Arbeitsschutz und Betriebssicherheit in der

Seminar
Arbeitsschutz und Betriebssicherheit in der Entsorgungsbranche
Bestehende Verpflichtungen in der Praxis anwenden und auf
neue Anforderungen vorbereitet sein
Termin
28. April 2015
10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Referent
Peter Biedebach
BG Verkehr
Leiter Regionalabteilung Prävention
Veranstaltungsort
Stadthotel am Römerturm
St. Apern - Str. 32
50667 Köln
Teilnahmegebühr
235 € für Mitglieder des BDE/VBS
335 € für Nichtmitglieder
Moderation
Dr. Annette Ochs
BDE e.V.
N
UNGE
NEUER
15
UNI 20
AB 1. J
(Enthalten sind Tagungsgetränke und das Mittagessen.)
Programm
28. April 2015
10:00
Was müssen Unternehmer und
Unternehmen der Entsorgungsbranche
wissen zur ordnungsgemäßen Anwendung
der Betriebssicherheitsverordnung? Teil I
Inhalte, Aufgaben und Zuständigkeiten
praxisnah vorgestellt, insb.
• Bereitstellung von Arbeitsmitteln
•Unterweisung
•Prüfregelungen
•Zusammenarbeit
verschiedener Arbeitgeber
•Prüfregelungen
• Behördliche Erlaubnis
• Brand- und Explosionsschutz
(jetzt neu im Gefahrstoffrecht)
• Diskussion und Erfahrungsaustausch
13:00 Mittagspause
11:15 Kaffeepause
14:00 Aktueller Stand zur Arbeitsstättenverordnung
11:45 Betriebssicherheitsverordnung Teil II
14:30 Klärung offener Fragen bei der Umsetzung der
12:15 Neue Betriebssicherheitsverordnung und
Änderung der Gefahrstoffverordnung.
Wie müssen sich Entsorgungsbetriebe auf die
geänderten Arbeitsschutzvorschriften einstellen?
•Gefährdungsbeurteilung
•Fristen
•Ergonomie
• alters- und alternsgerechtes Arbeiten
• psychische Belastung
•Instandhaltung
•Unterweisung
DGUV Vorschrift 1
Grundsätze der Prävention
und der
DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
15:30 Ende der Veranstaltung
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoff­­wirtschaft e.V.
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
BDE Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 5900335-0
Fax: +49 30 5900335-99
www.bde.de
Inhalt
Die Verwendung von Arbeitsmitteln, das sind Werkzeuge,
Geräte, Maschinen oder Anlagen, muss in jedem Betrieb
sicher sein und die Gesundheit von Beschäftigten schützen.
Wie das zu erfolgen hat, legt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fest.
Besonders kritisch wäre dabei die geplante Ausweitung des
Anwendungsbereiches der ArbStättV auf Telearbeitsplätze
sowie die noch unklare Definition, wann ein Arbeitsplatz,
auch ein Bildschirmarbeitsplatz, im Sinne der Verordnung
vorliegt.
Wir stellen anhand praxisnaher Beispiele vor, welche
Verpflichtungen sich für Unternehmer und Unternehmen
der Entsorgungsbranche aus dieser gesetzlichen Vorgabe
ergeben. Am 1. Juni 2015 tritt eine neue BetrSichV in Kraft,
die auch Anpassungen im Gefahrstoffrecht nach sich zieht.
Es kommen weitere Anforderungen beim Arbeitsschutz auf
die Betriebe zu, auf die wir Sie vorbereiten wollen.
Viele Regelungen im Detail (barrierefreie Sozialräume,
Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbdingen, etc.),
die derzeit noch diskutiert werden, würden die Betriebe vor
weitere Herausforderungen stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt
liegt ein Bundesrats-Beschluss zum Verordnungsentwurf
vor. Da eine Verabschiedung immer auch recht kurzfristig
erfolgen kann und nur sehr begrenzt Übergangsregelungen
greifen, möchten wir Sie bereits jetzt und aktuell über den
Sachstand informieren.
Mit Neufassung der BetrSichV kommt beispielsweise der
Gefährdungsbeurteilung eine große Bedeutung zu, die um
Aspekte der Ergonomie, des alters- und alternsgerechten
Arbeitens sowie der psychischen Belastung ergänzt wird.
Wesentlich ist auch, dass die BetrSichV neue und geänderte
Prüfvorschriften für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen enthält. Die materiellen Anforderungen
zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig
ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung, damit auch das
Explosionsschutzdokument.
Weitere wesentliche Änderungen beim Arbeitsschutz
könnten durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
auf die Betriebe zukommen.
Anmeldung
Zum Ende der Veranstaltung möchten wir Ihnen
Gelegenheit geben, Ihre Erfahrungen und Fragen bei
Umsetzung der DGUV Vorschriften 1 (Grundsätze
Prävention) und 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte
Arbeitssicherheit) zu diskutieren.
die
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für
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Arbeitgeber,
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sachverständige aus
der Entsorgungsbranche, mit denen wir in den Informationsund Erfahrungsaustausch treten möchten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für
Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Per Fax +49 30 590 03 35–96 Per E-Mail events@bde.de
Hiermit melde ich verbindlich untenstehende Person(en) zum BDE-Seminar Arbeitsschutz und Betriebssicherheit am
28. April 2015 in Köln an. Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder des BDE/VBS 235 € pro Teilnehmer und für
Nichtmitglieder 335 € pro Teilnehmer.
Teilnehmer 1 (Vorname, Name)
Teilnehmer 2 (Vorname, Name)
Unternehmen
​Rechnungsanschrift:
Straße
Postleitzahl und Ort
TelefonTelefax E-Mail
BDE-Mitglied, Mitgliedsnummer:
VBS-Mitglied
Nicht-Mitglied
Steuer-ID, nur wenn Rechnungsanschrift außerhalb Deutschlands
Optional für Ihren internen Rechnungslauf: Bestellnummer:
Bestelldatum:
Eine Stornierung ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer,
Datum
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