Lösungen im Schadenfall

RechtsService Süd
Lösungen im Schadenfall
Mag. Alexander Kleczkowski, Leiter der ServiceRegion
D.A.S. DIREKTHILFE
Warum Direkthilfe?
• Kundenbefragung und Marktanalyse ergaben
eindeutig, dass Kunden großen Wert legen auf
eine
ƒ rasche Erledigung der Schadenfälle
ƒ ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes
Marktanalyse: Frage nach der Vorgehensweise
Welche Vorgehensweise der Rechtsschutzversicherung erwarten Sie sich
im Schadenfall?
Österreichische Bevölkerung:
Ein Mitarbeiter der
Rechtsschutzversicherung
versucht meinen Standpunkt
bei der Gegenpartei
durchzubringen
Meine Rechtsschutzversicherung wählt einen
Rechtsanwalt aus und
beauftragt ihn
Meine Rechtsschutzversicherung beauftragt
einen von mir gewählten
Rechtsanwalt
Österreichische Betriebe:
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15
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Ein Mitarbeiter der
Rechtsschutzversicherung
versucht meinen Standpunkt
bei der Gegenpartei
durchzubringen
Meine Rechtsschutzversicherung wählt einen
Rechtsanwalt aus und
beauftragt ihn
Meine Rechtsschutzversicherung beauftragt
einen von mir gewählten
Rechtsanwalt
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Definition
• D.A.S. Direkthilfe ist
Anspruchsdurchsetzung für den Versicherungsnehmer
durch JuristInnen (ReferentInnen) der D.A.S. ohne
Einschaltung eines Anwaltes in strittigen Fällen bzw.
geschulte InkassomitarbeiterInnen in Inkassofällen
• Grundlage sind § 158j Abs. 1 VersVG und Art. 1
ARB
Der Versicherer sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen des Versicherungsnehmers und trägt die dem
Versicherungsnehmer dabei entstehenden Kosten.
• OGH zu 4 Ob 57/11b
Naturalleistungen sind zulässig (Beratung und
außergerichtliche Vertretung)
Indikatoren für mögliche DiHi-Fälle
ƒ versicherbares Risiko
ƒ Nicht (extrem) hoher Streitwert
ƒ Gesprächsklima zwischen den Streitparteien ist noch nicht gänzlich
zerstört
ƒ VN ist noch nicht anwaltlich vertreten
ƒ Anspruch des VN ist rechtlich vertretbar und gründet nicht nur auf
„Prinzipien“
ƒ Gute Erfahrungen bei ähnlichen Sachverhalten
ƒ Streitigkeiten zwischen Privaten, Kleinunternehmen
ƒ Gegner ist noch nicht anwaltlich vertreten
ƒ …
Diese Kriterien dienen lediglich als Beispiel, natürlich sind Direkthilfen
auch möglich, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien nicht
zutreffen!
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
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Indikatoren für mögliche DiHi-Fälle
Häufigste Rechtsgebiete bei erfolgreicher Direkthilfe 2013
Direkthilfe
SR 20132013
8,35%
5,99%
2,36%
private Vertragsstreitigkeiten
KFZ‐Schadenersatz
Allg. Schadenersatz
25,05%
36,54%
betriebl. Vertragsstreitigkeiten
KFZ‐Vertragsstreitigkeiten
19,35%
2,36%
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Grundstücks‐ und
Mietrechtsfälle
Sonstige
Vorteile für unsere Kunden
•
Rasche und kompetente juristische Unterstützung
•
Keine Terminvereinbarung mit dem Anwalt nötig
•
Rasche außergerichtliche Bereinigung (max. 6-8 Wochen)
•
Beziehung mit Geschäftspartnern, Nachbarn etc. wird
weniger belastet
•
Keinerlei Kosten (z.B. Selbstbehalt, Sprengelfremdheit) für
Kunden
•
DiHi auch in nicht versicherten aber versicherbaren Fällen
Vorteile für die D.A.S. und Vermittler
•
Alleinstellungsmerkmal der D.A.S.
•
Ausgezeichnetes Verkaufsargument
•
Befriedigung von Kundenwünschen
•
Breitere Angebotspalette neben reiner Kostentragung
(Qualitätsmerkmal)
•
Unterstützung des Vermittlers bei rechtzeitiger Meldung
•
Kostenersparnis gegenüber Anwaltsbeauftragungen
(Schonung des Risikos)
Voraussetzung für die D.A.S. Direkthilfe
SCHADENMELDUNG an das Kompetenzzentrum Graz bzw. das
RechtsService Inkasso (Wien)
Vorteile:
ƒ Grundinformation online oder per Mail
ƒ direkter Kontakt zwischen VersicherungsnehmerIn und BearbeiterIn
ƒ rascher Weg zur Klärung der Deckung
ƒ VN läuft keine Gefahr eventuelle RA-Ko selbst zu tragen
ƒ Schadenmeldung kann besser aufbereitet werden, auch wenn eine
Anwaltsbeauftragung notwendig wird
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Direkthilfe 2014
Ergebnisse:
Österreich: 1296 positiv erledigte strittige Fälle ( 2013 waren es 1052 dh
19 % Steigerung mit 26 Referenten )
Region Süd: 484 positiv erledigt Fälle aus Direkthilfe und Ablöse
insgesamt.
214 erfolgreichen Direkthilfefällen in strittigen Sachen stehen 642
zusätzliche Versuche gegenüber. Insgesamt gab es daher 856 Fälle mit
Direkthilfeversuchen in der Region Süd.
Erfolgsquote: um einen strittigen Direkthilfefall positiv abzuschließen
muss ein Referent ca. 4 Fälle beginnen (25% Erfolgsquote).
Im Inkassobereich beträgt die Erfolgsquote 33%, d.h. jeder 3. Versuch ist
erfolgreich.
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Angebot außerhalb Inkasso
ƒ Direkthilfe
ƒ durch RechtsService Süd (rs.graz@das.at)
ƒ Ablöse
ƒ durch RechtsService Süd (rs.graz@das.at)
D.A.S. RECHTSBERATUNG
ƒ telefonisch unter 0810 / 300 250
ƒ online unter www.das.at
ƒ per Mail unter rechtsberatung@das.at
D.A.S. Rechtsberatung
Vorteile für Vermittler und Kunden
D.A.S. Rechtsberatung – Nutzen für Vermittler und Kunden
Rechtliche Beratung auf allen Rechtsgebieten
(außer Steuer-, Zoll- und Abgabenrecht)
Unmittelbare telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme
Keine Terminvereinbarung notwendig
Direkter Kontakt mit Spezialistinnen für schwierige Rechtsfragen
Falls Recherche nötig: Rückruf erfolgt meist am selben Tag
Erstellung, Wartung und Verschicken von Musterverträgen
D.A.S.-Impressum-Check
19.03.2014
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D.A.S.-Impressum-Check
Kostenlos
D.A.S. Rechtsberatung – Nutzen für Vermittler und Kunden
Nur für Firmenkunden
Web-Impressum muss auf einer bereits veröffentlichten österreichischen
Website sein
Prüfung, ob das Web-Impressum den gesetzlichen Erfordernissen entspricht
19.03.2014
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D.A.S.-Impressum-Check
D.A.S. Rechtsberatung – Nutzen für Vermittler und Kunden
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19.03.2014
Angebot in Inkassofällen
ƒ Direkthilfe
ƒ durch RechtsService Inkasso (rs.inkasso@das.at)
ƒ Inkassoberatung
ƒ durch InkassobearbeiterInnen des RechtsService Inkasso
ƒ Inkassoinformation
ƒ Zusendung über RechtsService Inkasso
(rs.inkasso@das.at)
ƒ Insolvenz-Abfrage und Zentralmeldeamtsanfrage
ƒ über RechtsService Inkasso (rs.inkasso@das.at)
Beispiele aus der Praxis
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Beispiel 1
ƒ KFZ-Schaden durch ausgeflockten Diesel – SchadenNr. 40/10020/15:
Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin tankt seit Jahren immer bei derselben
Tankstelle. Ende Dezember flockte der Diesel bei -15°C aus, der Reparaturaufwand
betrug EUR 850,00. Die Tankstelle reagierte auf zahlreiche Anrufe der
Versicherungsnehmerin nicht, am 14.1.2015 wandte sie sich an die D.A.S.
ƒ Vorgehensweise: Wir haben Deckung im KFZ-RS bestätigt, die Reparaturrechnungen
und die Tankbelege bei der Versicherungsnehmerin angefordert und nach deren Erhalt
ein Aufforderungsschreiben an die Gegenseite geschickt. 12 Tage nach der
Schadenmeldung bestätigte die Haftpflichtversicherung nach nochmaliger Intervention
durch die Referentin prinzipiell den Eintritt, bestand aber auf einer Treibstoffanalyse
des restlichen Diesels.
ƒ Erledigung: Nach zähen Verhandlungen blieb als letzter Streitpunkt nur noch der
Selbstbehalt des Gegners von EUR 100,00 übrig. Zur Vermeidung eines Prozesses
wurde dieser Betrag von der D.A.S. als Ablöse übernommen, den Rest ersetzte die
Haftpflichtversicherung. Die Versicherungsnehmerin hat somit den gesamten Schaden
ersetzt erhalten. Der Abschluss erfolgte 7 Wochen nach der Schadenmeldung.
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Beispiel 2
ƒ KFZ-Schaden durch Eisplatte – SNr 40/60046/15
ƒ Sachverhalt: Am 10.3.2015 meldet der Anwalt der Versicherungsnehmerin einen
Schadenfall. Die Versicherungsnehmerin ist mit ihrem PKW am 20.2.2015 auf das
Areal einer Tankstelle gefahren, um Ihren Wagen zu waschen. In
Schrittgeschwindigkeit näherte sie sich der Waschbox. Durch eine nicht erkennbare
totale Vereisung des Bereiches unmittelbar vor der Box geriet der Audi A6 ins Rutschen
und stieß gegen die Begrenzung der Waschbox. Dadurch entstand ein Schaden von
EUR 5.500,00.
ƒ Vorgehen: Der Versicherungsvertrag wurde erst am 27.2.2015 abgeschlossen, der
Versicherungsfall ist daher vorvertraglich eingetreten. Die Deckung musste abgelehnt
werden. Durch die bereits erfolgte Anwaltsbeauftragung war eine Direkthilfe nicht
möglich. Wegen der kurzen Versicherungsdauer ist auch eine Kulanz kaum realistisch.
Wir können der Versicherungsnehmerin nur die Übernahme der Kosten einer Beratung
anbieten..
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Beispiel 3
ƒ Betrieblicher AVRS: Bezahlservice – SNr 40/20054/15
ƒ Sachverhalt: Unsere Versicherungsnehmerin betreibt ein Frisörgeschäft in Graz. Mit
der Gegenseite hat sie einen Vertrag zur Abwicklung bargeldloser Geldgeschäfte
abgeschlossen. Zur Vertragslaufzeit waren „48 Monate, 12 Monate gratis“ vereinbart.
Als die Versicherungsnehmerin nach 48 Monaten kündigen wollte, hat die Gegenseite
auf einer Laufzeit von 60 Monaten bestanden (= 48 Monate gegen Entgelt + 12 Monate
gratis). Die Versicherungsnehmerin hat mehrmals vergeblich bei der Gegenseite
interveniert, da nach ihrem Verständnis etwas Anderes vereinbart war.
ƒ Vorgehen: Die Versicherungsnehmerin war bei uns ohne betrieblichen Allgemeiner
Vertragsrechtsschutz versichert. Die Rechtsschutzdeckung wurde abgelehnt und eine
Direkthilfe angeboten.
ƒ Erledigung: Nach Interventionen durch uns lenkte die Gegenseite ein und entließ die
Versicherungsnehmerin wie gewünscht aus dem Vertrag. Dauer der Erledigung 8
Arbeitstage!
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Beispiel 4
ƒ Privater AVRS: ÖBB-Strafzahlung – SNr 40/20109/15
ƒ Die mitversicherte Tochter des Versicherungsnehmers (Studentin) wollte beim
Fahrscheinautomat in Leibnitz ein Monatskarte „Leibnitz – Graz“ lösen. Ausgedruckt
wurde zum Preis von EUR 44,80 eine Karte „Graz – Graz“, was der Mitversicherten
wegen des realistischen Preises nicht aufgefallen ist. Bei der ersten Kontrolle wurde
der Fehler entdeckt, es gab eine Nachforderung der ÖBB von EUR 100,00 als
Strafzahlung und EUR 102,10 als Preis für die korrekte Monatskarte.
ƒ Vorgehen: Aufforderungsschreiben an die ÖBB, wegen des offensichtlichen
technischen Gebrechens die Beträge von EUR 44,80 und EUR 100,00 zu refundieren.
Der korrekte Betrag der Monatskarte wurde natürlich nicht eingefordert.
ƒ Erledigung: Die ÖBB gingen von einem Bedienungsfehler der Kundin aus, reduzierten
ihre Forderung aber auf EUR 7,00 Bearbeitungsgebühr. Dauer der Erledigung 2
Wochen.
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Beispiel 5
ƒ Schadenersatz: Körperverletzung im Straßenverkehr – SNr 40/20711/14
ƒ Die mitversicherte Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers (Studentin) wurde als
Fußgängerin verletzt. Ein PKW streifte sie und verletzte sie am Ellbogen und am Fuß
(kein Knochenbruch), der Lenker beging Fahrerflucht, kehrte nach Intervention einer
Zeugin aber an den Unfallort zurück.
ƒ Vorgehen: Aufforderungsschreiben an die Haftpflichtversicherung dem Grunde nach.
Nach deren Eintritt wurden Verhandlungen zur Höhe des Anspruchs geführt.
ƒ Erledigung: In Abstimmung mit der Lebensgefährtin des Versicherungsnehmers wurde
letztendlich eine Entschädigung von EUR 1.350,00 akzeptiert.
Dauer der Erledigung 6 Wochen.
RS2014-140618-Selbstregulierung-01
Beispiel 6
ƒ Privater Versicherungsstreit: Der Brand – 40/80038/15
ƒ Sachverhalt: Die Versicherungsnehmerin hat nach dem Essen die Pfanne mit dem
letzten Schnitzel zum Fertiggaren auf der abgeschalteten Herdplatte stehen gelassen,
während sie den Abwasch erledigte. Zwischendurch musste sie kurz auf die Toilette,
als sie nach wenigen Minuten zurückkam, stand der Kasten über dem Dunstabzug in
Flammen. Die Haushaltsversicherung wendete grobe Fahrlässigkeit ein und bot nur
50% des Schadens an.
ƒ Vorgehen: Gemeinsam mit dem Makler wurde ein Argumentationsszenario entworfen
und ein Kompromissvorschlag an die Versicherung gemacht. Der Makler hatte die
Versicherung schon darauf hingewiesen, dass der Herd abgeschaltet war und die
Platte nur noch Restwärme abstrahlte. Diese Argumentation führte erst nach
Intervention der D.A.S. zu einem Einlenken der Haushaltsversicherung.
ƒ Erledigung: Letztendlich zahlte die Versicherung doppelt soviel aus, wie ursprünglich
angeboten. Erledigungsdauer 6 Wochen.
RS2014-140618-Selbstregulierung-01