Betriebssicherheit Rechtssichere Umsetzung der BetrSichV für Maschinen– und Anlagensicherheit SafeSquare ist der richtige Partner für Sie, wenn Sie Maschinen und Anlagen für die eigene Fertigung betreiben. Die Informationsflut zum Thema Betriebssicherheit für Maschinen und Anlagen ist immens und komplex. Wir unterstützen Sie und halten Sie auf dem aktuellen Stand. Die Betriebssicherheitsverordnung und je nach Anwendungsfall weitere Verordnungen müssen eingehalten werden. Zudem tritt zum 01. Juni 2015 die neu gefasste BetrSichV in Kraft, welche erweiterte und erhöhte Anforderungen enthält. Durchsatz und Sicherheit Unternehmen werden am Ertrag, geringen Kosten und hohem Produktionsdurchsatz gemessen. Gleichzeitig muss die Sicherheit an den Maschinen und Anlagen gewährleistet werden - und die kostet zunächst einmal Geld. Wenn die Maschinensicherheit schlecht geplant wurde, kostet diese zusätzlich Effektivität und Zeit in der Produktion, was zu höheren Kosten und längeren Lieferzeiten führt. Ein Konflikt, der nicht selten durch Manipulationen an den Sicherheitstechnischen Einrichtungen zu Lasten der Sicherheit der Beschäftigten ausgetragen wird - bis der nächste Unfall passiert. Vorteile Umsetzung aller erforderlichen Anforderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben und Normen Gesicherter, systematischer Workflow führt zu Zeit- und Kosteneinsparungen und zu Betriebs– und Rechtssicherheit wird für viele größer. Hier einige wesentliche Änderungen der neuen BetrSichV: Manipulationsvermeidung Berücksichtigung der Instandhaltung und besonderer Betriebszustände Verwendung der Maschinen muss sicher sein, kein Bestandsschutz mehr! Regelmäßige Gefährdungsbeurteilung immer verpflichtend, auch für Maschinen mit CE-Kennzeichnung. Wie können diese Anforderungen so umgesetzt werden, dass sie sich nicht so negativ auf das Unternehmen insgesamt auswirken, dass dieses in seiner Existenz bedroht wird? Umbauten und Retrofit Neben der BetrSichV gibt es weitere Verpflichtungen von Betreibern beim Umbau oder der Durchführung eines Retrofits an Gebrauchtmaschinen. Es muss zunächst geklärt werden, ob es sich dabei um eine „wesentliche Änderung“ handelt. Ist dies der Fall, wird die Maschine im Sinne des Gesetzes als neue Maschine betrachtet und muss im Rahmen der Maschinenrichtlinie behandelt werden. Für den Betreiber heißt das: er wird zum Maschinenhersteller und muss mit dem möglichen und geeigneten Konformitätsbewertungsverfahren die Maschine nach dem aktuellen Stand der Technik ausrüsten, detaillierte Risikobeurteilungen erstellen und eine EGKonformitätserklärung ausstellen. Erhöhte Anforderungen Richtige Vorgehensweise Waren die Anforderungen an die betriebliche Sicherheit bislang schon hoch, werden sie ab dem 01. Juni 2015 weiter erhöht. Die Schere zwischen Kosten für Investitionen in Maschinensicherheit und das Erreichen der wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens Mit der richtigen Vorgehensweise können die alten und neuen Herausforderungen bewältigt werden. Wie internationale Studien belegen1,2, lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch der unternehmerische Nutzen gewinnwirksam steigern. Bei www.safesquare.eu der Umsetzung der betrieblichen Sicherheit für Maschinen und Anlagen sind folgende Punkte entscheidend: frühzeitige Umsetzung, bereits bei der Planung, Verzahnte Entwicklung der Produktions– und Sicherheitsanforderungen, richtiger und sicherer Workflow, der wirksam angewendet wird, vollständige und verständliche Doku- mentationen erstellen und Gesetzeskonforme Umsetzung SafeSquare unterstützt Sie bei Ihrer Umsetzung der Betriebssicherheit konzeptionell, organisatorisch, technisch und dokumentarisch. Wir bieten Ihnen Workshops, Schulungen, Sicherheitskonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentationsreviews, Betriebsanweisungen, Maßnahmenvalidie- rungen und Begehungen Ihrer Maschinen und Anlagen. Gesicherter Workflow Den Weg zu sicheren Maschinen und Anlagen unterteilen wir in diese Schritte: Am Anfang steht die Sicherheitsbewertung des Bestandes. Aus ihr entsteht die Gefährdungsbeurteilung einzelner Maschinen und ganzer Anlagen. Bei neuen Maschinen wird diese bereits vor der Beschaffung erstellt und mit dem Hersteller abgestimmt. Falls erforderlich werden technische Schutzmaßnahmen zusätzlich umgesetzt. Betriebsanweisungen und weitere organisatorische Maßnahmen wie Schulungen werden implementiert. Die korrekte Umsetzung aller Maßnahmen wird im Rahmen einer Begehung geprüft. Diese wird wie die Gefährdungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen wiederholt, auch um Mani- pulationen zur verhindern. Falls ein wesentlicher Umbau einer Maschine bereits erfolgte oder ansteht, wird ein gesonderter Workflow zur Umsetzung nach Maschinenrichtlinie durchgeführt. Auch hierfür steht Ihnen SafeSquare zur Seite. Diese systematische Vorgehensweise spart nicht nur Zeit, Geld und Ressourcen, sondern sorgt insbesondere für die betriebliche und rechtliche Sicherheit. 1 DGUV Report 1/2013, Berechnung des internationalen „Return on Prevention“ für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/dguv-rep1-2013.pdf 2 benOSH-Studie „Sozioökonomische Kosten von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen“ von 2011, http://www.kooperationsstelle-hh.de/wp-content/uploads/benosh_publication_111017_d.pdf © SafeSquare GmbH 2015, Änderungen vorbehalten, Dokument-Nummer: 3-00-01-DE-B. Die Informationen in dieser Broschüre enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen bzw. 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