Ergebnisprotokoll „Runder Tisch GS - FOS“: Praktikumsbetriebe und BBZ Merzig Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 1 „Roter“ Faden Allgemeine Informationen und Hinweise Rechtliche Grundlagen Umfang und Gestaltung der fachpraktischen Ausbildung Umgang mit Problemen innerhalb der fachpraktischen Ausbildung Gestaltung der Berichtshefte Ausbildungserfolg Schulversuch M – FOS Diskussionsrunde krankheitsbedingte Fehlzeiten Urlaub Praktikantenzeugnis Disziplin- bzw. Motivationsprobleme, Überforderung Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 2 Rechtliche Grundlagen (Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland ) Abschnitt II Ausbildung […] c) Fachpraktische Ausbildung § 8 Dauer und Ort (1) Die fachpraktische Ausbildung in der Klassenstufe 11 dauert grundsätzlich ein ganzes Jahr; sie wird durch die Schulferien nicht unterbrochen. Sie findet in Betrieben, Behörden oder sonstigen geeigneten Einrichtungen statt, die dem Fachbereich bzw. der Fachrichtung der Fachoberschule entsprechen. (2) In Ausnahmefällen kann die fachpraktische Ausbildung mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde bis zur Hälfte ihrer Dauer in schuleigenen Praxiseinrichtungen durchgeführt werden. Der Zustimmungsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Festlegung eines geeigneten Schulstandortes Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen am 13.03.2015. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 3 Rechtliche Grundlagen (Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland ) Abschnitt II Ausbildung […] c) Fachpraktische Ausbildung § 9 Aufsicht Die fachpraktische Ausbildung wird durch die Fachoberschule geordnet und unterliegt ihrer Aufsicht. Die Aufsicht wird gegebenenfalls im Benehmen mit der nach dem Berufsbildungsgesetz für den jeweiligen Ausbildungsbereich zuständigen Stelle ausgeübt. § 10 Stellung des Fachoberschülers Der Fachoberschüler ist während des Besuchs der Klassenstufe 11 und seiner fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb, einer Behörde oder einer sonstigen außerschulischen Praxiseinrichtung zugleich Schüler und Praktikant auf der Grundlage eines mit der Praxiseinrichtung abzuschließenden Praktikantenvertrages. Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen am 13.03.2015. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 4 Rechtliche Grundlagen (Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland ) Abschnitt II Ausbildung […] c) Fachpraktische Ausbildung § 11 Berichtsheft Über den zeitlichen Ablauf und den Inhalt seiner fachpraktischen Ausbildung hat der Fachoberschüler bzw. Praktikant ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis zu führen. Praxiseinrichtung und Fachoberschule haben die Führung des Berichtsheftes zu überwachen und sich dieses regelmäßig zur Durchsicht vorlegen zu lassen. Das Berichtsheft ist bei der Feststellung des Ausbildungserfolges zu berücksichtigen. § 12 Feststellung des Ausbildungserfolges Es obliegt dem Betrieb, der Behörde bzw. der sonstigen Praxiseinrichtung, den Erfolg der dort durchgeführten fachpraktischen Ausbildung festzustellen und in einem Praktikantenzeugnis zu bestätigen. […] Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen am 13.03.2015. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 5 Rechtliche Grundlagen (Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland ) Abschnitt III Schulzeugnisse und Versetzungen b) Festsetzung der Zeugnisnoten, Versetzung und Nichtversetzung § 18 Zuständigkeit und Verfahren […] (2) Ist infolge des zeitlichen Ablaufs der fachpraktischen Ausbildung eines Schülers der Klassenstufe 11 eine Bewertung zum Zeitpunkt der Klassenkonferenz am Schuljahresende noch nicht möglich, so wird erst zu Beginn des Unterrichts im nachfolgenden Schuljahr die Bewertung der fachpraktischen Ausbildung von der Klassenkonferenz festgestellt und die Versetzungsentscheidung getroffen. Unmittelbar danach wird das Jahreszeugnis ausgegeben. Mit der Ausgabe der übrigen Jahreszeugnisse am letzten Unterrichtstag des Schuljahres (§ 17 Abs. 1) werden dem Schüler die von der Klassenkonferenz festgesetzten Fachnoten vorab formlos bekannt gegeben. Ergibt sich bereits auf Grund der Noten, dass der Schüler nicht versetzt wird, erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler eine schriftliche Mitteilung; § 17 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen am 13.03.2015. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 6 Umfang der fachpraktischen Ausbildung Kernpraktikum: 36 Wochen (in mehreren Betrieben möglich, mindestens aber 10 Wochen) Ergänzungspraktikum: 10 Wochen (durchgängig, seitens der Schule ist kein Urlaub im Ergänzungspraktikum vorgesehen) Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 7 Gestaltung der fachpraktischen Ausbildung: seit 2014/15 FOS Gesundheit und Soziales, d.h. Praktikum auch in Arztpraxen möglich; bitte deutlich machen, in welchem Kernbereich das Praktikum abgeleistet wird Kernpraktikum im gewählten Berufsfeld Wochen Kern 1 neu Gesundheits-/ Pflegerischer Bereich Grundlegende berufspraktische Arbeiten in ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegewesens (Kliniken, Heime, ärztliche Praxen, Pflegediensten u. ä. Einricht.) 36 Kern 2 Sozialpflegerischer Bereich Grundlegende berufspraktische Arbeiten im Bereich der Sozialämter, Jugendämter, Gesundheitsämter, Verbänden der freien Wohlfahrtspflege … 36 Kern 3 Sozialpädagogischer Bereich Grundlegende berufspraktische Arbeiten im Bereich der Jugendhilfe und Jugendpflege (Kindertageseinrichtungen, Heime, Einrichtungen der Jugendarbeit.... 36 Kern 4 Hauswirtschaftlicher Bereich Grundlegende berufspraktische Arbeiten in hauswirtschaftlich orientierten Großbetrieben (Kliniken, Großküchen ...) ... 36 Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 8 Umgang mit Problemen innerhalb der fachpraktischen Ausbildung Problem: fehlende Motivation, Fehlzeiten (auch entschuldigt) Vorschlag: Gespräch, Ermahnung, Kontakt mit Schule, schriftliche Abmahnung, Kündigung / Auflösungsvertrag Wichtig: Zeitnah Kontakt mit Schule aufnehmen, um weiteres Vorgehen abzustimmen. → Kontaktdaten der Praktikumsbetreuerinnen: Fr. Scharf: kascha@gmx.de, Fr. Baumann: v.baumann@bbz-merzig.de telefonisch zu erreichen während der Schülersprechstunde: z. Z. donnerstags, 13.00 – 13.45 Uhr (06861-93983118) Hinweis: Zukünftig werden die Betriebe am Schuljahresbeginn informiert, wer die jeweils zuständige Betreuerin ist. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 9 Gestaltung der Berichtshefte rechtliche Grundlagen: Berichtsheft (siehe rechtliche Grundlagen § 11) Praktikumsbetreuerinnen der Schule lesen und korrigieren alle Berichte Berichte über jeweils 4 zusammenhängende Beschäftigungswochen Krankheitstage = Beschäftigungstage Betrieb und Schule können Neufassung anordnen (wegen Form, Inhalt, Plagiat: Schule erlaubt kein reines Kopieren von Internetinhalten) vier Abgabetermine in der Schule (12.12., 17.04., 17.07., 28.08. für das laufende Schuljahr) → können auch von Betrieb übernommen werden sorgfältige Dokumentation der Tätigkeitsnachweise Informationen zu Berichten: siehe Homepage Praktikumsmappe Hinweis: In Zukunft werden die Praxisanleiter zur Praktikumsschulung der Schüler zu Beginn des Schuljahres eingeladen. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 10 Ausbildungserfolg rechtl. Grundlagen: Ausbildungserfolg (siehe rechtliche Grundlagen § 12, 18) Betrieb entscheidet: Praktikum erfolgreich oder nicht erfolgreich → Bitte berücksichtigen: Wenn z.B. längere entschuldigte Fehlzeiten vorliegen, die restliche Praktikumszeit aber zur vollen Zufriedenheit absolviert wurde, kann Praktikum als erfolgreich gewertet werden → umgekehrter Fall: viele Fehlzeiten, mangelhafte Arbeitshaltung usw. 1. Betrieb kann verlangen, dass zusätzlich Praktikumszeiten abgeleistet werden müssen, um Praktikum als erfolgreich bewerten zu können! Bitte Absprache mit Schule. 2. Praktikum kann sofort als nicht erfolgreich gewertet werden Nicht erfolgreich bedeutet Nichtversetzung (Ausnahme: Der Praktikant kann im laufenden Schuljahr das Praktikum erfolgreich und gleichzeitig fristgerecht wiederholen.). Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 11 Schulversuch M – FOS ab 2015/16 Neuorganisation Praktikum/ Schule → bisher: 2 Tage Schule (Do, Fr) 3 Tage Praktikum (Mo - Mi) → ab Schuljahr 2015/16: Woche 1: Praktikum (Mo/ Die) – Schule (Mi/ Do/ Fr) Woche 2: Praktikum (Mo/ Die/ Mi) – Schule (Do/ Fr) Weitere Informationen direkt zu Beginn des Schuljahres 2015/16 Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 12 Schulversuch M – FOS ab 2015/16: Ziele: → Senkung der Zahl der Wiederholer (ggf. Beratung in eine Ausbildung (FHR)) → Reduzierung der Verweildauer → Verbesserung des Lernklimas Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 13 Schulversuch M – FOS ab 2015/16: Wege: Bildungswegeberatung → in der Schule → im Betrieb verstärkte Zusammenarbeit mit dem Praktikumsbetrieb → Besuche in den Betrieben nach Absprache möglich → Lernerfolgskontrolle des PrakWkanten auch im Betrieb → DokumentaWon der Besuche Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 14 Diskussionsrunde – Fragen, Wünsche, Anregungen, Kritik krankheitsbedingte Fehlzeiten • seit Februar 2015 Kenntnisnahme (Unterschrift, Stempel) des Betriebes bei Fehlzeiten (Entschuldigungsvordruck wird von PrakWkanten vorgelegt) → umgekehrte Praxis auch für Betriebe möglich • Vorlage Krankenschein im Betrieb: individuelle Regelung (z.B. erster Fehltag o. dritter Fehltag, Änderungen individuell jeder Zeit möglich) Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 15 Diskussionsrunde – Ergebnisse: Urlaub Schüler muss insgesamt 46 Beschäftigungswochen nachweisen (Praktikumsbeginn bereits im August möglich). Anzahl der Urlaubstage/-wochen ist abhängig von der Verweildauer im Betrieb (siehe HOMEPAGE: Praktikumsanschreiben Betriebe). Bei Unklarheiten (auch unangemessene Forderungen) bitte sofort Rücksprache mit der Schule halten. Praktikum sollte nicht mit Urlaub beginnen. Zu Beginn des Schuljahres noch keine detaillierte Überprüfung der zeitlichen Abfolge seitens der Schule möglich (Eigenverantwortung des Praktikanten!). Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 16 Diskussionsrunde – Ergebnisse Praktikantenzeugnis • • • • immer zweifache Ausfertigung Der Erfolg des Praktikums muss sich in der Bewertung eindeutig widerspiegeln. Erfolg bzw. Nichterfolg muss eindeutig im Zeugnis gekennzeichnet werden. zum Herunterladen als Vordruck auf der Homepage Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 17 Vielen Dank für - Ihre Mitarbeit, - Ihr Interesse und - Ihre Anregungen. Runder Tisch GS - FOS 17.03.2015 Wir freuen uns auf eine kooperative und schülerorientierte Zusammenarbeit. 18
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