BRÜNIG UNTERTAG INNOVATION – bui 2016 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND AUSSTELLERINFORMATIONEN Brünig Park Walchistrasse 30 | 6078 Lungern | T +41 41 679 77 99 | F +41 41 679 77 75 | bui@bruenigpark.ch | bui-expo.ch INHALTSVERZEICHNIS 1 Geltungsbereich, Beilagen 3 8 Sicherheitshinweise 11 2 Allgemeine Informationen 3 9Bewachung 11 2.1Veranstaltung 2.2Anreise 2.3 Zeitplan / Termine 2.4.Messe-Service 3 4 5 5 10 Haftung, Versicherung 11 11 Anwendbares Recht 11 3Anmeldung 6 12Gerichtsstand 11 3.1Aussteller 3.2Mitaussteller 3.3 Verbindlichkeit der Anmeldung / Vertragsabschluss 3.4Ausstellungsgut 3.5Zulassung 3.6 Untervermietung / Austausch der Standfläche 3.7 Ausstellerverzeichnis, Publikationen 3.8 Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern 3.9 Schutz von Drittmannsrechten 3.10 Anerkennung der Teilnahmebedingungen 6 6 13 Verbindliche Fassung 11 7 7 7 4Rücktritt 7 5 Absage der Veranstaltung 8 6Zahlungsbedingungen 8 8 8 8 8 6.1Preise 6.2Zahlungsfristen 6.3Vorauszahlung 6.4 Verrechnung der Zusatzkosten 6 6 6 6 6 7 Standeinteilung | Auf- und Abbau Gestaltung | Betreuung 9 7.1 Hallen und Platzzuteilung 7.2Standgestaltung 7.3Standeinrichtung 7.4 Technische Hinweise und Sicherheitsvorschriften 1 | Teilnahmebedingungen 9 9 9 9 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1 Geltungsbereich, Beilagen Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Fachmesse bui 2016. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden ergänzt durch die gültigen «AGB Brünig Park». Die AGB Brünig Park sind unter www.bruenigpark.ch verfügbar. 2 Allgemeine Informationen Bitte lesen Sie diese Angaben sorgfältig durch und beachten Sie die Rücksendefristen. Rücksendung von Anmeldetalons bitte ausschliesslich an bui@bruenigpark.ch oder per Post. Der Inhalt und die Gestaltung des vorliegenden Dokuments unterliegen den urheberechtlichen Bestimmungen. Nachdruck und Vervielfältigung sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Brünig Park gestattet. Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2.1Veranstaltung Veranstaltungsort Brünig Park Walchistrasse 30 | 6078 Lungern Veranstalter Brünig Park Walchistrasse 30 | 6078 Lungern www.bruenigpark.ch | Schweiz | Schweiz Kontakte und Informationen Brünig Park Walchistrasse 30 | 6078 Lungern Edith Bürgi Tel. +41 41 679 77 99 | Fax +41 41 679 77 75 bui@bruenigpark.ch | www.bui-expo.ch Messeleitung / Ausstellerservice Während der Aufbauphase, der Durchführung der Messe und während des Abbaus finden Sie die Messeleitung im Messebüro und erreichen Sie unter Tel. +41 41 679 77 99 Teilnahmebedingungen | 2 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2.2 Anreise Mit der Bahn bis Lungern Während der Messeöffnungszeiten ist ein kostenloser ShuttleDienst eingerichtet, der bei Bedarf ab Bahnhofplatz Lungern zum Brünig Park fährt. Mit dem Auto | LKW (siehe Anreiseplan) Parkplätze für PKWs stehen im Brünig Park zur Verfügung. LKWs können in der Umgebung nicht abgestellt werden. Anfahrtsplan mit Auto | LKW Anfahrt von Luzern Bei der Kirche Richtung Interlaken Abzweigung Brünigstrasse Anfahrt von Interlaken Inter lake Industr Abzweigung Brünigstrasse Cantina Caverna n iestras Brünig Indoor Walchistrasse 30 se Brünig Park Walchistrasse 30 CH - 6078 Lungern T. +41 41 679 77 99 www.bruenigpark.ch kontakt@bruenigpark.ch se e Luz ern Ob 3 | Teilnahmebedingungen von Luzern Fahrt Richtung Interlaken. Nach Kaiserstuhl Ausfahrt Lungern Dorf (vor dem Tunnel) benützen. In Lungern bei der Kirche Richtung Interlaken weiterfahren nach ca. 200 m rechts in die Industriestrasse abbiegen. 1.6 km der Industriestrasse folgen und Arealbeschilderung beachten. von Interlaken Von der Brünig Passhöhe 4.5 km der Hauptstrasse Richtung Lungern folgen. Ausfahrt Lungern (vor dem Tunnel) benützen und nach ca. 350 m links in die Industriestrasse abbiegen. 1.6 km der Industriestrasse folgen und Arealbeschilderung beachten. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 2.3 Zeitplan / Termine Termine Anmeldung mit Frühbucherrabatt bis: 30. Juni 2015 Anmeldeschluss für Aussteller: 31. Oktober 2015 Versand der Bestellformulare: 2. November 2015 Hotelreservationen: 30. November 2015 Abgabe der Bestellformulare (Infrastruktur und Gastronomie): 18. Dezember 2015 2.4.Messe-Service Bitte benutzten Sie für Ihre Bestellungen die entsprechenden Formulare, und beachten Sie die Einsendefristen. Die Bestellformular für Gastronomie und Infrastruktur werden nach Ablauf der Anmeldefrist versandt. Verspätet eingehende Bestellungen werden mit einem Aufschlag berechnet bzw. können evtl. nicht mehr ausgeführt werden. Anlieferung grosser Exponate | Vorgezogener Aufbau (gemäss separatem Anmeldetalon) In Absprache mit dem Brünig Park in der Zeit vom Donnerstag, 28. Januar 2016 bis Freitag, 29. Januar 2016 Ausstelleraufbau Montag 1. Februar 2016 08.00 – 22.00 Uhr Dienstag 2. Februar 2016 08.00 – 22.00 Uhr Mittwoch 3. Februar 2016 08.00 – 12.00 Uhr Öffnungszeiten Fachmesse bui Donnerstag 4. Februar 2016 10.00 – 18.00 Uhr Freitag 5. Februar 2016 10.00 – 18.00 Uhr bui - Treff Donnerstag 4. Februar 2016 18.00 – 24.00 Uhr Detailinfos folgen, Platzzahl beschränkt, Anmeldung erforderlich Abbau Freitag Samstag 5. Februar 2016 18.00 – 24.00 Uhr 6. Februar 2016 07.00 – 15.00 Uhr Abtransport grosser Exponate Montag, 9. Februar 2016 | 08.00 – 17.00 Uhr Die Standplätze müssen bis am Samstag, 6. Februar 2016, 15.00 Uhr vollständig geräumt werden. Zwischenlager bis zum Abtransport nach Absprache mit der Messeleitung. Teilnahmebedingungen | 4 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 3Anmeldung 3.1Aussteller 3.4Ausstellungsgut Aussteller sind im Sinne dieser Teilnahmebedingungen Personen, Firmen und Organisationen auf deren Namen bzw. Firma die verbindliche Anmeldung lautet. Das Anmeldeformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt, rechtsgültig unterschrieben und termingerecht per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Bedingungen und Vorbehalte des Anmeldenden sind ungültig. Das Ausstellungsgut ist in der Anmeldung genau zu umschreiben, gegebenenfalls sind Abmessungen, Fabrikmarken, besondere Benennungen usw. anzugeben. Insbesondere muss aus der Anmeldung die Art und die Verwendung des Artikels ersichtlich sein. 3.2Mitaussteller Mitaussteller sind Personen, Firmen oder Organisationen, welche in irgendeiner Form am Stand eines Ausstellers durch Anschriften, Objekte, Prospekte oder persönliche Präsenz in Erscheinung treten. Sofern ein Aussteller beabsichtigt, an seinem Stand Mitaussteller aufzunehmen, so hat er dies auf seinem Anmeldeformular entsprechend zu vermerken. 3.3 Verbindlichkeit der Anmeldung / Vertragsabschluss Der Eingang der Anmeldung wird elektronisch bestätigt sowie gleichzeitig eine Akontozahlung von CHF 2‘000.– in Rechnung gestellt. Die Anmeldung ist bindend bis zur schriftlichen Stand bestätigung der Veranstaltungsleitung. Wird die Anmeldung vorher zurückgezogen, wird eine Rücktrittsgebühr von CHF 2‘000.– erhoben. Der Mietvertrag zwischen Aussteller und Veranstaltungsleitung wird rechtsverbindlich durch die schriftliche Standbestätigung seitens der Veranstaltungsleitung. Der Restbetrag der Teilnahmegebühren ist nach der schriftlichen Bestätigung fällig. Weicht der Inhalt der Standbestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe der Standbestätigung auch dann zustande. Der Aussteller kann in diesem Fall innert zwei Wochen ab Empfang der Standbestätigung schriftlich die Anmeldung zurückziehen. Besondere Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Nichtberücksichtigung von Sonderwünschen oder abweichende Hallenzuweisung geben jedoch kein Recht auf Rückzug der Anmeldung. 5 | Teilnahmebedingungen 3.5Zulassung Über die Zulassung zur Teilnahme und die Zulassung von Ausstellungsgut entscheidet die Veranstaltungsleitung allein und endgültig. Der Entscheid muss nicht begründet werden. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, die erteilte Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Voraussetzungen oder Angaben erteilt wurde oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen. Der Aussteller haftet in diesem Fall für sämtliche von ihm eingegangenen Verbindlichkeiten, hat jedoch keinen Ersatzanspruch gegenüber der Veranstaltungsleitung. 3.6 Untervermietung / Austausch der Standfläche Die zugeteilte Standfläche darf mit einem anderen Aussteller ohne Zustimmung der Veranstaltungsleitung nicht ausgetauscht werden. Eine Untervermietung des Standes ist nicht gestattet. 3.7Ausstellerverzeichnis, Publikationen Der Aussteller hat davon Kenntnis, dass die Veranstaltungsleitung ein Ausstellungsmagazin erstellt. Es können auch andere Publikationen unter Nennung der Aussteller und ihrer Dienstleistungen und Ausstellungsgüter erfolgen. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Aussteller einverstanden, dass seine Angaben in der Anmeldung in diesem Rahmen verwendet werden. Die Veranstaltungsleitung hat das alleinige Recht zur P ublikation des Austellungsmagazins, ungeachtet des gewählten Mediums zur Publikation. Der Aussteller macht seine Angaben wahrheitsgetreu und auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltungsleitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit sowie allfällige Irrtümer oder Auslassungen in den Publikationen. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 3.8 Ausschluss von Ausstellungsgütern und Ausstellern Nicht angemeldetes oder nicht zugelassenes Ausstellungsgut darf nicht ausgestellt werden und die Veranstaltungsleitung behält sich das Recht vor, solche Güter und deren Vertreter auf Kosten des Ausstellers vom Stand zu entfernen bzw. vom Ausstellungsgelände zu verweisen. Das Ausstellungsgut darf grundsätzlich während der ganzen Dauer der Ausstellung nicht ausgewechselt werden. Ausnahmen können von der Veranstaltungsleitung auf vorgängige Anmeldung hin bewilligt werden. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, jede ihr geeignet erscheinende Massnahme für einen geordneten Ausstellungsbetrieb zu treffen. Wer Anordnungen der Veranstaltungsleitung nicht befolgt, kann jederzeit von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Erfüllt ein Aussteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht, kann die Veranstaltungsleitung dem Aussteller nach erfolgloser Verwarnung den Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigern, den Stand auf dessen Kosten sofort räumen lassen bzw. das Retentionsrecht ausüben und die Ausstellungsgegenstände und die Standeinrichtung zurückbehalten und sie auf Kosten des Ausstellers nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einlagern. Die Veranstaltungsleitung ist berechtigt, die Massnahmen zur Durchsetzung ihrer Anordnungen nach erfolgloser Mahnung auf Kosten und Risiko des säumigen Ausstellers durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dem Betroffenen oder Dritten steht dadurch kein Anspruch auf Rückzahlung von Standmiete, Gebühren usw. oder Schadenersatz zu. 3.9 Schutz von Drittmannsrechten Die Aussteller sind verpflichtet Immaterialgüterrechte Dritter zu respektieren und sich nach Treu und Glauben zu verhalten. Waren und Dienstleistungen dürfen nicht in einer Weise ausgestellt, angeboten oder beworben werden, welche die Rechte von Dritten verletzt. Widerhandlungen können mit Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert werden. 3.10 Anerkennung der Teilnahme bedingungen Mit Einsendung des unterzeichneten Anmeldeformulars erklärt der Aussteller, die Allgemeinen Teilnahmebedingungen, die AGB Brünig Park, die jeweils gültigen Preise sowie weitere Richtlinien zu kennen und zu akzeptieren. 4Rücktritt Verzichtet ein Aussteller nach Erhalt der schriftlichen Standbestätigung und ausserhalb der Frist von zwei Wochen im Sinne von Art. 3.3 auf seine Teilnahme, so haftet der Aussteller für die volle Platzmiete und allfällige Nebenkosten. Vorbehalten bleibt die Belastung von Kosten, die wegen der Nichtbelegung des Standes entstehen. Wird die Standfläche vom Aussteller nach Standbestätigung durch die Veranstaltungsleitung reduziert, so haftet der Aussteller weiterhin für die vollen Kosten der bestellten Standfläche sowie die angefallenen Nebenkosten. Teilnahmebedingungen | 6 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 5 Absage der Veranstaltung Vor dem Versand von schriftlichen Standbestätigungen kann die Veranstaltung entschädigungslos abgesagt werden. Nach Versand von schriftlichen Standbestätigungen kann die Veranstaltung gänzlich abgesagt oder in modifizierter Weise durchgeführt werden, wenn Umstände vorliegen, aufgrund derer sich eine Durchführung der Veranstaltung wie vorgesehen für die Veranstaltungsleitung als unzumutbar erweist, und welche weder vom Aussteller noch von der Veranstaltungsleitung vorhergesehen werden konnten und nicht von der Veranstaltungsleitung verschuldet sind. Solche Umstände liegen insbesondere vor im Falle von entsprechenden politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, behördlichen Anordnungen, Entzug von Bewilligungen, sowie bei höherer Gewalt. In diesen Fällen besteht keine Haftung der Veranstaltungsleitung. Bereits geleistete Zahlungen werden nach Abzug der bei der Veranstaltungsleitung angefallenen Kosten und Aufwendungen zurückerstattet. 6Zahlungsbedingungen 6.1Preise Für die Preise gelten die jeweils anwendbaren Tarife. Die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich fest gelegten Höhe zusätzlich verrechnet. 6.2Zahlungsfristen Die Rechnungen sind vorbehältlich abweichender Zahlungsfristen innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar. 6.3Vorauszahlung Rechnungen für Standmiete und Zusatzleistungen, welche vor Ausstellungsbeginn fällig werden, müssen vor Beginn der Aufbauarbeiten vollständig bezahlt sein. 6.4 Verrechnung der Zusatzkosten Kosten für Infrastruktur- und Gastronomieleistungen werden nach dem Anlass in Rechnung gestellt. Die übrigen Kosten zulasten Aussteller werden nach Messeschluss fällig und in der Schlussrechnung aufgeführt. Für fristgerechte Bezahlung der Rechnungen wird kein Rabatt gewährt. Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an einen Dritten gesandt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. 7 | Teilnahmebedingungen ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 7 Standeinteilung 7.1 | Auf- und Abbau Hallen- und Platzzuteilung Die Veranstaltungsleitung behält sich Standverschiebungen auch nach Rechnungsstellung ausdrücklich vor. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz und kann keine Ansprüche wegen der Platzierung oder Standumgebung gegenüber der Vermieterin geltend machen. 7.2Standgestaltung Die Gestaltung der Stände, unter Vorbehalt der in den «AGB Brünig Park» und in den vorliegenden Teilnahmebedingungen geregelten Bestimmungen, ist Sache der Aussteller. Ausserdem sind die gesetzlichen und amtlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Die Stände müssen dem Gesamtbild und Gesamtplan der jeweiligen Veranstaltung angepasst sein. 7.3Standeinrichtung Sämtliche Infrastrukturleistungen müssen mit den dafür vor gesehenen Formularen bestellt werden. Diesen Bestellungen ist eine Skizze mit Platzierung der bestellten Einrichtungen beizufügen, ansonsten erfolgt die Platzierung nach Ermessen der Veranstaltungsleitung. Ohne entsprechende Bestellung werden keine Arbeiten ausgeführt. Von Seiten der Veranstaltungsleitung wird kein Standbauer vorgeschlagen. 7.4 Technische Hinweise und Sicherheitsvorschriften Allgemeines Bitte beachten Sie die Angaben und Vorschriften in den «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» und in den «AGB Brünig Park». Die Messeleitung steht Ihnen jederzeit für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung. Der Brünig Park bietet für die Präsentation Ihrer Produkte einen aussergewöhnlichen Rahmen unter Tage, der es ermöglicht, Ihren Kunden Maschinen, Geräte und Verfahren wirklichkeitsgetreu zu präsentieren. Da es sich beim Stollen aber naturgemäss nicht um eine für Messen zweckgebaute Einrichtung handelt, sind besondere Bedingungen vorgegeben, die zu berücksichtigen sind. | Gestaltung | Betreuung Temperatur | Luftfeuchtigkeit Im Stollen herrscht eine Temperatur von ca. 12° C, die relative Luftfeuchtigkeit beträgt ca. 80 %. Bodenbeschaffenheit Die Bodenverhältnisse können Unebenheiten aufweisen. Sie variieren je nach Stollenbereich – zu Teilen besteht der Boden aus Beton. In anderen Bereichen ist der B oden gekiest oder besteht aus Felsausbruchmaterial. Die Veranstalter sorgen durch vorbereitende Massnahmen dafür, dass in den Ausstellungsbereichen so weit wie möglich ebene und trockene Bodenverhältnisse herrschen. Eine mit Messehallen vergleichbare Bodenbeschaffenheit ist nicht überall herstellbar. Bitte stellen Sie sicher, dass all Ihre Präsentationsmittel (Messestände, Displays, usw.) und Exponate für die im Stollen herrschenden Bedingungen ausgelegt und geeignet sind. Für Schäden an ungeeigneten Sachen übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Um Ihnen Komplikationen beim Auf- und Abbau zu ersparen, weisen wir auch darauf hin, dass wegen der Bodenverhältnisse die Nutzbarkeit von Hubwagen eingeschränkt ist. Auf Grund der zum Teil langen Wege vom Vorplatz des Stollens zu den Standflächen kann so ein erhöhter Aufwand beim Transport entstehen, der bei der Planung Ihrer Auf- und Abbauzeiten berücksichtigt werden solle. Für das Betreten des Stollens ist festes Schuhwerk erforderlich. Stollenwände Die Wände des Stollens sind grösstenteils aus Spritzbeton und weisen Unebenheiten auf, der Lichtraum im Ausstellungsbereich kann eingeschränkt sein und Feuchtigkeitsaustritt ist möglich. Rauchverbot Während der gesamten Messe inkl. Auf- und Abbau herrscht im Stollen unter Tage ein striktes Rauchverbot. Teilnahmebedingungen | 8 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN Sicherheitsbestimmungen Die einschlägigen SUVA Verordnungen und die Sicherheits bestimmungen des Brünig Parks sind jederzeit einzuhalten. Alle Gebots-, Verbots- und Hinweisschilder sind zu beachten. Eine Zusammenstellung wichtiger Punkte finden Sie im Folgenden unter Punkt 8. «Sicherheitshinweise». Einschränkung für gesundheitlich beeinträchtigte Personen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass vom Aufenthalt im Stollen Abstand genommen werden sollte, wenn akute oder chronische Erkrankungen bestehen, die die psychische oder physische Belastbarkeit herabsetzen: wie z.B. Platzangst (Klaustrophobie), Anfallsleiden (Epilepsie), Herz- und Kreislauferkrankungen, Bronchialasthma usw.. Organisation des Auf- und Abbaus Während der Auf- und Abbauphase ist zu beachten, dass es lediglich eine Zufahrtsstrasse zum Stollen gibt, auf der aufwärts und abwärts fahrende Fahrzeuge nicht passieren können. Der Vorplatz des Stollens lässt das gleichzeitige Be- und Entladen mehrerer grosser LKW nicht zu. Aus diesen Gründen werden vom Veranstalter Anlieferungs- und Entladezeiten vorgegeben, die unbedingt eingehalten werden müssen. Den Anweisungen der zur Verkehrsregelung eingesetzten Personen ist in jedem Fall unverzüglich Folge zu leisten. Das Be- und Entladen von Fahrzeugen hat zügig zu erfolgen. Entladene Fahrzeuge müssen im Interesse eines geordneten Aufbaus für alle Aussteller sofort entfernt werden. Die Zufahrt zum Stollen muss auf ganzer Länge jederzeit für die Anfahrt von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen freigehalten werden. Deshalb werden parkende Fahrzeuge sofort und ohne weitere Aufforderung auf Kosten des Ausstellers abgeschleppt. Weitere Schadenersatzforderungen, die sich aus den Folgen ergeben, die unberechtigt abgestellte Fahrzeuge verursachen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Leergut und Verpackungsmaterial Es gibt keine Einlagerungsmöglichkeiten für Leergut oder anderer Materialien im Ausstellungsgelände. Verpackungen und andere zum Auf- und Abbau benötigten Gegenstände müssen abgefahren und zum Abbau wieder mitgebracht werden. Insbesondere auf, hinter und neben den Ausstellungsständen im Stollen dürfen Emballagen, Paletten und sonstige Verpackungen aus brennbaren Materialien wegen feuerpolizeilicher Vorschriften nicht gelagert werden. 9 | Teilnahmebedingungen Anlieferungen während der Messe Während der Messe sind Anlieferungen ausschliesslich zu folgender Zeit möglich: morgens vor Öffnung der Messe von 07.00 – 08.30 Uhr und am Abend nach Messeschluss bis 19.00 Uhr. Standauf- und abbau Die auf dem Boden des Stollens eingezeichneten Standgrenzen sind einzuhalten. Die im Zeitplan angegebenen Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten. Die Wahl der Messebaufirma, die Ihren Stand errichtet, ist Ihnen freigestellt. Bei Beauftragung einer Messebaufirma bitten wir, auf die besonderen Bedingungen im Stollen und die Sicherheitsvorschriften (Brennbarkeitskennziffer des Standbaumaterials, usw.) hinzuweisen und sicher zu stellen, dass der Auf- und Abbau fach- und zeitgerecht stattfinden. Bitte beachten Sie bei der Gestaltung Ihres Standes unbedingt die Bestimmungen der «AGB Brünig Park», die «Allgemeinen Teilnahmebedingungen» sowie die «Sicherheitshinweise» unter Punkt 8 in diesem Dokument. Der Aufbau aller Stände und der Abtransport des Leergutes muss am Mittwoch, 3. Februar 2015, 12.00 Uhr vollständig abgeschlossen sein. Dann erfolgt die Abnahme der Messe durch die Sicherheitsbehörden . Blumendekoration Für sämtliche Dekorationsanfragen nehmen Sie bitte direkt mit der Messeleitung Kontakt auf. Telekommunikation Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, Telefonanschlüsse auf die Stände zu verlegen. Mobiltelefone funktionieren im Stollen nicht überall. Vom Vorplatz des Stollens sind Sie über Mobiltelefone erreichbar und können telefonieren. Betrieb des Standes Beim Betrieb des Standes und der angemieteten Flächen ist auf die Bedürfnisse der anderen Aussteller Rücksicht zu nehmen. Inbetriebnahmen von Maschinen oder Vorführungen, die akustische oder sonstige Beeinträchtigungen für Nachbarstände verursachen, sind nur nach Absprache mit der Messeleitung zulässig. ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 8 Sicherheitshinweise Für die Auf- / Abbauzeit und die Messe sind die folgenden Punkte zu beachten: •Standbaumaterial Brennbarkeitsklasse BK1 nach DIN 4102 • Keine Gasinstallationen unter Tag •Insbesondere auf und hinter/neben den Ausstellungsständen im Stollen dürfen Emballagen, Paletten und sonstige Verpackungen aus brennbaren Materialien wegen feuer polizeilicher Vorschriften nicht gelagert werden. •Stände dürfen nicht über die vorgesehene Breite in den Gangbereich ragen. •Keine benzin-, gas- oder dieselbetriebenen Fahrzeuge unter Tag. Ausnahmen beim Auf- und Abbau von grossen Exponaten sind mit der Messeleitung abzusprechen. •Absolutes Rauchverbot während Auf- und Abbauphase sowie während der bui 2016 im gesamten Untertagebereich. • Festes Schuhwerk ist empfehlenswert. •Ihre Aufmerksamkeit darf nicht durch Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen beeinträchtigt sein. •Bitte beachten Sie die Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder. •Halten Sie sich nicht im toten Winkel von Arbeitsmaschinen auf. •Die Anweisungen des Brünig Park-Personals (inkl. der Partner des Brünig Parks), der Feuerwehr und des Messeper sonals sind strikt zu befolgen. • Nach Messeschluss ist der Aufenthalt im Ausstellungsbereich untersagt. Die Bereichsverantwortlichen und die Brandwache werden nach 19.00 Uhr noch anwesende Personen aus dem Stollen führen. •Der Aussteller kann von der Messeleitung zur Unterstützung möglicher Evakuationsmassnahmen aufgeboten werden. •Am Donnerstag, 4. Februar 2016 um 08.30 Uhr findet ein obligatorisches Sicherheitsbriefing bei den Ausstellungsständen statt. Jeder Aussteller muss dabei durch mind. eine Person vertreten sein, welche dies durch eine Unterschrift bezeugt. 9Bewachung Das Ausstellungsgelände (für die Ausstellung beanspruchte Hallen und Freigelände) wird überwacht oder abgeschlossen. Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Verluste und / oder Beschädigungen an Ständen und Ausstellungsgut. Die Standbewachung und -beaufsichtigung, insbesondere in Bezug auf Wertsachen, ist generell Sache des Ausstellers, auch während den Auf- und Abbauzeiten. Die Veranstaltungsleitung sorgt lediglich für eine allgemeine Aufsicht über das Ausstellungsgelände. Für eine zusätzliche Standbewachung kann der Aussteller in Absprache mit der Veranstaltungsleitung auf eigene Kosten weitere Massnahmen treffen. 10 Haftung, Versicherung Die Veranstaltungsleitung haftet nicht für Verlust und / oder Beschädigung an Ständen und Ausstellungsgut. Jeder Aussteller ist verpflichtet für Stände und Ausstellungsgut eine Versicherung gegen Feuer, Wasser, Transportschaden, Beschädigungen und einfachen Diebstahl abzuschliessen. 11 Anwendbares Recht Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht u nter Ausschluss des Kollisionsrechts. 12Gerichtsstand Gerichtsstand ist ausschliesslich Sarnen. 13 Verbindliche Fassung Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung der Dokumente in deutscher Sprache. Lungern, 17. April 2015 Teilnahmebedingungen | 10
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