14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

62. Jahrgang • Ausgabe 20/2015 • 14.05.2015
Amtliches Bekanntmachungsblatt (Teil A) und Mitteilungsblatt für die Stadt Püttlingen (Teil B)
14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
für die Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979
Auf Grund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom
15. Januar 1964 (Amtsblatt S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom
14. Mai 2014 (Amtsblatt I S. 172), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - vom 26. April 1978 in der Fassung der
Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393), hat der Stadtrat
der Stadt Püttlingen in seiner Sitzung am 06.05.2015 folgende 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Püttlingen vom
12.12.1979 beschlossen:
Artikel I
1. Die Anlage I zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst:
Anlage I
Gebührenverzeichnis zu den §§ 2 und 4 der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom
12. Dezember 1979.
I. Grabnutzungsgebühren
Die Grabnutzungsgebühren beinhalten im Wesentlichen anteilig die Kosten für Planung und Bau von Friedhofsanlagen einschließlich der Nutzung der geplanten Infrastruktur, wie z. B.
- Wege, Treppen und Brunnenanlagen
- Wasser- und Kanalnetz, Abfallentsorgung
-Betriebsgebäude
-Grunderwerb
- Rahmende Grünanlagen
- Bau von Grabfeldern bzw. Wiederbelegungsflächen
- die Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen sowie der gesamten Infrastruktur für die Dauer der Liegezeit
- die Grabpflege bei den pflegefreien Grabstätten wie Rasengräbern
und Urnenkammern.
Euro
1.
für Körperbeisetzungen
1.1.
in Reihengrabstätten
- für Verstorbene bis zum vollendeten
10. Lebensjahr für 15 Jahre
1.070,00
- für Verstorbene ab dem vollendeten
10. Lebensjahr für 20 Jahre
1.570,00
1.2.
im Rasengrab für 20 Jahre
3.130,00
1.3.
in Familiengräbern für 20 Jahre je Stelle
1.570,00
Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes
die für die
von Familiengrabstätten
Grabstätte geltende
volle Gebühr
Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes
an einer Familiengrabstätte
pro 1/20 der
angefangenes Jahr der Verlängerung
geltenden vollen
Gebühr
2.
für Aschenbeisetzungen (15 Jahre)
2.1.
in Urnenreihengrabstätten 1.050,00
2.2.
in Urnenfamiliengrabstätten je Stelle
1.050,00
2.3.
im Rasenurnenreihengrab 1.600,00
2.4.
im Rasenurnenfamiliengrab je Stelle 1.295,00
2.5.
im anonymen Rasenurnenreihengrab
1.400,00
1.660,00
2.6
in der Urnenkammer
Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes
an Urnenfamiliengrabstätten oder
Familienurnenkammern
Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes
an einer Urnenfamiliengrabstätten oder
Familienurnenkammer pro angefangenes
Jahr der Verlängerung
Bei Zweit- bzw. Drittbelegung in einer
Urnenkammer und bei der zusätzlichen
Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab
die für die Grabstätte
geltende volle Gebühr
1/15 der geltenden
vollen Gebühr
970,00
II. Bestattungsgebühren
Sie beinhalten bei den Beisetzungen im Wesentlichen die folgenden Leistungen:
- Öffnen des Grabes bzw. der Urnenkammer und alle damit
verbundenen Leistungen
- Entsorgung Grabaushub
- Ausgrünen des Grabes
- Begleitung zur Grabstätte
- Schließung des Grabes sowie Instandsetzung evtl. beschädigter
Nachbargräber
- Verwaltungsoverhead
1.
bei Körperbeisetzungen im
1.1.
Kindergrab bis vollendetes 10. Lebensjahr
240,00 €
1.2.
Reihengrab, Rasengrab, Breitengrab
350,00 €
1.3.
Tiefengrab 1. Belegung (tiefe Stelle)
370,00 €
2. Belegung (obere Stelle)
350,00 €
1.4.
Beisetzung von Kindern bis 5 Jahre
im Grab der Eltern oder Großeltern
240,00 €
2.
bei Aschenbeisetzungen in
2.1.Erdgräbern
200,00 €
2.2.Urnenkammern
180,00 €
III.
1.
Benutzung von Trauerhalle und Kühlzelle
Benutzung der Kühlzelle je Fall
120,00 €
Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Püttlingen, den 06.05.2015
Der Bürgermeister
Martin Speicher
Vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr
nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Püttlingen, den 14.05.2015
Der Bürgermeister
Speicher
2
amtliche bekanntmachungen
Informationen aus der Sitzung
des Stadtrates Püttlingen (1. Teil)
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung
am 06.05.2015 beschlossen, auf
Empfehlung der Lenkungsgruppe „Interkommunale Zusammenarbeit
Völklingen-PüttlingenGroßrosseln“ (IKZ-VPG), eine
Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit
im Bereich der Feuerwehren“ zu
bilden. Der Arbeitsgruppe werden
die Wehrführer und deren Stellvertreter, je 2 Vertreter der Räte und
je 1 Mitarbeiter der Verwaltungen
angehören. Der Stadtrat Püttlingen
hat die Ratsmitglieder Christian
Müller und Gert Müller benannt.
In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, auch die Möglichkeiten
für eine „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit den Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg
zu untersuchen. Zu diesem Zweck
hat der Rat dem Abschluss einer
Vereinbarung über eine „Interkommunale Zusammenarbeit “ der
Köllertalkommunen zugestimmt.
Hierzu wird eine Lenkungsgruppe
gebildet, die beauftragt wird, in
Zusammenarbeit mit den Verwaltungen und den zu bildenden Arbeitsgruppen zur Konkretisierung
der Vereinbarung Vorschläge zu
erarbeiten und hierüber zeitnah zu
berichten.
Außerdem wurde die Verwaltung
vom Rat beauftragt, zu prüfen, ob
die Möglichkeit besteht, entlang
der Straße vom Ortsende Herchenbach bis zum Sauwasen einen Fußweg anzulegen.
Volkshochschule Püttlingen
Vortrag: Streifzug durch die Geschichte der Wasserversorgung
von Püttlingen
Dozent:
Dipl.-Ing.
Martin
Schmidt,
Termin:
Freitag,
15.05.2015, 19.00 Uhr, Kulturbahnhof Püttlingen
Exkursion:
Orchideenwanderung im Naturschutzgebiet
„Wolferskopf“ bei Beckingen
Dozent: Rudi Reiter, NABU Landesverband, Termin: Sonntag,
17.05.2015, 9.00 Uhr, Treffpunkt:
Burgplatz Püttlingen
Seminar: Älter werden ohne alt
auszusehen - Oder: Wie können
wir Einfluss auf das Altern nehmen?
Impressum:
Herausgeber:
Dozentin: Claudia M.-L. Schulz,
Dipl.-Psychologin, Systemische
Beraterin, Präventologin, Termine: Dienstag, 19.05. + 02.06. +
09.06.2015, jeweils 18.30 - 20.30
Uhr, Kulturbahnhof Püttlingen
Weitere Informationen und Einzelheiten zu unseren aktuellen
Veranstaltungen finden sich auf
der Homepage Homepage der
VHS und im aktuellen Semesterprogramm.
Information und Anmeldung:
Tel.: 06898/691-186
Fax: 06898/691-174
Email: vhs@puettlingen.de
www.vhs-in-puettlingen.de
Volkshochschule Püttlingen
Michael Müller
amtliche bekanntmachungen
3
Tag der offenen Tür am 14.05.2015
Der Löschbezirk Köllerbach lädt
am 14. Mai 2015 (Vatertag) recht
herzlich zum „Tag der offenen
Tür“ am Feuerwehrgerätehaus in
der Sellerbacher Straße ein. Eröffnet wird der Tag um 10.00 Uhr mit
einem Frühschoppen. Natürlich
gibt es wie jedes Jahr die köstliche
Erbsensuppe aus der Feldküche.
Das Kuchenbüffet bietet erneut
viele leckere selbstgebackene Kuchen. Die Jugendfeuerwehr wird
die Gelegenheit nutzen, allen inte-
ressierten Jugendlichen die Arbeit
bei der Feuerwehr vorzustellen.
Gegen 15.00 Uhr werden dann die
Mitglieder der Jugendfeuerwehr
eine Angriffsübung in der Nähe
des Gerätehauses durchführen.
Die Mitglieder des Löschbezirkes
Köllerbach würden sich freuen, an
diesem Tag zahlreiche Gäste begrüßen zu können.
Der Löschbezirksführer
Karl Kunz
Sperrung der unteren Strassersbergstraße
Anlässlich der Durchführung des
Feuerwehrfestes der Freiwilligen
Feuerwehr - Löschbezirk Köllerbach - ist die untere Strassersbergstraße am 14.05.2015, in der
Zeit von 10.00 Uhr bis 23.00 Uhr,
für den allgemeinen Durchgangs-
verkehr gesperrt. Die Anwohner
bitte ich, sich auf die Verkehrsbeschränkung einzustellen.
Speicher
Bürgermeister
Verein der Katzenfreunde bittet um Mithilfe
Am Freitag, den 24.04.2015, ist in
Köllerbach, abends gegen 20 Uhr,
eine überwiegend weiße Katze gestohlen worden.
Der Fall ereignete sich in der
Schulstraße. Hierbei wurde ein
Mann beobachtet, der in einem
dunklen VW Golf wegfuhr. Wer
kann zu dieser Sache evtl. noch
Angaben machen? Hinweise bitte
an den Verein der Katzenfreunde,
Telefon 06806/7545.
In diesem Zusammenhang weist
der Verein der Katzenfreunde er-
neut darauf hin, dass in Püttlingen
und Umgebung in den vergangenen Jahren wiederholt Katzen
nicht mehr nach Hause gekommen
sind. Zu vermuten ist, dass immer
wieder Katzenfänger unterwegs
sind.
Bei Verdacht, zum Beispiel Autos,
die in der Straße unbekannt sind,
daher am besten sofort die Polizei
oder den Verein der Katzenfreunde
informieren. Meistens kommen
diese Leute bei Dunkelheit bzw.
anbrechender Dämmerung.
Ende des Amtlichen Teils (Teil A)