Flyer externer Datenschutzbeauftragter

Unser Beratungs- / Leistungsspektrum
im Bereich Datenschutz
Umsetzung
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Aufbau einer Datenschutzorganisation
Aufbau und Betrieb eines
Datenschutzmanagements
Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG)
Informationspflicht (§ 42a BDSG)
Rechte der Betroffenen
(wie §§ 7, 33, 34, 35 BDSG)
Datengeheimnis und Geheimhaltungspflicht
(§ 5 BDSG)
Unsere Leistungsübersicht finden Sie unter
www.DGI-AG.de
Externer
Datenschutzbeauftragter
Gerne senden wir
Ihnen ein kostenloses Angebot
und weiteres Informationsmaterial zu.
Eruierung, Bewertung und Steuerung
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Technische und organisatorische Maßnahmen
(§ 9 BDSG sowie Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
Datenvermeidung und Datensparsamkeit
(§ 3a BDSG)
Zulässigkeit der Datenerhebung,
-verarbeitung und -nutzung (§ 4 BDSG)
Sicherstellung von Datenübermittlung
(§ 4b BDSG)
Vorabkontrolle zu Videoüberwachung
(§ 6b BDSG)
E-Mail- und Internetnutzung
Nutzung mobiler Endgeräte (Laptop,
Smartphone, Tablet)
Durchführung
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Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information
und Kenntnisnahme der Beschäftigten
(§ 4g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG)
Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5, 6 BDSG)
Datenschutzaudits (§ 9a DSG)
Erst- und Folgeprüfungen von Auftragnehmern
(§ 11 BDSG)
BESTELLUNG
LEISTUNGEN
MASSNAHMEN
Kurfürstendamm 57
D – 10707 Berlin
Telefon
Telefax
+49 (0)30 31 51 73 89 - 10
+49 (0)30 31 51 73 89 - 20
E-Mail
Web
info@DGI-AG.de
www.DGI-AG.de
Das Unternehmen
Die DGI Deutsche Gesellschaft für
Informationssicherheit AG (DGI AG) bietet
Ihnen umfassende Lösungen im Bereich des
Datenschutzes und der IT-Sicherheit.
Die DGI AG berät, schult und unterstützt Sie
insbesondere bei der Implementierung von
technischen und organisatorischen Maßnahmen
zur Sicherstellung des für Ihre Organisation
angemessenen Schutzbedarfs im Bereich der
Informationssicherheit.
Des Weiteren führen wir für Sie Auditierungen
zur Aufnahme Ihres Ist-Zustandes durch, um
eine Kontrolle, Bewertung und Steuerung Ihres
avisierten Datenschutz- und / oder
Informationssicherheitsniveaus zu
ermöglichen, sowie Ihnen weiterführend
Maßnahmen zur Optimierung aufzuzeigen.
Unser Beratungsansatz zielt darauf ab, jegliche
Organisationsstruktur und Organisationsform
einer ganzheitlichen Betrachtungsweise bei der
Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) zu unterziehen.
Bei der Initiierung, Umsetzung sowie dem
Betrieb und der Aufrechterhaltung Ihres ISMS
betrachten wir neben den technischen und
organisatorischen Bereichen ergänzend
rechtliche, infrastrukturelle und personelle
Einflussfaktoren in Ihrer Organisation.
Unser Beratungs- / Leistungsspektrum im
Bereich Externer Datenschutzbeauftragter
Wir bieten wir Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche
Betreuung und Beratung, so dass die gesetzlichen
Anforderungen für verantwortliche Stellen im Rahmen
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der
Landesdatenschutzgesetze (LDSG) sichergestellt
werden.
Mit der Bestellung der DGI AG als externer
Datenschutzbeauftragter stellt Ihre Organisation die
Umsetzung angemessener Maßnahmen zur
Einhaltung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung sicher.
Hierzu binden wir aktuelles branchenübergreifendes
Know-how und unsere jahrelange Erfahrung in Ihre
Organisation ein.
Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter überwachen
wir die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe
personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Ein weiterer Vorteil der Bestellung eines externen
Datenschutzbeauftragten ist die Kostentransparenz
zur Kalkulation der Aufwände für den Bereich des
Datenschutzes in Ihrer Organisation.
Unser vorrangiges Ziel ist eine effektive und effiziente
Implementierung datenschutzkonformer Prozesse,
sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur
Sicherstellung der Datenschutzkonformität für Ihre
Organisation.
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Umsetzung der Meldepflicht / Stellung
von betrieblichen / behördlichen
Datenschutzbeauftragten
(§ 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG)
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Ansprechpartner für die Mitarbeiter sowie die
Geschäftsleitung zu Fragen des Datenschutzes
(§ 4f Abs. 4, 4g Abs. 1 Satz 1 BDSG)
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Erstellung des Verfahrensverzeichnisses
(§ 4e Satz 1 Nrn. 1 bis 8 BDSG)
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Erstellung der Verarbeitungsübersicht
(§ 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG)
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Durchführung eines Datenschutzaudits
(§ 9a BDSG)
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Unterstützung bei der Umsetzung angemessener
technischer und organisatorischer Maßnahmen
(§ 9 BDSG sowie Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
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Durchführung von Maßnahmen zur
Sensibilisierung, Information, Kenntnisnahme der
Beschäftigten (§ 4g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG)
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Erarbeitung des Passwortkonzeptes /
des Berechtigungskonzeptes
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Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen
der Compliance
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Sicherstellung der Durchführung von
Vorabkontrollen (§ 4d Abs. 5 BDSG)
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Sicherstellung der Rechte der Betroffenen,
insbesondere der Rechte gemäß §§ 34, 35 BDSG
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Verpflichtung aller (relevanten) Beschäftigten auf
das Datengeheimnis (§ 5 BDSG)
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Sicherstellung der rechtskonformen Erhebung
und Nutzung personenbezogener Daten
(Zweckbindung, Erforderlichkeitsgrundsatz)
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Verpflichtung der Auftragsdatenverarbeiter (ADV)
(§ 11 BDSG)