Dokument 1 - Opus.kobv.de

Klaus Schellberg
Britta Wagner
Mittelströme der
­Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen
Ein Gutachten über die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen mittels der Bestimmung des
Social Return on Investment am Beispiel des Jahres 2011
Auftraggeber:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster 2013
Prof. Dr. rer. pol. Klaus Schellberg
xit GmbH forschen. planen. beraten., Evangelische Hochschule Nürnberg
Dr. rer. pol. Britta Wagner
xit GmbH forschen. planen. beraten.
Mittelströme der
­Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen
Ein Gutachten über die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen mittels der Bestimmung des
Social Return on Investment am Beispiel des Jahres 2011
Auftraggeber:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster 2013
4
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Inhalt
Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Management Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
1 Vorgehensweise der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . 14
1.1
Das Konzept des Social Return on Investment (SROI). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
14
1.2
Eingrenzung auf Hauptleistungsbereiche
der Eingliederungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
16
1.3Datengrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
17
1.4
Ermittlung der Zuflüsse aus der öffentlichen Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
18
1.5Betriebsmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
19
1.6
Berechnung der Rückflüsse an die öffentliche Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
1.7
Modell der Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
20
1.8 Modell zur Bestimmung der ermöglichten
Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
21
2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe
in NRW – Zuflüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2.1
Kostenträgermix in der Eingliederungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
24
2.2
Teilweise Refinanzierung von Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
25
2.3
Betrachtung der Finanzierungsstruktur
der Landschaftsverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
26
Inhalt
5
3 Die monetäre Wirkung der
Eingliederungshilfe – Rückflüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
3.1Transfersaldo. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
34
3.2
35
Transfersalden unterschiedlicher Finanziers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe
auf die wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
4.1Wirkungszusammenhänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
40
4.2
Direkte und induzierte wirtschaftliche Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
40
4.3
Vermiedene Kosten durch ermöglichte Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
43
Schlussfolgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
45
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Annahmen über die Rückflüsse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
48
Über die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
49
Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
50
52
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Management Summary
Die vorliegende Studie unterzieht die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen einer
Analyse der Ströme öffentlicher (fiskalischer und parafiskalischer) Mittel. Ziel dieser
Untersuchung ist die Ermittlung der Wertschöpfung der Eingliederungshilfe und der
Mittelverteilung im System. Die Ergebnisse beziehen sich auf das Jahr 2011 und bilden die Hauptleistungsbereiche ab, die ca. 95 % der Ausgaben der Eingliederungshilfe
ausmachen (stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen und Werkstätten für
behinderte Menschen). Damit ist ein Ausgabenvolumen von 3,658 Mrd. € berücksichtigt.
Die Rückflüsse wurden anhand von Daten aus der Statistik, gesetzlichen Grundlagen und
Unternehmensmodellen bestimmt.
Finanzierungsstruktur der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Die Untersuchung stellt zum einen Transparenz über die Quellen der Finanzierung her:
Die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen tragen 65 % der Ausgaben für die
Eingliederungshilfe. Betrachtet man die Schlüsselzuweisungen, die das Land aus dem
kommunalen Finanzausgleich beisteuert, ebenfalls als kommunale Mittel, wächst der
kommunale Anteil auf 82 %. Der Bundeshaushalt übernimmt nur 9 % der Finanzierung,
die Sozialversicherungen 2 %.
Rückflüsse: monetärer Return on Investment an die öffentliche Hand
Die Mittel, die aus der öffentlichen Hand an die Leistungsträger und in Verwaltungstätigkeiten fließen, sind aber nicht einfach „verbraucht“. Ergänzt durch nichtöffentliche Mittel
entstehen daraus Arbeitsplätze und die Nachfrage nach Sach- und Dienstleistungen, was
wiederum Steuern und Beiträge erzeugt. Diese Rückflüsse (= der monetäre „Return on
Investment“) summieren sich auf 1,534 Mrd. €. Das sind 45 % der öffentlich eingesetzten
Mittel. Sie fließen alleine durch die Struktur der sozialen Organisationen wieder zurück an
die öffentliche Hand. Der effektive Mitteleinsatz beträgt demnach nur 55 % der ursprünglichen Ausgaben. Das zunächst verzeichnete Ausgabenvolumen von 3,394 Mrd. € beträgt
nach Abzug der Rückflüsse also nur noch 1,860 Mrd. € (= gesellschaftliche Nettokosten).
Kommunen werden überproportional belastet, Sozialversicherungen gewinnen
Der Return verteilt sich aber nicht analog zur Finanzierungsstruktur auf die Kosten­träger.
Während die Kommunen als Hauptfinanziers lediglich knapp 2 % ihrer eingesetzten
Mittel über die Rückflüsse refinanzieren können, liegt die Refinanzierungsquote des
Bundeshaushaltes bei 69 %. Von den 306 Mio. €, die der Bund in die Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen gibt, werden also 213 Mio. € unmittelbar wieder eingenommen.
Die N
­ ettokosten für den Bund liegen damit bei 94 Mio. €, das entspricht nur 4 % der
­gesamten Nettokosten.
Die Nettokosten der Kommunen (2,350 Mrd. €) liegen sogar über den Nettokosten für
die öffentlichen Haushalte insgesamt (2,124 Mrd. €). Wie ist das möglich? 72 % der Rückflüsse gehen an die Sozialversicherungen, die aber nur 2 % der Kosten (87 Mio. Euro)
tragen. Demnach fließt der größte Anteil der Rückflüsse an die Sozialversicherungen
(1,112 Mrd. Euro), die nur den geringsten Teil der Finanzlast der Eingliederungshilfe tragen. Im Endergebnis erhalten die Sozialversicherung 1280 % ihrer in die Eingliederungshilfe eingesetzten Mittel zurück.
Management Summary
Von jedem Euro, den die Kommunen in die Eingliederungshilfe investieren, erhalten sie
knapp 2 Cent zurück. Die Bundesebene (Bund und Sozialversicherungen) dagegen erhält
rund 3,40 € für jeden investierten Euro. Durch die Eingliederungshilfe entsteht also ein
Quer­transfer, der im Wesentlichen Mittel aus kommunalen Haus­halten in die Kassen der
Sozialversicherungen und des Bundes umverteilt.
Ökonomische Kontexteffekte
Die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe beschränkt sich aber nicht auf die Wirkung
hinsichtlich der Lebensqualität der behinderten Menschen, die Effekte auf das Sozial­
klima in Deutschland und die unmittelbaren Rückflüsse an die öffentliche Hand. Die
­sozialen Organisationen sind wirtschaftlich tätige Unternehmen, die eingebunden sind
in den regionalen und überregionalen ökonomischen Kontext. Die Eingliederungshilfe
finanziert somit nicht nur direkt knapp 57.000 Arbeitsplätze, sondern steht für ­weitere
72.000 induzierte Arbeitsplätze bei Vorleistern und Zulieferern.
Aus den untersuchten Bereichen der Eingliederungshilfe entstehen durch die von den
Organisationen gezahlten Löhne und die direkte Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen der Organisationen induzierte Effekte im nachgelagerten Wirtschaftskontext:
Löhne werden teilweise verkonsumiert, die Vorleister und Zulieferer beschäftigen ebenfalls Personal, deren Löhne sich zum Teil wiederum in Konsum verwandeln. Insgesamt
entstehen so direkte und induzierte Nachfrageeffekte von 3,555 Mrd. € und Einkommenseffekte von insgesamt 4,671 Mrd. € aus der Eingliederungshilfe in NRW. Diese erzeugen
Einnahmen für die öffentliche Hand (Fiskus und Parafiskus) in Höhe von 3,385 Mrd. €.
Berücksichtigt man vermiedene Kosten durch die Sicherung der Arbeitsplätze mit, erhöht
sich dieser Wert auf 3,462 Mrd. €.
Die Eingliederungshilfe bewirkt aber noch an anderer Stelle Einnahmen für die öffentliche
Hand: Für die Unterstützungssysteme (in der Regel die Familie) der Leistungsberechtigten bedeuten die Angebote der Eingliederungshilfe eine Entlastung. Vergleichbar mit der
Wirkung von Kindertagesstätten auf die Erwerbstätigkeit von Eltern, lässt sich hier sagen:
Zusätzlich zu den Effekten aus der wirtschaftlichen Aktivität der Organisationen ermöglicht die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen in den Familien ein Einkommens­
volumen von etwa 1,658 Mrd. € (Arbeitnehmer-Brutto) und daraus Einnahmen der
öffentlichen Hand von 1,015 Mrd. €.
Diese Studie stellt eine bislang fehlende Transparenz über das Zusammenspiel des
Finanzierungssystems der Eingliederungshilfe mit dem fiskalischen und parafiska­lischen
Kontext her. Durch die Ergebnisse dieser Studie kann die Diskussion über die faire
­Teilung der Finanzlast in der Eingliederungshilfe erleichtert werden.
7
8
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Vorwort
Das primäre Ziel sozialer Leistungen und des Sozialstaates ist die Verbesserung der
Lebensqualität der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. Dieses Ziel ist für
den Bereich der Eingliederungshilfe definiert:
„Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die
behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere,
den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen
oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig
von Pflege zu machen“ (§ 53 Abs. 3 SGB XII).
Indirekt trägt der Sozialstaat auch bei nicht betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei,
dadurch ein Gefühl der Versorgungssicherheit im eigenen Bedarfsfall und des positiven
Sozialklimas zu erzeugen. Beide Effekte tragen zu einer Wohlstandssteigerung bei, die
nicht über die übliche Messgröße Bruttoinlandsprodukt abgebildet werden können.
Neben dem primären Ziel sozialer Leistungen, der Verbesserung von Versorgung und
Lebensqualität der Leistungsempfänger 1, entstehen finanzielle Nebenwirkungen, Rückflüsse an die öffentliche Hand und Impulse zur Wirtschaftsentwicklung. Insofern unterscheiden sich soziale Leistungen nicht von anderen Konsumbereichen: Die in diesem
Bereich umgesetzten Mittel sorgen für Beschäftigung und Einkommen sowie für Nachfrage und Wachstum in der Gesamtwirtschaft.
In der hier betrachteten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stieg die Zahl
der Empfänger in Deutschland seit 1995 von 405.000 auf 788.000 im Jahr 2011 2. Jeder
385. Einwohner wohnte 2011 in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe 3,
während es 1998 noch jeder 505. war 4. Jeder 202. Einwohner arbeitete 2011 in einer
Werkstatt für behinderte Menschen (1998 noch jeder 307.) 5. Diese Steigerung beinhaltet
eine bessere Versorgung für Menschen mit Behinderung.
Dies geschieht jedoch nicht ohne eine Kostenwirkung. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe lagen im Jahr 2011 bei 14,4 Mrd. € (brutto) 6. Sie stiegen seit 1995 in diesem Bereich
um 213 % 7 – der Zuwachs an Versorgung, Begleitung und Förderung kostet öffentliche
Mittel. Die Eingliederungshilfe umfasst mittlerweile 57 % der gesamten Sozialhilfeaufwendungen 8, die bei den überörtlichen Trägern durch Umlage- oder Steuermittel zu decken sind.
Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Personenbezeichnungen gelten immer für beiderlei Geschlecht.
2
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013a).
3
Vgl. BAGüS (Hrsg.) (2012), S. 22.
4
Vgl. ebd., S. 87.
5
Vgl. ebd., S. 92.
6
Vgl. Statistisches Bundesamt (2013b).
7
Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2011), S.7.
8
Vgl. ebd.
1
Vorwort
Den Kosten für die Teilhabe durch Eingliederungshilfe stehen Kosten gegenüber, die
entstehen würden, wenn die Gesellschaft untätig bliebe. Dies führt zum finanziellen Effekt
der Eingliederungshilfe. Sozialleistungen erzielen neben ihrer Wirkung auf die Lebensqualität auch finanzielle Wirkungen. Es entstehen Steuer- und Beitragsrückflüsse an die
öffentliche Hand, es werden Kosten für die öffentliche Hand und die Gesellschaft vermieden und die Sozialwirtschaft ist Teil des Wirtschaftslebens und trägt damit zur wirtschaftlichen Entwicklung bei.
Es ist daher nicht verwunderlich, dass jede Veränderung der Eingliederungshilfe stark in
den Fokus der Finanzpolitik gerät. Und es ist keine Überraschung, dass im horizontal wie
vertikal gegliederten System der Finanzierung sozialer Dienstleistungen das Denken in
Finanzierungstöpfen einen aus fachlicher und gesellschaftspolitischer Sicht überfälligen
Diskurs angestoßen hat.
Seit über fünf Jahren arbeitet die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) an der
„Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ und hat ihr
2010 vorgelegtes Eckpunktepapier „für die Reformgesetzgebung ‚Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen‘“ Mitte 2012 konkretisiert 9. Politisch
relevant sind die Überlegungen vor allem wegen der darin enthaltenen Ankündigung, in
der kommenden Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten. Dieses soll
im Rahmen der neuen Vorgaben des Fiskalpaktes zur Entlastung der Kommunen bei der
Eingliederungshilfe führen. 10
Diese Überlegungen sind Ausgangspunkt der hier vorliegenden Untersuchung. Diese
Studie wurde vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in seiner Funktion als
überörtlicher Träger der Sozialhilfe in Auftrag gegeben, um Hinweisen, die sich in ­früheren
Studien zum Sozialmarkt und zum Social Return on Investment 11 (SROI) hinsichtlich der
Rolle der Sozialwirtschaft im Bereich Eingliederungshilfe als Steuer- und Beitragszahler
gezeigt haben, systematisch nachzugehen.
Im Mittelpunkt steht dabei das Erkenntnisinteresse, die Verteilung der Finanzierungslast
und der Rückflüsse am Beispiel der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen nachzuvollziehen und zu fundieren. Hierbei sollten in einer ersten Stufe die unmittelbaren Effekte
aufgezeigt werden und in einer zweiten Stufe die direkten und induzierten Effekte durch
die wirtschaftliche Aktivität simuliert werden.
Vgl. ASMK (2012).
Vgl. Bundesratsdrucksache 282/12.
11
Social Return on Investment, weitere Erläuterung im Text
9
10
9
10
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Diese für ein gesamtes Bundesland exemplarischen Ergebnisse sollen in die Diskussion
zur Reform der Eingliederungshilfe und ihrer Finanzierungsstrukturen einfließen.
Der Sozialstaat wird nicht aus finanziellen Gründen, sondern aus sozialer Verantwortung,
Menschlichkeit und Nächstenliebe aufrechterhalten. Eine soziale Leistung wird wohl nur
in wenigen Fällen einen positiven, rein finanziellen „Return on Investment“ haben.
Als Autorenteam möchten wir mit dieser Studie herausarbeiten, dass der Sozialstaat
neben seinem primären Ziel, soziale Bedarfe zu befriedigen, eben auch positive wirtschaftliche, fiskalische und parafiskalische Wirkungen erzeugt. Wir hoffen weiterhin, mit
dieser Studie Transparenz über Belastungen und Wirkungen des Sozialstaats zu schaffen. Die Neigung zum Verschieben von Verantwortung und Sozialleistung zwischen den
Sozialleistungsträgern ist wohl eine notwendige Begleiterscheinung unseres föderalen
Systems, des Systems der Sozialversicherungen und der kommunalen Selbstverwaltung.
Doch die Verschiebungen müssen transparent und damit politisch bewertbar werden. Im
Idealfall setzt ein Finanzierungssystem auch positive finanzielle Anreize für die jeweiligen
Sozialleistungsträger, um gesamtgesellschaftliche Kosten bei gleicher oder besserer
Leistung zu senken.
Wir danken den Mitarbeitern des LWL für die Bereitstellung der Daten, die unkomplizierte
Zusammenarbeit und dafür, die vorhandene Datenlage teils mühevoll so aufzubereiten,
dass wir sie innerhalb der SROI-Logik verarbeiten konnten.
Kapitelkennung Bus, aut qui is pe volum quist expla secta aut ant od que vereped quis id
Ausgangsfrage
Die Untersuchung hatte folgende Leitfragen zum Ziel:
1.Wer finanziert die Eingliederungshilfe in NRW?
2.In welchem Umfang und in welchen ö
­ ffentlichen
­Haus­halten ­kommen die Rückflüsse aus den
­Unternehmen der E
­ ingliederungshilfe unmittelbar an?
3.In welchem Umfang tragen die Unternehmen der
­Eingliederungshilfe zur ­wirtschaftlichen Entwicklung
bei und welche induzierten Rückflüsse an die
­öffent­liche Hand ­entstehen ­hieraus?
11
Kapitel 1
Vorgehensweise
der Untersuchung
14
1
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Vorgehensweise der Untersuchung
1.1 Das Konzept des Social Return on Investment (SROI)
Die Untersuchung baut auf dem Konzept des Social Return on Investment (SROI)
auf, wie es von der xit GmbH forschen. planen. beraten. in Nürnberg gemeinsam mit
der E
­ vangelischen Hochschule Nürnberg und der Katholischen Universität Eichstätt-­
Ingolstadt entwickelt wurde12. Hierbei wird die gesellschaftliche Wirkung von Sozial­
unternehmen und Sozialleistungen aus fünf Perspektiven betrachtet.
Der SROI 1 sieht eine transferanalytische Betrachtung auf institutioneller Ebene oder ­
Programmebene vor. Die leitende Frage ist, welcher Teil der Transfers an Sozialunternehmen von der öffent­lichen Hand auch wieder zurück an die öffentliche Hand fließen.
Hier lässt sich auch die Verteilung zwischen den verschiedenen „öffentlichen Händen“
analysieren.
Der SROI 2 besteht in einer analogen transferanalytischen Betrachtung auf individueller
Ebene, also im Hinblick auf den einzelnen Empfänger einer sozialen Leistung. Dieser
wird in vielen Feldern sozialer Dienste überhaupt erst in die Lage versetzt, Steuer- und
Beitragszahler zu werden bzw. Sozialhilfeleistungen zurückzuzahlen.
Mit dem SROI 3 werden die vermiedenen Sozialleistungskosten der jeweiligen sozialen
Dienstleistung analysiert, d.h. es werden Opportunitätserträge und Opportunitätskosten
ermittelt.
Mit dem SROI 4 werden die Wirkungen der Sozialunternehmen bzw. sozialen Programme
auf Einkommen und Nachfrage eines Wirtschaftsraums analysiert. Hierbei stehen die
induzierten ökonomischen Wirkungen im Mittelpunkt; Wirkungen auf Standortfaktoren
und Sozialklima bleiben vorerst außer Betracht.
Mit dem SROI 5 wird die Wirkung auf die Lebensqualität der Leistungsempfänger mittels
Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung gemessen.
In dieser Untersuchung wurden die Perspektiven des SROI 1, 3 und SROI 4 herangezogen
und für die Fragestellung adaptiert.
Es handelt sich hierbei um eine ganzheitliche Adaption des SROI-Gedankens, der sich seit einigen Jahren im
englischsprachigen Raum verbreitet, auf das deutsche Finanzierungssystem sozialer Dienstleistungen.
Vgl. Schellberg, K. (2010) und Wagner, B., Halfar, B. (2011).
12
Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung
15
ÖFFENTLICHE HAND
SROI 2
SROI 1
KUNDEN
SROI 5
SOZIALE ORGANISATION
Abbildung 1:
Schematische Darstellung der
Transfer- und Leistungsströme
(SROI 1, 2, 5) im Leistungsdreieck
SROI 3
Alternativenbetrachtung
ÖFFENTLICHE HAND
ALTERNATIVE VERSORGUNG
ALTERNATIVE VERSORGUNG
SOZIALE ORGANISATION
Abbildung 2:
Schematische Darstellung der
Analyse von Opportunitätskosten
und -erträgen (SROI 3)
ÖFFENTLICHE HAND
SROI 4
ökonomische Wirkung
SOZIALE ORGANISATION
WIRTSCHAFT
Abbildung 3:
Schematische Darstellung
der ökonomischen ­Wirkungen
(SROI 4)
16
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
1.2 Eingrenzung auf Hauptleistungsbereiche
der Eingliederungshilfe
Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Wirkungen der Sozialunternehmen der
nordrhein-westfälischen Eingliederungshilfe. Hierzu wurden diejenigen Ausgaben für
Eingliederungshilfe, die üblicherweise als Sach- oder Geldleistung gewährt werden,
als Umsatzdaten von Sozialunternehmen betrachtet. Für diese Unternehmen wurden
die betrieblichen Prozesse simuliert und die daraus resultierenden Rückflüsse an die
­öffent­liche Hand errechnet.
Ausgangspunkt sind die Felder der Eingliederungshilfe, die durch den LWL finanziert
werden:
• Stationäres Wohnen
• Ambulant betreutes Wohnen
• Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (nur Arbeitsbereich)
• Allgemeine und berufsvorbereitende schulische Förderung
• Hilfsmittel
• Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Die Reichweite dieses Gutachtens beschränkt sich aus forschungsökonomischen
Gründen auf die größten Bereiche der EGH, die 95 % der Zuflüsse in die o. g. Bereiche
umfassen13:
• Stationäres Wohnen
• Ambulant betreutes Wohnen
• Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (nur Arbeitsbereich)
Es wurde damit der Genauigkeit der Aussage für diese Leistungsbereiche der Vorzug
gegenüber einer Breite der Untersuchung gegeben. Alle Aussagen der Untersuchung
beziehen sich auf diese drei Kernbereiche der Eingliederungshilfe. Da sich die Kostenstruktur und die Prozesse sozialer Dienstleistungen aus ökonomischer Sicht ähneln,
dürften die Ergebnisse auch repräsentativ für die Bereiche mit einem hohen Dienstleistungsanteil sein (Leistungen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung, Beratungsstellen, Fördereinrichtungen für Kinder etc.). Für den Bereich der Hilfsmittel und
der Integrationszuschüsse kann diese Untersuchung nicht als repräsentativ angesehen
werden.
Die Verwaltungskosten, die für die Eingliederungshilfe in beiden Landschaftsverbänden
entstehen, wurden ebenfalls abgebildet und in ein Modell integriert.
13
Vgl. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.) (2012a).
Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung
1.3Datengrundlage
Den weitaus größten Teil der Kostenträgerschaft in der Eingliederungshilfe in NRW teilen
sich je nach Zuständigkeitsgebiet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und
der Landschaftsverband Rheinland (LVR). In wenigen Fällen treten Sozialversicherungen
als Kostenträger auf.
Für die Trägerschaft des LWL lagen uns die detaillierten Finanzierungsdaten für die Jahre
2010 und 2011 vor. Das Gutachten beschränkt sich auf die Daten des Jahres 2011, die
Vorjahresdaten wurden zur Plausibilisierung verwendet.
Die Finanzierungsdaten (Summen und Verhältnisse) des LVR wurden, soweit nicht k­ onkret
aus Haushalts- oder Benchmarkingberichten bekannt, über die Umlage nach der Zahl
der Leistungsberechtigten (laut Benchmarking BAGüS) hochgerechnet. Da die B
­ emühungen,
auch von anderen Kostenträgern (vor allem Deutsche R
­ entenversicherung) Finanzierungsdaten zur Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, nach vielfältigen
­Ver­suchen und viel Geduld nicht zum Erfolg führten, wurden die Werte für die Renten­
versicherung (im Arbeitsbereich der WfbM) mittels Parameter aus durchgeführten
­SROI-Projekten hoch­gerechnet.
17
18
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
1.4 Ermittlung der Zuflüsse aus der öffentlichen Hand
Die Zuflüsse der öffentlichen Hand in der Eingliederungshilfe wurden anhand der Daten
des LWL sowie allgemein verfügbarer statistischer Daten bemessen.
Hieraus wurden die Umsätze der Sozialunternehmen, oder anders formuliert, die Zuflüsse
der Sozialunternehmen von der öffentlichen Hand ermittelt. Umsätze durch Selbstzahler
und Kostenbeiträge wurden als nichtöffentliche Zuflüsse mitberücksichtigt. Im Einzelnen
finden wir folgende Zuflussarten:
• Direkte Entgelte (WfbM und stationäres Wohnen: Grundpauschale und Maßnahmepauschale (inklusive Tagesstruktur); ambulant betreutes Wohnen: Fachleistungsstunden)
• Fahrtkostenerstattung
• Investitionspauschale
• Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (für Beschäftigte in der WfbM)
• Lohnkostenerstattung für Integrationsassistenten (LWL) bzw. Integrationsprämien an
WfbM (LVR)
• Arbeitsförderungsgeld
• Tilgungszuschüsse zu Krediten
• Darlehenszinserstattung
• Bekleidungspauschalen und Barbetrag
• Erstattung/Zuschüsse Betreuungskosten
• Zuschüsse zu Integrationshelfern
• Personalaufwand für Behindertenhilfe und Hilfen in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen
• Zuschüsse des Integrationsamtes für WfbM (Weitergabe aus Ausgleichsabgabe)
• Kostenbeiträge und Erstattungen durch Selbstzahler
Diese Zuflüsse konnten teils direkt einzelnen Sozialleistungsträgern zugeordnet werden.
Positionen, die in Trägerschaft der Landschaftsverbände stehen, wurden in einem weiteren Schritt gemäß der Finanzierungsstruktur der Landschaftsverbände nach der Mittelherkunft differenziert. So ließen sich auch die Zuflüsse der Landschaftsverbände anteilig
den Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen als Finanzierungsquelle zuteilen.
Unterschieden wurde bei den Zuflussarten nach
• Überörtlicher Sozialhilfeträger (Landschaftsverbände NRW/andere Kostenträger)
• Kommunale Ebene (Kommunen NRW/andere Kommunen)
• Landesebene (Land NRW/andere Länder)
• Bund
• Sozialversicherung (nicht differenziert)
• Private Akteure (Integrationsämter werden hier verstanden als Auszahlungsstelle der
privat finanzierten Ausgleichsabgabe)
Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung
1.5Betriebsmodelle
Für die Träger in den drei Bereichen Werkstätten für behinderte Menschen, stationäres
Wohnen und ambulant b
­ etreutes Wohnen wurden Betriebsmodelle gebildet. Die Mittel­
zuflüsse der öffentlichen Hand stellen die Umsätze dar. Zusätzliche Umsätze, insbesondere
der wirtschaftliche Bereich der WfbM, wurden als nicht durch die Eingliederungshilfe
induziert isoliert. Im a
­ mbu­lant betreuten Wohnen flossen nur die Leistungen der Eingliederungshilfe, nicht die ent­stehenden (möglichen) Leistungen der Grundsicherung ein. Die
in der WfbM ggf. entstehenden Heimkostenbeiträge wurden auf Seiten des Wohnens als
nichtöffentliche Zuflüsse verbucht.
Drei Betriebsmodelle (WfbM, stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen) bildeten
die betriebliche Kostenstruktur ab, aus der dann Steuern und Beiträge nach gesetzlicher
Grundlage bzw. gemäß Parametern der öffentlichen Statistik abzuleiten sind.
Das Modell der WfbM orientiert sich an einer Musterberechnung der Bundesarbeits­
gemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), die mit Personal- und
Kostenwerten auf das Betrachtungsjahr 2011 aktualisiert wurde14. Grundlage für das
Unternehmensmodell der stationären Einrichtungen bildeten Leistungsentgeltkalkulationen, adaptiert auf die im LWL üblichen Werte. Das Modell des ambulanten Dienstes
(im ambulant betreuten Wohnen) konnten wir anhand von Erfahrungswerten aus den
vorliegenden Erträgen ableiten und berechnen. Für die Personalkostenkalkulation dienten
in allen Modellen die KGSt-Werte für 201115.
Die Modelle folgen dem Prinzip der Gemeinnützigkeit. Es galt eine Umsatzrendite von
maximal 0,25 %16. Investitionen wurden kaufmännisch, nicht kameralistisch abgebildet.
Bei der Überprüfung der Modelle wurden die jeweiligen Leistungsdaten und resultierenden Tagessätze auf Plausibilität geprüft. Die Abweichung der Modellergebnisse von den
realen Ergebnissen beträgt maximal 2,6 %.
Für die relevanten Verwaltungsanteile der Landschaftsverbände als weitere Organisation
innerhalb der Eingliederungshilfe lagen rechnerische Angaben zum anteiligen Personal­
aufwand vor, so dass lediglich die Sach- und Gemeinkosten nach KGSt modelliert
werden mussten.
14
15
16
Grundlage: Kostensatzkalkulation für Mitglieder der BAG WfbM, Excel-Instrument. Die Werte aus 2003 wurden
von uns auf das Jahr 2011 aktualisiert, eigene Berechnung.
Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt Materialen 4/2011, Kosten eines
Arbeitsplatzes (Stand 2011/2012).
Die Umsatzrendite der Industrie liegt in Deutschland bei ca. 3,4 % (vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln
(2012). Für die Gewerbesteuer werden eine Reihe Hinzurechnungen und Kürzungen sowie der Freibetrag angesetzt. Weiterhin sind die Bezüge der Sozialunternehmen eher im Bereich Handel und Handwerk (Rendite ca.
1,8 %) zu erwarten. Daher wurde die Umsatzrendite sehr vorsichtig mit 0,25 % angesetzt.
19
20
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
1.6 Berechnung der Rückflüsse an die öffentliche Hand
Die Berechnung der Rückflüsse an die öffentliche Hand erfolgte auf der Basis der aus
den Modellen und für die Landschaftsverbände buchhalterisch übermittelten Daten und
für die einzelnen Bereiche der Eingliederungshilfe.
Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungen sowie die Lohnsteuer
und Solidaritätszuschlag wurden als Rückflüsse der Eingliederungshilfe einbezogen. Die
Rückflüsse entstanden dabei sowohl von Menschen mit Behinderung (­insbesondere
Beschäftigte in den WfbM als Leistungsnehmer) als auch von den Menschen ohne
Behinderung (Personal in Betreuung und Verwaltung).
Ein Beispiel für den Bereich WfbM verdeutlicht dieses Vorgehen: Aus dem Betriebs­modell
(Abschnitt 1.5) ist die Personalkostenquote bekannt. Aus den Personalkosten können die
Bruttolöhne und damit unter Einsatz der durchschnittlichen Steuerquote aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Lohnsteuer sowie die gesetzlichen B
­ eiträge zu den
Sozialversicherungen ermittelt werden.
Diese und alle anderen Steuer- und Beitragsrückflüsse wurden dann ihren Empfängern
zugeordnet:
• Überörtlicher Sozialhilfeträger (Landschaftsverbände NRW / andere Kostenträger)
• Kommunale Ebene (Kommunen NRW / andere Kommunen)
• Landesebene (Land NRW / andere Länder)
• Bund
• Sozialversicherung (nicht differenziert)
Die Zuordnung der verschiedenen Steuern erfolgte soweit möglich eindeutig nach
gesetzlichen Vorgaben.
Für die Berechnung der Rückflüsse wurde eine Reihe von Annahmen getroffen, die im
Anhang dargestellt werden.
1.7 Modell der Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung
Die Wirkung der Sozialunternehmen auf die wirtschaftliche Entwicklung kann in
­folgenden Aspekten bestehen:
1. Nachfrage der Sozialunternehmen nach Zulieferprodukten und Dienstleistungen,
2. Beschäftigung von Personal und hierdurch
3. ermöglichte Einkommenserzielung,
4. Kooperation bei der Wertschöpfungskette von Wirtschaftsunternehmen
(insbesondere WfbM),
5. Dienstleistungsangebote für den Personalbereich von Wirtschaftsunternehmen
(z. B. Kinderbetreuung),
6. Wirkung als Standortfaktor in einem Wirtschaftsraum.
Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung
Aufgrund des aktuellen Forschungsstandes und der Anlage der Untersuchung können
die Wirkungsketten 1 bis 3 im Rahmen des Modells untersucht werden.
Die im bisherigen Untersuchungsgang geschaffenen Unternehmensmodelle ermöglichen die Identifikation von Nachfrage und Beschäftigung der Sozialunternehmen. Diese
Größen wurden in ein Input-Output-Modell eingefügt, mit dem die durch die Nachfrage
und Beschäftigung wiederum induzierte Nachfrage und Beschäftigung in weiteren Stufen
abgebildet werden konnten. Die Berechnung erfolgte über ein zehnstufiges Modell.
Hierbei wurden Durchschnittseinkommen, Konsumquoten, Arbeitseinkommensquoten,
Steuer- und Sozialversicherungsanteile sowie weitere Parameter auf der Basis von, wo
möglich, spezifischen statistischen Durchschnittswerten für NRW gerechnet.
1.8 Modell zur Bestimmung der ermöglichten
Beschäftigung
Das Modell der wirtschaftlichen Effekte erweitern wir um einen Aspekt, der die Züge der
oben dargestellten Perspektive SROI 3 trägt: Wie groß ist die Beschäftigungswirkung bei
den Bezugspersonen der Klientel durch die Betreuungsleistung in der Eingliederungs­
hilfe? Welche Einkommenswirkung ist daher den Angeboten in diesem Arbeitsfeld zu
­verdanken und welche Einnahmen in Form von Steuern und Beiträgen könnten nicht
­realisiert werden, wenn in den Unterstützungssystemen (Familienangehörige in der Regel)
jemand nicht erwerbstätig sein kann, obwohl er oder sie es könnte und wollte?
Wir rechnen hier die ermöglichten Einkommen sowie die damit verbundenen Steuern und
Beiträge der Einkommenswirkung und der fiskalischen sowie parafiskalischen Wirkung
der Eingliederungshilfe zu, bringen aber beispielsweise Kosten der öffentlichen Hand, die
bei einem häuslichen Betreuungssetting anfallen, aber nicht Teil der Eingliederungshilfe
sind, in Abzug (Pflichtbeitragszahlungen der Pflegeversicherung für die Pflegepersonen).
Die Datengrundlage bilden statistische Angaben der Landschaftsverbände, der Umfang
der Betreuungsleistungen, Durchschnittseinkommen in NRW und gesetzliche ­Regelungen.
21
Kapitel 2
Die Finanzierung der
Eingliederungshilfe
in NRW – Zuflüsse
24
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe
in NRW – Zuflüsse
2.1 Kostenträgermix in der Eingliederungshilfe
Zuständig für die Aufgaben der Eingliederungshilfe ist, soweit das Landesgesetz keine
andere Bestimmung vorsieht, der überörtliche Sozialhilfeträger (§ 97 SGB XII). Hauptkostenträger der Eingliederungshilfe in NRW sind die Landschaftsverbände17. Sie
übernehmen in der Regel zunächst die Grund- und Maßnahmepauschalen, Investitionskostenpauschalen und Fahrtkosten für die Leistungsnehmer. In der WfbM kommt noch
ein Teil der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Arbeitsförderungsgeld
hinzu. In wenigen Fällen übernimmt die Rentenversicherung, noch seltener Berufsgenossenschaften, die Kostenträgerschaft für die berufliche Rehabilitation in der WfbM.
Aus Landschaftsverbandsmitteln werden außerdem Integrationsassistenten finanziert.
Die Landschaftsverbände setzen zudem Mittel aus der Ausgleichsabgabe ein.
Ein weiterer Kostenträger im Bereich der Werkstatt ist der Bund. Gemäß § 179 SGB VI
erstattet der Bund den Werkstätten für behinderte Menschen den von den Beschäftigten nicht selbst erwirtschafteten bzw. vom Hauptkostenträger übernommenen Teil der
Sozial­versicherungsbeiträge (ohne Arbeitslosenversicherung) bis zu einer Höhe der Beiträge, die auf 80 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2011, West: 2.555 €) entfallen.
Die Struktur der primären Kostenträgerschaft ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
Tabelle 1: Primäre Kostenträgerschaft
der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011,
Hauptleistungsbereiche
(*Abweichung zu 100 % durch
kaufmännisches Runden)
Primärer Kostenträger
Art der Finanzierung
Bund
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Landschaftsverbände
Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen,
Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld, Integrations­
assistenz, Zuschüsse des Integrationsamtes,
Verwaltung
Sozialversicherung
In wenigen Fällen:
Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen,
Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld
Insgesamt
17
Summe 2011
in Mio. €
Anteilig
278
8 %
3.350
92 %
30
1 %
3.658
101 %*
Im „Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen“ (§ 1 Abs. 1 AG-SGB XII NRW) wie auch in der Landschaftsverbandsordnung (§5 Abs. 1 a)) ist
geregelt, dass die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers in NRW die Landschaftsverbände übernehmen.
Kapitel 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse
2.2 Teilweise Refinanzierung von Aufwendungen
Ein Teil der primären Aufwendungen der Landschaftsverbände wird refinanziert. Es gibt
Selbstzahler und private Kostenbeteiligungen, Entgelte im stationären Wohnen werden im
Rahmen der Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zum jeweils geltenden Prozentsatz vom Bund erstattet18. Ebenso erhalten die Landschaftsverbände einen geringen Teil der Investitionspauschalen durch das Land NRW
erstattet. Auch die Pflege- und Krankenversicherungsträger übernehmen in bestimmten
Fällen Kostenanteile.
Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden in diesem Zusammenhang nicht als Zufluss
der öffentlichen Hand betrachtet, da diese Abgaben nicht aus allgemein verfügbaren
Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin stellt sich die Schwierigkeit, dass die
Ausgleichsabgabe auch durch die Auftragsvergabe an eine WfbM angerechnet werden
kann. Es ist bislang in Untersuchungen nicht möglich gewesen, den Umfang dieser
Anrechnungen schlüssig zu bestimmen.
Primärer
Kostenträger
Sekundärer
Kostenträger
Bund
Bund
Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen
Landschafts­
verbände
Landschafts­
verbände
Grund-, Maßnahme- und
­Investitionspauschalen,
­Fahrtkosten, anteilig ­Erstattung
Sozialversicherungs­beiträge,
­Arbeitsförderungsgeld,
­Integrationsassistenz, Verwaltung
Bund
Sozial­
versicherung
Summe 2011
in Mio. €
Anteilig
278
8 %
2.970
81 %
Erstattung von Grundpauschalen
im Rahmen Grundsicherung wegen
Erwerbsminderung
28
1 %
Land
Erstattung Investitionspauschalen
Eingliederungshilfe
31
1 %
Sozial­
versicherungen
Pauschalen/Erstattungen durch
Krankenversicherung und
­Pflege­versicherung
57
2 %
Sonstige Mittel
Zuschüsse des Integrationsamtes
Selbstzahler, Kostenbeteiligungen
264
7 %
Sozial­
versicherung
In wenigen Fällen: Grund-, Maß­
nahme- und Investitions­pauschalen,
­Fahrtkosten, anteilig ­Erstattung
Sozialversicherungs­beiträge,
­Arbeitsförderungsgeld
30
1 %
3.658
101 %*
Art der Finanzierung
Insgesamt
Mit 81 % sekundärem Finanzierungsanteil sind die Landschaftsverbände also auch in der
Nettobetrachtung der größte Kostenträger der Eingliederungshilfe in NRW.
18
Bundesregierung (Hrsg.) (14. Dezember 2012).
Tabelle 2: Sekundäre Kostenträgerschaft
der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011,
Hauptleistungsbereiche
(*Abweichung zu 100 % durch
kaufmännisches Runden)
25
26
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
2.3 Betrachtung der Finanzierungsstruktur
der Landschaftsverbände
Die Finanzierung der Landschaftsverbände erfolgt über die Landschaftsumlage, die
jährlich von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben wird.19 Werden lediglich jene
Ertragspositionen betrachtet, die zur Erbringung der Eingliederungshilfe eingesetzt
werden, so beträgt der kommunal finanzierte Anteil 80,4 %. Die verbleibenden 19,6 %
entfallen auf Schlüsselzuweisungen durch das Land NRW.20
Eliminiert man also die Landschaftsverbände aus der Finanzierungsstruktur ergibt sich
eine bereinigte endgültige Kostenträgerstruktur der Eingliederungshilfe: Die Quellen der
Zuflüsse in die Sozialwirtschaft der Eingliederungshilfe:
Sekundärer
Kostenträger
Tabelle 3: Tertiäre Kostenträgerschaft
Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011,
Hauptleistungs­bereiche
(*Abweichung zu 100 % durch
kaufmännisches Runden)
Art der Finanzierung
Tertiärer
Kostenträger
Summe 2011
in Mio. €
Anteilig
278
8 %
2.388
65 %
582
16 %
Bund
Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen
Bund
Landschafts­
verbände
Grund-, Maßnahme- und
Investitions­pauschalen,
­Fahrtkosten, anteilig ­Erstattung
Sozialversicherungs­beiträge,
­Arbeitsförderungsgeld,
­Integrationsassistenz,
Verwaltung
Kommunen
Bund
Erstattung von Grundpauschalen
im Rahmen Grundsicherung wegen
Erwerbsminderung
Bund
28
1 %
Land
Erstattung Investitionspauschalen
Eingliederungshilfe
Land
31
1 %
Sozial­
versicherungen
Pauschalen/Erstattungen durch
Krankenversicherung und
­Pflege­versicherung
Sozial­
versicherungen
57
2 %
Sonstige Mittel
Zuschüsse des Integrationsamtes
Selbstzahler, Kostenbeteiligungen
Sonstige Mittel
264
7 %
Sozial­versicherung
In wenigen Fällen:
Grund-, Maßnahme- und
Investitions­pauschalen,
­Fahrtkosten, anteilig ­Erstattung
Sozialversicherungs­beiträge,
­Arbeitsförderungsgeld
Sozial­
versicherung
30
1 %
3.658
101 %*
Insgesamt
19
20
Land
(Schlüssel­
zuweisungen)
§ 22 Landschaftsverbandsordnung
Vgl. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2012b), sowie Haushaltsdaten des LWL, eigene Berechnungen
Kapitel 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse
27
Finanzierungsstruktur der Hauptleistungsbereiche
der Finanzierungsstruktur
Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
2011
der Hauptleistungsbereiche
(Werkstätten
für
behinderte
Menschen,
Wohnen,
Verwaltung)
der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
2011
(Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnen, Verwaltung)
2%
7%
7%
Kommunen
2%
Kommunen
Länder
8%
8%
Länder
Bund
Bund
Selbstzahler,
Ausgleichsabgabe,
Selbstzahler,
Sonstige
Ausgleichsabgabe,
17 %
Sonstige
Sozialversicherung
17 %
65 %
Sozialversicherung
65 %
Abbildung 4:
Finanzierungsstruktur der
­Hauptleistungsbereiche der
Eingliederungshilfe in Nord­rheinWestfalen 2011
(Abweichung zu 100 % durch
kaufmännisches Runden)
Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in
Die Hauptlast
der
Eingliederungshilfe
nach Berücksichtigung
Nordrhein-Westfalen
2011liegt
Ökonomische
Effekte
der Eingliederungshilfe
in der internen Finanz­
verflechtungen Nordrhein-Westfalen
bei der kommunalen Ebene.
Die
Kommunen
tragen
direkt fast zwei Drittel
2011
der gesamten
Last
(65 %).
Dieser
Anteil
steigt
um
den
Finanzierungs­
anteil des
Landes
Summe: 3,39 Mrd.
Summe: 3,55 Mrd.
Summe: 4,67 Mrd.
Summe:
3,46 Mrd.
105dem
% derkommunalen
Zuflüsse
138Finanzausgleich
% der Zuflüsse
102
% der Zuflüsse
aus Schlüsselzuweisungen, die
entstammen,
auf
Summe: 3,39 Mrd.
Summe: 3,55 Mrd.
Summe: 4,67 Mrd.
Summe: 3,46 Mrd.
5.000.000.000 €
82 % der gesamten Ausgaben. 105 % der Zuflüsse 138 % der Zuflüsse
102 % der Zuflüsse
2,66
5.000.000.000
€
Der
Bund€ erstattet
Sozialversicherungsbeiträge für Menschen
mit Behinderung in
4.000.000.000
an­erkannten Werkstätten und trägt damit zu 9 % zur Finanzierung
der Eingliederungshilfe
2,66
4.000.000.000 €
2,55
1,93
3.000.000.000
€
3,39
bei, die Sozial­
versicherungen
zu etwa
2 %.
2,55Ausgleichsabgabe und sonstige, nicht-­
Selbstzahler,
1,93 öffent­
3.000.000.000 €die als privat
3,39 zu betrachtende
2.000.000.000 €
liche Finanzierungsquellen machen 7 % der Gesamtausgaben
aus. Das bedeutet, die
2,01
2.000.000.000
€
1,53
öffentliche
1.000.000.000
€ Hand finanziert insgesamt 3.394 Mio. €.
1.000.000.000 €
0
0 öffentliche
Zuflüsse
öffentliche
Zuflüsse
1,00
1,00
Nachfragewirkung
Nachfragewirkung
2,01
1,53
Einkommenswirkung
Einkommenswirkung
Fiskalische und
parafiskalische
Fiskalische und
Wirkung
parafiskalische
Wirkung
direkt
direktund indirekt
induziert
induziert und indirekt
Kapitel 3
Die monetäre
Wirkung der
Eingliederungshilfe –
Rückflüsse
30
3
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse
Mit den Ausgaben der Eingliederungshilfe werden Sozialunternehmen für ihre L
­ eistungen
vergütet. Mit dem Betrieb eines Sozialunternehmens sind verschiedene Steuer- und
­Beitragszahlungen an die öffentliche Hand verbunden.
Aufgrund der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) der meisten Sozialunternehmen
entfallen die üblichen Unternehmenssteuern wie Körperschafts- und Gewerbesteuer
weitgehend.
Die Sozialunternehmen sind in den meisten Arbeitsfeldern nicht ­umsatzsteuerpflichtig
und nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Sie werden daher mit der Umsatzsteuer end­
belastet, die einen Rückfluss darstellt.
Die Sozialunternehmen erbringen soziale Dienstleistungen, die von einem sehr hohen
Personaleinsatz geprägt sind. In den meisten Fällen beträgt der Personalkostenanteil
über 70 % der Gesamtkosten. Durch die Beschäftigung von M
­ itarbeitern entstehen
daher Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer. Das ­Sozialunternehmen ermöglicht Beschäftigung und damit die Zahlung von Steuern und Beiträgen, sowohl von
beschäftig­ten Leistungsnehmern (WfbM) als auch vom Personal in Betreuung und
­Verwaltung (alle Arbeitsfelder).
Weitere berücksichtigte Steuerarten sind die Kfz- und Versicherungssteuer.
Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zahlen in der Regel einen Teil
ihres Lohnes als Heimkostenbeitrag. Dies ist zwar ein monetärer Effekt der Arbeit in der
Werkstatt, allerdings sind diese Zahlungen (59.636.842 €) bereits als Kostenbeiträge im
stationären Wohnen berücksichtigt.
Die Rückflüsse wurden für die Leistungsbereiche getrennt gemäß den jeweils zugrundeliegenden Betriebsmodellen (vgl. Abschnitt 1.5) berechnet. In Abschnitt 1.6 findet sich ein
Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Rückflüsse.
Insgesamt ergeben sich folgende Rückflüsse:
Rückflüsse gesamt
Höhe
In %
226.646.039 €
15 %
12.465.532 €
1 %
Umsatzsteuer
175.814.839 €
11 %
Sozialversicherungsbeiträge Personal
750.235.721 €
49 %
Sozialversicherungsbeiträge ­Leistungsnehmer (WfbM)
361.948.245 €
24 %
7.095.249 €
0 %
1.534.205.625 €
100 %
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Tabelle 4:
Aufschlüsselung
der ­verschiedenen
Rückflussarten
Sonstige Steuern
Summe
Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse
Die gesamten Rückflüsse setzen sich aus den Rückflüssen der einzelnen Leistungs­
bereiche zusammen:
gesamt
Werkstätten
für behinderte
Menschen
Stationäres
Wohnen
Ambulant
betreutes
Wohnen
Verwaltung
Landschaftsverbände
226.646.039 €
47.911.261 €
125.174.603 €
47.128.002 €
6.432.174 €
12.465.532 €
2.635.119 €
6.884.603 €
2.592.040 €
353.770 €
Umsatzsteuer
175.814.839 €
81.711.587 €
80.951.928 €
10.638.922 €
2.512.402 €
SV-Beiträge Personal
750.235.721 €
171.660.291 €
413.464.204 €
145.300.287 €
19.810.939 €
SV-Beiträge
Leistungs­nehmer
(WfbM)
361.948.245 €
361.948.245 €
Sonstige Steuern
7.095.249 €
1.748.856 €
1.473.522 €
3.872.870 €
1.534.205.625 €
667.615.359 €
627.948.861 €
209.532.120 €
In €
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Summe
29.109.284 €
Tabelle 5:
Rückflüsse nach Art
und ­Leistungsbereich,
absolute Werte
Die nachfolgende Tabelle zeigt noch einmal die prozentuale Verteilung der einzelnen
Rückflusspositionen.
gesamt
Werkstätten
für behinderte
Menschen
Stationäres
Wohnen
Ambulant
betreutes
Wohnen
Verwaltung
Landschaftsverbände
15 %
7 %
20 %
22 %
22 %
1 %
0 %
1 %
1 %
1 %
Umsatzsteuer
11 %
12 %
13 %
5 %
9 %
SV-Beiträge Personal
49 %
26 %
66 %
69 %
68 %
SV-Beiträge
­Leistungsnehmer
(WfbM)
24 %
54 %
0 %
0 %
0 %
Sonstige Steuern
0 %
0 %
0 %
2 %
0 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
In %
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Summe
Tabelle 6:
Rückflüsse nach Art
und ­Leistungsbereich,
anteilig
31
32
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Hand
Sonstige Steuern
1.800.000.000 €
Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
1.600.000.000 €
Summe: 3,39 Mrd.
Sons
Solidaritätsbeitrag
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Sozialversicherungsbeiträge der
behinderten Mitarbeiter
Sozialversicherungsbeiträge
5.000.000.000 €
1.400.000.000 €
Summe: 3,55 Mrd.
105 % der Zuflüsse
Summe: 4,67 Mrd.
138 % der Zuflüsse
3,39
2,55
1,93
2.000.000.000 €
1.000.000.000 €
2,01
Die Rückflüsse geschehen daher zu 73 % in Form von Sozialversicherungsbeiträgen,
1,53
1.000.000.000 €
wobei 49 % auf die Sozialversicherung des Personals
und 24 % auf Leistungsnehmer in
1,00
800.000.000 €
der WfbM fallen. Die erzielte
0 Lohnsteuer mit dem Solidaritätszuschlag haben einen Anteil
von 16 % und die Umsatzsteueröffentliche
11 %. Die sonstigen
Steuern betragen
0,46 %.
NachfrageEinkommensFiskalische und
600.000.000 €
Zuflüsse
wirkung
Solid
Ums
Lohn
2,66
4.000.000.000 €
1.200.000.000 €
3.000.000.000 €
Summe: 3,46 Mrd.
102 % der Zuflüsse
wirkung
Werden die Rückflüsse den Empfängern zugeordnet, so ergibt sich folgendes Bild:
Sozi
beitr
behi
Sozi
beitr
parafiskalische
Wirkung
400.000.000 €
Rückflüsse an
200.000.000 €
Kommunen
Länder
g
s-
0€
gesamt
Bund
Sozialversicherungen
Tabelle 7:
Rückflüsse nach Empfänger
Werkstätten
für behinderte
Menschen
Summe
Höhe
In %
37.665.579 €
2 %
171.835.823 €
11 %
Stationäres
Ambulantes
212.520.257 €
Wohnen
betreutes
Wohnen
1.112.183.966 €
Verwaltung 14 %
Landschaftsverbände
72 %
1.534.205.625 €
100 %
Mittelströme in der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 nach Quelle und Ziel
Sozialversicherungen
3.500.000.000 €
Sozi
Bund
Länder
Bund
3.000.000.000 €
Länd
Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
Kommunen
2.500.000.000 €
Summe: 3,39 Mrd.
Summe: 3,55 Mrd.
105 % der Zuflüsse
Summe: 6,33 Mrd.
186 % der Zuflüsse
Kom
Summe: 4,48 Mrd.
132 % der Zuflüsse
7.000.000.000 €
2.000.000.000 €
6.000.000.000 €
1,66
1.500.000.000 €5.000.000.000 €
2,66
4.000.000.000 €
1.000.000.000 €
3.000.000.000 €
3,39
2,55
2.000.000.000 €
500.000.000 €
Abbildung 5:
Mittelströme in der
­Ein­gliederungshilfe
Nordrhein-Westfalen 2011
(Haupt­leistungsbereiche)
nach Quelle und Ziel
1,02
1,93
2,01
1,53
1.000.000.000 €
1,00
0€
0€
öffentliche
Zuflüsse
Zuflüsse Hand)
(nur öffentliche
Nachfragewirkung
EinkommensRückflüsse
wirkung
Fiskalische und
parafiskalische
Wirkung
Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse
Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe in
Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten
Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten
33
3.000.000.000 €
3.000.000.000Refinanzierung:
€
Refinanzierung:
2%
2%
2.500.000.000 €
2.500.000.000 €
2.000.000.000 €
2.000.000.000 €
Refinanzierung:
Refinanzierung:
1280 %
1280 %
1.500.000.000 €
1.500.000.000 €
1.000.000.000 €
1.000.000.000 €
500.000.000 €
500.000.000 €
Refinanzierung:
Refinanzierung:
28 %
28 %
Refinanzierung:
Refinanzierung:
69 %
69 %
0 €Rückflüsse gehen an die Sozialversicherung; 14 % an Bund, 11 % an die Länder
72 % der
0€
Länder
Bund
Sozialversicherungen
und 2 % an dieKommunen
Kommunen.
mit weitem
Kommunen Hauptempfänger
Länder von Rückflüssen
Bund sind also
Sozialversicherungen
Abstand die Sozialversicherungen.
Nach Bereichen aufgeteilt, zeigt sich folgendes Bild:
In allen Leistungsbereichen ist die Sozialversicherung Hauptempfänger der Rückflüsse.
Im Bereich WfbM ist der Rückflussanteil aufgrund der Sozialversicherung der Leistungsnehmer besonders hoch.
Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in
Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Hand
Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Hand
1.800.000.000 €
1.800.000.000 €
Sonstige Steuern
Sonstige Steuern
Solidaritätsbeitrag
Solidaritätsbeitrag
1.600.000.000 €
1.600.000.000 €
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
1.400.000.000 €
1.400.000.000 €
Lohnsteuer
Lohnsteuer
SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge der
beiträge der
behinderten Mitarbeiter
behinderten Mitarbeiter
1.200.000.000 €
1.200.000.000 €
1.000.000.000 €
1.000.000.000 €
SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge
beiträge
800.000.000 €
800.000.000 €
600.000.000 €
600.000.000 €
400.000.000 €
400.000.000 €
200.000.000 €
200.000.000 €
0€
0€
gesamt
gesamt
Werkstätten
Stationäres
Ambulantes
Verwaltung
Werkstätten
Stationäres
Ambulantes
Verwaltung
für behinderte
Wohnen
betreutes
Landschaftsfür behinderte
Wohnen
betreutes
LandschaftsMenschen
Wohnen
verbände
Menschen
Wohnen
verbände
Abbildung 6:
Rückflüsse aus der
­Ein­gliederungshilfe
­(Haupt­leistungs­bereiche)
in Nordrhein-Westfalen 2011
an die ö
­ ffentliche Hand
Mittelströme in der Eingliederungshilfe in
Mittelströme in der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 nach Quelle und Ziel
Nordrhein-Westfalen 2011 nach Quelle und Ziel
3.500.000.000 €
3.500.000.000 €
3.000.000.000 €
3.000.000.000 €
2.500.000.000 €
2.500.000.000 €
Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
Bund
Bund
Länder
Länder
Kommunen
Kommunen
34
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
3.1Transfersaldo
Mit den Zu- und Rückflüssen lässt sich nun ein Transfersaldo für die öffentliche Hand
ermitteln. Den Zuflüssen von öffentlichen Mitteln stehen Rückflüsse an die öffentliche
Hand gegenüber.
Insgesamt ergibt sich für die Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe 2011 in
Nordrhein-Westfalen folgende Transferrechnung:
Tabelle 8:
Transfersalden der
­Haupt­leistungsbereiche
der ­Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011
Gesamt
Werkstätten
für behinderte
Menschen
(Arbeitsbereich)
Stationäres
Wohnen
Ambulant
­betreutes
­Wohnen
Verwaltung
Landschafts­
verbände
Zuflüsse
3.394.371.558 €
1.226.797.286 €
1.619.846.562 €
485.490.856 €
62.236.855 €
Rückflüsse
1.534.205.625 €
667.615.359 €
627.948.861 €
209.532.120 €
29.109.284 €
Saldo
1.860.165.933 €
559.181.926 €
991.897.701 €
275.958.735 €
33.127.571 €
SROI
45 %
54 %
39 %
43 %
47 %
Demnach stehen öffentlichen Zuflüssen von 3,394 Mrd. € Rückflüsse von 1,534 Mrd. €
gegenüber. Dies entspricht einem Rückfluss von 45 % (SROI 1) 21. Dabei stammen die
höchsten Rückflussquoten von der Verwaltung der Landschaftsverbände und den Werkstätten. Dies ist für den Bereich der WfbM auf die zusätzliche Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die beschäftigten Leistungsnehmer zurückzuführen.
Insgesamt bedeutet dies aber: Die Kosten der Eingliederungshilfe für die öffentliche Hand
insgesamt liegt netto nur bei 55 % des Mitteleinsatzes. 45 % der Mittel fließen an die
öffentliche Hand durch die Arbeit der Sozialwirtschaft im Bereich der Ein­gliederungshilfe
wieder zurück.
Hierbei sind induzierte Wirkungen im Wirtschaftsraum (Nachfrage- und Einkommenswirkungen), vermiedene gesellschaftliche Kosten (etwa vermiedene medizinische
Versorgung, vermiedene Arbeitslosigkeit in den versorgenden Familien etc.) sowie die
Wirkungen auf Sozialklima und Standortfaktoren noch nicht berücksichtigt.
21
Dies ist ein durchaus üblicher Wert; die Spannbreite für einzelne Einrichtungen liegt zwischen 32 und 58 %. Ein
vergleichbar errechneter empirischer Referenzwert aus dem Sozialwirtschaftsbericht Thüringen liegt bei 39 %
(vgl. Ehrlich, M., Hänel, A. (2011)); der für Bayern errechnete Wert bei 50 % (vgl. Puch, H.-J., Schellberg, K.
(2010), S.28).
Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse
35
3.2 Transfersalden unterschiedlicher Finanziers
Zu- und Rückflüsse verteilen sich jedoch unterschiedlich auf die öffentlichen Finanzgeber.
Eine Differenzierung der Finanzgeber zeigt folgendes Bild:
Zuflüsse
und Rückflüsse
der Eingliederungshilfe
in in
Zuflüsse
und Rückflüsse
der Eingliederungshilfe
Nordrhein-Westfalen
2011
nach
öffentlichen
Haushalten
Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten
3.000.000.000 €
3.000.000.000Refinanzierung:
€
Refinanzierung:
2%
2%
2.500.000.000 €
2.500.000.000 €
2.000.000.000 €
2.000.000.000 €
Refinanzierung:
Refinanzierung:
1280 %
1280 %
1.500.000.000 €
1.500.000.000 €
Refinanzierung:
Refinanzierung:
28 %
28 %
1.000.000.000 €
1.000.000.000 €
500.000.000 €
500.000.000 €
0€
0€
Zufluss
Rückfluss
Kommunen
Kommunen
Refinanzierung:
Refinanzierung:
69 %
69 %
Länder
Länder
Bund
Kommunen
Länder
Bund
-2.387.730.677 €
-613.249.952 €
-306.494.140 €
Sozialversicherungen
Sozialversicherungen
Bund
Sozial­
versicherungen
-86.896.788 €
Rückflüsse
aus der
Eingliederungshilfe
in in 1.112.183.966 €
37.665.579 €
212.520.257 €
Rückflüsse
aus171.835.823 €
der Eingliederungshilfe
Nordrhein-Westfalen
2011
an
die
öffentliche
HandHand
Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche
Netto­transfer
-2.350.065.098 €
1.800.000.000 €
1.800.000.000 €
Rückfluss
in % von
Zufluss €
1.600.000.000
1.600.000.000 €
Selbstzahler,
Ausgleichs­
abgabe,
Sonstige
-263.656.908 €
-441.414.129 €
-93.973.884 €
1.025.287.178 €
-263.656.908 €
28 %
69 %
1280 %
0 %
2 %
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
Lohnsteuer
Lohnsteuer
1.200.000.000 €
1.200.000.000 €
Zuflüsse
von
Summe
Rückflüsse
an
1.000.000.000 €
1.000.000.000 €
Kommunen
70,34 €
è
18,07 €
è
9,03 €
è
2,56 €
è
Bund
600.000.000 €
600.000.000 €
Sozialversicherungen
SUMME €
400.000.000
400.000.000 €
200.000.000 €
200.000.000 €
0€
0€
Sonstige
Steuern
Sonstige
Steuern
Tabelle 9:
Solidaritätsbeitrag
Transfersalden
der verschiedenen
Solidaritätsbeitrag
Finanziers
1.400.000.000 €
1.400.000.000 €
Länder
800.000.000 €
800.000.000 €
Abbildung 7:
Zuflüsse und ­Rückflüsse
der ­Eingliederungshilfe
(Hauptleistungs­bereiche)
in Nordrhein-Westfalen 2011
nach ­öffentlichen Haushalten
100,00 €
45,20 €
Kommunen
Länder
Bund
Sozialversicherungen
2 %
SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge
beiträge
28 %
69 %
1280 %
1,11 €
5,06 €
SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge
der der
beiträge
behinderten
Mitarbeiter
behinderten
Mitarbeiter
6,26 €
32,77 €
Tabelle 10:
Transfersalden der verschiedenen
öffentlichen Finanziers auf Basis
von 100 €, die zur Finanzierung
der Hauptleistungsbereiche der
Eingliederungshilfe in NordrheinWestfalen e
­ ingesetzt werden.
36
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Die vorstehende Tabelle liest sich wie folgt: Von 100 €, die die öffentliche Hand zur
­Finanzierung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe einsetzt (also ohne
Selbstzahler etc.), nimmt die öffentliche Hand 45,20 € wieder ein. Von diesen 45,20 € geht
der größte Anteil, nämlich 32,77 € an die Sozialversicherungen, die nur den geringsten
Teil der Finanzlast der Eingliederungshilfe tragen. Im Endergebnis nehmen die Sozial­
versicherungen mehr als zwölf Mal so viel (1280 %) ein, wie sie zur Finanzierung der
Eingliederungshilfe beitragen.
Der zweitgrößte Posten der Rückflüsse geht an den Bund, der rund 9 % der Finanzierungslast trägt. Er erhält durch Steuerzahlungen 69 % der eingesetzten Mittel wieder
zurück, also 6,26 € von investierten 9 €. Die Eingliederungshilfe hat für den Bund somit
einen sehr hohen Selbstfinanzierungsgrad.
Für den Bund übersteigen die Rückflüsse in den Bereichen ambulant betreutes Wohnen,
stationäres Wohnen und Verwaltung der Landschaftsverbände die eingesetzten Mittel,
sodass Nettorückflüsse entstehen. Nur im Bereich WfbM ist der Bund Nettozahler.
Nur Bund
Tabelle 11:
Transfersalden der verschiedenen
Leistungsbereiche, bezogen auf
den Bundeshaushalt
Zufluss
Rückfluss
Nettotransfers
Werkstätten
für behinderte
Menschen
(Arbeitsbereich)
Stationäres
Wohnen
Ambulant
betreutes Wohnen
Verwaltung Landschaftsverbände
-278.031.945 €
-28.462.195 €
0 €
0 €
69.658.237 €
106.051.769 €
32.341.891 €
4.468.360 €
-208.373.708 €
77.589.573 €
32.341.891 €
4.468.360 €
Die Länder, die rund 18 € von öffentlich eingesetzten 100 € tragen, haben eine Rückfluss­
quote von 28 %, sie erhalten 5,06 € zurück.
Die kommunale Ebene trägt mit rund 70 € von 100 € den größten Anteil der eingesetzten
Mittel. Sie erhält allerdings nur 2 % (1,11 €) der eingesetzten Mittel zurück. Die kommunale
Ebene trägt also nicht nur den Löwenanteil der Kosten der Eingliederungshilfe, sie hat
auch keinerlei fiskalischen Nutzen hiervon. Vielmehr gewinnen andere öffentliche Hände
den fiskalischen und parafiskalischen Nutzen der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe stellt gewissermaßen einen Quertransfer an die Sozialversicherungen dar.
Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse
Damit ergibt sich für die Transfersalden der Kommunen und der „Bundesebene“
(Bund und Sozialversicherungen) zusammenfassend Folgendes:
• Von 100 € in der Eingliederungshilfe fließen 1 € zurück an die Kommunen, 39 € an
die „Bundesebene“.
• Für jeden Euro, den die Kommunen einsetzen, erhalten Sie knapp 2 Cent wieder
zurück.
• Für jeden Euro, den die „Bundesebene“ (Bund und Sozialversicherungen) einsetzt,
erhält sie rund 3,40 € wieder zurück.
Ohne die nachfolgend beschriebenen ökonomischen Effekte gäbe es also kaum
­wirtschaftliche Anreize für Kommunen, Investitionen und Innovationen im Bereich der
­Eingliederungshilfe anzulocken.
37
Kapitel 4
Die Wirkung der
Eingliederungshilfe
auf die wirtschaftliche
Entwicklung
40
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe
auf die wirtschaftliche Entwicklung
4.1Wirkungszusammenhänge
Die Eingliederungshilfe wird von Sozialunternehmen erbracht, die eine unternehmerische
Aktivität entfalten: Sie fragen Zulieferleistungen nach, sie beschäftigen Menschen und
schaffen dadurch Einkommen, auch bei den Zulieferern. Dort induzieren sie wiederum
Steuern und Beiträge. Sie können durch Kooperationen mit anderen Unternehmen
Leistungsangebote ermöglichen oder arrondieren und sie wirken als Standortfaktor. Die
Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung erfolgen breit gestreut und konzentrieren sich
nicht nur auf industrielle Zentren. Sie haben somit eine regional ausgleichende Wirkung.
Im Zusammenhang mit dieser Studie konnte die Wirkung von Sozialunternehmen auf
Nachfrage, Beschäftigung und induzierte Steuern und Beiträge untersucht werden.
Die induzierte Wirkung stellt dabei die Wirkung des Sozialunternehmens auf andere
Wirtschaftszweige, Beschäftigung und die öffentlichen Einnahmen dar. Die indirekten
fiskalischen Wirkungen bilden ab, welche öffentlichen Ausgaben durch die Stabilisierung
des Arbeitsmarktes eingespart werden.
4.2 Direkte und induzierte wirtschaftliche Wirkungen
Die Sozialunternehmen im Bereich der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe
in NRW haben einen Gesamtumsatz von 3,936 Mrd. €. Dieser setzt sich zusammen aus
Umsätzen mit Sozialleistungsträgern, sonstigen Umsätzen (Selbstzahlern, private Finanzierung, Ausgleichsabgabe) und den Umsätzen aus Wirtschaftsbetrieb (bei WfbM).
Umsätze
Umsätze mit Sozialleistungsträgern
Tabelle 12:
Zusammensetzung des Gesamtumsatzes der Hauptleistungs­
bereiche der Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011
3.394.371.558 €
Sonstige Umsätze (Selbstzahler, Ausgleichsabgabe, private Finanzierung)
263.656.908 €
Umsätze aus Wirtschaftsbetrieb (Werkstätten für behinderte Menschen, Modellierung)
278.018.142 €
Summe
3.936.046.609 €
Zu den öffentlichen Mitteln von 3,394 Mrd. € werden also weitere 542 Mio. € aktiviert,
die ökonomisch wirksam werden. Mit diesen Umsätzen entsteht ein unternehmerischer
Betrieb, aus dem folgende direkte Effekte vom Sozialunternehmen ausgehen.
Direkte Nachfrageeffekte ergeben sich daraus, dass die Organisationen, die die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, Güter und Dienstleistungen (meist vor Ort) nachfragen (ermittelte Sachkosten). Da sie in der Regel Endverbraucher sind, bezahlen sie
auf die nachgefragten Produkte Mehrwertsteuer, sie fließt zusammen mit allen anderen
Steuern (KfZ-Steuer, Umsatzsteuer, Versicherungsteuer etc.) in die direkten fiskalischen
Effekte. Die Organisation zahlt ihren Angestellten Löhne (ermittelte Personalkosten), die
in Form von Brutto-Löhnen im direkten Einkommenseffekt aufgeführt sind. Die auf diese
Einkommen gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fließen ebenfalls in die
direkten fiskalischen und parafiskalischen Effekte.
Kapitel 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung
Direkte Wirkung
Höhe
in % des Umsatzes 22
Direkter Nachfrageeffekt
1.004.722.801 €
26 %
Direkter Einkommenseffekt
2.006.500.810 €
51 %
Direkte fiskalische und parafiskalische Effekte
1.534.205.625 €
39 %
Tabelle 13:
Direkte ökonomische Wirkung
der Hauptleistungsbereiche
der ­Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
Sozialunternehmen sind sehr personalintensive Unternehmen mit einer sehr hohen
eigenen Wertschöpfungsstufe. Dementsprechend entstehen aus dem Umsatz Nachfrageeffekte nach Vorleistungen mit 26 %. Die Einkommenseffekte wirken mit 51 % d
­ es
Umsatzes und der zweithöchste Anteil des Umsatzes fließt an die öffentliche Hand
mit 39 % 23 durch Steuer- und Beitragszahlungen. Die Zahl der Beschäftigten liegt
bei 56.570 24.
Induzierte Nachfrageeffekte entstehen zum einen dadurch, dass die von den Mitarbeitern
der Organisationen erzielten Löhne zu einem Teil ausgegeben werden. Die Konsumquote
lag nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2011 bei 89 % 25. Das heißt 89 %
der Löhne gehen in die Nachfrage nach Produkten und werden nicht gespart.
Ein Teil dieser privaten Nachfrage und der direkten Nachfrage der Organisationen fließt
auf Seiten des Anbieters der Güter und Dienstleistungen wieder in Löhne (Arbeitseinkommensquote 2011: 75 % 26), dies begründet den induzierten Einkommenseffekt. Diese
Einkommen unterliegen wiederum der Konsumquote und erzeugen zusätzliche induzierte
Nachfrage, diese wiederum induzierte Einkommen etc.
Aus induzierter Nachfrage und induzierten Einkommen entstehen induzierte fiskalische
und parafiskalische Effekte (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Soli, Sozialver­
sicherungsbeiträge).
Betrachtet man die Auswirkungen bei vorgelagerten Wirtschaftsbereichen sowie die
Effekte durch das Einkommen des eigenen Personals, ergibt sich folgendes Bild:
Induzierte Wirkung
Höhe
Induzierter Nachfrageeffekt
2.550.084.545 €
Induzierter Einkommenseffekt
2.664.359.011 €
Induzierte fiskalische und parafiskalische Effekte
1.850.551.743 €
Die Summe übersteigt 100%, da Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungen, Lohnsteuern und Solidaritätsbeiträge sowohl im (Brutto-) Einkommenseffekt als auch in den fiskalischen und parafiskalischen Effekten enthalten
sind.
23
Der Prozentwert liegt hier mit 39% niedriger als in der Betrachtung der Transfersalden im vorherigen Kapitel
(45 %). Dort liegt der Fokus auf dem Anteil der öffentlichen Mittel, der an die öffentliche Hand zurückfließt, hier wird
der Gesamtumsatz betrachtet, der sich auch aus nichtöffentlichen Quellen speist.
24
Errechnet aus den Vollzeitäquivalenten, die sich nach geltenden Stellenschlüsseln der verschiedenen Berufsgruppen in den Angeboten der Eingliederungshilfe bemessen. Einberechnet sind angebotsspezifische Teilzeitquoten
gemäß der Einrichtungsstatistik der Diakonie 2010.
25
Vgl. Sparquote: Statistisches Bundesamt (2012), S.323.
26
Vgl. ebd.
22
Tabelle 14:
Induzierte Wirkung der
­Hauptleistungsbereiche
der ­Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
41
42
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Finanzierungsstruktur der Hauptleistungsbereiche
der
Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen
2011
Insgesamt zeigt
sich
daraus die Gesamtwirkung
von:
(Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnen, Verwaltung)
Kommunen
Länder
Tabelle
15:
Ökonomische Gesamtwirkung
derBund
Hauptleistungsbereiche
der Eingliederungshilfe in
Selbstzahler,
Nordrhein-Westfalen 2011
Ausgleichsabgabe,
Sonstige
Sozialversicherung
Gesamtwirkung (direkt und induziert)
Nachfrageeffekt
Fiskalische und parafiskalische Effekte
in % der eingesetzten
­öffentlichen Leistungen
3.554.807.347 €
105 %
4.670.859.820 €
138 %
3.384.757.368 €
100 %
Jedem Euro öffentlicher
17 %Transfers von Sozialleistungsträgern (3,39 Mrd. €) stehen also
Nachfrage- und Einkommenseffekte in jeweils der gleichen Höhe und mehr (105 % bzw.
138 %) gegenüber.
65 %
Komm
Lände
Bund
Selbs
Ausgl
Sonst
Sozial
Den öffentlichen Transfers der Sozialleistungsträger von 3,39 Mrd. € stehen Rückflüsse
durch Steuer- und Beitragszahlungen in der Wirtschaft von 3,39 Mrd. € gegenüber; die
öffentlichen Transfers werden also zu 100 % wieder hereingeholt.
Die Zahl der Beschäftigten, die direkt und induziert von der Eingliederungshilfe in NRW
abhängen, beträgt 128.707 27. Wäre der landesdurchschnittliche Anteil dieser Beschäftigten auf längere Sicht arbeitslos, entstünden der öffentlichen Hand Kosten in Höhe von
76.907.733 €. Diese eingesparten Kosten sind in den untenstehenden Grafiken mit den
induzierten Effekten zu indirekten Effekten zusammengefasst.
Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
Sonstige Steuern
rd. Solidaritätsbeitrag
sse
d
e
8%
Einkommenseffekt
Höhe
2%
7%
Umsatzsteuer
direkt
Lohnsteuer
induziert und indirekt
Sozialversicherungsbeiträge der
behinderten Mitarbeiter
Sozialversicherungsbeiträge
Summe: 3,39 Mrd.
5.000.000.000 €
Summe: 3,55 Mrd.
105 % der Zuflüsse
Summe: 3,46 Mrd.
102 % der Zuflüsse
direkt
2,66
4.000.000.000 €
3.000.000.000 €
Summe: 4,67 Mrd.
138 % der Zuflüsse
induzi
3,39
2,55
1,93
2.000.000.000 €
2,01
1,53
1.000.000.000 €
1,00
0
öffentliche
Zuflüsse
Abbildung 8:
Übersicht über die ökonomischen
Effekte (direkt, induziert und
­indirekt) der Hauptleistungs­
bereiche der ­Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011
27
Nachfragewirkung
Einkommenswirkung
Fiskalische und
parafiskalische
Wirkung
Dieser Wert setzt sich zusammen aus 56.570,3 direkt in den Organisationen der Eingliederungshilfe beschäftigten
Mitarbeitern und 72.136,4 ermittelten Beschäftigten der induzierten Wirkung. Im ersten Fall wurde die Zahl der
­Beschäftigten aus den Organisationsmodellen und Statistiken gewonnen. Für die induzierte Beschäftigungswirkung
wurde die induzierte Einkommenswirkung mit dem landesspezifischen Durchschnittslohn in Beziehung gesetzt.
Kapitel 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung
4.3 Vermiedene Kosten durch ermöglichte Beschäftigung
In einem weiteren Analyseschritt werden nun die vermiedenen gesellschaftlichen K
­ osten
durch Eingliederungshilfe untersucht. Die Ausgangsfrage lautet: Wie hoch wären die
gesellschaftlichen Kosten, wenn es keine Eingliederungshilfe gäbe?
Auch hier steht nicht im Mittelpunkt die Wirkung auf die Versorgung und Lebensqualität
des Menschen mit Behinderung, sondern der Nebeneffekt, die finanzielle Wirkung. Dieser Untersuchungsteil kann derzeit nur eine Richtung andeuten, nicht jedoch die Wirkung
abschließend beurteilen. Zu viele Wirkungsketten müssen hierbei außer Acht gelassen
werden.
Die zentrale Wirkungskette durch die Eingliederungshilfe ist die Entlastung des (familiären)
Unterstützungssystems. Ohne Betreuungsangebote (stationäres Wohnen oder ambulant
betreutes Wohnen) und ohne Arbeitsangebote (WfbM) müssten die Menschen mit Behinderung zu Hause betreut werden. Es müssten Bezugspersonen (in der Regel Familienangehörige) die Betreuung übernehmen und es würde hierdurch deren Erwerbstätigkeit
verhindert. Ausgangspunkt bilden folgende Fallzahlen 28:
2. Lebensbereich
mit Werkstatt
für behinderte Menschen
ohne Werkstatt
für behinderte Menschen
Ambulant betreutes Wohnen
11.167
29.820
Stationäres Wohnen
23.367
22.251
Wohnen in Familie / privat
30.081
n.b.
Summe
64.551
1. Lebensbereich
Diese Fallzahlen sind um die Fälle zu bereinigen, deren Bezugspersonen auch ohne
Betreuungsarbeit nicht erwerbstätig wären (Erwerbstätigenquote unter den 40- bis
44-­Jährigen liegt laut Mikrozensus bei 88,3 %) und jene Fälle, deren Bezugspersonen im
Rentenalter sind und noch rüstig genug, um eine Betreuung tagsüber zu gewährleisten
(Menschen mit Behinderung zwischen 40 und 50 Jahren). Je nach Umfang der externen
Betreuung, die wegfallen würde, wurden ermöglichte Beschäftigungen mit Vollzeitäquivalenten zwischen 0,33 und 1 angenommen. Insgesamt ergibt sich dann eine Anzahl an
Vollzeitstellen von 55.245.
Die Menschen mit Behinderung würden zu Hause von ihren Familien betreut. Es würden
dann Leistungen der Pflegeversicherung greifen und es würden Bezugspersonen von
der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen. Hierdurch wird Einkommen sowie Steuer- und
Beitrags­zahlungen verhindert. Nicht berücksichtigt werden eventuelle Zahlungen aus
Grundsicherung. Für die Pflegeperson zu Hause würde die Pflegeversicherung die
gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Insgesamt ergäben sich für jede verhinderte Vollzeitstelle gesellschaftliche Nettokosten
in Form von Mindereinnahmen für die öffentliche Hand von ca. 18.400 € im alternativen
Versorgungssetting. Bezogen auf die Fallzahl ergäben sich somit fiskalische und para­
fiskalische Minder­einnahmen von 1,015 Mrd. € jährlich.
28
BAGüS (Hrsg.) (2012), eigene Berechnungen.
Tabelle 16:Anzahl der
­Leistungsberechtigten in
der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
nach 1. und 2. Lebensbereich
43
44
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
Sonstige Steuern
rd. Solidaritätsbeitrag
üsse
Umsatzsteuer
direkt
Lohnsteuer
induziert und indirekt
Sozialversicherungsbeiträge der
behinderten Mitarbeiter
Sozialversicherungsbeiträge
Summe: 3,39 Mrd.
5.000.000.000 €
Summe: 4,67 Mrd.
138 % der Zuflüsse
Summe: 3,46 Mrd.
102 % der Zuflüsse
direkt
2,66
4.000.000.000 €
induzi
3.000.000.000 €
2,55
3,39
1,93
Das Einkommen der Bezugspersonen würde sinken (ohne Berücksichtigung des möglichen
Wegfalls
2.000.000.000
€ von Grundsicherung), woraus sich eine (Brutto-)Einkommenswirkung von
2,01
ca. 1.658 Mio. € jährlich ergibt.
1,53
1.000.000.000 €
1,00
Die Einkommenserzielung der Menschen mit Behinderung wurde bereits in der vorher0
gehenden Analysestufe berücksichtigt. Weitere Wirkungsketten bleiben vorerst außer
öffentliche
NachfrageEinkommensFiskalische und
Betracht.
Zuflüsse
wirkung
wirkung
parafiskalische
d
e
Wirkung
Unter Berücksichtigung dieser Effekte lässt sich die Gesamtwirkung der Eingliederungshilfe dann beziffern auf:
Tabelle 17:
Die verschiedenen Ebenen
der ökonomischen Effekte
aus der Eingliederungshilfe
(Hauptleistungsbereiche) in
Nordrhein-Westfalen 2011
Sozialversicherungen
Bund
Nachfrage-­
wirkung
Einkommens­
wirkung
Fiskalische und
parafiskalische
Wirkung
Beschäftigungseffekt
Direkt (aus den
­Organisationen)
1.004.722.801 €
2.006.500.810 €
1.534.205.625 €
56.570
Induziert und indirekt
2.550.084.545 €
2.664.359.011 €
1.927.459.475 €
72.136
1.657.960.620 €
1.015.251.089 €
55.245
Durch ermöglichte
Beschäftigung im
­Unterstützungssystem
Anders formuliert: Unter Berücksichtigung der vermiedenen Kosten (genauer: des hier
untersuchten Teils der vermiedenen Kosten) refinanziert sich die Eingliederungshilfe für
die öffentliche Hand zu 132 %. Diese Wirkung entsteht zusätzlich zur gewonnen Versorgungs- und Lebensqualität für die Menschen mit Behinderung.
Länder
Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011
Kommunen
rd.
sse
d
e
Summe: 3,55 Mrd.
105 % der Zuflüsse
Summe: 3,39 Mrd.
direkt
7.000.000.000 €
induziert und indirekt
6.000.000.000 €
durch
ermöglichte
Beschäftigung
im Unterstützungssystem
Summe: 3,55 Mrd.
105 % der Zuflüsse
Summe: 6,33 Mrd.
186 % der Zuflüsse
Summe: 4,48 Mrd.
132 % der Zuflüsse
direkt
1,66
induzi
5.000.000.000 €
2,66
4.000.000.000 €
3.000.000.000 €
3,39
2,55
1,02
1,93
2.000.000.000 €
2,01
1,53
1.000.000.000 €
Abbildung 9:
Übersicht über die ökonomischen
Effekte (direkt, induziert und
indirekt) der Hauptleistungs­
bereiche der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 ergänzt
durch die Wirkung aus ermöglichter
Beschäftigung
1,00
0€
öffentliche
Zuflüsse
Nachfragewirkung
Einkommenswirkung
Fiskalische und
parafiskalische
Wirkung
durch
ermög
Besch
im Un
system
45
Schlussfolgerungen
Die Finanzierungslast der Eingliederungshilfe liegt bei der kommunalen Ebene, auch
unter Berücksichtigung der Finanzierung der Landschaftsverbände. Dies gilt, obwohl die
Ausgestaltung der Eingliederungshilfe durch Bundes- und Landesregelungen festgelegt
wird und der kommunalen Ebene nur sehr begrenzte Spielräume lässt. Im Hinblick auf
die Logik der Finanzierung und das Konnexitätsprinzip ist dies zu hinterfragen.
Unter Berücksichtigung der Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe an die öffentliche
Hand profitiert die kommunale Ebene nur zu ca. 2 % von ihren eigenen Ausgaben,
während ­andere öffentliche Hände deutlich höhere Rückflussquoten (SROI 1) erzielen
können: Die Länder erhalten 28 % zurück, der Bund 69 % und die Sozialversicherungen
1280 %. Die Einglie­derungshilfe stellt letztendlich einen Mitteltransfer von der Kommune
an Sozialversicherungen und Bund dar.
Die Rentenversicherungsansprüche von Menschen mit Behinderung in WfbMs entlasten
mit dem Eintritt in den Rentenbezug die Grundsicherung. Allerdings übernimmt der Bund
bereits jetzt anteilig und ab 2014 vollständig die Kosten für Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung. Die Entlastung liegt hier also nicht bei den Kommunen, sondern
beim Bund.
Die Wirkung von Sozialunternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung liegt rein durch
­Einkommens- und Nachfrageeffekte bei rund 8,23 Mrd. € jährlich. Dies ist mehr als das
Doppelte der eingesetzten öffentlichen Mittel. Durch die so induzierten Steuer- und Beitragszahlungen werden die eingesetzten öffentlichen Mittel zu 100 % wieder hereingeholt.
Werden zusätzlich die vermiedenen Kosten durch alternative Unterstützungssysteme
berücksichtigt und ebenfalls als „Return on Investment“ interpretiert, entstehen Rückflüsse an die öffentliche Hand von 132 % der eingesetzten öffentlichen Mittel. Die soziale
Leistung Eingliederungshilfe refinanziert sich also. Hierbei wurde konservativ gerechnet
und nur ein Teil der vermiedenen Kosten einbezogen: Die entgangenen Einnahmen aus
Steuern, Soli und Sozialversicherungsbeiträgen, die fehlen, weil Familienangehörige
in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt würden, wenn professionelle Unterstützungs­
leistungen fehlten.
Der primäre Grund der sozialen Leistung, die Teilhabemöglichkeit für Menschen mit
Behinderung, ist mit den hier dargestellten fiskalischen, parafiskalischen und wirtschaft­
lichen Wirkungen noch nicht abgebildet. Soziale Leistungen kosten die Gesellschaft
finanzielle Mittel – wie jedes Gut muss auch die soziale Leistung gekauft und bezahlt
werden. Die aufgewendeten Kosten für die soziale Leistung sind aber nicht verloren, sie
verbessern die Auftragslage bei Zulieferunternehmen, schaffen Beschäftigung und Einkommen. Hiervon profitieren die öffentlichen Kassen mit höheren Steuer- und Beitrags­
einnahmen, die Wirtschaft mit höherer Nachfrage und die Gesellschaft mit höherem
Erwerbseinkommen und höherer Beschäftigung.
Die Eingliederungshilfe ist also in doppelter Hinsicht eine soziale Leistung: Sie ist sozial,
weil sie dem Menschen mit Behinderung zu Gute kommt. Sie ist aber auch sozial, weil sie
der Gesellschaft nützt – nicht nur in ideeller, sondern auch in finanzieller Sicht.
Anhang
48
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Anhang
Annahmen über die Rückflüsse
Es wurden für die Sozialversicherung die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2011
herangezogen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wurden nicht angenommen. Es
wurden keine Überschreitungen der Versicherungspflichtgrenzen oder Beitragsbemessungsgrenzen angenommen. Für die gesetzliche Unfallversicherung wurde ein Beitragssatz von 1,5 % über alle Berufsgruppen angenommen. Damit entsteht eine gewisse
Ungenauigkeit, da gewerbliche Mitarbeiter (insbesondere in den WfbMs) oder Mitarbeiter
in der Pflege üblicherweise höhere Beiträge zahlen als Personal im Verwaltungs- oder
Betreuungsbereich.
Es wurde angenommen, dass keine Beitragspflicht zur U1 herrscht. Es wurde eine
­Beitragspflicht zur U3 angenommen (also keine öffentlichen Unternehmen).
Im Hinblick auf die Krankenversicherung wurden keine privaten Versicherungen oder
Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung angenommen. Bei der Pflege­
versicherung wurden keine Zuschläge für Kinderlose angenommen.
Es wurden keine Rückflüsse aus Körperschaftssteuer angenommen (Steuerbefreiung).
Die Einkommenssteuer des Personals wurde anhand der Steuerformel 2011 für einen
Durchschnittsmitarbeiter (verheiratet, keine Kinder) berechnet.
Es wurde bis auf einzelne Bereiche der WfbM keine Vorsteuerabzugsberechtigung
an­genommen. Die endbelastete Umsatzsteuer wurde soweit möglich nach vollem und
ermäßigtem Steuersatz getrennt, ansonsten mit einem Durchschnittssteuersatz berechnet.
WfbM rechnen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % ab. Diese stellen zunächst
eine indirekte Subventionierung von WfbM dar. Da jedoch erfahrungsgemäß 90 % der
gewerblichen Umsätze von WfbM als Zulieferer von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen
gemacht wird, wird dieser verminderte Satz in späteren Stufen wieder aufgeholt. Er wird
daher nicht berücksichtigt.
Es wurde keine Gewerbesteuer (Steuerbefreiung) angesetzt. Auf den Ansatz von
Grundsteuer musste verzichtet werden, da hierzu eine Einzelbeurteilung der Besteuerungsgrundlage und -höhe erforderlich gewesen wäre und dies die Modellberechnung
überfordert hätte.
Grundsteuer: Wurde nicht berücksichtigt, da keine pauschale Berechnung möglich war.
Es wäre nach der Nutzung des Grundstücks sowie den örtlichen Hebesätzen zu differenzieren gewesen.
KfZ-Steuer: Wurde mit einem pauschalen Wert von 150 € je Fahrzeug angesetzt.
Versicherungssteuer: Wurde einheitlich mit 19 % auf die Versicherungssumme angesetzt.
Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer: Wurden nicht berücksichtigt, da die betrachteten
Unternehmen in der Regel von der Gewerbesteuer aufgrund der Gemeinnützigkeit
befreit sind.
Anhang
Über die Autoren
Prof. Dr. Klaus Schellberg
ist seit 1994 als Hochschullehrer tätig (Kath. Fachhochschule Norddeutschland,
­Hochschule München) und hat seit 2008 die Professur für „Betriebswirtschaft für
­Sozial­unternehmen“ an der Evangelischen Hochschule Nürnberg inne. Er ist Mitgesellschafter der xit GmbH forschen. planen. beraten. Das seit fast 30 Jahren deutschlandweit ­agierende Beratungs- und Forschungsunternehmen ist auf die Sozialwirtschaft
spezia­lisiert. Die Entwicklung des verwendeten und mittlerweile weit verbreiteten SROI-­
Ansatzes stand von Beginn an unter seiner wissenschaftlichen Leitung (gemein­sam mit
Prof. Dr. Bernd Halfar, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt). Er ist Autor bzw.
­Mitautor zweier Länderstudien zur Bedeutung der Sozialwirtschaft (Bayern, ­Thüringen)
und hat in den letzten Jahren zahlreiche SROI-Projekte in den unterschiedlichsten
Arbeitsfeldern der Sozial­wirtschaft begleitet.
Evangelische Hochschule Nürnberg
Bärenschanzstraße 4
90429 Nürnberg
Tel.: 0911 / 27 253 762
klaus.schellberg@evhn.de
Dr. Britta Wagner
ist Soziologin (Promotion) und Diplom-Pädagogin. Sie lehrte an der Universität Bamberg
Methoden der empirischen Sozialforschung und ist seit 2006 Beraterin bei xit forschen.
planen. beraten. Frau Wagner ist Teil des Entwicklungsteams SROI und hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Klaus Schellberg SROI-Projekte in mehr als 30 sozialen
Organisationen der Sozialwirtschaft, schwerpunktmäßig in der Eingliederungshilfe,
durchgeführt.
xit GmbH
Frauentorgraben 73
90443 Nürnberg
Tel.: 0911 / 20 227 - 0
www.xit-online.de
wagner@xit-online.de
49
50
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Literatur
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Grundlagenpapier zu den Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
­„Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“
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Letzter Abruf am 24.10.2013.
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LWL Leistungsbericht 2012. Mitgliedskörperschaften insgesamt.
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Anhang
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2012b):
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Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/
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Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/
Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/EinnahmenAusgaben/Tabellen/AuEinBruttoEingliederungsHilfeLaender.html. Letzter Abruf am 21.08.2013.
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Online verfügbar unter: http://www.sozialbank.de/bfs_publikationen/#c631.
Letzter Abruf am 21.08.2013.
51
52
Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1: Primäre Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
(*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Tabelle 2: Sekundäre Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche
(*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Tabelle 3: Tertiäre Kostenträgerschaft Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungs­bereiche
(*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Tabelle 4:
Aufschlüsselung der ­verschiedenen Rückflussarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Tabelle 5:
Rückflüsse nach Art und L
­ eistungsbereich, absolute Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Tabelle 6:
Rückflüsse nach Art und L
­ eistungsbereich, anteilig. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Tabelle 7:
Rückflüsse nach Empfänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Tabelle 8:
Transfersalden der ­Haupt­leistungsbereiche der ­
Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Tabelle 9:
Transfersalden der verschiedenen Finanziers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Tabelle 10:
Transfersalden der verschiedenen öffentlichen Finanziers
auf Basis von 100 €, die zur Finanzierung der Hauptleistungsbereiche
der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen ­eingesetzt werden. . . . . . . . . . . . . . . 35
Tabelle 11:
Transfersalden der verschiedenen Leistungsbereiche,
bezogen auf den Bundeshaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Tabelle 12: Zusammensetzung des Gesamtumsatzes der Hauptleistungs­bereiche
der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Tabelle 13: Direkte ökonomische Wirkung der Hauptleistungsbereiche
der ­Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Tabelle 14: Induzierte Wirkung der ­Hauptleistungsbereiche
der ­Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Tabelle 15: Ökonomische Gesamtwirkung der Hauptleistungsbereiche
der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Tabelle 16:
Anzahl der ­Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe
in Nordrhein-Westfalen 2011 nach 1. und 2. Lebensbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Tabelle 17: Die verschiedenen Ebenen der ökonomischen Effekte
aus der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche)
in Nordrhein-Westfalen 2011. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Anhang
53
Abbildung 1: Schematische Darstellung der Transfer- und
Leistungsströme (SROI 1, 2, 5) im Leistungsdreieck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abbildung 2: Schematische Darstellung der Analyse von
Opportunitätskosten und -erträgen (SROI 3). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abbildung 3: Schematische Darstellung der
ökonomischen W
­ irkungen (SROI 4). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abbildung 4:
Finanzierungsstruktur der ­Hauptleistungsbereiche
der Eingliederungshilfe in Nord­rhein-Westfalen 2011
(Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Abbildung 5:
Mittelströme in der E
­ in­gliederungshilfe Nordrhein-Westfalen 2011
(Haupt­leistungsbereiche) nach Quelle und Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Abbildung 6:
Rückflüsse aus der ­Ein­gliederungshilfe ­(Haupt­leistungs­bereiche)
in Nordrhein-Westfalen 2011 an die ö
­ ffentliche Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Abbildung 7:
Zuflüsse und ­Rückflüsse der ­Eingliederungshilfe (Hauptleistungs­bereiche)
in Nordrhein-Westfalen 2011 nach ö
­ ffentlichen Haushalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Abbildung 8:
Übersicht über die ökonomischen Effekte
(direkt und indirekt) der Hauptleistungsbereiche
der ­Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Abbildung 9:
Übersicht über die ökonomischen Effekte (direkt und indirekt)
der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in
Nordrhein-Westfalen 2011 ergänzt durch die Wirkung aus
ermöglichter Beschäftigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44