Förderkriterien für Förderprojekte der „aktion 12

Förderkriterien für Förderprojekte der
„aktion 12 – Abenteuer möglich machen“
Neuss, 20.04.2015
Im Rahmen der Jahresaktion 2012 „aktion12 – Abenteuer möglich machen“ haben
viele Pfadfinderinnen und Pfadfinder Spendengelder gesammelt, um damit
verschiedene Projekte und Aktionen zu unterstützen, die Kindern und Jugendlichen
zugutekommen, die von Armut betroffen sind. Viele Projekte haben schon
stattgefunden, nun geht es weiter!
Nachdem in der ersten Förderrunde alle Gruppen, Stämme, Bezirke und Diözesen
die Möglichkeit hatten, Maßnahmen und Projekte mit von Armut betroffenen
Kindern und Jugendlichen durch den Bundesverband fördern zu lassen, ist es nun
möglich Zuschüsse aus den Spendengeldern der aktion12 für Projekte mit
Flüchtlings-Kinder und Jugendlichen planen, durchzuführen und fördern zu lassen.
Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen Räume schaffen, in denen Kinder und
Jugendliche mit Fluchterfahrung Abenteuer gemäß der pfadfinderischen Pädagogik
erleben können.
Mögliche Aktionen für eine Förderung könnten sein:
- Projekte im Rahmen der Jahresaktion „Gast>>Freundschaft“ 2015
- ein gemeinsames Projekt zwischen eurem Stamm und einer
Flüchtlingsunterbringung in eurer Nähe
- Wochenend-, Pfingst- oder Sommerlager,
- Freizeitangebote für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ,
- ein Lagerfeuerabend oder Zeltnachmittag,
Generell gilt:
Gefördert werden nur Projekte, bei denen eine Begegnung zwischen Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Fluchterfahrung stattfindet. Die
teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollten zwischen 7 und 21 Jahren alt
sein und das zu fördernde Projekt der pfadfinderischen Pädagogik
entsprechen. Förderfähig sind alle Kosten die anteilig auf das oder die
Flüchtlingskinder und Jugendlichen entfallen mit bis zu 100%. Also bei einer
Veranstaltung mit 20 Stammesmitgliedern und 2 Flüchtlingskindern können
bis zu einem Zehntel der Gesamtkosten aus Spenden der aktion12 finanziert
werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Alle Stämme, Bezirke, Diözesen und DPSG-Bildungszentren auf Diözesan- und
Bundesebene.
Zeitraum: Die Projekte und Aktionen können ab sofort bis zum 31.12.2016
durchgeführt werden.
Zuschüsse:
Die zusätzlichen und anteilig pro förderfähigen Teilnehmenden entstehenden
Kosten, können auf Antrag aus Fördermitteln zu 100% durch die ation12
ausgeglichen werden.
Zuschüsse durch Dritte werden angerechnet.
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Die Entscheidung
liegt beim Bundesvorstand und dem oder der zuständigen hauptberuflichen
Referenten/Referentin.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Der Förderungszeitraum endet mit
dem 31.12.2016 oder sobald alle Mittel verbraucht sind.
Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme gegen Vorlage
entsprechender Einladungen und schriftlicher Dokumentation, aus denen der Zweck
des Projektes und die Teilnehmendenbeiträge ersichtlich sein müssen.
Nicht förderungsfähig sind laut den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes:
alkoholische Getränke, Blumengeschenke, Süßigkeiten, Zigaretten, Geschenke,
Leergut und dergleichen.
Dokumentation: Für die Dokumentation und Bearbeitung eingegangener Anträge
benötigen wir innerhalb eines Monats nach Beendigung der Maßnahme einen Bericht
vom Lager, gerne auch mit Fotos und O-Tönen der Kinder/Jugendlichen.
Bitte beachtet, dass bei Fotos die Erziehungsberechtigten aller Teilnehmenden das
angehängte Formular unterschreiben müssen.
Den ausgefüllten Antrag sowie die jeweilige Dokumentation schickt bitte an
folgende Adresse:
Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg
Stichwort: Projekte aktion12
Martinstraße 2
41472 Neuss
Die Dokumentation gerne auch per Mail an:
jonas.kaemmerling@dpsg.de
Falls noch Fragen offen sein sollten, steht euch Jonas Kämmerling im Bundesamt
gerne unter der Nummer 02131-4699 89 zur Verfügung.
P.S.:
Die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für junge Flüchtlinge ist Dank der
Unterstützung der Stiftung auch möglich. Wie das funktioniert, erfahrt ihr auf
www.pfadfinder-stiftung.de
Antrag auf Förderung von Maßnahmen im Rahmen der
„aktion12 - Abenteuer möglich machen“
1. Datum der Antragstellung
Antragsnummer
(vom Bundesamt St. Georg auszufüllen)
2. Informationen zur antragstellenden Gruppierung
2.1 Gruppe
2.2 Stamm, Bezirk und Diözese
2.3 Anschrift
2.4 Name der Antragstellenden
2.5 Funktion
2.6 E-Mail
2.7 Telefon
2.8 Bankverbindung
3. Informationen zum Projekt
3.1 Wann & wo soll das Projekt
stattfinden?
3.3 Anzahl der teilnehmenden
Kinder und Jugendlichen
3.4 Davon förderfähige
Teilnehmende (Flüchtlinge)
3.5 Titel, Thema & Zweck der
Veranstaltung
3.5 Geplante Aktivitäten
3.6 Arbeitet ihr mit einer externen
Partnerorganisation
zusammen?
Wenn ja: Wie ist der Kontakt
zustande gekommen?
3.7 Sonstiges
Kontonummer:
Bankleitzahl:
Kontoinhaber:
4. Kostenkalkulation – wie setzt sich der Teilnehmendenbeitrag zusammen
4.1 Fahrtkosten p.P.
4.2 Übernachtungskosten p.P.
4.3 Verpflegungskosten p.P.
4.4 Ggf. Kosten für pädagogische
Begleitpersonen
4.5 Programmkosten p.P.
4.6 Materialkosten p.P.
4.7 Weitere Kosten
Bitte gesondert aufführen
4.8 Summe Ausgaben p.P.
4.9 Gesamtkosten
5. Einnahmen: Teilnehmendengebühren & Zuschüsse
5.1 Höhe des Teilnehmendenbeitrags laut Einladung (bitte
anhängen)
5.2 Zuschüsse durch Dritte
5.3 Anmerkungen
6. Datum, Unterschrift