Nr. 11/2015 vom 12. Mai 2015 Inhalt: Neuer Vertrag zwischen BIV-OT und DAK sowie hkk über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 05 und 23 ab 1. Mai 2015 Neuer Vertrag zwischen BIV-OT und KKH über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 05 und 23 ab 1. Mai 2015 Weitere Kassenbeitritte zum OT-Vertrag und zum Kompressions-Vertrag zwischen SpectrumK und BIV-OT BIV-OT hat neues Kalkulationshandbuch zur PG 17 erarbeitet Mit der Jugend.Akademie TO zum ISPO-Weltkongress nach Lyon BIVdirekt Newsletter 11/2015 1 Neuer Vertrag zwischen BIV-OT und DAK sowie hkk über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 05 und 23 ab 1. Mai 2015 Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung von Versicherten der DAK-Gesundheit und der hkk mit Hilfsmitteln der PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) gemäß den Anlagen dieses Vertrages. Dieser besteht aus einem Rahmenvertrag einer Protokollnotiz zur Regelung zu einem Konfliktmanagement Anhang 1 zur Abrechnungsregelung Anhang 2 zur Datenübermittlung Anhang 3 zur Mehrkostenerklärung und Anlage 1 Preisvereinbarung über die Lieferung von Bandagen (PG 05) Anlage 2 Preisvereinbarung über die Lieferung von konfektionierten Orthesen (PG 23) Anlage 3 Preisvereinbarung über die Lieferung von maßgefertigten Orthesen (PG 23) Anlage 4 Preisvereinbarung über Instandsetzungen und Reparaturen Anlage 5 Preisvereinbarung für Zusatzpositionen Der Rahmenvertrag der DAK/hkk ist weitestgehend inhaltsgleich mit dem neuen Vertrag zwischen BIV-OT und KKH (siehe Folgeseite). Jedoch ergeben sich Unterschiede in den Preisteilen. Hingegen der im Vertrag mit der KKH vereinbarten zusätzlichen Anlage 5, Preisvereinbarung für Miete und Restkauf, sind diese Positionen im Vertrag mit der DAK/hkk in der Anlage 2 geregelt. Ferner regelt der Vertrag mit der DAK/hkk, dass zum Vertragspreis je Produktart (7-Steller) mindestens ein Produkt aufschlagsfrei abzugeben ist. Das aufzahlungsfreie Produkt hat den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses zu entsprechen. Bei einer hiervon abweichenden Produktauswahl des Versicherten innerhalb der Produktart können die Betriebe wirtschaftliche Aufzahlungen von dem Versicherten verlangen. Die DAK/hkk verzichten auf die Erstellung eines Kostenvoranschlags, wenn das abgegebene Produkt in den Anlagen 1 bis 4 preislich geregelt ist und die Kosten dafür 165,00 EUR netto nicht übersteigen. Ist die Abgabe einer individuell hergestellten Bandage oder Orthese (Unikat) erforderlich, ist immer ein Kostenvoranschlag einzureichen. Anhänge und Anlagen gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Der Vertrag trat am 1. Mai 2015 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Er ist ab sofort über das Vertragsportal des BIV-OT abrufbar. Wie immer, können Sie dem Vertrag online im Vertragsportal des BIVOT beitreten. Wir weisen darauf hin, dass, unabhängig von einem sofortigen Vertragsbeitritt, ab sofort nach den neuen Konditionen des Vertrages abgerechnet werden kann. Es wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015 vereinbart. Da ab dem 1. Juli 2015 nur noch Abrechnungen mit einem gültigen Vertragsbeitritt bearbeitet werden, sollte der Beitritt schnellstmöglich erfolgen, um Verzögerungen bei der Abrechnung nach der Übergangsfrist zu vermeiden. BIVdirekt Newsletter 11/2015 2 Neuer Vertrag zwischen BIV-OT und KKH über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG 05 und 23 ab 1. Mai 2015 Gegenstand dieses Vertrages ist die Versorgung von Versicherten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) mit Hilfsmitteln der PG 05 (Bandagen) und PG 23 (Orthesen) gemäß den Anlagen dieses Vertrages. Dieser besteht aus einem Rahmenvertrag einer Protokollnotiz zur Regelung zu einem Konfliktmanagement Anhang 1 zur Abrechnungsregelung Anhang 2 zur Datenübermittlung Anhang 3 zur Mehrkostenerklärung und Anlage 1 Preisvereinbarung über die Lieferung von Bandagen (PG 05) Anlage 2 Preisvereinbarung über die Lieferung von konfektionierten Orthesen (PG 23) Anlage 3 Preisvereinbarung über die Lieferung von maßgefertigten Orthesen (PG 23) Anlage 4 Preisvereinbarung über Instandsetzungen und Reparaturen Anlage 5 Preisvereinbarung über Miete und Restkauf Anlage 6 Preisvereinbarung für Zusatzpositionen Der Rahmenvertrag der KKH ist weitestgehend inhaltsgleich mit dem Vertrag der DAK/hkk. Jedoch ergeben sich Unterschiede in den Preisteilen. In der zusätzlichen Preisvereinbarung, der Anlage 5, werden Preise für Miete und Restkauf geregelt. Ferner basiert der Vertrag der KKH auf einer generischen Vertragspreisbildung, d. h. für alle Hilfsmittel einer Produktart (7-Steller) gilt ein einheitlicher Vertragspreis. Die KKH verzichtet auf die Erstellung eines Kostenvoranschlags, wenn das abgegebene Produkt in den Anlagen 1 bis 5 preislich geregelt ist und die Kosten dafür 165,00 EUR netto nicht übersteigen. Ist die Abgabe einer individuell hergestellten Bandage oder Orthese (Unikat) erforderlich, ist immer ein Kostenvoranschlag einzureichen. Anhänge und Anlagen gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Der Vertrag trat am 1. Mai 2015 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit. Er ist ab sofort über das Vertragsportal des BIV-OT abrufbar. Wie immer, können Sie dem Vertrag online im Vertragsportal des BIVOT beitreten. Wir weisen darauf hin, dass, unabhängig von einem sofortigen Vertragsbeitritt, ab sofort nach den neuen Konditionen des Vertrages abgerechnet werden kann. Es wurde eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015 vereinbart. Da ab dem 1. Juli 2015 nur noch Abrechnungen mit einem gültigen Vertragsbeitritt bearbeitet werden, sollte der Beitritt schnellstmöglich erfolgen, um Verzögerungen bei der Abrechnung nach der Übergangsfrist zu vermeiden. Weitere Kassenbeitritte zum OT-Vertrag und zum Kompressions-Vertrag zwischen SpectrumK und BIV-OT Zum 1. Mai 2015 haben weitere Betriebskrankenkassen ihren Beitritt zu dem zwischen SpectrumK und BIV-OT geschlossenen OT-Vertrag und zum dem Vertrag in der PG 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) erklärt. Durch Fusionen nehmen zudem zwei Kassen nicht länger am OT-Vertrag zwischen SpectrumK und BIV-OT teil. Aktuelle Listen der an den Verträgen teilnehmenden Krankenkassen finden Sie im Vertragsportal des BIV-OT. Für den OT-Vertrag zwischen SpectrumK und BIV-OT klicken Sie bitte hier, für den Vertrag in der PG 17 klicken Sie bitte hier. BIVdirekt Newsletter 11/2015 3 BIV-OT hat neues Kalkulationshandbuch zur PG 17 erarbeitet Nach den Kalkulationshandbüchern für die PG 23 (Orthesen) und 24 (Beinprothesen) hat der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) nun ein drittes für die Hilfsmittel zur Kompressionstherapie erarbeitet. Das neue Kalkulationshandbuch zur PG 17 ist nicht in Papierform und nicht als CD-ROM, sondern ausschließlich als Download im Internet, inklusive aller Updates bis 1. Juni 2017, erhältlich. Einen Bestellschein finden Sie hier. Die Bestellung kann per Fax an 0231 55705040 oder per E-Mail an handbuch@biv-ot.org abgegeben werden. Mit der Jugend.Akademie TO zum ISPO-Weltkongress nach Lyon Auch 2015 bietet sich für den Nachwuchs die Möglichkeit, sich wieder über die Jugend.Akademie TO fachübergreifend fortzubilden und zu vernetzten. Die Jugend.Akademie besucht von Mittwoch, 24. Juni bis Freitag, 26. Juni 2015 in Kooperation mit der ISPO Deutschland e. V. den Kongress der ISPO International in Lyon, Frankreich. Der Nachwuchs reist gemeinsam im Bus ab Köln mit Halt in Heidelberg an, besucht den Kongress sowie die Firma Proteor. Das Programm dazu finden Sie ab Morgen auf www.ot-world.com/ jugendakademie. Bitte informieren Sie Ihre Auszubildenden über diese Veranstaltung. Termine +++ Termine +++ Termine 13.05.2015: Vertragsschulung in Dortmund (noch Restplätze verfügbar) 21.05.2015: Parlamentarischer Abend der Gesundheitshandwerke in Berlin 02.06.2015: Sitzung des Wirtschaftsausschusses in Dortmund 03.06.2015: Verhandlungsgespräch mit der GWQ in Berlin Näheres zu den Vertragsschulungen finden Sie unter www.confairmed.de/seminare/vertrags schulungen_2015. Einzelheiten zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik können Sie unter http://www.ot-bufa.de/de/seminare abrufen. Impressum: BIVdirekt wird kostenlos an alle im BIV-OT zusammengeschlossenen Innungen und deren Mitglieder sowie Multiplikatoren der Branche verschickt. Er erscheint in der Regel zweimal im Monat. Anschrift der Redaktion: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT), Reinoldistr. 7 - 9, 44135 Dortmund, bivdirekt@biv-ot.org, www.biv-ot.org. Redaktion: Klaus-Jürgen Lotz (Präsident), Norbert Stein (Geschäftsführer). BIVdirekt Newsletter 11/2015 4
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