Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 LANDESAMTSBLATT FÜR DAS BURGENLAND 85. Jahrgang 112. 113. 114. 115. 116. 117. 118. 119. 120. Ausgegeben und versendet am 2. April 2015 14. Stück Ausschreibung für die Stelle des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin für die kaufmännische & künstlerische Leitung des Vereins Burgenländische Haydnfestspiele ............................................................... 128 Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bruckneudorf .............. 129 Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Litzelsdorf ........................................................................................................................................................... 130 Genehmigung der 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Markt Allhau .................................................................................................................................................................. 130 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden. ...................................................................................................................... 130 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden ....................................................................................................................... 131 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden ....................................................................................................................... 132 Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden ....................................................................................................................... 132 Öffentliche Ausschreibung über ein Darlehen für die Marktgemeinde Pöttsching ............................................ 133 Amt der Burgenländischen Landesregierung Zahl: LAD-GS-P343-10005-34-2015 112. Ausschreibung für die Stelle des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin für die kaufmännische & künstlerische Leitung des Vereins Burgenländische Haydnfestspiele Wir suchen eine Persönlichkeit mit der Staatsbürgerschaft eines EWR Mitgliedstaates, voller Handlungsfähigkeit und dem abgeschlossenen Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie eines abgeschlossenen Lehrganges zum/r Kulturmanager/in an einer Hochschule oder Universität. Die Aufgabe des/der Geschäftsführers/in ist vor allem die in den Statuten des Vereins vorgesehene Aufrechterhaltung einer umfassenden Haydnpflege mit allen ihren Facetten: vom Konzertbetrieb, über musikwissenschaftliche Symposien bis hin zu Nachwuchsförderungen. Darüber hinaus soll die Haydnpflege vom Burgenland aus beständige internationale Impulse geben. Besondere Anforderungen an Bewerber : Langjährige einschlägige Berufserfahrung in gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit als kaufmännischer und künstlerischer Leiter eines regelmäßigen Konzertbetriebes sowie eines vergleichbaren Musikfestivals, bei 128 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 dem die Sparten von Kammermusik, Orchesterkonzerten bis hin zu eigenen szenischen Opernproduktionen abgedeckt wurden. Insbesondere bedeutet dies die eigenständige Programmgestaltung, sowie die vollständige organisatorische, personelle und finanzielle Abwicklung. Langjährige Erfahrung als Hauptverantwortliche/r in der Organisation inklusive inhaltliche Planung - und Abwicklung von internationalen musikwissenschaftlichen Symposien. Langjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von bildungsfördernden Projekten für Kinder, insbesondere auf dem Gebiet der Musik. Langjährige Erfahrung in der Planung und Durchführung von künstlerischen Wettbewerben. Weiters gefordert werden: Besondere Kenntnisse über das Leben und das Werk von Joseph Haydn. Kontakte zu Künstlern, Organisationen und Exponenten der Wissenschaft, die sich in besonderer Weise mit dem Werk Joseph Haydns befassen. Hohe Kompetenz im Bereich der Menschenführung betreffend die kaufmännische und künstlerische Leitung eines Betriebes, ebenso wie im Umgang mit sensiblen Künstlerpersönlichkeiten, Medien und hochrangigen Vertretern von Sponsoren. Außerdem Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes-, Landes- und Magistratsdienststellen, die für den Verein der Burgenländischen Haydnfestspiele von Belang sind. Arbeitsbeginn: 1. Juni 2015 Vertragsdauer: 5 Jahre Dienstort: Eisenstadt Ihre Bewerbung, in der Sie die Gründe für Ihre Eignung für diese Position ausführen, senden Sie bitte innerhalb von einem Monat ab dem Tag der Veröffentlichung, unter Beilage eines Lebenslaufes und allfälliger Dokumente (Kopien) an den Verein Burgenländische Haydnfestspiele, Kennwort „Geschäftsführung“, Schloss Esterházy, A 7000 Eisenstadt. Verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Für den Verein Bieler Zahl: LAD/RO.3307-10003-19-2015 113. Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bruckneudorf Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.330710003-19-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bruckneudorf vom 14. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (7. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen. Im Rahmen der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bruckneudorf erfolgen Umwidmungen in „Grünfläche - Windkraftanlage“, „Grünfläche - Tierhaltung“ und „Grünfläche - Technische Infrastruktur“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ 129 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 Zahl: LAD/RO.3350-10001-24-2015 114. Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Litzelsdorf Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.335010001-24-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Litzelsdorf vom 17. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (10. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen. Im Rahmen der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Litzelsdorf werden Umwidmungen in „Bauland - Wohngebiet“, „Aufschließungsgebiet - Wohngebiet“, „Verkehrsfläche der Gemeinde, Güterwege, Interessentenwege“, „Grünfläche - Nicht-landwirtschaftliche Bauten zur Grünlandnutzung“, „Bauland - Dorfgebiet“ und „Grünfläche - Tierhaltung“ durchgeführt. Ebenso erfolgen Rückwidmungen in „Landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: LAD/RO.3356-10002-22-2015 115. Genehmigung der 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Markt Allhau Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.335610002-22-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Markt Allhau vom 17. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (18. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4 in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen. Im Rahmen der 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes erfolgen in der Marktgemeinde Markt Allhau Umwidmungen in „Bauland - Dorfgebiet“, „Grünfläche - Tierhaltung“ und „Grünfläche - Anlagen zur Erzeugung von Erneuerbarer Energie“. Für die Landesregierung: Nießl __________________ Zahl: ND-19-01-308-2 116. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden. Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z 1. des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet: 130 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 I. Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014 in die bestehende Weinbauflur „Römerstein-Söldneräcker“ (55) einbezogen: Gemeinde Illmitz: Grst.Nr. 3565/1 Größe 3227 m² Grst.Nr. 3565/2 Größe 3173 m² Grst.Nr. 3566 Größe 6524 m² Grst.Nr. 3569 Größe 6398 m² Für den Bezirkshauptmann: Mag.a Szinovatz __________________ Zahl: ND-19-01-309-3 117. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet: I. Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014 in die bestehende Weinbauflur „Söllneräcker“ (15) einbezogen: Gemeinde Pamhagen: Grst.Nr. 4813/21 Größe 5881 m² Grst.Nr. 4813/22 Größe 5881 m² Grst.Nr. 4813/23 Größe 5882 m² Grst.Nr. 4813/24 Größe 5890 m² Grst.Nr. 4813/25 Größe 5883 m² Grst.Nr. 4813/26 Größe 6622 m² Für den Bezirkshauptmann: Mag.a Szinovatz __________________ 131 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 Zahl: ND-19-01-312-2 118. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z 1 des Weinbaugesetzes 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet: I. Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetz 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014 in die Weinbauflur „Burg große Hutweide Fischwasser“ (19) einbezogen: Gemeinde Pamhagen: Grst.Nr. 2497/58 Größe 5688 m² Für den Bezirkshauptmann: Mag.a Szinovatz __________________ Zahl: ND-19-01-310-2 119. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015, mit der Weinbaufluren geändert werden Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z 1 des Weinbaugesetzes 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet: I. Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetz 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014 in die bestehende Weinbauflur „Schwarzlacke“ (8) einbezogen: Gemeinde Tadten: Grst.Nr. 2787/10 Größe 10.001 m² Grst.Nr. Größe 13.279 m² 2787/11 jedoch nur eine Teilfläche von 9.279 m² (4.000 m² wurden bereits mit der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 15. März 1999, verlautbart im LABl. Nr. 271/1999 in die Weinbauflur Schwarzlacke (8) einbezogen. Somit ist nunmehr das Grundstück mit dem Gesamtausmaß von 13.279 m² in der Weinbauflur „Schwarzlacke“) Für den Bezirkshauptmann: Mag.a Szinovatz __________________ 132 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 120. Öffentliche Ausschreibung über ein Darlehen für die Marktgemeinde Pöttsching Auftraggeber: Marktgemeinde Pöttsching Amtsgebäude 1 7033 Pöttsching Kategorie der Dienstleistung und Leistungsbeschreibung: - Finanzielle Dienstleistung - Das Darlehen für die Errichtung des Bauabschnittes 06 der Abwasserbeseitigungsanlage Pöttsching mit einem Höchstbetrag in Höhe von € 1.000.000,-- soll mit einer Laufzeit von 20/25 Jahren aufgenommen werden. Verzinsung: Variabler Zinssatz, Bindung an den 1-, 3- oder 6-Monats-Euribor Stichtag 8. April 2015 Alternativanbote bez. Verzinsung (Zinssatzabfrage): a) Fixzinssatz für die ersten 5 Jahre, danach variabel, gebunden an 6-Monats-Euribor b) Fixzinssatz für die ersten 10 Jahre, danach variabel, gebunden an den 6-Monats-Euribor Darlehenszuzählung: bei Bedarf; die letzte Zuzählung erfolgt bis spätestens 30. Juni 2016 Rückzahlung: Die Rückzahlung des Darlehens soll mit 1. September 2016 beginnen. Zinsverrechnung: halbjährlich dekursiv, klm/360, Anpassungstermine zu Rückzahlungsterminen Sicherheiten: blanko Sonstige Angaben: - Angabe der Nebenkosten der Kreditaufnahme - Spesen und Gebühren während der Laufzeit - Beilage von Tilgungsplänen - eine vorzeitige Verminderung bzw. Rückführung von Teilbeträgen hat jederzeit spesenfrei und ohne Anlastung von Abschlägen möglich zu sein - ein Wechsel zwischen den Euribor soll möglich sein - Bearbeitungsentgelt (pro Umstieg) für einen Zinsperiodenwechsel Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Anbot Darlehen ABA BA 06“ bis spätestens 5. Mai 2015, 12 Uhr, bei der Marktgemeinde Pöttsching, Amtsgebäude 1, 7033 Pöttsching, eingelangt sein. Datum der Bekanntmachung: 2. April 2015 133 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 Später eingelangte Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Angebotseröffnung findet in den Räumlichkeiten der Marktgemeinde Pöttsching im Rahmen einer Gemeindevorstandssitzung statt. Die Eröffnung ist nicht öffentlich. Der Bürgermeister: Gelbmann __________________ 134 Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015 Landesamtsblatt für das Burgenland Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: post.amtsblatt@bgld.gv.at; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten € 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate: ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. 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