62. Jahrgang • Ausgabe 20/2015 • 14.05.2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt (Teil A) und Mitteilungsblatt für die Stadt Püttlingen (Teil B) 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979 Auf Grund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG - vom 15. Januar 1964 (Amtsblatt S. 123) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Mai 2014 (Amtsblatt I S. 172), und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.11.2007 (Amtsblatt S. 2393), hat der Stadtrat der Stadt Püttlingen in seiner Sitzung am 06.05.2015 folgende 14. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Püttlingen vom 12.12.1979 beschlossen: Artikel I 1. Die Anlage I zur Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt neu gefasst: Anlage I Gebührenverzeichnis zu den §§ 2 und 4 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Püttlingen vom 12. Dezember 1979. I. Grabnutzungsgebühren Die Grabnutzungsgebühren beinhalten im Wesentlichen anteilig die Kosten für Planung und Bau von Friedhofsanlagen einschließlich der Nutzung der geplanten Infrastruktur, wie z. B. - Wege, Treppen und Brunnenanlagen - Wasser- und Kanalnetz, Abfallentsorgung -Betriebsgebäude -Grunderwerb - Rahmende Grünanlagen - Bau von Grabfeldern bzw. Wiederbelegungsflächen - die Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlagen sowie der gesamten Infrastruktur für die Dauer der Liegezeit - die Grabpflege bei den pflegefreien Grabstätten wie Rasengräbern und Urnenkammern. Euro 1. für Körperbeisetzungen 1.1. in Reihengrabstätten - für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr für 15 Jahre 1.070,00 - für Verstorbene ab dem vollendeten 10. Lebensjahr für 20 Jahre 1.570,00 1.2. im Rasengrab für 20 Jahre 3.130,00 1.3. in Familiengräbern für 20 Jahre je Stelle 1.570,00 Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes die für die von Familiengrabstätten Grabstätte geltende volle Gebühr Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Familiengrabstätte pro 1/20 der angefangenes Jahr der Verlängerung geltenden vollen Gebühr 2. für Aschenbeisetzungen (15 Jahre) 2.1. in Urnenreihengrabstätten 1.050,00 2.2. in Urnenfamiliengrabstätten je Stelle 1.050,00 2.3. im Rasenurnenreihengrab 1.600,00 2.4. im Rasenurnenfamiliengrab je Stelle 1.295,00 2.5. im anonymen Rasenurnenreihengrab 1.400,00 1.660,00 2.6 in der Urnenkammer Bei Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an Urnenfamiliengrabstätten oder Familienurnenkammern Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenfamiliengrabstätten oder Familienurnenkammer pro angefangenes Jahr der Verlängerung Bei Zweit- bzw. Drittbelegung in einer Urnenkammer und bei der zusätzlichen Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab die für die Grabstätte geltende volle Gebühr 1/15 der geltenden vollen Gebühr 970,00 II. Bestattungsgebühren Sie beinhalten bei den Beisetzungen im Wesentlichen die folgenden Leistungen: - Öffnen des Grabes bzw. der Urnenkammer und alle damit verbundenen Leistungen - Entsorgung Grabaushub - Ausgrünen des Grabes - Begleitung zur Grabstätte - Schließung des Grabes sowie Instandsetzung evtl. beschädigter Nachbargräber - Verwaltungsoverhead 1. bei Körperbeisetzungen im 1.1. Kindergrab bis vollendetes 10. Lebensjahr 240,00 € 1.2. Reihengrab, Rasengrab, Breitengrab 350,00 € 1.3. Tiefengrab 1. Belegung (tiefe Stelle) 370,00 € 2. Belegung (obere Stelle) 350,00 € 1.4. Beisetzung von Kindern bis 5 Jahre im Grab der Eltern oder Großeltern 240,00 € 2. bei Aschenbeisetzungen in 2.1.Erdgräbern 200,00 € 2.2.Urnenkammern 180,00 € III. 1. Benutzung von Trauerhalle und Kühlzelle Benutzung der Kühlzelle je Fall 120,00 € Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Püttlingen, den 06.05.2015 Der Bürgermeister Martin Speicher Vorstehende Änderungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 12 Abs. 6 Satz 1 KSVG Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Püttlingen, den 14.05.2015 Der Bürgermeister Speicher 2 amtliche bekanntmachungen Informationen aus der Sitzung des Stadtrates Püttlingen (1. Teil) Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.05.2015 beschlossen, auf Empfehlung der Lenkungsgruppe „Interkommunale Zusammenarbeit Völklingen-PüttlingenGroßrosseln“ (IKZ-VPG), eine Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit im Bereich der Feuerwehren“ zu bilden. Der Arbeitsgruppe werden die Wehrführer und deren Stellvertreter, je 2 Vertreter der Räte und je 1 Mitarbeiter der Verwaltungen angehören. Der Stadtrat Püttlingen hat die Ratsmitglieder Christian Müller und Gert Müller benannt. In der gleichen Sitzung wurde beschlossen, auch die Möglichkeiten für eine „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit den Gemeinden Heusweiler und Riegelsberg zu untersuchen. Zu diesem Zweck hat der Rat dem Abschluss einer Vereinbarung über eine „Interkommunale Zusammenarbeit “ der Köllertalkommunen zugestimmt. Hierzu wird eine Lenkungsgruppe gebildet, die beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit den Verwaltungen und den zu bildenden Arbeitsgruppen zur Konkretisierung der Vereinbarung Vorschläge zu erarbeiten und hierüber zeitnah zu berichten. Außerdem wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, entlang der Straße vom Ortsende Herchenbach bis zum Sauwasen einen Fußweg anzulegen. Volkshochschule Püttlingen Vortrag: Streifzug durch die Geschichte der Wasserversorgung von Püttlingen Dozent: Dipl.-Ing. Martin Schmidt, Termin: Freitag, 15.05.2015, 19.00 Uhr, Kulturbahnhof Püttlingen Exkursion: Orchideenwanderung im Naturschutzgebiet „Wolferskopf“ bei Beckingen Dozent: Rudi Reiter, NABU Landesverband, Termin: Sonntag, 17.05.2015, 9.00 Uhr, Treffpunkt: Burgplatz Püttlingen Seminar: Älter werden ohne alt auszusehen - Oder: Wie können wir Einfluss auf das Altern nehmen? Impressum: Herausgeber: Dozentin: Claudia M.-L. Schulz, Dipl.-Psychologin, Systemische Beraterin, Präventologin, Termine: Dienstag, 19.05. + 02.06. + 09.06.2015, jeweils 18.30 - 20.30 Uhr, Kulturbahnhof Püttlingen Weitere Informationen und Einzelheiten zu unseren aktuellen Veranstaltungen finden sich auf der Homepage Homepage der VHS und im aktuellen Semesterprogramm. Information und Anmeldung: Tel.: 06898/691-186 Fax: 06898/691-174 Email: vhs@puettlingen.de www.vhs-in-puettlingen.de Volkshochschule Püttlingen Michael Müller amtliche bekanntmachungen 3 Tag der offenen Tür am 14.05.2015 Der Löschbezirk Köllerbach lädt am 14. Mai 2015 (Vatertag) recht herzlich zum „Tag der offenen Tür“ am Feuerwehrgerätehaus in der Sellerbacher Straße ein. Eröffnet wird der Tag um 10.00 Uhr mit einem Frühschoppen. Natürlich gibt es wie jedes Jahr die köstliche Erbsensuppe aus der Feldküche. Das Kuchenbüffet bietet erneut viele leckere selbstgebackene Kuchen. Die Jugendfeuerwehr wird die Gelegenheit nutzen, allen inte- ressierten Jugendlichen die Arbeit bei der Feuerwehr vorzustellen. Gegen 15.00 Uhr werden dann die Mitglieder der Jugendfeuerwehr eine Angriffsübung in der Nähe des Gerätehauses durchführen. Die Mitglieder des Löschbezirkes Köllerbach würden sich freuen, an diesem Tag zahlreiche Gäste begrüßen zu können. Der Löschbezirksführer Karl Kunz Sperrung der unteren Strassersbergstraße Anlässlich der Durchführung des Feuerwehrfestes der Freiwilligen Feuerwehr - Löschbezirk Köllerbach - ist die untere Strassersbergstraße am 14.05.2015, in der Zeit von 10.00 Uhr bis 23.00 Uhr, für den allgemeinen Durchgangs- verkehr gesperrt. Die Anwohner bitte ich, sich auf die Verkehrsbeschränkung einzustellen. Speicher Bürgermeister Verein der Katzenfreunde bittet um Mithilfe Am Freitag, den 24.04.2015, ist in Köllerbach, abends gegen 20 Uhr, eine überwiegend weiße Katze gestohlen worden. Der Fall ereignete sich in der Schulstraße. Hierbei wurde ein Mann beobachtet, der in einem dunklen VW Golf wegfuhr. Wer kann zu dieser Sache evtl. noch Angaben machen? Hinweise bitte an den Verein der Katzenfreunde, Telefon 06806/7545. In diesem Zusammenhang weist der Verein der Katzenfreunde er- neut darauf hin, dass in Püttlingen und Umgebung in den vergangenen Jahren wiederholt Katzen nicht mehr nach Hause gekommen sind. Zu vermuten ist, dass immer wieder Katzenfänger unterwegs sind. Bei Verdacht, zum Beispiel Autos, die in der Straße unbekannt sind, daher am besten sofort die Polizei oder den Verein der Katzenfreunde informieren. Meistens kommen diese Leute bei Dunkelheit bzw. anbrechender Dämmerung. Ende des Amtlichen Teils (Teil A)
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