Zusammenstellung der Eingaben Mitwirkung und Vorprüfung

Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Gesamtrevision der Ortsplanung:
Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und des Vorprüfungsberichts
Stand 24. März 2015, angepasst nach überarbeitetem räumlichen Leitbild im Frühjahr 2015
Der Aufbau der Tabelle ist identisch mit dem Aufbau des räumlichen Leitbilds, Stand 24. März 2015 für die Infoveranstaltung
am 23. April 2015. Unterhalb der Kapitelüberschriften sind die Seitenzahlen der Version 2013 (Stand Mitwirkung) und der Version 2015 (Stand Infoanlass) aufgeführt.
Aufbau Tabelle
1
Einleitung
2
2
Plan
3
3
Kapitel 1: Nachbargemeinden und Region
6
4
Kapitel 2: Bevölkerungsentwicklung
7
5
Kapitel 3: Siedlungsentwicklung
10
6
Kapitel 4: Wohnqualität und Verdichtung
14
7
Kapitel 5: Dorfmitte
15
8
Kapitel Einzonungsgebiet Waldegghof
21
9
Kapitel 6: Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“
23
10
Kapitel 7: Infrastrukturen
24
11
Kapitel 8: Lokales Gewerbe
25
12
Kapitel 9: Landwirtschaft
26
13
Kapitel 10: Landschaftswerte
28
14
Kapitel 11: Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung
29
15
Kapitel 12: Verkehr
30
16
Anhang Analyse Grundlagen
33
17
Diverses
36
1
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
1 Einleitung
1)
2)
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
S. 5 Einleitung
- Nur der „Plan der räumlichen Entwicklung“ sowie die Ziele sind
durch die Gemeindeversammlung zu verabschieden. Im Dokument ist klar auf den verbindlichen Inhalt hinzuweisen.
- Das restliche Leitbild wird vom Gemeinderat verabschiedet.
-
-
S. 6 Die weiteren Schritte
- Räumliches Leitbild nur weiterverfolgen, nachdem die ungefähren Kosten der verschiedenen Etappen samt Planung den Einwohnern bekannt gegeben worden sind und wie unter einigermassen realistischen Annahmen eine langfristige Finanzierung
aussieht wird (Steuererhöhung).
-
3)
S. 8: Feldbrunnen ist in Ordnung
- Buchserhaus = ebenfalls Identifikationsträger der Gemeinde 
ergänzen
Verweis auf Leitbild
Die durch die Gemeindeversammlung zu verabschiedenden
Elemente werden im Leitbild farblich hinterlegt. Dies wird in der
Einleitung erläutert.
Text neben Inhaltsverzeichnis:
„Die Gemeindeversammlung beschliesst den Plan „Ziele der
räumlichen Entwicklung“ (S. 12) sowie die gelb hinterlegten
Ziele (S. 15 bis 32). Der Gemeinderat hat die im räumlichen
Leitbild erläuterten Massnahmen verabschiedet. Er kann diese
an die Beschlüsse der Gemeindeversammlung anpassen.
Der Gemeinderat verabschiedet den Rest des räumlichen Leitbilds.“
S. 5
Das Leitbild zeigt die angestrebte, wünschenswerte Entwicklung auf. Es ist bei sämtlichen Massnahmen, die sich auf den
Raum auswirken zu konsultieren. Damit eine Massnahme aber
umgesetzt werden kann, muss sie bei der Planung des konkreten Objekts einer genauen Interessensabwägung standhalten.
Das Ergebnis dieser Interessensabwägung (resp. die Weiterverfolgung der Massnahme) ist zum heutigen Zeitpunkt noch
nicht bekannt. Aus diesem Grund können auch keine Kosten
aufgezeigt werden.
Die Umsetzung der einzelnen Massnahmen wird durch die
Bevölkerung an der Gemeindeversammlung beschlossen. Die
entsprechenden Kosten und Finanzierung werden zudem in
den mehrjährigen Finanzplänen ersichtlich sein.
Wird angepasst: „Das Schloss Waldegg mit der Baumallee
sowie die Villa Serdang, das Dorfmuseum im Waldegghof, das
Frank Buchser-Haus, die Villa Lueg und die Kapelle St. Niklaus
sind Identifikationsträger für die Gemeinde und auch und für die
umliegenden Gemeinden von hoher Bedeutung.“
S. 8
2
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
4)
Antwort Gemeinderat
S. 9: Feldbrunnen ist fast in Ordnung
- Nicht nur die Baselstrasse trennt den unteren Dorfteil, auch das
Trassee der ASM trennt noch fast in stärkerem Mass das Dorf.
Besonders nach dem aktuell vorliegenden Vorhaben der ASM  ergänzen
Wird angepasst: „Die Baselstrasse (Kantonsstrasse und Trassee des „Bipperlisi“) trennt die Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus.
Das aktuelle Projekt wird in der Analyse ergänzt.
Verweis auf Leitbild
-
S. 9
2 Plan
 Kapitel in der Version 2013: S. 10 bis 11
 Kapitel in der Version 2015: S.10 bis 13
Eingabe/Antrag
5)
-
6)
-
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
Zwei Pläne („Plan IST-Analyse" und „Plan der angestrebten
räumlichen Entwicklung") zu erstellen wäre sinnvoll.
Aussagen zu Ausgangslage und Zielen besser trennen.
IST-Analyse und Ziele kartografisch besser dokumentieren.
Objekte verorten: Villa Lueg, Waldegghof, Rütschelistein, Königsweiher.
-
Wird angepasst.
-
Es fehlen konkrete Aussagen zur Entwicklung der grün eingefärbten „wichtigen Landschaftsräume“.
Thema „Natur und Landschaft“: Naturobjekte (Kamelhoger,
Parkanlagen mit altem Baumbestand etc.), Hecken, Alleen,
Baumreihen darstellen.
-
Wird angepasst (S. 8): „Feldbrunnen-St. Niklaus liegt in einer
attraktiven Landschaft mit Naherholungsräumen entlang der
Aare und im Gebiet des Schloss Waldegg. Die wichtigen Landschaftsräume zeichnen sich insbesondere durch grosse zusammenhängende Gebiete mit eindrucksvollen Naturobjekten
aus: Alleen, grosse Baumbestände, Parkanlagen, Kamelhoger
etc. Die grossen Landschaftskammern gewährleisten die Aussicht von und auf diese charakteristischen Bauten und Naturob-
S. 10 bis 13
S. 8
3
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
-
jekte.“
Diverse Naturobjekte werden aus Platzgründen nicht dargestellt, sondern im Text erwähnt.
Verweis auf Leitbild
7)
-
Beliebter Treffpunkt beim Schloss Waldegg präzisieren.
Hinweis: Die bestehenden Bänkli sind kein Problem, eine weitergehende Nutzung wäre allerdings nicht möglich.
-
Gemeint waren die bestehenden Bänkli.
Die Signatur wird aus dem Plan herausgenommen.
-
S. 12 bis 13
8)
-
Darstellung „Durchfahrt Solothurn-Rüttenen-St.NiklausRiedholz: Durchfahrtsprobleme mit Riedholz klären“ überprüfen, auch ob neben dem MIV auch der Radverkehr betroffen
ist.
Ggf. wäre auch die Stadt Solothurn betroffen.
-
Linienführung wird angepasst.
Es betrifft nur den motorisierten Individualverkehr, dies wird
präzisiert.
Die Stadt Solothurn wird bereits erwähnt, es besteht kein Handlungsbedarf (S. 32).
S. 12 bis 13
-
-
9)
-
Die rot dargestellte Linie „Siedlungsrand“ ist in einigen Bereichen zu weit gefasst.
-
Wird angepasst.
-
S. 12 bis 13
10)
-
Der aktive Landwirtschaftsbetrieb von Fluri Fredy an der Mattenstrasse 28 ist im Plan mit einem grünen Stern zu ergänzen.
-
Es werden nur diejenigen Landwirtschaftsbetriebe gekennzeichnet, bei denen spezieller Handlungsbedarf besteht:
Sandmatthof, Lüthyhof.
Da bei diesem Landwirtschaftsbetrieb kein Handlungsbedarf
besteht, wird kein Stern ergänzt.
-
S. 12 bis 13
Wird ergänzt.
Die Flächensignatur ist ein potenzielles Siedlungserweiterungsgebiet und bereits in der Legende enthalten.
Es wird derzeit ein Wettbewerb für das Dorfzentrum durchgeführt, mit dem Ziel „Wohnungen für ältere FeldbrünnelerInnen
und für Familien mit Kindern“ zu schaffen. Massnahmen zur
Stärkung der Dorfmitte wurden damit bereits eingeleitet.
-
S. 12 bis 13
11)
Im Plan resp. in der Legende fehlen folgende Inhalte:
- Strasse entlang der Aare bis Schloss Waldegg und westlich
davon (violette Linie)
- Baselstrasse
- Braune Flächensignatur am östlichen Ortseingang
- Dorfmitte
- Alterswohnungen an der Rötistrasse mit der Dorfmitte verbinden
- Rütschelistein und Königsweiher im Plan darstellen. Legende:
Formulierung „erreichbar bleiben“ verwenden.
- Handlungsbedarf im Bezug auf den privaten motorisierten Ver-
-
4
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
kehr an der Ostallee im „Plan der IST-Situation“ darstellen und
Lage konkretisieren.
12)
-
Begründungen der Ziele 1, 2 und 3 gemäss Kapitel 11 beziehen sich auf verschiedene Gefahrenbereiche und Problemstellen in der Gemeinde. Hilfreich wäre es diese Aspekte als Inhalt
des „Plans der IST-Analyse“ darzustellen.
Wird angepasst.
-
S. 10 bis 11
13)
-
Was heisst Durchwegung und Verbindungen?
S. 10 bis 13
S. 32
-
Die Signatur der Durchwegung wird aus dem Plan entfernt. Da die Einzonung Waldegghof nicht weiter verfolgt wird, wird sie
obsolet.
Ziel (S. 32) wird ergänzt: „Für den Langsamverkehr (Velo und
FussgängerInnen) bestehen sichere Verbindungen, insbesondere zum Schulhaus hin. Schulwege sind wenn möglich abseits
der grossen Strassen zu führen.
-
Wird, sofern möglich, ergänzt.
S. 10 bis 13
14)
-
Alle Ziele und Objekte, auf die Bezug genommen wird, sollten
im Plan dargestellt werden.
-
-
5
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
3 Kapitel 1: Nachbargemeinden und Region
 Kapitel in der Version 2013: S. 13 – 14
 Kapitel in der Version 2015: S. 15
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
15)
-
Abhängigkeit zu Nachbargemeinden steigt  Aussage ergän- zen: „Imageförderung durch finanzielle Unterstützung von sinnvollen/allgemeinen Aufgaben in diesen umliegenden Gemeinden (Image der „Schmarozergemeinde“ vermindern).
Die Gemeinde macht dies bereits. Eine Ergänzung der Aussage ist daher nicht nötig.
16)
-
Erschliessungsprobleme von Solothurn zur Region Ost muss
mit den Gemeinden Leberberg Ost zusammen geplant und gelöst werden. Die Verursacher der Probleme, die wir mit der
Kantonsstrasse und der ASM haben, sind klar von diesen Gemeinden und nicht primär von unserer Gemeinde.
Das Leitbild (S. 15) wird ergänzt: „Die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden wird in den verschiedensten Bereichen
immer wichtiger: Dies insbesondere bei Themen wie z.B. der
Erschliessung (öffentlicher Verkehr und motorisierter Individualverkehr), der Kulturförderung, der Ver- und Entsorgung, der
Sozial- und Altersvorsorge, der Raumplanung und der Nutzung
von Naherholungsgebieten.
S. 15
6
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
4 Kapitel 2: Bevölkerungsentwicklung
 Kapitel in der Version 2013: S. 13 – 14
 Kapitel in der Version 2015: S. 16 -17
Eingabe/Antrag
17)
-
18)
-
19)
-
Antwort Gemeinderat
Bevölkerungswachstum auf max. 1 %/Jahr festsetzen  Mass- nahmen anpassen, insb. bei den Einzonungen.
Wachstum in den vergangenen Jahren zeigte, dass damit keine
Probleme gelöst werden können: Finanzielle Aussichten nicht
gut, keine preisgünstigen Wohnungen, Bewohner leiden unter
Bautätigkeit.
1‘200 Einwohner zu viel
Gar kein oder nur wenig Wachstum (ca. 1 %/Jahr)
-
Das Dorf muss nicht wirklich wachsen, sondern durch die natürliche Abgänge (viele ältere Personen) gibt es genügend Wachstumsmöglichkeiten im Dorf selber.
Zudem sollte die nächste Generation (OP in 15 Jahren), auch
noch etwas zum „verbauen“ haben.
Moderates Wachstum von max. 1% anstreben.
20)
-
1‘200 Einwohner zu viel.
Bevölkerungswachstum ohne Einzonungen in Ordnung.
21)
-
Soll Feldbrunnen ein Dorf bleiben, ist die Bauaktivität auf ein
Minimum zu beschränken. Keine Neueinzonungen.
22)
-
Nur moderates Wachstum, v.a. nach innen.
23)
-
Nur moderates Wachstum.
Zugezogene Bevölkerung in die Dorfgemeinschaft integrieren
und Zusammenhalt und Austausch im Dorf fördern. Dafür
braucht es keine baulichen Massnahmen, sondern gute Kom-
-
-
Verweis auf Leitbild
Leitbild (S. 16, Ziel) wird angepasst: „In der Gemeinde sollen ca. 1200 EinwohnerInnen leben können. In Feldbrunnen-St. Niklaus
können mittel- bis langfristig ca. 1‘200 EinwohnerInnen wohnen.
Das entspricht einer Entwicklung von ca. 250 EinwohnerInnen.
Die heutige Lebensqualität bleibt erhalten, insbesondere die
wunderschönen Naherholungsräume.“
Leitbild (S. 16, Begründung) wird angepasst: Die Gemeinde ist
in den vergangenen Jahren gewachsen: Betrug die Einwohnerzahl im Jahr 2000 ca. 780 Personen, waren es 2014 bereits ca.
950 Personen. Dies entspricht einem jährlichen Bevölkerungswachstum von ca. 2 %. Feldbrunnen-St. Niklaus soll in den
kommenden Jahren moderat weiterwachsen, jedoch etwas
langsamer. So kann die Gemeinde auch das Bevölkerungswachstum gemäss kantonaler Bevölkerungsprognose erreichen.
Leitbild anpassen (S. 37): „Seit 1999 ist die Bevölkerung von
Feldbrunnen-St. Niklaus innert 12 Jahren um 20% gestiegen.
Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von 10 bis 15
Personen pro Jahr oder 2 % jährlich. Seit 2008 ist der Stand der
Bevölkerung konstant. Seit einigen Jahren nimmt die Bevölkerung wieder zu.“
Der Bedarf an zusätzlich notwendigen Wohnungen soll, soweit
möglich, in den bestehenden Bauzonen realisiert werden.
S. 16; 37
7
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
munikation und ein Eingehen auf die Wünsche der Bevölkerung.
24)
-
-
25)
-
26)
-
-
27)
-
Gemeinde soll sich am Nullwachstum orientieren. Auf Einzonungen verzichten, zuerst alle leerstehenden Wohnungen und
Häuser vermieten/verkaufen (ca. 15 Objekte im Moment).
Die Wohnungen in den neuen Bauten im Dorfkern müssen werden zudem auch noch vermietet werden können.
Gerade die Alterswohnungen ergäben die Möglichkeit, dass
Leute ihre Häuser verkaufen. Die Gemeinde kann dann da lenkend, vielleicht sogar als Investor planend, eingreifen.
Mit Einzonungen kann man die Schule nicht retten, da Familien
sich den Wohnraum nicht leisten können.
Nur moderates Wachstum
Ziel ergänzen: „…die Zahl der heutigen Einwohner zu halten
oder moderat Erhöhung zuzulassen bevorzugt durch Massnahmen, die es jungen Familien mit Kindern ermöglicht in der Gemeinde zu wohnen
Verdichtung nach innen fördern.
Für die angestrebte Einwohnerzahl braucht es eine Abschätzung des Flächenbedarfs (inkl. Abschätzung Verdichtungspotenzial).
Im Sinne einer Interessenabwägung sind Bevölkerungsprognose und das Bevölkerungsziel mit den raumplanerischen Möglichkeiten einer Siedlungsentwicklung abzugleichen.
Auch eine Bevölkerungszunahme rechtfertigt keine Einzonungen.
-
Politik, mit einer forcierten Bautätigkeit grosse Steuerzahler
anzuziehen, hat nicht funktioniert. Die Bevölkerung leidet zudem
unter dem Bau- und Verkehrslärm.
Die Abschätzung des Flächenbedarfs wird während der Nutzungsplanung gemäss kantonalem Richtplan erstellt.
Wird zur Kenntnis genommen.
8
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
28)
-
-
Antwort Gemeinderat
4-6-Zimmerwohungen für Familien sind zu rar und zu teuer.
Schade, da die Gemeinde auf Familien mit Kindern angewiesen
wäre, damit die Schule erhalten bleibt.
Bei allen baulichen Veränderungen (Neubauten oder Umbauten
darauf achten, dass die Wohnungen zu moderaten Preisen an- geboten werden können)
29)
-
Massnahmen ergänzen: „Die Mietkosten müssen in bezahlbaren
Relation zum eventuell vermieteten oder verkauften Einfamilienhaus stehen.“
30)
-
Keine Aussagen zum Erhalt der Dorfvereine
Keine Orte für Dorfjugend  wo kann diese sich aufhalten? Es
sollte möglich sein, dass Jung und Alte nebeneinander leben
und wohnen.
31)
-
Aufwertung des Vereinslokals mittels Küche etc. dringend erfor- derlich.
-
Die Gemeinde ist sich der Problematik bewusst. Sie fördert im
Rahmen ihrer Möglichkeiten (z.B. bei der neuen Überbauung
„Wohnen am Dorfplatz“) einen günstigen Mietzins, um Familien
aktiv zu unterstützen.
Bei der Ortsplanungsrevision wird geprüft, ob bei Neueinzonungen von Mehrfamilienhäusern Verträge abgeschlossen werden
sollen, bei denen ein bestimmter Anteil der Wohnungen unter
dem marktüblichen Preis vermietet werden soll.
Verweis auf Leitbild
-
-
Wohnen am Dorfplatz: S. 17; 19;
21
Verträge: S. 18;
20
Das Vereinslokal beim Werkhof wird auf S. 17 erwähnt.
Da das Vereinsleben mit Massnahmen aus der Raumplanung
nicht gesteuert werden kann, wird auf weitere Aussagen im
Leitbild verzichtet.
Dies kann nicht im Rahmen der Ortsplanungsrevision gelöst
werden. Der Gemeinderat nimmt diesen Wunsch zur Kenntnis.
9
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
5 Kapitel 3: Siedlungsentwicklung
 Kapitel in der Version 2013: S. 15 – 16
 Kapitel in der Version 2015: S. 18
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
32)
-
-
-
33)
Eingabe 1
- Gelb umrandetes Gebiet gemäss Plan noch vor der OP einzonen.
- Gemeinde soll sie als Vertreterin der Grundeigentümerschaft
regelmässig über den Verlauf der OP informieren.
Eingabe 2
Einzonungsantrag für das blau umrandete Gebiet (Erschliessung
über Parzelle GB Nr. 10, würden Hecken entfernen, mittelgrosse
Häuser für bereits Ortsansässige oder Zuzüger, Schutzzone
Waldegg wird berücksichtigt).
Es sind höchstens sehr kleine Bauzonenanpassungen möglich,
z.B. südlich der Baselstrasse gegen die Aare. Es gilt Mass zu
halten.
Wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Einzonungen werden im
Rahmen der Nutzungsplanung eingehend geprüft.
S. 16; 18; 20; 26
Das Grundstück wird aus verschiedenen Gründen nicht eingezont:
- Die Lage nördlich der Villa Serdang liegt in der Schutzzone
Waldegg.
- Der östliche Teil der Waldeggallee wird auch freigehalten (keine
Einzonung des Waldegghofs).
- Die Einzonung des Gebiets südlich des Steiniggässlis würde
heute aus den oben genannten Gründen auch nicht mehr genehmigt.
10
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
34)
Vögelisholzstrasse 2
- GB Feldbrunnen Nr. 86 (Vögelisholzstrasse 2 mit Umschwung)
einzonen: Ohne Waldegghof andere Akzente setzen: Einzonungsgebiet südliche Baselstrasse deutlich erweitern  inkl.
Vögelisholzstrasse.
Gründe:
- Einzonungsgebiet gemäss Leitbild bietet keine Aussicht auf die Aare
- Die Sicht von der Baselstrasse her (von Riedholz her) soll auf
das Schloss Waldegg, die Berge, den Jura etc. ausgerichtet
werden und nicht auf die Aare. Eine Überbauung würde die
Aussicht von der Baselstrasse aus nicht einschränken.
- Mit nur 2 Bautiefen kann keine qualitativ hochstehende Überbauung erreicht werden, wohl aber wenn das gesamte Gebiet
bis zum Wald hin eingezont würde (mit Gestaltungsplanpflicht).
Zuerst Gesamtkonzept erstellen, dann etappenweise überbauen.
- Vorschlag gemäss Leitbild berücksichtigt die Liegenschaft Vögelisholzstrasse nicht (heutiger Zustand ausserhalb der Bauzone
kann nicht legalisiert werden). Es könnten mehr Nutzungen als
bisher ermöglicht werden (heute EFH): Alterswohnungen,
Dienstleistungen, gehobener Gastronomie/Beherbergungsbetrieb, Arztpraxis, Tagesstätte für pflegebedürftige Personen, Wohnungen.
Eine Delegation der Spezialkommission Ortsplanung besprach am 7. Oktober 2014 die Möglichkeit einer Einzonung der Villa
Reinhart. Gemäss Ruedi Bieri, Kreisplaner, besteht keine Möglichkeit einer Einzonung, da das Gebiet von der restlichen
Bauzone getrennt ist und dies somit eine Briefmarkenzone wäre.
Im räumlichen Leitbild wird deshalb auf S. 13 geschrieben, dass
die räumliche „Weite zwischen Wald und östlichem Dorfeingang
erhalten“ bleiben soll.
S. 13
35)
-
Gemäss Vorprüfungsbericht des Amts für Raumplanung wird
maximal ein Gebiet eingezont werden können.
Je nach Grösse des Einzonungsgebiets kann eine Etappierung
in Betracht gezogen werden. Diese müsste im Gestaltungsplan
festgelegt werden.
S. 16; 18; 20; 26
-
Ein einziger Entwicklungsschwerpunkt setzen, nicht mehrere
kleine Einzonungsgebiete.
Einzonungsgebiete nicht nur mit Gestaltungsplanpflicht belegen, sondern auch etappieren.
Qualitatives, zeitlich gestaffeltes, moderates Wachstum, das
vielseitige Nutzungen zulässt.
-
11
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Einzonungen bis zum Wald hin. Keine Sichtfreihaltung gegen
Süden hin, da der Waldrand eine optische Abgrenzung darstellt.
Verweis auf Leitbild
36)
-
37)
Nördlich Baselstrasse
- Keine Einzonung nördlich der Baselstrasse.
- Grünraum zwischen Baselstrasse und Riedholzstrasse muss
unverbaut bleiben.
- Die östlichen Dorfeingänge am Galgenrain und im Steinenberg
bedürfen keiner Einzonung zur „besseren Gestaltung“.
- Verlust von Fruchtfolgeflächen
-
Die Einzonung wird nicht weiter verfolgt.
38)
-
-
Nördlich der Baselstrasse wird es keine Einzonungen geben,
südlich wird die Einzonung bei der Ortsplanungsrevision geprüft.
In Richtung Solothurn sind keine Einzonungen vorgesehen
(Landschaftsschutz etc.).
S. 16; 18; 20; 26
Diese Einzonung soll bei der Ortsplanungsrevision geprüft werden. Ein Abtausch mit einer Reservezone oder der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wird nötig sein.
Zunächst müssen die FAT Abstände erhoben werden. Erst anschliessend kann über die Dimension des Einzonungsgebiets
diskutiert werden. Das Vorgehen (Konzept, Gestaltungsplan
etc.) wird dann geklärt.
S. 16; 18; 24; 27
FAT: S. 27
Keine Einzonungen nördlich und südlich der Baselstrasse
Siedlungsentwicklung soll in Richtung Solothurn erfolgen (wegen der Synergien etc.).
-
39)
Südlich Baselstrasse
- Eine Siedlungserweiterung Richtung Vögelisholz ist nicht verträglich, wegen Verlust der charakteristischen räumlichen Zäsur
zwischen Alt und Neu.
- Erweiterung des Siedlungsgebietes ist östlich der Vorbergstrasse vorstellbar (z.B. Arrondierung durch Einzonung von einer
Bautiefe ab Parzelle GB Nr. 354).
- Einhaltung der FAT-Abstände beachten.
- Die östlichen Dorfeingänge am Galgenrain und im Steinenberg
bedürfen keiner Einzonung zur „besseren Gestaltung“.
- Verlust von Fruchtfolgeflächen
40)
-
Eine Überbauung dieser Gebiete bis an den Waldrand ist nicht
angedacht. Dieser Freiraum zwischen dem Wald und dem Siedlungsgebiet ist wichtig.
-
Gemeinde soll wachsen können
Gebiet wurde ein- und entschädigungslos ausgezont
Sind bereit, das Gebiet einzuzonen und etappiert auf der Grundlage eines Gestaltungsplans der Überbauung zuzuführen.
12
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
41)
-
-
Antwort Gemeinderat
Verzicht auf potenzielle Einzonung dieses Gebiets. Gründe:
Gegen Verdichtung nach innen, widerspricht dem kantonalen
Richtplan 2000, Siedlungstrenngürtel
Kantonale Siedlungstrenngürtel sind in der Nutzungsplanung
zwingend umzusetzen. In den kantonalen Siedlungstrenngürteln
gilt ein generelles Bauverbot für Neubauten und landwirtschaftsfremde Anlagen. Bestand und angemessene Erweiterung bestehender Bauten bleiben gewährleistet. In den laufenden Ortsplanungsrevisionen sind die Siedlungstrenngürtel entsprechend
ihrer Bedeutung - kantonal (als Genehmigungsinhalt) oder regional (als orientierenden Inhalt) - zu berücksichtigen.
Verweis auf Leitbild
Der kantonale Siedlungstrenngürtel wird gemäss übergeordne- ten Vorgaben umgesetzt. Der Siedlungstrenngürtel befindet sich
nur nördlich der Baselstrasse.
S. 26
13
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
6 Kapitel 4: Wohnqualität und Verdichtung
 Kapitel in der Version 2013: S. 21 – 22 (Dichtere Wohnbauten anstreben)
 Kapitel in der Version 2015: S. 19 – 20
Eingabe/Antrag
42)
-
-
Antwort Gemeinderat
Verdichtung grundsätzlich erwünscht. Jedoch keine neuen Aus- nützungen in der OP festsetzen, ohne dass diese eingehend
überprüft wurden (mittels 3D-Darstellungen).
Verhältnismässige Verdichtung  Qualitätseinbussen in den
Quartieren.
-
Verdichtungsmöglichkeiten werden für die einzelnen Gebiete
festgelegt.
Text (S. 19, Massnahmen) wird angepasst: „In den bestehenden
Gebieten sind im Sinne der Verdichtung nach innen künftig dichtere Bauformen zulässig. Auf die bestehende Siedlungsstruktur
wird grosse Rücksicht genommen.
Vor allem neu eingezonte Gebiete werden eine höhere Dichte
als die bisherigen Wohngebiete aufweisen.
Verdichtungen in den bestehenden Wohnquartieren dienen dem
Halten der heutigen Wohnbevölkerung und dem Anbieten von
Wohnraum für zusätzliche Einwohner.
S. 19
Verdichtungsmöglichkeiten werden für die einzelnen Gebiete bei der Ortsplanungsrevision festgelegt.
S. 19 bis 20
43)
-
In der Ortsplanungsrevision ist zu prüfen, ob andere Gebiete
ebenfalls ein Verdichtungspotenzial aufweisen.
44)
-
Das Ziel, die bestehenden Bauzonen intensiver zu nutzen, sollte im Leitbild auch auf die bestehende Bauzone angewendet werden.
Dies wird in der 3. Aufzählung auf S. 23 aufgeführt  kein
Handlungsbedarf.
45)
-
Kein verdichtetes Bauen, da die Dorfstruktur zerstört wird. Die
Leute brauchen Luft zum Leben.
Mit Riedholz prüfen, ob der Ausbau ehemaliges BorregaardGelände für Feldbrunnen von Nutzen sein könnte.
Verdichtungsmöglichkeiten werden für die einzelnen Gebiete
festgelegt (Kapitel 6 Wohnqualität und Verdichtung).
Der Uferweg ist im Rahmen des Agglomerationsprogramms in
Planung.
Eine funktionale Beziehung zum Borregaard-Gelände besteht
nicht.
-
S. 19 bis 20
Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigte, dass die gemäss GP zulässigen Volumen am westlichen Dorfeingang zu
massiv sind. Aus diesem Grund soll dieser GP angepasst wer-
-
S. 20
-
-
Verweis auf Leitbild
-
46)
-
Neuer Gestaltungsplan ist nicht sinnvoll, nachdem die Auslegung nach Rechtsstreit mit dem Kanton endlich geklärt ist.
Alle Parteien haben bisher gemäss GP gebaut, es ist nicht klar,
-
14
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
-
Antwort Gemeinderat
warum für die letzte Etappe neue Vorschriften erlassen werden
sollen.
Falls das letzte Grundstück nicht innert nützlicher Frist überbaut
wird, soll die Gemeinde das Land auszonen.
47)
-
Im GP „Matte West“ ist für die an der Kantonsstrasse liegenden
Liegenschaften gemischte Wohn- und Gewerbezone definiert.
Wie bekommt man dort welche Gewerbebetriebe hin? Hat es
eigentlich schon welche. Drei der Wohneinheiten stehen bereits
schon länger, man kann also dort messen wie erfolgreich solche
Zonenzuteilungen in unserer Gemeinde sind.
48)
-
Bevor Landwirtschaftsland an der Peripherie eingezont wird,
verdichtetes Bauen hinter der Villa Serdang und Lueg fördern.
-
Verweis auf Leitbild
den (S. 20): „Die Gemeinde und die Grundstückbesitzerin überprüfen den Gestaltungsplan Untere Matten im Rahmen der
Ortsplanungsrevision. Die Reservezone wird voraussichtlich der
Schutzzone Villa Lueg zugeteilt. So kann die Umgebung der historischen Villa Lueg bestmöglich erhalten bleiben.“
Die Gemeinde wird mit dem Eigentümer der Parzellen GB Nr.
299 und 695 in Kontakt treten.
Die Villen sind geschützt und können deshalb nicht verdichtet
werden. Ihre Umgebung ist ebenso wichtig wie die Baute selber.
7 Kapitel 5: Dorfmitte
 Kapitel in der Version 2013: S. 16 – 18
 Kapitel in der Version 2015: S. 21
49)
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Dorfplatz
- Lärm am Dorfplatz (Hunde, Kinderspielplatz, Jugend, Gäste
vom durstigen Wanderer, Strassenverkehr, Bahn, Baulärm) 
Anwohner leiden unter Lärm
- Gemeinde soll sich Dorfplatz-Thematik nochmals überlegen. Je
grösser die Gemeinde, desto weniger Gemeinschaft.
-
Verweis auf Leitbild
Dass ein Dorfplatz gewisse Lärmemissionen mit sich bringt, ist
nicht von der Hand zu weisen.
Nichts desto trotz ist ein informeller Treffpunkt für eine Gemeinde sehr wichtig, dies hat sich bereits nach der Sanierung des
Spielplatzes gezeigt. Diese Dorfmitte soll – gerade wenn die
Bevölkerung noch weiter zunehmen wird – sehr wichtig. Die
Gemeinde möchte daher die Dorfmitte mittel- bis langfristig noch
15
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
weiter stärken.
50)
-
51)
Damit der Spielplatz und der Dorfplatz zur Dorfmitte wird, muss er
optimiert werden:
- Mehr Schatten (Sonnensegel, Bäume, Sträucher)
- Petanque-Kugeln und Schachfiguren zugänglich machen
- Spielgerät für ältere Kinder und eine grosse Anzahl von Kindern
(Karussell, Wippe, Kletterpark ...)
- Tische zum Pick-Nicken und verweilen
- Ev. Mauer wegnehmen, dafür mit Sträuchern eine leichte Trennung zur Strasse und für die Kinder ein Ort zum Verstecken und
Spielen
Wird zur Kenntnis genommen und nach Möglichkeit umgesetzt.
52)
Der Umbau des Dorfplatzes hat nicht gebracht, was geplant war:
- Zone der Begegnung kommt nicht wirklich zur Geltung.
- Spielgeräte für Kinder fehlen  Nicht sehr kinderfreundlich.
- Raum um das Bahnhöfli neu gestalten  grosse Begegnungsfläche (Sicherheit weiterhin Rechnung tragen)
- Zur Dorfmitte gehört auch die Gemeindeverwaltung, die geplante Überbauung (Wohnen im Alter)  ganzes Gebiet als Begegnungszone ausscheiden.
53)
-
Spielplatz besser von der Strasse trennen.
54)
-
Falls der Dorfplatz von der Baselstrasse her nicht erkennbar ist,
sollte mittels guter Kommunikation darauf hingewiesen werden.
Die Lärmschutzwand "durchlässiger" zu machen, ist kein taugli-
Leitbild (S. 22, Massnahme) wird ergänzt: „Die Verbindung zwi- schen dem Dorfplatz und der Baselstrasse soll verbessert wer- den – die Lärmschutzmauer wird durchlässiger gestaltet. Der
Sicherheit der Fussgänger und insbesondere der spielenden
Kinder wird dabei höchste Beachtung zugeteilt“.
Die Vernetzung des Gebiets der Zentrumszone mit Begegnungsmöglichkeiten wird in Betracht gezogen.
Im Plan im Leitbild wird die Dorfmitte vergrössert, es umfasst die
Parzellen GB Nr. 182, 132, 163, 141, 47, 35, 43 und 447.
Leitbild (S. 21, Ziele) ergänzen: „Die Dorfmitte von FeldbrunnenSt. Niklaus spannt sich zwischen dem bestehenden Dorfplatz
mit dem Spielplatz, der ehemaligen Post und dem Restaurant
zum durstigen Wanderer auf. Sie ist ein beliebter Begegnungs-
-
Überlegung, ob wegen geringer Qualität der bestehenden Lärm- schutzmauer beim Spielplatz dem Wunsch zu mehr Öffnung
gegen die Strassen hin entsprechend eine Entfernung der
Lärmschutzmauer denkbar wäre.
-
Wird zur Kenntnis genommen. Es wird folgender Text formuliert (S. 22): „Die Verbindung zwischen dem Dorfplatz und der Baselstrasse soll verbessert werden – die Lärmschutzmauer wird
durchlässiger gestaltet. Der Sicherheit der Fussgänger und insbesondere der spielenden Kinder wird dabei höchste Beachtung
zugeteilt.“
S. 22
S. 21; 22
Plan: S. 12 bis 13
16
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
ort für alle EinwohnerInnen.“
ches Mittel, um den Dorfplatz attraktiver zu gestalten (Sicherheit
der Kinder)
55)
-
Ein Kiosk würde die Dorfmitte beleben.
56)
-
Mittelfristig soll das Dorfmuseum im Frank-Buchser-Haus ange- siedelt werden. Sind dort wohnhaft  Zukunft für die Familie in
Feldbrunnen?
Sind sehr wohl und integriert, Kinder gehen in den Kindergarten und würden ungern wegziehen. Sind aber auf eine günstige
Wohnung angewiesen (5-köpfige Familie). Leider sind diese in
Feldbrunnen rar und für uns kaum bezahlbar. Wir hoffen, dass
es für uns mit dem Projekt „Wohnen am Dorfplatz“ eine Möglichkeit gibt, langfristig in Feldbrunnen wohnhaft zu bleiben.
Das Frank-Buchser-Haus ist in privatem Besitz. Daher kann die
Gemeinde auf entsprechende Entscheidungen keinen Einfluss
nehmen.
Siehe auch Antwort auf Eingabe 28/29.
57)
-
Würde eine Begegnungszone begrüssen (Treffpunkt für Bevöl- kerung, Familien, Kinder und Vereine).
Z.B. Dorfplatz, Schloss Waldegg, Dorfmuseum, Schulhaus/Sportplatz, Vereinslokal, Dorfplatz, Quartier Untere Matte,
Schützenhaus, Grillstelle Ostallee, Durstigen, Pintli etc.
Im Weiteren ist eine Sandbank mit Flachufer in der Aare zu prüfen  Baden und Begegnen.
Der Erhalt von Treffpunkten ist auch für die Gemeinde wichtig.
Aus diesem Grund soll auch die Dorfmitte gestärkt und weitere
Treffpunkte beim Schloss Waldegg, im Wald etc. gefördert werden.
Die Aare befindet sich in der kantonalen Uferschutzzone. Der
Schutz bezweckt gemäss § 31 Abs. 2 NHV:
- „die Erhaltung der natürlichen Ufer;
- die Freihaltung der Ufer vor Überbauung;
- den freien Zugang zu den Ufern;
- die Erhaltung und Förderung der Schilf-, Baum- und Gebüschbestände entlang den Ufern.“
Eine Sandbank ist deshalb nicht möglich.
Quelle: http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/barpa/
pdf/le_2_2.pdf
Beim Dorfplatz Probleme wegen dem Lärm  aus diesem
Grund wird der Dorfplatz zu keinen Begegnungszentrum 
Dorfplatz überbauen (Verdichtung nach innen), Tiefgarage er-
Ein Dorfplatz lebt von einem „spontanen Personenaufkommen“,
der durch die Gemeindeverwaltung, die Bahnhaltestelle, die
Gäste des Durstigen Wanderers etc. belebt wird. Ein Dorfplatz
-
-
58)
-
Verweis auf Leitbild
-
-
Dies stimmt. Allerdings ist es für die Gemeinde sehr schwierig,
ein Unternehmen anzusiedeln, wenn nicht genügend Umsatz
erzielt werden kann.
17
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
-
59)
stellen.
Neuer Dorfplatz als richtiges Begegnungs- und Erholungszentrum könnte in der unmittelbaren Umgebung des Waldegghofs
 Gebiet in Zone für öffentliche Bauten und Anlagen mit definierten Restriktionen (kein Hochbau) ausscheiden. Zugang zum
neuen Dorfplatz bei der Baselstrasse mit grosszügiger Unterführung gewährleisten.
Trennungswirkung
- Keine Verkehrsberuhigungsmassnahmen  Verkehr muss zügig durch das Dorf fahren können.
60)
-
Massnahmen sind sehr wünschbar, bedeutet aber, dass die
Priorität Strasse und Bahn gebrochen wird  Massnahmen
gemäss Leitbild eindeutig und verstärkt aufzeigen und gegenüber ASM, Kanton und Bund mit aller Vehemenz vertreten.
61)
-
Aufforderung an den Gemeinderat, sämtliche Massnahmen zu
treffen, inkl. rechtlicher Schritte, um das geplante ASM-Projekt
zu verhindern und das „Bipperlisi“ auf dem Gemeindegebiet bis
zum Dorfausgang Ost als Tram zu führen. Damit kann das Dorf
noch besser als heute zusammenwachsen und die unsägliche
Zerschneidung gemäss Projekt ASM kann vermieden werden.
62)
-
Unter Einbezug sämtlicher Rechtsmittel den Tramstatus des
„Bipperlisi“ zementieren (analog Solothurn). Eine verminderte
Durchfahrtsgeschwindigkeit sowie der Pflichthalt sind unantastbar.
63)
-
Gang ans Bundesgericht wagen.
64)
-
Radikale Milderung der Trennwirkung der Baselstrasse
Umgang mit Trennwirkung von Strasse und v.a. von „Bipperlisi“
ist mutlos. Die vorgeschlagenen Massnahmen können nichts
ausrichten gegen die Vorherrschaft des „Bipperlisi“.
Da OP und Ausbauvorhaben zusammenfallen, einmalige Gele-
-
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
abseits des Zentrums würde nicht in der gleichen Weise belebt.
Aus diesem Grund wird der Dorfplatz nicht verschoben. Der
Gemeinderat wird weitere Massnahmen prüfen, um den Dorfplatz weiter zu beleben.
-
-
Das Kapitel 4 Dorfmitte stärken wird neu in 2 Kapitel aufgeteilt: 5 Dorfmitte und 6 Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“. Der aktuelle Projektierungsstand der ASM zum „Bipperlisi“ wird
in den Analyseteil aufgenommen.
Die Gemeinde ist bemüht mit den ihr zur Verfügung stehenden
Mitteln und Massnahmen die Trennwirkung zu verringern. Es
wird nach realistischen Alternativen zu den geplanten Maschendrahtzäunen gesucht.
Die Gemeinde konnte erreichen, dass die drei Querungen an
den richtigen Orten sind.
S. 21 bis 23
S. 41
18
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
genheit für eine wirkungsvolle Lösung: Gleise in die Strassenmitte verlegen und begrünen. Trassee und Strasse tiefer legen,
Schutzwände und begrünen  hier gäbe es viele Querungsmöglichkeiten und Begegnungsmöglichkeiten.
65)
-
Wenn den Fussgängerlnnen erlaubt werden soll, die Baselstras- se auf ihren Wunschlinien sicher und ohne grosse Wartezeiten
zu queren, wird der Fluss des Tagesverkehrs (ca. 9'200 Fahrzeuge, Stand 2010) empfindlich gehemmt. Häufige Staus sind
die Folge. Ein zügiges Einbiegen von den Quartierstrassen in
die Baselstrasse wird schwierig.
Wird zur Kenntnis genommen.
66)
-
Vision Dorfstrasse und Ausbaupläne „Bipperlisi“ aufeinander
abstimmen
67)
-
Was soll die Aussage Querverkehr fördern im Leitbild wenn
ASM definitiv einen Zaun mitten durch das Dorf bauen will?
Dies wird im Leitbild angepasst: Das Projekt wird in der Analyse beschrieben, die langfristige Vision wird neu im Kapitel 6 „Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“ beschrieben.
68)
-
Kantonsstrasse und „Bipperlisi“ in einem Tunnel durch Feldbrunnen führen (inkl. unterirdische Bahnstation).
Dorfzufahrten/ Dorfwegfahrten ab und zur Kantonstrasse östlich
und südlich von Feldbrunnen vorsehen.
Diese zugegeben kostspielige Variante würde folgende Probleme lösen:
- Zusammenwachsen der Dorfteile südlich und nördlich der
Strasse/Bahn
- Bahnübergänge in der Dorfmitte entfallen
- Durch das Dorf führt eine fussgängerfreundliche Quartierstrasse, freies Bewegen für LV
- Kein Ausweichsverkehr der Kantonsstrasse durch die
Quartierstrassen
- Bestehende Lärmschutzwände entfernen
- Genügend Raum für Parkplätze & Allgemeinbedarf.
-
-
22 bis 23; 41
Die Finanzierung einer Untertunnelung ist zurzeit nicht absehbar.
19
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
69)
-
Generell gehören Auto und Bahn unter den Boden, der Langsamverkehr soll oberirdisch bleiben.  Konsequenzen für die
Baselstrasse:
- Variante 1: Baselstrasse tiefer legen (min. 2m). Überdachung diskutieren. Behindertengerechter Zugang zum tiefer
liegenden Gleis durch Treppen und Lift gewährleisten.
Dorf soll mit Einmündungen im westlichen und östlichen
Randgebiet erschliessen  Erscheinungsbild der Verkehrsachse reduzieren, Freiraum schaffen  Über- und Unterführungen zwischen den Dorfteilen für den LV.
- Variante 2: Alternativ das Bahngleise als Raumteiler in der
Strassenmitte führen  Gleisüberquerung für den MIV mit
Schranken regeln.
Abgrenzung Gleis-Strasse begrünen, optisch die Verkehrsschneid brechen.
Behindertengerechter Ausbau der bestehenden Unterführung.
70)
-
Kantonsstrasse und ASM müssen aus dem Dorf entflochten
werden, mittels Tunnel, Umfahrung oder entschärft durch Trambetrieb (mit entsprechenden Sicherungsmassnahmen, ev.
Lichtsignale), die Strasse mit einem bis 100- 200 Meter langem
Teilstück als Fussgängerzone ausbilden. Dies sind langfristige
Ziele oder sogar nur Visionen.
71)
-
Pläne und Erläuterungen auf Seite 16-19 unterscheiden zu wenig zwischen MIV- und LV-Querverbindungen.
Aktuellste Stand des Sanierungsprojekts Bahnübergänge „Bipperlisi“ besser berücksichtigen.
Strassennamen auf Plan Seite 16 ergänzen.
Plan auf Seite 19 auf der Seite 17 abbilden.
-
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
-
-
Wird angepasst.
S. 10 bis 13
S. 23 bis 23
S. 41
20
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
8 Kapitel Einzonungsgebiet Waldegghof
 Kapitel in der Version 2013: S. 20
 Kapitel 2015: Einzonungsgebiet Waldegghof ist nicht mehr im räumlichen Leitbild enthalten.
Eingabe/Antrag
72)
-
-
-
Antwort Gemeinderat
Kanton wird das Gebiet Waldegghof nicht entwickeln.
Ausscheidung Schloss Waldegg inkl. Umgebung, Villen Serdang
und Koch bei der OP in eine kantonale Schutzzone „Schloss
Waldegg, Umgebung und Villen“ oder durch den Kanton einen
Umgebungsschutz nach Altertümerverordnung zu erlassen.
Einhaltung der massgebenden Planungswerte gemäss der
Lärmschutzverordnung mit der Baselstrasse und Bahnlinie ist in
den Gebieten nördlich und südlich der Kantonsstrasse problematisch.
Die Massnahme „Landschaftsraum Schloss wie bisher freihalten“
steht im Widerspruch zu dem grossflächigen potentiellen Siedlungsgebiet beim Waldegghof und der Ausdehnung des Siedlungsgebietes an der Schürmattstrasse (Neudefinition des Siedlungsrandes).
73)
Gegen die Einzonung Waldegghof. Gründe:
- Gebiet liegt in der Schlossschutzzone.
- Landwirtschaftliche Nutzflächen erhalten.
- Bestehende, langjährige Pachtverträge von Landwirten respektieren.
- Architektonisch hochwertige Überbauung = subjektiv (siehe
Überbauung Sandmattstrasse).
- Künftige Generationen sollen auch noch das Dorf gestalten.
74)
-
Verweis auf Leitbild
Die Einzonung des Waldegghofs wird nicht weiterverfolgt.
Kein Verweis, da KaDieses Kapitel wird im Leitbild gestrichen.
pitel nach Mitwirkung
gestrichen.
Die kantonale Schutzzone (Dimension, Kompetenzen etc.)
wird zusammen mit dem ARP geprüft. Der Waldegghof würde
nicht in die kantonale Schutzzone integriert.
Gegen Einzonung des Waldegghofs
Gebiet Mööslistrasse, Waldeggallee und Steiniggässli als Weiher
mit naturnahen Uferbereichen (Natur- und Ausgleichsmassnah-
21
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
me) gestaltet werden. Wasser von der Sauberwasserleitung in
der Waldeggallee.
75)
-
Gewisses Wachstum in Ordnung. Leider kann dieses Wachstum
nicht innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers erfolgen
(Vorstellung der Bauherren)  Einzonungen sind nötig, aber ist
das Gebiet Waldegghof wirklich das richtige Gebiet?
76)
-
Sicht auf das Schloss und vom Schloss aus sind sehr wichtig 
keine Einzonung
Konsequenter Schutz des Ensembles Schloss Waldegg mit Umgebung
77)
-
Das Projekt Einzonung Waldegghof tönt zwar spannend, wird
aber nicht befürwortet. An anderen Orten im Dorf mit weniger
Eingriff in die Natur wäre dies besser. Zudem werden die Wohnungen dort durch die spezielle Bauart sehr teuer, was nicht familienfreundlich ist.
78)
-
Waldegghof etc. bilden eine Einheit, die langfristig zu erhalten ist.
79)
-
Bebauung des Waldegghofs würde Sicht auf das Schloss beeinträchtigen  Stiftung könnte das Areal wegen Stiftungszweck
nicht verkaufen.
80)
-
Keine Einzonung des Waldegghofs, da Teil des geschützten
Ensembles Schloss Waldegg
81)
-
Einzonung Ostseite Waldeggstrasse bis Höhe Wassergässli.
Nördlich davon keine Einzonung wegen Schloss Waldegg.
82)
-
Der Titel suggeriert, dass bereits ein Projekt bestehen würde.
Also Titel korrigieren in mögliche Einzonungsgebiete in Feldbrunnen", 3 Untertitel: Bereiche Ost, Nord und West
Bereich Ost: Wie tief soll gebaut werden können.
Bereich Nord: Um den Waldegghof darf derart dicht auf keinen
-
22
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
-
Fall überbaut werden! Nicht noch mehr Verlust von Obstgärten.
Bereich West: Wieso kann eigentlich nicht auch rund um die Villa
Serdang gebaut werden? Ist eine Villa schützenswerter als ein
Bauernhof?
Generell: dieses Kapitel ist gerade in Bezug auf die Massnahmen zum Schutz des Gebiets um den
Waldegghof extrem gummig formuliert!  Genauer beschreiben
83)
-
Keine Einzonung des Waldegghofs. Div. Begründungen.
84)
-
Keine Einzonung des Waldegghofs. Div. Begründungen.
Einzonung Waldeggstrasse bis Wassergässli in Ordnung.
-
-
Verweis auf Leitbild
9 Kapitel 6: Langfristige Vision Baselstrasse und „Bipperlisi“
 Kapitel in der Version 2013: S. 16 – 19 (entstanden aus dem Kapitel „Dorfmitte stärken“
 Kapitel in der Version 2015: S. 22 – 23
Siehe Kapitel 5: Dorfmitte auf Seite 20 dieser Zusammenstellung
23
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
10 Kapitel 7: Infrastrukturen
 Kapitel in der Version 2013: S. 31
 Kapitel in der Version 2015: S. 24
Eingabe/Antrag
85)
-
86)
-
Antwort Gemeinderat
Eine allfällige Umzonung der nicht mehr benötigten öBA-Fläche in die Wohnzone ist kritisch.
Wegen dem Umgebungsschutz zum Schloss Waldegg ist eine
Umzonung in die Landwirtschaftszone eher angezeigt.
Wird die öBA kompensiert, geschieht dies zugunsten einer
Neueinzonung an einem anderen Ort und nicht zugunsten einer Umzonung in eine Wohnzone an dieser Stelle.
Beeinflussung der Siedlungsentwässerung beachten. Die Entwässerung wird im GEP im Nutzungsplanverfahren geordnet.
Bei der Entwicklung des südlich der Baselstrasse gelegenen
Gebiets ist im Trennverfahren mit erhöhten Aufwendungen zu
rechnen.
Wird zur Kenntnis genommen.
-
87)
-
Gemäss rechtsgültiger Ortplanung wäre es möglich, den Raum des bestehenden Friedhofs St. Niklaus zu erweitern. Dies fehlt
im neuen Leitbild, obwohl der heutige Platz im Friedhof rar ist.
Der Platzmangel beim Gemeinschaftsgrab kann im Rahmen
der bestehenden Zone gelöst werden. Es braucht keine Erweiterung der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen.
88)
-
Sportplatz überbauen, dimensionierter Sportplatz nordöstlich
des Schulhauses einzonen.
Neue Bauzonen (angrenzend an die Schutzzone Waldegg)
sind an diesem Ort – insbesondere nach dem kantonalen Entscheid, den Waldegghof nicht zu überbauen – nicht korrekt.
Die Gemeinde prüft aber als Kompensation zu allfälligen Einzonungen die Auszonung eines Teils der Zone für öffentliche
Bauten und Anlagen.
-
-
89)
-
Aussage zu erneuerbaren Energiequellen (Fotovoltaik/Fotothermik) bei öffentlichen Bauten ins Leitbild aufnehmen.
-
Verweis auf Leitbild
Die Förderung von erneuerbaren Energien wird zonenrechtlich
nicht festgelegt, da es entsprechende Normen gibt. Diese sind
zudem aktueller als das Zonenreglement.
24
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
11 Kapitel 8: Lokales Gewerbe
 Kapitel in der Version 2013: S. 24
 Kapitel in der Version 2015: S. 25
Eingabe/Antrag
90)
-
-
Antwort Gemeinderat
Ziel präzisieren hinsichtlich der Frage, ob mit „lokalem“ Gewer- be und Dienstleistungsbetrieben die „bereits ansässigen“ Betriebe gemeint sind.
Allfällige Konflikte zwischen Wohn- und Arbeitsnutzungen bereits auf Stufe Leitbild klären und im „Plan der IST-Situation“
aufzuzeigen.
Aussage kann präzisiert werden. Lokale Betriebe sind vornehmlich bereits ansässige Betriebe.
Plan wird angepasst.
Neues Gewerbe beidseits der Baselstrasse = Wunschtraum,
die Vergangenheit beweist das Gegenteil (Post, Dorfladen,
Bank etc.).
Lärmende Betriebe gehören nicht ins Dorf, sondern an dessen
Rand. Büro- und Dienstleistungssektoren könnten jedoch vermehrt im Dorf angesiedelt werden, sofern zuvor das Parkplatzproblem gelöst wird.
Wird zur Kenntnis genommen.
91)
-
92)
Massnahmen: Anwohner könnten gegen Umzonung in Arbeitszone nicht glücklich sein  Satz streichen.
Verweis auf Leitbild
-
S. 12 bis 13; 25
Die zonenrechtliche Regelung ist derzeit nicht glücklich. Durch
das angrenzen der verschiedenen Zonen ergeben sich teilweise Vorgaben, die weder für die Anwohner noch die Unternehmen zufriedenstellend sind. Aus diesem Grund soll eine Umzonung ist eine Arbeitszone oder Mischzone geprüft werden.
25
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
12 Kapitel 9: Landwirtschaft
 Kapitel in der Version 2013: S. 25
 Kapitel in der Version 2015: S. 26
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
93)
Fruchtfolgeflächen (FFF)
- Ermittlung der einzelbetrieblichen Auswirkungen von allfälligen
Einzonungen sowie der Einbezug der Zukunfts- und Erweiterungsabsichten der jeweiligen Betriebsleiter ist wichtig.
- Bei allfälligen Einzonungen von Landwirtschaftsland ist auch
die Erschliessung (Flurwege etc.) der angrenzenden Parzellen
zu berücksichtigen.
- Es handelt sich um den Fruchtfolgeflächenplan (nicht inventar).
-
Der FFF-Plan wird bei der Ortsplanungsrevision erstellt.
FFF-Plan und nicht FFF-Inventar: Wird angepasst (S. 26).
Leitbild (S. 26, Massnahmen) wird angepasst: „Die Landwirtschaftsbetriebe sollen weiterhin überlebensfähig sein. Die Gemeinde sucht deshalb bei Neueinzonungen das Gespräch mit
den Landwirten und erhebt die FAT Abstände (Mindestabstände) frühzeitig. Sie entscheiden über Lage und Grösse der allfälligen Einzonungsgebiete.“
94)
-
-
Dies wird im FFF-Plan entsprechend vermerkt.
95)
FAT-Abstände (Geruchsemissionen)
- Bei Zonenplanänderungen in der Nähe von Landwirtschaftsbe- trieben: FAT-Abstände berechnen lassen.
- Aspekt der Mindestabstände bei Landwirtschaftsbetrieben im
Leitbild erwähnen.
Wird bei der OP gemacht.
Mindestabstände können im Leitbild erwähnt werden. Siehe
Antwort zu Eingabe 89.
96)
Landwirtschaftsinventar
- Für die Erstellung des Landwirtschaftsinventars vorgängig das
ALW (L. Eugster, C. Vez) kontaktieren, da momentan Erhebungen der Landwirtschaftsflächen (Eigentum und Pacht) im
Rahmen der Vervollständigung der Agrardatenbank „Gelan“
laufen.
-
Die Gemeinde wird mit dem ALW in Kontakt treten.
97)
-
-
Der Verlust der Landwirtschaftsflächen soll auf ein Minimum
reduziert werden. Dies ist gemäss Kapitel 9 „Landwirtschaft“
Gestützt auf den Sachplan von 1987 müsste Feldbrunnen-St.
Niklaus mindestens 56.66 ha FFF (64.38 ha -12%) ausweisen.
Gegen Verlust von Landwirtschaftsflächen.
Verweis auf Leitbild
S. 26
26
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
das Hauptziel.
98)
Wildtierkorridor
- Die Sicherung des Raumbedarfs des Wildtierkorridors ist als
Massnahme zu erwähnen.
-
-
Der Wildtierkorridor wird im Leitbild ergänzt. Neue Massnahme (S. 29): „Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden verschiedene Massnahmen umgesetzt:
- Prüfen und allenfalls Schutz der verschiedenen Landschaftselemente.
- Förderung von standortheimischen Pflanzen.
- Wildtierkorridor
- Schutz von Geotopen und geowissenschaftlich schützenswerten Objekten
-- Umsetzung in der Nutzungsplanung“. Etc.
Es ist während der Erarbeitung der Nutzungsplanung zu klären,
ob dieser im Zonenplan als orientierender Planinhalt aufgenommen wird oder eine entsprechende Zone ausgeschieden
werden muss.
99)
-
Als mögliche Massnahmen gegen die Einschränkung des Wild- tierkorridors S017 kämen Gestaltungsmassnahmen zur Verhü- tung von Wildunfällen (Umgebungsgestaltung, Wildwarnanlagen, Beleuchtung, Topographie) an den optimalen Stellen entlang der Bahnlinie und der Baselstrasse in Frage. Die Stellen
müssten im Rahmen einer Detailplanung bestimmt werden.
Wird zur Kenntnis genommen.
Die Massnahmen befinden sich auf dem Gemeindegebiet von
Riedholz und werden deshalb nicht behandelt.
100)
-
Ziel umformulieren: „Landwirtschaft in ihrer Gesamtfläche erhal- ten“.
Dies ist im Sinne der Gemeinde. Sämtliche raumplanerischen
Entscheide unterliegen einer umfassenden raumplanerischen
Prüfung, bei der verschiedenste Kriterien gegeneinander abgewogen werden. Ein – sehr gewichtiges – Kriterium ist die
Landwirtschaft.
Die Formulierung wird aus diesem Grund nicht angepasst.
S. 29
27
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
13 Kapitel 10: Landschaftswerte
 Kapitel in der Version 2013: S. 27 – 28
 Kapitel in der Version 2015: S. 28 – 29
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
101)
Raumdurchlässigkeit erhalten und stärken
- Rosa schraffierte Fläche auf Plan muss sich auch im Text bei
„Zielen, Begründungen und Massnahmen“ finden.
- Umsetzung erklären (Beibehalten der Landschaftsschutzzone?).
- Die Abgrenzung dieser Fläche erscheint zufällig.
-
-
102)
-
-
Ziele und Massnahmen zum Schutz des Lebensraums für Tiere und Pflanzen sowie Massnahmen in Bezug zur Förderung der lokalen Fauna und Flora formulieren.
Möglichkeit seitens der Gemeinde nutzen, lokale Wildruhegebiete im Wald zu bezeichnen.
103)
-
Alte Bäume schützen und erhalten.
-
Die Schraffur wird im Leitbild gelöscht. Die kommunale Landschaftsschutzzone wird beibehalten.
Schutz des Lebensraums von Tieren und Pflanzen: eher nein. Lokale Flora und Fauna: Massnahme ergänzen (S. 29): „Im
Rahmen der Ortsplanungsrevision werden verschiedene Massnahmen umgesetzt:
- Prüfen und allenfalls Schutz der verschiedenen Landschaftselemente.
- Förderung von standortheimischen Pflanzen.
etc….“.
Wildruhegebiete: eher nein.
In der Nutzungsplanung wird aufgezeigt, welche Massnahmen
aus dem Naturkonzept bereits umgesetzt worden sind.
S. 10 bis 13
S. 29
Diese Absicht ist auf S. 29 bereits formuliert.
Die Schutzwürdigkeit von Bäumen wird bei der OP überprüft.
28
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
14 Kapitel 11: Schloss Waldegg mit seinen Alleen und seiner Umgebung
 Kapitel in der Version 2013: S. 23
 Kapitel in der Version 2015: S. 30
104)
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
-
-
Kein Verweis, da Kapitel nach Mitwirkung
gestrichen.
-
105)
-
Aussicht auf das Schloss für möglichst viele Gemeindeteile
sicherstellen wird begrüsst.
Nicht einverstanden mit der geplanten Massnahme, die
Schutzzone Waldegg mit der Nutzungsplanung an die effektiven Sichtverhältnisse anzupassen. Um den Stifterwillen nicht
zu verletzen, hat sich unseres Erachtens vielmehr die Raumplanung der Schutzzone gemäss Stiftungsstatut anzupassen.
Die Feuerstelle am Ende der Ostallee muss unbedingt gepflegt werden um Wildwuchs zu verhindern. Feuerstelle, Bänke mit
Tisch, Abfallkonzept periodische Überwachung und Reinigung.
Das Einzonungsgebiet Waldegghof wird nicht weiterverfolgt.
Dies ist bereits der Fall. Wird zur Kenntnis genommen.
29
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
15 Kapitel 12: Verkehr
 Kapitel in der Version 2013: S. 29 – 30
 Kapitel in der Version 2015: S. 32 – 33
Eingabe/Antrag
106)
-
Unterführung einzig sichere Verbindung für Kinder  in Verkehrskonzept aufnehmen und allenfalls aufwerten
Zusätzliche Fussgänger- und Velounterführung vom Weissensteinweg in die Allee
Antwort Gemeinderat
-
107)
-
Es kann nicht sein, dass der 125-jährige Schützenverein aufge- löst werden muss, weil das 14-tägliche, 2-stündige Schiessen
die Auswärtigen stört, wenn sie genau um diese Zeit, dem
Aareufer folgen wollen.  Untertunnelung prüfen oder ist ein
einheimischer Verein dies nicht Wert und es geht nur um das
Ansehen gegen aussen?
108)
-
Wenn Erholungsgebiet aufgewertet wird, gibt es auch mehr
Personenaufkommen  Konflikt mit dem Schiessstand.
Könnte nicht auch eine regionale Lösung gefunden werden
(anstatt das Schützenhaus 2019 zu sanieren)?
-
-
109)
Sandmatt, Längackerstrasse
- Sperrung Sandmatt- und Langackerstrasse nicht zweckmässig,
da Versorgungs- und Lieferverkehr in Sackgasse fahren würde
und dann rückwärts hinausfahren würden, was v.a. für Kinder
gefährlich ist.
110)
-
Was heisst Sandmatt-/Längackerstrasse für den Durchgangsverkehr schliessen?
111)
-
Die Durchfahrtsstrassen Sandmatt-/Längackerstrasse keinesfalls schliessen, da sonst die rückläufige Erschliessung durch
die Entfernung der Bahnübergänge, nicht mehr gegeben wäre.
-
Verweis auf Leitbild
Schulkinder müssen gemäss Vorgabe der Schule die Unterführung benützen.
Die Unterführung bleibt vorläufig in Betrieb. Die Erstellung einer
zusätzlichen Unterführung ist nicht absehbar.
Eine Untertunnelung ist aus kostentechnischen Gründen nicht
möglich (Grundwasser etc.). Für Spaziergänger würde mit einem Tunnel der Erlebniswert der Aare/des Aareufers deutlich
eingeschränkt.
Grundsätzlich betreffen die Aussagen die Lage des Schiessstands. Der Verein wird damit nicht in Frage gestellt.
Der Konflikt mit dem Erholungsgebiet ist bekannt, Lösungen
werden gesucht.
S. 32
Infolge der Anpassungen beim „Bipperlisi“ bleiben die Sandmatt-/Längackerstrasse wie bis anhin für den Durchfahrtsverkehr geöffnet.
Der Absatz wird wie folgt angepasst (S. 32): „Die Erschliessungsstrassen der Wohnquartiere sind vom Durchgangs- resp.
Ausweichverkehr ab den Kantonsstrassen befreit.“
Eine Schliessung war nicht angedacht, sondern die Befreiung
vom Schleichverkehr ab der Baselstrasse.
30
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
112)
-
Die Tempo30-Limite sollte bewusster war genommen werden
(Anwohner fahren immer schneller als Auswärtige)  bauliche
und gestalterische Massnahmen planen und umsetzen (auch
unkonventionelle Massnahmen)
-
Schliessung der Sandmatt- und Langackerstrasse für den
Durchfahrtsverkehr macht wenig Sinn, da ab 2015 nur noch die
Rötistrasse einen alternativen Kantonsstrassenanschluss darstellt.
Das AVT empfiehlt, die Lebensqualität an der Sandmatt- und
Langackerstrasse mit gestalterischen Massnahmen hoch zu
halten.
-
Prüfen, ob eine Osterschliessung möglich wäre (Vision analog
Untertunnelung der Baselstrasse ins Leitbild aufnehmen).
Antwort Gemeinderat
113)
-
-
114)
Schulweg Längweg
- Der Längweg als einzige Verbindung ist für die Schulkinder und
Spaziergänger ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko 
Fussgängerverbindung entlang der Allee.
-
115)
-
Tempo-30 Zone in der Schlossallee wird von wenigen Autofahrern eingehalten  Spazier-Qualität und Sicherheit der Kinder
minimiert. Wäre es nicht möglich, bei den Einfahrten in die Allee eine Schranke einzurichten, die nur mit einer Steckkarte für
Anwohner und Notfallfahrzeuge geöffnet werden kann?
116)
-
Neuer Fussweg/Trampelpfad als Verbindung Feldbrunnen-St.
Niklaus und entlang der Riedholzstrasse bis zum Waldrand
schaffen  Erlebnispfade ohne Beleuchtung, Ortsteile verbinden.
117)
-
Schulwegsicherheit erhöhen.
Durchgang zwischen Möslistrasse und Baselstrasse birgt hohes Gefahrenpotenzial  Zusammenstoss Fussgänger und
Velofahrer, keine Sichtfreihaltung möglich
-
Verweis auf Leitbild
Eine allfällige Osterschliessung wird im Zusammenhang mit
dem Einzonungsgebiet Baselstrasse Süd geprüft.
Eine Untersuchung und Auswertung zum Verkehrsaufkommen,
zur Verkehrsgeschwindigkeit etc. wurde bereits durchgeführt.
Es wurde kein Handlungsbedarf festgestellt.
Die Gemeinde setzt sich für eine Lösung des Fluchtverkehrs
ein.
Die Schulwegsicherheit wird im Leitbild hoch gewichtet. S. 32
wird wie folgt ergänzt: Für den Langsamverkehr (VelofahrerInnen und FussgängerInnen) bestehen sichere Verbindungen,
insbesondere zum Schulhaus hin. Schulwege sind - wenn mög-
S. 32
31
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
-
lich - abseits der grossen Strassen zu führen.
Die Gemeinde setzt auf den folgenden Strassen und Wegen
Massnahmen zur Erhöhung der Langsamverkehrs- und insbesondere der Schulwegsicherheit um.
Diese Querung wird im Rahmen des Projekts „Bipperlisi“ umgestaltet.
118)
Parkplatzprobleme
- Parkplatzprobleme Chalchgraben und Dorfplatz = Wahrnehmungsproblem, da in der Tempo 30-Zone kurzfristiges Parkie- ren im Strassenraum erlaubt ist.
- Liegenschaftsbesitzer müssen auf ihrem Grundstück genügend
Raum für Parkplätze freihalten.
-
Das Gesetz sieht vor, dass ausreichend private Parkplätze auf
dem eigenen Grundstück zu erstellen sind.
Es ist korrekt, dass – sofern keine Parkfelder vorhanden sind –
im Strassenraum parkiert werden darf (auch langfristig, unter
Einhaltung der Sichtweiten und Durchfahrtsbreiten). Sofern
Parkfelder vorhanden sind, ist dort zu parkieren.
In gewissen Abschnitten ist heute bereits Parkverbot.
119)
-
Tempo 30-Zonen durch bauliche Massnahmen aufwerten
-
Aus Sicht Gemeinde besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
120)
-
Nicht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde die Parkplatzprobleme von Privaten (Villen Serdang und Lueg) lösen will.
Bei Grossanlässen wird die Securitas eingesetzt, die die Einund Ausfahrt regelt. Die Gemeinde müsste sicherstellen, dass
bei zukünftigen Baugesuchen die Auflage gemacht wird, dass
ausreichend PP gebaut werden. Angesichts des guten öVAngebots, sollte die Gemeinde jedoch diesen fördern.
-
Die Gemeinde sucht zusammen mit dem Kanton nach Lösungen, um die Parkplatzprobleme beim Schloss Waldegg zu klären. Aus diesem Grund wird die Villa Serdang wegen der gefährlichen Ausfahrt auf die Baselstrasse ebenfalls miteinbezogen (S. 33). Bei der Villa Lueg besteht kein Handlungsbedarf.
-
Verweis auf Leitbild
-
32
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
16 Anhang Analyse Grundlagen
 Version 2013: S. 33
 Version 2015: 35
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
121)
S. 33
- Analyse deckt nicht alle Themen ab und ist sehr knapp gehalten (eher Beschrieb als Analyse).
- Analyse allenfalls ergänzen (Grundlage: „Ergänzung zu Modul
1 der Arbeitshilfe Ortsplanungsrevision“).
- Analyse der IST-Situation vor dem Plan der räumlichen Entwicklung darstellen, ggf. in einem Plan IST-Analyse.
-
Auf eine lange Analyse wurde absichtlich verzichtet, damit das Leitbild auch für die Bevölkerung ansprechend ist.
Themen, die in der Ergänzung zum Modul 1 enthalten sind,
aber nicht im Leitbild aufgeführt, wurden wegbelassen, weil sie
für die Gemeinde nicht relevant sind.
Die im Vorprüfungsbericht explizit erwähnten Punkte werden
ergänzt.
Es wird ein Plan der Ist-Analyse vor dem Plan der räumlichen
Entwicklung erstellt.
122)
S. 33
- Unbebaute Flächen grafisch darstellen.
- Zusammenhang zwischen der angestrebten Bevölkerungsentwicklung und dem Flächenbedarf ist aufzuzeigen (Abschätzung Fassungsvermögen und Verdichtungspotenzial).
Das Fassungsvermögen wird im Rahmen der Nutzungsplanung erstellt.
123)
-
Unter „1. Übergeordnete Planungen und Grundlagen“ Raumkonzept und Gesamtüberprüfung des kantonalen Richtplans
erwähnen.
-
Wird angepasst. Neuer Abschnitt: „Feldbrunnen – St.Niklaus
liegt im agglomerationsgeprägtem Raum. Gemäss Richtplan
(Entwurf Winter 2012/13) wird dieser wie folgt definiert: „Agglomerationsgeprägte Räume liegen zwischen oder nahe von
urbanen Räumen. Sie haben im Kanton Solothurn teilweise
bereits ländlichen Charakter. Die Nutzungen sind grundsätzlich durchmischt, der Fokus liegt aber stärker beim Wohnen
als beim Arbeiten. Die Verkehrserschliessung ist gut, wenn
auch mit tieferer Erschliessungsgüte als im urbanen Raum.
Angesichts der grundsätzlich guten Erreichbarkeit und der relativen Zentrumsnähe sind Siedlungsverdichtungen oder erweiterungen nach innen anzustreben. Diese sind auf Stand-
S. 10 bis 11
S. 35
33
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
Verweis auf Leitbild
orte mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr zu lenken. Der Erhöhung und Förderung der Siedlungsqualität
kommt im agglomerationsgeprägten Raum besondere Bedeutung zu. Klare Siedlungsgrenzen sollen die Identität und räumliche Qualität erhöhen. Die heutigen Freiräume sind vor Überbauung zu schützen und als vielfältige Kulturlandschaften aufzuwerten. Besondere Bedeutung hat das einvernehmliche
Nebeneinander des Siedlungsgebiets mit den Erholungsräumen und dem Landwirtschaftsgebiet (insbesondere auch den
Fruchtfolgeflächen).“
124)
-
Seite 35: Baulandentwicklung: „Es sind fast alle nicht überbau- ten Bauzonen überbaut“. Satz anders formulieren.
Wird angepasst: „Davon sind 20.50 ha (97 %) überbaut, 0.65
ha (3.0 %) nicht überbaut. Es sind fast alle nicht überbauten
Bauzonen überbaut. Der Grossteil der Wohnzonen ist somit
überbaut.“
125)
-
S. 36: Im Abschnitt „Naturgefahren“ fehlt als Bezugsquelle die
raumwirksame kommunale Naturgefahrenkarte St. Katharinenbach (Karte und Bericht Emch & Berger vom 8.12.2011).
Gemäss dieser Grundlage ist nur der Sandmatthof betroffen.
Der Abschnitt „Naturgefahren“ soll zur Vervollständigung des
Gefahrenbilds eine Aussage zum Gefahrenpotenzial der restlichen Fliessgewässern enthalten.
Aufzeigen, wie die künftige Raumentwicklung mit den Naturrisiken/Naturgefahren umgeht.
Die Massnahmenvorschläge und Grundsätze der Massnahmenplanung, Gefahrenkarte Wasser (Kapitel 5.3) sind zur
Vervollständigung im Leitbild zu erwähnen.
Text (S. 39) wird angepasst: „Gemäss Gefahrenkarte (erstellt vom Büro Emch & Berger am 8. Dezember 2011) ist der
Sandmatthof von Wassergefahren betroffen.
Ansonsten ist das Gebiet entlang der Aare ist ein Überflutungsgebiet. Der zur Aare hin abfallende Hang ist von untiefen
Rutschungen betroffen. Schutzgüter sind dabei nicht betroffen.
Zwei Objekte sind von Überflutungen durch den St. Katharinenbach betroffen, zum einen der Bauernhof Sandmatt und
zum andern das Gebäude oberhalb des Steiniggässli an der
Grenze zu Solothurn. Quellen: SOGIS; Kantonaler Richtplan,
Naturgefahrenhinweiskarte, Gefahrenkarte Feldbrunnen –
St.Niklaus, Emch & Berger, 8. Dezember 2011).
Massnahme (S. 29) ergänzen: „Im Rahmen der Ortsplanungsrevision werden verschiedene Massnahmen umgesetzt:
- Prüfen und allenfalls Schutz der verschiedenen Landschaftselemente.
- Förderung von standortheimischen Pflanzen.
- Wildtierkorridor
-
-
126)
-
Es ist bereits im Leitbild auf die Notwendigkeit zur Ausscheidung des Gewässerraums hinzuweisen.
-
-
-
S. 38
Gefahren: S. 39
Gewässer: S. 29
34
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
-
-
-
Verweis auf Leitbild
Schutz von Geotopen und geowissenschaftlich schützenswerten Objekten
Raumbedarf aller Fliessgewässer gemäss Gesetzgebung
erheben und entsprechend festlegen (Uferschutzzone,
Baulinien o.ä.)
Renaturierung von wenig naturnahen Gewässern mit ausreichend Raum (in Absprache mit den Grundeigentümern)
mögliche Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung,
der Infrastruktur (Flurwege), der Wasserqualität und der
Erholungsnutzung lösen.
Das bestehende Bachunterhaltskonzept und das kantonale Gewässerschutzkonzept werden weiter umgesetzt. Die Naturgefahrenkarten werden eigentümerverbindlich umgesetzt.
127)
-
-
Geotope und geowissenschaftlich schützenswerte Objekte
sind im Leitbild insb. Im Anhang als Natur- und Landschaftsobjekte zu erwähnen.
Falls diese nicht bereits schon Inhalt des bestehenden kommunalen Naturinventars sind, sind diese Objekte zudem darin
aufzunehmen.
-
-
-
Abschnitt im Anhang ergänzen (S. 39): „Im Gemeindegebiet
von Feldbrunnen – St. Niklaus befindet sich der Erratikerschwarm Martinsflue. Er umfasst das gesamte Waldgebiet
nördlich der Riedholzstrasse resp. des Siedlungsgebiets von
St.Niklaus und erstreckt sich bis nach Rüttenen. In diesem
Gebiet befinden sich die Erratiker Chalchgraben 1 bis 3 (Findlinge). Südlich der Riedholzstrasse befindet sich der Erratiker
Waldegghof.“
S. 29 Ziel ergänzen: „Einzelne Landschaftselemente wie
Sträucher, Hecken, Bäche, Uferbestockungen, markante Einzelbäume, Baumgruppen sowie alte Baumbestände, insbesondere Obstgärten, sind zu erhalten. Geotope und geowissenschaftlich schützenswerte Objekte wie die Erratiker sind
ebenfalls entsprechend zu schützen.“
S. 29 Massnahme ergänzen: Siehe Antwort 125
S. 29; 39
35
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
128)
-
Antwort Gemeinderat
Im Anhang zum räumlichen Leitbild ist analog zu den Naturge- fahren auf die vorhandenen „technischen Gefahren“ (Störfallrisiken) hinzuweisen.
Verweis auf Leitbild
Der Anhang (S. 40) wird ergänzt: „Die eidgenössische Verord- nung über den Schutz vor Störfällen soll die Bevölkerung und
die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen
schützen. In der Gemeinde Feldbrunnen – St.Niklaus, beziehungsweise in der unmittelbaren Nachbarschaft, unterstehen
zwei Objekte den Bestimmungen der StFV: Kantonsstrasse T5
(Baselstrasse) und das Sportzentrum Zuchwil AG (Kälteanlage, Badewasserdesinfektionsanlage).“
S. 40
17 Diverses
Eingabe/Antrag
Antwort Gemeinderat
129)
Allgemein
- Was heisst Gestaltung mit hoher Aufenthaltsqualität?
-
130)
-
Dunkelbraune, mehrstöckige Wohnblocks wirken düster, wenig einladend. Die Baukommission sollte bei der Eingabe der
Baugesuche auf den farbliehen Aspekt Einfluss nehmen. Helle
Farben wirken sich positiv auf ein freundliches Dorfbild aus.
Wird zur Kenntnis genommen.
131)
-
Was heisst Gestaltung Bahnübergang/Lärmschutz Rötistrasse?
Dies wird im Anhang des Leitbilds beschrieben.
132)
-
Leitbild nicht sehr fantasievoll, richtet sich zu stark an die ver- meintlich gegebenen Strukturen unserer Gemeinde. Visionäre
Herangehensweise Problematik ist unabdingbar.
-
Verweis auf Leitbild
Aufenthaltsqualität bedeutet, dass sich jede Person, egal ob
jung oder alt, auf Strassen, in Unterführungen wohl und sicher
fühlt. Eine Strasse mit einer hohen Aufenthaltsqualität für
FussgängerInnen hat z.B. ein breites Trottoir und ist nicht nur
auf den Autoverkehr ausgerichtet.
Das Leitbild bildet die Grundlage für die Ortsplanungsrevision
und weitere räumliche Entscheide. Allzu visionäre Ideen können nicht umgesetzt werden. Eine gewisse „Bodenhaftung“ ist
36
Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus: Zusammenstellung der Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren und dem Vorprüfungsbericht zum räumlichen Leitbild
Eingabe/Antrag
133)
Antwort Gemeinderat
-
Der Innenansicht mehr Gewicht beizumessen. Das Leitbild
gewichtet jedoch die Aussenansicht (Transitverkehr) zu stark
daher wichtig.
-
Landschaft unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachten: Eigenschaften eines öffentlichen Guts, weshalb es keine Rivalität im Konsum gibt. Weil ihr Nutzen nicht privat ist, wird aber
tendenziell zu wenig in die Qualität der Landschaft investiert.
Obwohl Natur und Naherholungsräume nicht handelbar sind,
haben sie einen Wert, nämlich sowohl einen Gebrauchswert
(Begegnungen/Erholung) als auch einen Existenzwert unabhängig von ihrem Nutzen. Investition in Landschaft und Naherholungs- resp. Begegnungszonen zeigen somit alle Aspekte
einer nachhaltigen Entwicklung (Quelle: Avenir Suisse).
Die Attraktivität unserer Gemeinde darf nicht weiterhin den seit
Jahren exzessiv betriebenen Bautätigkeiten geopfert werden.
Qualitativ hochstehendes Wachstum impliziert auch Nachhaltigkeit und meint damit die Allokation der beschränkten Ressource „Boden“ über Generationen hinweg. Nur eine kluge zukunftsgerichtete Raumplanung kann diesen Anforderungen
gerecht werden.
Wird zur Kenntnis genommen.
-
134)
-
Neu gewählte Gemeinderäte sollten bei der Überarbeitung des Leitbilds bereits mitarbeiten können.
Wird zur Kenntnis genommen.
135)
-
Kindern soll auch die Möglichkeit gegeben werden, beim Leitbild mitzuwirken.
Wird zur Kenntnis genommen.
-
Verweis auf Leitbild
37