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FALLPRÜFUNGSSCHEMA STRAFRECHT
Fahrlässigkeitsdelikt
(Begehungsdelikt)
Tatbestand bei Beteiligung
mehrerer am Vorsatzdelikt
Tatbestand
1. tatbestandsmäßige Handlung
2. objektive Sorgfaltswidrigkeit
Bei Erfolgsdelikten zusätzlich:
3. Eintritt des Verletzungs- oder Gefährdungserfolges
4. objektive Zurechnung dieses Erfolges zum
Handeln der Täterin/des Täters
• Kausalität
• normative Zurechnung: Adäquanz, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung gegenüber
rechtmäßigem Alternativverhalten
Rechtswidrigkeit
Objektives Vorliegen eines Rechtfertigunsgrundes,
ggf. irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden
Sachverhalts
Schuld
Schuldausschluss:
1. Zurechnungsunfähigkeit
2. nicht-vorwerfbarer Verbotsirrtum (§ 9)
Positiv zu prüfende Merkmale:
3. Vorwerfbarkeit der objektiv-sorfgaltswidrigen
Handlung
• subjektive Sorgfaltswidrigkeit
Bei Erfolgsdelikten zusätzlich:
• subjektive Zurechenbarkeit (Voraussehbarkeit)
des Erfolges
4. Zumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens
5. allfälliger Schuldtatbestand
Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit
1. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
2. Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe
Kleiner Wegweiser StGB (§)
1
15
18
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43
57
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111
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169
180
188
192
Allgemeine
Bestimmungen
Versuch
Strafen
Strafbemessung
Nachsicht
Verjährung
Internationales
Strafrecht
Leib, Leben
Freiheit
Ehre
Privatsphäre
Vermögen
Gemeingefährdung
Umwelt
Religion
Ehe, Familie
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Sexualdelikte
Tierquälerei
Urkunden
Geld
Hochverrat
Staatsorgane
Landesverrat
Bundesheer
Wahlen
Staatsgewalt
Frieden
Rechtspflege
Amtsdelikte
Amtsanmaßung
Beziehungen zum
Ausland
321 Völkermord
201
222
223
232
242
249
252
259
261
269
274
288
302
314
316
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Beteiligung am vollendeten Delikt
1. Äußerer Tatbestand (Tatbild)
• Beteiligungshandlung (Bestimmung oder
sonstiger Beitrag)
• vollendete strafbare Handlung
im Regelfall: tatbestandsmäßige
(einschließlich vorsätzliche) und rechtswidrige Handlung der/des unmittelbaren
Täterin/Täters;
ODER
tatbildmäßigeundrechtswidrige(nicht
gerechtfertigte) Handlung der/des
unmittelbar Ausführenden, die zwar
nicht den vollen inneren Tatbestand
des Deliktes erfüllt, aber doch die volle
Rechtsgutbeeinträchtigung auf die
gesetzlich verpönte Art und Weise herbeiführt, also insgesamt eine strafbare
Handlung begründet.
• Kausalität und normative Zurechnung zwischen Beteiligungshandlung und vollendeter
strafbarer Handlung
2. Innerer Tatbestand
• Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1)
• ggf. erweiterter Vorsatz
>
>
Beteiligung am Versuch (§ 15 Abs 1)
1. Äußerer Tatbestand (Tatbild)
• Beteiligungshandlung (Bestimmung oder
sonstiger Beitrag)
• unmittelbare Tat - tatbestandsmäßig (einschließlich vorsätzlich) und rechtswidrig - im
Versuchsstadium
• Kausalität und normative Zurechnung
zwischen Beteiligungshandlung und unmittelbarer Tat
2. Innerer Tatbestand
• Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1)
• ggf. erweiterter Vorsatz
Versuchte Beteiligung (nur strafbar als
versuchte Bestimmung, § 15 Abs 2)
1. Innerer Tatbestand
Vorsatzt gerichtet auf
• Bestimmungshandlung
• eine vollendete strafbare Handlung (vgl.
Beteiligung am vollendeten Delikt) und ihre
Ausführung durch die/den Bestimmte/n
• Kausalität (objektive Zurechnung)
2. Äußerer Tatbestand (Tatbild)
Versuchshandlung iSd § 15 Abs 2 (Ausführung
der Bestimmungshandlung oder eine der Ausführung der Bestimmungshandlung unmittelbar
vorangehende Handlung)
Alle Angaben ohne Gewähr.
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28.02.2009 14:23:52 Uhr
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Vorsätzliches Begehungsdelikt
Vorsätzliches Unterlassungsdelikt
Tatbestand
Tatbestand
1. Äußerer Tatbestand (Tatbild)
• tatbestandsmäßige Handlung
• Handlungsobjekt
• objektiv-täterschaftliche Merkmale (bei
Sonderdelikten)
1. Äußerer Tatbestand (Tatbild)
• tatbestandsmäßige Situation
• Unterlassung (Fehlen der gebotenen
Handlung)
• objektie Möglichkeit zur Vornahme des
gebotenen Tuns
Bei Erfolgsdelikten zusätzlich:
• Eintritt des Verletzungs- oder Gefährdungserfolges
• objektive Zurechnung dieses Erfolges zum
Handeln der Täterin/ des Täters
• Kausalität
• normative Zurechnung: Adäquanz, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung gegenüber
rechtmäßigem Alternativ-Verhalten
Bei Erfolgsdelikten zusätzlich:
• Erfolgseintritt und objektive Zurechnung
(Quasikausalität, normative Zurechnung
Bei Begehung durch Unterlassung (§ 2) zusätzlich:
• objektive Merkmale der Garantenstellung
• Gleichwertigkeit des Unterlassens mit einem
Tun
2. Innerer Tatbestand
• Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1)
• allenfalls: erweiterter Vorsatz
2. Innerer Tatbestand
• Tatbildvorsatz (§ 7 Abs 1)
• allenfalls: erweiterter Vorsatz
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrigkeit, Schuld, zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit
vgl Vorsätzliches Begehungsdelikt
1. Rechtfertigungsgründe
• objektive Merkmale des Rechtfertigungsgrundes
• Kenntnis der rechtfertigenden Situation
(subjektives Rechtfertigungselement)
2. Irrtümliche Annahme eines rechtfertigenden
Sachverhalts
Schuld
bei Schuld zusätzlich positiv zu prüfende
Merkmale:
5. Individuelle Handlungsfähigkeit
6. Zumutbarkeit der Vornahme des gebotenen
Tuns
Schuldausschluss:
1. Zurechnungsunfähigkeit
Versuchtes Delikt
2. nicht-vorwerfbarer Verbotsirrtum (§ 9)
3. besondere Entschuldigungsgründe (ggf.
irrtümliche Annahme eines entschuldigenden
Sachverhalts (§ 10 Abs 2))
Positiv zu prüfende Merkmale bei manchen
Delikten:
4. besonderer Schuldtatbestand
Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit
1. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
2. Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe
Tatbestand
1. Innerer Tatbestand
• Vorsatz, gerichet auf die Verwirklichung sämtlicher Merkmale des betreffenden Tatbildes
(Vollendungsvorsatz)
• erweiterter Vorsatz (falls gefordert)
2. Äußerer Tatbestand (Tatbild)
• Versuchshandlung (§ 15 Abs 2)
• Tauglichkeit
Rechtswidrigkeit, schuld, Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit
(vgl. Vorsätzliches Begehungsdelikt)
Insbesonders:
Rücktritt vom Versuch (§ 16)
Alle Angaben ohne Gewähr
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