Europäische Währungsunion (15.04.2015)

Prof. em. Dr. rer. pol. Norbert Konegen
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konegen@uni-muenster.de
SS 2015
Im Rahmen des Projekts “Europäische Bankenunion”
(Teilbereich Bankenaufsicht) hat die Europäische
Zentralbank (EZB) einen erheblichen
Kompetenzzuwachs erfahren. Zwingen die damit
verbundenen Folgen die EZB zu einem Spagat
zwischen Geld- und Finanzpolitik?
Lerneinheiten
I.
Wichtige Etappen der Europäischen Währungsunion – naive
Konstrukteure?
II. Die Europäische Zentralbank (EZB) – ein System mit
Fehlsteuerungen?
III. Die EZB und ihre nicht konventionellen geldpolitischen
Instrumente – eine Flucht in die Finanzpolitik?
IV. Target II – eine nationale Gelddruckmaschine?
V. Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und
Europäischer Finanzstabilitätsmechanismus (ESM) – Quellen für
Haftungspotentiale?
VI. Die EZB und die Bankenunion – Kompetenzzuwachs mit Folgen?
VII.Bundesverfassungsgericht und EUV – Urteile mit Konsequenzen?
VIII.Europäischer Gerichtshof und EUV – wohin geht die Reise?
Quelle:
© konegen, ifpol uni münster
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I. Agenda:
Wichtige Etappen der Europäischen Währungsunion –
naive Konstrukteure?
1. Ausgewählte Etappen
a) Die Theorie optimaler Währungsräume als Leitbild für einen
europäischen Währungsraum?
b) Der Stufenplan der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
c) Voraussetzungen für einen optimalen Währungsraum bezogen auf
die EU
d) Wichtige Rechtsgrundlagen der EU
e) Eine Chronologie der Eurozone
2. Naive Konstrukteure? – WWU und der optimale Währungsraum
a) Beispiele für Vertragsabweichungen/unklare Regelungen
b) Der aktuelle Befund: Die ökonomischen Basisdaten im Euroraum
divergieren: BIP, Staatsschulden, Arbeitsmarkt
Quelle:
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1. a) Die Theorie optimaler Währungsräume als Leitbild für einen
europäischen Währungsraum?
Gegenstand der Theorie optimaler Währungsräume (optimum currency
area theory, OCA) ist die Abwägung der Vor- und Nachteile bei
Wechselkursflexibilität hinsichtlich konkreter Besonderheiten in
Ländern von Währungsräumen.
R. Mundell 1961: Ein Währungsraum sei dann optimal, wenn
makroökonomische Schocks durch ausreichende Faktormobilität
(qualifikatorische, sektorale, räumliche Beweglichkeit von Arbeitnehmer
und Kapital) ausgeglichen werden.
McKinnon 1963: Ausgleich makroökonomischer Schocks durch
Offenheitsgrad der Handelsströme ihrer Mitglieder.
P. Kenen: Branchenschocks weniger bedeutend bei Ländern mit stark
diversifizieren Außenhandels- und Produktionsstrukturen.
R.Vaubel: Stabile Wechselkurse + ähnliche Präferenzstrukturen als
Schockabsorber im OCA.
De Grauwe: Konvergenz nationaler Wirtschaftspolitiken u.a.
Quelle: Gabler, 15.A.:
2321
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1.b) Der Stufenplan der Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU).
Stufe I (1.7. 1990 – 31.12. 1993)
Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten
Engere wirtschaftliche Abstimmungen der Regierungen
Verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken
Stufe II (1.1.1994 – 31.12.1998)
Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken
(Maastricht-Kriterien von 1993: Art. 126, Protokoll 12 AEUV; Art. 140,
Protokoll 13 AEUV).
Stufe III (Ab 1.1.1999)
Europäischer Rat (Kommissionsbericht) stellt fest, welche
Mitgliedstaaten die EU-Konvergenzkriterien erfüllen.
Unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse + Abschirmung der
Wechselkurse durch Target2 (NZB räumen EZB unbegr. Kredit ein.
Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im
Zahlungsverkehr.
Quelle: BMF
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1. c) Voraussetzungen für einen optimalen Währungsraum
bezogen auf die EU
Quelle: eigene Darstellung
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1.d) Wichtige Rechtsgrundlagen der WWU
Grundlage: Europäischer Verfassungsverbund:
EU-Vertrag in seiner nach dem Inkrafttreten des Vertrages von
Lissabon gültigen Fassung (12/2007);
Den durch den Vertrag von Lissabon geänderten EG-Vertrag
(nunmehr: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union –AEUV) 12/2009.
Art.3 Abs.4 EUV: WWU als Ziel der EU genannt
Im Primärrecht kaum. Beispiele: Art. 119ff., 136ff., 139ff.
AEUV.
Grundlagen der Wirtschafts- und Währungspolitik: Art. 119 –
144 AEUV
Wesentlich Protokolle 12 + 13
Quelle:
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1.e) Z.Z. WWU formal 28 , Eurozone 19 Mitgliedsstaaten
Quelle:
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2. Naive Konstrukteure? – WWU und der optimale Währungsraum
„Niemand hat die Absicht den Stabilitätspakt zu ändern“.
Es sei denn, die vermuteten politischen Kosten erzwingen eine Änderung
Quelle: FAZ 21.6.2014
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2. a) Beispiele für Vertragsabweichungen/unklare Regelungen
Art. 121 AEUV „Multilaterale Überwachung“: Nur Verwarnungen
gegenüber Mitgliedsstaaten.
Art. 126 i.V. mit 139 AEUV (Haushaltsdisziplin 3%-Regel;
übermäßige öff. Defizite 60%-Regel). Bisher noch keine
Sanktionen durch Rat. Grund u.a.: Auf massivem Druck
Frankreichs verzichtet H. Kohl 12/1996 (Dublin-Gipfel) auf die
vorgesehene vertragliche Festschreibung automatischer
Strafen.
Art. 122 AEUV Befugnis des Rates bei Schwierigkeiten.
Art. 125 AEUV: No - bailout bzw. Nichtbeistandsklausel.
Art. 123/124 AEUV: Verbot jeder Art von Kreditfazilitäten durch
EZB/NZB an Mitgliedsstaaten, Zugriff öffentlich-rechtlicher
Institutionen auf Banken, unmittelbarer Erwerb von
Staatsanleihen durch EZB/NZB sind verboten.
Quelle:
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… Fortsetzung
Art. 130 AEUV: Unabhängigkeit der EZB+NZB.
Art. 50 AEUV: „Jeder Mitgliedsstaat kann im Einklang mit seinen
verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union
auszutreten.“
Art. 140/3 AEUV unklare Regel: Unwiderruflichkeit des Beitritts
bezieht sich auf den Wechselkurs! 3 denkbare Auslegungen.
Neuberechnung des BIP lässt BIP steigen + Schuldenquote
sinken (FAZ 22.1.14): Ab 9/2014 gilt in der EU die neue Methode
der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung:
Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) gelten als
Kapitalbildung also als Investition.
Ausgaben für Militärgüter gelten ebenfalls als
Kapitalbildung/Investition.
Quelle:
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2. Naive Konstrukteure – „Abgesang auf den Stabilitätspakt“ EU stellt
Defizitverfahren (Art. 126 AEUV) gegen 6 Staaten ein (FAZ 2.6.14)
Quelle: FAZ 1.6.13
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… der Stabilitätspakt wird flexibler
Ab 9/14 zählen F&E Ausgaben + Ausgaben für Militärgüter als Investitionen
(Kapitalgüter) d.h. Senkung der Staatsscukdenquoten
Quelle: FAZ 22.1.14
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… naive Konstrukteure: „Zeit kaufen“ – ein tragfähiges
Krisenmanagement?
Quelle: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-71336-2.html
Quelle:
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… naive Konstrukteure – Mängel im Ordnungsrahmen der
Europäischen Währungsunion
Das Beispiel Griechenland:
Von 1981 – 2010 fließen Europäische Fördergelder, die
durchschnittlich 2,7% des griechischen BIP betragen. „Wäre die
Produktivität aller Wirtschaftsfaktoren in den untersuchten 30
Jahren wenigstens konstant geblieben, hätte das BIP
Griechenlands in etwa so hoch liegen müssen wie die
Zuwendungen aus Brüssel, also bei 2,7%.“
2009: Ausbruch der Griechenlandkrise. Regierung gesteht ein,
dass das Haushaltsdefizit nicht wie vorgesehen bei 5% des BIP
sondern doppelt so hoch liegt.
Die offiziellen, vom Europäischen Statistikamt überprüften Daten
ergaben für 2009 schließlich ein Defizit von mehr als 15%.
Seit 2008 schrumpfte das BIP im 25%, A-quote mehr als 25%.
Quelle: FAZ 8.4.2015
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2. b)
Der aktuelle Befund: Die ökonomischen Basisdaten im
Euroraum divergieren: BIP, Staatsschulden, Arbeitsmarkt
Quelle:
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Quelle: FAZ 4.4.2015
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Quelle: FAZ 4.4.2015
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Quelle: FAZ 4.4.2015
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Literaturnachweise
http://www.cep.eu/publikationen/eu-lexikon.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts_und_W%C3%A4hrungsunion#Die_zweite_Stufe_der_EWWU
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilderstrecken/Mediathek/Inf
ografiken/infografik-europa.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Wirtschafts_und_W%C3%A4hrungsunion#Die_Theorie_optimaler_W.C3.A4hrungsr.C3.A4u
me
http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Europa/Euro_auf_einen
_Blick/Europaeische_Wirtschafts_und_Waehrungsunion/europaeische_wirtschaft
s_und_waehrungsunion.html
Quelle:
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