Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND 85. Jahrgang 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 90. 91. Ausgegeben und versendet am 13. März 2015 11. Stück Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Inzenhof ........................ 98 Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Pinkafeld ............. 99 Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Potzneusiedl .................. 99 Genehmigung der Bebauungsrichtlinien „A3 - Businesspark - Baustufe III“ der Gemeinde Müllendorf .............. 99 Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Vila Vita Pannonia“ der Gemeinde Pamhagen ........................................................................................................................................................... 100 Verlust des Dienstausweises von Herrn Dietmar Klug, VB .................................................................................. 100 Hinterlegung eines Kollektivvertrages für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Burgenland, gültig ab 1. Januar 2015 .......................................................................................... 101 Ausschreibung im offenen Verfahren – Bauherrenvertretung und Projektsteuerung bei Investitionsprojekten und Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur, Bekanntmachung - Sektoren ............. 101 Ausschreibung im offenen Verfahren - Erd-, Baumeister- und Wasserleitungsinstallationsarbeiten inkl. Materiallieferung und –Verlegung, Bekanntmachung - Sektoren ............................................................... 102 Amt der Burgenländischen Landesregierung Zahl: LAD/RO.3976-10000-14-2015 84. Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Inzenhof Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.3976-1000014-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Inzenhof vom 13. Dezember 2014, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (6. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen. Im Rahmen der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Inzenhof erfolgen Umwidmungen in „Bauland - Wohngebiet“, „Bauland - Dorfgebiet“ und „Grünfläche-Sport - Reitplatz, Reitanlage“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ 98 Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 Zahl: LAD/RO.3390-10003-22-2015 85. Genehmigung der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Pinkafeld Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.3390-1000322-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Pinkafeld vom 7. Oktober 2014 i.d.F vom 13. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (12. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen. Im Rahmen der 12. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Stadtgemeinde Pinkafeld erfolgen Umwidmungen in „Aufschließungsgebiet - Wohngebiet“, „Bauland - Wohngebiet“, „Flugplatz“ und „Bauland Gemischtes Baugebiet“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: LAD/RO.3345-10005-14-2015 86. Genehmigung der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Potzneusiedl Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.3445-1000514-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Potzneusiedl vom 15. Januar2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (6. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen. Im Rahmen der 6. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Potzneusiedl erfolgen Umwidmungen in „Landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“, „Grünfläche - Erholungsgebiet“, „Grüngürtel“, „Grünfläche-Sport - Sportanlage“ und „Parkplatz“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: LAD/RO.3267-10000-3-2014 87. Genehmigung der Bebauungsrichtlinien „A3 - Businesspark - Baustufe III“ der Gemeinde Müllendorf Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. März 2015, Zahl: LAD/RO.3267-10000-32014, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Müllendorf vom 6. Mai 2014, mit der die Bebau99 Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 ungsrichtlinien „A3 - Businesspark - Baustufe III“ erlassen werden, gemäß § 25a Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 8 des Bgld. Raumplanungsgesetzes genehmigt. Für die Landesregierung: Im Auftrag des Landesamtsdirektors: Mag. Zinggl, LL.M. __________________ Zahl: LAD/RO.3287-10001-6-2015 88. Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Vila Vita Pannonia“ der Gemeinde Pamhagen Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. März 2015, Zahl: LAD/RO.3287-10001-62015, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pamhagen vom 3. September 2014, mit der der Teilbebauungsplan „Vila Vita Pannonia“ geändert wird (1. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Bgld. Raumplanungsgesetzes genehmigt. Für die Landesregierung: Im Auftrag des Landesamtsdirektors: Mag. Zinggl, LL.M. __________________ Zahl: 1/1.0085944-10003-2015 89. Verlust des Dienstausweises von Herrn Dietmar Klug, VB Der vom Amt der Bgld. Landesregierung am 19. Juni 1989 für Herrn Dietmar Klug, VB, ausgestellte Dienstausweis Nr. 85944/1 ist in Verlust geraten. Dieser Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt. Für die Landesregierung: Mag.a Edelbauer __________________ 100 Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 Zahl: 4a/A.KV-10006-3-2015 90. Hinterlegung eines Kollektivvertrages für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Burgenland, gültig ab 1. Januar 2015 Kundmachung Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Burgenland, gültig ab 1. Januar 2015. Zwischen der Burgenländischen Landwirtschaftskammer, 7000 Eisenstadt, Esterházystraße 15, einerseits und der Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann Böhm Platz 1, andererseits wurde ein Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben des Bundeslandes Burgenland abgeschlossen und gemäß § 45 der Landarbeitsordnung am 5. März 2015 bei der Obereinigungskommission hinterlegt. Die Vorsitzende: Mag.a Windisch eh. __________________ Zahl: L-567619-534 90. Ausschreibung im offenen Verfahren – Bauherrenvertretung und Projektsteuerung bei Investitionsprojekten und Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur, Bekanntmachung - Sektoren Ausschreibende Stelle: Neusiedler Seebahn GmbH Bahnhofplatz 5 7041 Wulkaprodersdorf Auftragsbezeichnung: Bauherrenvertretung und Projektsteuerung bei Investitionsprojekten und Instandhaltungen von Eisenbahninfrastruktur Gegenstand des Auftrags: Der Auftragsgegenstand bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung der Geschäftsführung und der Bauherrenvertretung sowie Projektsteuerung bei Investitionsprojekten inkl. Kostenkontrolle bei der Instandhaltung von Eisenbahninfrastruktur. Allgemeine Unternehmens- und Projektsteuerung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens Technisches Management und Projektleitung inkl. Beiträge zur kaufm. Administration (z.B. Reporting, Business Plan und Projekt-Controlling) Vertrags- und Claim-Management inkl. Zusatzvergaben im Projekt Fördermanagement und Abrechnung von grenzüberschreitenden EU-Projekten (EFRE, ETZ) im Verkehrs und Mobilitätsbereich, v.a. bei Eisenbahnprojekten usw.; Erfüllungsort: ortsungebunden (AT112) Auskünfte: Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG Blumengasse 5 101 Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 7000 Eisenstadt Mag. Michael Wagner Tel: +43 268263108 Fax: +43 268265640 eisenstadt@hbw.co.at www.hbw.co.at Erhältlich bis: 16. März 2015 12 Uhr Ort der Einreichung: Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG Blumengasse 5 7000 Eisenstadt Mag. Michael Wagner Tel: +43 268263108 Fax: +43 268265640 eisenstadt@hbw.co.at www.hbw.co.at Schlusstermin Angebote/Teilnahmeanträge (Datum oder Tage nach Versendung): 19. März 2015 12 Uhr Anbotsöffnung: 19. März 2015 12.30 Uhr Hajek & Boss & Wagner Rechtsanwälte OG Blumengasse 5 A-7000 Eisenstadt __________________ Zahl: L-567517-533 91. Ausschreibung im offenen Verfahren - Erd-, Baumeister- und Wasserleitungsinstallationsarbeiten inkl. Materiallieferung und –Verlegung, Bekanntmachung - Sektoren Ausschreibende Stelle: Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland Ruster Straße 74 7000 Eisenstadt Auftragsbezeichnung: Trinkwasser-Transportleitung-Sanierung der TL 018 u. TL 170 in der KG Marz Gegenstand des Auftrags: Erd-, Baumeister- und Wasserleitungsinstallationsarbeiten inkl. Materiallieferung und –Verlegung Erfüllungsort: KG Marz (AT112) Erhältlich bis: 1. April 2015 8 Uhr 102 Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 Kosten: 100 EUR Zahlungsbedingungen: bar bei Abholung bzw. per Nachnahme bei Postversandt Schlusstermin Angebote/Teilnahmeanträge (Datum oder Tage nach Versendung): 1. April 2015 10 Uhr Anbotsöffnung: 1. April 2015 10.30 Uhr WLV Zentrale 7000 Eisenstadt Ruster Straße 74 Sitzungszimmer __________________ 103 Landesamtsblatt für das Burgenland 11. Stück - ausgegeben am 13. März 2015 Landesamtsblatt für das Burgenland Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender verifiziert werden. Details siehe: http://e-government.bgld.gv.at/amtssignatur 104
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