StuPa Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Kassel U N I K A S S E L V E R S I T Ä T Studierendenparlament – Das Präsidium c/o AStA der UniK, Nora-Platiel-Str. 2, 34127 Kassel Datum 3/ Juni 2015 S t u d ierenden p a r l a m e n t Durchwahl (0561) 804-2886 Fax _ eMail stupa@asta-kassel.de Hiermit laden wir zur Sitzung des Studierendenparlaments 2015 ein, sie findet statt am Mittwoch, den 10. Juni um 18:30 Uhr im Raum 0402, Arnold-Bode-Straße 2 Dafür schlagen wir folgende Tagesordnung vor: TOP 01 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 02 Genehmigung der Tagesordnung TOP 03 Genehmigung des Protkolls vom 27.05.2015 TOP 04 Mitteilungen des Präsidiums TOP 05 Berichte (Asta, Verwaltungsrat, Senat) TOP 06 Nachwahl Härtefallausschuss TOP 07 Nachwahl GO-Ausschuss TOP 08 Festlegung studentische Beiträge für das Wintersemester 2015/2016 TOP 09 Umzug: Ja oder Nein? TOP 10 Eine gute Satzung für die Fahrradwerkstatt TOP 11 Antrag auf Begleichung der Betriebskostenabrechnung K19 TOP 12 Sonstiges Im Falle der Verhinderung bitten wir jedes Mitglied des Studentenparlaments um eine s c h r i f t l i c h e Entschuldigung per E-Mail: (stupa@asta-kassel.de) oder in das Postfach des Stupa- Präsidiums im AStA Büro. Mit freundlichen Grüßen, _____________ _____________ _____________ Christiane Weiler Lisa Coburger Valeria Krasnogor Vizepräsidentin Stupa Präsidentin StuPa Vizepräsidentin Stupa Bericht Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 06.05 - 02.06.15 Außerhalb des Tagesgeschäfts: AK-Medien • Redaktionstreffen am 04.05 und am 28.05 • Wahl der neuen Redaktionsleitung • Ankunft der Zeitschrift und mehrmaliges Verteilen • Planung der anstehenden Medium • Workshop „Bildgestaltung“ am 22.05.15 war gut besucht • Planung der Homepage • der AK-Medium konnte neue Mitglieder gewinnen • beim moodle-Kurs haben sich bereit viele angemeldet und dieser soll in Zukunft verstärkt genutzt werden Am 13.05 fand ein Treffen der AG-Corporate-Designe statt, bei dem es vor allem um die Entwicklung des Logos und der neuen Schriftart ging. In Anbetracht der Zeit wurde die Erarbeitung des Corporate-Designe nun allerdings etwas nach hinten verlegt, da die Erstellung des Dschungelbuchs nun oberste Priorität hat. Bezüglich des Dschungelbuchs gab es am 24.05.15 ein Treffen. Bei diesem wurde ein neues Layout und Format für das Dschungelbuch besprochen, welches nun weiter ausgearbeitet wird. Erste Ergebnisse stehen bereits fest, woraufhin die Studentischen Initiativen kontaktiert wurden. Des Weiteren habe ich beim Meeting studentischer Initiativen teilgenommen, um mich dort mit den Gruppen der Universität Kassel zu vernetzen. Das Treffen war recht gewinnberingend in Hinblick auf die Erfahrung der Bedürfnisse der einzelnen Akteur*innen. Aber auch die Vernetzung und Kooperation mit dem Graduiertenzentrum war sehr hilfreich, da so eine Abgleichung bezüglich der Listen und Unterstützung stattfinden konnten und hoffentlich auch in Zukunft stattfinden kann. Nach dem StuPa-Beschluss vom 06.05.15 verfasste ich zudem eine PM bezüglich der Solidarisierung mit den Sozialarbeiter*inne, Erzieher*innen und Heilpädagog*innen. Im Vorfeld fand dazu ein Interview statt. Sonstiges: Schicht im K19, gemeinsame Formulierung der Rundmail, Anonymisierung der Protokolle der AStA-Sitzungen Studierendenparlament der Universität Kassel Wahlperiode 2015/2016 Drucksache-Nr.: 001 /1006 - 2015 Datum der Antragsstellung Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung einer anderen durch das Studierendenparlament erlassene dauerhaften Satzung, Richtlinie oder Ordnung §21 Abs. 1 Nr. 4 Antragssteller*innen: AStA der Universität Kassel Adressat*innen: Studierendenparlament der Universität Kassel Festlegung studentische Beiträge für das Wintersemester 2015/2016 Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen: Die studentischen Beiträge für das Wintersemester 2015/2016 werden wie folgt festgelegt: AStA: 11,00€ Härtefallfonds: 0,20€ Kulturticket: 2,92€ Konrad: 3,00€ Semesterticket: 127,22€ Zusammensetzung Semesterticket: NVV: 119,53€ RMV: 4,32€ VPH: 1,27€ Keolis: 2,10€ Gesamthöhe der Beiträge: 142,34€ Abweichend davon werden die Beiträge für Studierende des Studiengangs 'Sustainable Agriculture'“ auf 11,20€ festgelegt. Begründung: A. Problem Die Beiträge müssen für jedes Semester neu durch das Studierendenparlament festgesetzt werden. B. Lösung Das Studierendenparlament beschließt die vom AStA vorgeschlagenen Beiträge. C. Alternativen Falls es nicht beschlossen wird, hat die Studierendenschaft keine Mittel für politische Arbeit und es gibt kein Semesterticket. D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr Siehe Antragstext. E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre Siehe Antragstext. F. Verwaltungsaufwand Beiträge müssen der Uni gemeldet werden und vom AStA korrekt verbucht. Kassel, 27.05.2014 AStA der Universität Kassel i.V. Robert Wöhler Studierendenparlament der Universität Kassel Wahlperiode 2015/2016 Drucksache-Nr.: 002/ 1006 -2015 § 21 Absatz (1) 11 und 18. Antrag auf Durchführung einer Urabstimmung und Einrichtung eines Arbeitskreis Antragssteller*innen: Kleinste Radikale Minderheit Adressat*innen: Studierendenparlament Umzug: Ja oder Nein? Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen: Einen Antrag auf die Durchführung einer Urabstimmung gemäß §30 der Satzung der Studierendenschaft zu stellen. Das Ziel der Urabstimmung soll ein Votum zum möglichen Umzug einiger Einrichtungen der Studierendenschaft (u.a. AStA, K19) aus den bisherigen Räumlichkeiten in das sog. Studierendenhaus zwischen K19 und ZUB(Zentrum für Umweltbewusstes Bauen) sein. Die Formulierung der Frage für diese Urabstimmung wird an einen Arbeitskreis des StuPa delegiert, um eine möglichst neutralen Ablauf ohne Einflussnahme auf ihren Ausgang zu garantieren. Die Einrichtung des Arbeitskreis wird demnach ebenfalls beantragt. Begründung: A. Problem Die bisherigen ASten der Universität Kassel haben es versäumt, die Studierenden nach ihrer Meinung zum Umzug von wichtigen Institutionen in das neue Studierendenhaus zu fragen und sie überhaupt darüber zu informieren. Beides sollte aber geschehen, um einen etwaigen Umzug auf breiter Basis zu legitimieren. Bisher wurde nur mit der Hochschulleitung darüber gesprochen und im Dunstkreis des Studierendenparlaments. Menschen die nichts mit diesen beiden zu tun haben, wurden schlicht nicht informiert, könnten aber sehr wohl ein Interesse daran haben bzw. einen Umzug sogar ablehnen. B. Lösung Der Arbeitskreis wird eingerichtet und erarbeitet eine Fragestellung für die Urabstimmung. Diese wird durchgeführt und schafft somit eine legitime Verbindlichkeit hinsichtlich des Umzugsvorhabens. C. Alternativen Der AStA bzw. das Studierendenparlament verbleibt als Suppositorium in der Glutealregion der Hochschulleitung, die Studierendenschaft formuliert keinen eigenen Willen bezüglich des genannten Sachverhalts und wird vom Studierendenparlament bzw. AStA in dieser Sache weiter übergangen. D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr Keine E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre Keine F. Verwaltungsaufwand Erarbeitung einer Fragestellung durch den AK, ggf. Mitteilung an das Präsidium der Universität Kassel, 31.01.2015 (elektronische) Unterschriften der Antragssteller*innen Studierendenparlament der Universität Kassel Wahlperiode Anfangsjahr/Endjahr Drucksache-Nr.: 003 / 1006-2015 Datum der Antragsstellung §21 Absatz (1) 18. Antrag auf Einrichtung eines Arbeitskreis Antragssteller*innen: Kleinste Radikale Minderheit Adressat*innen: MdStuPa Eine gute Satzung für die Fahrradwerkstatt Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen: Es wird ein Arbeitkreis eingerichtet, welcher, paritätisch zusammengesetzt aus Parlamentarier*innen und Angehörigen der Fahrradwerkstatt, eine neue Satzung für die Fahrradwerkstatt erarbeitet. Begründung: A. Problem Die aktuelle Satzung der Fahrradwerkstatt ist aus mehreren Gründen fragwürdig. 1. Ist nicht nachzuvollziehen, warum es plötzlich während der Sitzung am 11.12.14 in Witzenhausen die benötigte Mehrheit gab, obwohl es bei allen anderen Anträge grundsätzlich weniger Stimmen gab. Das lässt die Rechtmäßigkeit der Satzung fragwürdig erscheinen. 2. Wurden Änderungsanträge ohne eine ausreichende Diskussion mit den Angehörigen der Fahrradwerkstatt gestellt, die Angehörigen der Fahrradwerkstatt hatten nicht ausreichend Zeit darauf zu reagieren. 3. Ist dadurch eine Satzung entstanden, die weder den Bedürfnissen der Angehörigen der Fahrradwerkstatt noch denen der Studierendenschaft angemessen sind, sondern lediglich denen des AStA. B. Lösung Es wird ein paritätisch besetzter Arbeitskreis (bestehend aus MdStuPa und Angehörigen der Fahrradwerkstatt) eingerichtet, der ohne zeitlichen Druck eine Satzung erarbeitet, die allen Bedürfnissen gleichermaßen gerecht wird. C. Alternativen Die Bedürfnisse der Angehörigen der Fahrradwerkstatt und der Studierendenschaft werden weiter ignoriert und eine rechtlich fragwürdige Satzung beibehalten. D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr Keine E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre Keine F. Verwaltungsaufwand Evtl. Bereitstellung von Räumen für den Arbeitskreis Ort, Datum (elektronische) Unterschriften der Antragssteller*innen Studierendenparlament der Universität Kassel Wahlperiode 2015/16 Drucksache-Nr.: 004 / 1006 - 2015 Antrag auf Bereitstellung finanzieller Mittel gemäß § 21 (1) der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Kassel Antragssteller*innen: Galina Nabok i.V. AStA Universität Kassel Adressat*innen: Studierendenparlament Antrag auf Begleichung der Betriebskostenabrechnung K19 Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen: dass die Betriebskostenabrechnung für das Kulturzentrum K19 im Jahr 2014, welche sich auf 8.488,20€ beläuft, ordnungsgemäß beglichen wird. Begründung: A. Problem Die Betriebskostenabrechnung K19 für das Jahr 2014 überschreitet 1.000€, Beträge dieser Art müssen durch das Studierendenparlament genehmigt werden. B. Lösung Begleichung der Rechnung. C. Alternativen Wird die Betriebskostenabrechnung nicht beglichen, fallen Mahngebühren von der Universität an und der Betrag steigt an. D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr 8.488,20 € E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre keine F. Verwaltungsaufwand Tätigung der Überweisung Auszahlungsbeleg anfertigen Im Haushaltsplan verbuchen Kassel, den 21.05.2015 AStA Universität Kassel, i.V. Galina Nabok
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