AGROEXPORT AGENDA BLV - BLW - SECO agroexport@blw.admin.ch Nr. 17 – April 2015 Bundesamt für Landwirtschaft BLW c/o AG Marktöffnung Mattenhofstrasse 5; 3003 Bern Allgemeine Informationen zur AG Agroexport und vorhergehende „Agroexport Agenden“ finden Sie im Internet unter http://www.blw.admin.ch/themen/01344/01347/index.html?lang=de TERMINE Datum nächste Sitzung Juni 2015 (genauer Termin und Ort werden noch bekanntgegeben) INFORMATIONEN LÄNDERDOSSIERS Allg. Inspektionen / Bio-Produkte CAN Food Safety Kanada implementiert ein neues Rahmengesetz unter dem Titel Law „Safe Food for Canadiens Act“. Das neue Gesetz wird verschiedene existierende Gesetze zusammenlegen und beispielsweise eine Lizensierung für Importbetriebe einführen. Es wird ähnliche Elemente wie der US FSMA enthalten, jedoch weniger restriktiv in Bezug auf Zulassung von Betrieben und Akkreditierung von Zertifizierungsstellen sein. Das Gesetz tritt etappenweise zwischen Juni 2015 und Juni 2017 in Kraft. USA Food Safety Die US FDA hat einen weiteren Gesetzesvorschlag publiziert, Law der Vorschriften für die Registrierung von Nahrungsmittelproduzenten enthält. Eine wichtige Neuerung ist beispielsweise die Verpflichtung, alle zwei Jahre die Registrierung bei der US FDA zu erneuern. Nahrungsmittelproduzenten, welche bei der US FDA registriert sein müssen, müssen ihre Registrierung zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember erneuern. Diese Bestimmung betrifft alle ausländischen Produzenten, welche Nahrungsmittel für Menschen oder Tiere herstellen, verarbeiten, verpacken oder lagern. Kommentare zum Regulierungsvorschlag können online gemacht werden (bis zum 8. Juni 2015): https://www.federalregister.gov/articles/2015/04/09/201508018/amendments-to-registration-of-food-facilities USA Bio-Produkte Agroexport Agenda Detaillierte Informationen finden sich unter folgenden Link: http://www.fda.gov/Food/GuidanceRegulation/FSMA/ucm36190 2.htm Die technischen Verhandlungen mit den USA zur Äquivalenz im 1 Nr. 17 – April 2015 SüdKorea: Bio-Produkte Milchprodukte RussMilchprodukte land/Wei ssrussland/Kas ach-stan China Milchprodukte Brasilien Milchprodukte Fleischprodukte China Schweinefleisch Agroexport Agenda Biobereich sind weit fortgeschritten, dennoch konnte ein Arrangement noch nicht abgeschlossen werden. Nach dem erfolgreichen Audit der UDSA Ende März 2015 befinden sich die Parteien nun aber in der Endphase der Verhandlungen. Geplant ist eine Unterzeichnung der Vereinbarung noch vor der Sommerpause. Zum Ambitionsniveau: die Schweiz strebt dieselbe Äquivalenzregelung an, die auch zwischen der EU und den USA besteht. Die EU und Korea konnten sich bislang noch nicht auf ein Äquivalenzabkommen in Bezug auf Bioprodukte einigen. Die Schweiz wird mit dem Einstieg in die Verhandlungen auf einen Abschluss des Abkommens EU-Korea warten. Die Kontrollstelle IMOswiss AG ist offiziell vom koreanischen Ministerium für Landwirtschaft, Lebensmittel und ländliche Angelegenheiten (MAFRA) zugelassen, Kontrollen nach südkoreanischem Biostandard durchzuführen. Der koreanische Markt kann also weiter beliefert werden. Vom 09.02.-18.02.2015 hat eine Inspektion der Behörden der Zollunion RuBeKa im Bereich Milch- und Fleischprodukte stattgefunden. Nach Eingang des Inspektionsberichts wird der weitere Prozessablauf für die Zulassung als Exportbetrieb in die Zollunion RuBeKa kommuniziert werden. Unter http://www.fsvps.ru/fsvps/importExport/switzerland?_language= en können die zugelassenen Betriebe eingesehen werden. Die Inspektion durch die chinesischen Behörden hat vom 15. – 17. April 2014 stattgefunden. In allen Betrieben sind Bestätigungsinspektionen notwendig. Die Bestätigungsinspektionen in den Säuglingsnahrungsbetrieben haben stattgefunden, diese sind jetzt definitiv auf der Liste der für den Export registrierten Betriebe. Die Bestätigungsinspektionen der Milchbetriebe stehen kurz vor dem Abschluss. Es haben sich bereits weitere interessierte Betriebe gemeldet. Zusätzliche Milchproduktbetriebe möchten nach Brasilien exportieren. Dafür ist nach brasilianischer Gesetzgebung ein Systemaudit notwendig. Eine Liste der am Export interessierten Betriebe wurde erstellt und zusammen mit einem offiziellen Antrag des BLV für ein Systemaudit im Juli 2014 den brasilianischen Behörden zugestellt. Um das Systemaudit zu initialisieren, muss ein umfangreicher Fragebogen beantwortet werden. Einreichen des Fragebogens bis Mitte Mai. Der Export von Schlachtnebenprodukten nach China ist bis auf weiteres nicht möglich. Im Februar 2014 hat ein „Runder Tisch“ mit allen Beteiligten stattgefunden, dabei wurde das weitere Vorgehen besprochen. Massnahmen sind auf allen Ebenen (Bund, Kantone und Betriebe) notwendig, um die Verhandlun- 2 Nr. 17– April 2015 Südkorea Fleisch Japan Fleisch Russland Fleisch Andere Produkte Kanada Pferdesperma USA Zuchtmaterial China Futtermittel Neuseeland Schweinesperma Agroexport Agenda gen mit den chinesischen Behörden reaktivieren zu können. Es besteht eine enge Zusammenarbeit von Bund und Kantonen mit den in Frage kommenden Betrieben. Sobald alle Mängel behoben und die kantonalen Betriebsinspektionen durchgeführt sind, wird das BLV zusammen mit dem SECO einen Antrag an die chinesischen Behörden stellen. Anschliessend wird eine erneute Inspektion durch China erwartet. Die koreanischen Behörden haben 6 Schweizer Schlachtbetrieben per 7. Juni 2013 die Lizenz für Exporte nach Korea entzogen. Korea hat ein vereinfachtes Verfahren für die Reaktivierung der Lizenz vorgeschlagen. Betroffene Betriebe haben einen entsprechenden Fragebogen erhalten. Die Lizenzen wurden erneuert, die Ausfuhr ist wieder möglich. Vom 24. – 28. Februar 2014 hat ein Systemaudit durch die Japanischen Behörden bezüglich BSE stattgefunden. Das Systemaudit ist positiv verlaufen. Der Bericht ist noch ausstehend und wird in diesem Jahr erwartet. Vom 09.02. – 18.02.2015 hat eine Inspektion der Behörden der Zollunion RuBeKa im Bereich Milch- und Fleischprodukte stattgefunden. Nach Eingang des Inspektionsberichts wird der weitere Prozessablauf für die Zulassung als Exportbetrieb in die Zollunion RuBeKa kommuniziert werden. Unter http://www.fsvps.ru/fsvps/importExport/switzerland?_language= en können die zugelassenen Betriebe eingesehen werden. Abklärungen durch BLV bezüglich Export von Pferdesperma laufen. Die Schweiz hat den USA Ende März ein Non-paper bezüglich des Importverbots von Rindersamen und Embryonen wegen des Schmallenberg-Virus übermittelt. Darin weist die Schweiz auf die Unverhältnismässigkeit der US-Massnahmen hin und fordert deren Aufhebung. Die USA sind zurzeit nicht zu einer Aufhebung der Massnahmen bereit, haben aber Bereitschaft signalisiert, neue wissenschaftliche Evidenz zur Sicherheit der Schweizer Massnahmen zu prüfen. Die Schweiz steht diesbezüglich nun in direktem Kontakt mit den verantwortlichen USExperten. Aufgrund des Interesses am Export von Schweizer Futtermitteln und Futtermittelzusatzstoffen nach China hat die Schweiz bei den chinesischen Behörden eine formelle Bewerbung für die Registrierung nach chinesischem Standard eingereicht. Die chinesischen Behörden sind nun im Prüf- und Risikobewertungsverfahren dieser Bewerbung. Abklärungen durch BLV bezüglich Export von Schweinesperma laufen. Antwort von Neuseeland ausstehend; pendent infolge Trilateralisierungsabkommen. 3 Nr. 17– April 2015 FREIHANDELSVERHANDLUNGEN LAND BosnienHerzegowina Costa Rica und Panama Georgien EFTA/BILATERAL EFTA BEMERKUNG Abkommen am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Abkommen ist am 29. August in Kraft getreten. (weitere Informationen siehe unten) Verhandlungsaufnahme geplant. Verhandlungen sind in der Substanz abgeschlossen. In Verhandlung In Verhandlung. Nächste Verhandlungsrunde frühestens im 2. Quartal 2015. Verhandlungen zur Erweiterung des bestehenden Agrarabkommens laufen. Verhandlungen zur Erweiterung der Agrarkonzessionen werden angestrebt. Umfrage zu Exportinteressen folgt. Die Verhandlungen EU-CAN sind in der Substanz abgeschlossen. EFTA-CAN streben eine Aktualisierung/Erweiterung an. Abkommen ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. (weitere Informationen siehe unten) In Verhandlung. Verhandlungen zur Erweiterung der Agrarkonzessionen werden angestrebt. Eine Umfrage zu Exportinteressen nach Mexiko folgt. In Verhandlung. EFTA Verhandlungen sind verschoben. EFTA EFTA EFTA Guatemala EFTA Indien EFTA Indonesien EFTA Israel/ Palästinens. Behörden EFTA Japan Kanada Kooperationsrat der Arabischen Golfstaaten (GCC) Malaysia Mexiko Philippinen Russland/Weissrussland/Kasachstan Bilateral EFTA EFTA EFTA EFTA Türkei EFTA Vietnam EFTA In Verhandlung zur Weiterentwicklung des FHA: Erweiterung des bestehenden Agrarabkommens abgeschlossen, Unterzeichnung pendent. In Verhandlung Zusatzinformation zu Bosnien-Herzegowina Die Texte des Abkommens mit Bosnien-Herzegowina sowie weitere Informationen sind auf der SECO-Homepage abrufbar: http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02727/04662/index.html?lang=de Zusatzinformation zu Costa Rica und Panama Agroexport Agenda 4 Nr. 17– April 2015 Die Texte des Abkommens mit Costa Rica und Panama sowie weitere Informationen finden sich auf der SECO-Homepage: http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02731/04761/index.html?lang=de Zusatzinformation zu den GCC-Staaten Die Texte des Abkommens mit den GCC-Staaten sowie weitere Informationen sind auf der SECO-Homepage abrufbar: http://www.seco.admin.ch/themen/00513/02655/02731/04117/index.html?lang=de Das Abkommen ist am 1. Juli 2014 für alle Vertragsparteien in Kraft getreten. Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten wenden das Abkommen an, während die GCC-Staaten die Bestimmungen des Abkommens bisher nicht umgesetzt haben. Schweizer Exporteuren von präferenzberechtigen Gütern wird empfohlen, in jedem Fall eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 auszustellen und bei der Einfuhr in die GCC-Staaten die Präferenzverzollung geltend zu machen. Wir diese durch die GCC-Zollbehörden nicht gewährt, so soll eine provisorische Veranlagung beantragt werden, um nach erfolgter Umsetzung durch die GCC-Staaten nachträglich doch noch in den Genuss der präferenziellen Behandlung gelangen zu können. Agroexport Agenda 5 Nr. 17– April 2015
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