Umweltinformation - Abfallwirtschaft Sachsen

April 2015
Umweltinformation
D E R A B F A L L W I R T S C H A F T S A C H S E N – A N H A L T S Ü D – A Ö R
Wertstoffhöfe der AW SAS – AöR
Öffnungszeiten:
Wertstoffhof Weißenfels
Straße am Wehr, Tel.: 034443 279037
Mo
10.00 – 17.30 Uhr
Mi
10.00 – 17.30 Uhr
Do
10.00 – 17.30 Uhr
Fr
10.00 – 17.30 Uhr
Sa
09.00 – 15.00 Uhr
Aussagekräftige Schnappschüsse gesucht
Wertstoffhof Naumburg
Hallesche Straße 60, Tel.: 03445 777783
Mo
10.00 – 17.30 Uhr
Di
10.00 – 17.00 Uhr
Do
10.00 – 17.30 Uhr
Fr
10.00 – 17.30 Uhr
Sa
09.00 – 15.00 Uhr
Wertstoffhof Zeitz
Friedrich-Degelow-Str., Tel.: 0162 3999629
Mo
10.00 – 17.30 Uhr
Di
10.00 – 17.30 Uhr
Mi
10.00 – 17.30 Uhr
Fr
10.00 – 17.30 Uhr
Sa
09.00 – 15.00 Uhr
Grün- und Astschnittplätze
Karsdorf Betreiber: USUM GmbH,
Am Alten Tagebau 1,
Mo – Fr:
07.00 – 16.00 Uhr
Jeden ersten und letzten Samstag im
Monat 09.00 – 12.00 Uhr
Freyburg / Zeuchfeld März – November
Merseburger Str., Mi + Fr: 10.00 – 16.00 Uhr
Bad Bibra Gewerbegebiet „Altenrodaer
Straße“, Di
09.00 – 11.00 Uhr
Fr
15.00 – 17.00 Uhr
Sa
09.00 – 12.00 Uhr
Lützen Promenade, März – November
Sa
08.00 – 12.00 Uhr
Teuchern Schafberg, Februar – November
Mi
13.00 – 16.00 Uhr
Sa
08.00 – 12.00 Uhr
Hohenmölsen Gewerbegebiet Einheit 17,
März – Nov
Fr 13.00 – 17.00 Uhr
Sa
09.00 – 12.00 Uhr
Punkewitz Siloanlage der Argrargenossenschaft „Wethautal“, März – November
Mi
15.00 – 17.00 Uhr
Sa
09.00 – 12.00 Uhr
Bad Kösen
Kläranlage Bad Kösen, Ziegeleiloch 1,
März – November
Di
16.00 – 18.00 Uhr
Fr
13.00 – 18.00 Uhr
Sa
09.00 – 12.00 Uhr
Weitere Grün- und Astschnittannahmestellen finden Sie an den Standorten:
Kompostwerk Weißenfels, Wertstoffhof
Weißenfels, Wertstoffhof Zeitz, Wertstoffhof Naumburg, Kompostierungsanlage
Nißma
Unter dem Motto „Das hast du sauber hingekriegt“ startet die Abfallwirtschaft
in diesem Jahr einen Wettbewerb um attraktive Fotos für die Titelseite des Abfallratgebers 2016, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können mitmachen
und sich mit ihren besten Schnappschüssen bewerben.
Mehr zum Wett­bewerb auf Seite 4
Gretchenfrage: Gelbe Tonne oder Gelber Sack?
Übergang zur flächendeckenden Gelben Tonne war mit Kompromiss
beim Entsorgungsrhythmus verbunden
Ein sauberes Erscheinungsbild der Kommunen in unserem Landkreis ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Bereits seit dem Jahr 2011 bemüht sich die
Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd daher darum, im Rahmen der Entsorgung von Leichtverpackungen das Sammelsystem der Systembetreiber auf
die Behältersammlung, also die Entsorgung über den Gelben Abfallbehälter,
umzustellen. Unzählige Veranstaltungen und Abstimmungsgespräche mit
mehreren Systembetreibern zur Umstellung von der Sack- auf die Behältersammlung fanden in dieser Zeit statt.
Beweggründe waren damals wie heute der hohe Stellenwert des Tourismus
im Burgenlandkreis und die Einstufung der Region als windreiches Gebiet.
Vielerorts wurden Säcke von Windböen erfasst und deren Inhalt auf den Straßen verteilt. Nicht zu vergessen sei hier auch das Interesse von Waschbären
und Katzen an den Gelben Säcken und an den unter Umständen enthaltenen Nahrungsrückständen. Die Abschaffung der Gelben Säcke und damit die
Einführung der Gelben Tonnen wurde stets als zukunftsweisend, bürger- und
umweltfreundlich angesehen.
Diese Umstellung auf die Behälterentsorgung ist nunmehr nur unter der Bedingung gelungen, dass der Abfuhrrhythmus auf vier Wochen umgestellt wird.
Selbstverständlich ist dieser Turnus auch für die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd kein zufriedenstellendes Ergebnis. Durch Aktivitäten auf politischer
Ebene wurde zuletzt die Einigung auf einen dreiwöchentlichen Abfuhrrhythmus angestrebt, was am Ende nun zunächst auch scheiterte. Nach Aussage
der Systembetreiber praktizieren alle Landkreise die vierwöchentliche Abholung, in denen eine Umstellung von Sack- auf Behältersammlung durchgeführt
wurde. Rücksprachen der AW SAS – AöR mit mehreren Landkreisen bestätigen dies. Mit der Entsorgung über Behälter wird den Bürgern insgesamt das
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doppelte Volumen für ihre Leichtverpackungsabfälle zur
Verfügung gestellt, als bei der vierzehntäglichen Abholung
der Gelben Säcke eingesammelt wurde.
Die Entscheidung des Verwaltungsrates im März 2015 im
Sinne der vierwöchentlichen Behälterleerung ist letztendlich darauf zurückzuführen, dass eine Rückkehr zur Sacksammlung verhindert werden sollte. Die Systembetreiber
hätten auf die Erfüllung aktueller Verträge bestehen können, wenn eine Zustimmung durch den Verwaltungsrat
ausgeblieben wäre: die Rückkehr zur Sacksammlung für
Leichtverpackungen wäre unumgänglich gewesen.
Des Weiteren hätte eine Ablehnung zwangsweise zur
Erfassung von Stoffgleichen Nichtverpackungen (s. unten) über ein separates System geführt. Ein relativ geringer Anteil der Stoffgleichen Nichtverpackungen hätte
eine Leerung dieser Behälter von zwei bis vier Mal jährlich bedeutet. Die Kosten der Wertstofftonne wären zu
100 % von der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd und
somit den Bürgern zu tragen. Die gemeinsame Nutzung
des Sammelsystems kostet hingegen nur die prozentuale Höhe des Anteils an Stoffgleichen Nichtverpackungen
(maximal 20 %).
Viele Bürger äußerten in Anschreiben und im persönlichen Gespräch mit der Abfallwirtschaft ihre Vermutung,
dass durch die Veränderung des Abfuhrrhythmus Kosten
gespart und Margen zu Lasten der Gebührenzahler maximiert werden. „Dies ist keineswegs der Fall.“, so Gundram Mock, Vorstandsvorsitzender der Abfallwirtschaft.
„Ein Sammelsystem mittels Behälter verursacht sogar
mehr Kosten als eine zweiwöchentliche Sacksammlung
– auch bei einer vierwöchentlichen Sammlung.“ Es sei
darauf hingewiesen, dass die Entsorgung der Leichtverpackungen in der Gelben Tonne bisher keinesfalls gebührenfinanziert war. Dies trifft lediglich auf den Anteil der
Stoffgleichen Nichtverpackungen seit 01.01.2015 zu.
Die Ausgabe von Gelben Säcken ist nur noch für jene Bürger vorgesehen, welche grundsätzlich nicht an die Behälterentsorgung angeschlossen sind bzw. bei welchen die
Gestellung einer weiteren Gelben Tonne in Einzelfällen auf
Grund von örtlichen Gegebenheiten nachweislich nicht
möglich ist. Keine zeitliche Begrenzung gibt es hingegen
bei der Abholung dieser Säcke: sowohl bereitgestellte
Gelbe als auch transparente Plastiksäcke werden bei ordnungsgemäßer Befüllung abgeholt und entsorgt.
Die Erfassung der Stoffgleichen Nichtverpackungen in
der Gelben Tonne gilt nicht für Gewerbetreibende. Dies
ergibt sich aus den Forderungen der Systembetreiber,
welche eine Miterfassung dieser Abfallart für Gewerbetreibende über ihr Sammelsystem nicht zulassen. Hierfür
gelten strikte Anweisungen. Nach Auskunft der Systembetreiber hätte die Erfahrung gezeigt, dass erhebliche
Mengen nicht lizenzierter Verpackungen auf Kosten der
Haushalte und der Systembetreiber entsorgt werden. Gewerbetreibenden steht hier die Möglichkeit offen, sich zur
Einsammlung und Verwertung der Stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Transportverpackungen privaten Entsorgungsfirmen zu bedienen. Eine Überlassungspflicht
gegenüber der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd für
derartige Transportverpackungen bzw. Umverpackungen
und Stoffgleiche Nichtverpackungen besteht nicht.
Stoffgleiche Nichtverpackungen aus Haushalten dürfen seit 2015
in die Gelbe Tonne
Seit Anfang des Jahres haben alle Bürger die Möglichkeit,
neben Joghurt-Bechern, Konservendosen und Co. auch
jenen Abfall in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack zu
entsorgen, welcher aus dem gleichen Material besteht und
keine Verpackung darstellt. Diese Gruppe der sogenannten
Stoffgleichen Nichtverpackungen, also beispielsweise eine
Küchenschüssel aus Kunststoff, musste bisher im Restmüll entsorgt werden. Laut Schätzungen beträgt der Anteil dieser Nichtverpackungen in der nunmehr einheitlichen
Wertstofftonne ca. drei bis vier Kilogramm pro Einwohner
und Jahr, belastet also das zur Entsorgung bereitstehende
Volumen in der Gelben Tonne nur minimal.
Diese Mitnutzung des Sammelsystems „Gelbe Tonne/Gelber Sack“ bezieht sich ausschließlich auf die haushaltsnahe Entsorgung und gilt nicht für Gewerbetreibende. Bei
der Eingabe in den Abfallbehälter ist zu beachten: Größere Gegenstände müssen zwingend in Einzelstücke zerteilt
werden, wobei hier der Behälterdeckel anschließend noch
geschlossen sein muss. Das Gesamtgewicht des Entsorgungsgegenstandes soll 5 kg/240 l-Abfallbehälter nicht
überschreiten. Auch darf kein Abfall, insbesondere sper-
rige Gegenstände wie Plastikstuhl oder Wäschekorb, lose
neben der Gelben Tonne abgestellt werden.
Welche Gegenstände zählen zu dieser Abfallart? Dies
beantwortet das aktualisierte Abfall-ABC auf der Homepage www.awsas.de (Downloads). An dieser Stelle sind
einige Beispiele für die Stoffgleichen Nichtverpackungen
zusammengefasst:
aus Metall:
Besteck, Kleintierkäfig, Töpfe, Pfannen
aus Kunststoff:
Blumenkästen/-töpfe, Eimer, Einweggeschirr, Gartenmöbel, Gießkanne, Katzentoilette (gereinigt
ohne Inhalt), Kinderspielzeug (ohne Elektrik), Kunststofffolien und -planen aus Haushalten, Luftmatratzen,
-bett, Plastikhüllen von CDs/DVDs/Disketten, Pool­
kunststofffolie (aufblasbar), Regentonnen, Sonnenschirmfuß, Haushaltswannen/Wäschekörbe
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In diesen beiden Becken wird zukünftig das Presswasser für die Landwirtschaft gelagert.
Neues Auffangbecken für den „flüssigen Dünger“
Kapazität zum Speichern des Prozesswassers im Kompostwerk Weißenfels reichte bisher nicht aus
Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR betreibt
durch die Bio-Komp SAS GmbH am Standort Weißenfels ihr Kompostwerk. Gebaut 1999, verarbeitet das Werk
jährlich rund 23.600 Tonnen Bioabfall und 5.700 Tonnen
Grünschnitt, die in den Haushalten im Burgenlandkreis
anfallen. Neben dem Kompost, welcher an Gartenbesitzer
und Landwirte abgegeben wird, entsteht das sogenannte
Presswasser, ein flüssiger Dünger.
Die zum Speichern des Prozessabwassers erforderliche
Kapazität auf dem Gelände des Kompostwerkes reichte
bislang nicht aus. Die täglich anfallenden 30 m³ Presswasser wurden bislang im vorhandenen Presswasserbecken gespeichert und in kurzen Abständen an einen
externen Abnehmer zur Zwischenspeicherung abgegeben. Die Leerung dieser Zwischenlager erfolgte durch
Austrag als Dünger auf Feldflächen in den zulässigen
Zeiträumen. Allerdings besaß das bisherige Presswasserbecken lediglich ein maximales Speichervolumen von
380 m³, musste also spätestens nach 13 Arbeitstagen
geleert werden.
Um die Kapazität zur Lagerung des Presswassers auf einen gesetzlich geforderten Zeitraum von sechs Monaten
zu erhöhen, wurde in den letzten Monaten die Errichtung
von zwei Presswasserbehältern in Stahlbeton-/Stahlbetonfertigteilbauweise mit einem Fassungsvermögen von
jeweils 3.000 m³ abgeschlossen.
Beide Behälter sind gasdicht abgedeckt und können über
Rohrleitungen unabhängig voneinander befüllt und geleert werden. Nicht zuletzt dank des relativ milden Winters
gestalteten sich die Arbeiten vor Ort weitestgehend zügig
und konnten nach fünf Monaten Bauzeit abgeschlossen
werden.
Die Weiterverarbeitung des getrennt erfassten Bioabfalls
ermöglicht es, den natürlichen Kreislauf einzuhalten. Mit
dem Ziel, eine Entsorgung auf hohem Niveau durchzuführen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Umwelt
zu leisten, wurde das Kompostwerk in den vergangenen
15 Jahren permanent technisch erneuert und in mehreren
Stufen ausgebaut, so dass es sich auch anderthalb Jahrzehnte nach seiner Inbetriebnahme auf dem Stand der
Technik präsentiert.
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„Das hast du sauber hingekriegt!“ – Fotowettbewerb
Kreative Schnappschüsse für die Titelseite des Abfallratgebers werden gesucht
In jedem Haushalt findet man ihn: den Abfallratgeber mit
allen wichtigen Informationen rund um die Abfallentsorgung und natürlich mit dem wichtigen Tourenplan für die
drei Regionen Zeitz, Naumburg und Weißenfels.
Liebe Kinder, in diesem Jahr seid ihr gefragt. Ganz nach
dem Motto:
„Das hast du sauber hingekriegt!“
warten wir auf Fotos von euch mit euren Freunden, Eltern,
Großeltern und Co. Wir suchen Bilder, auf denen ihr und
eure Familie mit den Themen Abfall und Recycling im Burgenlandkreis tagtäglich in Berührung kommt. Schickt Fotos
von euch z. B. mit eurer Oma auf dem Wertstoffhof, mit dem
Vati beim Bereitstellen der Mülltonne vor dem Haus, mit
dem Bruder bei der Grünschnitt-Abgabe oder im Gespräch
mit dem Müllwerker. Wir möchten gern daran teilhaben, wie
ihr nahezu jeden Tag zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung beitragt. Wir freuen uns auf eure kreativen Ideen und
halten selbstverständlich attraktive Sachpreise bereit.
Hier noch einige Hinweise:
Schickt bzw. schicken Sie, liebe Eltern, die Fotos unter
dem Stichwort „Fotowettbewerb“ bitte
-- entweder per E-Mail an: abfallwirtschaft@awsas.de
-- oder per Post an: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt
Süd – AöR, Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf
Bitte beachten:
-- max. 4 Fotos je Teilnehmer; Mindest­
auflösung der
Fotos 300 dpi und maximale Größe der E-Mail 10 MB;
bei Zusendung in Papierformat: 20 x 30 cm (inkl. digital
z. B. auf CD-ROM)
-- Angabe der vollständigen Postadresse und des Geburtsdatums des Einsenders (Alter des Einsenders am
Tag des Posteingangs: bis vollendetes 18. Lebensjahr).
Die Urheberrechte bleiben bei den Fotografen. Mit der Einsendung der Fotos wird die Zustimmung zur Veröffentlichung
in Online- und Printmedien gegeben. Einsendeschluss ist
der 24.07.2015. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Nur saubere Alttextilien können optimal wiederverwertet werden
Neben wiederverwendbaren Textilien befinden sich verschmutzte Alttextilien und Schuhe im Sammel­
container
Seit mehr als einem Jahr finden die Bürgerinnen und Bürger auf den Wertstoffhöfen sowie Grün- und Astschnittplätzen der AW SAS – AöR Sammelcontainer für Alttextilien
vor, die durch die Abfallwirtschaft in Kooperation mit dem
Deutschen Roten Kreuz aufgestellt wurden. Ziel ist es, so
viele Alttextilien wie möglich wiederzuverwerten und damit entsprechend des Kreislaufprinzips einer neuen Nutzung zuzuführen.
Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass keine verschmutzten Alttextilien bzw. Putzlappen in den Container
gegeben werden dürfen. Schuhe sind nur paarweise und
gebündelt einzuwerfen. Voraussetzung für eine Wiederverwertung ist zudem, dass nur Alttextilsäcke ohne Müllanteile eingeworfen werden.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines
Sperrmüll- bzw. Elektroschrott-Termins die Alttextilien zur
Abholung mitzugeben. Diese sind in wetterfesten Säcken
verschlossen, mit einer von der AW SAS vorgegebenen
Nummerierung versehen, neben dem Sperrmüll am vereinbarten Ort bereitzustellen.
Darüber „freut“ sich der Alttextilcontainer:
Kleider, Badebekleidung, -mäntel, Federbetten und Bettwäsche, Unterwäsche und Nachtwäsche aus Baumwolle, Seide oder Synthetik, Leggings, Hosen, paarweise:
Schuhe (in Säcken), Socken und Handschuhe, Accessoires wie Schirmmützen, Filzmützen, Hüte, Gürtel, Halstücher, Schals, Stirnbänder und Stofftaschentücher,
Taschen (ohne Inhalt): Baumwolltaschen, Handtaschen,
Ledertaschen, Lederartikel, Sportbekleidung, Gardinen, Handtücher und Waschlappen, Schlafsäcke, Woll-,
Lammfell- und Tagesdecken, Pelzbekleidung, Faserpelzbekleidung, Schürzen, Kittel, Stofftischdecken (nicht
gummiert)
Darüber „freut“ er sich nicht:
Badeutensilien wie Schwimmringe, Luftmatratzen, Taucherausrüstung, Pools, Zelte, Planen, Koffer, Kissen und
Vorhänge, Tierreste, -trophäen, Felle, Inliner, Rollschuhe,
Skischuhe, Schlittschuhe, Matratzenschoner und -unterlagen, Möbelstoffe, Teppiche und textile Bodenbeläge
Impressum
Herausgeber: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR
Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf
Tel.: 034445 223-0
Fax: 034445 223-33
abfallwirtschaft@awsas.de
www.awsas.de
Fotos: AW SAS – AöR, EGSAS mbH
Gesamtherstellung: Druckhaus Gera GmbH
Jacob-A.-Morand-Straße 16
07552 Gera
Tel.: 0365 737520
www.druckhaus-gera.de