Ausgabe 6 | März 2015 LOMBARDKREDIT NEUE MÄRKTE ERSCHLIESSEN Finanzielle Flexibilität ohne Marktkompetenz: China – Japan – Vermögenswerte anzutasten. Singapur – Australien. INNAVIS TREUHAND GMBH Umsetzung rechtssicherer Compliance-Strukturen. Personalpolitik MITARBEITERVERSORGUNG – MEHR ALS NUR BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE (BAV) Liebe LeserInnen, in unserer März-Ausgabe beleuchten wir wichtige Themen im Bereich der Unternehmenspolitik. Mitarbeiterversorgung entwickelt sich zunehmend zu einem modernen Instrument der Personalpolitik. Ging es in der Vergangenheit vorrangig um die Einhaltung von rechtlichen und tariflichen Vorschriften, so erkennen wir immer mehr die Möglichkeiten und die Wirkung einer clever aufgebauten Mitarbeiterversorgung. Auf Seite 2 stellen wir die Vorteile des Lombardkredites vor. Lesen Sie wann und warum Sie sich dafür entscheiden sollten. Auf Seite 3 blicken wir nach Asien. Dieser Markt ist nicht einfach und hält einige Fallstricke bereit. Falls Sie Schritte in diese Richtung planen, können wir Sie kompetent unterstützen. Betriebliche Krankenversicherung Die betriebliche Krankenversicherung ist seit Jahren ein Thema in der Personalpolitik. In kaum einem Bereich lassen sich günstig Gehaltsbestandteile und ein modernes Vergütungssystem so gut mit einem gesundheitspolitischen Ansatz verbinden. So kann ein Unternehmen mit diesem Instrument zum einen nachhaltig beweisen, dass ihm die Gesundheit der Mitarbeiter am Herzen liegt und zum anderen noch die Fehlzeiten reduzieren. Wir freuen uns auf einen Dialog mit Ihnen. Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist laut Meinung aller Experten die wichtigste Versicherung für einen Arbeitnehmer – dennoch besitzen nur 18 % eine solche Absicherung. Der Hauptgrund ist, dass ein Großteil der Arbeitnehmer gesundheitlich nicht mehr ohne weiteres versicherbar ist. Im Schnitt werden nur noch 26 % der Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ein- Mario Barthel Geschäftsführer Stephan Kastorf Geschäftsführer Mitarbeiterbindung: • • • • • • Arbeitsorganisation und Arbeitsumfeld Gesundheit, Sport und Freizeit Personalentwicklung Arbeitgebermarketing / Employer Branding Unternehmenskultur und -kommunikation Vergünstigungen und Vorteile schränkungen angenommen. In der betrieblichen Berufsunfähigkeit hingegen ist jeder Mitarbeiter versicherbar und wird ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten versichert. Das ist nur über den Arbeitgeber möglich. Mögliche Modellgestaltung Der Arbeitgeber finanziert für alle Mitarbeiter einen Tarif für Vorsorgeuntersuchungen. Hier wird ein Modell gewählt, bei welchem die Mitarbeiter jedes Jahr im Durchschnitt drei Vorsorgeschecks zugesendet bekommen und anhand derer Sie bei den Ärzten direkt Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen können. Der Arzt rechnet die Vorsorgen dann direkt mit der Versicherung ab. Dieses Instrument bindet die Mitarbeiter, hat eine jährlich wiederkehrende Wirkung und erhöht die betriebliche Gesundheit. Darüber hinaus bietet der Arbeitgeber drei Pakete mit Leistungen wie Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktiker an, welche die Mitarbeiter individuell, rabattiert und ohne Gesundheitsprüfung versichern können. Gegebenenfalls kann der Abschluss dann vom Arbeitgeber bezuschusst werden. Jeder Mitarbeiter erhält mit Beginn seiner Tätigkeit eine Absicherung im Gegenwert von 30 Euro (oder eine feste Leistung) und kann diese dann ohne Gesundheitsprüfung als Gehaltsumwandlung weiter erhöhen. Sollten Sie in Hinblick auf das Thema „Mitarbeiterversorgung“ Interesse an weitergehenden Informationen haben, so sprechen Sie uns an. Wir verfügen über die entsprechenden Netzwerkpartner und sind Ihnen gerne behilflich. Lombardkredit FINANZIELLE FLEXIBILITÄT OHNE VERMÖGENSWERTE ANZUTASTEN Gemeinsam mit einem Netzwerkpartner haben wir Ihnen Wissenswertes über den Lombardkredit zusammengestellt. Der Begriff Lombardkredit leitet sich aus der oberitalienischen Region Lombardei ab, in der bereits im Mittelalter Geld gegen Überlassung von Pfändern verliehen wurde. SOZIALIMMOBILIEN Es tut sich etwas – ein neuer Pflege-FondsinitiatorInvestor will sich auf dem deutschen Markt etablieren. Der Investor startet mit einem Investmentvolumen von ca. 400 Mio. Euro. Wir suchen hierfür bundesweit Pflegeheimbestände, leerstehende Objekte, Grundstücke mit und ohne Betreiberverträge. Insolvenzobjekte stehen ebenfalls im Fokus. Sprechen Sie uns gerne an. info@innavis.de 2 INNAVIS NEWS | Ausgabe 6 | März 2015 Ihre Vorteile • Zusätzliches Kapital für Liquidität oder Investitionschancen • Weitere Nutzung des Wertsteigerungsund Ertragspotenzials Ihrer Wertpapiere • Individuelle Ausgestaltung Ihres Kredits nach Art, Betrag, Zeitrahmen und Währung • Nutzung der Kreditzinsen zur Steueroptimierung Ihre Bedürfnisse • Sie möchten Ihr aktuelles Wertpapierdepot durch zusätzliches Kapital optimieren. • Sie möchten die Wahl zwischen einem flexiblen oder festen Kreditbetrag haben. • Sie möchten keine Wertpapiere für Investitionen veräußern. Merkmale Lombardkredit • Kredit gegen Verpfändung von leicht liquidierbaren Vermögenswerten wie Aktien, Anleihen. • Hinterlegte Werte lassen sich bis zu einem bestimmten Prozentsatz ihres Marktwerts beleihnen. • Beleihnungssatz hängt von der Art, Währung, Qualität, Volatilität und Handelbarkeit der Wertpapiere ab. • Regelmäßige Überprüfung des Depots (falls die verwahrten Vermögenswerte an Wert verlieren, müssen zusätzliche Vermögenswerte als Sicherheit eingebracht oder der Kreditbetrag angepasst werden). Geeignet in folgenden Fällen • Sie benötigen Liquidität oder möchten eine Liquiditätschance nutzen, ohne dabei Ihre Vermögenswerte zu veräußern. • Der Lombardkredit stellt eine mögliche Ergänzung zu einer Hypothek dar. Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie unter Kontakt: info@innavis.de Biomedizinische und Pharmazeutische Branche TENERIFFA ATTRAKTIVER STANDORT FÜR „FOREIGN DIRECT INVESTMENTS“ Die Kanareninsel Teneriffa bietet angesichts der aktuellen Erneuerungsbemühungen in Südeuropa neue Chancen zur Wirtschaftsentwicklung an einem geopolitisch äußerst attraktiven Standort. Seitens der Inselregierung („Cabildo“) wurden umfassende Maßnahmen realisiert, um sowohl in der Wirtschaftsförderung und bei Steuerprivilegien als auch in der Hochtechnologie und für wissenschaftsnahe Unternehmen einen interessanten Standort für „Foreign Direct Investments“ zu bieten. Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei dem biomedizinischen und Pharma-Bereich gewidmet. Mit einer für den 22. bis 24. April 2015 geplanten Ver- anstaltung bietet einer unserer Netzwerkpartner für Vertreter der biomedizinischen oder pharmazeutischen Branche nunmehr die Möglichkeit, sich vor Ort und aus erster Hand über die wirtschaftlichen Vorteile und Chancen eines Engagements auf Teneriffa zu informieren. Geplant sind u.a. Gespräche mit der Inselregierung sowie ein Besuch der Universitätskliniken bzw. des Wissenschaftsund Technologieparks. Ihre Anmeldungen nehmen wir gerne bis zum 31. März 2015 entgegen. Für nähere Informationen diesbezüglich können Sie uns kontaktieren. TICKER | GESUCHE X Wohnportfolios (bundesweit) ab einem Volumen von ca. 10 Millionen Euro. X Im Rahmen einer Portfolio-Bereinigung werden ab einem Volumen von 20 Millionen Euro (pro Objekt) Wohn- und Büroimmobilien gesucht. Es werden Objekte mit Leerständen oder Sanierungsstau präferiert. X Mehrfamilienhäuser mit einem Volumen von ca. 1 Millionen Euro in Hessen. X Investorer sucht in der Bundeshauptstadt Berlin Grundstücke und Wohnportfolios (unsaniert oder auch mit Leerstandsquote). X Einkaufszentren mit Leerstand und/oder kurzen Mietrestlaufzeiten. Neue Märkte erschließen mit INNAVIS Treuhand GmbH: MARKTKOMPETENZ: CHINA – JAPAN – SINGAPUR – AUSTRALIEN Bereits in der Ausgabe Dezember 2014 wiesen wir darauf hin, dass wir im Bereich der Finanzierungen für Büroimmobilien und Einkaufszentren in den Märkten der oben genannten Länder aktiv sind. Sollten Sie Fragen zu Projektfinanzierungen, Auslandskreditgeschäften oder Handelsfinanzierungen haben, sprechen Sie uns gerne an – unser Netzwerkpartner verfügt speziell in diesen Bereichen sowie darüber hinaus im Geschäftsfeld „International Loan Syndications“ über wertvolle lokale und internationale Marktkontakte. X Berlin: Neubau Wohnprojekte gute Lage, ca. 92 Millionen Euro. X Berlin: Projektübernahme Gewerbe und Wohnen, ca. 60 Millionen Euro. X Hotel im Bereich 3 und 4 Sterne Rhein-Main-Gebiet, Berlin, Düsseldorf – auch betreiberfrei zu erwerben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter: info@innavis.de X Österreich: Hotel – jahrzehntelanges inhabergeführtes Hotel aus Altersgründen in Tirol ab 12 Millionen Euro zu verkaufen. SEMINARANGEBOTE Allgemeine Einführung in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) • Anwendungsgebiet des KAGB • Rechte/Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft • Unterschiede zw. externer/interner Kapitalverwaltungsgesellschaft • Recht/Pflichten der Verwahrstelle • Spezial-Problem: Bürgerwindpark TICKER | ANGEBOTE So erarbeitet eine erfahrene Immobilienspezialistin gemeinsam mit Ihnen die Strukturierung Ihrer Transaktion inklusiver entsprechender Machbarkeitsanalyse. Ebenfalls gehören Zusammenstellung notwendiger Kreditunterlagen und Vermittlung zu den adäquaten Finanzierungspartnern zu ihrem Serviceangebot. INNAVIS Treuhand GmbH: Die Seminare sind auf 10 Teilnehmer/ innen beschränkt. Gerne können auch Inhouse-Seminare von uns durchgeführt werden. Als Seminartagungsorte bieten wir München und Frankfurt an. X Spanien: SB-Märkte, EKZ und Büroimmobilien ab 20 Millionen Euro. Weitere Informationen erhalten Sie unter Kontakt: info@innavis.de Rechnungslegungs- und Berichtspflichten nach KAGB • Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen des Fonds • Lageberichterstattung • Umfang der Abschlussprüfung • Sonstige Berichts- und Meldepflichten • Rechnungslegungsvorschriften für die Kapitalverwaltungsgesellschaft • Berichtspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft X Neubauprojekt Rhein-Main-Gebiet: Frankfurt am Main nähe Zentrum 50 Millionen Euro. X Österreich: Einkaufszentrum 65 Millionen Euro gegen Gebot. Kontakt: info@innavis.de Wann könnte ein Altfonds unter das KAGB fallen? • Problemkreis „zusätzliche Anlagen“ für Altfonds • Wie wird „zusätzliche Anlage“ definiert • Auf was muss man achten, wenn man „zusätzliche Anlagen“ in einem Altfonds tätigt Compliance nach dem KAGB für die Kapitalverwaltungsgesellschaft • Welche Strukturen muss ich beachten • Wie muss ich eine Kapitalverwaltungsgesellschaft organisieren INNAVIS NEWS | Ausgabe 6 | März 2015 3 INNAVIS Treuhand GmbH EXPERTE BEI DER UMSETZUNG RECHTSSICHERER COMPLIANCE-STRUKTUREN Schon immer lag es in der Verantwortung der Unternehmensorgane, für einen rechtstreuen Zustand des Unternehmens zu sorgen. Einige Kritiker sehen die aktuelle Compliance-Diskussion in der Öffentlichkeit daher skeptisch und verurteilen die Begrifflichkeit oberflächlich als eine „neudeutsche“ Bezeichnung für eine seit jeher existierende Bestrebung. Die Innavis Treuhand sieht in dem Begriff Compliance hingegen nicht lediglich eine andere Umschreibung für Gesetzestreue – für uns geht es in erster Linie um die systematische Herangehensweise an diese Aufgabe. Es gilt die für ein bestimmtes Unternehmen relevanten Vorschriften zu identifizieren, betroffene Mitarbeiter zu schulen, Prozesse eventuell anzupassen und konkrete Maßnahmen zur Kontrolle der Einhaltung abzuleiten. ANGEBOT FÜR INITIATOREN: Den Bekanntheitsgrad steigern und neue Zielgruppen erschließen. Nutzen Sie das Netzwerk der INNAVIS Treuhand GmbH. Wir bieten seriösen Initiatoren die Möglichkeit, Objekte, Produkte oder Dienstleistungen in unserem Kundenmagazin INNAVIS NEWS vorzustellen. Sprechen Sie uns gerne an. info@innavis.de Mit einer professionellen Ausrichtung in diesem Bereich wird dabei nicht ausschließlich das weitergehende Ziel einer vorbeugenden Verhinderung von Rechts- und Regelverstößen verfolgt, durch die Umsetzung einer rechtssicheren Compliance Struktur kann im Endeffekt auch ein finanzieller Mehrwert generiert und in letzter Konsequenz auch ein Wettbewerbsvorteil für das Unternehmen erreicht werden. So können systematische Compliance-Maßnahmen und deren sorgfältiger Nachweis beispielsweise das Vertrauen, die Kundenbindung und die Identifizierung mit dem Unternehmen erhöhen oder einen wichtigen Aspekt in Verhandlungen mit Banken über die Konditionen einer Fremdfinan- INNAVIS NEWS | Ausgabe 6 | März 2015 Die Implementierung eines ComplianceManagements muss dabei nach unserer Ansicht mit einem Gespür für Angemessenheit und Praktikabilität erfolgen. Schwer zu durchblickende Verwaltungsapparate sowie die Einschränkung der Mitarbeiter in Ihrer Dynamik sind kontraproduktiv und mit Hilfe von einfachen, eindeutigen und lebensnahen Regeln unter allen Umständen zu vermeiden. Mit dem Geschäftsführer der Innavis Treuhand, Herrn Mario Barthel, steht Ihnen ein TÜV-geprüfter Compliance-Officer, der über entsprechende Zertifizierung, Erfahrung und damit das entsprechende Know-how verfügt, gerne zur Seite: Neben der eigentlichen Erstellung der Compliance-Richtlinie und einer Implementierung, sprich einer Übersetzung der Regeln in den Unternehmensalltag, stellen wir auch die Kontrolle der Einhaltung der Regeln sicher. So können mit einem externen Compliance-Beauftragten Meldestrukturen verankert werden, wie sie unter dem Stichwort Whistleblowing momentan in den Medien diskutiert werden. Gleichzeitig werden mit einem solchen Meldeverfahren die entsprechenden Schutzmaßnahmen für den Meldenden ergriffen und die Geschäftsführung durch ein komprimiertes Reporting seitens des Compliance-Officers entlastet. Impressum Verleger INNAVIS Treuhand GmbH Schweckendieckplatz 6 26721 Emden Tel. 04921 / 99332222 Fax 0800 / 4343663 Verantwortliche Redakteure Mario Barthel, Stephan Kastorf Redaktion Mario Barthel, Marco Frerichs, Stephan Kastorf Fotos Seite 2 © weyo / Fotolia Seite 3 © Kzenon / Fotolia Seite 4 © Warakorn / Fotolia.com Colonnaden 43 20354 Hamburg Tel. 0800 / 4662847 Fax 0800 / 5500555 Gestaltung Krahl Kommunikation Design. Konzeption. Strategie. www.krahl-kommunikation.de Adressen von Kunden und aus öffentlichen Verzeichnissen. Widerspruch zum Erhalt der INNAVIS NEWS jederzeit möglich. info@innavis.de www.innavis.de 4 zierung darstellen. Hat die Unternehmensleitung ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt, so kann dies in Hinblick auf § 130 OwiG zudem empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Alle Angaben erfolgen nach sorgfältiger Prüfung. Irrtum vorbehalten. Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlegers.
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