Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015 LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND 85. Jahrgang 150. 151. 152. 153. 154. Ausgegeben und versendet am 30. April 2015 18. Stück Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Esterházy’sche Seeanlage“ der Marktgemeinde Neudörfl ................................................................................................................................... 178 Genehmigung der 5. Änderung der Bebauungsrichtlinien „Stadtgebiet Rust“ der Stadtgemeinde Rust ........... 178 Stellenausschreibung im Verwendungszweig „Vertragslehrer/in für Trompete“ am Joseph Haydn Konservatorium .................................................................................................................................................. 179 Stellenausschreibung beim Abwasserverband Mittleres Burgenland für eine/n FacharbeiterIn im metallverarbeitenden Bereich ............................................................................................................................ 180 Ausschreibung im offenen Verfahren für den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs nach den Fahrplanvorgaben des Auftraggebers im nördlichen Burgenland ...................................................................... 181 Amt der Burgenländischen Landesregierung Zahl: LAD/RO.3270-10001-6-2015 150. Genehmigung der 1. Änderung des Teilbebauungsplanes „Esterházy’sche Seeanlage“ der Marktgemeinde Neudörfl Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 2015, Zahl: LAD/RO.3270-10001-62015, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Neudörfl vom 24. September 2014, i.d. Fassung v. 23. März 2015, mit der der Teilbebauungsplan „Esterházy’sche Seeanlage” geändert wird (1. Änderung), gemäß § 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt. Für die Landesregierung: Im Auftrag des Landesamtsdirektors: Mag. Zinggl, LL.M. __________________ Zahl: LAD/RO.3453-10001-6-2015 151. Genehmigung der 5. Änderung der Bebauungsrichtlinien „Stadtgebiet Rust“ der Stadtgemeinde Rust Die Burgenländische Landesregierung hat mit Bescheid vom 22. April 2015, Zahl: LAD/RO.3453-10001-62015, die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Rust vom 17. November 2014, Zahl 610/11404-2014, mit der die Bebauungsrichtlinien „Stadtgebiet Rust“ (auch „Stadtgebiet (ohne Altstadt und Feri- 178 Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015 ensiedlungsgebiete)“) geändert werden (5. Änderung), gemäß § 25a Abs. 4 in Verbindung mit § 23 Abs. 8 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes genehmigt. Für die Landesregierung: Im Auftrag des Landesamtsdirektors: Mag. Zinggl, LL.M. __________________ Zahl: 1/A.2728-10003-2015 152. Stellenausschreibung im Verwendungszweig „Vertragslehrer/in für Trompete“ am Joseph Haydn Konservatorium Stellenausschreibung Gemäß den §§ 1 und 2 des Objektivierungsgesetzes, LGBl. Nr. 56/1988, idgF, gelangt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eine Planstelle im Verwendungszweig „Vertragslehrer/in für Trompete“ für das Joseph Haydn Konservatorium mit einer vollen Lehrverpflichtung von 22 Wochenstunden, ab dem Beginn des Wintersemesters 2015/2016, mit Dienstort Eisenstadt, zur Ausschreibung. Diese Lehrkraft hat die Aufgabe, nach modernsten pädagogischen Gesichtspunkten sowohl Schülerinnen und Schüler im Vorstudium, als auch Studierende des Instruments „Trompete“ zu unterrichten. Im Hauptstudiengang „Trompete“ sind neben dem Einzelunterricht im zentralen künstlerischen Fach gegebenenfalls ergänzende Lehrveranstaltungen, wie „Geschichte des Spiels und der Literatur der Trompete“ und „Didaktik der Trompete“, zu unterrichten. Die Dienstbehörde strebt eine Erhöhung des Frauenanteiles an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Anstellungserfordernisse: 1. die österreichische Staatsangehörigkeit oder die Berechtigung zum unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt 2. die volle Handlungsfähigkeit 3. die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind 4. eine an einem inländischen oder vergleichbaren ausländischen Institut abgelegte künstlerische oder künstlerisch-pädagogische Finalprüfung am Instrument Trompete oder der Nachweis besonderer künstlerischer Leistungen 5. nachweisliche Erfahrungen im Bereich des Unterrichts an Schülerinnen und Schülern in TrompeteVorbereitungsklassen und an Studierenden in Trompete-Ausbildungsklassen, sowie 6. der Nachweis der pädagogischen Eignung Die Stellenbewerbungen haben ausschließlich mittels Bewerbungsbogens zu erfolgen und sind wie folgt zu belegen (in Kopie): - Geburtsurkunde - Staatsbürgerschaftsnachweis - Zeugnisse der abgelegten künstlerisch-pädagogischen Finalprüfung bzw. Nachweis des Abschlusses des obgenannten Studiums - Nachweis der pädagogischen Eignung - Lebenslauf, sowie allenfalls 179 Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015 - Berechtigung zum unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt Verwendungszeugnisse Heiratsurkunde und Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r und bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein Das Monatsentgelt beträgt mindestens € 2.308,20 brutto. Dieses Entgelt kann sich allenfalls auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundenen Entlohnungsbestandteile erhöhen. Die Stellenausschreibung ist im Internet unter: www.burgenland.at/buerger-service/bekanntmachungen/stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die Bewerbung liegen bei allen Bezirkshauptmannschaften, den Magistraten sowie bei allen Gemeindeämtern des Burgenlandes Bewerbungsbögen auf. Unter der Internetadresse www.e-government.bgld.gv.at/personalverwaltung können Bewerbungsbögen herunter geladen werden. Weiters besteht die Möglichkeit, die Bewerbung mittels Online-Formular (www.e-government.bgld.gv.at/bewerbung) einzubringen. Die Bewerbungsbögen sind vollständig ausgefüllt und unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung bzw. im Bewerbungsbogen geforderter Unterlagen innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung im Landesamtsblatt beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Einlaufstelle (Landhaus Neu) oder Abteilung 1 Personal (Landhaus Alt, Zimmer 212), Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, einzubringen; maßgebend ist das Datum des Einlangens bei einer der genannten Stellen. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, der der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblattes für das Burgenland folgt. Unvollständig oder verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für die Landesregierung: Nießl __________________ 153. Stellenausschreibung beim Abwasserverband Mittleres Burgenland für eine/n FacharbeiterIn im metallverarbeitenden Bereich Stellenausschreibung Beim Abwasserverband Mittleres Burgenland wird ein/eine FacharbeiterIn - einschlägige Berufsausbildung im metallverarbeitenden Bereich - für den Einsatz im gesamten Verbandsgebiet gemäß Bgld. Gemeindebediensteten Gesetz 2014 (Entlohnungsschema II , Entlohnungsgruppe gh) aufgenommen. Die Einstufung erfolgt entsprechend der anrechenbaren Dienstzeit. Das Dienstverhältnis wird vorerst auf 1 Jahr befristet und wird bei entsprechendem Arbeitsverlauf in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt. Anstellungserfordernisse: 1. Die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates 2. Die volle Handlungsfähigkeit 3. Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem metallverarbeitenden Lehrberuf (Mechaniker/in, Schlosser/in, Installateur/in etc.) 4. Fundierte Kenntnisse entsprechend der jeweiligen Ausbildung 180 Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015 5. 6. 7. 8. 9. 10. Grundkenntnisse in EDV (Windows-Anwendungen) Schweißkenntnisse Führerschein der Gruppe B und C Praxis beim Lenken von Lastkraftfahrzeugen Bereitschaft für Nacht-/Sonntag-/Feiertags- u. Rufbereitschaftsdienst Bereitschaft für Arbeitseinsätze in Kanalanlagen und engen Raumverhältnissen (keine Platzangst) Die Stellenbewerbung hat mittels Bewerbungsschreiben zu erfolgen und ist folgendermaßen zu belegen (in Kopie): - Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis - Lebenslauf - Lehrabschlussprüfungszeugnis, Verwendungszeugnisse, Kurs-Bestätigungen - Führerscheinnachweis - bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein - Leumundszeugnis - ev. Heiratsurkunde; ev. Geburtsurkunde/n des/r Kindes/r Die Bewerbungen sind vollständig ausgefüllt und unter Beilage sämtlicher, in der Ausschreibung geforderter Unterlagen innerhalb von 4 Wochen nach Erscheinen des Landesamtsblattes, das die Ausschreibung enthält, beim AMS Oberpullendorf, Auftragsnummer 7047126, Spitalstraße 26, A-7350 Oberpullendorf, z.Hd. Frau Rita Glasner einzubringen. Das vollständige Anforderungsprofil und die Arbeitsplatzbeschreibung können bei den Verbandsgemeinden und beim AMS eingesehen werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag der, der Herausgabe und Versendung des die Ausschreibung enthaltenden Landesamtsblatt für das Burgenland, folgt. Unvollständig bzw. verspätet eingelangte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für den Abwasserverband: Heger __________________ Zahl: L-570553-5416 154. Ausschreibung im offenen Verfahren für den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs nach den Fahrplanvorgaben des Auftraggebers im nördlichen Burgenland Ausschreibende Stelle: Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH Europaplatz 3/3 1150 Wien Auftragsbezeichnung: Linienverkehr Nordburgenland Lose 1 bis 3 Gegenstand des Auftrags: Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs nach den Fahrplanvorgaben des Auftraggebers im nördlichen Burgenland für die Dauer von 7,5 (siebeneinhalb) Jahren mit Schuloption 181 Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015 Erfüllungsort: Wien, Niederösterreich und Burgenland Ausschreibungsunterlagen: erhältlich bis: 9. Juni 2015, 12 Uhr Schlusstermin Angebote/Teilnahmeanträge (Datum oder Tage nach Versendung): 9. Juni 2015, 12 Uhr Anbotsöffnung: 9. Juni 2015, 13 Uhr Europaplatz 3/3 1150 Wien Datum der Versendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU: 24. April 2015 __________________ 182 Landesamtsblatt für das Burgenland 18. Stück - ausgegeben am 30. April 2015 Landesamtsblatt für das Burgenland Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter http://www.signaturpruefung.gv.at Die Echtheit eines Ausdruckes kann durch Vorlage beim Absender verifiziert werden. Details siehe: http://e-government.bgld.gv.at/amtssignatur 183
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