künstler, kann ich wieder ganz individuell gestaltete Weihnachtskarten verschicken. Es ist auch für mich eine Freude, all diese Vielfalt zu sehen.“ Per Los wurde unter allen 21 Kindergärten einer ausgewählt, bei dem Landrat Florian Töpper die Karten persönlich abholte, um sich mit einem kleinen süßen Präsent bei den Kindern zu bedanken. Mit großer Freude empfingen die Erzieherinnen und Kinder der Gemeinde-Kindertagesstätte Bühl in Grafenrheinfeld den Landrat. Begeistert berichteten sie bei der Übergabe der Karten von was sie sich beim Bemalen inspirieren haben lassen. „Man kann jeder einzelnen Karte Internationale „Grüne Woche“ Berlin Die weltgrößte Messe für Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung Angebot einer 3-tägigen Reise: 19. – 21.01.2015 Die Internationale „Grüne Woche“ findet im Jahre 2015 zum 80. Mal statt und präsentiert internationale und regionale Spezialitäten. Sie ist eine in ihrer Ausrichtung einzigartige internationale Ausstellung der Ernährungs- und Landwirtschaft sowie des Gartenbaus und bietet kulinarische Genüsse von Obst und Gemüse, Fisch und Fleisch bis hin zu Wein und Bier. Der Bereich Landwirtschaft greift Trends wie Bio-Lebensmittel und Bio-Energie sowie den nachhaltigen Anbau von Rohstoffen auf. Der Landkreis Schweinfurt präsentiert sich am 20.01.2015 am Stand des Deutschen Landkreistages zusammen mit den Interkommunalen Allianzen Schweinfurter OberLand und Schweinfurter Mainbogen und stellt die Themen "Ellertshäuser See" und "Kräuter, Kraut und Rüben" vor. Daneben wird von den Allianzen vor Ort ein abwechslungsreiches Programm mit z. B. Musik und Tanz gestaltet. Reiseprogramm 1. Tag: Anreise – Reichstag Anreise über Leipzig nach Berlin. Nach der Ankunft haben Sie die Möglichkeit den Reichstag zu besichtigen. Hier werden Sie von Frau MdB Anja Weißgerber begrüßt. Anschließend geht es zum Hotel. Zimmerverteilung. Der Abend steht zur freien Verfügung. Möglichkeit zum Besuch eines Musicals oder eines Theaters. Das Berliner Abendvergnügen erwartet Sie. 2. Tag: „Grüne Woche“ Nach dem Frühstücksbuffet fährt Sie unser Bus zur „Grünen Woche“. Der ganze Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Transfer zum Hotel – Übernachtung. Alternative: Nutzen Sie den Tag zum Einkaufsbummel, Museumsbesuch oder was Sie sonst gerne unternehmen möchten. 3. Tag: Stadtrundfahrt - Heimreise Am Vormittag haben Sie die Möglichkeit zu einer Stadtrundfahrt in Berlin. Sie sehen u. a. Gedächtniskirche – Europacenter – Potsdamer Platz – Kongresshalle – Schloss Bellevue – Siegessäule – Schloss Charlottenburg – Bahnhof Zoo. Rückreise am Nachmittag in die Ausgangsorte. Leistungen: Fahrt im modernen Reisebus mit Bordküche, WC und Klimaanlage. 2 mal Übernachtung mit Frühstücksbuffet im Seehotel Zeuthen****First Class Hotel am Zeuthener See oder im Abacus Tierpark Hotel**** in Berlin-Friedrichsfelde. Preis pro Person im Doppelzimmer: 139 €; Einzelzimmerzuschlag: 46 € Zusatzleistung pro Person: Eintritt „Grüne Woche“ Tageskarte 14,- € / Gruppenpreis ab 20 Pers. Stadtrundfahrt Berlin mit sachkundiger Reiseleitung Preis p. Person: 12 € 10 € Buchung weiterhin möglich bei: Sennfeld 17 ansehen, wie viel Mühe sich die Kinder gemacht haben. Vielen herzlichen Dank an alle Kinder und Erzieherinnen, die diese Aktion unterstützend begleitet haben“, sagte Landrat Töpper. Diese Kindergärten haben mitgemacht: Kindergarten Pius Keller, Ballingshausen Kindergarten St. Bartholomäus, Bergrheinfeld Kath. Kindergarten St. Josef, Brebersdorf Kindergarten St. Margarethen, Ebertshausen Kath. Kindergarten Ettleben Kath. Kindergarten St. Martin, Bild (Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann): Landrat Florian Töpper holte bei der Gemeinde-Kindertagesstätte Gerolzhofen Bühl in Grafenrheinfeld die bemalten Weihnachtskarten persönlich ab, um sich bei den kleinen Künstlern zu Gemeinde-Kindertagesstätte Bühl, bedanken. Grafenrheinfeld Marienkindergarten Hambach Kath. Kindergarten Heidenfeld Kath. Kindergarten Lindach Kath. Kindergarten Lülsfeld Weihnachtszeit sind Lichterstunden Kindergarten St. Michael, Mainberg die auf Freude hoffen lässt. Kindergarten Grunelius, Oberlauringen Mit Familie und den Freunden Kath. Kindergarten Oberwerrn feiert man ein schönes Fest. Ev. Heidekindergarten Schwebheim Kath. Kindergarten Sennfeld Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Sulzheim In der Zeit vom 24.12.2014 bis zum 06.01.2015 ist Kath. Kindergarten St. Johannes, Sömmersdorf die Koordinationsstelle Schweinfurter Mainbogen Gemeindekindergarten St. Michael, Traustadt geschlossen. Kath. Kindergarten Teilheim Wir wünschen allen ein besinnliches Kath. Kindergarten Unterspießheim Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2015. 5. Regionale Energietage im Mainbogen » Ausstellungen » Informationen » Fachvorträge 07.+ 08. Feb. 2015 10.00 - 17.00 Uhr 18 Sennfeld Eintritt frei! Frankenhalle Sennfeld SA 20.12. SA 20.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 24.12. MI 31.12. MI 31.12. Januar DO 01.01. FR 02.01. SA 03.01. Weihnachtsfeier Weihnachtsfeier Weihnachtskrippenspiel (16.00 Uhr) Weihnachtskrippenspiel (16.00 Uhr) Weihnachtsblasen, Christbaum am Plan (17.00 Uhr) Christnacht (22.00 Uhr) Christmette (22.00 Uhr) Ökumenischer Jahresabschluss/ St. Elisabethkirche Choralblasen zum Jahreswechsel (24.00 Uhr) auf dem Kirchturm Schützenverein SG Franken 06 Sennfeld Evang. Kirchengemeinde Dreieinigkeit Kath. Pfarrei St. Elisabeth Neujahrsblasen am Plan (11.00 Uhr) Seniorenfrühstück Jugendfußballturniere in der Frankenhalle Evang. Posaunenchor/ Trachtenkapelle Sennfeld/ Erster Bürgermeister Kath. Pfarrei St. Elisabeth SG Franken 06 Sennfeld Evang. Posaunenchor Evang. Kirchengemeinde Dreieinigkeit Kath. Pfarrei St. Elisabeth Evang. Kirchengemeinde Dreieinigkeit/ Kath. Pfarrei St. Elisabeth Evang. Posaunenchor SA 03.01. Gaudifußballturnier in der Frankenh. SG Franken 06 Sennfeld SO 04.01. Frühschoppen Trachtenverein SO 04.01. Neujahrsempfang im Kath. Pfarrh. Kath. Pfarrei St. Elisabeth SO 04.01.- DI 06.01. Jugendfußballturniere in derSG Franken 06 Sennfeld Frankenhalle DI 06.01. Dreikönigsschwimmen Wasserwacht DI 06.01. Erbsensuppenessen am Vereinsheim Anglergemeinschaft MI 07.01. Jahreshauptversammlung mit Neuw. Gesangverein SA 10.01. Weihnachtsbaumabholaktion CSU SO 11.01. Winterwanderung Freie Wähler FR 16.01. Neujahrsempfang 98er Sachserclub SA 17.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SA 17.01. Generalversammlg. i. d. Frankenhalle Freiwillige Feuerwehr SO 18.01. Vereinsnachmittag Trachtenverein SO 18.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim DI 20.01. Grüne Woche in Berlin Kräuter-, Kraut- und Rüben-Präsentation/ Schweinfurter Mainbogen FR 23.01. Schnittkurs Verein für Gartenbau und Landespflege FR 23.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SA 24.01. Kopf- u. Fußturnier in d. Frankenhalle SG Franken 06 Sennfeld SA 24.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SA 24.01. Schnittkurs Verein für Gartenbau und Landespflege SA 24.01. Vorstellung Dreitagesfahrt „Cottbus Verein für Gartenbau und und Spreewald“ Landespflege SO 25.01. Weißwurstessen Gewerbeverein SO 25.01. Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim MO 26.01. Blutspende in der Grund- und Bayerisches Rotes Kreuz Mittelschule DI 27.01. „Der Jakobusweg: Eine europäische VHS/Gemeinde Sennfeld Erfolgsgeschichte“ Vortrag im Bürgersaal der Alten Schule FR FR SA SA 30.01. 30.01. 31.01. 31.01. Faschingsveranstaltung in der Frankenhalle Lebenshilfe Schweinfurt Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim Faschingsveranstaltung im Freiwillige Feuerwehr Mehrzweckraum der Frankenhalle Theateraufführung „Amnesie für Kath. Pfarrei St. Elisabeth Fortgeschrittene“ im Kath. Pfarrheim SG Franken 06 Sennfeld Fussballabteilung Winterpause bis März !!! Korbballabteilung Ergebnisse vergangener Spieltage: Jugend 19 SG Sennfeld – DJK Maibach SG Sennfeld – TV Gerolzhofen 8:4 7:2 Frauen II SV Herlheim II – SG Sennfeld II SG Sennfeld II – SV Frankenwinheim II 3:5 7:2 Dringender Aufruf der Freiwilligen Feuerwehr Feuerlöschhydranten von Schnee und Eis unbedingt freihalten Um in einem Brandfall die Wasserhydranten sofort und ohne Zeitverzögerungen in Betrieb nehmen zu können, bittet die Gemeinde in Verbindung mit der Freiwilligen Feuerwehr alle Hausbesitzer bzw. sonstigen Nutzungsberechtigten (Mieter usw.) die Unterflurhydranten generell von Schnee und Eis freizuhalten. Ein solcher “Sicherheitsdienst” ist auch gemeinsam mit Nachbarn möglich. So kann im Winter gewährleistet werden, dass die Brandebekämpfung rasch eingeleitet werden kann. Hier sind manchmal Minuten ausschlaggebend! Außerdem bittet die Feuerwehr alle Hausbesitzer um Mitteilung, wenn das erforderliche Hydrantenschild über die Jahre z.B. unleserlich, beschädigt oder gar verschwunden ist. Auch dieses Schild dient letztlich zum schnellen Aufbau der Löschwasserversorgung in einem Brand- bzw. Notfall. Die Kosten für diese Schilder trägt die Gemeinde. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Gemeinde Sennfeld Emil Heinemann Erster Bürgermeister Freiwillige Feuerwehr Alfred Pfister Erster Kommandant Sennfeld 19 Kommende Spieltage: Samstag, 21.12. 13.00 Uhr Jugend 9 16.00 Uhr Frauen D3 Die SG Franken 06 Sennfeld wünscht allen Mitgliedern, Fans und Gönnern eine ruhige und besinnliche Adventszeit, Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2015! Gesangverein 1870 Sennfeld - Terminänderung Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen findet bereits am Mittwoch, 7. Januar 2015, 19:00 Uhr im Gasthaus „Krone“ statt. Wünsche und Anträge können bei der 1. Vorsitzenden Elma Bandorf (Tel. 68536) oder der 2. Vorsitzenden Marianne Floßmann (Tel. 609230) bis spätestens 6. Januar 2015 gestellt werden. Jugendtreff aktuell Derzeit sind wir mitten in der Umgestaltung des Jugendtreffs. Wir haben die Wände in einem hellen grau gestrichen und werden sie demnächst mit einem farblichen Highlight, in Form von Streifen in den Farben türkis, blau und rosa, versehen. Zudem haben wir neue Stühle und Tische 20 Sennfeld bekommen, die den Jugendtreff gemütlicher und moderner machen. Weil unsere Sofas schon sehr durchgesessen sind und unsere Tischtennisplatte kaputt gegangen ist, bräuchten wir noch ein paar neue Sitzgelegenheiten (z.B. Sofa oder Sessel) und eine neue Tischtennisplatte. Falls Sie etwas davon abzugeben haben und uns dies zur Verfügung stellen wollen, dann melden Sie sich entweder bei der Gemeinde Sennfeld oder kommen im Jugendtreff direkt vorbei. Wir würden uns über Ihre Unterstützung sehr freuen. Da nun Weihnachten bevorsteht und dies eine ruhige, besinnliche Zeit ist, legen wir eine kleine Pause ein. Deshalb hat der Jugendtreff vom 24.12.14 bis einschließlich 6.01.2015 geschlossen. Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Stefanie Riedmann BA – Sozialpädagogin (FH) Öffnungszeiten: Teenie – Treff: Jugendtreff: Montag und Dienstag von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr Mittwoch von 18.00 Uhr bis 21.00 Uhr DJK Schweinfurt e. V. Kinder Sportschule "Kiss" Hallo zusammen, nachdem Wir es vor ein paar Wochen schon angekündigt haben, wird es nun ernst! Die KinderSportschule startet wieder in Sennfeld! Als voraussichtlichen Starttermin haben Wir den Donnerstag, 15.01.2015 angedacht! Für die weitere und genauere Planung möchten Wir nun alle interessierten Eltern bitten uns mitzuteilen, zu welchen Terminen Ihr Kind teilnehmen könnte! Aus allen eingegangen Rückmeldungen werde ich versuchen einen, für alle passenden Stundenplan zu erstellen! Die Termine, an denen uns die Halle zur Verfügung stehen würde, sind, - Donnerstag von 14:15 – 18:15 Uhr - Freitag von 13:15 – 17:15 Uhr. Ich habe bewusste eine größere Zeitspanne angegeben und möchte Sie bitten, wenn möglich mehrere Termine bzw. eine größere Zeitspanne, als nur eine Stunde zu nennen. Rückmeldungen als E-Mail bitte bis spätestens 19.12.2014 an kiss-sw@gmx.de! Bitte geben Sie in Ihrer Mail unbedingt Name und Geburtsdatum Ihres Kindes an. Danach werde Ich einen Stundenplan erstellen und Sie informieren an welchen Termin Ihr Kind kommen kann! Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung! Liebe Grüße - Florian Müller Zweckverband Musikschule Schweinfurt Anmeldung zum 2. Halbjahr der Musikschule: Eltern-/Kindgruppen „Die Musikmäuse“ Restplätze im Instrumentalunterricht Ab 23.02.2015 beginnen die Eltern-/Kindgruppen „Die Musikmäuse“ im 2. Halbjahr des Schuljahrs 2014/15. Das Angebot richtet sich an Eltern mit Kindern im Alter von 2 bis 3 Jahren. Die Musikschule bietet diese Kurse seit Jahren mit großem Erfolg an - das erste, spielerische Kennenlernen der Welt der Musik. Den Unterricht erteilen ausschließlich Diplom-Musiklehrer mit entsprechender Qualifizierung. Unterricht wird derzeit erteilt in Schweinfurt: Musikschule und Schillerschule Bergrheinfeld Euerbach Gerolzhofen Gochsheim Niederwerrn Werneck Kommen mindestens sechs Anmeldungen zusammen, können auch weitere Kurse in den Außenstellen eingerichtet werden. Weiterhin sind noch vereinzelt Plätze frei in den Fächern Klarinette, Saxophon und Gitarre. Dazu erteilt das Musikschulsekretariat gerne Auskunft. Die Anmeldung ist online bequem möglich unter www.musikschuleschweinfurt.de oder im Musikschulsekretariat, Schweinfurt, Schultesstr. 17 Telefon 09721/51 599 oder 51 698. Anmeldeschluss: 31.01.2015 Fackelwanderungen im Tal der Kelten Die Kompakte Sonntag, 11.01.2015 von 15.15 Uhr bis 17.45 Uhr und Sonntag, 22.02.2015 von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr Den Kelten auf der Spur. Erfahren Sie Wissenswertes aus der geheimnisvollen Welt der Kelten. Entdecken Sie 50 Hügelgräber und lauschen Sie deren eindrucksvoller Geschichte... Info: Die ca. 2 km lange Rundwanderung erfolgt auf Natur- und Waldwegen und dauert ca. 2 Stunden. Feste Schuhe, wettergerechte und sehr warme Kleidung ist erforderlich. Treffpunkt: Reichthalscheune zwischen 97502 Obbach und 97717 Sulzthal (Von Obbach kommend in Richtung Sulzthal nach ca. 2,5 km auf der linken Seite.) Preise: 4,50 Euro pro Person. Kinder bis 8 Jahre frei. Fackeln können für je 3 Euro vor der Wanderung erworben werden. Anmeldung: Bei Jutta Göbel (zertifizierte Gästeführerin des Landkreises Schweinfurt), Tel. 09726/ 8336 (Anrufbeantworter) oder Handy: 0175/4240577. E-Mail: goebel.jutta@web.de www.kelten-fuehrung-obbach.de Lokale Entwicklungsstrategie Schweinfurter Land eingereicht LAG bewirbt sich erneut um Leader-Fördergelder Landkreis Schweinfurt. Regionalmanager Walter Roth hat die Bewerbungsunterlagen mit der Lokalen Entwicklungsstrategie für die LeaderFörderperiode 2014 – 2020 bei Leader-Manager Wolfgang Fuchs am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bad Neustadt eingereicht. Im Rahmen einer Dienstbesprechung nahm Wolfgang Fuchs die Bewerbungsunterlagen von insgesamt sechs unterfränkischen LAGs entgegen und bedankte sich bei den Regionalmanagern und allen Mitwirkenden für die kollegiale Zusammenarbeit. Zusammen mit Klaus Klingert, Behördenleiter des AELF Bad Neustadt, und Karl-Heinz Suhl von der Leader-Förderstelle erörterten die anwesenden Regionalmanager das weitere Vorgehen in der neuen Leader-Förderperiode. Leader-Manager Fuchs wird alle eingereichten LES mit seiner Stellungnahme und einer Zweitbewertung dem Auswahlgremium in München vorlegen. Im ersten Quartal 2015 wird die Auswahl und Genehmigung der eingereichten LES erfolgen. Das bayerische Förderprogramm muss zuvor bei der EU-Kommission in Brüssel genehmigt werden. Nach dieser Genehmigung wird die Auswahl bekannt gegeben. Die Zeit bis dahin sollte genutzt werden, um Projekte vorab zur Antragsreife vorzubereiten. Leader-Manager Fuchs gab sich zuversichtlich, denn sein Gesamteindruck der eingereichten unterfränkischen Bewerbungen war sehr positiv. Landrat Florian Töpper bedankt sich nochmals bei allen Akteuren für die konstruktive Mitarbeit bei der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie Schweinfurter Land. Er ist überzeugt, dass deren Umsetzung die Entwicklung des Schweinfurter Lands weiter voran bringen wird. Im Bild von links (Landratsamt Schweinfurt): Übergabe der Bewerbungsunterlagen: Klaus Klingert (Behördenleiter des AELF Bad Neustadt), LeaderManager Wolfgang Fuchs, Regionalmanager des Landkreises Schweinfurt Walter Roth und Karl-Heinz Suhl von der Leader-Förderstelle. Viel Theater für großes Engagement Landkreis lud Inhaber der Ehrenamtskarte zu Aufführung des fränkischen Theaters Schloss Maßbach ein Landkreis Schweinfurt. Mit einer Aufführung des fränkischen Theaters Schloss Maßbach hat sich der Landkreis Schweinfurt bei den Inhabern der Ehrenamtskarte für deren Engagement bedankt. Rund 300 Karteninhaber waren der Einladung in die Stadthalle Gerolzhofen gefolgt und erlebten einen vergnüglichen Abend mit der Komödie „Halbe Wahrheiten“ von Alan Ayckbourn. „Sie sind der soziale Kitt unserer Gemeinden und unseres Landkreises. Ohne Ihren Einsatz wären wir um vieles ärmer“, sagte Landrat Florian Töpper in seiner Ansprache. Ausdrücklich bezog er in seine Dankesworte die Partner und Familien der Frauen und Männer, die ehrenamtlich engagiert sind, mit ein. Eine besondere Rolle wies Töpper dem Ehrenamt bei der Betreuung neu eintreffender Asylbewerber zu. Hier gelte es haupt- und ehrenamtliches Engagement bestmöglich in Einklang zu bringen. Mittlerweile nehmen 69 bayerische Landkreise und kreisfreie Städte am Projekt Bayerische Ehrenamtskarte teil. Mit dieser Karte können ehrenamtlich Engagierte eine ganze Reihe von Vergünstigungen bayernweit in öffentlichen Einrichtungen sowie in teilnehmenden Geschäften und Betrieben in Anspruch nehmen. Der Landkreis Schweinfurt hat die Karte im April 2012 eingeführt und hat in Stadt und Landkreis inzwischen rund 140 Akzeptanzpartner. „Diese alle ermöglichen den Inhabern der Ehrenamtskarte wohlverdiente Vergünstigungen“, sagte der Landrat, der den Akzeptanzpartnern gleichzeitig für deren Kooperation in Sachen Ehrenamt dankte. Das Landratsamt Schweinfurt hat inzwischen an 1705 Bürger/innen eine Ehrenamtskarte ausgegeben. 1334 Ehrenamtler besitzen eine blaue Karte, 371 haben eine goldene erhalten. Die blaue Karte ist stets auf drei Jahre begrenzt, die goldene Karte ist unbegrenzt gültig. Auf Antrag können all diejenigen die goldene Karte erhalten, die Träger des Ehrenzeichens des bayerischen Ministerpräsidenten sind und/oder 25 beziehungsweise 40 Jahre Dienstzeit bei der Freiwilligen Feuerwehr haben. Voraussetzungen für den Erhalt der kostenfreien Karte sind, im Landkreis Schweinfurt zu wohnen und seit mindestens zwei Jahren fünf oder mehr Sennfeld 21 Stunden pro Woche (bzw. 250 Stunden im Jahr im Rahmen von Projekten) ehrenamtlich aktiv zu sein. Anträge für die Ehrenamtskarte und weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landkreisschweinfurt.de, im Landratsamt Schweinfurt (Amt für Soziales) bei Tanja Eisend unter Telefon 09721/55-455 sowie bei den Gemeindeverwaltungen. Ein paar Fakten zur Ehrenamtskarte im Landkreis: • 37 Prozent der Karteninhaber sind zwischen 30 und 49 Jahren alt. 30 Prozent sind zwischen 50 und 64 Jahre alt. • Der jüngste Karteninhaber ist 17 Jahre alt. Die älteste Karteninhaberin ist 88 Jahre alt. • 49 Prozent sind im Bereich Feuerwehr- und Rettungswesen tätig. • 76 Prozent der Inhaber sind Männer, 24 Prozent Frauen. • Der Landkreis Schweinfurt lädt jedes Jahr die Inhaber der Ehrenamtskarte zu einer kulturellen Veranstaltung ein: 2012 Jonglageshow mit Dirk Denzer; 2013 Konzert des Kreisblasorchesters; 2014 Theateraufführung; 2015 in Planung (es wird lustig, mehr wird noch nicht verraten) Landrat Florian Töpper im Gespräch mit Ehrenamtlichen. Weniger Leistungsausgaben durch Rabattverträge Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) profitiert von neuen Rabattverträgen mit Arzneimittelherstellern. Die Krankenkassen haben mit Pharmaunternehmen neue Rabattverträge abgeschlossen. Sie resultieren aus der zwölften Generika-Ausschreibung, an der sich 54 Unternehmen und Bietergemeinschaften beteiligt hatten und für die kürzlich der Zuschlag erteilt wurde. Im Ergebnis steigen für die meisten Arzneimittel die Rabatte. Die neuen Konditionen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Die Apotheken sind seit 2007 verpflichtet, Arzneimittel von Herstellern abzugeben, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag geschlossen hat. „Die Rabattverträge ermöglichen den Krankenkassen, ihre Leistungsausgaben zu senken“, so der Vorstandsvorsitzende der SVLFG, Arnd Spahn. Die Qualität der Arzneimittelversorgung werde dadurch in keiner Weise beeinflusst. SVLFG Rentenpaket im Fokus Klausur der Selbstverwalter auf Versichertenseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern „Die abschlagsfreie Rente ab 63 und die Mütterrente machen der Deutschen Rentenversicherung viel Arbeit!“. Mit diesen Worten begrüßte der alternierende Vorstandsvorsitzende der DRV Nordbayern, Stephan Doll, die Vertreter der Versichertenseite zu ihrer jährlichen Klausurtagung. Allein bei der DRV Nordbayern seien bis Ende November dieses Jahres 5.481 Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente ab 63 eingegangen. „Die Einführung der Mütterrente, also mehr Leistungen für die Erziehung der vor 1992 geborenen Kinder, begrüßen wir als Vertreter der Versicherten. Allerdings erfolgt die Finanzierung nicht – wie bei anderen versicherungsfremden Leistungen – aus Steuermitteln, sondern wird von den Beitragszahlern selbst getragen.“, stellte Doll bedauernd fest. Dies habe zur Folge, dass zum einen kein Geld mehr für weitere Verbesserungen in der gesetzlichen Rente vorhanden sei und zum anderen die Nachhaltigkeitsrücklage aufgebraucht und dadurch eine Erhöhung des Beitragssatzes in Zukunft notwendig werde. Das Rentenpaket beinhaltet daneben Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und eine vorübergehende Anhebung des RehaBudgets. „Hier sind weitere Anstrengungen notwendig! Wir in der Selbstverwaltung müssen an diesen Themen dran bleiben, im Sinne unserer Versicherten.“, betonte Doll. Unterstützung erhielt Doll auch von Gastredner Ingo Nürnberger, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund und Mitglied des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund. Gerade die Ansprüche an die Rehabilitation würden immer mehr steigen: „Qualität gibt es nicht umsonst.“, so Nürnberger. Das Reha-Budget sollte nicht von der Politik geregelt werden, sondern dessen finanzielle Ausgestaltung der Selbstverwaltung überlassen werden. 22 Sennfeld (Bild Landratsamt Schweinfurt) Medizinische und berufliche Rehabilitation sei eine wesentliche und sehr wichtige Aufgabe der Rentenversicherung. Dies konnte Stephan Doll nur unterstreichen: „Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur die Rente am Ende des Erwerbslebens, sie steht außerdem für Reha und Beratung!“ Wir sind schon vor der Rente für Sie da: Auskunft und Beratung ganz in Ihrer Nähe Die neutralen und kompetenten Ansprechpartner der Deutschen Rentenversicherung informieren über Rente, Rehabilitation und zusätzlicher Altersvorsorge. Die persönlichen Beratungen sind kostenlos und auch im neuen Jahr wieder ganz in Ihrer Nähe. Alle Beratungsstellen und die Termine der Sprechtage für 2015 finden Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de. Über „Beratung/Sprechtagsbroschüre“ kommen Sie direkt zur elektronischen Übersicht der Sprechtage in ganz Nordbayern. Kompetente und schnelle Hilfe gibt es auch über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 480 18. Die „Sennfelder Nachrichten” erscheinen wöchentlich, jeweils freitags. Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH, 97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2, Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: post@revista.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Sennfeld Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Florian Kohl (Revista Verlag GmbH) Mit der Einsendung oder Überlassung von Textbeiträgen und Fotos übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass durch eine Veröffentlichung keine Urheberrechte verletzt werden und überträgt damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die Gemeinde und an den Verlag. ISSN: 1865-8024 / Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE133897240 / Handelsregister: HRB 0117 Bezugspreis: Jährlich einschließlich Trägerlohn Euro 29,95 Postbezugspreis: Jährlich einschließlich Porto 70,00 Euro Die Auslieferung durch unsere Zusteller erfolgt am Erscheinungstag bis 18 Uhr. Informationen zur Abobestellung und zum Email-Abo finden Sie unter http://gemeindeblatt-sennfeld.de Sennfeld 23 Frohe WEIHNACHTEN und ein gesundes NEUES JAHR wünschen wir allen Kunden, Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten Fritz Zaiser Inh. Gabriele Romeis e.Kfr. Sennfeld, Tel. 09721/68376 Öl-/Gasfeuerung • Wärmepumpen • Solartechnik VERANSTALTUNGSVORSCHAU Schafkopftunier des FC Geldersheim in der Sportheimturnhalle (Schweinfurter Straße 20) am Montag, 29.12. um 19:00 Uhr (Einlass ab 18 Uhr). Das Startgeld beträgt 8 Euro und zu gewinnen gibt es folgende Preise: 1. Preis 150 Euro / 2. Preis 75 Euro / 3. Preis 50 Euro und weitere Sachpreise. Für Verpflegung ist ebenfalls gesorgt und auf euer Kommen freut sich die Fußball- und Tischtennisabteilung des FC Geldersheim. Preisschafkopfturnier im Sportheim der DJK Burghausen am Samstag, 10.01.15 ab 19.30 Uhr; 1. Preis 150 , 2. Preis 100 , 3. Preis 50 , Startgeld 8 , wertvolle Sachpreise. Jeder Teilnehmer erhält einen Preis. Für Speis und Trank ist bestens gesorgt. Weitere Infos: www.burghaeuser.de/preisschafkopf Veranstaltungen in Schloss Craheim Besinnungstag für Frauen: „Der Traum vom Glück“, Samstag, 31.01.15 Was braucht "Frau" um glücklich zu sein? Was ist Glück überhaupt und habe ich ein Recht darauf? Wovon ist es abhängig, dass ich sagen kann "Ich bin glücklich"? Welches sind die Quellen meines Glücks? Diese und andere Fragen sollen an diesem Tag zur Sprache kommen. Thematische Impulse, persönliche Begegnung mit Austausch sollen uns darin unterstützen. Stehkaffee ab 9:00 Uhr, Programmbeginn 9:30 Uhr, Ende gegen 17:00 Uhr. Kostenbeitrag: 35 pro Person (inkl. Mittagessen, Kaffeetrinken, Kursgebühr) Candlelight-Dinner im Spiegelsaal 13. oder 14.02.15 In diesem Jahr bieten wir, aufgrund großer Nachfrage, zwei Termine für das Candlelightdinner auf Schloss Craheim an. Verliebt, verlobt, verheiratet - unsere Liebe braucht Höhepunkte. Wir laden Sie herzlich zu einer Segnungsfeier und einem festlichen Büfett ein. Zu diesem Abend gehören Impulse, die das Gespräch in Ihrer Beziehung anregen und Ideen vermitteln, wie Sie das Miteinander vertiefen können. Freuen Sie sich auf einen unvergesslichen Abend im Schloss. Gerne können Sie das Candlelightdinner mit einem romantischen Wochenende im Schloss verbinden. Wir beginnen um 18 Uhr mit einem Sektempfang. Mit Pfr. Heiner und Dietlinde Frank und Team. Essen und Getränke pro Paar 60 Kabarettveranstaltung mit Lizzy Aumeier verschoben Aufgrund der zahlreichen, zeitgleich stattfindenden Faschingssitzungen hat die Schonunger SPD in Absprache mit Lizzy Aumeier beschlossen, den für 17. Januar 2015 geplanten Kabarettabend auf Samstag, 14. März zu verschieben. Der Vorsitzende Markus Hümpfer begründet diese Entscheidung damit, dass man das Ehrenamt würdige und die örtlichen Vereine unterstütze. Mit ihrem neuen Programm SuperLizzy erklärt endlich eine Frau die Welt und versucht zu retten was, zu retten ist. Durch ihre unglaubliche Fähigkeit, durch die Zeit zu reisen, wird die Geschichte der 7 Weltwunder, die Verbannung Napoleons, das Verschwinden des Bernsteinzimmers und die Mondlandung, neu beleuchtet! Ein galaktisches Vergnügen, das sich niemand entgehen lassen darf! Der Kartenvorverkauf beginnt am 20. Dezember. 24 Sennfeld meinkramdeinkram.de nützliches, weniger nützliches und die ein oder andere kostbarkeit Achtung! 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Allen unseren Kunden, Geschäftsfreunden und Bekannten wünschen wir ein frohes WEIHNACHTSFEST und alles Gute im NEUEN JAHR 97520 HEIDENFELD Dorfstraße 5 Tel. 09723 - 13 58 Fax 09723 - 57 15 www.ganzinger-bau.de 3ANITËR¬s¬(EIZUNG¬s¬%LEKTRO¬s¬$ACHDECKUNG¬s¬3PENGLEREI Unser qualif. techn. Kundendienst und Notdienst hilft Ihnen gerne selbstverständlich auch am Wochenende und an Feiertagen! Vom Fachmann aus Meisterhand SW-Poppenhausen Tel. 0 97 25/60 64 ¬s¬.OTDIENST¬4EL¬¬¬ 7IRW~NSCHENUNSEREN+UNDEN EINESCHyNE!DVENTSUND7EIHNACHTSZEIT 4 5 SOWIEEINENGUTEN2UTSCHINS*AHR Unseren Kunden, Geschäftsfreunden und Bekannten wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr verbunden mit dem Dank für das erwiesene Vertrauen. Foto: Hiero_pixelio.de Wir wünschen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. GmbH Heizungsbau - Sanitärtechnik - Kundendienst - Solaranlagen 97525 Schwebheim, Gulbranssonstr. 18 Tel. 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Schweinfurter Str. 44 in 97509 Kolitzheim Tel. 09385 / 1279 Mobil: 0174/9853067 info@heizungsbau-hess.de Wir werden auch in diesem Jahr auf Geschenke verzichten und dieses Geld für einen guten Zweck spenden. h hAllen unseren Kunden, Geschäftsfreunden und Bekannten frohe Weihnachten und ein glückliches neues Jahr verbunden mit dem Dank für das erwiesene Vertrauen! h h Wolf-Haus GmbH h h Koppenmühle h h 97705 Burkardroth-Gefäll Tel. 0 97 01 / 9 11 10 Fax 0 97 01 / 91 11 20 www.wolf-haus.de h C:J \Vco]Z^ia^X]ZE[aZ\Z 7ZigZjjc\ hijcYZclZ^hZ"gjcYjbY^ZJ]g gjcYjbY^ZJ]gVW('%$IV\ ^cY^k^YjZaaZOjhVioaZ^hijc\Zc fjVa^i~ih\Zeg[iZHdo^VahiVi^dc VaaZ@VhhZc lll#`gVc`Zce[aZ\Z"hiVYijcYaVcY#YZ @JGOO:>I" E;A:<: OJ=6JH: GjcY"jbY^ZJ]g 7ZigZjjc\ `Z^cZOjoV]ajc\ =Vjeihig#'&.,*%+<gV[Zcg]Z^c[ZaYIZa#%&,,"-,)&*.) =: > BK: G B : >9 JC < H @D C O: E I: E[aZ\ZjcY7ZigZjjc\gjcYjbY^ZJ]g E[aZ\Z[VX]`g~[iZjcY7ZigZjZg$^ckdgDgi =VcY^c=VcY ALEXANDER WERNER Bauunternehmung GmbH ■ ■ ■ ■ ■ ■ Bauplanung Bagger- und Erdarbeiten Pflasterarbeiten Rohbauarbeiten für Einund Mehrfamilienhäuser Stahlbeton-Mauerscheiben glatt oder Bruchsteinoptik Abbrucharbeiten Gulbranssonstr. 11 97525 Schwebheim Tel. 0 97 23 / 38 44 www.werner-bauunternehmung.de ŒŒŒŒŒŒŒŒŒŒ ANZEIGE Haustechnik mit Ideen Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Rehasport Eltingshausen • Bad Kissingen • Schweinfurt Gochsheim • Maßbach • Stadtlauringen Münnerstadt • Bad Neustadt Noch kein passendes Geschenk gefunden? 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Die SEPA-Mandatsreferenz ist Ihre Abonnentennummer, diese wird Ihnen bei der schriftlichen Auftragsbestätigung mitgeteilt, diese erhalten Sie bei der ersten Zustellung Ihres Gemeindeblattes. Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen, sowie die aktuell gültigen AGB des Verlages. Revista Verlag GmbH - Am oberen Marienbach 2 1/2 - 97421 Schweinfurt - Email: post@revista.de - Telefon: 09721/387190 - Telefax: 09721/3871938
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