Einladung zur Studierendenparlamentssitzung am 10.06.2015

StuPa
Studierendenparlament der
Studierendenschaft der Universität Kassel
U N I K A S S E L
V E R S I T Ä T
Studierendenparlament – Das Präsidium
c/o AStA der UniK, Nora-Platiel-Str. 2, 34127 Kassel
Datum
3/ Juni 2015
S t u d ierenden p a r l a m e n t
Durchwahl
(0561) 804-2886
Fax
_
eMail
stupa@asta-kassel.de
Hiermit laden wir zur Sitzung des Studierendenparlaments 2015 ein, sie findet statt am
Mittwoch, den 10. Juni um 18:30 Uhr
im Raum 0402, Arnold-Bode-Straße 2
Dafür schlagen wir folgende Tagesordnung vor:
TOP 01 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 02 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 03 Genehmigung des Protkolls vom 27.05.2015
TOP 04 Mitteilungen des Präsidiums
TOP 05 Berichte (Asta, Verwaltungsrat, Senat)
TOP 06 Nachwahl Härtefallausschuss
TOP 07 Nachwahl GO-Ausschuss
TOP 08 Festlegung studentische Beiträge für das Wintersemester 2015/2016
TOP 09 Umzug: Ja oder Nein?
TOP 10 Eine gute Satzung für die Fahrradwerkstatt
TOP 11 Antrag auf Begleichung der Betriebskostenabrechnung K19
TOP 12 Sonstiges
Im Falle der Verhinderung bitten wir jedes Mitglied des Studentenparlaments
um eine s c h r i f t l i c h e Entschuldigung per E-Mail: (stupa@asta-kassel.de) oder in das
Postfach des Stupa- Präsidiums im AStA Büro.
Mit freundlichen Grüßen,
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Christiane Weiler
Lisa Coburger
Valeria Krasnogor
Vizepräsidentin Stupa
Präsidentin StuPa
Vizepräsidentin Stupa
Bericht Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vom 06.05 - 02.06.15
Außerhalb des Tagesgeschäfts:
AK-Medien
• Redaktionstreffen am 04.05 und am 28.05
• Wahl der neuen Redaktionsleitung
• Ankunft der Zeitschrift und mehrmaliges Verteilen
• Planung der anstehenden Medium
• Workshop „Bildgestaltung“ am 22.05.15 war gut besucht
• Planung der Homepage
• der AK-Medium konnte neue Mitglieder gewinnen
• beim moodle-Kurs haben sich bereit viele angemeldet und dieser soll in Zukunft verstärkt genutzt werden
Am 13.05 fand ein Treffen der AG-Corporate-Designe statt, bei dem es vor allem um die
Entwicklung des Logos und der neuen Schriftart ging. In Anbetracht der Zeit wurde die Erarbeitung des Corporate-Designe nun allerdings etwas nach hinten verlegt, da die Erstellung des Dschungelbuchs nun oberste Priorität hat.
Bezüglich des Dschungelbuchs gab es am 24.05.15 ein Treffen. Bei diesem wurde ein
neues Layout und Format für das Dschungelbuch besprochen, welches nun weiter ausgearbeitet wird. Erste Ergebnisse stehen bereits fest, woraufhin die Studentischen Initiativen
kontaktiert wurden.
Des Weiteren habe ich beim Meeting studentischer Initiativen teilgenommen, um mich dort
mit den Gruppen der Universität Kassel zu vernetzen. Das Treffen war recht gewinnberingend in Hinblick auf die Erfahrung der Bedürfnisse der einzelnen Akteur*innen. Aber auch
die Vernetzung und Kooperation mit dem Graduiertenzentrum war sehr hilfreich, da so
eine Abgleichung bezüglich der Listen und Unterstützung stattfinden konnten und hoffentlich auch in Zukunft stattfinden kann.
Nach dem StuPa-Beschluss vom 06.05.15 verfasste ich zudem eine PM bezüglich der Solidarisierung mit den Sozialarbeiter*inne, Erzieher*innen und Heilpädagog*innen. Im Vorfeld fand dazu ein Interview statt.
Sonstiges:
Schicht im K19, gemeinsame Formulierung der Rundmail, Anonymisierung der Protokolle
der AStA-Sitzungen
Studierendenparlament der Universität Kassel
Wahlperiode 2015/2016
Drucksache-Nr.: 001 /1006 - 2015
Datum der Antragsstellung
Antrag zum Erlass, zur Änderung oder Aufhebung einer
anderen durch das Studierendenparlament erlassene
dauerhaften Satzung, Richtlinie oder Ordnung
§21 Abs. 1 Nr. 4
Antragssteller*innen: AStA der Universität Kassel
Adressat*innen: Studierendenparlament der Universität Kassel
Festlegung studentische Beiträge für das
Wintersemester 2015/2016
Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:
Die studentischen Beiträge für das Wintersemester 2015/2016 werden wie folgt festgelegt:
AStA: 11,00€
Härtefallfonds: 0,20€
Kulturticket: 2,92€
Konrad: 3,00€
Semesterticket: 127,22€
Zusammensetzung Semesterticket:
NVV: 119,53€
RMV: 4,32€
VPH: 1,27€
Keolis: 2,10€
Gesamthöhe der Beiträge: 142,34€
Abweichend davon werden die Beiträge für Studierende des Studiengangs 'Sustainable
Agriculture'“ auf 11,20€ festgelegt.
Begründung:
A. Problem
Die Beiträge müssen für jedes Semester neu durch das Studierendenparlament festgesetzt werden.
B. Lösung
Das Studierendenparlament beschließt die vom AStA vorgeschlagenen Beiträge.
C. Alternativen
Falls es nicht beschlossen wird, hat die Studierendenschaft keine Mittel für politische Arbeit und es
gibt kein Semesterticket.
D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr
Siehe Antragstext.
E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre
Siehe Antragstext.
F. Verwaltungsaufwand
Beiträge müssen der Uni gemeldet werden und vom AStA korrekt verbucht.
Kassel, 27.05.2014
AStA der Universität Kassel
i.V. Robert Wöhler
Studierendenparlament der Universität Kassel
Wahlperiode 2015/2016
Drucksache-Nr.: 002/ 1006 -2015
§ 21 Absatz (1) 11 und 18. Antrag auf Durchführung einer
Urabstimmung und Einrichtung eines Arbeitskreis
Antragssteller*innen: Kleinste Radikale Minderheit
Adressat*innen: Studierendenparlament
Umzug: Ja oder Nein?
Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:
Einen Antrag auf die Durchführung einer Urabstimmung gemäß §30 der Satzung der
Studierendenschaft zu stellen.
Das Ziel der Urabstimmung soll ein Votum zum möglichen Umzug einiger Einrichtungen der
Studierendenschaft (u.a. AStA, K19) aus den bisherigen Räumlichkeiten in das sog.
Studierendenhaus
zwischen K19 und ZUB(Zentrum für Umweltbewusstes Bauen) sein.
Die Formulierung der Frage für diese Urabstimmung wird an einen Arbeitskreis des StuPa delegiert,
um eine möglichst neutralen Ablauf ohne Einflussnahme auf ihren Ausgang zu garantieren. Die
Einrichtung des Arbeitskreis wird demnach ebenfalls beantragt.
Begründung:
A. Problem
Die bisherigen ASten der Universität Kassel haben es versäumt, die Studierenden nach ihrer
Meinung zum Umzug von wichtigen Institutionen in das neue Studierendenhaus zu fragen und sie
überhaupt darüber zu informieren. Beides sollte aber geschehen, um einen etwaigen Umzug auf
breiter Basis zu legitimieren. Bisher wurde nur mit der Hochschulleitung darüber gesprochen und
im Dunstkreis des Studierendenparlaments. Menschen die nichts mit diesen beiden zu tun haben,
wurden schlicht nicht informiert, könnten aber sehr wohl ein Interesse daran haben bzw. einen
Umzug sogar ablehnen.
B. Lösung
Der Arbeitskreis wird eingerichtet und erarbeitet eine Fragestellung für die Urabstimmung. Diese
wird durchgeführt und schafft somit eine legitime Verbindlichkeit hinsichtlich des
Umzugsvorhabens.
C. Alternativen
Der AStA bzw. das Studierendenparlament verbleibt als Suppositorium in der Glutealregion der
Hochschulleitung, die Studierendenschaft formuliert keinen eigenen Willen bezüglich des
genannten Sachverhalts und wird vom Studierendenparlament bzw. AStA in dieser Sache weiter
übergangen.
D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr
Keine
E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre
Keine
F. Verwaltungsaufwand
Erarbeitung einer Fragestellung durch den AK, ggf. Mitteilung an das Präsidium der Universität
Kassel, 31.01.2015
(elektronische) Unterschriften der Antragssteller*innen
Studierendenparlament der Universität Kassel
Wahlperiode Anfangsjahr/Endjahr
Drucksache-Nr.: 003 / 1006-2015
Datum der Antragsstellung
§21 Absatz (1) 18. Antrag auf Einrichtung eines Arbeitskreis
Antragssteller*innen: Kleinste Radikale Minderheit
Adressat*innen: MdStuPa
Eine gute Satzung für die Fahrradwerkstatt
Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:
Es wird ein Arbeitkreis eingerichtet, welcher, paritätisch zusammengesetzt aus
Parlamentarier*innen und Angehörigen der Fahrradwerkstatt, eine neue Satzung für die
Fahrradwerkstatt erarbeitet.
Begründung:
A. Problem
Die aktuelle Satzung der Fahrradwerkstatt ist aus mehreren Gründen fragwürdig. 1. Ist nicht
nachzuvollziehen, warum es plötzlich während der Sitzung am 11.12.14 in Witzenhausen die
benötigte Mehrheit gab, obwohl es bei allen anderen Anträge grundsätzlich weniger Stimmen gab.
Das lässt die Rechtmäßigkeit der Satzung fragwürdig erscheinen. 2. Wurden Änderungsanträge
ohne eine ausreichende Diskussion mit den Angehörigen der Fahrradwerkstatt gestellt, die
Angehörigen der Fahrradwerkstatt hatten nicht ausreichend Zeit darauf zu reagieren. 3. Ist
dadurch eine Satzung entstanden, die weder den Bedürfnissen der Angehörigen der
Fahrradwerkstatt noch denen der Studierendenschaft angemessen sind, sondern lediglich denen des
AStA.
B. Lösung
Es wird ein paritätisch besetzter Arbeitskreis (bestehend aus MdStuPa und Angehörigen der
Fahrradwerkstatt) eingerichtet, der ohne zeitlichen Druck eine Satzung erarbeitet, die allen
Bedürfnissen gleichermaßen gerecht wird.
C. Alternativen
Die Bedürfnisse der Angehörigen der Fahrradwerkstatt und der Studierendenschaft werden weiter
ignoriert und eine rechtlich fragwürdige Satzung beibehalten.
D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr
Keine
E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre
Keine
F. Verwaltungsaufwand
Evtl. Bereitstellung von Räumen für den Arbeitskreis
Ort, Datum
(elektronische) Unterschriften der Antragssteller*innen
Studierendenparlament der Universität Kassel
Wahlperiode 2015/16
Drucksache-Nr.: 004 / 1006 - 2015
Antrag auf Bereitstellung finanzieller Mittel
gemäß § 21 (1) der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der Universität Kassel
Antragssteller*innen: Galina Nabok i.V. AStA Universität Kassel
Adressat*innen: Studierendenparlament
Antrag auf Begleichung der Betriebskostenabrechnung K19
Das Studierendenparlament der Universität Kassel möge beschließen:
dass die Betriebskostenabrechnung für das Kulturzentrum K19 im Jahr 2014, welche sich auf
8.488,20€ beläuft, ordnungsgemäß beglichen wird.
Begründung:
A. Problem
Die Betriebskostenabrechnung K19 für das Jahr 2014 überschreitet 1.000€, Beträge dieser Art
müssen durch das Studierendenparlament genehmigt werden.
B. Lösung
Begleichung der Rechnung.
C. Alternativen
Wird die Betriebskostenabrechnung nicht beglichen, fallen Mahngebühren von der Universität an
und der Betrag steigt an.
D. Finanzielle Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr
8.488,20 €
E. Finanzielle Auswirkungen auf kommende Haushaltsjahre
keine
F. Verwaltungsaufwand
Tätigung der Überweisung
Auszahlungsbeleg anfertigen
Im Haushaltsplan verbuchen
Kassel, den 21.05.2015
AStA Universität Kassel, i.V. Galina Nabok