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Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015
LANDESAMTSBLATT
FÜR DAS BURGENLAND
85. Jahrgang
84.
85.
86.
87.
88.
89.
90.
90.
91.
Ausgegeben und versendet am 13. März 2015
11. Stück
Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Inzenhof ........................ 98
Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Pinkafeld ............. 99
Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Potzneusiedl .................. 99
Genehmigung der Bebauungsrichtlinien „A3 - Businesspark - Baustufe III“ der Gemeinde Müllendorf .............. 99
Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Vila Vita Pannonia“ der Gemeinde
Pamhagen ........................................................................................................................................................... 100
Verlust des Dienstausweises von Herrn Dietmar Klug, VB .................................................................................. 100
Hinterlegung eines Kollektivvertrages für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des
Bundeslandes Burgenland, gültig ab 1. Januar 2015 .......................................................................................... 101
Ausschreibung im offenen Verfahren – Bauherrenvertretung und Projektsteuerung bei
Investitionsprojekten und Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur, Bekanntmachung - Sektoren ............. 101
Ausschreibung im offenen Verfahren - Erd-, Baumeister- und Wasserleitungsinstallationsarbeiten
inkl. Materiallieferung und –Verlegung, Bekanntmachung - Sektoren ............................................................... 102
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Zahl: LAD/RO.3976-10000-14-2015
84. Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Inzenhof
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.3976-1000014-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Inzenhof vom 13. Dezember 2014,
mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (6. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen.
Im Rahmen der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Inzenhof erfolgen Umwidmungen in „Bauland - Wohngebiet“, „Bauland - Dorfgebiet“ und „Grünfläche-Sport - Reitplatz, Reitanlage“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
98
Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015
Zahl: LAD/RO.3390-10003-22-2015
85. Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Stadtgemeinde Pinkafeld
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.3390-1000322-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 7. Oktober 2014
i.d.F vom 13. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (12. Änderung), gemäß
§ 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen.
Im Rahmen der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Pinkafeld erfolgen
Umwidmungen in „Aufschließungsgebiet - Wohngebiet“, „Bauland - Wohngebiet“, „Flugplatz“ und „Bauland Gemischtes Baugebiet“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: LAD/RO.3345-10005-14-2015
86. Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Potzneusiedl
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.3445-1000514-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Potzneusiedl vom 15. Januar2015,
mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (6. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit
§ 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen.
Im Rahmen der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Potzneusiedl erfolgen
Umwidmungen in „Landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“, „Grünfläche - Erholungsgebiet“, „Grüngürtel“,
„Grünfläche-Sport - Sportanlage“ und „Parkplatz“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: LAD/RO.3267-10000-3-2014
87. Genehmigung der Bebauungsrichtlinien „A3 - Businesspark - Baustufe III“
der Gemeinde Müllendorf
Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. März 2015, Zahl: LAD/RO.3267-10000-32014, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Müllendorf vom 6. Mai 2014, mit der die Bebau99
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ungsrichtlinien „A3 - Businesspark - Baustufe III“ erlassen werden, gemäß § 25a Abs. 4 in Verbindung mit § 23
Abs. 8 des Bgld. Raumplanungsgesetzes genehmigt.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Zinggl, LL.M.
__________________
Zahl: LAD/RO.3287-10001-6-2015
88. Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Vila Vita Pannonia“
der Gemeinde Pamhagen
Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. März 2015, Zahl: LAD/RO.3287-10001-62015, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 3. September 2014, mit der der
Teilbebauungsplan „Vila Vita Pannonia“ geändert wird (1. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Bgld. Raumplanungsgesetzes genehmigt.
Für die Landesregierung:
Im Auftrag des Landesamtsdirektors:
Mag. Zinggl, LL.M.
__________________
Zahl: 1/1.0085944-10003-2015
89. Verlust des Dienstausweises von Herrn Dietmar Klug, VB
Der vom Amt der Bgld. Landesregierung am 19. Juni 1989 für Herrn Dietmar Klug, VB, ausgestellte Dienstausweis Nr. 85944/1 ist in Verlust geraten.
Dieser Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt.
Für die Landesregierung:
Mag.a Edelbauer
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Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015
Zahl: 4a/A.KV-10006-3-2015
90. Hinterlegung eines Kollektivvertrages für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben
des Bundeslandes Burgenland, gültig ab 1. Januar 2015
Kundmachung
Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Burgenland, gültig ab
1. Januar 2015.
Zwischen der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, 7000 Eisenstadt, Esterházystraße 15, einerseits
und der Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1, andererseits wurde ein Kollektivvertrag für
die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Burgenland abgeschlossen und gemäß
§ 45 der Landarbeitsordnung am 5. März 2015 bei der Obereinigungskommission hinterlegt.
Die Vorsitzende:
Mag.a Windisch eh.
__________________
Zahl: L-567619-534
90. Ausschreibung im offenen Verfahren – Bauherrenvertretung und Projektsteuerung bei
Investitionsprojekten und Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur,
Bekanntmachung - Sektoren
Ausschreibende Stelle:
Neusiedler Seebahn GmbH
Bahnhofplatz 5
7041 Wulkaprodersdorf
Auftragsbezeichnung:
Bauherrenvertretung und Projektsteuerung bei Investitionsprojekten und Instandhaltungen von Eisenbahninfrastruktur
Gegenstand des Auftrags:
Der Auftragsgegenstand bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung der Geschäftsführung und der Bauherrenvertretung sowie Projektsteuerung bei Investitionsprojekten inkl. Kostenkontrolle bei der Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur. Allgemeine Unternehmens- und
Projektsteuerung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens Technisches Management und Projektleitung
inkl. Beiträge zur kaufm. Administration (z.B. Reporting, Business Plan und Projekt-Controlling) Vertrags- und
Claim-Management inkl. Zusatzvergaben im Projekt Fördermanagement und Abrechnung von grenzüberschreitenden EU-Projekten (EFRE, ETZ) im Verkehrs und Mobilitätsbereich, v.a. bei Eisenbahnprojekten usw.;
Erfüllungsort:
ortsungebunden (AT112)
Auskünfte:
Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG
Blumengasse 5
101
Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015
7000 Eisenstadt
Mag. Michael Wagner
Tel: +43 268263108
Fax: +43 268265640
eisenstadt@hbw.co.at
www.hbw.co.at
Erhältlich bis:
16. März 2015 12 Uhr
Ort der Einreichung:
Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG
Blumengasse 5
7000 Eisenstadt
Mag. Michael Wagner
Tel: +43 268263108
Fax: +43 268265640
eisenstadt@hbw.co.at
www.hbw.co.at
Schlusstermin Angebote/Teilnahmeanträge (Datum oder Tage nach Versendung):
19. März 2015 12 Uhr
Anbotsöffnung:
19. März 2015 12.30 Uhr
Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG
Blumengasse 5
A-7000 Eisenstadt
__________________
Zahl: L-567517-533
91. Ausschreibung im offenen Verfahren - Erd-, Baumeister- und Wasserleitungsinstallationsarbeiten inkl. Materiallieferung und –Verlegung, Bekanntmachung - Sektoren
Ausschreibende Stelle:
Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland
Ruster Straße 74
7000 Eisenstadt
Auftragsbezeichnung:
Trinkwasser-Transportleitung-Sanierung der TL 018 u. TL 170 in der KG Marz
Gegenstand des Auftrags:
Erd-, Baumeister- und Wasserleitungsinstallationsarbeiten inkl. Materiallieferung und –Verlegung
Erfüllungsort:
KG Marz (AT112)
Erhältlich bis:
1. April 2015 8 Uhr
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Kosten:
100 EUR
Zahlungsbedingungen:
bar bei Abholung bzw. per Nachnahme bei Postversandt
Schlusstermin Angebote/Teilnahmeanträge (Datum oder Tage nach Versendung):
1. April 2015 10 Uhr
Anbotsöffnung:
1. April 2015 10.30 Uhr
WLV Zentrale
7000 Eisenstadt
Ruster Straße 74
Sitzungszimmer
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Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015
Landesamtsblatt für das Burgenland
Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt
Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten
€ 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der
Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate:
ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen
Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei
Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler.
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