Wer wir sind Wir sind ein Team von unterschiedlich qualifizierten Fachkräften, die, in der Regel bezogen auf die jeweilige Maßnahme, fest eingestellt sind. Es findet ein regelmäßiger Austausch über aktuelle Themen, allgemeine und spezifische Entwicklungen im Team statt. Seitens der Leitung erfolgt eine fachliche Beratung. 28.04.2015 So kommen Sie zu uns Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlinie Nr.4 in Fahrtrichtung Oggersheim, bis Haltestelle Hans-Warsch-Platz, von dort aus sind es nur wenige Meter bis zum Rathaus Oggersheim. Parkmöglichkeiten: Zeitlich unbegrenzt, kostenfrei: In den umliegenden Straßen (Kapellengasse, Am Schlosskanal, Merianstraße, Orangeriestraße, Wormser Straße) sind die Parkmöglichkeiten zwar unbegrenzt und kostenfrei, aber es sind kaum welche frei. Gute kostenfreie und unbegrenzte Parkmöglichkeiten bietet lediglich der Altstadtpaltz. Von hier aus sind es ca. 5 Minuten Gehweg zum Rathaus auf dem Schillerplatz. Zeitlich begrenzt: Zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten (mit Parkscheibe 1 Stunde) gibt es in der Schillerstraße direkt neben dem Rathaus Kostenpflichtig: Ambulante Dienste (AD) Fachdienst für Integrationspädagogik (FDI) Im Parkhaus Schillerplatz kann man kostenpflichtig parken. Die Einrichtungen im Überblick Ansprechpartner für den FDI ist Herr Trierweiler-Amberger, Diplompädagoge und Musiktherapeut (DmtG). Zu seinem Aufgabenbereich gehören vor allem die Koordination, die Antragsstellung, die Durchführung der Clearings, die Beratung und der Kontakt mit den Leistungsträgern. Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung (SPZ) Förderkindergarten Schillerplatz 2 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 / 53 10 72 -17 Fax: 0621 / 53 10 72 - 29 Integrative Kindertagesstätten Lu- Oggersheim und Ft- Eppstein Tagesförderstätte (TFS) Ambulante Dienste (AD) Fachdienst für Integrationspädagogik (FDI) Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation (BUK Ludwigshafen) Email: fdi@kinderzentrum-ludwigshafen.de Besuchen Sie uns im Internet unter: www.kinderzentrum-ludwigshafen.de Die Idee Der Wunsch, Kinder mit Auffälligkeiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen in ihrem gewohnten Lebensumfeld aufwachsen zu lassen und ihnen die Möglichkeit zu geben, am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können, wird immer stärker. Viele Eltern möchten ihren Kindern diese Möglichkeit eröffnen und wünschen sich eine Betreuung in der wohnortnahen Kindertagesstätte. Im Rahmen der regulären Möglichkeiten einer Kindertagesstätte stellt die Betreuung und Förderung eines Kindes mit Auffälligkeiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen eine hohe Herausforderung dar. Inklusion und Integration sind mittlerweile Alltagsaufgaben einer modernen Vorschulpädagogik, die spätestens seit Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 wesentliche Bestandteile bundes-, landes- und kommunalpolitischer Weichenstellung geworden sind. Maßnahmen Dieser Entwicklung Rechnung tragend, hat der Zweckverband Kinderzentrum einen Fachdienst für Integrationspädagogik eingerichtet. Er bietet im Auftrag des jeweiligen Jugend- oder Sozialhilfeträgers (Leistungsträger) unterschiedliche Maßnahmen an, die eine individuell angemessene Unterstützung des Kindes, der Eltern und der Fachkräfte vor Ort gewährleisten sollen. Integrationsmaßnahmen führen wir im Auftrag der Leistungsträger durch. Dabei unterstützt und begleitet eine Integrationsfachkraft das Kind in der Regel täglich mit einer bestimmten Stundenanzahl in der Kindertagestätte. Umfang, Dauer und Inhalte werden jeweils spezifisch in vorhergehenden Hilfeplanverfahren mit allen Beteiligten erörtert. Clearing Zu Beginn steht meist ein sogenanntes „Clearing“: Durch Beobachtung in der Kindertagesstätte und ausführlichen Gesprächen mit allen Beteiligten wird versucht, ein Bild von der Situation zu gewinnen. Ein detaillierter Abschlussbericht dient dem Leistungsträger bei der weiteren Hilfeplanung, um angemessen dem Kind, der Einrichtung und den Eltern helfen zu können. Bei den notwenigen Hilfeplanverfahren erstellen wir gegebenenfalls für die Sozialhilfeträger sogenannte „Teilhabepläne“, die in ganz Rheinland-Pfalz im Rahmen der Hilfeplanung verwendet werden. Mit allen Beteiligten wird dabei eine detaillierte Beschreibung der derzeitigen Situation und den möglichen Unterstützungs- und Fördermaßnahmen erstellt. Integrationsförderung und Beratung ist eine Maßnahme, mit der in einem begrenzten Rahmen sowohl die Förderung des Kindes vor Ort, als auch die Beratung der Mitarbeiterinnen der Einrichtung und der Eltern sichergestellt werden soll. Zu den Hilfeplanverfahren bei den Jugendhilfeträgern können wir hinzugezogen werden. © Kinderzentrum Ludwigshafen - 28.04.2015 KI
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