PRESSEINFORMATION Restrukturierung unter Schutzschirm bielomatik fokussiert sich auf Wachstumssparten Neuffen, 17. April 2015 – bielomatik konzentriert sich auf die ertragreichen Wachstumssparten Kunststoffschweißen und Schmiertechnik. Der im Zuge der schwierigen Marktlage in Schieflage geratene Bereich Papierverarbeitung soll verkauft werden. bielomatik saniert sich in diesem Zusammenhang durch ein Schutzschirmverfahren. Das Amtsgericht Esslingen hat dem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung zugestimmt. Die rund 550 Mitarbeiter in Neuffen wurden im Zuge einer Mitarbeiterversammlung darüber informiert. bielomatik kommt damit einer drohenden Zahlungsunfähigkeit zuvor, wird in Eigenverwaltung weitergeführt, kann aber im Schutzschirmverfahren die Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechts zur Sanierung nutzen. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt, das Unternehmen ist weiterhin zahlungsfähig. Gleichzeitig wurde für die Tochtergesellschaft bielomatik jagenberg, die in Neuss 23 Mitarbeiter beschäftigt, ein Regelinsolvenzverfahren eingeleitet. Auch dort wurde eine Mitarbeiterversammlung durchgeführt. Der renommierte Restrukturierungsexperte Arndt Geiwitz von der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner begleitet das Schutzschirmverfahren als Sachwalter. Für bielomatik jagenberg wurde Patrick Wahren aus derselben Kanzlei gleichzeitig als Insolvenzverwalter bestellt. „bielomatik ist und bleibt auch unter dem Schutzschirm uneingeschränkt handlungsfähig“, betont der Vorsitzende der Geschäftsführung Alexander Wassermann. „Wir können alle Kundenaufträge planmäßig erfüllen und die Lieferantenverbindlichkeiten, die während des Schutzschirmverfahrens entstehen, begleichen.“ bielomatik hat sich in den vergangenen Jahren in den Bereichen Kunststoffschweißen und Schmiertechnik erfolgreich entwickelt. Das Unternehmen ist hinsichtlich Technik, Produkten und Vermarktung profitabel und zukunftsorientiert aufgestellt. Die Geschäftsentwicklung ist in diesen Sparten positiv und auch 2015 wird mit einem weiteren Wachstum gerechnet. „Auch im Bereich Papierverarbeitung sehen wir viele positive Ansätze, die in einem anderen unternehmerischen Umfeld Synergien erzeugen können und ihren Wert haben“, sagt Arndt Geiwitz. „Wir werden hier ganz intensiv in Verkaufsgespräche gehen.“ Das Unternehmen wird nun innerhalb von drei Monaten einen Sanierungsplan erstellen. Wenn die Gläubiger diesen annehmen, wird er – nach einem entsprechenden Beschluss des Gerichts – so umgesetzt. Wassermann versprach ein Vorgehen im engen Schulterschluss zwischen Gläubigern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Gericht und Sachwalter. Auf die Gültigkeit von Arbeitsverträgen hat der Schutzschirm-Antrag keine Auswirkungen. Alle Rechte und Pflichte bleiben bestehen. Folglich haben Mitarbeiter auch in Schutzschirmverfahren einen gesicherten Gehaltsanspruch für drei Monate über das sogenannte Insolvenzgeld. Sämtliche Auslandsgesellschaften von bielomatik in Italien, Rumänien, USA, Brasilien, China, Singapur und Japan sind von dem Schutzschirmverfahren nicht betroffen. Pressekontakte: Patrick Hacker komm.passion GmbH Tel.: 0211 – 600 46 161 Mobil: 0172 – 51 87 124 E-Mail: patrick.hacker@komm-passion.de und Dr. Alexander Güttler komm.passion GmbH Tel.: 0211 – 600 46 110 Mobil: 0172 – 54 58 358 E-Mail: alexander.guettler@komm-passion.de
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