Klaus Schellberg Britta Wagner Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Ein Gutachten über die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen mittels der Bestimmung des Social Return on Investment am Beispiel des Jahres 2011 Auftraggeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster 2013 Prof. Dr. rer. pol. Klaus Schellberg xit GmbH forschen. planen. beraten., Evangelische Hochschule Nürnberg Dr. rer. pol. Britta Wagner xit GmbH forschen. planen. beraten. Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Ein Gutachten über die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen mittels der Bestimmung des Social Return on Investment am Beispiel des Jahres 2011 Auftraggeber: Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster 2013 4 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Inhalt Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Management Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1 Vorgehensweise der Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.1 Das Konzept des Social Return on Investment (SROI). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.2 Eingrenzung auf Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.3Datengrundlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.4 Ermittlung der Zuflüsse aus der öffentlichen Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1.5Betriebsmodelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 1.6 Berechnung der Rückflüsse an die öffentliche Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.7 Modell der Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.8 Modell zur Bestimmung der ermöglichten Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.1 Kostenträgermix in der Eingliederungshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.2 Teilweise Refinanzierung von Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2.3 Betrachtung der Finanzierungsstruktur der Landschaftsverbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Inhalt 5 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 3.1Transfersaldo. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 3.2 35 Transfersalden unterschiedlicher Finanziers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 4.1Wirkungszusammenhänge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 4.2 Direkte und induzierte wirtschaftliche Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 4.3 Vermiedene Kosten durch ermöglichte Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Schlussfolgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Annahmen über die Rückflüsse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Über die Autoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Literatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 52 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Management Summary Die vorliegende Studie unterzieht die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen einer Analyse der Ströme öffentlicher (fiskalischer und parafiskalischer) Mittel. Ziel dieser Untersuchung ist die Ermittlung der Wertschöpfung der Eingliederungshilfe und der Mittelverteilung im System. Die Ergebnisse beziehen sich auf das Jahr 2011 und bilden die Hauptleistungsbereiche ab, die ca. 95 % der Ausgaben der Eingliederungshilfe ausmachen (stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen und Werkstätten für behinderte Menschen). Damit ist ein Ausgabenvolumen von 3,658 Mrd. € berücksichtigt. Die Rückflüsse wurden anhand von Daten aus der Statistik, gesetzlichen Grundlagen und Unternehmensmodellen bestimmt. Finanzierungsstruktur der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Die Untersuchung stellt zum einen Transparenz über die Quellen der Finanzierung her: Die kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen tragen 65 % der Ausgaben für die Eingliederungshilfe. Betrachtet man die Schlüsselzuweisungen, die das Land aus dem kommunalen Finanzausgleich beisteuert, ebenfalls als kommunale Mittel, wächst der kommunale Anteil auf 82 %. Der Bundeshaushalt übernimmt nur 9 % der Finanzierung, die Sozialversicherungen 2 %. Rückflüsse: monetärer Return on Investment an die öffentliche Hand Die Mittel, die aus der öffentlichen Hand an die Leistungsträger und in Verwaltungstätigkeiten fließen, sind aber nicht einfach „verbraucht“. Ergänzt durch nichtöffentliche Mittel entstehen daraus Arbeitsplätze und die Nachfrage nach Sach- und Dienstleistungen, was wiederum Steuern und Beiträge erzeugt. Diese Rückflüsse (= der monetäre „Return on Investment“) summieren sich auf 1,534 Mrd. €. Das sind 45 % der öffentlich eingesetzten Mittel. Sie fließen alleine durch die Struktur der sozialen Organisationen wieder zurück an die öffentliche Hand. Der effektive Mitteleinsatz beträgt demnach nur 55 % der ursprünglichen Ausgaben. Das zunächst verzeichnete Ausgabenvolumen von 3,394 Mrd. € beträgt nach Abzug der Rückflüsse also nur noch 1,860 Mrd. € (= gesellschaftliche Nettokosten). Kommunen werden überproportional belastet, Sozialversicherungen gewinnen Der Return verteilt sich aber nicht analog zur Finanzierungsstruktur auf die Kostenträger. Während die Kommunen als Hauptfinanziers lediglich knapp 2 % ihrer eingesetzten Mittel über die Rückflüsse refinanzieren können, liegt die Refinanzierungsquote des Bundeshaushaltes bei 69 %. Von den 306 Mio. €, die der Bund in die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen gibt, werden also 213 Mio. € unmittelbar wieder eingenommen. Die N ettokosten für den Bund liegen damit bei 94 Mio. €, das entspricht nur 4 % der gesamten Nettokosten. Die Nettokosten der Kommunen (2,350 Mrd. €) liegen sogar über den Nettokosten für die öffentlichen Haushalte insgesamt (2,124 Mrd. €). Wie ist das möglich? 72 % der Rückflüsse gehen an die Sozialversicherungen, die aber nur 2 % der Kosten (87 Mio. Euro) tragen. Demnach fließt der größte Anteil der Rückflüsse an die Sozialversicherungen (1,112 Mrd. Euro), die nur den geringsten Teil der Finanzlast der Eingliederungshilfe tragen. Im Endergebnis erhalten die Sozialversicherung 1280 % ihrer in die Eingliederungshilfe eingesetzten Mittel zurück. Management Summary Von jedem Euro, den die Kommunen in die Eingliederungshilfe investieren, erhalten sie knapp 2 Cent zurück. Die Bundesebene (Bund und Sozialversicherungen) dagegen erhält rund 3,40 € für jeden investierten Euro. Durch die Eingliederungshilfe entsteht also ein Quertransfer, der im Wesentlichen Mittel aus kommunalen Haushalten in die Kassen der Sozialversicherungen und des Bundes umverteilt. Ökonomische Kontexteffekte Die Wertschöpfung der Eingliederungshilfe beschränkt sich aber nicht auf die Wirkung hinsichtlich der Lebensqualität der behinderten Menschen, die Effekte auf das Sozial klima in Deutschland und die unmittelbaren Rückflüsse an die öffentliche Hand. Die sozialen Organisationen sind wirtschaftlich tätige Unternehmen, die eingebunden sind in den regionalen und überregionalen ökonomischen Kontext. Die Eingliederungshilfe finanziert somit nicht nur direkt knapp 57.000 Arbeitsplätze, sondern steht für weitere 72.000 induzierte Arbeitsplätze bei Vorleistern und Zulieferern. Aus den untersuchten Bereichen der Eingliederungshilfe entstehen durch die von den Organisationen gezahlten Löhne und die direkte Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen der Organisationen induzierte Effekte im nachgelagerten Wirtschaftskontext: Löhne werden teilweise verkonsumiert, die Vorleister und Zulieferer beschäftigen ebenfalls Personal, deren Löhne sich zum Teil wiederum in Konsum verwandeln. Insgesamt entstehen so direkte und induzierte Nachfrageeffekte von 3,555 Mrd. € und Einkommenseffekte von insgesamt 4,671 Mrd. € aus der Eingliederungshilfe in NRW. Diese erzeugen Einnahmen für die öffentliche Hand (Fiskus und Parafiskus) in Höhe von 3,385 Mrd. €. Berücksichtigt man vermiedene Kosten durch die Sicherung der Arbeitsplätze mit, erhöht sich dieser Wert auf 3,462 Mrd. €. Die Eingliederungshilfe bewirkt aber noch an anderer Stelle Einnahmen für die öffentliche Hand: Für die Unterstützungssysteme (in der Regel die Familie) der Leistungsberechtigten bedeuten die Angebote der Eingliederungshilfe eine Entlastung. Vergleichbar mit der Wirkung von Kindertagesstätten auf die Erwerbstätigkeit von Eltern, lässt sich hier sagen: Zusätzlich zu den Effekten aus der wirtschaftlichen Aktivität der Organisationen ermöglicht die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen in den Familien ein Einkommens volumen von etwa 1,658 Mrd. € (Arbeitnehmer-Brutto) und daraus Einnahmen der öffentlichen Hand von 1,015 Mrd. €. Diese Studie stellt eine bislang fehlende Transparenz über das Zusammenspiel des Finanzierungssystems der Eingliederungshilfe mit dem fiskalischen und parafiskalischen Kontext her. Durch die Ergebnisse dieser Studie kann die Diskussion über die faire Teilung der Finanzlast in der Eingliederungshilfe erleichtert werden. 7 8 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Vorwort Das primäre Ziel sozialer Leistungen und des Sozialstaates ist die Verbesserung der Lebensqualität der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. Dieses Ziel ist für den Bereich der Eingliederungshilfe definiert: „Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen“ (§ 53 Abs. 3 SGB XII). Indirekt trägt der Sozialstaat auch bei nicht betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei, dadurch ein Gefühl der Versorgungssicherheit im eigenen Bedarfsfall und des positiven Sozialklimas zu erzeugen. Beide Effekte tragen zu einer Wohlstandssteigerung bei, die nicht über die übliche Messgröße Bruttoinlandsprodukt abgebildet werden können. Neben dem primären Ziel sozialer Leistungen, der Verbesserung von Versorgung und Lebensqualität der Leistungsempfänger 1, entstehen finanzielle Nebenwirkungen, Rückflüsse an die öffentliche Hand und Impulse zur Wirtschaftsentwicklung. Insofern unterscheiden sich soziale Leistungen nicht von anderen Konsumbereichen: Die in diesem Bereich umgesetzten Mittel sorgen für Beschäftigung und Einkommen sowie für Nachfrage und Wachstum in der Gesamtwirtschaft. In der hier betrachteten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stieg die Zahl der Empfänger in Deutschland seit 1995 von 405.000 auf 788.000 im Jahr 2011 2. Jeder 385. Einwohner wohnte 2011 in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe 3, während es 1998 noch jeder 505. war 4. Jeder 202. Einwohner arbeitete 2011 in einer Werkstatt für behinderte Menschen (1998 noch jeder 307.) 5. Diese Steigerung beinhaltet eine bessere Versorgung für Menschen mit Behinderung. Dies geschieht jedoch nicht ohne eine Kostenwirkung. Die Ausgaben der Eingliederungshilfe lagen im Jahr 2011 bei 14,4 Mrd. € (brutto) 6. Sie stiegen seit 1995 in diesem Bereich um 213 % 7 – der Zuwachs an Versorgung, Begleitung und Förderung kostet öffentliche Mittel. Die Eingliederungshilfe umfasst mittlerweile 57 % der gesamten Sozialhilfeaufwendungen 8, die bei den überörtlichen Trägern durch Umlage- oder Steuermittel zu decken sind. Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Personenbezeichnungen gelten immer für beiderlei Geschlecht. 2 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013a). 3 Vgl. BAGüS (Hrsg.) (2012), S. 22. 4 Vgl. ebd., S. 87. 5 Vgl. ebd., S. 92. 6 Vgl. Statistisches Bundesamt (2013b). 7 Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (2011), S.7. 8 Vgl. ebd. 1 Vorwort Den Kosten für die Teilhabe durch Eingliederungshilfe stehen Kosten gegenüber, die entstehen würden, wenn die Gesellschaft untätig bliebe. Dies führt zum finanziellen Effekt der Eingliederungshilfe. Sozialleistungen erzielen neben ihrer Wirkung auf die Lebensqualität auch finanzielle Wirkungen. Es entstehen Steuer- und Beitragsrückflüsse an die öffentliche Hand, es werden Kosten für die öffentliche Hand und die Gesellschaft vermieden und die Sozialwirtschaft ist Teil des Wirtschaftslebens und trägt damit zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. Es ist daher nicht verwunderlich, dass jede Veränderung der Eingliederungshilfe stark in den Fokus der Finanzpolitik gerät. Und es ist keine Überraschung, dass im horizontal wie vertikal gegliederten System der Finanzierung sozialer Dienstleistungen das Denken in Finanzierungstöpfen einen aus fachlicher und gesellschaftspolitischer Sicht überfälligen Diskurs angestoßen hat. Seit über fünf Jahren arbeitet die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) an der „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ und hat ihr 2010 vorgelegtes Eckpunktepapier „für die Reformgesetzgebung ‚Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen‘“ Mitte 2012 konkretisiert 9. Politisch relevant sind die Überlegungen vor allem wegen der darin enthaltenen Ankündigung, in der kommenden Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz zu erarbeiten. Dieses soll im Rahmen der neuen Vorgaben des Fiskalpaktes zur Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe führen. 10 Diese Überlegungen sind Ausgangspunkt der hier vorliegenden Untersuchung. Diese Studie wurde vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in seiner Funktion als überörtlicher Träger der Sozialhilfe in Auftrag gegeben, um Hinweisen, die sich in früheren Studien zum Sozialmarkt und zum Social Return on Investment 11 (SROI) hinsichtlich der Rolle der Sozialwirtschaft im Bereich Eingliederungshilfe als Steuer- und Beitragszahler gezeigt haben, systematisch nachzugehen. Im Mittelpunkt steht dabei das Erkenntnisinteresse, die Verteilung der Finanzierungslast und der Rückflüsse am Beispiel der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen nachzuvollziehen und zu fundieren. Hierbei sollten in einer ersten Stufe die unmittelbaren Effekte aufgezeigt werden und in einer zweiten Stufe die direkten und induzierten Effekte durch die wirtschaftliche Aktivität simuliert werden. Vgl. ASMK (2012). Vgl. Bundesratsdrucksache 282/12. 11 Social Return on Investment, weitere Erläuterung im Text 9 10 9 10 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Diese für ein gesamtes Bundesland exemplarischen Ergebnisse sollen in die Diskussion zur Reform der Eingliederungshilfe und ihrer Finanzierungsstrukturen einfließen. Der Sozialstaat wird nicht aus finanziellen Gründen, sondern aus sozialer Verantwortung, Menschlichkeit und Nächstenliebe aufrechterhalten. Eine soziale Leistung wird wohl nur in wenigen Fällen einen positiven, rein finanziellen „Return on Investment“ haben. Als Autorenteam möchten wir mit dieser Studie herausarbeiten, dass der Sozialstaat neben seinem primären Ziel, soziale Bedarfe zu befriedigen, eben auch positive wirtschaftliche, fiskalische und parafiskalische Wirkungen erzeugt. Wir hoffen weiterhin, mit dieser Studie Transparenz über Belastungen und Wirkungen des Sozialstaats zu schaffen. Die Neigung zum Verschieben von Verantwortung und Sozialleistung zwischen den Sozialleistungsträgern ist wohl eine notwendige Begleiterscheinung unseres föderalen Systems, des Systems der Sozialversicherungen und der kommunalen Selbstverwaltung. Doch die Verschiebungen müssen transparent und damit politisch bewertbar werden. Im Idealfall setzt ein Finanzierungssystem auch positive finanzielle Anreize für die jeweiligen Sozialleistungsträger, um gesamtgesellschaftliche Kosten bei gleicher oder besserer Leistung zu senken. Wir danken den Mitarbeitern des LWL für die Bereitstellung der Daten, die unkomplizierte Zusammenarbeit und dafür, die vorhandene Datenlage teils mühevoll so aufzubereiten, dass wir sie innerhalb der SROI-Logik verarbeiten konnten. Kapitelkennung Bus, aut qui is pe volum quist expla secta aut ant od que vereped quis id Ausgangsfrage Die Untersuchung hatte folgende Leitfragen zum Ziel: 1.Wer finanziert die Eingliederungshilfe in NRW? 2.In welchem Umfang und in welchen ö ffentlichen Haushalten kommen die Rückflüsse aus den Unternehmen der E ingliederungshilfe unmittelbar an? 3.In welchem Umfang tragen die Unternehmen der Eingliederungshilfe zur wirtschaftlichen Entwicklung bei und welche induzierten Rückflüsse an die öffentliche Hand entstehen hieraus? 11 Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung 14 1 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Vorgehensweise der Untersuchung 1.1 Das Konzept des Social Return on Investment (SROI) Die Untersuchung baut auf dem Konzept des Social Return on Investment (SROI) auf, wie es von der xit GmbH forschen. planen. beraten. in Nürnberg gemeinsam mit der E vangelischen Hochschule Nürnberg und der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt entwickelt wurde12. Hierbei wird die gesellschaftliche Wirkung von Sozial unternehmen und Sozialleistungen aus fünf Perspektiven betrachtet. Der SROI 1 sieht eine transferanalytische Betrachtung auf institutioneller Ebene oder Programmebene vor. Die leitende Frage ist, welcher Teil der Transfers an Sozialunternehmen von der öffentlichen Hand auch wieder zurück an die öffentliche Hand fließen. Hier lässt sich auch die Verteilung zwischen den verschiedenen „öffentlichen Händen“ analysieren. Der SROI 2 besteht in einer analogen transferanalytischen Betrachtung auf individueller Ebene, also im Hinblick auf den einzelnen Empfänger einer sozialen Leistung. Dieser wird in vielen Feldern sozialer Dienste überhaupt erst in die Lage versetzt, Steuer- und Beitragszahler zu werden bzw. Sozialhilfeleistungen zurückzuzahlen. Mit dem SROI 3 werden die vermiedenen Sozialleistungskosten der jeweiligen sozialen Dienstleistung analysiert, d.h. es werden Opportunitätserträge und Opportunitätskosten ermittelt. Mit dem SROI 4 werden die Wirkungen der Sozialunternehmen bzw. sozialen Programme auf Einkommen und Nachfrage eines Wirtschaftsraums analysiert. Hierbei stehen die induzierten ökonomischen Wirkungen im Mittelpunkt; Wirkungen auf Standortfaktoren und Sozialklima bleiben vorerst außer Betracht. Mit dem SROI 5 wird die Wirkung auf die Lebensqualität der Leistungsempfänger mittels Selbsteinschätzung und Fremdeinschätzung gemessen. In dieser Untersuchung wurden die Perspektiven des SROI 1, 3 und SROI 4 herangezogen und für die Fragestellung adaptiert. Es handelt sich hierbei um eine ganzheitliche Adaption des SROI-Gedankens, der sich seit einigen Jahren im englischsprachigen Raum verbreitet, auf das deutsche Finanzierungssystem sozialer Dienstleistungen. Vgl. Schellberg, K. (2010) und Wagner, B., Halfar, B. (2011). 12 Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung 15 ÖFFENTLICHE HAND SROI 2 SROI 1 KUNDEN SROI 5 SOZIALE ORGANISATION Abbildung 1: Schematische Darstellung der Transfer- und Leistungsströme (SROI 1, 2, 5) im Leistungsdreieck SROI 3 Alternativenbetrachtung ÖFFENTLICHE HAND ALTERNATIVE VERSORGUNG ALTERNATIVE VERSORGUNG SOZIALE ORGANISATION Abbildung 2: Schematische Darstellung der Analyse von Opportunitätskosten und -erträgen (SROI 3) ÖFFENTLICHE HAND SROI 4 ökonomische Wirkung SOZIALE ORGANISATION WIRTSCHAFT Abbildung 3: Schematische Darstellung der ökonomischen Wirkungen (SROI 4) 16 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 1.2 Eingrenzung auf Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Wirkungen der Sozialunternehmen der nordrhein-westfälischen Eingliederungshilfe. Hierzu wurden diejenigen Ausgaben für Eingliederungshilfe, die üblicherweise als Sach- oder Geldleistung gewährt werden, als Umsatzdaten von Sozialunternehmen betrachtet. Für diese Unternehmen wurden die betrieblichen Prozesse simuliert und die daraus resultierenden Rückflüsse an die öffentliche Hand errechnet. Ausgangspunkt sind die Felder der Eingliederungshilfe, die durch den LWL finanziert werden: • Stationäres Wohnen • Ambulant betreutes Wohnen • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (nur Arbeitsbereich) • Allgemeine und berufsvorbereitende schulische Förderung • Hilfsmittel • Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Die Reichweite dieses Gutachtens beschränkt sich aus forschungsökonomischen Gründen auf die größten Bereiche der EGH, die 95 % der Zuflüsse in die o. g. Bereiche umfassen13: • Stationäres Wohnen • Ambulant betreutes Wohnen • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) (nur Arbeitsbereich) Es wurde damit der Genauigkeit der Aussage für diese Leistungsbereiche der Vorzug gegenüber einer Breite der Untersuchung gegeben. Alle Aussagen der Untersuchung beziehen sich auf diese drei Kernbereiche der Eingliederungshilfe. Da sich die Kostenstruktur und die Prozesse sozialer Dienstleistungen aus ökonomischer Sicht ähneln, dürften die Ergebnisse auch repräsentativ für die Bereiche mit einem hohen Dienstleistungsanteil sein (Leistungen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung, Beratungsstellen, Fördereinrichtungen für Kinder etc.). Für den Bereich der Hilfsmittel und der Integrationszuschüsse kann diese Untersuchung nicht als repräsentativ angesehen werden. Die Verwaltungskosten, die für die Eingliederungshilfe in beiden Landschaftsverbänden entstehen, wurden ebenfalls abgebildet und in ein Modell integriert. 13 Vgl. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.) (2012a). Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung 1.3Datengrundlage Den weitaus größten Teil der Kostenträgerschaft in der Eingliederungshilfe in NRW teilen sich je nach Zuständigkeitsgebiet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und der Landschaftsverband Rheinland (LVR). In wenigen Fällen treten Sozialversicherungen als Kostenträger auf. Für die Trägerschaft des LWL lagen uns die detaillierten Finanzierungsdaten für die Jahre 2010 und 2011 vor. Das Gutachten beschränkt sich auf die Daten des Jahres 2011, die Vorjahresdaten wurden zur Plausibilisierung verwendet. Die Finanzierungsdaten (Summen und Verhältnisse) des LVR wurden, soweit nicht k onkret aus Haushalts- oder Benchmarkingberichten bekannt, über die Umlage nach der Zahl der Leistungsberechtigten (laut Benchmarking BAGüS) hochgerechnet. Da die B emühungen, auch von anderen Kostenträgern (vor allem Deutsche R entenversicherung) Finanzierungsdaten zur Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, nach vielfältigen Versuchen und viel Geduld nicht zum Erfolg führten, wurden die Werte für die Renten versicherung (im Arbeitsbereich der WfbM) mittels Parameter aus durchgeführten SROI-Projekten hochgerechnet. 17 18 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 1.4 Ermittlung der Zuflüsse aus der öffentlichen Hand Die Zuflüsse der öffentlichen Hand in der Eingliederungshilfe wurden anhand der Daten des LWL sowie allgemein verfügbarer statistischer Daten bemessen. Hieraus wurden die Umsätze der Sozialunternehmen, oder anders formuliert, die Zuflüsse der Sozialunternehmen von der öffentlichen Hand ermittelt. Umsätze durch Selbstzahler und Kostenbeiträge wurden als nichtöffentliche Zuflüsse mitberücksichtigt. Im Einzelnen finden wir folgende Zuflussarten: • Direkte Entgelte (WfbM und stationäres Wohnen: Grundpauschale und Maßnahmepauschale (inklusive Tagesstruktur); ambulant betreutes Wohnen: Fachleistungsstunden) • Fahrtkostenerstattung • Investitionspauschale • Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (für Beschäftigte in der WfbM) • Lohnkostenerstattung für Integrationsassistenten (LWL) bzw. Integrationsprämien an WfbM (LVR) • Arbeitsförderungsgeld • Tilgungszuschüsse zu Krediten • Darlehenszinserstattung • Bekleidungspauschalen und Barbetrag • Erstattung/Zuschüsse Betreuungskosten • Zuschüsse zu Integrationshelfern • Personalaufwand für Behindertenhilfe und Hilfen in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen • Zuschüsse des Integrationsamtes für WfbM (Weitergabe aus Ausgleichsabgabe) • Kostenbeiträge und Erstattungen durch Selbstzahler Diese Zuflüsse konnten teils direkt einzelnen Sozialleistungsträgern zugeordnet werden. Positionen, die in Trägerschaft der Landschaftsverbände stehen, wurden in einem weiteren Schritt gemäß der Finanzierungsstruktur der Landschaftsverbände nach der Mittelherkunft differenziert. So ließen sich auch die Zuflüsse der Landschaftsverbände anteilig den Kommunen und dem Land Nordrhein-Westfalen als Finanzierungsquelle zuteilen. Unterschieden wurde bei den Zuflussarten nach • Überörtlicher Sozialhilfeträger (Landschaftsverbände NRW/andere Kostenträger) • Kommunale Ebene (Kommunen NRW/andere Kommunen) • Landesebene (Land NRW/andere Länder) • Bund • Sozialversicherung (nicht differenziert) • Private Akteure (Integrationsämter werden hier verstanden als Auszahlungsstelle der privat finanzierten Ausgleichsabgabe) Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung 1.5Betriebsmodelle Für die Träger in den drei Bereichen Werkstätten für behinderte Menschen, stationäres Wohnen und ambulant b etreutes Wohnen wurden Betriebsmodelle gebildet. Die Mittel zuflüsse der öffentlichen Hand stellen die Umsätze dar. Zusätzliche Umsätze, insbesondere der wirtschaftliche Bereich der WfbM, wurden als nicht durch die Eingliederungshilfe induziert isoliert. Im a mbulant betreuten Wohnen flossen nur die Leistungen der Eingliederungshilfe, nicht die entstehenden (möglichen) Leistungen der Grundsicherung ein. Die in der WfbM ggf. entstehenden Heimkostenbeiträge wurden auf Seiten des Wohnens als nichtöffentliche Zuflüsse verbucht. Drei Betriebsmodelle (WfbM, stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen) bildeten die betriebliche Kostenstruktur ab, aus der dann Steuern und Beiträge nach gesetzlicher Grundlage bzw. gemäß Parametern der öffentlichen Statistik abzuleiten sind. Das Modell der WfbM orientiert sich an einer Musterberechnung der Bundesarbeits gemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), die mit Personal- und Kostenwerten auf das Betrachtungsjahr 2011 aktualisiert wurde14. Grundlage für das Unternehmensmodell der stationären Einrichtungen bildeten Leistungsentgeltkalkulationen, adaptiert auf die im LWL üblichen Werte. Das Modell des ambulanten Dienstes (im ambulant betreuten Wohnen) konnten wir anhand von Erfahrungswerten aus den vorliegenden Erträgen ableiten und berechnen. Für die Personalkostenkalkulation dienten in allen Modellen die KGSt-Werte für 201115. Die Modelle folgen dem Prinzip der Gemeinnützigkeit. Es galt eine Umsatzrendite von maximal 0,25 %16. Investitionen wurden kaufmännisch, nicht kameralistisch abgebildet. Bei der Überprüfung der Modelle wurden die jeweiligen Leistungsdaten und resultierenden Tagessätze auf Plausibilität geprüft. Die Abweichung der Modellergebnisse von den realen Ergebnissen beträgt maximal 2,6 %. Für die relevanten Verwaltungsanteile der Landschaftsverbände als weitere Organisation innerhalb der Eingliederungshilfe lagen rechnerische Angaben zum anteiligen Personal aufwand vor, so dass lediglich die Sach- und Gemeinkosten nach KGSt modelliert werden mussten. 14 15 16 Grundlage: Kostensatzkalkulation für Mitglieder der BAG WfbM, Excel-Instrument. Die Werte aus 2003 wurden von uns auf das Jahr 2011 aktualisiert, eigene Berechnung. Vgl. Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement – KGSt Materialen 4/2011, Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2011/2012). Die Umsatzrendite der Industrie liegt in Deutschland bei ca. 3,4 % (vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln (2012). Für die Gewerbesteuer werden eine Reihe Hinzurechnungen und Kürzungen sowie der Freibetrag angesetzt. Weiterhin sind die Bezüge der Sozialunternehmen eher im Bereich Handel und Handwerk (Rendite ca. 1,8 %) zu erwarten. Daher wurde die Umsatzrendite sehr vorsichtig mit 0,25 % angesetzt. 19 20 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 1.6 Berechnung der Rückflüsse an die öffentliche Hand Die Berechnung der Rückflüsse an die öffentliche Hand erfolgte auf der Basis der aus den Modellen und für die Landschaftsverbände buchhalterisch übermittelten Daten und für die einzelnen Bereiche der Eingliederungshilfe. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungen sowie die Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag wurden als Rückflüsse der Eingliederungshilfe einbezogen. Die Rückflüsse entstanden dabei sowohl von Menschen mit Behinderung (insbesondere Beschäftigte in den WfbM als Leistungsnehmer) als auch von den Menschen ohne Behinderung (Personal in Betreuung und Verwaltung). Ein Beispiel für den Bereich WfbM verdeutlicht dieses Vorgehen: Aus dem Betriebsmodell (Abschnitt 1.5) ist die Personalkostenquote bekannt. Aus den Personalkosten können die Bruttolöhne und damit unter Einsatz der durchschnittlichen Steuerquote aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Lohnsteuer sowie die gesetzlichen B eiträge zu den Sozialversicherungen ermittelt werden. Diese und alle anderen Steuer- und Beitragsrückflüsse wurden dann ihren Empfängern zugeordnet: • Überörtlicher Sozialhilfeträger (Landschaftsverbände NRW / andere Kostenträger) • Kommunale Ebene (Kommunen NRW / andere Kommunen) • Landesebene (Land NRW / andere Länder) • Bund • Sozialversicherung (nicht differenziert) Die Zuordnung der verschiedenen Steuern erfolgte soweit möglich eindeutig nach gesetzlichen Vorgaben. Für die Berechnung der Rückflüsse wurde eine Reihe von Annahmen getroffen, die im Anhang dargestellt werden. 1.7 Modell der Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung Die Wirkung der Sozialunternehmen auf die wirtschaftliche Entwicklung kann in folgenden Aspekten bestehen: 1. Nachfrage der Sozialunternehmen nach Zulieferprodukten und Dienstleistungen, 2. Beschäftigung von Personal und hierdurch 3. ermöglichte Einkommenserzielung, 4. Kooperation bei der Wertschöpfungskette von Wirtschaftsunternehmen (insbesondere WfbM), 5. Dienstleistungsangebote für den Personalbereich von Wirtschaftsunternehmen (z. B. Kinderbetreuung), 6. Wirkung als Standortfaktor in einem Wirtschaftsraum. Kapitel 1 Vorgehensweise der Untersuchung Aufgrund des aktuellen Forschungsstandes und der Anlage der Untersuchung können die Wirkungsketten 1 bis 3 im Rahmen des Modells untersucht werden. Die im bisherigen Untersuchungsgang geschaffenen Unternehmensmodelle ermöglichen die Identifikation von Nachfrage und Beschäftigung der Sozialunternehmen. Diese Größen wurden in ein Input-Output-Modell eingefügt, mit dem die durch die Nachfrage und Beschäftigung wiederum induzierte Nachfrage und Beschäftigung in weiteren Stufen abgebildet werden konnten. Die Berechnung erfolgte über ein zehnstufiges Modell. Hierbei wurden Durchschnittseinkommen, Konsumquoten, Arbeitseinkommensquoten, Steuer- und Sozialversicherungsanteile sowie weitere Parameter auf der Basis von, wo möglich, spezifischen statistischen Durchschnittswerten für NRW gerechnet. 1.8 Modell zur Bestimmung der ermöglichten Beschäftigung Das Modell der wirtschaftlichen Effekte erweitern wir um einen Aspekt, der die Züge der oben dargestellten Perspektive SROI 3 trägt: Wie groß ist die Beschäftigungswirkung bei den Bezugspersonen der Klientel durch die Betreuungsleistung in der Eingliederungs hilfe? Welche Einkommenswirkung ist daher den Angeboten in diesem Arbeitsfeld zu verdanken und welche Einnahmen in Form von Steuern und Beiträgen könnten nicht realisiert werden, wenn in den Unterstützungssystemen (Familienangehörige in der Regel) jemand nicht erwerbstätig sein kann, obwohl er oder sie es könnte und wollte? Wir rechnen hier die ermöglichten Einkommen sowie die damit verbundenen Steuern und Beiträge der Einkommenswirkung und der fiskalischen sowie parafiskalischen Wirkung der Eingliederungshilfe zu, bringen aber beispielsweise Kosten der öffentlichen Hand, die bei einem häuslichen Betreuungssetting anfallen, aber nicht Teil der Eingliederungshilfe sind, in Abzug (Pflichtbeitragszahlungen der Pflegeversicherung für die Pflegepersonen). Die Datengrundlage bilden statistische Angaben der Landschaftsverbände, der Umfang der Betreuungsleistungen, Durchschnittseinkommen in NRW und gesetzliche Regelungen. 21 Kapitel 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse 24 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse 2.1 Kostenträgermix in der Eingliederungshilfe Zuständig für die Aufgaben der Eingliederungshilfe ist, soweit das Landesgesetz keine andere Bestimmung vorsieht, der überörtliche Sozialhilfeträger (§ 97 SGB XII). Hauptkostenträger der Eingliederungshilfe in NRW sind die Landschaftsverbände17. Sie übernehmen in der Regel zunächst die Grund- und Maßnahmepauschalen, Investitionskostenpauschalen und Fahrtkosten für die Leistungsnehmer. In der WfbM kommt noch ein Teil der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Arbeitsförderungsgeld hinzu. In wenigen Fällen übernimmt die Rentenversicherung, noch seltener Berufsgenossenschaften, die Kostenträgerschaft für die berufliche Rehabilitation in der WfbM. Aus Landschaftsverbandsmitteln werden außerdem Integrationsassistenten finanziert. Die Landschaftsverbände setzen zudem Mittel aus der Ausgleichsabgabe ein. Ein weiterer Kostenträger im Bereich der Werkstatt ist der Bund. Gemäß § 179 SGB VI erstattet der Bund den Werkstätten für behinderte Menschen den von den Beschäftigten nicht selbst erwirtschafteten bzw. vom Hauptkostenträger übernommenen Teil der Sozialversicherungsbeiträge (ohne Arbeitslosenversicherung) bis zu einer Höhe der Beiträge, die auf 80 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2011, West: 2.555 €) entfallen. Die Struktur der primären Kostenträgerschaft ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 1: Primäre Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche (*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) Primärer Kostenträger Art der Finanzierung Bund Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen Landschaftsverbände Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen, Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld, Integrations assistenz, Zuschüsse des Integrationsamtes, Verwaltung Sozialversicherung In wenigen Fällen: Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen, Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld Insgesamt 17 Summe 2011 in Mio. € Anteilig 278 8 % 3.350 92 % 30 1 % 3.658 101 %* Im „Landesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sozialhilfe – für das Land Nordrhein-Westfalen“ (§ 1 Abs. 1 AG-SGB XII NRW) wie auch in der Landschaftsverbandsordnung (§5 Abs. 1 a)) ist geregelt, dass die Aufgaben des überörtlichen Sozialhilfeträgers in NRW die Landschaftsverbände übernehmen. Kapitel 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse 2.2 Teilweise Refinanzierung von Aufwendungen Ein Teil der primären Aufwendungen der Landschaftsverbände wird refinanziert. Es gibt Selbstzahler und private Kostenbeteiligungen, Entgelte im stationären Wohnen werden im Rahmen der Entlastung der Kommunen bei der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung zum jeweils geltenden Prozentsatz vom Bund erstattet18. Ebenso erhalten die Landschaftsverbände einen geringen Teil der Investitionspauschalen durch das Land NRW erstattet. Auch die Pflege- und Krankenversicherungsträger übernehmen in bestimmten Fällen Kostenanteile. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe werden in diesem Zusammenhang nicht als Zufluss der öffentlichen Hand betrachtet, da diese Abgaben nicht aus allgemein verfügbaren Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin stellt sich die Schwierigkeit, dass die Ausgleichsabgabe auch durch die Auftragsvergabe an eine WfbM angerechnet werden kann. Es ist bislang in Untersuchungen nicht möglich gewesen, den Umfang dieser Anrechnungen schlüssig zu bestimmen. Primärer Kostenträger Sekundärer Kostenträger Bund Bund Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen Landschafts verbände Landschafts verbände Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen, Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld, Integrationsassistenz, Verwaltung Bund Sozial versicherung Summe 2011 in Mio. € Anteilig 278 8 % 2.970 81 % Erstattung von Grundpauschalen im Rahmen Grundsicherung wegen Erwerbsminderung 28 1 % Land Erstattung Investitionspauschalen Eingliederungshilfe 31 1 % Sozial versicherungen Pauschalen/Erstattungen durch Krankenversicherung und Pflegeversicherung 57 2 % Sonstige Mittel Zuschüsse des Integrationsamtes Selbstzahler, Kostenbeteiligungen 264 7 % Sozial versicherung In wenigen Fällen: Grund-, Maß nahme- und Investitionspauschalen, Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld 30 1 % 3.658 101 %* Art der Finanzierung Insgesamt Mit 81 % sekundärem Finanzierungsanteil sind die Landschaftsverbände also auch in der Nettobetrachtung der größte Kostenträger der Eingliederungshilfe in NRW. 18 Bundesregierung (Hrsg.) (14. Dezember 2012). Tabelle 2: Sekundäre Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche (*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) 25 26 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2.3 Betrachtung der Finanzierungsstruktur der Landschaftsverbände Die Finanzierung der Landschaftsverbände erfolgt über die Landschaftsumlage, die jährlich von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben wird.19 Werden lediglich jene Ertragspositionen betrachtet, die zur Erbringung der Eingliederungshilfe eingesetzt werden, so beträgt der kommunal finanzierte Anteil 80,4 %. Die verbleibenden 19,6 % entfallen auf Schlüsselzuweisungen durch das Land NRW.20 Eliminiert man also die Landschaftsverbände aus der Finanzierungsstruktur ergibt sich eine bereinigte endgültige Kostenträgerstruktur der Eingliederungshilfe: Die Quellen der Zuflüsse in die Sozialwirtschaft der Eingliederungshilfe: Sekundärer Kostenträger Tabelle 3: Tertiäre Kostenträgerschaft Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche (*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) Art der Finanzierung Tertiärer Kostenträger Summe 2011 in Mio. € Anteilig 278 8 % 2.388 65 % 582 16 % Bund Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen Bund Landschafts verbände Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen, Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld, Integrationsassistenz, Verwaltung Kommunen Bund Erstattung von Grundpauschalen im Rahmen Grundsicherung wegen Erwerbsminderung Bund 28 1 % Land Erstattung Investitionspauschalen Eingliederungshilfe Land 31 1 % Sozial versicherungen Pauschalen/Erstattungen durch Krankenversicherung und Pflegeversicherung Sozial versicherungen 57 2 % Sonstige Mittel Zuschüsse des Integrationsamtes Selbstzahler, Kostenbeteiligungen Sonstige Mittel 264 7 % Sozialversicherung In wenigen Fällen: Grund-, Maßnahme- und Investitionspauschalen, Fahrtkosten, anteilig Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsförderungsgeld Sozial versicherung 30 1 % 3.658 101 %* Insgesamt 19 20 Land (Schlüssel zuweisungen) § 22 Landschaftsverbandsordnung Vgl. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2012b), sowie Haushaltsdaten des LWL, eigene Berechnungen Kapitel 2 Die Finanzierung der Eingliederungshilfe in NRW – Zuflüsse 27 Finanzierungsstruktur der Hauptleistungsbereiche der Finanzierungsstruktur Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 der Hauptleistungsbereiche (Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnen, Verwaltung) der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 (Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnen, Verwaltung) 2% 7% 7% Kommunen 2% Kommunen Länder 8% 8% Länder Bund Bund Selbstzahler, Ausgleichsabgabe, Selbstzahler, Sonstige Ausgleichsabgabe, 17 % Sonstige Sozialversicherung 17 % 65 % Sozialversicherung 65 % Abbildung 4: Finanzierungsstruktur der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in NordrheinWestfalen 2011 (Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in Die Hauptlast der Eingliederungshilfe nach Berücksichtigung Nordrhein-Westfalen 2011liegt Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in der internen Finanz verflechtungen Nordrhein-Westfalen bei der kommunalen Ebene. Die Kommunen tragen direkt fast zwei Drittel 2011 der gesamten Last (65 %). Dieser Anteil steigt um den Finanzierungs anteil des Landes Summe: 3,39 Mrd. Summe: 3,55 Mrd. Summe: 4,67 Mrd. Summe: 3,46 Mrd. 105dem % derkommunalen Zuflüsse 138Finanzausgleich % der Zuflüsse 102 % der Zuflüsse aus Schlüsselzuweisungen, die entstammen, auf Summe: 3,39 Mrd. Summe: 3,55 Mrd. Summe: 4,67 Mrd. Summe: 3,46 Mrd. 5.000.000.000 € 82 % der gesamten Ausgaben. 105 % der Zuflüsse 138 % der Zuflüsse 102 % der Zuflüsse 2,66 5.000.000.000 € Der Bund€ erstattet Sozialversicherungsbeiträge für Menschen mit Behinderung in 4.000.000.000 anerkannten Werkstätten und trägt damit zu 9 % zur Finanzierung der Eingliederungshilfe 2,66 4.000.000.000 € 2,55 1,93 3.000.000.000 € 3,39 bei, die Sozial versicherungen zu etwa 2 %. 2,55Ausgleichsabgabe und sonstige, nicht- Selbstzahler, 1,93 öffent 3.000.000.000 €die als privat 3,39 zu betrachtende 2.000.000.000 € liche Finanzierungsquellen machen 7 % der Gesamtausgaben aus. Das bedeutet, die 2,01 2.000.000.000 € 1,53 öffentliche 1.000.000.000 € Hand finanziert insgesamt 3.394 Mio. €. 1.000.000.000 € 0 0 öffentliche Zuflüsse öffentliche Zuflüsse 1,00 1,00 Nachfragewirkung Nachfragewirkung 2,01 1,53 Einkommenswirkung Einkommenswirkung Fiskalische und parafiskalische Fiskalische und Wirkung parafiskalische Wirkung direkt direktund indirekt induziert induziert und indirekt Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse 30 3 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse Mit den Ausgaben der Eingliederungshilfe werden Sozialunternehmen für ihre L eistungen vergütet. Mit dem Betrieb eines Sozialunternehmens sind verschiedene Steuer- und Beitragszahlungen an die öffentliche Hand verbunden. Aufgrund der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) der meisten Sozialunternehmen entfallen die üblichen Unternehmenssteuern wie Körperschafts- und Gewerbesteuer weitgehend. Die Sozialunternehmen sind in den meisten Arbeitsfeldern nicht umsatzsteuerpflichtig und nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Sie werden daher mit der Umsatzsteuer end belastet, die einen Rückfluss darstellt. Die Sozialunternehmen erbringen soziale Dienstleistungen, die von einem sehr hohen Personaleinsatz geprägt sind. In den meisten Fällen beträgt der Personalkostenanteil über 70 % der Gesamtkosten. Durch die Beschäftigung von M itarbeitern entstehen daher Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer. Das Sozialunternehmen ermöglicht Beschäftigung und damit die Zahlung von Steuern und Beiträgen, sowohl von beschäftigten Leistungsnehmern (WfbM) als auch vom Personal in Betreuung und Verwaltung (alle Arbeitsfelder). Weitere berücksichtigte Steuerarten sind die Kfz- und Versicherungssteuer. Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung zahlen in der Regel einen Teil ihres Lohnes als Heimkostenbeitrag. Dies ist zwar ein monetärer Effekt der Arbeit in der Werkstatt, allerdings sind diese Zahlungen (59.636.842 €) bereits als Kostenbeiträge im stationären Wohnen berücksichtigt. Die Rückflüsse wurden für die Leistungsbereiche getrennt gemäß den jeweils zugrundeliegenden Betriebsmodellen (vgl. Abschnitt 1.5) berechnet. In Abschnitt 1.6 findet sich ein Berechnungsbeispiel zur Ermittlung der Rückflüsse. Insgesamt ergeben sich folgende Rückflüsse: Rückflüsse gesamt Höhe In % 226.646.039 € 15 % 12.465.532 € 1 % Umsatzsteuer 175.814.839 € 11 % Sozialversicherungsbeiträge Personal 750.235.721 € 49 % Sozialversicherungsbeiträge Leistungsnehmer (WfbM) 361.948.245 € 24 % 7.095.249 € 0 % 1.534.205.625 € 100 % Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Tabelle 4: Aufschlüsselung der verschiedenen Rückflussarten Sonstige Steuern Summe Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse Die gesamten Rückflüsse setzen sich aus den Rückflüssen der einzelnen Leistungs bereiche zusammen: gesamt Werkstätten für behinderte Menschen Stationäres Wohnen Ambulant betreutes Wohnen Verwaltung Landschaftsverbände 226.646.039 € 47.911.261 € 125.174.603 € 47.128.002 € 6.432.174 € 12.465.532 € 2.635.119 € 6.884.603 € 2.592.040 € 353.770 € Umsatzsteuer 175.814.839 € 81.711.587 € 80.951.928 € 10.638.922 € 2.512.402 € SV-Beiträge Personal 750.235.721 € 171.660.291 € 413.464.204 € 145.300.287 € 19.810.939 € SV-Beiträge Leistungsnehmer (WfbM) 361.948.245 € 361.948.245 € Sonstige Steuern 7.095.249 € 1.748.856 € 1.473.522 € 3.872.870 € 1.534.205.625 € 667.615.359 € 627.948.861 € 209.532.120 € In € Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Summe 29.109.284 € Tabelle 5: Rückflüsse nach Art und Leistungsbereich, absolute Werte Die nachfolgende Tabelle zeigt noch einmal die prozentuale Verteilung der einzelnen Rückflusspositionen. gesamt Werkstätten für behinderte Menschen Stationäres Wohnen Ambulant betreutes Wohnen Verwaltung Landschaftsverbände 15 % 7 % 20 % 22 % 22 % 1 % 0 % 1 % 1 % 1 % Umsatzsteuer 11 % 12 % 13 % 5 % 9 % SV-Beiträge Personal 49 % 26 % 66 % 69 % 68 % SV-Beiträge Leistungsnehmer (WfbM) 24 % 54 % 0 % 0 % 0 % Sonstige Steuern 0 % 0 % 0 % 2 % 0 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % In % Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Summe Tabelle 6: Rückflüsse nach Art und Leistungsbereich, anteilig 31 32 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Hand Sonstige Steuern 1.800.000.000 € Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 1.600.000.000 € Summe: 3,39 Mrd. Sons Solidaritätsbeitrag Umsatzsteuer Lohnsteuer Sozialversicherungsbeiträge der behinderten Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge 5.000.000.000 € 1.400.000.000 € Summe: 3,55 Mrd. 105 % der Zuflüsse Summe: 4,67 Mrd. 138 % der Zuflüsse 3,39 2,55 1,93 2.000.000.000 € 1.000.000.000 € 2,01 Die Rückflüsse geschehen daher zu 73 % in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, 1,53 1.000.000.000 € wobei 49 % auf die Sozialversicherung des Personals und 24 % auf Leistungsnehmer in 1,00 800.000.000 € der WfbM fallen. Die erzielte 0 Lohnsteuer mit dem Solidaritätszuschlag haben einen Anteil von 16 % und die Umsatzsteueröffentliche 11 %. Die sonstigen Steuern betragen 0,46 %. NachfrageEinkommensFiskalische und 600.000.000 € Zuflüsse wirkung Solid Ums Lohn 2,66 4.000.000.000 € 1.200.000.000 € 3.000.000.000 € Summe: 3,46 Mrd. 102 % der Zuflüsse wirkung Werden die Rückflüsse den Empfängern zugeordnet, so ergibt sich folgendes Bild: Sozi beitr behi Sozi beitr parafiskalische Wirkung 400.000.000 € Rückflüsse an 200.000.000 € Kommunen Länder g s- 0€ gesamt Bund Sozialversicherungen Tabelle 7: Rückflüsse nach Empfänger Werkstätten für behinderte Menschen Summe Höhe In % 37.665.579 € 2 % 171.835.823 € 11 % Stationäres Ambulantes 212.520.257 € Wohnen betreutes Wohnen 1.112.183.966 € Verwaltung 14 % Landschaftsverbände 72 % 1.534.205.625 € 100 % Mittelströme in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 nach Quelle und Ziel Sozialversicherungen 3.500.000.000 € Sozi Bund Länder Bund 3.000.000.000 € Länd Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Kommunen 2.500.000.000 € Summe: 3,39 Mrd. Summe: 3,55 Mrd. 105 % der Zuflüsse Summe: 6,33 Mrd. 186 % der Zuflüsse Kom Summe: 4,48 Mrd. 132 % der Zuflüsse 7.000.000.000 € 2.000.000.000 € 6.000.000.000 € 1,66 1.500.000.000 €5.000.000.000 € 2,66 4.000.000.000 € 1.000.000.000 € 3.000.000.000 € 3,39 2,55 2.000.000.000 € 500.000.000 € Abbildung 5: Mittelströme in der Eingliederungshilfe Nordrhein-Westfalen 2011 (Hauptleistungsbereiche) nach Quelle und Ziel 1,02 1,93 2,01 1,53 1.000.000.000 € 1,00 0€ 0€ öffentliche Zuflüsse Zuflüsse Hand) (nur öffentliche Nachfragewirkung EinkommensRückflüsse wirkung Fiskalische und parafiskalische Wirkung Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe in Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten 33 3.000.000.000 € 3.000.000.000Refinanzierung: € Refinanzierung: 2% 2% 2.500.000.000 € 2.500.000.000 € 2.000.000.000 € 2.000.000.000 € Refinanzierung: Refinanzierung: 1280 % 1280 % 1.500.000.000 € 1.500.000.000 € 1.000.000.000 € 1.000.000.000 € 500.000.000 € 500.000.000 € Refinanzierung: Refinanzierung: 28 % 28 % Refinanzierung: Refinanzierung: 69 % 69 % 0 €Rückflüsse gehen an die Sozialversicherung; 14 % an Bund, 11 % an die Länder 72 % der 0€ Länder Bund Sozialversicherungen und 2 % an dieKommunen Kommunen. mit weitem Kommunen Hauptempfänger Länder von Rückflüssen Bund sind also Sozialversicherungen Abstand die Sozialversicherungen. Nach Bereichen aufgeteilt, zeigt sich folgendes Bild: In allen Leistungsbereichen ist die Sozialversicherung Hauptempfänger der Rückflüsse. Im Bereich WfbM ist der Rückflussanteil aufgrund der Sozialversicherung der Leistungsnehmer besonders hoch. Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Hand Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Hand 1.800.000.000 € 1.800.000.000 € Sonstige Steuern Sonstige Steuern Solidaritätsbeitrag Solidaritätsbeitrag 1.600.000.000 € 1.600.000.000 € Umsatzsteuer Umsatzsteuer 1.400.000.000 € 1.400.000.000 € Lohnsteuer Lohnsteuer SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge der beiträge der behinderten Mitarbeiter behinderten Mitarbeiter 1.200.000.000 € 1.200.000.000 € 1.000.000.000 € 1.000.000.000 € SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge beiträge 800.000.000 € 800.000.000 € 600.000.000 € 600.000.000 € 400.000.000 € 400.000.000 € 200.000.000 € 200.000.000 € 0€ 0€ gesamt gesamt Werkstätten Stationäres Ambulantes Verwaltung Werkstätten Stationäres Ambulantes Verwaltung für behinderte Wohnen betreutes Landschaftsfür behinderte Wohnen betreutes LandschaftsMenschen Wohnen verbände Menschen Wohnen verbände Abbildung 6: Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche) in Nordrhein-Westfalen 2011 an die ö ffentliche Hand Mittelströme in der Eingliederungshilfe in Mittelströme in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 nach Quelle und Ziel Nordrhein-Westfalen 2011 nach Quelle und Ziel 3.500.000.000 € 3.500.000.000 € 3.000.000.000 € 3.000.000.000 € 2.500.000.000 € 2.500.000.000 € Sozialversicherungen Sozialversicherungen Bund Bund Länder Länder Kommunen Kommunen 34 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 3.1Transfersaldo Mit den Zu- und Rückflüssen lässt sich nun ein Transfersaldo für die öffentliche Hand ermitteln. Den Zuflüssen von öffentlichen Mitteln stehen Rückflüsse an die öffentliche Hand gegenüber. Insgesamt ergibt sich für die Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe 2011 in Nordrhein-Westfalen folgende Transferrechnung: Tabelle 8: Transfersalden der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Gesamt Werkstätten für behinderte Menschen (Arbeitsbereich) Stationäres Wohnen Ambulant betreutes Wohnen Verwaltung Landschafts verbände Zuflüsse 3.394.371.558 € 1.226.797.286 € 1.619.846.562 € 485.490.856 € 62.236.855 € Rückflüsse 1.534.205.625 € 667.615.359 € 627.948.861 € 209.532.120 € 29.109.284 € Saldo 1.860.165.933 € 559.181.926 € 991.897.701 € 275.958.735 € 33.127.571 € SROI 45 % 54 % 39 % 43 % 47 % Demnach stehen öffentlichen Zuflüssen von 3,394 Mrd. € Rückflüsse von 1,534 Mrd. € gegenüber. Dies entspricht einem Rückfluss von 45 % (SROI 1) 21. Dabei stammen die höchsten Rückflussquoten von der Verwaltung der Landschaftsverbände und den Werkstätten. Dies ist für den Bereich der WfbM auf die zusätzliche Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die beschäftigten Leistungsnehmer zurückzuführen. Insgesamt bedeutet dies aber: Die Kosten der Eingliederungshilfe für die öffentliche Hand insgesamt liegt netto nur bei 55 % des Mitteleinsatzes. 45 % der Mittel fließen an die öffentliche Hand durch die Arbeit der Sozialwirtschaft im Bereich der Eingliederungshilfe wieder zurück. Hierbei sind induzierte Wirkungen im Wirtschaftsraum (Nachfrage- und Einkommenswirkungen), vermiedene gesellschaftliche Kosten (etwa vermiedene medizinische Versorgung, vermiedene Arbeitslosigkeit in den versorgenden Familien etc.) sowie die Wirkungen auf Sozialklima und Standortfaktoren noch nicht berücksichtigt. 21 Dies ist ein durchaus üblicher Wert; die Spannbreite für einzelne Einrichtungen liegt zwischen 32 und 58 %. Ein vergleichbar errechneter empirischer Referenzwert aus dem Sozialwirtschaftsbericht Thüringen liegt bei 39 % (vgl. Ehrlich, M., Hänel, A. (2011)); der für Bayern errechnete Wert bei 50 % (vgl. Puch, H.-J., Schellberg, K. (2010), S.28). Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse 35 3.2 Transfersalden unterschiedlicher Finanziers Zu- und Rückflüsse verteilen sich jedoch unterschiedlich auf die öffentlichen Finanzgeber. Eine Differenzierung der Finanzgeber zeigt folgendes Bild: Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe in in Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten 3.000.000.000 € 3.000.000.000Refinanzierung: € Refinanzierung: 2% 2% 2.500.000.000 € 2.500.000.000 € 2.000.000.000 € 2.000.000.000 € Refinanzierung: Refinanzierung: 1280 % 1280 % 1.500.000.000 € 1.500.000.000 € Refinanzierung: Refinanzierung: 28 % 28 % 1.000.000.000 € 1.000.000.000 € 500.000.000 € 500.000.000 € 0€ 0€ Zufluss Rückfluss Kommunen Kommunen Refinanzierung: Refinanzierung: 69 % 69 % Länder Länder Bund Kommunen Länder Bund -2.387.730.677 € -613.249.952 € -306.494.140 € Sozialversicherungen Sozialversicherungen Bund Sozial versicherungen -86.896.788 € Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe in in 1.112.183.966 € 37.665.579 € 212.520.257 € Rückflüsse aus171.835.823 € der Eingliederungshilfe Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche HandHand Nordrhein-Westfalen 2011 an die öffentliche Nettotransfer -2.350.065.098 € 1.800.000.000 € 1.800.000.000 € Rückfluss in % von Zufluss € 1.600.000.000 1.600.000.000 € Selbstzahler, Ausgleichs abgabe, Sonstige -263.656.908 € -441.414.129 € -93.973.884 € 1.025.287.178 € -263.656.908 € 28 % 69 % 1280 % 0 % 2 % Umsatzsteuer Umsatzsteuer Lohnsteuer Lohnsteuer 1.200.000.000 € 1.200.000.000 € Zuflüsse von Summe Rückflüsse an 1.000.000.000 € 1.000.000.000 € Kommunen 70,34 € è 18,07 € è 9,03 € è 2,56 € è Bund 600.000.000 € 600.000.000 € Sozialversicherungen SUMME € 400.000.000 400.000.000 € 200.000.000 € 200.000.000 € 0€ 0€ Sonstige Steuern Sonstige Steuern Tabelle 9: Solidaritätsbeitrag Transfersalden der verschiedenen Solidaritätsbeitrag Finanziers 1.400.000.000 € 1.400.000.000 € Länder 800.000.000 € 800.000.000 € Abbildung 7: Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche) in Nordrhein-Westfalen 2011 nach öffentlichen Haushalten 100,00 € 45,20 € Kommunen Länder Bund Sozialversicherungen 2 % SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge beiträge 28 % 69 % 1280 % 1,11 € 5,06 € SozialversicherungsSozialversicherungsbeiträge der der beiträge behinderten Mitarbeiter behinderten Mitarbeiter 6,26 € 32,77 € Tabelle 10: Transfersalden der verschiedenen öffentlichen Finanziers auf Basis von 100 €, die zur Finanzierung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in NordrheinWestfalen e ingesetzt werden. 36 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Die vorstehende Tabelle liest sich wie folgt: Von 100 €, die die öffentliche Hand zur Finanzierung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe einsetzt (also ohne Selbstzahler etc.), nimmt die öffentliche Hand 45,20 € wieder ein. Von diesen 45,20 € geht der größte Anteil, nämlich 32,77 € an die Sozialversicherungen, die nur den geringsten Teil der Finanzlast der Eingliederungshilfe tragen. Im Endergebnis nehmen die Sozial versicherungen mehr als zwölf Mal so viel (1280 %) ein, wie sie zur Finanzierung der Eingliederungshilfe beitragen. Der zweitgrößte Posten der Rückflüsse geht an den Bund, der rund 9 % der Finanzierungslast trägt. Er erhält durch Steuerzahlungen 69 % der eingesetzten Mittel wieder zurück, also 6,26 € von investierten 9 €. Die Eingliederungshilfe hat für den Bund somit einen sehr hohen Selbstfinanzierungsgrad. Für den Bund übersteigen die Rückflüsse in den Bereichen ambulant betreutes Wohnen, stationäres Wohnen und Verwaltung der Landschaftsverbände die eingesetzten Mittel, sodass Nettorückflüsse entstehen. Nur im Bereich WfbM ist der Bund Nettozahler. Nur Bund Tabelle 11: Transfersalden der verschiedenen Leistungsbereiche, bezogen auf den Bundeshaushalt Zufluss Rückfluss Nettotransfers Werkstätten für behinderte Menschen (Arbeitsbereich) Stationäres Wohnen Ambulant betreutes Wohnen Verwaltung Landschaftsverbände -278.031.945 € -28.462.195 € 0 € 0 € 69.658.237 € 106.051.769 € 32.341.891 € 4.468.360 € -208.373.708 € 77.589.573 € 32.341.891 € 4.468.360 € Die Länder, die rund 18 € von öffentlich eingesetzten 100 € tragen, haben eine Rückfluss quote von 28 %, sie erhalten 5,06 € zurück. Die kommunale Ebene trägt mit rund 70 € von 100 € den größten Anteil der eingesetzten Mittel. Sie erhält allerdings nur 2 % (1,11 €) der eingesetzten Mittel zurück. Die kommunale Ebene trägt also nicht nur den Löwenanteil der Kosten der Eingliederungshilfe, sie hat auch keinerlei fiskalischen Nutzen hiervon. Vielmehr gewinnen andere öffentliche Hände den fiskalischen und parafiskalischen Nutzen der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe stellt gewissermaßen einen Quertransfer an die Sozialversicherungen dar. Kapitel 3 Die monetäre Wirkung der Eingliederungshilfe – Rückflüsse Damit ergibt sich für die Transfersalden der Kommunen und der „Bundesebene“ (Bund und Sozialversicherungen) zusammenfassend Folgendes: • Von 100 € in der Eingliederungshilfe fließen 1 € zurück an die Kommunen, 39 € an die „Bundesebene“. • Für jeden Euro, den die Kommunen einsetzen, erhalten Sie knapp 2 Cent wieder zurück. • Für jeden Euro, den die „Bundesebene“ (Bund und Sozialversicherungen) einsetzt, erhält sie rund 3,40 € wieder zurück. Ohne die nachfolgend beschriebenen ökonomischen Effekte gäbe es also kaum wirtschaftliche Anreize für Kommunen, Investitionen und Innovationen im Bereich der Eingliederungshilfe anzulocken. 37 Kapitel 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung 40 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung 4.1Wirkungszusammenhänge Die Eingliederungshilfe wird von Sozialunternehmen erbracht, die eine unternehmerische Aktivität entfalten: Sie fragen Zulieferleistungen nach, sie beschäftigen Menschen und schaffen dadurch Einkommen, auch bei den Zulieferern. Dort induzieren sie wiederum Steuern und Beiträge. Sie können durch Kooperationen mit anderen Unternehmen Leistungsangebote ermöglichen oder arrondieren und sie wirken als Standortfaktor. Die Effekte auf die wirtschaftliche Entwicklung erfolgen breit gestreut und konzentrieren sich nicht nur auf industrielle Zentren. Sie haben somit eine regional ausgleichende Wirkung. Im Zusammenhang mit dieser Studie konnte die Wirkung von Sozialunternehmen auf Nachfrage, Beschäftigung und induzierte Steuern und Beiträge untersucht werden. Die induzierte Wirkung stellt dabei die Wirkung des Sozialunternehmens auf andere Wirtschaftszweige, Beschäftigung und die öffentlichen Einnahmen dar. Die indirekten fiskalischen Wirkungen bilden ab, welche öffentlichen Ausgaben durch die Stabilisierung des Arbeitsmarktes eingespart werden. 4.2 Direkte und induzierte wirtschaftliche Wirkungen Die Sozialunternehmen im Bereich der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in NRW haben einen Gesamtumsatz von 3,936 Mrd. €. Dieser setzt sich zusammen aus Umsätzen mit Sozialleistungsträgern, sonstigen Umsätzen (Selbstzahlern, private Finanzierung, Ausgleichsabgabe) und den Umsätzen aus Wirtschaftsbetrieb (bei WfbM). Umsätze Umsätze mit Sozialleistungsträgern Tabelle 12: Zusammensetzung des Gesamtumsatzes der Hauptleistungs bereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 3.394.371.558 € Sonstige Umsätze (Selbstzahler, Ausgleichsabgabe, private Finanzierung) 263.656.908 € Umsätze aus Wirtschaftsbetrieb (Werkstätten für behinderte Menschen, Modellierung) 278.018.142 € Summe 3.936.046.609 € Zu den öffentlichen Mitteln von 3,394 Mrd. € werden also weitere 542 Mio. € aktiviert, die ökonomisch wirksam werden. Mit diesen Umsätzen entsteht ein unternehmerischer Betrieb, aus dem folgende direkte Effekte vom Sozialunternehmen ausgehen. Direkte Nachfrageeffekte ergeben sich daraus, dass die Organisationen, die die Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, Güter und Dienstleistungen (meist vor Ort) nachfragen (ermittelte Sachkosten). Da sie in der Regel Endverbraucher sind, bezahlen sie auf die nachgefragten Produkte Mehrwertsteuer, sie fließt zusammen mit allen anderen Steuern (KfZ-Steuer, Umsatzsteuer, Versicherungsteuer etc.) in die direkten fiskalischen Effekte. Die Organisation zahlt ihren Angestellten Löhne (ermittelte Personalkosten), die in Form von Brutto-Löhnen im direkten Einkommenseffekt aufgeführt sind. Die auf diese Einkommen gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fließen ebenfalls in die direkten fiskalischen und parafiskalischen Effekte. Kapitel 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung Direkte Wirkung Höhe in % des Umsatzes 22 Direkter Nachfrageeffekt 1.004.722.801 € 26 % Direkter Einkommenseffekt 2.006.500.810 € 51 % Direkte fiskalische und parafiskalische Effekte 1.534.205.625 € 39 % Tabelle 13: Direkte ökonomische Wirkung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Sozialunternehmen sind sehr personalintensive Unternehmen mit einer sehr hohen eigenen Wertschöpfungsstufe. Dementsprechend entstehen aus dem Umsatz Nachfrageeffekte nach Vorleistungen mit 26 %. Die Einkommenseffekte wirken mit 51 % d es Umsatzes und der zweithöchste Anteil des Umsatzes fließt an die öffentliche Hand mit 39 % 23 durch Steuer- und Beitragszahlungen. Die Zahl der Beschäftigten liegt bei 56.570 24. Induzierte Nachfrageeffekte entstehen zum einen dadurch, dass die von den Mitarbeitern der Organisationen erzielten Löhne zu einem Teil ausgegeben werden. Die Konsumquote lag nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2011 bei 89 % 25. Das heißt 89 % der Löhne gehen in die Nachfrage nach Produkten und werden nicht gespart. Ein Teil dieser privaten Nachfrage und der direkten Nachfrage der Organisationen fließt auf Seiten des Anbieters der Güter und Dienstleistungen wieder in Löhne (Arbeitseinkommensquote 2011: 75 % 26), dies begründet den induzierten Einkommenseffekt. Diese Einkommen unterliegen wiederum der Konsumquote und erzeugen zusätzliche induzierte Nachfrage, diese wiederum induzierte Einkommen etc. Aus induzierter Nachfrage und induzierten Einkommen entstehen induzierte fiskalische und parafiskalische Effekte (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Soli, Sozialver sicherungsbeiträge). Betrachtet man die Auswirkungen bei vorgelagerten Wirtschaftsbereichen sowie die Effekte durch das Einkommen des eigenen Personals, ergibt sich folgendes Bild: Induzierte Wirkung Höhe Induzierter Nachfrageeffekt 2.550.084.545 € Induzierter Einkommenseffekt 2.664.359.011 € Induzierte fiskalische und parafiskalische Effekte 1.850.551.743 € Die Summe übersteigt 100%, da Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungen, Lohnsteuern und Solidaritätsbeiträge sowohl im (Brutto-) Einkommenseffekt als auch in den fiskalischen und parafiskalischen Effekten enthalten sind. 23 Der Prozentwert liegt hier mit 39% niedriger als in der Betrachtung der Transfersalden im vorherigen Kapitel (45 %). Dort liegt der Fokus auf dem Anteil der öffentlichen Mittel, der an die öffentliche Hand zurückfließt, hier wird der Gesamtumsatz betrachtet, der sich auch aus nichtöffentlichen Quellen speist. 24 Errechnet aus den Vollzeitäquivalenten, die sich nach geltenden Stellenschlüsseln der verschiedenen Berufsgruppen in den Angeboten der Eingliederungshilfe bemessen. Einberechnet sind angebotsspezifische Teilzeitquoten gemäß der Einrichtungsstatistik der Diakonie 2010. 25 Vgl. Sparquote: Statistisches Bundesamt (2012), S.323. 26 Vgl. ebd. 22 Tabelle 14: Induzierte Wirkung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 41 42 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Finanzierungsstruktur der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Insgesamt zeigt sich daraus die Gesamtwirkung von: (Werkstätten für behinderte Menschen, Wohnen, Verwaltung) Kommunen Länder Tabelle 15: Ökonomische Gesamtwirkung derBund Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Selbstzahler, Nordrhein-Westfalen 2011 Ausgleichsabgabe, Sonstige Sozialversicherung Gesamtwirkung (direkt und induziert) Nachfrageeffekt Fiskalische und parafiskalische Effekte in % der eingesetzten öffentlichen Leistungen 3.554.807.347 € 105 % 4.670.859.820 € 138 % 3.384.757.368 € 100 % Jedem Euro öffentlicher 17 %Transfers von Sozialleistungsträgern (3,39 Mrd. €) stehen also Nachfrage- und Einkommenseffekte in jeweils der gleichen Höhe und mehr (105 % bzw. 138 %) gegenüber. 65 % Komm Lände Bund Selbs Ausgl Sonst Sozial Den öffentlichen Transfers der Sozialleistungsträger von 3,39 Mrd. € stehen Rückflüsse durch Steuer- und Beitragszahlungen in der Wirtschaft von 3,39 Mrd. € gegenüber; die öffentlichen Transfers werden also zu 100 % wieder hereingeholt. Die Zahl der Beschäftigten, die direkt und induziert von der Eingliederungshilfe in NRW abhängen, beträgt 128.707 27. Wäre der landesdurchschnittliche Anteil dieser Beschäftigten auf längere Sicht arbeitslos, entstünden der öffentlichen Hand Kosten in Höhe von 76.907.733 €. Diese eingesparten Kosten sind in den untenstehenden Grafiken mit den induzierten Effekten zu indirekten Effekten zusammengefasst. Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Sonstige Steuern rd. Solidaritätsbeitrag sse d e 8% Einkommenseffekt Höhe 2% 7% Umsatzsteuer direkt Lohnsteuer induziert und indirekt Sozialversicherungsbeiträge der behinderten Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge Summe: 3,39 Mrd. 5.000.000.000 € Summe: 3,55 Mrd. 105 % der Zuflüsse Summe: 3,46 Mrd. 102 % der Zuflüsse direkt 2,66 4.000.000.000 € 3.000.000.000 € Summe: 4,67 Mrd. 138 % der Zuflüsse induzi 3,39 2,55 1,93 2.000.000.000 € 2,01 1,53 1.000.000.000 € 1,00 0 öffentliche Zuflüsse Abbildung 8: Übersicht über die ökonomischen Effekte (direkt, induziert und indirekt) der Hauptleistungs bereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 27 Nachfragewirkung Einkommenswirkung Fiskalische und parafiskalische Wirkung Dieser Wert setzt sich zusammen aus 56.570,3 direkt in den Organisationen der Eingliederungshilfe beschäftigten Mitarbeitern und 72.136,4 ermittelten Beschäftigten der induzierten Wirkung. Im ersten Fall wurde die Zahl der Beschäftigten aus den Organisationsmodellen und Statistiken gewonnen. Für die induzierte Beschäftigungswirkung wurde die induzierte Einkommenswirkung mit dem landesspezifischen Durchschnittslohn in Beziehung gesetzt. Kapitel 4 Die Wirkung der Eingliederungshilfe auf die wirtschaftliche Entwicklung 4.3 Vermiedene Kosten durch ermöglichte Beschäftigung In einem weiteren Analyseschritt werden nun die vermiedenen gesellschaftlichen K osten durch Eingliederungshilfe untersucht. Die Ausgangsfrage lautet: Wie hoch wären die gesellschaftlichen Kosten, wenn es keine Eingliederungshilfe gäbe? Auch hier steht nicht im Mittelpunkt die Wirkung auf die Versorgung und Lebensqualität des Menschen mit Behinderung, sondern der Nebeneffekt, die finanzielle Wirkung. Dieser Untersuchungsteil kann derzeit nur eine Richtung andeuten, nicht jedoch die Wirkung abschließend beurteilen. Zu viele Wirkungsketten müssen hierbei außer Acht gelassen werden. Die zentrale Wirkungskette durch die Eingliederungshilfe ist die Entlastung des (familiären) Unterstützungssystems. Ohne Betreuungsangebote (stationäres Wohnen oder ambulant betreutes Wohnen) und ohne Arbeitsangebote (WfbM) müssten die Menschen mit Behinderung zu Hause betreut werden. Es müssten Bezugspersonen (in der Regel Familienangehörige) die Betreuung übernehmen und es würde hierdurch deren Erwerbstätigkeit verhindert. Ausgangspunkt bilden folgende Fallzahlen 28: 2. Lebensbereich mit Werkstatt für behinderte Menschen ohne Werkstatt für behinderte Menschen Ambulant betreutes Wohnen 11.167 29.820 Stationäres Wohnen 23.367 22.251 Wohnen in Familie / privat 30.081 n.b. Summe 64.551 1. Lebensbereich Diese Fallzahlen sind um die Fälle zu bereinigen, deren Bezugspersonen auch ohne Betreuungsarbeit nicht erwerbstätig wären (Erwerbstätigenquote unter den 40- bis 44-Jährigen liegt laut Mikrozensus bei 88,3 %) und jene Fälle, deren Bezugspersonen im Rentenalter sind und noch rüstig genug, um eine Betreuung tagsüber zu gewährleisten (Menschen mit Behinderung zwischen 40 und 50 Jahren). Je nach Umfang der externen Betreuung, die wegfallen würde, wurden ermöglichte Beschäftigungen mit Vollzeitäquivalenten zwischen 0,33 und 1 angenommen. Insgesamt ergibt sich dann eine Anzahl an Vollzeitstellen von 55.245. Die Menschen mit Behinderung würden zu Hause von ihren Familien betreut. Es würden dann Leistungen der Pflegeversicherung greifen und es würden Bezugspersonen von der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen. Hierdurch wird Einkommen sowie Steuer- und Beitragszahlungen verhindert. Nicht berücksichtigt werden eventuelle Zahlungen aus Grundsicherung. Für die Pflegeperson zu Hause würde die Pflegeversicherung die gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Insgesamt ergäben sich für jede verhinderte Vollzeitstelle gesellschaftliche Nettokosten in Form von Mindereinnahmen für die öffentliche Hand von ca. 18.400 € im alternativen Versorgungssetting. Bezogen auf die Fallzahl ergäben sich somit fiskalische und para fiskalische Mindereinnahmen von 1,015 Mrd. € jährlich. 28 BAGüS (Hrsg.) (2012), eigene Berechnungen. Tabelle 16:Anzahl der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 nach 1. und 2. Lebensbereich 43 44 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Sonstige Steuern rd. Solidaritätsbeitrag üsse Umsatzsteuer direkt Lohnsteuer induziert und indirekt Sozialversicherungsbeiträge der behinderten Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge Summe: 3,39 Mrd. 5.000.000.000 € Summe: 4,67 Mrd. 138 % der Zuflüsse Summe: 3,46 Mrd. 102 % der Zuflüsse direkt 2,66 4.000.000.000 € induzi 3.000.000.000 € 2,55 3,39 1,93 Das Einkommen der Bezugspersonen würde sinken (ohne Berücksichtigung des möglichen Wegfalls 2.000.000.000 € von Grundsicherung), woraus sich eine (Brutto-)Einkommenswirkung von 2,01 ca. 1.658 Mio. € jährlich ergibt. 1,53 1.000.000.000 € 1,00 Die Einkommenserzielung der Menschen mit Behinderung wurde bereits in der vorher0 gehenden Analysestufe berücksichtigt. Weitere Wirkungsketten bleiben vorerst außer öffentliche NachfrageEinkommensFiskalische und Betracht. Zuflüsse wirkung wirkung parafiskalische d e Wirkung Unter Berücksichtigung dieser Effekte lässt sich die Gesamtwirkung der Eingliederungshilfe dann beziffern auf: Tabelle 17: Die verschiedenen Ebenen der ökonomischen Effekte aus der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche) in Nordrhein-Westfalen 2011 Sozialversicherungen Bund Nachfrage- wirkung Einkommens wirkung Fiskalische und parafiskalische Wirkung Beschäftigungseffekt Direkt (aus den Organisationen) 1.004.722.801 € 2.006.500.810 € 1.534.205.625 € 56.570 Induziert und indirekt 2.550.084.545 € 2.664.359.011 € 1.927.459.475 € 72.136 1.657.960.620 € 1.015.251.089 € 55.245 Durch ermöglichte Beschäftigung im Unterstützungssystem Anders formuliert: Unter Berücksichtigung der vermiedenen Kosten (genauer: des hier untersuchten Teils der vermiedenen Kosten) refinanziert sich die Eingliederungshilfe für die öffentliche Hand zu 132 %. Diese Wirkung entsteht zusätzlich zur gewonnen Versorgungs- und Lebensqualität für die Menschen mit Behinderung. Länder Ökonomische Effekte der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 Kommunen rd. sse d e Summe: 3,55 Mrd. 105 % der Zuflüsse Summe: 3,39 Mrd. direkt 7.000.000.000 € induziert und indirekt 6.000.000.000 € durch ermöglichte Beschäftigung im Unterstützungssystem Summe: 3,55 Mrd. 105 % der Zuflüsse Summe: 6,33 Mrd. 186 % der Zuflüsse Summe: 4,48 Mrd. 132 % der Zuflüsse direkt 1,66 induzi 5.000.000.000 € 2,66 4.000.000.000 € 3.000.000.000 € 3,39 2,55 1,02 1,93 2.000.000.000 € 2,01 1,53 1.000.000.000 € Abbildung 9: Übersicht über die ökonomischen Effekte (direkt, induziert und indirekt) der Hauptleistungs bereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 ergänzt durch die Wirkung aus ermöglichter Beschäftigung 1,00 0€ öffentliche Zuflüsse Nachfragewirkung Einkommenswirkung Fiskalische und parafiskalische Wirkung durch ermög Besch im Un system 45 Schlussfolgerungen Die Finanzierungslast der Eingliederungshilfe liegt bei der kommunalen Ebene, auch unter Berücksichtigung der Finanzierung der Landschaftsverbände. Dies gilt, obwohl die Ausgestaltung der Eingliederungshilfe durch Bundes- und Landesregelungen festgelegt wird und der kommunalen Ebene nur sehr begrenzte Spielräume lässt. Im Hinblick auf die Logik der Finanzierung und das Konnexitätsprinzip ist dies zu hinterfragen. Unter Berücksichtigung der Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe an die öffentliche Hand profitiert die kommunale Ebene nur zu ca. 2 % von ihren eigenen Ausgaben, während andere öffentliche Hände deutlich höhere Rückflussquoten (SROI 1) erzielen können: Die Länder erhalten 28 % zurück, der Bund 69 % und die Sozialversicherungen 1280 %. Die Eingliederungshilfe stellt letztendlich einen Mitteltransfer von der Kommune an Sozialversicherungen und Bund dar. Die Rentenversicherungsansprüche von Menschen mit Behinderung in WfbMs entlasten mit dem Eintritt in den Rentenbezug die Grundsicherung. Allerdings übernimmt der Bund bereits jetzt anteilig und ab 2014 vollständig die Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Entlastung liegt hier also nicht bei den Kommunen, sondern beim Bund. Die Wirkung von Sozialunternehmen für die wirtschaftliche Entwicklung liegt rein durch Einkommens- und Nachfrageeffekte bei rund 8,23 Mrd. € jährlich. Dies ist mehr als das Doppelte der eingesetzten öffentlichen Mittel. Durch die so induzierten Steuer- und Beitragszahlungen werden die eingesetzten öffentlichen Mittel zu 100 % wieder hereingeholt. Werden zusätzlich die vermiedenen Kosten durch alternative Unterstützungssysteme berücksichtigt und ebenfalls als „Return on Investment“ interpretiert, entstehen Rückflüsse an die öffentliche Hand von 132 % der eingesetzten öffentlichen Mittel. Die soziale Leistung Eingliederungshilfe refinanziert sich also. Hierbei wurde konservativ gerechnet und nur ein Teil der vermiedenen Kosten einbezogen: Die entgangenen Einnahmen aus Steuern, Soli und Sozialversicherungsbeiträgen, die fehlen, weil Familienangehörige in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt würden, wenn professionelle Unterstützungs leistungen fehlten. Der primäre Grund der sozialen Leistung, die Teilhabemöglichkeit für Menschen mit Behinderung, ist mit den hier dargestellten fiskalischen, parafiskalischen und wirtschaft lichen Wirkungen noch nicht abgebildet. Soziale Leistungen kosten die Gesellschaft finanzielle Mittel – wie jedes Gut muss auch die soziale Leistung gekauft und bezahlt werden. Die aufgewendeten Kosten für die soziale Leistung sind aber nicht verloren, sie verbessern die Auftragslage bei Zulieferunternehmen, schaffen Beschäftigung und Einkommen. Hiervon profitieren die öffentlichen Kassen mit höheren Steuer- und Beitrags einnahmen, die Wirtschaft mit höherer Nachfrage und die Gesellschaft mit höherem Erwerbseinkommen und höherer Beschäftigung. Die Eingliederungshilfe ist also in doppelter Hinsicht eine soziale Leistung: Sie ist sozial, weil sie dem Menschen mit Behinderung zu Gute kommt. Sie ist aber auch sozial, weil sie der Gesellschaft nützt – nicht nur in ideeller, sondern auch in finanzieller Sicht. Anhang 48 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Anhang Annahmen über die Rückflüsse Es wurden für die Sozialversicherung die Rechengrößen zur Sozialversicherung 2011 herangezogen. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse wurden nicht angenommen. Es wurden keine Überschreitungen der Versicherungspflichtgrenzen oder Beitragsbemessungsgrenzen angenommen. Für die gesetzliche Unfallversicherung wurde ein Beitragssatz von 1,5 % über alle Berufsgruppen angenommen. Damit entsteht eine gewisse Ungenauigkeit, da gewerbliche Mitarbeiter (insbesondere in den WfbMs) oder Mitarbeiter in der Pflege üblicherweise höhere Beiträge zahlen als Personal im Verwaltungs- oder Betreuungsbereich. Es wurde angenommen, dass keine Beitragspflicht zur U1 herrscht. Es wurde eine Beitragspflicht zur U3 angenommen (also keine öffentlichen Unternehmen). Im Hinblick auf die Krankenversicherung wurden keine privaten Versicherungen oder Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung angenommen. Bei der Pflege versicherung wurden keine Zuschläge für Kinderlose angenommen. Es wurden keine Rückflüsse aus Körperschaftssteuer angenommen (Steuerbefreiung). Die Einkommenssteuer des Personals wurde anhand der Steuerformel 2011 für einen Durchschnittsmitarbeiter (verheiratet, keine Kinder) berechnet. Es wurde bis auf einzelne Bereiche der WfbM keine Vorsteuerabzugsberechtigung angenommen. Die endbelastete Umsatzsteuer wurde soweit möglich nach vollem und ermäßigtem Steuersatz getrennt, ansonsten mit einem Durchschnittssteuersatz berechnet. WfbM rechnen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % ab. Diese stellen zunächst eine indirekte Subventionierung von WfbM dar. Da jedoch erfahrungsgemäß 90 % der gewerblichen Umsätze von WfbM als Zulieferer von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen gemacht wird, wird dieser verminderte Satz in späteren Stufen wieder aufgeholt. Er wird daher nicht berücksichtigt. Es wurde keine Gewerbesteuer (Steuerbefreiung) angesetzt. Auf den Ansatz von Grundsteuer musste verzichtet werden, da hierzu eine Einzelbeurteilung der Besteuerungsgrundlage und -höhe erforderlich gewesen wäre und dies die Modellberechnung überfordert hätte. Grundsteuer: Wurde nicht berücksichtigt, da keine pauschale Berechnung möglich war. Es wäre nach der Nutzung des Grundstücks sowie den örtlichen Hebesätzen zu differenzieren gewesen. KfZ-Steuer: Wurde mit einem pauschalen Wert von 150 € je Fahrzeug angesetzt. Versicherungssteuer: Wurde einheitlich mit 19 % auf die Versicherungssumme angesetzt. Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer: Wurden nicht berücksichtigt, da die betrachteten Unternehmen in der Regel von der Gewerbesteuer aufgrund der Gemeinnützigkeit befreit sind. Anhang Über die Autoren Prof. Dr. Klaus Schellberg ist seit 1994 als Hochschullehrer tätig (Kath. Fachhochschule Norddeutschland, Hochschule München) und hat seit 2008 die Professur für „Betriebswirtschaft für Sozialunternehmen“ an der Evangelischen Hochschule Nürnberg inne. Er ist Mitgesellschafter der xit GmbH forschen. planen. beraten. Das seit fast 30 Jahren deutschlandweit agierende Beratungs- und Forschungsunternehmen ist auf die Sozialwirtschaft spezialisiert. Die Entwicklung des verwendeten und mittlerweile weit verbreiteten SROI- Ansatzes stand von Beginn an unter seiner wissenschaftlichen Leitung (gemeinsam mit Prof. Dr. Bernd Halfar, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt). Er ist Autor bzw. Mitautor zweier Länderstudien zur Bedeutung der Sozialwirtschaft (Bayern, Thüringen) und hat in den letzten Jahren zahlreiche SROI-Projekte in den unterschiedlichsten Arbeitsfeldern der Sozialwirtschaft begleitet. Evangelische Hochschule Nürnberg Bärenschanzstraße 4 90429 Nürnberg Tel.: 0911 / 27 253 762 klaus.schellberg@evhn.de Dr. Britta Wagner ist Soziologin (Promotion) und Diplom-Pädagogin. Sie lehrte an der Universität Bamberg Methoden der empirischen Sozialforschung und ist seit 2006 Beraterin bei xit forschen. planen. beraten. Frau Wagner ist Teil des Entwicklungsteams SROI und hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Klaus Schellberg SROI-Projekte in mehr als 30 sozialen Organisationen der Sozialwirtschaft, schwerpunktmäßig in der Eingliederungshilfe, durchgeführt. xit GmbH Frauentorgraben 73 90443 Nürnberg Tel.: 0911 / 20 227 - 0 www.xit-online.de wagner@xit-online.de 49 50 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Literatur ASMK (2012): Grundlagenpapier zu den Überlegungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ der ASMK. 23. August 2012. Online verfügbar unter: http://www.lwl.org/spur-download/bag/52_12an1.pdf. Letzter Abruf: 14.04.2013. BAGüS (Hrsg.) (2012): Kennzahlenvergleich der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 2011. Online verfügbar unter: http://www.lwl.org/spur-download/bag/kennzahlenvergleich2011.pdf. Letzter Abruf: 14.04.2013. Bundesratsdrucksache 282/12. Beschluss des Bundesrates. Entschließung des Bundesrates „Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes“. Online verfügbar unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0282-12B.pdf. Letzter Abruf am 21.08.2013. Bundesregierung (Hrsg.) (14. Dezember 2012): Grundsicherung im Alter. Bund entlastet Kommunen. Online-Artikel. Verfügbar unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/ Artikel/2012/08/2012-08-01-mehr-geld-fuer-die-kommunen.html. Letzter Abruf am 21.08.2013. Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. (Hrsg.) (2011): Einrichtungsstatistik zum 1. Januar 2010. In: Diakonie Texte. Statistische Informationen. 10/2011. Online verfügbar unter: http://www.diakonie.de/media/Texte_10_2011-Einrichtungs statistik.pdf. Letzter Abruf am 13.11.2013. Ehrlich, M., Hänel, A. unter Mitarbeit von Schellberg, K., Rabe, P. (2011): Sozialwirtschaftsbericht Thüringen. Kurzfassung. Online verfügbar unter: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tmsfg/stabsstelle/ schlussversion_swb.pdf. 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Wagner, B., Halfar, B. (2011): Soziales wirkt. Teil 1: Der Social Return on Investment bewährt sich in der Praxis. In: Bank für Sozialwirtschaft (Hrsg.): BFS-Info 10/11. Online verfügbar unter: http://www.sozialbank.de/bfs_publikationen/#c631. Letzter Abruf am 21.08.2013. 51 52 Mittelströme der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen Tabellen- und Abbildungsverzeichnis Tabelle 1: Primäre Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 (*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Tabelle 2: Sekundäre Kostenträgerschaft der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche (*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Tabelle 3: Tertiäre Kostenträgerschaft Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011, Hauptleistungsbereiche (*Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Tabelle 4: Aufschlüsselung der verschiedenen Rückflussarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Tabelle 5: Rückflüsse nach Art und L eistungsbereich, absolute Werte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Tabelle 6: Rückflüsse nach Art und L eistungsbereich, anteilig. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Tabelle 7: Rückflüsse nach Empfänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Tabelle 8: Transfersalden der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Tabelle 9: Transfersalden der verschiedenen Finanziers. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Tabelle 10: Transfersalden der verschiedenen öffentlichen Finanziers auf Basis von 100 €, die zur Finanzierung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden. . . . . . . . . . . . . . . 35 Tabelle 11: Transfersalden der verschiedenen Leistungsbereiche, bezogen auf den Bundeshaushalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Tabelle 12: Zusammensetzung des Gesamtumsatzes der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Tabelle 13: Direkte ökonomische Wirkung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Tabelle 14: Induzierte Wirkung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Tabelle 15: Ökonomische Gesamtwirkung der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Tabelle 16: Anzahl der Leistungsberechtigten in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 nach 1. und 2. Lebensbereich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Tabelle 17: Die verschiedenen Ebenen der ökonomischen Effekte aus der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche) in Nordrhein-Westfalen 2011. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Anhang 53 Abbildung 1: Schematische Darstellung der Transfer- und Leistungsströme (SROI 1, 2, 5) im Leistungsdreieck. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abbildung 2: Schematische Darstellung der Analyse von Opportunitätskosten und -erträgen (SROI 3). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abbildung 3: Schematische Darstellung der ökonomischen W irkungen (SROI 4). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abbildung 4: Finanzierungsstruktur der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 (Abweichung zu 100 % durch kaufmännisches Runden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Abbildung 5: Mittelströme in der E ingliederungshilfe Nordrhein-Westfalen 2011 (Hauptleistungsbereiche) nach Quelle und Ziel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Abbildung 6: Rückflüsse aus der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche) in Nordrhein-Westfalen 2011 an die ö ffentliche Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Abbildung 7: Zuflüsse und Rückflüsse der Eingliederungshilfe (Hauptleistungsbereiche) in Nordrhein-Westfalen 2011 nach ö ffentlichen Haushalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Abbildung 8: Übersicht über die ökonomischen Effekte (direkt und indirekt) der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Abbildung 9: Übersicht über die ökonomischen Effekte (direkt und indirekt) der Hauptleistungsbereiche der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen 2011 ergänzt durch die Wirkung aus ermöglichter Beschäftigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
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