o Informationen für Praktikumsbetriebe

Ergebnisprotokoll „Runder Tisch GS - FOS“:
Praktikumsbetriebe und BBZ Merzig
Runder Tisch GS - FOS
17.03.2015
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„Roter“ Faden
Allgemeine Informationen und Hinweise
Rechtliche Grundlagen
Umfang und Gestaltung der fachpraktischen Ausbildung
Umgang mit Problemen innerhalb der fachpraktischen Ausbildung
Gestaltung der Berichtshefte
Ausbildungserfolg
Schulversuch M – FOS
Diskussionsrunde
krankheitsbedingte Fehlzeiten
Urlaub
Praktikantenzeugnis
Disziplin- bzw. Motivationsprobleme, Überforderung
Runder Tisch GS - FOS
17.03.2015
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Rechtliche Grundlagen
(Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an
Fachoberschulen im Saarland )
Abschnitt II Ausbildung
[…]
c) Fachpraktische Ausbildung
§ 8 Dauer und Ort
(1) Die fachpraktische Ausbildung in der Klassenstufe 11 dauert grundsätzlich ein ganzes Jahr; sie
wird durch die Schulferien nicht unterbrochen. Sie findet in Betrieben, Behörden oder
sonstigen geeigneten Einrichtungen statt, die dem Fachbereich bzw. der Fachrichtung der
Fachoberschule entsprechen.
(2) In Ausnahmefällen kann die fachpraktische Ausbildung mit Zustimmung der
Schulaufsichtsbehörde bis zur Hälfte ihrer Dauer in schuleigenen Praxiseinrichtungen
durchgeführt werden. Der Zustimmungsvorbehalt erstreckt sich auch auf die Festlegung eines
geeigneten Schulstandortes
Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen
am 13.03.2015.
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17.03.2015
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Rechtliche Grundlagen
(Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an
Fachoberschulen im Saarland )
Abschnitt II Ausbildung
[…]
c) Fachpraktische Ausbildung
§ 9 Aufsicht
Die fachpraktische Ausbildung wird durch die Fachoberschule geordnet und unterliegt ihrer
Aufsicht. Die Aufsicht wird gegebenenfalls im Benehmen mit der nach dem
Berufsbildungsgesetz für den jeweiligen Ausbildungsbereich zuständigen Stelle ausgeübt.
§ 10 Stellung des Fachoberschülers
Der Fachoberschüler ist während des Besuchs der Klassenstufe 11 und seiner fachpraktischen
Ausbildung in einem Betrieb, einer Behörde oder einer sonstigen außerschulischen
Praxiseinrichtung zugleich Schüler und Praktikant auf der Grundlage eines mit der
Praxiseinrichtung abzuschließenden Praktikantenvertrages.
Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen
am 13.03.2015.
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Rechtliche Grundlagen
(Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an
Fachoberschulen im Saarland )
Abschnitt II Ausbildung
[…]
c) Fachpraktische Ausbildung
§ 11 Berichtsheft
Über den zeitlichen Ablauf und den Inhalt seiner fachpraktischen Ausbildung hat der
Fachoberschüler bzw. Praktikant ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis zu führen.
Praxiseinrichtung und Fachoberschule haben die Führung des Berichtsheftes zu überwachen
und sich dieses regelmäßig zur Durchsicht vorlegen zu lassen. Das Berichtsheft ist bei der
Feststellung des Ausbildungserfolges zu berücksichtigen.
§ 12 Feststellung des Ausbildungserfolges
Es obliegt dem Betrieb, der Behörde bzw. der sonstigen Praxiseinrichtung, den Erfolg der dort
durchgeführten fachpraktischen Ausbildung festzustellen und in einem Praktikantenzeugnis zu
bestätigen.
[…]
Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen
am 13.03.2015.
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Rechtliche Grundlagen
(Auszug aus der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an
Fachoberschulen im Saarland )
Abschnitt III Schulzeugnisse und Versetzungen
b) Festsetzung der Zeugnisnoten, Versetzung und Nichtversetzung
§ 18 Zuständigkeit und Verfahren […]
(2) Ist infolge des zeitlichen Ablaufs der fachpraktischen Ausbildung eines Schülers der
Klassenstufe 11 eine Bewertung zum Zeitpunkt der Klassenkonferenz am Schuljahresende
noch nicht möglich, so wird erst zu Beginn des Unterrichts im nachfolgenden Schuljahr die
Bewertung der fachpraktischen Ausbildung von der Klassenkonferenz festgestellt und die
Versetzungsentscheidung getroffen. Unmittelbar danach wird das Jahreszeugnis ausgegeben.
Mit der Ausgabe der übrigen Jahreszeugnisse am letzten Unterrichtstag des Schuljahres (§ 17
Abs. 1) werden dem Schüler die von der Klassenkonferenz festgesetzten Fachnoten vorab
formlos bekannt gegeben. Ergibt sich bereits auf Grund der Noten, dass der Schüler nicht
versetzt wird, erhalten die Erziehungsberechtigten bzw. der volljährige Schüler eine
schriftliche Mitteilung; § 17 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Quelle: http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/FOSchulV_SL.htm#FOSchulV_SL_rahmen, gesehen
am 13.03.2015.
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Umfang der fachpraktischen Ausbildung
Kernpraktikum: 36 Wochen (in mehreren Betrieben möglich, mindestens
aber 10 Wochen)
Ergänzungspraktikum: 10 Wochen (durchgängig, seitens der Schule ist kein
Urlaub im Ergänzungspraktikum vorgesehen)
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Gestaltung der fachpraktischen Ausbildung:
seit 2014/15 FOS Gesundheit und Soziales, d.h. Praktikum auch in Arztpraxen
möglich; bitte deutlich machen, in welchem Kernbereich das Praktikum
abgeleistet wird
Kernpraktikum im gewählten Berufsfeld
Wochen
Kern
1
neu
Gesundheits-/
Pflegerischer
Bereich
Grundlegende berufspraktische Arbeiten in
ambulanten und stationären Einrichtungen des
Gesundheits- und Pflegewesens (Kliniken,
Heime, ärztliche Praxen, Pflegediensten u. ä.
Einricht.)
36
Kern
2
Sozialpflegerischer
Bereich
Grundlegende berufspraktische Arbeiten im
Bereich der Sozialämter, Jugendämter,
Gesundheitsämter, Verbänden der freien
Wohlfahrtspflege …
36
Kern
3
Sozialpädagogischer
Bereich
Grundlegende berufspraktische Arbeiten im
Bereich der Jugendhilfe und Jugendpflege
(Kindertageseinrichtungen, Heime, Einrichtungen
der Jugendarbeit....
36
Kern
4
Hauswirtschaftlicher
Bereich
Grundlegende berufspraktische Arbeiten in
hauswirtschaftlich orientierten Großbetrieben
(Kliniken, Großküchen ...) ...
36
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Umgang mit Problemen innerhalb der fachpraktischen
Ausbildung
Problem: fehlende Motivation, Fehlzeiten (auch entschuldigt)
Vorschlag: Gespräch, Ermahnung, Kontakt mit Schule, schriftliche
Abmahnung, Kündigung / Auflösungsvertrag
Wichtig: Zeitnah Kontakt mit Schule aufnehmen, um weiteres Vorgehen
abzustimmen.
→ Kontaktdaten der Praktikumsbetreuerinnen:
Fr. Scharf: kascha@gmx.de, Fr. Baumann: v.baumann@bbz-merzig.de
telefonisch zu erreichen während der Schülersprechstunde:
z. Z. donnerstags, 13.00 – 13.45 Uhr (06861-93983118)
Hinweis: Zukünftig werden die Betriebe am Schuljahresbeginn informiert,
wer die jeweils zuständige Betreuerin ist.
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Gestaltung der Berichtshefte
rechtliche Grundlagen: Berichtsheft (siehe rechtliche Grundlagen § 11)
Praktikumsbetreuerinnen der Schule lesen und korrigieren alle Berichte
Berichte über jeweils 4 zusammenhängende Beschäftigungswochen
Krankheitstage = Beschäftigungstage
Betrieb und Schule können Neufassung anordnen (wegen Form, Inhalt,
Plagiat: Schule erlaubt kein reines Kopieren von Internetinhalten)
vier Abgabetermine in der Schule (12.12., 17.04., 17.07., 28.08. für das
laufende Schuljahr) → können auch von Betrieb übernommen werden
sorgfältige Dokumentation der Tätigkeitsnachweise
Informationen zu Berichten: siehe Homepage Praktikumsmappe
Hinweis: In Zukunft werden die Praxisanleiter zur Praktikumsschulung der
Schüler zu Beginn des Schuljahres eingeladen.
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Ausbildungserfolg
rechtl. Grundlagen: Ausbildungserfolg (siehe rechtliche Grundlagen § 12, 18)
Betrieb entscheidet: Praktikum erfolgreich oder nicht erfolgreich
→ Bitte berücksichtigen: Wenn z.B. längere entschuldigte Fehlzeiten
vorliegen, die restliche Praktikumszeit aber zur vollen Zufriedenheit
absolviert wurde, kann Praktikum als erfolgreich gewertet werden
→ umgekehrter Fall: viele Fehlzeiten, mangelhafte Arbeitshaltung usw.
1. Betrieb kann verlangen, dass zusätzlich Praktikumszeiten abgeleistet
werden müssen, um Praktikum als erfolgreich bewerten zu können!
Bitte Absprache mit Schule.
2. Praktikum kann sofort als nicht erfolgreich gewertet werden
Nicht erfolgreich bedeutet Nichtversetzung (Ausnahme: Der Praktikant kann
im laufenden Schuljahr das Praktikum erfolgreich und gleichzeitig
fristgerecht wiederholen.).
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Schulversuch M – FOS ab 2015/16
Neuorganisation Praktikum/ Schule
→ bisher:
2 Tage Schule (Do, Fr)
3 Tage Praktikum (Mo - Mi)
→ ab Schuljahr 2015/16:
Woche 1: Praktikum (Mo/ Die) – Schule (Mi/ Do/ Fr)
Woche 2: Praktikum (Mo/ Die/ Mi) – Schule (Do/ Fr)
Weitere Informationen direkt zu Beginn des Schuljahres 2015/16
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Schulversuch M – FOS ab 2015/16:
Ziele:
→ Senkung der Zahl der Wiederholer
(ggf. Beratung in eine Ausbildung (FHR))
→ Reduzierung der Verweildauer
→ Verbesserung des Lernklimas
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Schulversuch M – FOS ab 2015/16:
Wege:
Bildungswegeberatung
→ in der Schule
→ im Betrieb
verstärkte Zusammenarbeit mit dem Praktikumsbetrieb
→ Besuche in den Betrieben nach Absprache möglich
→ Lernerfolgskontrolle des PrakWkanten auch im Betrieb
→ DokumentaWon der Besuche
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Diskussionsrunde – Fragen, Wünsche, Anregungen, Kritik
krankheitsbedingte Fehlzeiten
•
seit Februar 2015 Kenntnisnahme (Unterschrift, Stempel) des
Betriebes bei Fehlzeiten (Entschuldigungsvordruck wird von
PrakWkanten vorgelegt) → umgekehrte Praxis auch für Betriebe möglich
•
Vorlage Krankenschein im Betrieb: individuelle Regelung (z.B. erster Fehltag
o. dritter Fehltag, Änderungen individuell jeder Zeit möglich)
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Diskussionsrunde – Ergebnisse:
Urlaub
Schüler muss insgesamt 46 Beschäftigungswochen nachweisen
(Praktikumsbeginn bereits im August möglich).
Anzahl der Urlaubstage/-wochen ist abhängig von der Verweildauer
im Betrieb (siehe HOMEPAGE: Praktikumsanschreiben Betriebe).
Bei Unklarheiten (auch unangemessene Forderungen) bitte sofort
Rücksprache mit der Schule halten.
Praktikum sollte nicht mit Urlaub beginnen.
Zu Beginn des Schuljahres noch keine detaillierte Überprüfung der
zeitlichen Abfolge seitens der Schule möglich (Eigenverantwortung
des Praktikanten!).
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Diskussionsrunde – Ergebnisse
Praktikantenzeugnis
•
•
•
•
immer zweifache Ausfertigung
Der Erfolg des Praktikums muss sich in der Bewertung eindeutig
widerspiegeln.
Erfolg bzw. Nichterfolg muss eindeutig im Zeugnis gekennzeichnet
werden.
zum Herunterladen als Vordruck auf der Homepage
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Vielen Dank für
- Ihre Mitarbeit,
- Ihr Interesse und
- Ihre Anregungen.
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17.03.2015
Wir freuen uns auf
eine kooperative und
schülerorientierte
Zusammenarbeit.
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