POCKETCARD FALLPRÜFUNGSSCHEMA STRAFRECHT Fahrlässigkeitsdelikt (Begehungsdelikt) Tatbestand bei Beteiligung mehrerer am Vorsatzdelikt Tatbestand 1. tatbestandsmäßige Handlung 2. objektive Sorgfaltswidrigkeit Bei Erfolgsdelikten zusätzlich: 3. Eintritt des Verletzungs- oder Gefährdungserfolges 4. objektive Zurechnung dieses Erfolges zum Handeln der Täterin/des Täters • Kausalität • normative Zurechnung: Adäquanz, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativverhalten Rechtswidrigkeit Objektives Vorliegen eines Rechtfertigunsgrundes, ggf. irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts Schuld Schuldausschluss: 1. Zurechnungsunfähigkeit 2. nicht-vorwerfbarer Verbotsirrtum (§ 9) Positiv zu prüfende Merkmale: 3. Vorwerfbarkeit der objektiv-sorfgaltswidrigen Handlung • subjektive Sorgfaltswidrigkeit Bei Erfolgsdelikten zusätzlich: • subjektive Zurechenbarkeit (Voraussehbarkeit) des Erfolges 4. Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens 5. allfälliger Schuldtatbestand Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit 1. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit 2. Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe Kleiner Wegweiser StGB (§) 1 15 18 32 43 57 61 75 99 111 118 125 169 180 188 192 Allgemeine Bestimmungen Versuch Strafen Strafbemessung Nachsicht Verjährung Internationales Strafrecht Leib, Leben Freiheit Ehre Privatsphäre Vermögen Gemeingefährdung Umwelt Religion Ehe, Familie Pocketcard strafrecht.indd 1 Sexualdelikte Tierquälerei Urkunden Geld Hochverrat Staatsorgane Landesverrat Bundesheer Wahlen Staatsgewalt Frieden Rechtspflege Amtsdelikte Amtsanmaßung Beziehungen zum Ausland 321 Völkermord 201 222 223 232 242 249 252 259 261 269 274 288 302 314 316 www.vsstoe.at Beteiligung am vollendeten Delikt 1. Äußerer Tatbestand (Tatbild) • Beteiligungshandlung (Bestimmung oder sonstiger Beitrag) • vollendete strafbare Handlung im Regelfall: tatbestandsmäßige (einschließlich vorsätzliche) und rechtswidrige Handlung der/des unmittelbaren Täterin/Täters; ODER tatbildmäßigeundrechtswidrige(nicht gerechtfertigte) Handlung der/des unmittelbar Ausführenden, die zwar nicht den vollen inneren Tatbestand des Deliktes erfüllt, aber doch die volle Rechtsgutbeeinträchtigung auf die gesetzlich verpönte Art und Weise herbeiführt, also insgesamt eine strafbare Handlung begründet. • Kausalität und normative Zurechnung zwischen Beteiligungshandlung und vollendeter strafbarer Handlung 2. Innerer Tatbestand • Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1) • ggf. erweiterter Vorsatz > > Beteiligung am Versuch (§ 15 Abs 1) 1. Äußerer Tatbestand (Tatbild) • Beteiligungshandlung (Bestimmung oder sonstiger Beitrag) • unmittelbare Tat - tatbestandsmäßig (einschließlich vorsätzlich) und rechtswidrig - im Versuchsstadium • Kausalität und normative Zurechnung zwischen Beteiligungshandlung und unmittelbarer Tat 2. Innerer Tatbestand • Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1) • ggf. erweiterter Vorsatz Versuchte Beteiligung (nur strafbar als versuchte Bestimmung, § 15 Abs 2) 1. Innerer Tatbestand Vorsatzt gerichtet auf • Bestimmungshandlung • eine vollendete strafbare Handlung (vgl. Beteiligung am vollendeten Delikt) und ihre Ausführung durch die/den Bestimmte/n • Kausalität (objektive Zurechnung) 2. Äußerer Tatbestand (Tatbild) Versuchshandlung iSd § 15 Abs 2 (Ausführung der Bestimmungshandlung oder eine der Ausführung der Bestimmungshandlung unmittelbar vorangehende Handlung) Alle Angaben ohne Gewähr. I VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT NNEN 28.02.2009 14:23:52 Uhr POCKETCARD FALLPRÜFUNGSSCHEMA STRAFRECHT www.vsstoe.at Vorsätzliches Begehungsdelikt Vorsätzliches Unterlassungsdelikt Tatbestand Tatbestand 1. Äußerer Tatbestand (Tatbild) • tatbestandsmäßige Handlung • Handlungsobjekt • objektiv-täterschaftliche Merkmale (bei Sonderdelikten) 1. Äußerer Tatbestand (Tatbild) • tatbestandsmäßige Situation • Unterlassung (Fehlen der gebotenen Handlung) • objektie Möglichkeit zur Vornahme des gebotenen Tuns Bei Erfolgsdelikten zusätzlich: • Eintritt des Verletzungs- oder Gefährdungserfolges • objektive Zurechnung dieses Erfolges zum Handeln der Täterin/ des Täters • Kausalität • normative Zurechnung: Adäquanz, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung gegenüber rechtmäßigem Alternativ-Verhalten Bei Erfolgsdelikten zusätzlich: • Erfolgseintritt und objektive Zurechnung (Quasikausalität, normative Zurechnung Bei Begehung durch Unterlassung (§ 2) zusätzlich: • objektive Merkmale der Garantenstellung • Gleichwertigkeit des Unterlassens mit einem Tun 2. Innerer Tatbestand • Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1) • allenfalls: erweiterter Vorsatz 2. Innerer Tatbestand • Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1) • allenfalls: erweiterter Vorsatz Rechtswidrigkeit Rechtswidrigkeit, Schuld, zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit vgl Vorsätzliches Begehungsdelikt 1. Rechtfertigungsgründe • objektive Merkmale des Rechtfertigungsgrundes • Kenntnis der rechtfertigenden Situation (subjektives Rechtfertigungselement) 2. Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden Sachverhalts Schuld bei Schuld zusätzlich positiv zu prüfende Merkmale: 5. Individuelle Handlungsfähigkeit 6. Zumutbarkeit der Vornahme des gebotenen Tuns Schuldausschluss: 1. Zurechnungsunfähigkeit Versuchtes Delikt 2. nicht-vorwerfbarer Verbotsirrtum (§ 9) 3. besondere Entschuldigungsgründe (ggf. irrtümliche Annahme eines entschuldigenden Sachverhalts (§ 10 Abs 2)) Positiv zu prüfende Merkmale bei manchen Delikten: 4. besonderer Schuldtatbestand Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit 1. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit 2. Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe Tatbestand 1. Innerer Tatbestand • Vorsatz, gerichet auf die Verwirklichung sämtlicher Merkmale des betreffenden Tatbildes (Vollendungsvorsatz) • erweiterter Vorsatz (falls gefordert) 2. Äußerer Tatbestand (Tatbild) • Versuchshandlung (§ 15 Abs 2) • Tauglichkeit Rechtswidrigkeit, schuld, Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit (vgl. Vorsätzliches Begehungsdelikt) Insbesonders: Rücktritt vom Versuch (§ 16) Alle Angaben ohne Gewähr VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT INNEN VERBAND SOZIALISTISCHER STUDENT INNEN Pocketcard strafrecht.indd 2 28.02.2009 14:23:56 Uhr
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