Seminar Arbeitsschutz und Betriebssicherheit in der Entsorgungsbranche Bestehende Verpflichtungen in der Praxis anwenden und auf neue Anforderungen vorbereitet sein Termin 28. April 2015 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr Referent Peter Biedebach BG Verkehr Leiter Regionalabteilung Prävention Veranstaltungsort Stadthotel am Römerturm St. Apern - Str. 32 50667 Köln Teilnahmegebühr 235 € für Mitglieder des BDE/VBS 335 € für Nichtmitglieder Moderation Dr. Annette Ochs BDE e.V. N UNGE NEUER 15 UNI 20 AB 1. J (Enthalten sind Tagungsgetränke und das Mittagessen.) Programm 28. April 2015 10:00 Was müssen Unternehmer und Unternehmen der Entsorgungsbranche wissen zur ordnungsgemäßen Anwendung der Betriebssicherheitsverordnung? Teil I Inhalte, Aufgaben und Zuständigkeiten praxisnah vorgestellt, insb. • Bereitstellung von Arbeitsmitteln •Unterweisung •Prüfregelungen •Zusammenarbeit verschiedener Arbeitgeber •Prüfregelungen • Behördliche Erlaubnis • Brand- und Explosionsschutz (jetzt neu im Gefahrstoffrecht) • Diskussion und Erfahrungsaustausch 13:00 Mittagspause 11:15 Kaffeepause 14:00 Aktueller Stand zur Arbeitsstättenverordnung 11:45 Betriebssicherheitsverordnung Teil II 14:30 Klärung offener Fragen bei der Umsetzung der 12:15 Neue Betriebssicherheitsverordnung und Änderung der Gefahrstoffverordnung. Wie müssen sich Entsorgungsbetriebe auf die geänderten Arbeitsschutzvorschriften einstellen? •Gefährdungsbeurteilung •Fristen •Ergonomie • alters- und alternsgerechtes Arbeiten • psychische Belastung •Instandhaltung •Unterweisung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention und der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit 15:30 Ende der Veranstaltung BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Behrenstraße 29, 10117 Berlin Tel.: +49 30 5900335-0 Fax: +49 30 5900335-99 www.bde.de Inhalt Die Verwendung von Arbeitsmitteln, das sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, muss in jedem Betrieb sicher sein und die Gesundheit von Beschäftigten schützen. Wie das zu erfolgen hat, legt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fest. Besonders kritisch wäre dabei die geplante Ausweitung des Anwendungsbereiches der ArbStättV auf Telearbeitsplätze sowie die noch unklare Definition, wann ein Arbeitsplatz, auch ein Bildschirmarbeitsplatz, im Sinne der Verordnung vorliegt. Wir stellen anhand praxisnaher Beispiele vor, welche Verpflichtungen sich für Unternehmer und Unternehmen der Entsorgungsbranche aus dieser gesetzlichen Vorgabe ergeben. Am 1. Juni 2015 tritt eine neue BetrSichV in Kraft, die auch Anpassungen im Gefahrstoffrecht nach sich zieht. Es kommen weitere Anforderungen beim Arbeitsschutz auf die Betriebe zu, auf die wir Sie vorbereiten wollen. Viele Regelungen im Detail (barrierefreie Sozialräume, Erforderlichkeit von Tageslicht und Sichtverbdingen, etc.), die derzeit noch diskutiert werden, würden die Betriebe vor weitere Herausforderungen stellen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt ein Bundesrats-Beschluss zum Verordnungsentwurf vor. Da eine Verabschiedung immer auch recht kurzfristig erfolgen kann und nur sehr begrenzt Übergangsregelungen greifen, möchten wir Sie bereits jetzt und aktuell über den Sachstand informieren. Mit Neufassung der BetrSichV kommt beispielsweise der Gefährdungsbeurteilung eine große Bedeutung zu, die um Aspekte der Ergonomie, des alters- und alternsgerechten Arbeitens sowie der psychischen Belastung ergänzt wird. Wesentlich ist auch, dass die BetrSichV neue und geänderte Prüfvorschriften für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen enthält. Die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz finden sich künftig ausschließlich in der Gefahrstoffverordnung, damit auch das Explosionsschutzdokument. Weitere wesentliche Änderungen beim Arbeitsschutz könnten durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) auf die Betriebe zukommen. Anmeldung Zum Ende der Veranstaltung möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Erfahrungen und Fragen bei Umsetzung der DGUV Vorschriften 1 (Grundsätze Prävention) und 2 (Betriebsärzte und Fachkräfte Arbeitssicherheit) zu diskutieren. die der der für Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sachverständige aus der Entsorgungsbranche, mit denen wir in den Informationsund Erfahrungsaustausch treten möchten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung! Per Fax +49 30 590 03 35–96 Per E-Mail events@bde.de Hiermit melde ich verbindlich untenstehende Person(en) zum BDE-Seminar Arbeitsschutz und Betriebssicherheit am 28. April 2015 in Köln an. Die Teilnahmegebühr beträgt für Mitglieder des BDE/VBS 235 € pro Teilnehmer und für Nichtmitglieder 335 € pro Teilnehmer. Teilnehmer 1 (Vorname, Name) Teilnehmer 2 (Vorname, Name) Unternehmen Rechnungsanschrift: Straße Postleitzahl und Ort TelefonTelefax E-Mail BDE-Mitglied, Mitgliedsnummer: VBS-Mitglied Nicht-Mitglied Steuer-ID, nur wenn Rechnungsanschrift außerhalb Deutschlands Optional für Ihren internen Rechnungslauf: Bestellnummer: Bestelldatum: Eine Stornierung ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer, Datum UnterschriftAusgefüllte Anmeldung jetzt per Email senden: Die Anmeldung per Email ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
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