Anbringung der Tönungsfolie Die Folie gibt dem Wagen ein anderes Aussehen und gewährt bei entsprechender Undurchlässigkeit einen guten Sichtschutz. Zusätzlich reduziert sie die Aufheizung des Innenraumes eines Fahrzeugs und wird auch als Sonnenschutz verwendet. Fast alle Tönungsfolien absorbieren die aggressive UVA und UV-B Strahlung bei ca. 360 nm zu ca. 99 %. Diese Strahlen tragen im Wesentlichen zum Ausbleichen von Materialien im Innenraum bei undschädigen die Haut der Insassen. Je nach Art und Tönung der Folien weisen diese die Wärmestrahlung der Sonne um bis zu 60 % zurück und verringern das Aufheizen des Fahrzeuginnenraumes. Durch ihre Splitterschutzwirkung stellen Tönungsfolien einen zusätzlichen Schutz vor Glassplittern bei einem Unfall dar. In Deutschland dürfen nur zugelassene Folien, die eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, in Fahrzeugen verlegt werden. Die ABG-Nummer muss auf allen verlegten Folien sichtbar sein. Die Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine Eintragung durch den TÜV ist nicht notwendig. Die Tönungsfolien dürfen nur an den für die Sicht des Fahrers nicht relevanten Scheiben, also den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe verlegt werden. Ein zweiter Außenspiegel ist dann zwingend notwendig. Außerdem darf das Sichtfeld des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt werden. Auch das Verlegen von klaren Sicherheitsfolien ist an den vorderen Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe verboten.
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