AMLD Arbeitgeberverband für Maler und Lackierer in Deutschland e.V. UNSERE ZIELE lAbbau unnötiger Bürokratie lEigener Tarifvertrag l„Ja“ zum Meistertitel lGleiche Bezahlung in West und Ost lNachwuchsausbildung mit System lErneute Reformierung des § 5 Tarifvertragsgesetz lFairer Wettbewerb lSichere Liquidität für die Firmen lAufdeckung von Missständen lBessere Zahlungsmoral Arbeitgeberverband für Maler und Lackierer in Deutschland e.V. · E-Mail: info@amld.de · www.amld.de Grützner-Villa · Bautzner Straße 17 · 01099 Dresden · Telefon 0351 25593300 · Telefax 0351 25593305 Vorstand: Torsten Gerlach – Vorstandsvorsitzender Hilmar Steinert – stellv. Vorstandsvorsitzender Matthias Joreck – Schatzmeister Geschäftsführer: Mathias Griesbach Sitz des Vereins: Dresden Registergericht: Amtsgericht Dresden VR 6977 Bankverbindung: Berliner Volksbank eG · BLZ 100 900 00 · Konto 246 5056 005 IBAN DE37 1009 0000 2465 0560 05 · BIC BEVODEBBXXX AMLD INHALT Arbeitgeberverband für Maler und Lackierer in Deutschland e.V. Der AMLD sagt: JA Der AMLD schreibt AusBILDUNG groß: Das Duale System wird als besonders qualifiziert erachtet und ist in den EU Staaten hoch anerkannt. ZUM Daher ist in Deutschland die Jugendarbeitslosigkeit im Vergleich zu anderen EU Staate auch besonders gering. MEISTER Ein Meistertitel steht für ... Im deutschen Qualifikationsrahmen ist folgerichtig der Meisterbrief auf einer Stufe mit dem Bachelorabschluss eingeordnet worden. … Wissen in Fachtheorie und Fachpraxis, Betriebswirtschaft, Recht sowie Berufs- und Arbeitspädagogik Grundlage für ein effektives Ausbildungssystem sind gut qualifizierte Ausbilder. Diese verschiedenen Teile der Meisterprüfung sind Säulen für eine stabile Existenz! Das wird im Handwerk durch den Meistertitel garantiert. (Aktion des Zentralverbands des Deutschen Handwerks) … Werte, die ohne diesen Abschluss schwer unter Beweis zu stellen wären: Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenz … eine berufliche Weiterbildung , die zum Besuch weiterführender Studiengänge unterschiedlichster Bildungsträger qualifiziert Gleichzeitig sorgt der Meistertitel dafür, den Bildungsstand auch im Handwerk hoch zu halten. Der AMLD setzt sich ein: für eine Verbesserung der Zahlungsmoral. für eine Aufdeckung von Missständen. Der AMLD mahnt: Das Saarland hat keine Urlaubskasse oder Soka Bau. Die UK/ZvK Maler ist eine sogenannte Gemeinsame Einrichtung. Der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und die Gewerkschaft IG Bau Agrar Umwelt sind Inhaber zu je 50%. Die UK/ZvK Maler verzeichnet eine Bilanzsumme von über 1,1 Mrd. € und erwirtschaftet jährlich Erträge von ca. 40 Mio €. Nutznießer sind die Inhaber. für die Herstellung einer Solidargemeinschaft zur Stärkung seiner Mitglieder z.B. bei der Vermittlung von Gutachtern oder Verauslagung von Prozesskosten. Der AMLD steht zum Mindestlohn: Seit 2003 gibt es im Malerhandwerk eine Mindestlohnregelung. Sie liegt weit oberhalb von dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Bundesregierung stützt Gemeinsame Einrichtungen per Gesetz. Wie? Indem die Tarifverträge zur Aufrechterhaltung für allgemeinverbindlich erklärt werden. Im Malerhandwerk ist zu unterscheiden nach gelernten und ungelernten Arbeitnehmern, nicht aber zwischen Tarifgebiet West, Tarifgebiet Ost oder Tarifgebiet Berlin. Allgemeinverbindlich bedeutet für uns „… gilt für alle Maler, egal ob Innungsbetrieb …“. Sinn eines Mindestlohns war und ist es, Lohndumping flächendeckend zu unterbinden. Dazu bedarf es seit ‘14 nicht einmal mehr einer demokratischen Mehrheit. Vielmehr genügt ein gemeinsamer Antrag der Tarifpartner, also bei Maler und Lackierer der Bundesverband und die IG Bau. Dies wird nur erreicht, wenn 25 Jahre nach der Wiedervereinigung endlich für unsere Arbeit einheitlich Wertschätzung erfolgt durch einheitliche Vergütung. Der AMLD möchte: Der AMLD kritisiert: Unter staatlichem Schutz profitieren genau die Institutionen selber am meisten, die den bei Malern und Lackierern geltenden Tarif ausgehandelt haben. sofortige Beendigung der Unterscheidungen im Mindestlohn nach Geographie. fairen Wettbewerb. Wegfall überflüssiger, teurer Bürokratie. Beendigung des Verdrängungswettbewerbs von Ost nach West! Der AMLD fordert: Es kann keine Allgemeinverbindlich-Erklärung eines auf Basis des neuen §5 TVG zustande gekommenen Tarifs akzeptiert werden. Diese Gesetzesnorm muss erneut reformiert werden. Branchenfremde Politiker dürfen nicht länger auf Antrag derer, die von einer Gemeinsamen Einrichtung profitieren, selbige per Gesetz quasi garantieren, und sich dabei auf angeblich vorhandenes „öffentliches Interesse“ berufen! Begriffe wie allgemeinverbindlich und einheitlich müssen im Zusammenhang gesehen werden. Der AMLD hat ein Ziel … … eigene Tarifverträge nach Vorbild des Saarlandes! Arbeitgeberverband für Maler und Lackierer in Deutschland e.V. · E-Mail: info@amld.de · www.amld.de Grützner-Villa · Bautzner Straße 17 · 01099 Dresden · Telefon 0351 25593300 · Telefax 0351 25593305 Vorstand: Torsten Gerlach – Vorstandsvorsitzender Hilmar Steinert – stellv. Vorstandsvorsitzender Matthias Joreck – Schatzmeister Geschäftsführer: Mathias Griesbach Sitz des Vereins: Dresden Registergericht: Amtsgericht Dresden VR 6977 Bankverbindung: Berliner Volksbank eG · BLZ 100 900 00 · Konto 246 5056 005 IBAN DE37 1009 0000 2465 0560 05 · BIC BEVODEBBXXX
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